Protokoll der Sitzung vom 15.11.2019

Sie können sich dafür wieder einmal gegenseitig als vermeintliche Front der Demokraten feiern, gegen die AfD Flagge gezeigt zu haben. Wer aber in diesem Landtag derart lautstark für Medien-, Meinungs- und Pressevielfalt das Wort ergreift, wie dies in der Debatte zu unserem Gesetzentwurf geschehen ist, sollte es doch eigentlich nicht nötig haben, jetzt parlamentsintern einen politischen Mitbewerber aus dem Meinungsdiskurs auszugrenzen.

Meine Damen und Herren, machen Sie sich doch bitte nichts vor. Eine Debatte, in der einzelne politische Akteure darüber entscheiden wollen, welche Argumente aktuell, nicht aktuell oder nur vermeintlich höherwertig sind und welche Standpunkte demgegenüber außen vor bleiben, ist inhaltsleer, ist langweilig und bleibt auch langweilig.

Wer sich immer nur selbst beklatscht, täuscht sich selbst. Solange Sie sich darauf beschränken, uns

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

vorzuwerfen, was wir in unseren Anträgen angeblich wirklich meinen und auf Ihre Mehrheiten verweisen, wird auch der von Ihnen sonst ständig beschworene demokratische Konsens eine Selbsttäuschung sein - eine Selbsttäusche derjenigen, die sich nur noch um die eigene Achse drehen und denen der Blick für diejenigen verlorengegangen ist, die sich längst von Ihnen abgewandt haben.

Mit dem heutigen Tag werden Sie in diesem Landtag deshalb nur einen weiteren Pyrrhussieg erringen. Die aus unserer Sicht skandalösen Vorgänge um die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zum Landespressegesetz werden uns als AfD-Fraktion nur darin bestärken, uns auch in Zukunft mit zahlreichen Sachanträgen in die politischen Debatten dieses Landtags einzubringen, denn dafür wurden auch wir gewählt.

(Beifall AfD)

Wir sind uns sicher, Ihre Strategie, diese Strategie der pauschalen Ausgrenzung der AfD im Landtag und auch im Land wird scheitern.

(Dennys Bornhöft [FDP]: Nein, wird sie nicht!)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort für alle anderen Fraktionen hat der Abgeordnete Lars Harms.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man in die Geschäftsordnung des Landtages guckt, dann kann man sehen: Es gibt keinen Anspruch auf eine Anhörung. Das ist einmal so. Wenn man ein bisschen zurückblickt - manche können das ein bisschen länger, manche können das ganz lange -, dann weiß man, dass wir schon oft Gesetzgebungsverfahren durchgeführt und auf eine Anhörung verzichtet haben.

Man weiß auch, dass Anträge - sowohl im Ausschuss als auch hier im Parlament - durchaus ohne Anhörung beschlossen werden können. Manchmal ist das aus demokratischer, aus parlamentarischer oder auch aus der eigenen Sicht heraus richtig bitter. Ich konnte es auch schon miterleben, dass ich einen super Antrag hatte. Als SSW fanden wir den richtig klasse.

(Thomas Rother [SPD]: Echt?)

Trotzdem wurde das Ding von der jeweiligen Regierungsmehrheit gleich hier abgewiesen. Diese haben in der Farbe gewechselt, und wir haben uns dann ein Loch in den Bauch geärgert. Aber am Ende war das okay, weil auch dort die Unterschiede deutlich gemacht wurden. Damit war klar, was Demokratie eigentlich ausmacht.

(Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen ist es eben nichts Schlimmes und nichts Empörendes, wenn man sich mit bestimmten Dingen in einem Ausschuss nicht mehr per Anhörung beschäftigt. In § 25 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung steht nämlich zur ersten Lesung nur, dass man allgemeine Grundsätze beraten solle. Das haben wir gemacht. Daran können sich alle erinnern. Dann geht das ab in den Ausschuss. In Satz drei dieses § 25 unserer Geschäftsordnung steht nur: Bei kommunalen Angelegenheiten soll eine Anhörung durchgeführt werden. - Selbst da ist das kein Muss. Es gibt keinen anderen Anspruch darauf, meine Damen und Herren.

