Ich möchte weitere Aktivitäten zu diesem Thema nennen und beginne mit der langjährigen und erfolgreichen Präventionsarbeit von PETZE. Das ist wirklich ein Meilenstein für Schleswig-Holstein.
Ich möchte an dieser Stelle auch das aktuelle Projekt SCHIFF - Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen - nennen, das es seit dem vergangenen Jahr gibt.
Der präventive Schutz von Kindern ist uns und PETZE ein ganz besonders wichtiges Anliegen - in Kitas, in Grundschulen, in Förderschulen und auch in den weiterführenden Schulen.
Wir wissen aber auch, wie angespannt die Situation in vielen Frauenhäusern ist und dass wir da etwas tun müssen. Die Anzahl der Frauen, die im Bedarfsfall keinen Platz in einem Frauenhaus finden, ist einfach zu hoch. Dort sehen wir Handlungsbedarf. Deswegen bin ich froh, dass es unsere Ministerin zusammen mit den Kommunen kurzfristig geschafft hat, 30 zusätzliche Plätze bereitzustellen, um in dieser Not ein bisschen Abhilfe zu schaffen.
Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll ermittelt werden, wie hoch der tatsächliche Bedarf sein wird.
- Ja, das muss genau geprüft werden. Ich nehme an, dass der Bedarf sehr viel höher sein wird. Aber das hätten Sie schon einmal machen können, als Sie -
Wir werden weitere Projekte in diese Studie einbeziehen. Vielleicht wissen Sie davon nichts. Das ist das Projekt „Frauen_Wohnen“, das schon die vergangene Regierung auf den Weg gebracht hatte und das jetzt erfolgreich läuft. Es vermittelt Wohnungen an Frauen, damit sie nicht mehr zu lange in den Frauenhäusern verweilen müssen. Wenn der Schutzstatus nicht mehr ganz so hoch ist, ist es für die Frauen durchaus wünschenswert und erstrebenswert, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Dazu verhilft das „Frauen_Wohnen“-Projekt. Es ist wichtig, dass wir die Erkenntnisse daraus in diese Studie einbeziehen.
Schleswig-Holstein hat seit Jahrzehnten ein im Bundesvergleich wirkungsvolles, praxisnahes und unbürokratisches Finanzierungskonzept für Frauenhäuser. Darum werden wir von vielen Ländern schon fast beneidet. Ich wäre froh, wenn sich das einzelfallunabhängige, pauschale und unbürokratische Finanzierungskonzept auch in anderen Bundesländern implementieren würde.
Wir wünschen uns hier eine Initiative der Landesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Vielleicht kann es auch einen Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ von Bund, Ländern und Gemeinden geben.
Wir haben die Pflicht zu helfen; das wissen wir. Wir haben auch unsere Frauenhäuser besser ausgestattet. Es gibt 16 Frauenhäuser mit 319 Plätzen. Wir haben die Platzkostenpauschale auf 12.570 € jährlich angehoben. Die Mietkostenpauschale ist auch angepasst worden. Hinzu kommen das Renovierungsprogramm, das wir auf den Weg gebracht haben, und das Sanierungsprogramm.
All das geschieht getreu unserem gemeinsamen Ziel, Frauen und Kinder, egal woher sie kommen, nachhaltig vor Gewalt zu schützen.
Häusliche und familiäre Gewalt spielt auch bei Migrantinnen und Flüchtlingen eine große Rolle. Das kann im Einzelfall im Rahmen eines Asylverfahrens vor dem Bundesamt für Migration als Verfolgungsgrund gelten. In solchen Fällen muss eine individuelle Entscheidung gefällt werden. Auch das werden wir gründlich prüfen.
Mein letzter Satz. - Wir wollen geflüchteten Frauen helfen und sie besser unterstützen. Die Landesregierung ergreift schon viele Maßnahmen, um Frauen im Asylverfahren bestmöglich vor geschlechterspezifischer Gewalt zu schützen. Wir wollen mehr Schutz in den Gemeinschaftsunterkünften.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bezeichnend, dass der Friedensnobelpreis 2018 an die Friedensaktivistin Nadia Murad und den Arzt Denis Mukwege verliehen wurde. Beide haben mit großem Mut dazu beigetragen, dass sexualisierte Gewalt - in diesem Fall: als Kriegswaffe - nicht mehr totgeschwiegen werden kann. Und: Diese Preisverleihung ist eine Mahnung an die Gesellschaft, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen. Sie kann auch als Brückenschlag zur Istanbul-Konvention interpretiert werden.
Einfach wegwischen, wie es vorhin behauptet wurde, tun wir hier gar nichts. Man darf in Jamaika unterschiedlicher Auffassung sein zu dem Vorbehalt in § 59. Aber ich möchte hier klarstellen, dass wir darüber intensiv diskutiert haben. Wir haben nicht vor, eine Entscheidung der Bundesregierung an dieser Stelle zu konterkarieren. Wir werden also den SPD-Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, die Istanbul-Konvention beginnt mit folgenden Sätzen: Gewalt gegen Frauen einschließlich häuslicher Gewalt stellt in Europa eine der schwersten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen dar, die immer noch in den Mantel des Schweigens gehüllt wird. Häusliche Gewalt - gegen andere Opfer wie Kinder, Männer und ältere Menschen - ist ebenfalls ein kaum beachtetes Phänomen, das zu viele Familien betrifft, um ignoriert werden zu können. - Diese Worte nehmen jeden Appell im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen vorweg. Es muss etwas geschehen.
Unsere Gesetzgebung und unsere Wertvorstellung sind die Eckpfeiler für unser Zusammenleben. Gerade das Grundgesetz ist ein Meilenstein in der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Viel hat sich dadurch in unserer Gesellschaft verändert, auch wenn uns dieser Prozess der Veränderung teilweise nur mühsam und viel zu langsam erscheint. Erinnert ist an die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe; die Vergewaltigung in der Ehe gilt in der Bundesrepublik gerade einmal seit 1997 als strafbar. Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen ist noch lange nicht gewonnen.
Es ist wichtig, die Gleichstellung von Männern und Frauen voranzutreiben, den gegenseitigen Respekt in zwischenmenschlichen Beziehungen zu erhöhen sowie die Gewaltfreiheit zu fördern. Die Verantwortung liegt hier natürlich vor allem bei den Eltern; aber sie liegt eben auch bei der Politik.
Die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention ist hier ein wichtiger Schritt. Darin wird Gewalt in seinen unterschiedlichen Formen definiert. Wir stellen klar, dass Gewalt unter Berufung auf Sitten, Kultur, Religion, Tradition oder die sogenannte Ehre nicht toleriert wird.
Viele der einzelnen Artikel der Istanbul-Konvention erfüllen wir bereits. So fanden und finden viele tausend Frauen in Deutschland Schutz, weil sie wegen ihres Geschlechts in ihren Herkunftsländern verfolgt wurden. Schon lange vor der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesrepublik im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention, der europäischen Flüchtlingskonvention, gebunden und gewährleistet dies über das Asylgesetz und die Rechtsprechung.
2017 wurden über 20.000 Personen wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung als Flüchtling anerkannt. Das entsprach 22,3 % aller Entscheidungen, bei denen eine Flüchtlingsanerkennung festgestellt wurde. Geschlechtsspezifische Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure nimmt in der Entscheidungspraxis des BAMF einen großen Stellenwert ein.
Unser Aufenthaltsgesetz räumt Frauen auch ein eigenes Aufenthaltsrecht ein, wenn die Ehe im Bundesgebiet seit drei Jahren bestanden hat.
Sollte das Festhalten an der Ehe für die Frauen unzumutbar sein, sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass keine dreijährige Ehe bestanden haben muss.
Dies soll verhindern, dass Frauen durch die Drohung einer möglichen Abschiebung vom Ausbrechen aus der sie belastenden Ehe abgehalten werden.
Ich sehe hier insbesondere in der frühzeitigen und umfangreichen Information einen wichtigen Hebel, damit diese Regelung den Frauen wirklich hilft.
Meine Damen und Herren, es gibt viele wichtige Akteure im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Genannt wurde schon - auch ich möchte es gern hervorheben - das Projekt von PETZE e.V., das in Kitas und Schulen ansetzt. Unsere gemeinsame Herausforderung wird sein, die vielen einzelnen Hilfsmaßnahmen und gesetzgeberischen Maßnahmen besser miteinander zu verzahnen und ineinandergreifende politische Maßnahmen zu entwickeln.
Lassen Sie uns alle gemeinsam an der Situation der Frauen arbeiten. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass Gewalt gegen Frauen, gegen Kinder, gegen jeden Menschen zukünftig der Vergangenheit angehören wird.
Unser gemeinsamer Antrag ist Konsens, ja; aber er ist auch zugleich ein gutes Signal. Lassen Sie uns bitte daran weiterarbeiten und nicht das Trennende in den Vordergrund stellen. - Vielen Dank.