Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass der Antrag Drucksache 19/1133 durch die Mitantragstellung zum Antrag Drucksache 19/1105 (neu) seine Erledigung gefunden hat. - Widerspruch sehe ich dazu nicht.
Wir kommen damit zur Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frau Abgeordnete Aminata Touré.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Beim Thema „Gewalt gegen Frauen verhindern“ ist man sich politisch in der Regel immer sehr schnell einig. Alle sagen, wir müssten etwas gegen Gewalt gegen Frauen tun. Deshalb komme ich direkt zu den politisch trennenden Punkten.
Wir diskutieren zwei Themen: Gewalt gegen Frauen verhindern und geschlechtssensible Asylverfahren. Wie gehen wir damit um, dass die Bundesregierung der Istanbul-Konvention, also dem Übereinkommen des Europarats, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt einzudämmen, zwar zugestimmt hat, aber mit Vorbehalt von Artikel 59?
Worum geht es in Artikel 59? - Der Europarat fordert dazu auf, Frauen im Asylverfahren Schutz zu gewähren und diesen vor allem unabhängig von ihren Ehegatten. Deshalb ist diese Forderung richtig und wichtig, weil es nicht sein kann, dass Frauen, die im Asylverfahren sind, die häusliche Gewalt durch ihren Ehemann erfahren, an dieses Verfahren gekoppelt sind.
Die Bundesregierung argumentiert damit, dass diese Situation im deutschen Recht längst geregelt ist. Deshalb könnte man sagen: Da sind wir doch gut davor. Wenn man sich dann aber näher mit dem Thema beschäftigt, wird man feststellen, dass es Stellungnahmen gibt wie die vom Deutschen Juristinnenbund oder die vom Institut für Menschenrechte, die aus guten Gründen fordern, dass man diesen Vorbehalt zurücknehmen sollte, weil das deutsche Recht eben nicht bereits alle Punkte abdeckt.
Wenn man sich dann andere Inhalte der IstanbulKonvention anguckt, bei denen es nicht um Frauen im Asylverfahren geht, könnte man ebenfalls sagen: Es gibt keinen Regelungsbedarf; das ist in Deutschland bereits geltendes Recht. Man gewinnt immer den Eindruck: Sobald es um asylpolitische Fragen geht, werden der Ton härter, das Verständnis geringer und der Blick kälter. Wenn man sich dafür ausspricht, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, sollte dies für alle Frauen jeglicher Herkunft gelten.
Möglicherweise hat die SPD diesen Antrag ganz bewusst gestellt. Sie haben es auf Bundesebene nämlich nicht geschafft, CDU/CSU davon zu über
zeugen, diesen Vorbehalt gemäß Artikel 59 herauszuverhandeln. Es ist schon fast schmeichelhaft, dass Sie insoweit immer auf uns Grüne auf Landesebene hoffen, wenn sich ihre Kolleginnen und Kollegen in bundespolitischen Angelegenheiten nicht durchgesetzt haben.
Ich hätte es sehr gut gefunden - das sage ich gerade in die Reihen meiner eigenen Koalition -, wenn wir uns als Jamaika-Koalition dafür ausgesprochen hätten, diesen Vorbehalt zurückzunehmen oder zumindest zu überprüfen. Es hätte uns gut zu Gesicht gestanden, eine klare Haltung zu zeigen, gerade wir, die wir ein humanitäres Aufnahmeprogramm für vor allem 500 Frauen und Kinder auf den Weg gebracht haben. In genau dieser Grundhaltung hätten wir uns auch in dieser Frage positionieren können. Aber das ist mit CDU und FDP nicht zu machen, was uns Grüne enttäuscht.
Wir begegnen dem Antrag der SPD, der sich vor allem auf bundespolitische Themen bezieht, mit konkreten landespolitischen Maßnahmen. Wir können in der Frage der Gewaltschutzkonzepte auf kommunaler Ebene in Flüchtlingsunterkünften mehr tun und diese einführen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Wir können uns für die erleichterte Kreisverteilung von Frauen im Asylverfahren in Frauenhäusern einsetzen.
Warum ist das notwendig? - Einer Frau im Asylverfahren, die eine Wohnsitzauflage hat und zum Beispiel in Plön lebt, für die aber der einzige Frauenhausplatz in Neumünster frei ist, weil unsere Frauenhäuser chronisch überbelegt sind, kann das verwehrt werden, weil es eben eine Wohnsitzauflage gibt. Es wird auch zum Problem für die Frauenhausmitarbeiterinnen, da sie sich ebenfalls mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Wir sind also gut beraten, diesen Erlass auf den Weg zu bringen.
