Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Die Befreiung von der Fahrstuhlpflicht ist erwähnt worden. Die geltende Regelung ist in der Tat ein großes Hindernis gewesen, wenn es um die Aufstockung von Wohngebäuden ging, weil die Nachrüstung mit Fahrstühlen oder die Erweiterung des Fahrstuhls in der Praxis erhebliche Probleme bereitet und zu erheblichen Kosten geführt hat.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Eine weitere richtige Entscheidung ist, die Genehmigungsfreistellung zu erweitern, sodass Gebäude der Größenklassen 4 und 5, also bis zur Hochhausgrenze von 22 m, genehmigungsfrei gestellt werden können, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das führt zu einer Verfahrensbeschleunigung und begünstigt die Schaffung neuen Wohnraums in den Kommunen.

(Beifall FDP)

Es ist ein richtiger Schritt, wenn wir in größerem Umfang als bisher Bauvorhaben ohne Baugenehmigungsverfahren in unserem Land ermöglichen. Nun sind allerdings die Kommunen gefordert, denn die Genehmigungsfreistellung wird nur dann positive Wirkung entfalten, wenn die entsprechenden Bauleitplanungen die Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen schaffen. Das Instrumentarium dafür stellen wir als Land den Kommunen zur Verfügung.

Ähnlich verhält es sich mit der Typengenehmigung im neuen § 73 a Landesbauordnung. Sie dient ebenfalls dem Zweck, Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eben auch Typengenehmigungen über Ländergrenzen hinweg möglich sind. Hier sind zwar nach wie vor grundstücksbezogene Baugenehmigungen erforderlich, aber soweit die Typengenehmigung bestimmte Aspekte bereits abgearbeitet hat, müssen sie nicht erneut geprüft werden.

Schließlich ist es ein wichtiger Schritt gewesen, dass wir die Erleichterung der Verwendung des Baustoffs Holz in der Landesbauordnung geregelt haben. Holz hat als Baustoff viele Vorteile, die beim Wohnungsbau genutzt werden können. Es hat ein geringeres Eigengewicht, was bei der Aufstockung im Hinblick auf die Statik sinnvoll ist, und erleichtert Aufstockungsmaßnahmen. Zudem sorgt der Baustoff Holz für ein gesundes Wohnklima. Er hat eine bessere Dämmwirkung als viele andere Baustoffe und eine gute Ökobilanz. All das spricht für den Baustoff Holz. Das fördern wir durch unsere Landesbauordnung.

(Beifall FDP)

Insgesamt ist festzustellen - da werden wir durch die Fachleute breit bestätigt -, dass wir mit der Landesbauordnung einen wichtigen Schritt machen, um die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein zu verbessern. Stimmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und werden Genehmigungsverfahren erleichtert, wie wir das geplant haben, wirkt sich das unmittelbar auf die Bereitschaft von Bauherren und Wohnungsunternehmen in Schleswig-Holstein aus, den Wohnraum zu schaffen, den wir in den kommenden Jahren brauchen.

Deshalb bitten wir, dass dieses Parlament der Novellierung der Landesbauordnung eine breite Zustimmung gibt. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

(Jan Marcus Rossa)

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Schaffer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! In Schleswig-Holstein fehlt es nach wie vor an ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum. Das wirksame Mittel gegen Wohnraumverknappung ist einfach Bauen, Bauen und nochmals Bauen. Dafür wird Bauland zur Schaffung neuer Wohnungen benötigt. Wo dieses, wie in Ballungsräumen wie Lübeck oder Kiel, knapp ist, muss man über Nachverdichtung und Aufstockung reden. Das tun wir bereits. Die verbesserten Möglichkeiten der Nachverdichtung und Aufstockung in der Landesbauordnung begrüßen wir ausdrücklich.

Der Vorteil von Aufstockungen und einer verdichteten Nutzung bereits bebauter Grundstücke gegenüber dem Neubau liegt im bereits vorhandenen und erschlossenen Baugrund und damit klar auf der Hand. Die Anschaffungskosten, zum Beispiel für einen Aufzug - auch darüber wurde hier schon geredet -, und die notwendigen Umbaumaßnahmen im Treppenraum waren im Rahmen einer Aufstockung bisher riesige Kostentreiber. Schnell kamen dort bis zu 100.000 € zusammen. Damit waren diese Kosten nicht selten ein Hinderungsgrund für aufstockendes Bauen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führt die Erhöhung eines Gebäudes auf mehr als 13 m nun nicht mehr zwingend dazu, dass ein Fahrstuhl eingebaut werden muss. Das Bauen wird dadurch günstiger und attraktiver.

