- Dann verstehe ich an dieser Stelle nicht die Aufregung. Dann hätten Sie tatsächlich in Vorleistung gehen können. Sie arbeiten weiter mit der Altenpflegehilfeausbildung, für die Sie auch weiterhin zuständig sind, und satteln da nicht übermäßig drauf. Das haben Sie ja eben ausgeführt. Finanziell kommt diesbezüglich also nichts vom Land, sondern das finanziert der Bund.
- Ja, genau. Aber Sie haben jetzt die ganze Zeit - wie auch die Kollegin Rathje-Hoffmann - gesagt, dass der Bund sich da heraushalte. Das stimmt an dieser Stelle einfach nicht.
- Sehr geehrte Frau Abgeordnete Pauls, der Bund zieht sich nicht aus etwas heraus, das er noch gar nicht geregelt hat.
Er kann sich nicht aus etwas herausziehen, das er noch nicht geregelt hat. Darum geht es. Ihre Partei
Es mag ja sein, dass der Bund überhaupt nicht vorhat, eine generalistische Helferinnen- und -helferausbildung in irgendeiner Weise zu strukturieren und zu finanzieren. Das mag sein, es ist mir nicht bekannt. Wenn Sie mir noch einen Moment weiter zuhören, sage ich Ihnen, was wir bereits unternommen haben, um den Bund darauf aufmerksam zu machen, wie man dieses Problem mit zwei unterschiedlichen Lösungsansätzen sehr einfach lösen könnte. Das würde ich allerdings gern allen Herrschaften hier im Landtag erzählen und nicht nur im Zwiegespräch mit Ihnen erörtern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe unmittelbar daran an: Wir haben dem Bund zwei Möglichkeiten aufgezeigt. Eine Möglichkeit wäre, den Ausgleichsfonds nach dem Pflegeberufegesetz für die Pflegefachkraftausbildung auf eine generalistisch ausgerichtete Pflegehilfeausbildung zu erweitern. Dann hätten wir eine Finanzierungsregelung, an der die Länder wieder beteiligt wären, Frau Pauls. Dann würde sich selbstverständlich auch das Land Schleswig-Holstein seiner Verpflichtung nicht entziehen.
- Nein, Frau Abgeordnete Pauls, das hätten wir nicht irgendwie jetzt schon machen können. Wenn die Rahmenbedingungen des Bundes noch nicht da sind, unternehme ich an der Stelle noch nichts, weil uns im Zweifel neue Rahmenbedingungen dazu zwingen würden, das Ganze noch einmal neu zu organisieren. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich bei dem Ablauf wieder von vorn mit allem anfange.
Ein anderer, weniger umfassender Ansatz wäre es, die generalistische Helferausbildung zumindest ins Krankenhausfinanzierungsgesetz aufzunehmen. Auch das wäre eine Möglichkeit und würde helfen, die Unsicherheiten zu beseitigen. Bislang ist die Kostenerstattung auf Krankenhilfe und Krankenpflegehilfe beschränkt. Mein Haus ist daher parallel zur Erarbeitung der Pflegehilfeberufeverordnung aktiv geworden. Ich habe den Kollegen Spahn bereits im Frühjahr 2019 in einem Schreiben explizit zu einer Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aufgefordert.
Aufgrund der komplexen Finanzierungsmodalitäten im Gesundheits- und Versorgungsbereich - das will ich Ihnen nicht vorenthalten - wird dieser Weg noch etwas dauern, auch weil wir uns mit den anderen Ländern entsprechend austauschen und abstimmen müssen. Je nach Lösungsvariante kann das - auch das will ich nicht verschweigen - mit Mehrkosten verbunden sein. Da sage ich: Gute Pflege kostet im Zweifel eben Geld, manchmal auch etwas mehr Geld.
Zum zweiten Punkt will ich nur sagen: Selbstverständlich ist es ein Anliegen dieser Landesregierung, für eine exzellente Qualifizierung für Pflegefachkräfte zu sorgen. Das betrifft auch explizit den Bereich der Hospiz- und Palliativpflege. Diese Kosten werden aktuell von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Mein Haus fördert Weiterbildung im Bereich Palliative Care, im Übrigen auch aus Mitteln des Versorgungssicherungsfonds. Gleichwohl streben wir an, Gespräche mit den Kostenträgern sowie mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aufzunehmen, die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Hospiz und Palliativpflege zu übernehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Minister hat die Redezeit um gut 3 Minuten erweitert. Ich sehe aber nicht, dass vonseiten der Fraktionen davon Gebrauch gemacht werden soll. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, erstens zu a), Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1706, und Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1732. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1706 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/1732 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Ausschussüberweisung ist mit der Mehrheit der Stimmen nicht beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1706, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der
Ich lasse abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1732. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1714, und Alternativantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1734. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1714 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/1734 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Antrag gegen die Stimmen von SPD, SSW, AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein nicht in den Ausschuss überwiesen worden.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag von SPD und SSW, Drucksache 19/1734, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1714. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen worden.
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1809 (neu) - 2. Fassung
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich weise darauf hin, dass die Neuwahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses erfordert, dass bei der Wahl Vorschläge mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen angenommen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass es im vorliegenden Fall für die Feststellung des Quorums von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen allein auf die Zahl der abgegeben Ja- und Nein-Stimmen ankommt. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Das heißt, diese werden nicht als abgegebene Stimmen gezählt. Verfehlt ein Wahlvorschlag das erforderliche Quorum, kommt eine Neuwahl nicht zustande.
Ich schlage vor, über beide Wahlvorschläge offen abzustimmen. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Wahlvorschlag Drucksache 19/1809 (neu) - 2. Fassung - abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/1809 (neu) 2. Fassung - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen wurde.
Ich lasse nun über den Wahlvorschlag Drucksache 19/1810 abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/1810 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW angenommen.
- Einstimmig angenommen. - Damit ist die Neuwahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie deren Stellvertretungen erfolgt.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass wir noch vor der Mittagspause die Tagesordnungspunkte 3 und 4 sowie den Tagesordnungspunkt 41 aufrufen.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften (Wasserrechtsmodernisierungsge- setz)
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky.