Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 19/1360

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Volker Schnurrbusch für die AfDFraktion das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wolf, Weidetierhaltung und Küstenschutz sind unvereinbar. - Unter dieser Aussage könnte man eine Resolution des Kreistages Dithmarschen stellen, die dort vor wenigen Tagen verabschiedet worden ist. Alle Fraktionen, die dort vertreten sind, außer den Grünen, stimmten für folgende Forderungen:

Erstens. Die EU soll den Wolf in Europa als nicht mehr gefährdet einstufen. Zweitens. Es soll eine Obergrenze für Wölfe festgelegt werden. Drittens. Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden. - Das ist etwas, was die AfD-Fraktion bereits vor einem halben Jahr in diesem Hohen Haus gefordert hat. - Viertens. In besonders ausgewiesenen Küstenarealen soll der Wolf sofort geschossen werden dürfen.

Dass die Einrichtung von wolfsfreien Zonen, wie sie der Landesbauernverband fordert, rechtlich machbar ist, zeigen uns unsere Kollegen in Schweden. Dort wurde das Gebiet der Saami - im Norden des Landes - zur wolfsfreien Zone erklärt, um die für diese Volksgruppe lebenswichtigen Rentiere zu schützen. In Schweden werden auch regelmäßig Schutzjagden auf Wölfe durchgeführt, um eine Obergrenze einzuhalten. In den baltischen Staaten und in Polen wird ähnlich verfahren. Nur in Schleswig-Holstein nicht! Hier gelingt es bis heute nicht, einen eindeutig identifizierten Problemwolf zu schießen - trotz erteilter Abschussgenehmigung.

(Wortmeldung Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich würde gern fortfahren. Entschuldigung!

Also nein?

(Minister Hans-Joachim Grote)

Nein. - Die Gründe dafür, dass der Problemwolf immer noch frei herumläuft, liegen im Dunkeln; vielleicht kann der Herr Umweltminister heute für Aufklärung sorgen.

Die Kreise Segeberg, Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen gelten seit dem 15. März 2019 als sogenannte Wolfspräventionsgebiete. Schaf- und Ziegenherden müssen durch Schutzzäune gesichert werden. Dadurch werden jedoch auch andere Tiere - Wildtiere - in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und für die Weidetierhalter stellen immer neue, immer höhere, immer dichtere Zäune eine zusätzliche Belastung dar, die kaum noch zu bewältigen ist. Denn Einzäunen kostet nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und zusätzliche Arbeitskraft, die den Kleinbetrieben oftmals nicht zur Verfügung steht.

Die Deichregionen sind von der neuen Regelung ausgenommen. Warum? Weil es dort einfach nicht möglich ist, Schafherden wolfssicher einzuzäunen, und weil wir auf den Deichen die Schafe für den Küstenschutz dringend brauchen. Gleichzeitig stellen die Schafherden dort praktizierten Naturschutz dar. Dieser ist nun einmal nicht mit dem Wolf zu vereinbaren. Die betroffenen Landwirte und Tierhalter fordern zu Recht eine gesunde und artgerechte Tierhaltung auf der Weide sowie den Schutz ihres Eigentums.

Eine Entschädigung bei Nutztierrissen kann nur den Ernstfall regeln. Dieser wird mit zunehmender Wolfsdichte leider immer häufiger traurige Wirklichkeit. Viele Bürger wollen gern Weidemilch trinken oder gutes Fleisch aus Weidehaltung essen. Stallhaltung wird oft als kritisch angesehen. Sehen wir dem Treiben von Problemwölfen allerdings weiterhin tatenlos zu, ohne ihn zu bejagen, wird es in Schleswig-Holstein womöglich keine Weidetierhaltung mehr geben. Denn Wolfsschäden bedrohen inzwischen die wirtschaftliche Existenz mancher kleinerer Weidetierhalter.

Die bestehenden Regelungen für den Ausgleich der Wolfsrisse halten wir für unzureichend. Ausgleichszahlungen sind zurzeit in der Wolfsrichtlinie vom 19. Februar 2019 geregelt. Hier kommt die Einschätzung der EU-Kommission zum Ausdruck, die Ausgleichszahlungen für Schäfer und Landwirte als Maßnahme für den Artenschutz - wohlgemerkt: den Artenschutz des Wolfes - ansieht. Dies halten wir als AfD-Fraktion bereits in rechtlicher Hinsicht für falsch. Einen Ausgleich für Schäden „Förderung“ oder „Zuwendung“ zu nennen, ignoriert aus unserer

Sicht die Perspektive der geschädigten Tierhalter, zumal der emotionale - also immaterielle - Schaden, der grausame Anblick von verletzten oder getöteten Tieren, nicht mit Geld entschädigt werden kann.

(Dr. Frank Brodehl [AfD]: Genau!)

Aus unserer Sicht ist es falsch, Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse als Fördermaßnahmen im Ermessen einer Bewilligungsbehörde zu belassen. Ein Rechtsanspruch auf Schadensausgleich besteht nämlich damit nicht. Die Nutztierhalter in Schleswig-Holstein sollten aber einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben, übrigens nicht nur für den Ersatz des gerissenen Tieres, sondern auch für Folgeschäden, etwa das sogenannte Verlammen.

Wir fordern deshalb eine klare Entschädigungsregelung auf gesetzlicher Grundlage. Die Entschädigung von Wolfsrissen darf nicht länger nur in der Wolfsrichtlinie geregelt sein, sondern ist gesetzlich zu regeln, damit die Weidetierhalter wenigstens hier Rechtssicherheit haben, wenn schon ihre Tiere nicht mehr sicher sind.

Wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Umwelt- und Agrarausschuss und freuen uns auf die Beratung.

(Beifall AfD)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Hauke Göttsch.

Herr Präsident! Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein verfügt über eine Wolfsrichtlinie. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten erfolgen die erforderlichen Entschädigungszahlungen inzwischen problemlos. Warum also in einem Gesetz regeln, was nur einer Verordnung bedarf? Ansonsten sind Sie doch auch für eine Entbürokratisierung. Wenn etwas überflüssig ist, dann ist das dieser Gesetzentwurf.

(Beifall CDU, FDP und Sandra Redmann [SPD])

Im Übrigen verkennt der Gesetzentwurf die Fakten. Der Antragsteller kann noch so viel argumentieren, Entschädigungszahlungen liegen im Ermessen der dafür zuständigen Behörde. Nicht wegdiskutieren können Sie die Tatsache, dass berechtigte Schäden bisher auch immer ausgeglichen wurden. Der Lan

deshaushalt hat dafür ausreichende Vorsorge getroffen, im Übrigen bleibt der Gesetzentwurf sogar inhaltlich hinter der Wolfsrichtlinie zurück.

(Beifall Heiner Rickers [CDU])

- Danke schön, Herr Rickers.

(Zuruf AfD: Einer muss ja klatschen!)

Da drängt sich mir noch eine Frage auf. Während die Antragsteller in der gesamten Begründung nur vom Wolf reden, sprechen Sie in der Überschrift des zu schaffenden Gesetzes von „Großraubtieren“. Warum? In Schleswig-Holstein ist mir davon nichts bekannt. Nein, ich glaube eher daran, dass Sie populistisch Emotionen schüren wollen.

(Widerspruch AfD)

Des Weiteren: Was soll der Verweis im Gesetzentwurf auf § 68 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes? - Das ist eine unpassende Rechtsgrundlage, da Wolfsrisse keine staatlichen Maßnahmen sind. Die Entschädigungsregelungen sind also in der geltenden Wolfsrichtlinie des Landes nicht nur im Rahmen des geltenden Gesetzes vorgesehen, sondern auch noch besser aufgehoben. Eines Gesetzes bedarf es - und da wiederhole ich mich - nicht.

Meine Damen und Herren, nun sage ich damit nicht, dass es nicht noch ergänzender Regelungen bedarf. Diese sind aber nicht vom Land SchleswigHolstein alleine zu treffen, sondern im Verbund mit Nachbarländern, dem Bund und der EU. Lobend will ich gerne die Initiative unseres Umweltministers erwähnen, der sich zusammen mit seiner niedersächsischen Amtskollegin an die EU-Kommission gewandt hat. Der Wolf ist gerade an den Deichen der Westküste eine Herausforderung für die Weidetierhalter und den Küstenschutz. Wenn wir hier jedoch zu einer Schlussfolgerung gelangen sollten, dass wir die Deiche nicht wolfsicher einzäunen können, müssen wir letztlich auch den Mut haben, wolfsfreie Zonen einzurichten.

(Beifall CDU und FDP)

Wenn das EU-Recht dies derzeit nicht erlaubt, dann muss eben auf eine Änderung des EU-Rechts hingewirkt werden.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: So ist es!)

Meine Damen und Herren, eines ist mir jedoch besonders wichtig, und insofern bin ich dankbar für die heutige Aussprache. Die Bedrohung der Tierhalter durch Wölfe ist nicht zu unterschätzen. Bei einer weiteren Zunahme ist das emotionale, physische, aber auch das finanzielle Aus der Tierhalter

vorprogrammiert. Hierzu darf es aber nicht kommen. Haben die Betriebe die Schafhaltung erst einmal aufgegeben, ist dieser Schritt unumkehrbar. Die Bedeutung der Deichschäferei für die Deichsicherheit und damit für den Küstenschutz brauche ich an dieser Stelle nicht besonders zu betonen.

Abschließend erwähnen möchte ich noch einen Beschluss der umweltpolitischen Sprecher von CDU/CSU aus Bund und Ländern, die vor einer Woche in Stuttgart weitreichende Beschlüsse gefasst haben. Diese werfen die Frage auf, warum der Bund seinen Spielraum nicht nutzt, den Beispielinitiativen der Länder Frankreich und Schweden folgt, und die Population der Wölfe in Deutschland begrenzt. Wir brauchen eine verbindliche Festlegung hinsichtlich des günstigen Erhaltungszustandes.

(Beifall CDU, FDP und Volker Schnurrbusch [AfD])

Meine Damen und Herren, der Wolf wird uns noch eine Weile beschäftigen. Da bin ich mir genauso sicher wie bei der Einschätzung der Überflüssigkeit dieses vorliegenden Gesetzentwurfs. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Sandra Redmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, in dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD ginge es um Ausgleichszahlungen und Entschädigungen. Aber anhand Ihres Redebeitrags hat man gesehen, dass es Ihnen in Wahrheit nur um Polemik gegen den Wolf geht.

(Beifall SPD und SSW)

Vielleicht haben Sie auch einfach gemerkt, als Sie sich Ihren Gesetzentwurf genauer angesehen haben, dass er komplett in die falsche Richtung geht und in dem Landesnaturschutzgesetz, das hat der Kollege gerade ausgeführt, überhaupt nichts zu suchen hat.

Versuchen Sie einmal, an ehrlich gemeinten Lösungen mitzuarbeiten und aufzuhören, immer Rotkäppchen-Märchen zu erzählen. Dann werden wir sicherlich schon weiterkommen. - Vielen Dank.