Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses führt in seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2018 Folgendes aus:
„Gesetzlich vorgeschriebene, starre Quotenregelungen für Wahlvorschläge sind … wegen der Verletzung der Parteifreiheit und der allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze der gleichen und freien Wahl mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher verfassungswidrig.“
Auch der Wissenschaftliche Dienst des SchleswigHolsteinen Landtags stellte am 13. November 2018 Folgendes fest: Es sind
„…gesetzliche Quotenregelungen, mittels derer eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Parlamente und kommunalen Vertretungskörperschaften erreicht werden soll, mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung nicht vereinbar“.
Verfassungswidrig! - Ich zitiere eine weitere Feststellung, da Sie so gern die Europäische Menschenrechtskonvention zitieren:
„Menschenrechte der EMRK wären hingegen durch Quotenregelungen beeinträchtigt; das gilt namentlich für das Recht auf freie und gleiche Wahlen …, ferner das Diskriminierungsverbot nach Art. 14 EMRK. Im Ergebnis erwiesen sich diese Beeinträchtigungen ebenfalls als unverhältnismäßig im engeren Sinne und damit konventionswidrig.“
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Der Antrag der SPD ist in allen Teilen verfassungswidrig. Ihre Partei handelt verfassungswidrig und in der Folge dann auch antidemokratisch.
Wir von der AfD-Fraktion werden uns mit aller Kraft gegen Ihren neuerlichen Angriff auf unsere freie, friedliche und demokratische Gesellschaft stellen.
Wir fordern die demokratischen Parteien in diesem Haus auf, es uns gleichzutun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Einhundert Jahre ist es her, dass das Wahlrecht für Frauen in Deutschland verkündet wurde. Frauen hatten damit nicht nur das Recht zu wählen, sondern auch gewählt zu werden. Dieses Jubiläum hat nun unsere Bundesjustizministerin genutzt, um eine Reform des Wahlrechts zu fordern, damit dann in Zukunft gleich viele weibliche und männliche Abgeordnete in den Parlamenten vertreten sind.
Brandenburg ist nun das erste Bundesland, in dem es ab 2020 Parität auf Wahllisten geben soll. Parteien, bei denen das nicht klappt, können nicht zur Wahl antreten. Das haben SPD, LINKE und Grüne durchgesetzt, und die dortige Opposition hat dagegen gestimmt. Sie beruft sich dabei auf verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Bedenken - das muss man ehrlich sagen - sind nicht so einfach vom Tisch zu wischen, denn sie werden auch von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in Brandenburg gestützt. Dieser hatte Auskunft zu einem vorherigen Gesetzentwurf der Grünen für Geschlechterparität bei Landtagswahlen abgegeben und sah die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl und das hiermit verbundene Demokratieprinzip verletzt. Außerdem wurde der Eingriff in das den politischen Parteien zustehende Wahlvorschlagsrecht kritisiert. Daher gibt es auch Organisationen, die prompt Verfassungsklagen angemeldet haben.
Wenn ich mir an die eigene Nase fasse, dann kann ich sagen, dass wir das beim SSW in den letzten Jahren ganz gut hinbekommen haben. Die Gleichstellung der Geschlechter gehört gewissermaßen zur Kernidentität unserer Partei. Wir haben fast 3.400 Mitglieder, und die Hälfte davon sind Frauen. Um genau zu sein: Es waren letztes Jahr 50,06 %, und damit haben wir - anders als es die Grünen kürzlich fälschlicherweise behauptet haben - von allen Parteien in der Bundesrepublik den größten Frauenanteil. Darauf sind wir auch mit Recht stolz.
Zur letzten Kommunalwahl mussten allerdings auch wir uns eingestehen, dass unsere Spitzenkandidaturen und Listen männlich dominiert waren, was sie in der Vergangenheit nicht immer waren. Seitdem setzen wir uns damit auseinander, wie wir Frauen besser davon überzeugen können, in politische Äm
ter zu gehen. Ich persönlich bin in diesem Fall ein großer Fan von freiwilligen Selbstverpflichtungen innerhalb von Parteien; denn sehen Sie sich um: Frauen sind in unseren Parlamenten immer noch stark unterrepräsentiert. Sie kennen die Zahlen: Bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag liegt der Frauenanteil bei 31,5 %, im Bundestag sind es derzeit 30,9 %.
Ins Wahlrecht einzugreifen, bleibt aber ein drastischer Schritt, denn der Staat beeinflusst dann die freie und gleiche Wahl. In allererster Linie sollte es aber an den Parteien selbst liegen, ihre Frauen zu fördern, sie auf die Listen zu setzen und Umstände zu schaffen, die ihnen die politische Partizipation erleichtern.
Denn wenn der Staat hier eingreift - auch mit dem hehren Ziel, die Bevölkerung in den Parlamenten widerzuspiegeln -, müssen wir uns schon darüber unterhalten, wen wir vielleicht außerdem noch berücksichtigen wollen und möglicherweise auch müssen.
Mit einer binären Parität ist der dritte Geschlechtereintrag noch nicht bedacht. Das wurde hier auch schon angemerkt. Auch die Kategorie Alter könnte theoretisch berücksichtigt werden.
Je nach Augenmerk fielen uns sicher noch weitere Möglichkeiten ein, jeder ist da sicherlich kreativ genug.
Für das Erfüllen einer Parität in den Parlamenten gibt es ja auch verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten: Ob es nun die Listen sind, die Doppelkandidaturen in den Wahlkreisen oder eine Kombination aus beidem - eine wirkliche Parität ließe sich wohl annähernd nur mit quotierten Wahllisten umsetzen, in denen die Wahlkreiskandidaturen dann auch abgeschafft sind. - Das nur so als Gedankenspiel.
Festzuhalten ist erst einmal, dass wir uns hier alle bis auf die AfD - einig sind, dass es unser Ziel ist, mehr Frauen in die Parlamente zu bekommen.
(Vereinzelter Beifall CDU - Zurufe Jörg No- bis [AfD] und Claus Schaffer [AfD] - Volker Schnurrbusch [AfD]: Unterstellung!)
Der SPD-Antrag greift eine bundesweite Diskussion auf, in der sich quer durch die Parteien Politikerinnen und Politiker dafür ausgesprochen haben, das Wahlgesetz so zu reformieren, dass mehr Frauen in die Parlamente kommen können, aber er lässt uns eben auch allein mit der Lösung und gibt uns keinen Hinweis, wie wir unser Ziel erreichen. Man weiß ja auch warum: weil das so unheimlich schwer ist. Und vor allem wissen wir auch nicht, wie dieses verfassungsgemäß möglich ist. Ich finde nicht, dass wir immer eine Verfassung ändern müssen, wenn wir irgendein Problem haben, sondern manchmal müssen wir uns auch die Mühe machen, ein Problem so zu lösen, wie es unsere Verfassung entsprechend vorgegeben hat.
Vor diesem Hintergrund komme ich zu dem Schluss: Der Antrag ist ein bisschen allgemein gehalten. Insofern ist es ganz gut, wenn wir ihn im Ausschuss noch einmal beraten. Ich finde, wir sollten vor allen Dingen auch die Rechtsprechung zur paritätischen Quotenregelung abwarten und beobachten, was in Brandenburg denn jetzt passiert. Solange, finde ich, sollten wir als Parteien uns darum kümmern, dass Frauen bessere Chancen bei uns auf den Listen bekommen und dann eben im Ausschuss schon jetzt vorab beraten, welche Möglichkeiten es geben kann, damit Frauen bessere Chancen in der Politik haben. Ich finde, das ist immer noch unser gemeinsames Ziel.
(Beifall SSW, CDU, SPD, Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Burk- hard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Bevor wir mit den Kurzbeiträgen fortfahren, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags den Vorsitzenden von Haus & Grund, Alexander Blažek. - Herzlich willkommen!
(Beifall - Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Landesfrauenrat ist auch vertreten! - Weitere Zurufe)
- Das müsst ihr mir doch mitteilen! - Ich begrüße alle Frauen in tragenden Positionen auf unserer Besuchertribüne. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Serpil Midyatli. - Ihr müsst mir doch die Namen rübergeben!
Das machen wir auch sofort! Liebe Frau Präsidentin, es handelt sich um die stellvertretende Vorsitzende des Landesfrauenrates, Frau Karola Schneider. Liebe Alexandra Ehlers, sei du uns auch sehr herzlich willkommen. Und wir haben noch unsere Landespastorin zu Gast: Sehr geehrte Frau Bruweleit, herzlich willkommen auf der Besuchertribüne!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu lange warten, und setzen wir auf die Freiwilligkeit. Lieber Herr Harms, es gibt Dutzende von EmpowermentProgrammen, Mentoring-Programmen. Die Gleichstellungsbeauftragten haben erst letztes Jahr bei der Kommunalwahl wieder und wieder auf Freiwilligkeit gesetzt. Und wir stellen fest: 100 Jahre nach dem Frauenwahlrecht passiert hier freiwillig gar nichts, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Liebe Frau Ministerin, Sie haben uns öffentlich dafür kritisiert, dass Ihnen unser Vorschlag nicht weit genug gehe. Auch andere haben das hier schon thematisiert: Wir wären in der Diskussion schon viel weiter hin zu paritätisch besetzten Parlamenten. -
Sind wir das wirklich, frage ich? - Mit Blick in die Reihen der CDU stelle ich fest: 1947 wurde das erste schleswig-holsteinische Parlament gewählt, zwei Frauen waren in der Fraktion, 2019 sind vier Frauen in der CDU-Fraktion. Ist das wirklich das, wo Sie sagen: Wir sind hier schon viel, viel weiter? Nein!