Protokoll der Sitzung vom 21.07.2017

Medienkompetenz gehört mittlerweile zu den notwendigen Kernkompetenzen in unserer Gesellschaft. Das ULD hat im Berichtszeitraum Schulungen für insgesamt 1.500 Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Wie kann man sich in der Informationsgesellschaft vor Risiken schützen? Wie vermeidet man, dass man selbst zu einem Risiko für andere wird? Dies kann man nicht früh genug lernen. Hier leistet das ULD gute Arbeit. Die aktuellen Entwicklungen im Datenschutzbericht zeigen, dass die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sehr wichtig ist. Was passiert mit meinen Daten, was kann ich tun, um sensible Daten nicht preiszugeben?

Im Schulunterricht werden verstärkt digitaler Medien unter Zuhilfenahme von zum Beispiel Tablets, Notebooks eingesetzt und sogenannte Cloud-Dienste genutzt. Nach Ansicht der ULD braucht es hier Leitlinien für die Nutzung von digitalen Medien im Schulbetrieb.

Positiv ist, dass immer mehr Menschen das ULD kennen und sich mit Fragen und auch Beschwerden an die Behörde wenden. Beschwerden kamen vor

allem aus dem Bereich der Videoüberwachung, in Toilettenräumen und Umkleiden war dies besonders kritisch und verstieß gegen das Datenschutzrecht. Weniger Probleme als früher gab es beim Einsatz von Webcams an Nord- und Ostsee. Erfreulich ist, dass der Datenschutz endlich ernst genommen wird. Es gibt eine steigende Nachfrage von Firmen und Behörden nach Beratungsund Schulungsangeboten des ULD. Die zukünftige Datenschutzgrundverordnung mit ihren zum Teil hohen Bußgeldern wird dem Datenschutz eine Hilfe sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einer Welt, in der die Weitergabe und der Austausch von Informationen immer leichter wird und die Bürger und Bürgerinnen immer schwerer die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten. Aufklärung über die Rechte und ein gesetzlicher Schutz seiner Daten sind von zentraler Bedeutung, denn keiner will den gläsernen Menschen. Bürgerinnen und Bürger müssen soweit wie möglich in die Lage versetzt werden, ihre Rechte frühzeitig selbst wahrnehmen zu können.

Es ist gut, dass wir erreicht haben, dass das ULD fünf zusätzliche Stellen hat. Damit stehen dem ULD jetzt insgesamt 32 Stellen zur Verfügung. Aber reicht das zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages? Denn klar ist auch, die Aufgaben des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein werden nicht weniger. Schon im nächsten Jahr werden die Anforderungen, unter anderem aufgrund der ab Mai 2018 gültigen europäischen Datenschutzgrundverordnung, ansteigen.

Ich hoffe, dass der Landtag auch zukünftig die Bedeutung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit im Blick behält und weiterhin für die erforderliche Sach- und Personalausstattung, sowie die Erhaltung der Unabhängigkeit des ULD sorgen wird.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Marit Hansen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ULD leisten sehr gute Arbeit und dafür gilt unser aller Dank. Die Arbeit des ULD ist wichtig und erforderlich. - Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Dieses Jahr haben Verschlüsselungstrojaner wie „Petya“, „WannaCry“ oder „Gol

deneye“ millionenfach zugeschlagen und für Aufsehen gesorgt. Nicht zuletzt am Beispiel dieser professionell gemachten und hochgradig perfiden Erpressermaschen zeigte sich, wie wichtig die Themen Datenschutz und Medienkompetenz für Unternehmen und uns alle in unserem Land mittlerweile sind.

Die große Bedeutung der Arbeit des Landeszentrums für Datenschutz wird daran schlaglichtartig klar! Daher auch erst einmal ein großes Dankeschön an die Arbeit von Frau Hansen und ihrem Team.

Mit dem 38. Tätigkeitsberichts des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) legen Sie gleichzeitig Ihren ersten Tätigkeitsbericht vor, der die Richtung für die neu gebildete Jamaika-Koalition im Datenschutz aufzeigt. Es ist Ihnen, Frau Hansen, und Ihrer Behörde zu verdanken, dass Datenschutz die Bedeutung erlangt, die er verdient und Sie leisten Ihren Beitrag dazu, dass größere Datenschutzdesaster in Schleswig-Holstein selten sind.

Ihr Bericht ist das Hausaufgabenheft des Datenschutzes: Was ist schiefgelaufen, was muss in Zukunft verändert oder verhindert werden? Die Vielfalt der im Bericht behandelten Themen zeigt, wie tief verwoben Datenschutz in jede noch so alltägliche Handlung unseres Lebens ist: Datenschutz in der Schule, bei der Polizei und Justiz oder in der Wirtschaft.

Gerade junge Menschen vom Datenschutz zu überzeugen, ist nicht leicht und dabei wichtiger denn je. Da setzt das Projekt zur Förderung der Medienkompetenz an der entscheidenden Stelle an. Ziel muss sein, dass die Generation von morgen - also alle Schülerinnen und Schüler - rechtzeitig den Umgang mit Medien vermittelt bekommen und diese ausprobieren können. Besonders in Zeiten, in denen Phänomene wie Fake News und Echokammer-Effekte immer präsenter sind, ist es unerlässlich, dass Menschen journalistisch seriöse Informationen erkennen. Ziel sollte zudem sein, nicht nur zu wissen, wie man Google oder Facebook bedient, sondern zu verstehen, mit welchem Modell Google und Facebook funktionieren.

Nicht nur für private Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch in Behörden wie Polizei oder Justiz spielt Datenschutz eine unerlässliche Rolle. Deswegen sind die anlasslosen und regelmäßigen Kontrollen des ULD auch so wichtig und richtig.

Einen Verbesserungsvorschlag des ULD möchte ich besonders gern aufgreifen: Bei dem Verfahren

der nicht individualisierten Funkzellenabfrage zeigt das ULD, wie eine verbesserte Transparenz möglich ist und umgesetzt werden könnte. Wir Grüne würden eine Implementierung des Konzepts mit Unterstützung des ULD sehr begrüßen.

„Last, but not least“ ist auch in der Wirtschaft das Thema Datenschutz heute längst unverzichtbar. Die Beratung des ULD für Unternehmen ist daher Gold wert. Besonders die Arbeit mit kleinen Unternehmen und Start-ups ist wichtig, damit typische Anfängerfehler vermieden werden können.

Konzepte wie Datenschutz-Gütesiegel und Modellprojekte sind wichtig, um positive Anreize für Unternehmen zu setzen. Dadurch kann zudem geprüft werden, wie der Datenschutz konkret technisch und organisatorisch besser umgesetzt werden kann.

Dass dem ULD mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung zukünftig die Möglichkeit spürbarer Sanktionen zu Verfügung steht, ist sinnvoll und zeigt, dass das Thema Datenschutz endlich richtig ernstgenommen wird. Das ist nicht zuletzt das bleibende Verdienst unseres grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht.

Gerade in einer Zeit des Umbruchs, in der wir in der Digitalisierung mit ebenso vielen Chancen wie Risiken konfrontiert sind, ist es wichtig, sich für Datenschutz und Informationsfreiheit starkzumachen. Deswegen ist die Arbeit des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz auch so wichtig und sollte vonseiten der Politik möglichst gut unterstützt werden.

Damit können eine demokratische und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung konsequent beachtende Ausgestaltung der Digitalisierung sichergestellt werden und alle Menschen davon profitieren.

Herr Präsident! Informationen sind die Währung unserer Zeit. Das war früher nicht anders, nur heute gibt es diese Informationen eben zunehmend digital. Technik wird vermehrt eingesetzt, um das Verhalten von Menschen vorhersagen oder das Verhalten steuern zu können. Natürlich kann eine Digitalisierung auch Diskriminierungsformen begünstigen, so wie es auch in anderen Systemen denkbar ist. Die Frage ist doch, wie wir uns als Gesellschaft in diesem System aufstellen wollen. Wir als Gesellschaft müssen daher über diese Frage nachdenken. Gleiches gilt auch für Politik und Staat.

(Burkhard Peters)

Dabei scheint es oftmals so, als ob wir in Deutschland lediglich den Entwicklungen hinterherlaufen würden. Die Entwicklungen nur zu Verwalten reicht nicht aus, um im Wettbewerb, den sich auch Staat und Behörden stellen müssen, eine führende Position einzunehmen. Schon jetzt stellt der Datenschutz immer wieder eine Gratwanderung dar, im praktischen Alltag und auch vor den Gerichten. Dabei soll das nicht heißen, das man diese Gratwanderung abschaffen soll oder gar den Datenschutz an sich. Ich möchte damit lediglich betonen, dass der Datenschutz im Allgemeinen hohe Ansprüche an Gesellschaft und Staat stellt.

In der Landesverfassung sind digitale Basisdienste, wie der Zugang zu Behörden und Gerichten, geregelt. Gleiches gilt für die digitale Privatsphäre. Die Frage ist jedoch: Wie schaffen wir es, die digitalen Dienste maximal nutzen und dabei trotzdem ein Mindestmaß an Datenschutz gewährleisten zu können? Inwieweit kann das Land dazu beitragen, die digitale Privatsphäre der Bürger hierbei zu schützen?

Der Bericht des ULD zeigt in dieser Hinsicht eine ganze Reihe von Beispielen auf. Da wäre zum Beispiel der Schutz des Patientengeheimnisses. Inwieweit können Patientendaten in den jeweiligen Praxen sicher gespeichert werden? Hierzu hat das ULD einige richtungsweisende Hinweise erarbeitet. Auch wurde das Thema Outsourcing in Kliniken und Arztpraxen aufgegriffen. Zur Erstellung von Verträgen, welche zwischen den jeweiligen Unternehmen abgeschlossen werden können, bietet das ULD inhaltliche Hilfestellung. Auch für andere Fragen, welche den medizinischen Bereich betreffen, bietet das ULD ausführliche Informationen über die Rechtslage. Diese Informationen sind verständlich

dargestellt und bieten somit einer sehr wertvolle Hilfestellung für die Betroffenen.

Kritik äußert das ULD aber an dem Nutzen von Messenger-Diensten im schulischen Bereich, etwa zwischen Lehrkräften und Eltern oder gar die Kommunikation mit der gesamten Schulklasse. Das Nutzen von Messenger-Diensten ist für viele Menschen ein fester Bestandteil im Alltag geworden. Was vor einigen Jahren vorrangig im privaten Bereich genutzt wurde, erreicht nun die Arbeitswelt und somit auch unsere Schulen im Land. Ein solcher Kommunikationsweg scheint schnell und einfach zum Erfolg zu führen.

Jedoch gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, wie etwa, dass Telefonnummern von Dritten herangezogen werden können. Zudem bestehen rechtliche Hürden, wenn es darum geht, die Kommunikationswege aktenrelevant machen zu wollen. Diese Fragen gilt es daher zu diskutieren, dies sollte insbesondere für das Bildungsministerium gelten. Die sollte als klarer Arbeitsauftrag aufgefasst werden, um zukünftige mögliche Verwerfungen in Bezug auf die Kommunikation im schulischen Bereich zu vermeiden.

Ein Dank gilt an dieser Stelle daher Marit Hansen und ihrem Team vom ULD dafür, dass diese Institution auch in den vergangenen Jahren keinen Konflikt gescheut hat, wenn es darum ging, die datenschutzrelevanten Fragen anzusprechen und dabei für Politik und Öffentlichkeit immer wieder auf kritische Punkte aufmerksam zu machen.

(Lars Harms)