Nun stellt man sich natürlich die Frage: Wann verzichtet man denn auf eine Anhörung? Da gab es in der Vergangenheit viele verschiedene Punkte. Ein Hauptpunkt ist immer: Wenn Einigkeit darüber vorhanden ist, dann macht man das nicht. Nun gebe ich zu, die Einigkeit war nicht vorhanden, weil Sie ja gern eine Anhörung haben wollten. Dieser Punkt traf also nicht zu.

Es gibt aber noch drei andere Punkte, nämlich erstens, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, wenn man also weiß, worum es sich dreht, und trotzdem abstimmen kann. Neue Erkenntnisse waren in diesem Fall nicht zu erwarten, weil dieser Antrag in anderen Bundesländern auch schon gestellt wurde, und auch dort wurde er mit den entsprechenden Mehrheiten abgelehnt. Auch dort wurde er schon intensiv diskutiert, er ist aber auch in unserem Parlament selbst debattiert worden.

Ein zweiter Punkt wäre gewesen, wenn ein Vorschlag offensichtlich nicht rechtens ist. Erinnern Sie sich einmal an die Debatte: Mehrere Redner haben auf die Rechtslage hingewiesen und darauf, dass man die Rechtslage, die es im Parteiengesetz, aber auch in unserer Verfassung gibt, durch ein solches Gesetz nicht einfach aushebeln kann.

Ein dritter Punkt war: So ein Gesetzentwurf müsste, wenn man eine Anhörung macht, schon eine Relevanz für Schleswig-Holstein haben. Auch hier haben wir festgestellt, dass Ihr kopierter Antrag aus anderen Bundesländern für uns keine Relevanz hat.

(Claus Schaffer)

Lieber Kollege Schaffer, dann bin ich sehr puristisch. Dann soll sich ein Parlament mit Dingen, die es hier gar nicht gibt, auch nicht beschäftigen. Wir alle sind Menschen, die hier hauptamtlich tätig sind, die hier für das Volk tätig sind, die hier arbeiten sollen und die sich nicht mit Dingen beschäftigen sollen, die hier überhaupt keine Relevanz haben.

Insofern: Empörung ist hier überhaupt nicht angebracht. Es ist ein völlig normales Verfahren, dass sich dieses Parlament nicht mit irrelevanten Dingen befasst.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1718 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer enthält sich? - Das ist die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Damit ist die Sache so entschieden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Antibiotika-Nutzung in der Nutztierhaltung

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1793 (neu)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, über den Antrag, Drucksache 19/1793 (neu), in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Ich sehe, das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der FDP, die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD, die Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Es enthalten sich die Abgeordneten des SSW?

(Martin Habersaat [SPD]: Das war nicht so deutlich, Herr Präsident! Entschuldigung!)

- Vielen Dank, dass Sie mir jetzt klargemacht haben, dass das eine Zustimmung war. Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP, CDU, der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen der AfD angenommen.

(Zurufe AfD)

- Entschuldigung, Sie haben auch zugestimmt? Entschuldigung, jetzt haben Sie mich völlig durcheinandergebracht.

Ich rufe die Sammeldrucksache auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 19/1817

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1817. Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offensichtlich der Fall.

Ich weise darauf hin, dass die Gesamtabstimmung mit der Ausnahme von Tagesordnungspunkt 32 erfolgen wird, über den wir ja soeben gesondert abgestimmt haben. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/1817 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.

Ich verweise auf die Dezember-Tagung und die gleich im Anschluss stattfindende Ältestenratssitzung in meinem Dienstzimmer. Ich beende die Tagung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 13:06 Uhr

(Lars Harms)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst