Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

(Dennys Bornhöft)

(Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW], Birte Pauls [SPD] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Weil die entsprechende Verordnung des Sozialministeriums aber weiter eine getrennte Ausbildung der Kranken- und Altenpflegehelfer vorsieht und für diese Ausbildungen nur eine einjährige Dauer angesetzt ist, ist unser Alternativantrag nach meiner Auffassung konsequenter und zielführender.

(Beifall SSW und SPD)

Daneben ist es selbstverständlich trotzdem wichtig zu erwähnen, dass wir die Hospiz- und Palliativpflege stärken müssen. Dafür wollen wir die Weiterbildungsquote erhöhen. Wie schon angedeutet erreicht man das vor allem dadurch, dass man die Pflegekräfte von den Kosten für eine solche Weiterbildung entlastet. Auch hier kann es aus Sicht des SSW nicht angehen, dass motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu ihrem Engagement auch noch Geld mitbringen müssen. Da sind wir uns weitgehend einig, sodass wir hier hoffentlich bald einen Schritt weiterkommen.

Auch das Thema Hospiz- und Palliativpflege ist vielschichtig. Weiterbildungen für Pflegefachkräfte sind das eine, aber ohne hauptamtliche Unterstützung der vielen Ehrenamtler geht es genauso wenig.

(Birte Pauls [SPD]: Genau!)

Auch diese Strukturen müssen wir im Blick haben und zum Beispiel den Hospiz- und Palliativverband mit seiner Landeskoordinierungsstelle stärker fördern.

(Beifall SSW und SPD)

Das hat die Kollegin Birte Pauls schon angesprochen. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe, und da müssen wir entsprechend Geld zur Verfügung stellen. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und Jan Marcus Rossa [FDP])

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Abgeordneter der AfD bin ich es durchaus gewohnt, dass Sie jede Gelegenheit, die

sich Ihnen vermeintlich bietet, um uns in irgendeiner Form negativ darzustellen, nutzen.

(Zuruf Lukas Kilian [CDU])

Herr Bornhöft, bei allem Respekt, wenn Sie die Begründung im AfD-Antrag einmal vernünftig lesen

(Dr. Frank Brodehl [AfD]: Hat er nicht!)

und im Gesamtkontext wahrnehmen, werden Sie feststellen, dass ein Ist-Zustand beschrieben wird, nämlich der Fachkräftemangel in der Pflege, der tatsächlich zu dem führt, was wir beschrieben haben.

(Zuruf Dennys Bornhöft [FDP])

Das führt aktuell zu einer vermehrten Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem Ausland. Das ist der Ist-Zustand, das geht so weiter, und dagegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden.

(Zurufe)

Die Begründung wird an keiner Stelle in einem negativen Kontext dargestellt, sondern wir weisen nur darauf hin, dass wir einen Fachkräftemangel in der Pflege haben. Unser Antrag zielt darauf ab, diesen Mangel zumindest an einer Stelle zu beheben.

Das ist nicht allein mit einer Koordinierungsstelle getan, denn die Koordinierungsstelle koordiniert die Bedarfe und Verfügbarkeit von Palliativkräften. Es geht auch nicht darum, jedem Pfleger und jeder Pflegefachkraft diese Ausbildung angedeihen zu lassen, sondern denen, die sie wollen.

(Dr. Frank Brodehl [AfD]: Die Möglichkeit!)

Diesen Menschen muss geholfen werden, diesen Menschen muss der Weg geebnet werden.

Herr Bornhöft, ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, dass Sie uns permanent in die rechtsextreme oder ausländerfeindliche Ecke stellen, besonders nicht auf dem Rücken von Pflegefachkräften und bei dem Mangel an Pflegekräften, den wir in diesem Land haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD - Birte Pauls [SPD]: Sie schrei- ben das doch selber in Ihren Anträgen! - Weitere Zurufe)

Für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, das Wort.

(Flemming Meyer)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie kennen das alle: Der demografische Wandel stellt uns vor unglaubliche Herausforderungen, gerade in den kommenden Jahren, sowohl in den Langzeitpflegeeinrichtungen als auch im akutstationären Bereich als auch in allen Bereichen, die es dazwischen gibt, beispielsweise in der ambulanten Pflege oder in der Kurzzeitpflege. Wir brauchen jede Hand, wir brauchen jedes Herz. Jede und jeder, die oder der bereit ist, sich Menschen zu widmen, soll die Chance haben, das zu tun, im Zweifel auch abgestimmt, wie es der Redner des SSW, Herr Meyer, am Anfang ausgedrückt hat, unabhängig davon, ob sie oder er Abitur hat.

Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Umsetzung der Pflegeberufereform. Wir haben das zum Teil gemacht, obwohl die Voraussetzungen auf Bundesebene am Anfang noch gar nicht gegeben waren. Wir haben uns trotzdem darangemacht, damit wir die Pflegeberufereform zum 1. Januar 2020 an den Start bringen.

Es wird zum 1. Januar 2020 eine generalistische Fachkraftausbildung in Schleswig-Holstein eingeführt.

(Beifall FDP und CDU)

Ja, diese Reform betrifft ausschließlich die Pflegefachkräfte und nicht die Pflegehelferinnen und -helfer. Für diese Gruppe werden wir zum 1. Januar 2020 die Krankenpflegehilfeausbildung wieder einführen. Das ist vollkommen richtig. Gleichzeitig wird die Altenpflegehilfeausbildung neu gefasst. Die Ausbildung in der Alten- sowie in der Krankenpflegehilfe wird zukünftig in einer Verordnung geregelt. In Umfang und Struktur werden beide Ausbildungen mit einer Ausbildungsdauer von einem Jahr gleich sein und in den gleichen Kompetenzbereichen erfolgen.

Es ist das gute Recht der Opposition zu kritisieren. Die Pflicht der Regierung hingegen ist zu handeln und vor allem, korrekt zu informieren. Deswegen sage ich sehr deutlich allen Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, in die Pflege einzusteigen und dies zunächst in der Pflegehilfe versuchen wollen: Für die Absolvierenden besteht die Möglichkeit, anschließend - nach einer der beiden Helferinnen- oder Helferausbildungen APH beziehungsweise KPH - verkürzt eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann zu absolvieren. Es wird also gerade die Durchlässigkeit geschaffen,

die für mich immer an erster Stelle stand. Es ist falsch zu behaupten, es gebe keine Durchlässigkeit.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer generalistischen Pflegehelferausbildung. Es werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, die die Pflegeberufe wieder attraktiver machen. Die Verordnung zur Pflegehilfeausbildung ist in einem ersten Schritt - das will ich sehr deutlich sagen - natürlich ein notwendiger Kompromiss, mit dem wir auch dem akuten Bedarf an Pflegehelferinnen und helfern in den Krankenhäusern Rechnung tragen. Zukünftig werden mehr Pflegehilfskräfte im Land ausgebildet und mehr Menschen in eine Fachkraftausbildung gebracht. Selbstverständlich geht es nicht nur um Qualität, sondern nach Möglichkeit auch darum, insgesamt die Anzahl der Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind, zu erhöhen. Was denn sonst bei den sich abzeichnenden Bedarfen, meine sehr geehrten Damen und Herren?

Das Land wird wie bisher den schulischen Teil der Altenpflegehilfeausbildung mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 3,25 Millionen € unterstützen. Das Land hat im Übrigen, wenn ich daran noch einmal erinnern darf, erst kürzlich die Zuwendung pro Schulplatz ganz erheblich erhöht.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Kosten für die Ausbildung der Krankenpflege übernehmen die Krankenkassen. Sofern die ausbildenden Schulen mit einem Krankenhaus verbunden sind, können die Krankenhäuser die Kosten der Ausbildung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz abrechnen, sodass die Krankenkassen diese tragen. Das alles ist bedauerlicherweise trotz der großen Vorhaben für die Altenpflegehilfe - oder dann übertragen für die generalistische Pflegehelferinnen- und -helferausbildung - auf Bundesebene nach wie vor nicht geregelt.

Frau Pauls, bevor Sie sich aufregen: Ich kritisiere das an dieser Stelle gar nicht. Ich stelle nur fest, dass der Bund genau diese Frage bislang nicht geregelt hat. Deswegen haben wir in Jamaika uns entschieden, nicht auf den Bund zu warten, sondern sofort zu handeln.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Über genau dieses sofortige Handeln reden wir hier in diesem Landtag. Unser Ziel ist es, dass in den neuen Einrichtungen und auf den Stationen mög

lichst schnell Kolleginnen und Kollegen für Entlastung sorgen können.

Ich sage auch sehr deutlich: Das kann nur ein erster Schritt sein, um eine generalistische Pflegehelferinnen- und -helferausbildung zu ermöglichen, die nicht einseitig zulasten der Länder geht.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Birte Pauls?

Selbstverständlich.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es geht mir noch einmal um die Finanzierung. Sie haben gesagt, dass der Bund sich komplett aus der Finanzierung heraushalte. Im Ausschuss haben wir von Ihrem Staatssekretär gehört, dass die Finanzierung der KPH komplett gemäß § 17 a erfolge und somit keine Landesmittel erfordere. Sie finanzieren also die Altenpflegeausbildung, aber keine KPH-Ausbildung.

- Ja.

- Dann verstehe ich an dieser Stelle nicht die Aufregung. Dann hätten Sie tatsächlich in Vorleistung gehen können. Sie arbeiten weiter mit der Altenpflegehilfeausbildung, für die Sie auch weiterhin zuständig sind, und satteln da nicht übermäßig drauf. Das haben Sie ja eben ausgeführt. Finanziell kommt diesbezüglich also nichts vom Land, sondern das finanziert der Bund.