Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 in Kraft. Diese sogenannte Istanbul-Konvention ist in der Tat ein Meilenstein zum Schutz der Frauen und Mädchen vor Gewalt.

Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen, aber auch die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Mädchen - positiv ausgedrückt: Achtung und Respekt gegenüber Frauen und Mädchen - sind Schwerpunkte und Ziele zugleich.

Die vorliegenden Anträge sowohl der regierungstragenden Fraktionen als auch der SPD-Fraktion gehen allesamt ein Stück weit in die richtige Richtung. Gleichwohl sehen wir von der AfD-Fraktion

(Anita Klahn)

Möglichkeiten zur Verbesserung, Ergänzung, aber auch zum Herausheben.

Ausdrücklich unterstützen möchten wir den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Das ist uns ein wichtiges Thema; denn die dort lebenden Frauen und Mädchen sind in besonderem Maße von Gewalt betroffen und zudem wehrloser als nichtbehinderte Opfer.

Der Vorschlag der Verstärkung der Primärprävention durch geschlechtersensible Bildung und Erziehungsarbeit in Kitas, Familienzentren, Familienbildungsstätten und Grundschulen wirft allerdings mehr Fragen auf als dass er Antworten gibt. Nirgendwo existiert ein Nachweis der Wirksamkeit sogenannter geschlechtersensibler Erziehung im Hinblick auf die Gewaltprävention, im Gegenteil. Die Wirksamkeit derartiger präventiver Maßnahmen bei Kindern ist unter Experten äußerst umstritten.

Lassen Sie uns bitte die Kinder da heraushalten. Das kann den Kinderseelen Schaden zufügen.

(Zurufe SPD)

- Hören Sie bitte den Experten zu; sie können es Ihnen gern erklären.

Die Istanbul-Konvention schreibt zudem in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfe geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet ist.

Eine Bedarfserhebung zu Kapazitäten in den Frauenhäusern muss dabei zwei Fragestellungen beinhalten: Zum einen geht es um die Versorgung im ländlichen Raum. Ein Großteil häuslicher Gewalt erfolgt in Ballungszentren. Das ist bekannt. Aber der Wohnort eines Opfers gepaart mit eingeschränkter Mobilität darf kein Hindernis für Beratung oder Hilfe sein.

Zum anderen geht es um Gewalt gegen Frauen in Asylunterkünften. Es gibt eine Vielzahl von Berichten, die sich auf Gewalt gegen Frauen aufgrund unterschiedlichster Motive beziehen. Es gibt beispielsweise Gewalttaten gegen Christinnen und insbesondere gegen Konvertitinnen und Jesidinnen. Präventions- und Schutzmaßnahmen in Asylunterkünften sind von daher zu verbessern.

Die Vorfälle in Boostedt haben uns gelehrt, dass die bloße Wegweisung eines Gewalttäters für den Schutz der Frau nicht ausreicht, wenn der Täter weiterhin ungehinderten Zugang zur Einrichtung hat. Andererseits lediglich mehr Frauenhäuser zu

fordern, wäre auch zu kurz gesprungen; denn auch Frauenhäuser stellen nur eine Akuthilfe dar.

Ein Folgeproblem ist stets, dass es im Anschluss insbesondere für alleinerziehende Frauen schwierig ist, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Das Projekt „Frauen_Wohnen“ setzt genau hier an. Eigenständiges Wohnen und gewaltfreies Leben muss nach einem möglichst kurzen Aufenthalt in einem Frauenhaus Normalität sein. Dieses Projekt der Landesregierung findet unsere ausdrückliche Zustimmung und Unterstützung.

Nun zu den weiteren Anträgen: Eine geschlechtsspezifische Verfolgung ist immer dann gegeben, wenn der Grund für die Verfolgung oder die Art der Verfolgung an das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung eines Menschen anknüpft; wir hörten es bereits. Wir reden hier von häuslicher oder sexualisierter Gewalt wie Ehrenmord, Zwangsabtreibung, Zwangsheirat, Zwangssterilisierung, Genitalverstümmelung oder Vergewaltigungen, also Formen der geschlechtsspezifischen Verfolgung, wie sie ganz wesentlich Migrantinnen aus muslimisch geprägten Ländern immer wieder erfahren müssen.