Wir haben dem Landesverband Frauenberatungsstellen als Land mit der Umsetzung der IstanbulKonvention beauftragt und viel Geld bereitgestellt. Wir sind uns aber als Parlament bewusst, dass wir deshalb nicht aus der Pflicht sind. Wir haben bereits 6 Millionen € für die Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt, 30 weitere Notfallplätze geschaffen, bis wir 2020 grundsätzlich über die Finanzierung diskutieren werden.
Von den 16 Frauenhäusern, die es in SchleswigHolstein gibt, habe ich bereits 15 besucht und mir überall angehört, wo die Probleme liegen und wo wir als Politik und auch als Gesellschaft versagen und besser werden müssen.
Die Studie des Bundesfrauenministeriums zeigt: An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Deshalb möchte ich zum Schluss ganz deutlich noch Folgendes sagen: Ich möchte, dass wir als politisch Verantwortliche auf allen Ebenen mehr tun, als uns immer nur darüber einig zu sein, dass es ganz schrecklich ist, dass Frauen Gewalt erfahren. Es muss praktischere Lösungen aus der Politik heraus geben.
Wir wollen, dass das Thema neben sozialpolitischen Aspekten auch stärker als sicherheitspolitisch relevantes Thema diskutiert wird. Es geht nämlich um nichts anderes als um die Sicherheit der 90 % Frauen, die Gewalt erleben und schlichtweg nicht sicher vor der Gewalt sind, die sie zu Hause, auf der Straße, im Arbeitsumfeld und überall erleben.
Das Gleichstellungsministerium, Frau SütterlinWaack, sollte sich mit dem Innenministerium, also mit Herrn Grote, zusammensetzen und sich Gedanken darüber machen, welchen neuen Konzepte entwickelt werden müssen, weil wir es mehr als sicherheitspolitisches Konzept als eben nur als Problem denken müssen.
Ich bitte Sie also, diesem Antrag und dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion die Frau Abgeordnete Serpil Midyatli.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europäischen Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier bei der häuslichen Gewalt.
Falls Sie jetzt denken, das ist schon wieder so ein Übereinkommen, an das sich am Ende wieder niemand hält, ist es in diesem Falle definitiv nicht so. Im Gegenteil: Die Istanbul-Konvention ist in diesem Zusammenhang das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen. Ich hoffe, Sie haben mir zugehört, denn Sie wissen genau, was jetzt kommt. Alle staatlichen Organe, darunter der Gesetzgeber, die Gerichte, die Strafverfolgungsbehörden - die haben wir hier auch wieder; darüber hat Frau Ami
nata Touré auch schon berichtet -, haben einen Auftrag und werden verpflichtet, die Konvention umzusetzen.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt hat höchste Priorität. Der Konvention wird ein umfassender Begriff von Gewalt zugrunde gelegt. Die Vorhaltung von Frauenplätzen und besonderer Schutzräume für Frauen wird in den 81 Artikeln sehr detailliert und teilweise richtlinienartig dahin gehend vorformuliert, wie diese Umsetzung auszusehen hat. Es geht um Aufklärung, es geht um Prävention, es geht um Angebote für Ausbildung und Fortbildung bis hin zu sämtlichen diskriminierenden Vorschriften, die abzuschaffen sind. Das ist also verpflichtend für alle Organe in unserem Land. Die Gleichstellung der Geschlechter ist das Ziel.
Frauen können sich auch bei Klagen direkt auf die Bestimmungen der Istanbul-Konvention stützen. Die Konvention geht aber noch viel weiter. Die Einhaltung dieser Konvention wird nämlich von einer Expertinnenkommission überwacht. So können diese Expertinnen auch direkt vor Ort unangemeldete Eiluntersuchungen durchführen.
Deutschland hat die Konvention ratifiziert, was wir ausdrücklich begrüßen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo viel Licht ist, gibt es auch viel Schatten. Bei der Ratifizierung hat Deutschland nämlich Vorbehalte gegen einige Artikel der Konvention vorgetragen, will also nicht jeden Punkt der Konvention umsetzen, die dort aufgeschrieben worden sind. Genau darum geht es in unserem Antrag.
Liebe Kollegin Touré, Sie haben hier sehr gut ausgeführt, dass das geltende Recht im Moment nicht so weit passt, wie die Konvention es sieht. Ich verstehe deswegen Ihren Alternativantrag nicht. Danach ist es gesetzlich geregelt, aber es geht uns nicht weit genug. Das ist ja auch der Grund dafür, dass dieser Artikel in der Istanbul-Konvention noch einmal schärfer gefasst worden ist, eben damit dieser Schutz gerade von geflüchteten Frauen stärker greift; denn wir finden, dass geschlechterspezifische Asylverfahren hier noch eines besonderen Augenmerks bedürfen und Gewalt gegen Frauen als Verfolgungsgrund und vor allem auch als Abschiebungshindernis - auch bei häuslicher Gewalt - anzuerkennen ist.
Frauen brauchen unseren Schutz. Gewalt gegen Frauen hat keine Religion, keine Kultur und keine Nationalität. Gewalt gegen Frauen geht deshalb uns alle etwas an.
Auch wir hier in Schleswig-Holstein wollen gemeinsam ein Zeichen setzen. Daher bitte ich Sie, diesen Antrag nicht einfach so wegzuwischen. Er ist sehr, sehr wichtig; denn schon heute stehen in Schleswig-Holstein Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben, vor der Abschiebung. Der Mann ist meist schon vorgereist und hat die Kohle vom Rückkehrmanagement schön abgegriffen. Wir wissen auch, dass insbesondere in zwei Herkunftsländern - ich werde sie hier nicht explizit nennen - den Frauen Gewalt durch den Ehemann, den Ex-Mann oder die Familie droht. Daher gibt es enormen Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Antrag gestellt. Es geht nicht nur um Frauen, die zukünftig zu uns kommen, weil sie fliehen müssen. Es geht auch darum, den Frauen Schutz zu geben, die sich bereits nach Deutschland gerettet haben. Viele von ihnen fassen hier den Mut zu sagen: Ich werde von meiner Familie bedroht. Ich erfahre zu Hause Gewalt. - Daher suchen sie bei uns Schutz.
Wir wissen genau, dass in den Frauenhäusern viele Frauen geflüchtete Frauen sind. Wenn sie von Abschiebung bedroht sind, dann müssen wir natürlich darauf achten, dass wir sie besonders schützen. Wir dürfen sie nicht abschieben; denn wir wollen verhindern, dass sie in ihrem Herkunftsland Gewalt erfahren müssen.
Genau darum geht es auch in unserem Antrag. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Vorbehalt gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention zurückzunehmen.
Wir müssen uns sowieso über die Vorbehalte unterhalten. Denn diese gelten nur fünf Jahre. Sie können jederzeit zurückgenommen werden. 18 Monate vor Ablauf eines jeden Vorbehalts wird vom Europäischen Rat nachgefragt, wie Deutschland nun dazu steht. Gibt es keine klare Erklärung, erlischt der Vorbehalt der Bundesrepublik. Das heißt, es wird so oder so zu einem Erlöschen dieser Vorbehalte kommen. Lassen Sie uns daher nicht erst fünf Jahre warten! Die Frauen brauchen jetzt Hilfe - in Schleswig-Holstein und im Rest der Republik. Daher plädiere ich noch einmal für unseren Antrag. Wischen Sie diesen nicht einfach so weg!
Der Schutz von Frauen geht, wie gesagt, uns alle an. Ich bitte Sie wirklich herzlich, dafür zu sorgen, dass der Schutz von Frauen nicht von ihrer Herkunft abhängt. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Ursula Schele! Ich bin froh, dass am 12. Oktober 2017 die Istanbul-Konvention von Deutschland verabschiedet worden ist. Im Februar vergangenen Jahres ist sie in Kraft getreten und seitdem auch für uns Deutsche verpflichtend. Wir haben uns nunmehr um Umsetzung und Anwendung zu kümmern. Das ist ein richtiger und wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur verfassungsrechtlichen Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter in den Unterzeichnerländern. Und Deutschland hat unterzeichnet!
Sämtliche diskriminierenden Vorschriften müssen abgebaut werden. Ebenso sollen Hilfsangebote für Frauen geschaffen werden, zum Beispiel eine Rechtsberatung, eine psychologische Beratung und der Zugang zu Frauenhäusern oder Schutzhäusern. Die Istanbul-Konvention beinhaltet auch, gegen Vergewaltigung, Nachstellung oder Stalking, Zwangsheirat, Zwangssterilisation, Genitalverstümmelung und sexuelle Belästigung vorzugehen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben wir bei uns in Schleswig-Holstein geeignete Maßnahmen auf den Weg gebracht, und wir werden noch weitere auf den Weg bringen.
Wir werden den „Aktionsplan häusliche Gewalt“ weiterentwickeln zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Ich nenne an dieser Stelle auch das langjährige, bewährte Kriseninterventionskonzept des Landes - KIK -, das es seit mehr als 15 Jahren bei uns in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt gibt. Für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt werden Fachleute zusammengezogen und an einen Tisch gesetzt. Dann überlegt man vor Ort, im Sozialraum, was man für die Frauen, die Gewalt erleben müssen, tun kann.
Ich möchte weitere Aktivitäten zu diesem Thema nennen und beginne mit der langjährigen und erfolgreichen Präventionsarbeit von PETZE. Das ist wirklich ein Meilenstein für Schleswig-Holstein.