Mit einer Nachverdichtung oder Aufstockung allein wird der Wohnungsnot in Schleswig-Holstein aber nicht beizukommen sein. Obwohl die Landeshauptstadt Kiel in den letzten Jahren durch Dachgeschossausbauten 10 % aller neuen Wohneinheiten geschaffen hat, fehlt es immer noch an allen Ecken und Enden an bezahlbaren Wohnungen. Die Neubautätigkeit umfasst derzeit überwiegend das mittel- und hochpreisige Segment. Hier muss gegengesteuert werden, denn darum geht es gerade nicht.

Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung des Instruments der Typengenehmigung von baulichen Anlagen. Durch die Zulassung bestimmter Bautypen und Baumodule können die Baugenehmigungsverfahren für den Wohnungsneubau vereinfacht werden. Dadurch wird auch das Bauen in Serie erleichtert und günstiger. Serielles Bauen bedeutet einen höheren Grad der Standardisierung und Typi

sierung von Entwurfselementen und Bauteilen. Diese können nun kostengünstig in höheren Stückzahlen vorgefertigt werden und so die Bauzeiten verkürzen. Das spart Kosten. Kritisch sehen wir jedoch, dass Typengenehmigungen anderer Länder auch in Schleswig-Holstein anerkannt werden können. Wir befürchten hier eine Absenkung qualitativer Standards.

Meine Damen und Herren, Vereinfachung und Entschlackung war eine der Ideen zur Anpassung der Landesbauordnung. In § 68 des Entwurfs wird so beispielsweise das Genehmigungsfreistellungsverfahren auf alle baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, erweitert. In den Anwendungsbereich der Norm sollen folglich - begrenzt durch Satz 3 der Vorschrift - auch Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 fallen. Wir reden hier von Gebäuden bis zu einer Höhe von 22 m, also mittelgroßen Mehrfamilienhäusern bis an die Hochhausgrenze heran.

Die Genehmigungsfreistellung wird die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Vorhaben auf Bauherren, Architekten und Investoren verlagern. Die Genehmigungsbehörden selbst halten sich künftig davon frei. Jeder Bauherr wird mit dem Risiko leben müssen, dass selbst Jahre nach Errichtung des Bauvorhabens Baurechtsverstöße zutage treten können, die ihn zum Adressaten bauaufsichtsrechtlicher Eingriffsverfügungen machen können. Auch die gewünschte Beschleunigung des Verfahrens ist nicht zwingend zu erwarten, denn bereits in der Vergangenheit wurden von der überwiegenden Mehrheit der Entwurfsverfasser eben nicht die erforderlichen mängelfreien Bauvorlagen eingereicht. Das hat zu Verzögerungen geführt. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.

Unterm Strich, meine Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf gut und richtig, und wir befürworten ihn. Er ist aber doch nur ein Mosaikstein für die Schaffung neuen Wohnraums. Für ein klares Bild einer wirksamen Wohnungsbaupolitik reicht das noch nicht. Wir tragen den Gesetzentwurf dennoch mit. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Vorsitzende Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Landesbauordnung sehen wir durchaus die Möglichkeit, die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein mittelfristig zu verbessern. Das haben wir bereits in der ersten Lesung angemerkt, und ich muss sagen: Die Anhörung hat dies bestätigt. Die Änderungen werden zu einer Erleichterung des Bauens sowie des Um- und Ausbauens von Gebäuden führen. Durch die Nachverdichtung, also Dachausbauten und Aufstockungen, schaffen wir die Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu generieren. Dort sehen wir erhebliches Potenzial für weiteren Wohnraum. Die Vorteile dieser Erleichterung liegen klar auf der Hand: Es wird keine weitere Fläche versiegelt, und es bedarf keiner zeitaufwendigen Änderung des Bebauungsplanes. Die vorhandenen Infrastrukturen stehen zur Verfügung und können genutzt werden. Angesichts der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt, wo wir insbesondere kleinere Wohnungen benötigen, sehe ich gerade in dieser Änderung der Landesbauordnung eine Chance, die Situation zu verbessern. Darauf kommt es in erster Line an. Das bedeutet auf der anderen Seite aber auch, dass wir Abstriche machen müssen und nicht alle Ziele erreichen können.

