Protokoll der Sitzung vom 13.02.2019

Die Gespräche, die wir dazu mit den kommunalen Landesverbänden geführt haben, haben gezeigt, dass es da offensichtlich Missverständnisse gab, vor allem über die Frage: Was muss zu welchem Zeitpunkt im Bewilligungsverfahren vorliegen? Es herrschte die Vorstellung vor, dass man mit der Anmeldung einer kommunalen Straßenmaßnahme sämtliche Planungsunterlagen einreichen müsste. Das ist nicht der Fall. Die Anmeldung der Straße reicht erst einmal aus; zum Bewilligungszeitraum muss dann die konkrete Planung vorliegen. Ich glaube, dieses Missverständnis konnte schnell ausgeräumt werden.

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

Sechstens: Wir sind auch dem kommunalen Wunsch nach mehr Planungssicherheit und frühzeitigeren Entscheidungen über die Aufstellung des Förderprogramms entgegengekommen. Dafür haben wir einen neuen Ansatz mit zweijährigem Vorlauf gewählt, mit dem wir sicherstellen wollen, dass bereits bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte klar ist, was in den nächsten Jahren gegebenenfalls im Förderprogramm durch das GVFG möglich ist.

Das schafft auf der einen Seite Planungssicherheit bei den Kommunen, bei denen zum Jahresende mal etwas nicht abschließt. Mit einem zweijährigen Vorlauf schafft es für uns Klarheit, dass wir sicherstellen, dass möglichst viele Mittel, die wir bereitstellen, auch tatsächlich in die Umsetzung und damit in den Straßenbau gebracht werden können.

(Beifall CDU, vereinzelt FDP und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Weshalb wir das Gesetz schon zehn Monate vor dem Auslaufen des alten Gesetzes verabschieden wollen, kann ich hier deutlich machen: Wir wollen, dass für die Kommunen so früh wie möglich Rechtssicherheit besteht, damit jetzt mit der Planung begonnen werden kann, damit jetzt schon für das Haushaltsjahr 2020 und folgende die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

Deshalb freue ich mich sehr, dass dieses Gesetzgebungsverfahren in den Ausschüssen des Landtags fraktionsübergreifend auf Zustimmung gestoßen ist. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag können wir nun nahtlos Förderanträge bearbeiten und Planungen aufnehmen. Das ist extrem wichtig für die Kommunen und damit auch für das ganze Land.

Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern war ein dickes Brett. Das ist damals in Berlin gebohrt worden und muss jetzt im Land umgesetzt werden. Umso mehr freue ich mich über das Ergebnis, das wir selbst zur Neugestaltung des GVFG in Schleswig-Holstein jetzt vorgelegt haben. Wir haben damit im Land unsere Hausaufgaben gemacht. Das Gesetz ist gut, es ist nachhaltig, es hilft den Kommunen und bringt einen weiteren Schub im Infrastrukturausbau des Landes jetzt auch für die Gemeinde- und Kreisstraßen. - Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Minister hat die Redezeit um gut eine Minute erweitert. Das Wort für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Tobias Koch.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat Jamaika für viele gute Nachrichten für die Kommunen im Land gesorgt, angefangen von höheren Landeszuschüssen für Krippen und Kitas über Schultoiletten, über Schulbausanierung bis hin zur Sportstättensanierung und zu zusätzlichen Infrastrukturmitteln. Heute kommt ein weiterer guter Tag für die Kommunen in SchleswigHolstein hinzu. Das hat die bemerkenswerte Rede unseres Wirtschaftsministers Dr. Bernd Buchholz gerade deutlich gemacht. - Wir werden Ihre Redenschreiberin vermissen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Mit der Verabschiedung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein erhalten die Kommunen Gewissheit, dass sie auch nach dem Jahr 2019 eine Förderung für wichtige Verkehrsprojekte erhalten werden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bundesmittel zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen, übernimmt nämlich zukünftig das Land die Förderung in gleicher Höhe; das ist deutlich gemacht worden. Dafür stellen wir ab dem nächsten Jahr 43,3 Millionen € im Landeshaushalt bereit.

Meine Damen und Herren, wenn nach über 50 Jahren die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen nicht mehr vom Bund gefördert wird, dann lassen wir die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein nicht allein, sondern wir sorgen für eine Anschlussregelung auf Landesebene.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Genau das ist der Kern dieses Gesetzes; denn ohne finanzielle Zuschüsse sind die allermeisten größeren Verkehrsprojekte nicht zu realisieren. Genau deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch weiterhin eine Förderung von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten vor, sofern es sich um Neubaumaßnahmen handelt. Aber auch die Erneuerung von Straßendecken bleibt mit bis zu 50 % förderfähig, sofern es sich um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen in kommunaler Baulast handelt. Beides entspricht den bislang geltenden Bestimmungen.

