Die zentralen, absolut schützenswerten Rechte sind Kernbestandteile unserer Verfassung. Allerdings sind sie auch ohne den vorliegenden Antrag bereits gut geschützt und bedürfen aus meiner Sicht keiner zusätzlichen Stelle.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Genau das ist eines der Merkmale unserer Bundesrepublik. Es gibt hier keine einzig richtige, von oben verordnete Meinung, keine unwidersprochene Deutungshoheit. Deshalb werden auch die Rechte von Andersdenkenden geschützt, gewahrt und rechtsstaatlich abgesichert. Das ist etwas sehr Kostbares, meine Damen und Herren. Auch aus diesem Grund suchen viele Menschen Schutz in unserem Land.
Trotzdem ist in Deutschland längst nicht alles erlaubt. Zu verleumden, zu hetzen oder gar handgreiflich zu werden - das ist niemandem gestattet. Im Gegenteil, alle Angriffe auf die friedlichen Meinungsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern, alle Angriffe auf Wahlkampfveranstaltungen und auch alle ähnlichen Vorgänge werden von unseren staatlichen Behörden sehr ernst genommen und mit allen rechtlichen Mitteln und gesetzlichen Möglichkeiten verfolgt.
Erstens. Material wie Wahlplakate oder Wahlkampfstände zu beschädigen, zu entwenden oder zu zerstören - ganz gleich, welcher Partei -, ist eine Straftat. Solche Angriffe sind weder ein Mittel der politischen Diskussion noch geduldete Kapriolen. Es handelt sich dabei um Straftaten, die staatliche Institutionen ernst nehmen; wir haben es vorhin schon gehört. Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden deshalb systematisch nach bundeseinheitlichen Kriterien erfasst und ausgewertet. Im Rahmen politisch motivierter Kriminalität übernimmt diese Auswertung der Kriminalpolizeiliche Meldedienst.
Zweitens. Politische Veranstaltungen werden in Deutschland geschützt und unabhängig von der politischen Meinung zugelassen. Das Recht auf Ver
sammlungsfreiheit gilt für alle. Das gilt aber sowohl für die anmeldenden Demonstranten als auch für die Gegendemonstranten. Auch die jüngsten Vorgänge in Thüringen zeigen nochmals, dass es unsere Gesellschaft - wenn auch zähneknirschend durchaus aushält, Meinungen zu ertragen, die sie für indiskutabel hält.
Drittens. In Deutschland wird niemand daran gehindert, einen Raum zu vermieten, wenn er das möchte, auch wenn andere meinen, er solle das nicht. Sofern sich ein privater Vermieter dazu entscheidet, ist das seine private, autonome Entscheidung, in die der Staat sich erst recht nicht einzumischen hat und in die er nicht eingreifen darf.
Wir haben sehr gute Regeln und Gesetze, die wir auch anwenden - ganz und gar unabhängig von persönlicher Betroffenheit.
Ein tatsächliches, ernsthaftes Problem ist vielmehr die Verrohung der demokratischen Diskussion: die Enthemmung und die zunehmende Tendenz, die einem selbst unliebsame Meinung niederzubrüllen.
Ich halte das für die entscheidende Problematik, der wir uns mit einer Stärkung der politischen Bildung und der Extremismusprävention widmen müssen und wollen. Der uns vorliegende Antrag ist daher völlig überflüssig. - Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag, Drucksache 19/77, zustimmen will, bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten aller anderen Fraktionen und die Abgeordneten der SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Gemeindewahlen in Gemeinden mit Erstaufnahmeeinrichtungen
Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. - Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 19/75. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Tätigkeitsbericht 2017 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein für den Berichtszeitraum 2015/2016
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Zunächst frage ich, ob die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen. - Ich sehe keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich schlage vor, den Bericht, Drucksache 19/10, zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Auch hier sehe ich, dass dies einstimmig ist. Dann ist es so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/80. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar nicht der Fall.
Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/80 einverstanden ist, bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
ne angenehme und erholsame Sommerpause bei hoffentlich gutem norddeutschem Wetter, damit wir alle entspannt und mit vollem Elan vom 20. bis 22. September 2017 die nächste Landtagstagung durchführen können. Gute Erholung und vielen Dank!
Herr Präsident! Am 4. Juli 2017 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) seinen 36. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Internet, Computerisierung und Datentransfer sind nicht nur in der Gesellschaft angekommen, sondern haben diese bereits grundsätzlich verändert. Die Digitalisierung schreitet immer weiter fort - dank Smartphone, Smart Home und Apps, doch manchmal bleibt der Datenschutz, vom Bürger oft unbemerkt auf der Strecke. Viele Bürger gehen mit ihren Daten zu unbedarft um, bei Messenger Diensten wie WhatsApp kann es passieren, dass Informationen aus dem Adressbuch ausgelesen werden können. Oft wissen die Verbraucher nicht, dass Nutzungsbedingungen dies zuließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob wir alle hier im Parlament genau wissen, inwieweit sein Nachrichtendienst auf mehr zugreift, als ihm bekannt ist.
Medienkompetenz gehört mittlerweile zu den notwendigen Kernkompetenzen in unserer Gesellschaft. Das ULD hat im Berichtszeitraum Schulungen für insgesamt 1.500 Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Wie kann man sich in der Informationsgesellschaft vor Risiken schützen? Wie vermeidet man, dass man selbst zu einem Risiko für andere wird? Dies kann man nicht früh genug lernen. Hier leistet das ULD gute Arbeit. Die aktuellen Entwicklungen im Datenschutzbericht zeigen, dass die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sehr wichtig ist. Was passiert mit meinen Daten, was kann ich tun, um sensible Daten nicht preiszugeben?