Das gilt insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit. Zur Ehrlichkeit gehört, dass wir hier gewisse Abstriche machen. Wir sehen das Problem, dass der Bau oder Ausbau eines neuen Fahrstuhls mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Durch eine verpflichtende Barrierefreiheit wäre der Aufbau eines neuen Geschosses oder der Ausbau des Dachgeschosses finanziell nicht mehr darstellbar. Das hätte zur Konsequenz, dass die Schaffung von neuem, bezahlbarem Wohnraum konterkariert würde. Das kann natürlich nicht gewollt sein.

Insgesamt tragen die Änderungen zur Landesbauordnung zu einer weiteren Deregulierung im Baugenehmigungsverfahren bei. Das bedeutet, dass Bauvorhaben früher begonnen werden können. Das bedeutet aber auch, dass mehr Verantwortung auf die Bauherren, Investoren und Architekten übergeht. Die Praxis wird zeigen, inwieweit die Liberalisierung diesbezüglich tragfähig ist.

Mit der Änderung der Landesbauordnung wird insgesamt eine Vereinfachung und Erleichterung angestrebt, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Diese Maßgabe unterstützt auch der SSW. Zur Abschaffung der Wohnungsknappheit und zur Schaffung von neuem, bezahlbarem Wohnraum ist die Landesbauordnung nur ein Instrument von vie

len. Die Änderungen sind gut, wichtig und richtig, aber die LBO ist nicht das Allheilmittel, um das Problem zu lösen. Nicht alle Erleichterungen oder Maßnahmen der LBO lassen sich sofort umsetzen. Spürbare Verbesserungen werden erst in einigen Jahren zum Tragen kommen. Diese Zeit haben die Menschen zum Teil aber nicht.

Wer heute in der Situation steckt, dass dringend eine bezahlbare Wohnung benötigt wird, dem hilft der Verweis auf die Änderungen der LBO und die vielen Wohnungen, die in fünf bis sieben Jahren endlich gebaut sind, wenig bis gar nicht. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Das gilt natürlich auch für den Wohnungsmarkt. Die Menschen draußen im Land spüren das, denn für viele wird es immer schwieriger, ihre Wohnung zu bezahlen oder überhaupt eine Wohnung zu finden.

Wir brauchen daher Maßnahmen, die der Wohnungsverteuerung bereits heute entgegenwirken. Dafür benötigen wir beispielsweise die Mietpreisbremse, denn nur so verhindern wir, dass die ortsübliche Miete nicht dem Wucher anheimfällt und weiterhin für die Menschen bezahlbar bleibt. Wir brauchen eine Kappungsgrenze, die sichert, dass Mieterhöhungen nur in einem angemessenen Rahmen stattfinden dürfen. Mieter müssen vor unbewohnbaren Wohnungen, Mietwucher und Zweckentfremdungen von Wohnungen wirksam geschützt werden.

Aus diesem Grund haben wir als SSW den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes eingebracht, um den Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, damit sie gegen Zweckentfremdung, Mietwucher oder verwahrlosten Wohnungsbestand vorgehen können. All das sind Bausteine, die uns bei der Bekämpfung der Wohnungsknappheit bereits jetzt und heute helfen würden. All das hat Jamaika aber abgelehnt! Der Markt werde es schon richten: Der Markt hat es gerichtet, und wir sehen, wo es uns hingeführt hat. Wir können und dürfen nicht alles ausschließlich den marktwirtschaftlichen Kräften überlassen, meine Damen und Herren. Auch dieser Markt braucht Regeln. Das heißt: Eine Landesbauordnung schnell zu ändern, ist gut, damit Möglichkeiten entstehen, dass man tatsächlich neue Wohnungen bekommen kann. Das Ganze nützt aber nichts, wenn am Ende wieder teurere Wohnungen dabei herauskommen, die sich kein Mensch leisten kann. Auch da haben wir eine Verantwortung. Es gibt genügend Vorschläge, Jamaika muss nur noch folgen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und Thomas Hölck [SPD])

In Vertretung für den Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration erteile ich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sich ja zuletzt im vergangenen Jahr mit der Änderung der Landesbauordnung in diesem Parlament beschäftigt. Damals ging es um die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie der Europäischen Union. Über das EU-Recht hinaus wurden jedoch Möglichkeiten für Erleichterungen im Wohnungsbau diskutiert. Dabei wurde auch das Hamburger Vorbild angeführt.