In Deutschland ist rechtlich anerkannt, dass eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe auch dann vorliegen kann, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft.

Deutschland setzt dieses Schutzrecht geschlechtssensibel um. So sieht das BAMF in den Fällen sexualisierter Gewalt die Befragung durch geschulte Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung vor; Dienstanweisungen enthalten auch entsprechende Handlungsleitlinien zur Vorgehensweise bei eben diesen Formen sexualisierter Gewalt.

Sich dieses Themas allein anzunehmen, ist eigentlich unnötig; aber es bietet einen Gesprächsraum, den wir in einer Beratung im Ausschuss nutzen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat die Kollegin Jette Waldinger-Thiering.

Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir von Gewalt gegenüber

(Claus Schaffer)

Frauen sprechen, verweisen wir manchmal fast schon routinemäßig auf eine repräsentative Umfrage des Bundesfamilienministeriums, dessen Zahlen seit 2004 immer noch als aktuell gelten. 40 % der in Deutschland lebenden Frauen zwischen 16 und 85 Jahren haben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt. 25 % der in Deutschland lebenden Frauen haben Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner erlebt. Opfer von Gewalt in Partnerschaften sind zu 82 % Frauen.

Diese Zahlen dürfen wirklich nicht zur Routine werden. Mit der Istanbul-Konvention haben wir in Deutschland ein völkerrechtlich bindendes Übereinkommen zur Hand, das verschiedene Maßnahmen in der Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorsieht. Diese Konvention war schon sehr hilfreich.

Die Sexualstrafrechtsreform von 2016 - „Nein heißt Nein“ - beispielsweise fußt auf der Istanbul-Konvention. Ihre weitere Umsetzung verlangt Impulse von staatlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen. Deshalb fordern wir, zu prüfen, inwieweit die Ziele der Istanbul-Konvention durch die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen in SchleswigHolstein umgesetzt werden können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Aufgabe der Länder in erster Linie im Ausbau unserer bestehenden Hilfesysteme hin zu einem barrierefreien Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk für Frauen, Kinder und Männer, die Gewalt ausgesetzt waren. Wie Sie sehen können, sind die vorgeschlagenen Kategorien im Antrag daran orientiert.

Eine akute Hilfe für die Frauen ist heute schon das Wegweiserecht, das 2000 von unserer mittlerweile verstorbenen Kollegin Silke Hinrichsen angestoßen wurde und 2002 auf SSW-Initiative hin die Möglichkeit eröffnet hat, einen polizeilichen Platzverweis für Gewalttäter im häuslichen Bereich auszusprechen. Bis zu 14 Tage haben gewalttätige Männer dann keinen Zutritt zur gemeinsamen Wohnung, und die Opfer sind vorläufig vor weiteren Übergriffen geschützt.

Aber: Wie geht es hier weiter? Wie wir wissen, ist die Situation der Frauenhäuser besonders angestrengt. Es fehlen die Räumlichkeiten; es fehlen die Plätze - manchmal fehlen sogar ganze Häuser. Blicken wir beispielsweise an die Westküste, nach Nordfriesland, ist die Landkarte ziemlich leer. Das ist besonders problematisch, wenn das Frauenhaus, der Arbeitsplatz der betroffenen Frau und die Schule der betroffenen Kinder in unterschiedlichen Orten liegen. Die Istanbul-Konvention sieht da durchaus vor, dass die Unterstützungsangebote niedrig

schwellig, zugänglich und gut erreichbar sein sollen - auch im ländlichen Raum.

Lücken in der Versorgung gibt es bei uns nicht nur geographisch, sondern auch für einzelne Gruppen, beispielsweise psychisch erkrankte oder suchtkranke Frauen. Außerdem haben Frauen mit Beeinträchtigungen keinen barrierefreien Zugang zu Hilfeangeboten. Nur 10 % der Frauenhäuser sind behindertengerecht; dabei sind Frauen mit Behinderungen überproportional häufig Opfer von Gewalt. Deshalb ist es auch gut und richtig, dass die Richtlinie endlich da ist, damit die Fördermittel aus dem IMPULS-Programm auch abgerufen werden können, denn viele Frauenhäuser haben ihr fertiges Konzept in der Schublade und warten darauf, anfangen zu können.