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

Aber wir gehen noch einen Schritt darüber hinaus; denn mit diesem Gesetzentwurf beschließen wir gleichzeitig, dass diese Mittel zukünftig dynamisiert werden, nämlich mit 2 % jährlich angehoben werden. Bis zum Jahr 2035 bedeutet das einen Mittelaufwuchs auf knapp 60 Millionen € jährlich, 60 Millionen €, die dann den Kommunen für wichtige Straßenbauprojekte ebenso wie zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung stehen. Damit sorgt Jamaika nicht nur für die Finanzierung, sondern wir schaffen vor allem auch Planungssicherheit für die nächsten 15 Jahre.

Mit diesem Gesetzesvorhaben setzen wir eine weitere wichtige Vereinbarung des Jamaika-Koalitionsvertrags um, so, wie wir diesen Vertrag insgesamt Punkt für Punkt sauber erfüllen.

(Beifall FDP)

Wir haben im Koalitionsvertrag auch vereinbart, dass die GVFG-Mittel wieder zu 65 % für kommunale Straßenbauprojekte und zu 35 % für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Radverkehrs eingesetzt werden. Dieses findet bereits seit 2018 wieder Anwendung. Aber ohne diese Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 wäre diese veränderte Aufteilung natürlich nur von sehr kurzer Dauer gewesen, was umso mehr die Wichtigkeit des heutigen Gesetzesbeschlusses unterstreicht.

Der Vollständigkeit halber will ich an dieser Stelle erwähnen, dass es sich bei der zukünftigen GVFGFinanzierung aus Landesmitteln nicht um die einzige Unterstützung der Kommunen für Infrastrukturmaßnahmen handelt. Natürlich bleiben die 11,5 Millionen € in voller Höhe bestehen, die das Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs jährlich für Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen zur Verfügung stellt. Und selbstverständlich ändert sich auch nichts an dem im letzten Jahr vereinbarten Kommunalpaket, wonach das Land die Kommunen in den Jahren 2018 bis 2020 mit jährlich 15 Millionen € zusätzlich beim Ausbau von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. Insgesamt stehen damit also im nächsten Jahr rund 70 Millionen € für kommunale Infrastrukturmaßnahmen aus dem Landeshaushalt bereit. Das ist die frohe Botschaft dieses Tages.

(Beifall CDU und FDP)

Mein Dank gilt deshalb den Koalitionspartnern und der Landesregierung gleichermaßen, aber auch der Opposition. Ich will ausdrücklich anerkennen, dass die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag im Ausschuss zurückgezogen und damit den Weg für eine

einstimmige Ausschussempfehlung freigemacht hat.

Mit diesem Gesetzentwurf liegen wir goldrichtig. Auch die breite Zustimmung der kommunalen Landesverbände beweist dieses. Ich bin mir sicher, die Ausführungen und Hinweise, die wir von den Kommunen erhalten haben - dies hat der Minister auch deutlich gemacht -, werden in der laufenden Praxis Beachtung finden. Insgesamt ist dies also eine rundum gelungene Entscheidung. Dafür herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sichert langfristig die Finanzierung von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in unseren Kommunen. Es ist bereits darauf hingewiesen worden: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, kurz GVFG, läuft aus. Und aufgrund der in 2017 neu geregelten Finanzausgleichsbeziehungen zwischen Bund und Ländern stehen auch künftig Bundesmittel zur Verfügung, um diese entscheidenden Mittel zu kompensieren. Herr Koch, auch wenn Sie sich jetzt dafür auf die Schultern klopfen: Jamaika bezahlt mal wieder seine Wahlversprechen mit fremdem Geld.

(Beifall SPD)

Für diese Mittel braucht es jetzt eine landesgesetzliche Regelung. Deswegen ist es konsequent, dass Sie diesen Gesetzentwurf so vorlegen. Diese Fortsetzung ist ja nicht nur aus finanzwirtschaftlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen.

Vielen unserer Kommunen fehlt das Geld für Investitionen an allen Ecken und Enden. Da fällt dann in der Gemeinde- oder der Stadtvertretung oft die Entscheidung für den Bau von Schule, Kita oder Feuerwehrhaus, gegen die Verkehrsinfrastruktur. Dementsprechend sieht es in vielen unserer Kommunen aus.

Einfacher geworden ist die Finanzierung für die Kommunen auch nicht dadurch, dass Jamaika ihnen jetzt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen freistellt. Diesen Einnahmeausfall hat Jamaika entgegen anderslautender Versprechungen des heutigen Ministerpräsidenten bisher noch nicht kompensiert.

(Tobias Koch)

Ich warte voller Ungeduld auf Ihren Entwurf für die Neuregelung des FAG; dann wird ja alles besser.

Meine Damen und Herren, der Begründung des Gesetzentwurfs ist zu entnehmen, dass die Landesregierung plant, die Eckpunkte der bisherigen Förderung zu übernehmen. Gut so; denn es handelt sich auch das ist bereits mehrfach gesagt worden - um eine wichtige Finanzierungssäule der kommunalen Haushalte. Wir begrüßen auch, dass die eingesetzten Mittel dynamisiert werden sollen.

