Protokoll der Sitzung vom 28.08.2019

Ich möchte an dieser Stelle den beiden Schulen, insbesondere den beteiligten Lehrkräften, für ihr Engagement ausdrücklich danken

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

denn, meine Damen und Herren - auch das will ich nicht verhehlen -: Der Engpass an dieser Stelle sind die Lehrkräfte. Das ist schon angesprochen worden. Wir haben in Schleswig-Holstein in Wahrheit nicht eine einzige Lehrkraft mit der Fakultas Türkisch. Wir haben bisher nur Lehrkräfte, die zwar türkischstämmig, aber für andere Fächer ausgebildet sind. Insofern haben wir viel nachzuholen. Wir widmen uns jetzt der Frage: Wie können wir möglichst gut und zeitnah Menschen gewinnen, die Türkisch oder andere Herkunftssprachen an unseren Schulen unterrichten?

Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir mit der Christian-Albrechts-Universität, insbesondere dem Institut für Orientalistik, in einem guten Dialog zu der Frage stehen, ob wir Türkisch als Ergänzungsfach anbieten können. Dieser Studiengang soll dem Profil Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen entsprechen und auch landeskundliche Aspekte, Literatur, Kultur und Geschichte behandeln.

Bis aber die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs tatsächlich zur Verfügung stehen, greifen wir auf Lehrkräfte türkischer Herkunft zurück, bevorzugt mit einer Fakultas in einer modernen Fremdsprache. Es ist darauf hingewiesen worden, dass die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen in diesem Bereich auch für den herkunftssprachlichen Unterricht hilfreich sein werden.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit unserem neuen Unterrichtsangebot ergänzen wir das bisherige Angebot der Generalkonsulate. Es ist übrigens nicht nur das - darauf will ich ausdrücklich hinweisen -, aber es ist vor allem das türkische Generalkonsulat. Wir wollen - auch das will ich ausdrücklich sagen - mittelfristig eine gute Alternative anbieten können. Bis dahin stehen wir im engen Dialog mit den Generalkonsulaten, insbesondere natürlich mit dem türkischen. Wir schauen uns die Übersetzungen der türkischen Lehrpläne an, die uns zur Verfügung gestellt wurden. Wir gehen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Unterricht und hospitieren dort. Ich kann Ihnen zu

(Ministerin Karin Prien)

sagen: Das werden wir weiterhin tun, weil es uns wichtig ist zu wissen, was in diesem Unterricht tatsächlich stattfindet.

(Beifall CDU, FDP und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mittelfristig muss nach unserer Überzeugung - das entspricht auch unserem Verständnis vom Bildungsauftrag - ein nachfrageorientiertes, alternatives Angebot bereitgestellt werden; da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Waldinger-Thiering. Wir machen uns auf den Weg.

Ich freue mich auf unsere Beratungen im Ausschuss und darauf, dass wir dieses Thema in SchleswigHolstein gut miteinander voranbringen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten überzogen. Ich sehe aber nicht, dass die Fraktionen von der Möglichkeit Gebrauch wollen, diese zusätzliche Redezeit in Anspruch zu nehmen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der SPD in der geänderten Fassung abstimmen. Der Abgeordnete Habersaat hat in seinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass der Bericht der Landesregierung im ersten Quartal 2020 erwartet wird. Wer also der Drucksache 19/1661 in der geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich lasse dann über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1538, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW bei Stimmenthaltung der SPD und Gegenstimmen der AfD sowie der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in

den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 19/1613

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Claus Schaffer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste!

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

So steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die AfD-Fraktion steht voll und ganz dahinter.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist ja großar- tig!)

Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf zur Abschaffung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten richtet sich daher nicht gegen die grundgesetzlich verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

(Zurufe SPD: Nein, nein!)

Uns geht es vielmehr darum, den Selbstverwaltungskörperschaften, denen in Schleswig-Holstein derzeit per Gesetz vorgeschrieben ist, Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen, die Freiheit zurückzugeben, selbst darüber zu entscheiden, ob es bei ihnen einen konkreten Bedarf dafür gibt.

(Beifall AfD)

Jede Gemeinde muss eigenverantwortlich und auf die eigene, spezielle Situation zugeschnitten die eigenen Bemühungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung bestimmen können. Sie soll frei darüber entscheiden, ob sie dafür eine Gleichstellungsbeauftragte einsetzen, eine Gleichstellungsstelle beim Gemeinde- oder Amtsvorstand einrichten möchte oder vielleicht auch einen Ausschuss für Gleichstellungsfragen implementieren will. Die Kommunen erhalten so die Freiheit zurück, nur das zu veranlassen, was vor Ort tatsächlich benötigt wird, um die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu befördern.

(Ministerin Karin Prien)

Unser Gesetzentwurf steht damit auch im Einklang mit der Landesverfassung, die die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe explizit den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den anderen Trägern der öffentlichen Verwaltungen zuweist. Unser Gesetzentwurf lässt diese Aufgabe nicht entfallen. Er räumt den aufgelisteten Selbstverwaltungskörperschaften lediglich das Recht ein, selbst darüber zu entscheiden, wie sie diese Aufgabe erfüllen.

Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir gleichzeitig das im Grundgesetz verankerte Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dieses Gesetz, das Ausdruck unseres föderalen Staatswesens ist, entspricht auch der praktischen Erkenntnis, dass die Gemeinden vor Ort in der Regel am besten wissen, wie die ihnen obliegenden Aufgaben zu lösen sind. Die Vorgaben aus der Landesverfassung können genauso gut ohne die zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten umgesetzt werden.

Die derzeitige Regelung greift zudem erheblich in die kommunale Selbstverwaltungsautonomie ein. So wird in die grundgesetzlich geschützte Personalhoheit der Gemeinden eingegriffen. Schon allein die Verpflichtung der Gemeinden, eine Bewerberin bei einer Bewerbung auf die freie Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten auszuwählen, verkürzt den Entscheidungsspielraum der Gemeinden.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist ja unerhört!)

Genauso wird in die Organisationshoheit auf kommunaler Ebene eingegriffen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat quasi eine Organstellung inne; denn sie hat das Recht, an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist ja ganz schlimm!)

Sie kann sich in allen Angelegenheiten der Gleichstellung schriftlich und mündlich bis hin zum Widerspruch äußern.

(Beate Raudies [SPD]: Genau!)

Dadurch werden nicht selten kommunale Entscheidungsprozesse erheblich verlangsamt.

(Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein wie in anderen Bundesländern auch - gibt es ein

modernes Mitbestimmungsgesetz. In den Gemeinden, Kreisen und Ämtern und den der Aufsicht unterstehenden Körperschaften werden Personalräte gebildet.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie brauchen Auf- sicht!)

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist demnach eine der vorrangigen Aufgaben des Personalrates. Eine konkrete Aufgabe ist es hierbei, dafür zu sorgen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen auch wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Zudem ist der Personalrat für diejenigen Maßnahmen zuständig, die der Gleichstellung von Frauen und Männern förderlich sind. Letztlich hat es der Personalrat in der Hand, bei Handlungsbedarf tätig zu werden und auf den Abschluss einer Dienstvereinbarung hinzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern regelt.

Vor Ort weiß man also am besten, welche Maßnahmen für eine Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich und geeignet sind, und vor Ort wird man diese auch erfolgreich umsetzen. Genau das geschieht ja bereits.

Unser Gesetzentwurf schafft dafür den notwendigen Rahmen und stärkt die Selbstverwaltungskörperschaften bei der Förderung und Gewährung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss, mitbereitend in den Sozialausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)