Dem SPD-Antrag, geschlechtssensible Asylverfahren umzusetzen und geschlechtsspezifische Gewalt als Verfolgungsgrund anzuerkennen, sprechen wir unsere Unterstützung aus. Wir wissen, dass es hier teilweise ein Umsetzungsdefizit gibt, dem es entgegenzuwirken gilt. Wir finden es richtig, dass von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen im Fall der Auflösung der Ehe einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten.

Es bleibt - wie immer, wenn wir über die Bekämpfung von Gewalt sprechen - besonders wichtig, den Blick auf präventive Maßnahmen zu richten, das heißt auf die Bewusstseinsbildung der breiten Öffentlichkeit, die besonders gut im Bildungssystem angeregt werden kann. Hier erreichen wir wirklich alle und sollten deswegen möglichst früh mit einer Sensibilisierung beginnen, um individueller Gewalt schon im Entstehen den strukturellen Nährboden zu entziehen.

Ich möchte noch etwas zu dem Kollegen der AfD sagen: Wir können Präventionsmaßnahmen nicht aus den allgemeinbildenden Schulen, der Kita und den Grundschulen heraushalten, denn die Kinder erleben die Gewalt zu Hause mit. Das mitzuerleben, ist deutlich schlimmer, als Präventionsarbeit zu begegnen. So hilflos die Kinder irgendwann einmal der Gewalt gegenüberstehen, können sie doch sagen: Wir werden diese Gewalt nicht weitertragen.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Insofern ist es Quatsch, zu sagen, dass durch Präventionsarbeit Kinder im Grundschulalter und in der Kita Gewalt erlebten. Dafür sorgen andere. Wir müssen Ihnen helfen, dass sie demgegenüber gestärkt werden.

(Jette Waldinger-Thiering)

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz, Europa und Gleichstellung, Frau Dr. Sütterlin-Waack, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schele! Diese Landesregierung hat viel Geld in die Hand genommen, um die Situation in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen zu verbessern. Das werden wir auch weiterhin tun.

Erstens. Wir stellen in den kommenden Jahren mit insgesamt 6,3 Millionen € eine beachtliche Summe für die Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern zur Verfügung. Damit wird der teilweise schlechte bauliche Zustand der Einrichtungen nachhaltig verbessert. Ich freue mich, Ihnen an dieser Stelle mitteilen zu können, dass die entsprechende Förderrichtlinie am 17. Dezember 2018 veröffentlicht wurde, somit Anträge gestellt werden können und, liebe Frau Waldinger-Thiering, auch gestellt werden.

(Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!)

Zweitens. Mit weiteren insgesamt 4,2 Millionen € wollen wir in den kommenden Jahren die notwendigen Strukturen aufbauen, um Frauen und ihren Kindern nach einem Frauenhausaufenthalt schneller zu eigenem Wohnraum zu verhelfen. Das bezweckt unser Projekt „Frauen_Wohnen“.

Drittens. Wir erarbeiten derzeit eine Leistungsbeschreibung für die Auftragsvergabe einer Bedarfsanalyse, mit der wir umfassend das Hilfe- und Unterstützungssystem in Schleswig-Holstein untersuchen wollen. Damit werden wir die notwendigen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für nachhaltige Standards für den Betrieb und die Finanzierung der Einrichtungen gewinnen.

Viertens. Bis zu dieser möglichen Neuordnung haben wir gemeinsam mit den Kommunen einen „Pakt für Frauenhäuser“ geschlossen. Damit wollen wir - zumindest in den Jahren 2019 und 2020 - 30 weitere Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein finanzieren.

Fünftens. Auch die Frauenberatungsstellen bekommen seit 2017 befristet zusätzliche Landesmittel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir arbeiten eng mit der Bundesregierung und den anderen

Ländern zusammen - in der Gleichstellungsministerinnenkonferenz, am runden Tisch und in zahlreichen weiteren Gremien. Auch das Bundesfrauenministerium wird erstmalig Mittel zur Verfügung stellen, um gemeinsame Anstrengungen der Länder zu fördern. Denn: Gewalt gegen Frauen macht bekanntlich nicht an Ländergrenzen halt, und die Zahlen sind weiterhin erschreckend.