Daraufhin haben sich die regierungstragenden Fraktionen der Sache angenommen und am 24. April 2019 einen Entwurf vorgelegt, der die Nachverdichtung im Bestand erleichtern soll; denn dort bestehen große Potenziale für den Wohnungsbau. Das gilt insbesondere für den Dachgeschossausbau und die Aufstockung. Dabei kommt Holz als nachhaltigem Baustoff eine große Bedeutung zu. Deshalb wollen wir auch den Holzbau erleichtern. Darüber hinaus sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dazu wird unter anderem die Typengenehmigung eingeführt. Last, but not least ist das EUBauproduktenrecht umzusetzen.

Dies alles führte im Innen- und Rechtsausschuss zu einer umfassenden Debatte. Ich will es daher bei diesem Überblick belassen und mich auf die wesentlichen Kritikpunkte konzentrieren, die in der Anhörung vorgetragen wurden und die zum Teil auch hier schon angesprochen wurden.

Kritisiert wurde unter anderem, dass es bei Nachverdichtungen unzumutbar sei, zusätzliche Stellplätze zu schaffen, und dass hier eine Lösung her müsse. Meine Damen und Herren, diese Lösung haben wir bereits. In der Stellplatzvorschrift der geltenden Landesbauordnung - § 50 Absatz 7 - heißt es dazu, dass ein durch eine Nachverdichtung entstehender Mehrbedarf an Stellplätzen nicht gedeckt werden muss, wenn dies auf dem Grundstück nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Das ist eine ausgewogene Regelung, und hieran soll festgehalten werden.

Ein weiterer Aspekt war: Insbesondere die kommunalen Landesverbände sehen eine Ausweitung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens bis zur Hochhausgrenze als kritisch an. Auch das wurde

hier bereits angesprochen. Sie befürchten, dass die Planer schlechte Vorlagen vorlegen und sie sich zudem über die Vorgaben in den Bebauungsplänen hinwegsetzen könnten. Ja, meine Damen und Herren, schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Aber Gesetze nicht zu machen, nur weil die Gefahr besteht, dass sie gebrochen werden, das geht dann doch zu weit. Hinzu kommt, dass Gebäuden bis zur Hochhausgrenze eine große Bedeutung bei der Schaffung von Wohnraum zukommt. Daher sollte gerade hier nicht auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren verzichtet werden. Im Übrigen haben die Bayern und die Sachsen gute Erfahrungen mit der Erweiterung der Genehmigungsfreistellung gemacht. Systematische Vollzugsprobleme gab es dort nicht. Schwierige Einzelfälle wird es aber wohl immer geben.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit alldem sorgfältig und ausführlich befasst. Es ist erfreulich, dass die Beschlussfassung dort schließlich einstimmig erfolgte. Das zeigt, dass Politik die Probleme der Menschen ernst nimmt und parteiübergreifend fortschrittliche Lösungen findet. Das ist ein gutes Signal an die Menschen in unserem Land. Wir zeigen ihnen, dass wir Lösungen statt Streit produzieren.

Mit der Änderung der Landesbauordnung zur Erleichterung der Nachverdichtung im Bestand ist ein erster Schritt getan. In einem zweiten Schritt gilt es, das Bauordnungsrecht der Länder zu harmonisieren. Dazu soll die Landesbauordnung an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen werden; denn wenn überall in der Republik im Wesentlichen das gleiche Baurecht gilt, dann erleichtern wir es den Planern, überregional tätig zu werden. Auch die Rechtsprechung ist dann bundesweit heranzuziehen. Kurzum: Durch eine Harmonisierung des Bauordnungsrechts schaffen wir erhebliche Synergieeffekte.

Andererseits kann es in Einzelfällen geboten sein, von der Musterbauordnung abzuweichen. Ich denke hierbei zum Beispiel an regionale Belange wie den Brandschutz bei Reetdächern. Was dies und andere „nordspezifische“ Belange angeht, so sind wir mit den Nordländern im Gespräch. Ziel ist es, auch hier eine möglichst weitgehende Harmonisierung zu erreichen. Einen Gesetzentwurf dazu wird der Innenminister in den nächsten Monaten im Kabinett vorlegen. Doch lassen Sie uns heute zunächst einmal dieses Gesetz beschließen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1427, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein

Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum Drucksache 19/1521

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/1688

Die Ausschussvorsitzende steht bereits am Mikrofon. Ich erteile ihr das Wort für den Bericht.