Meine Damen und Herren, da die Kommunen von den Mitteln profitieren, ist ihre Meinung natürlich wichtig. In der Stellungnahme, die dem Landtag im Anhörungsverfahren zugegangen ist, bemängeln die Kommunen vor allem die fehlende Förderfähigkeit der Sanierung der unteren Deckschichten von Straßen und Fahrradwegen. Außerdem kritisieren sie das Antragsverfahren als zu langwierig, zu bürokratisch und zu kompliziert. Auch der Landesrechnungshof sieht beim Antragsverfahren Verbesserungsbedarf.

Herr Minister, deswegen freue ich mich, dass Sie auch hier noch einmal erklärt haben, das Ziel Ihres Hauses sei nicht nur ein insgesamt schlankeres, sondern auch ein schnelleres Antragsverfahren, das den kommunalen Straßenbauträgern ausreichend Planungssicherheit gibt und es ihnen ermöglicht, die Gesamtfinanzierung zu planen und die Baumaßnahmen in einem vertretbaren Zeitraum abzuschließen.

Allerdings soll auch künftig die Aufteilung der Mittel im Rahmen der Programm- und Projektentscheidung erfolgen. Somit bleibt dem Ministerium die Möglichkeit, über kurz- und mittelfristige Umverteilungen der Mittel Schwerpunkte auf öffentlichen Personennahverkehr oder kommunalen Straßenbau zu setzen. Das bedeutet - in meiner kommunalen Praxis habe ich die Erfahrung gemacht - wohl auch wie bisher: Es wird gestückelt, in Raten gezahlt, und die Kommune geht auf ihre Kosten in die Vorfinanzierung. Das lässt sich aber wahrscheinlich nicht vermeiden, es sei denn, wir verzehnfachten die Mittel.

Herr Koch, ich habe auch mit Interesse in der Zeitung gelesen, dass Sie eine komplette Jahrestranche schon nach Ahrensburg versprochen haben. Das wird schon spannend werden, wie wir das hinkriegen.

(Martin Habersaat [SPD]: Dicke Hose! - Zu- ruf Tobias Koch [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch einige Anmerkungen zu den Förderzwecken. Herr Minister, Sie haben in der gemeinsamen Sitzung von Finanzausschuss und Wirtschaftsausschuss in der vergangenen Woche von einem Missverständnis gesprochen, jetzt eben auch noch einmal. Ich will Ihnen ausdrücklich zugestehen, dass Sie sich sehr große Mühe gegeben haben, dieses Missverständnis aufzuklären. Das ist Ihnen auch gelungen.

Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen soll sich die Förderung also wie bisher auf die wenig nachhaltige Deckenerneuerung beschränken. Das war für viele Kommunen bisher offenbar ein Anreiz, auf die grundhafte Sanierung zu verzichten. Das ist natürlich ärgerlich. Aber Sie haben gegenüber den Kommunen angekündigt - so habe ich das jetzt zweimal gehört -, die Regelung großzügig auslegen zu wollen und eben auch für die Sanierung der unteren Schichten möglicherweise Förderung gewähren zu wollen. Nach unserem Verständnis wäre es aus Gründen von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit konsequent gewesen, dies auch in den Katalog der gesetzlichen Fördertatbestände einzubeziehen.

(Beifall SPD)

Das war mit ein Grund für unseren Änderungsantrag, aber wie gesagt: Sie konnten uns überzeugen, auf den zu verzichten.

Ich will aber auch noch einmal kurz auf das Thema Fahrradwege eingehen, nämlich auf deren Sanierung. Alle, die Fahrradwege haben, die von Bäumen beschattet werden, wissen, wie wichtig es ist, dass man beim Fahrradweg ein bisschen tiefer gräbt. Das wird nach dem Nachfolgemodus des GVFG künftig nicht förderfähig sein. Hier würde ich mir eine ebenso großzügige Auslegung des Gesetzes wünschen: Auch wenn wir die Breite der Fahrradwege, die Benutzungspflicht und die Vorgaben des Bundesgesetzes sehr ausführlich diskutiert haben, würde ich mir wünschen, dass man trotzdem noch einmal darüber nachdenkt; denn es ist ansonsten zu befürchten, dass Radwege kaum von den GVFG-Mitteln profitieren, obwohl auch hier ein erheblicher Sanierungsstau besteht.

Wir sollten also sehr aufmerksam beobachten, wie sich die kommunale Fahrradinfrastruktur entwickelt, denn uns allen ist nicht damit gedient, wenn nur Straßen gebaut werden. - Trotzdem werden wir heute Ihrem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beate Raudies)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Vorweg eine grundsätzliche Anmerkung: Straßen, Radwege und Schienen verbinden Menschen und machen so gesellschaftliches Miteinander überhaupt erst möglich, oder zumindest vereinfachen sie das gesellschaftliche Miteinander.