Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Abgeordneten Oliver Kumbartzky.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für angemessen, weil mein Bericht etwas umfangreicher ist, ihn von hier vorn abzugeben.
Ich beginne mit Tagesordnungspunkt 3. Der Landtag hat dem Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf Drucksache 19/761 durch Plenarbeschluss vom 4. Juli 2018 überwiesen.
Der Gesetzentwurf ist in fünf Sitzungen, zuletzt am 23. Oktober 2019, beraten worden. Der Ausschuss hat dazu schriftliche Stellungnahmen eingeholt sowie eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimme der AfD, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Der Landtag hat dem Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf durch Plenarbeschluss vom 8. März 2019 überwie
sen. Dieser Gesetzentwurf wurde in vier Sitzungen, zuletzt am 23. Oktober 2019, beraten. Der Ausschuss hat schriftliche Stellungnahmen eingeholt sowie eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Im Rahmen der Beratung wurden Änderungsanträge von der Fraktion der AfD, von den Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie von der Fraktion der SPD vorgelegt. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimme der AfD abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde einstimmig angenommen. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen von SPD und SSW abgelehnt.
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte von Drucksache 19/1763. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion wird die Abgeordnete Sandra Redmann abgeben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion erkläre ich zum Abstimmungsverhalten: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung trotz einiger Bedenken unsererseits zu. Wir begrüßen, dass mit dem geänderten Gesetzentwurf wesentliche Forderungen des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers erfüllt sind. Aus unserer Sicht sind jedoch zwei wichtige Punkte mit dem durch den Ausschuss veränderten Gesetzentwurf nicht gelöst.
Erstens. Wir bedauern, dass der Ausschuss unserem Änderungsantrag, in Abweichung vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zum effektiven Schutz unserer Gewässer einen 10 m breiten Gewässerrand
Zweitens. Zudem ist eine wesentliche Forderung des Volksbegehrens, nämlich die bessere Transparenz bei den Verfahren, nach wie vor nicht erfüllt. Wir werden in der Dezember-Tagung des Landtages durch einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz einen entsprechenden Artikel zur Änderung des Informationszugangsgesetzes vorlegen. Danke schön.
Es folgt eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten von Lars Harms für die Abgeordneten des SSW.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Normalerweise ist es nicht üblich, dass man jetzt noch Erklärungen abgibt, weil wir das intensiv im Ausschuss beraten haben, aber wenn eine Fraktion das macht, müssen sich natürlich auch alle anderen äußern.
Ich kann Ihnen auch sagen, warum: weil wir in dem Bereich voll und ganz die Volksinitiative unterstützen. Sie hat formulierungsmäßig andere Ideen als das, was wir heute beschließen. Für uns ist es aber so, dass auch wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er die bestehende Situation noch verbessert. Damit wird Fracking ein bisschen unmöglicher als ohnehin schon gemacht. Wir wissen aber auch, dass die Fragestellung, ob man auf Bundesebene oder auf Landesebene Fracking verbieten kann, grundsätzlich ohnehin einer juristischen Prüfung unterliegt. Diese würden wir auf jeden Fall abwarten wollen, um dann endgültig sozusagen gesetzmäßig arbeiten zu können. Das hängt davon ab, was im Dezember beschlossen wird.
Es ist aber immer noch so: Wir unterstützen die Volksinitiative. Wir wollen jetzt aber schnell handeln und beteiligen uns deswegen an diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Es folgt eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten von der Abgeordneten Marlies Fritzen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank für diese Möglichkeit, wobei ich schon den Eindruck habe, dass es hier nicht nur um das Abstimmungsverhalten, sondern auch um politische Statements geht. Im Grunde genommen ist das eine wunderbare Lektion für den WiPo-Unterricht: der Unterschied zwischen Regierung und Opposition.
Ich möchte jetzt gern zu zwei Punkten Stellung nehmen, erstens zur Frage der Forderung der Volksinitiative, die wir als Grüne und die auch andere unterstützt haben. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf all das erfüllt haben, was die Volksinitiative gefordert hat. Ich erkläre auch, warum wir dieser Meinung sind. Der Kollege Harms hat gerade darauf hingewiesen, dass in einem wesentlichen Punkt noch ein juristisches Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht anhängig ist, weil es unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber gibt, ob wir dazu, diese Regelungen im Landesgesetz zu treffen, überhaupt berechtigt sind. Wir haben uns im Landtag alle - unisono - in interfraktionellen Beschlüssen dafür ausgesprochen, dass wir Fracking in Schleswig-Holstein nicht haben wollen und verbieten wollen. Die bislang für uns als regierungstragende Fraktionen -
Ich bin dabei; ich habe noch drei Minuten Zeit. Die für uns bestehende rechtliche Möglichkeit haben wir genutzt. Deswegen erkläre ich hier, auch für die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dass wir der Meinung sind, dass wir den Rahmen der des Wassergesetzes Fracking zu verbieten, ausgefüllt haben. Sollte das Landesverfassungsgericht zu einem anderen Urteil kommen, werden wir selbstverständlich noch einmal über das von der Initiative gewünschte Ergebnis beraten.
Zu der zweiten Frage, dass nicht alle Informationen vorliegen - das ist das, was das Volksbegehren ausmacht -, sind wir der Meinung - deswegen haben wir das im Rahmen dieses Verfahrens auch so geregelt -, dass im Zusammenhang mit dem Informationszugangsgesetz alle Möglichkeiten gegeben werden, den berechtigten Interessen nach öffentlicher Information Rechnung zu tragen. Das ist in engem Abstimmungsprozess mit der Volksinitiative gelungen, bis kurz vor Schluss die Volksinitiative der
Meinung war, dass - entgegen ihrer vorherigen Zusage, dass dies ausreiche - doch eine andere Variante zu wählen sei. Das ist jedenfalls bei den Gesprächen besprochen worden, die wir geführt haben; da war ich dabei und kann insofern wahrheitsgemäß davon berichten.
Zu der Frage der Ablehnung der Gewässerrandstreifen möchte ich betonen, dass wir auch in der letzten Legislaturperiode schon, in einer anderen Konstellation, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und des SSW, die verbreiterten Gewässerrandstreifen politisch nicht durchsetzen konnten. Soviel gehört zur Wahrheit dazu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Volker Schnurrbusch [AfD]: Das ist Claus Schaffer! Ich hatte mich gemeldet! Aber darf ich trotzdem zum Pult gehen? - Heiner Ri- ckers [CDU]: Die Ähnlichkeit ist zu groß! Die Haare! - Heiterkeit)
- Entschuldigen Sie, Herr Schnurrbusch! Bitte verzeihen Sie! Sie hatten sich gemeldet und haben jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte gern unser Abstimmungsverhalten kurz erläutern. Es gibt zwei Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses. Der einen Beschlussempfehlung werden wir folgen, der anderen nicht. Warum tun wir das?
Wir haben vor eineinhalb Jahren einen Gesetzentwurf neben dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Wassergesetz eingebracht. Der wurde auch beraten; dazu gab es eine lange Anhörung. Es ging darum, auf bestimmten Gewässern auch mit Elektrobooten fahren zu dürfen. Wir haben das aus Rücksicht für Menschen älteren Jahrgangs und vielleicht körperlichen Behinderungen gemacht. Wir wollten da auch den Zugang zur Natur und zum Angelsport ermöglichen. Wir haben dafür viel Zuspruch erhalten. Trotzdem wurde der Gesetzentwurf in dieser Form abgelehnt - leider. Er ist in geänderter Form in die vorliegende Fassung des Gesetzent
Genauso verhält es sich mit der Höchstmenge von Wasserentnahmen. Da war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung eine Kappung vorgesehen, die den Landwirten ihr Leben wirklich schwer gemacht hätte. Wir haben daraufhin versucht, das mit unserem Änderungsantrag zu ändern. Auch der wurde abgelehnt und ist jetzt in veränderter Form in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Das freut uns sehr. Da wir immer in der Sache argumentieren und nicht ideologisch, werden wir dem jetzigen Gesetzentwurf gern zustimmen.
Es folgt eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten von dem Abgeordneten Heiner Rickers für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich will nur eine Sache hinzufügen: die Allianz Gewässerschutz - das wissen auch Sie, Frau Redmann - kommt -
- Entschuldigung? Ja, wir haben Ihren Antrag für 10 m breite Gewässerrandstreifen an Gewässern in Schleswig-Holstein deswegen abgelehnt, weil die noch in Ihrer Legislaturperiode durchgesetzte Allianz zum Gewässerschutz zielführend gearbeitet hat und wir der Meinung sind, dass wir damit unsere Ziele erreichen können,
(Sandra Redmann [SPD]: Ist das die Mei- nung der Koalition? Das ist ja interessant! - Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
und uns einig waren, das fortzuführen. Deswegen ist das Abstimmungsverhalten so erfolgt, wie Sie es vom Ausschussvorsitzenden eben vernehmen konnten. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung, und ich lasse über den Gesetzentwurf der AfD, Drucksache 19/761, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf, Drucksache 19/761, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein mit den übrigen Stimmen abgelehnt worden.