Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie einerseits den Menschen, die hart gearbeitet haben und wirklich nicht zu viel haben, die Grundrente nicht zahlen wollen, aber andererseits den Superreichen noch ein Steuergeschenk extra geben wollen, dann finde ich das, ehrlich gesagt, obszön.
Sie sollten sich auch einmal überlegen, was volkswirtschaftlich sinnvoller ist: Die einen nehmen das Geld und parken es auf dem Sparkonto oder machen sonst was damit. Die anderen bringen es in Umlauf, kaufen ihren Enkeln eine Kleinigkeit oder lassen den Urlaub an der Ostsee Realität werden. Das sind die Unterschiede in unserer Gesellschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es hat auch volkswirtschaftlich Sinn, Menschen, die ohnehin eine niedrige Rente haben, etwas dazuzugeben. Es hat keinen Sinn, denjenigen, die vor Geld gar nicht wissen, wofür sie es ausgeben sollen, ein zusätzliches Geschenk zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben einen eigenen Antrag vorgelegt. Wenn man ihn liest, kommt man zu dem Ergebnis, dass er eigentlich nur eine einzige Funktion hat, nämlich von der schwarz-grün-gelben Uneinigkeit in der Sache selbst abzulenken. Das, was Sie beantragen, hat mit dem Thema wenig zu tun. Bis auf eine kleine Umstellung ist es übrigens exakt der Text, den wir vor einem Jahr schon einmal beschlossen haben.
Ich kann mich nur wundern: Wie lange braucht diese Regierung eigentlich, um Dinge umzusetzen, zu denen sie der Landtag aufgefordert hat?
Oder ist das jetzt Ihre Methode: „Der Landtag beschließt etwas, die Landesregierung tut nichts, dann wiederholen wir das nach einem Jahr“, oder wie? Ganz ehrlich, das ist wirklich ziemlich ärmlich. Deswegen wollen wir uns mit diesem Antrag auch nicht groß befassen. Wir haben beim letzten Mal übrigens dagegen gestimmt, weil wir schon damals einen substanziell anderen Antrag eingebracht hatten.
- Ich finde das in Ordnung, Herr Kollege Vogt. Sie haben ja gelegentlich Schwierigkeiten, zu einer einheitlichen Position zu kommen.
Lassen Sie mich zu dem Punkt zurückkommen, um den es eigentlich geht: Es geht um die Lebensleistung von Menschen. Die Altersvorsorge entwickelt sich allmählich zur Sorge vor dem Alter; das muss man feststellen. So ist das eigentlich nicht gedacht. Wenn trotz langjähriger Arbeit, Kindererziehung oder Pflege am Ende nur dasselbe herauskommt, als wenn man nicht gearbeitet hätte, dann ist das eine riesengroße Ungerechtigkeit, die insbesondere viele Frauen in Deutschland trifft. Genau diese Ungerechtigkeit geht der Vorschlag zur Grundrente an. Ein verlässlicher Anspruch, der selbst erarbeitet wurde, über Steuergelder finanziert wird und keine entwürdigende Einzelfallprüfung mehr vorsieht das ist das Ziel.
Es wäre sehr schön, wenn wir heute mit breiter Mehrheit eben nicht Vertagungsanträge beschließen würden, wenn wir nicht darum herumreden würden, sondern wenn wir gemeinsam zu der Aussage kämen: Das ist für viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner eine richtige Verbesserung in ihrem Leben. Lassen Sie uns das gemeinsam machen! Dieser Vorschlag ist gut, er ist solidarisch. Er zeigt, dass wir eine soziale Marktwirtschaft sind. Die Grundrente haben sich die Menschen erarbeitet und verdient. Zeigen wir ihnen, dass wir ihre Lebensleistung schätzen! - Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stegner hat größtenteils zu Dingen gesprochen, die nicht in seinem Antrag stehen.
Die Frage, ob sich die Gesellschaft mit einer bestimmten sozialen Lage abfinden will, kann ich Ihnen beantworten: natürlich nicht! Darüber herrscht Einigkeit im Haus.
Sie sind - typisch für Sie - wieder bei den Schablonen stehengeblieben, die Sie seit vielen Jahren verwenden.
Sie sagen, wir hätten hier vor einem Jahr einen Antrag gestellt und brächten ihn heute erneut ein. Warum stellen wir ihn? Weil sich inzwischen etwas bewegt hat! In Berlin hat eine Rentenkommission ihre Arbeit aufgenommen; bis 2020 soll sie beendet sein. Wie aber passt Ihr Antrag dazu? Wissen Sie schon heute, wie es laufen soll? Ihr Antrag passt überhaupt nicht dazu!
Sie haben behauptet, in Schleswig-Holstein seien 150.000 Menschen betroffen: Aufgrund Ihres Antrags können Sie gar nichts feststellen, weil er viel zu unbestimmt und oberflächlich ist und überhaupt keine Präzision hat.
Wenn Sie dann in gewohnter Art und Weise die Superreichen zur Kasse bitten wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wenn sie Ihre Reden hören, gehen sie schneller weg, als Sie sich das vorstellen können.
Zur Politik gehören Vertrauen, Verlässlichkeit, Verantwortlichkeit für das Machbare, für das Vertretbare. Die Rente ist eine Generationenfrage, ein höchst sensibles Thema, das kein politischer Spielball sein darf. Das ist eine ganz ernste Frage.
Wir haben in Deutschland eine Grundsicherung. Demnach bekommt ein Alleinstehender 424 €. Jede Person, die in einer Ehe oder eheähnlichen Gemein
schaft lebt, erhält 382 €. Für eine Person gelten 50 m² Wohnraum als angemessen; in Heikendorf wären das 400 € plus Heizkostenzuschuss. Für Partner gelten 60 m² als angemessen beziehungsweise 480 € zuzüglich Heizung. Rechnet man alles zusammen, kommt ein Paar, das die Grundsicherung in Anspruch nimmt, auf gut 1.300 €. Das ist in einer vernünftigen Wohngegend keine geringe Summe. Wenn es für die Menschen beim Übergang zu ungebührlichen Härten kommt, dann müssen sie - so ist es mir aus meinem Wahlkreis bekannt - nicht umziehen, sondern können in ihrer Wohnung bleiben.
Ich finde, wir haben ein sehr sensibles und gutes System: Denn jeder, der in Schwierigkeiten ist, erhält durch die Grundsicherung eine dauerhafte und verlässliche Basis für seinen Lebenserhalt.
Wie wichtig ein Dach über dem Kopf ist, wie wichtig eine Wohnung ist, in der einem warm ist, haben wir letzten Samstag sehr nachdrücklich gesehen, als der Landtagspräsident zu einem Treffen mit obdachlosen Menschen eingeladen hat. Wertschätzung, Herr Kollege Dr. Stegner, ist, jedem das zur Verfügung zu stellen, was er benötigt.
Selbstverständlich findet vor Bezug der Grundsicherung eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Wie sollte es auch anders sein? Anders könnte auch der Bezug einer Grundrente nicht funktionieren.
Sonst bekämen Rentner, meine Damen und Herren, die nicht bedürftig wären, den vollen Satz. Das halte ich nicht für in Ordnung. Das halte ich für ungerecht.
- Frau Kollegin Raudies, ich bin immer für eine klare Ansage. Mit mir können Sie sich gut auseinandersetzen: fair, aber hart!
Fänden Sie es zum Beispiel in Ordnung, wenn ein Bundestagsabgeordneter zuzüglich zu seiner Rente Diäten erhielte?
Wenn durch den Partner genügend Geld in der Haushaltskasse ist, kann doch nicht der Anspruch bestehen, dass die Steuerzahler die Einnahmen aufstocken. Das wäre nicht in Ordnung!
Herr Kollege, Sie können froh sein, dass das Rentensystem, das in frühen Jahren entwickelt wurde, eine so gute Basis bietet. Sonst würde es viel schwieriger sein. Darüber würde ich mich nicht negativ äußern.