Es gibt aber auch Hundehalter, die sich die besonderen Fähigkeiten des Hundes zunutze machen. Dazu gehören zum Beispiel Hütehunde, aber auch Blinden- und Therapiehunde oder eben auch die angesprochenen Jagdhunde. Es gibt also Hundehaltung aus Spaß an der Freude, zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen für gesellschaftspolitisch zu begrüßende und zu fördernde Dinge. Die Jagdhunde gehören - das wird keiner bezweifeln - zur letzten Gruppe.
Die Jäger leisten nicht nur einen herausragenden Anteil am Natur- und Artenschutz in SchleswigHolstein, die Jagdhunde verhindern auch unnötiges Leid, indem sie eine zügige Nachsuche für waidwundes Wild ermöglichen. Der Nutzen des Jagdhundes kommt damit nicht nur dem Jäger, sondern uns allen und dem Tierschutz zugute. Das ist eine gute Sache.
Andreas Hein und ich haben im letzten Jahr erfolgreich einen Jagdkurs belegt. Wir haben von Wilfried Hansen, dem Altbürgermeister Brunsbüttels, der da den Kurs gibt, den sehr klugen Satz gelernt: Jagd ohne Hund ist Schund. Ich glaube, da ist viel dran, weil Jagd mit einem Hund wirklich Sinn macht.
Ähnliche Aspekte könnte man bei Blindenhunden herausarbeiten, die die Teilhabe von sehgeschädigten Menschen im Alltag ermöglichen und damit indirekt uns als Gesamtgesellschaft einen Dienst er
Auf der anderen Seite - jetzt komme ich zu meinen Vorrednern - müssen wir die kommunale Seite betrachten. Die Hundesteuer ist eine Einnahmequelle, und es führt zu Bürokratie, wenn man prüfen muss, welcher Hund befreit ist und welcher Hund nicht. Hier einzugreifen bedeutet, den Kommunen Handlungsoptionen zu nehmen und sie zu belasten. Die Kommunen können selbst entscheiden; wir haben die klugen Beispiele eben gehört. Ich habe gerade den Hundesteuersatz der Stadt Brunsbüttel gesehen. Ich bin nicht Bürgermeister der Stadt Brunsbüttel, ich bin nur zweiter stellvertretender Bürgervorsteher. Ich musste leider feststellen, dass Jagdhunde bei uns nicht befreit sind. Das ist ein Thema, das wir mit dem Bürgermeister einmal besprechen können.
Meine Damen und Herren, Subsidiarität ist ein Thema, das Sie sonst immer nach oben stellen, Herr Nobis. Hier ist es auf einmal kein Thema mehr. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir müssen die Interessen der Kommunen hier mitdenken.
Wir werden das Thema im Ausschuss behandeln. Ich schlage vor, dass wir uns da generell über das Thema Hundehaltung Gedanken machen, uns das Hundegesetz anschauen und auswerten, was da gut gelaufen ist. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hundesteuer ist allgemein ein stark diskutiertes Thema, aber dies nur am Rande. Im Sinne des Artikels 105 Absatz 2a Satz 1 Grundgesetz ist die Hundesteuer eine örtliche Aufwandsteuer, welche vornehmlich ordnungspolitischen Zielen dient. Sie gehört zu den Gemeindesteuern, das heißt, jede Gemeinde kann selbst entscheiden, welche Regelung sie diesbezüglich trifft. So ist der Status quo, und ich halte dies für sinnvoll und angemessen.
Es gibt - wenig überraschend - nur sehr wenige Städte und Gemeinden in Deutschland, die keine Hundesteuer erheben. Als Rechtsgrundlage für die
Erhebung dient die jeweilige Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht. In diesen Satzungen wird festgelegt, wie hoch die Steuersätze sind und welche Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten es gegebenenfalls gibt. Manch einer mag sich an den teilweise erheblich variierenden Steuersätzen stoßen und diese als ungerecht empfinden. Das ist auch nachvollziehbar. In puncto Ausnahmeregelungen denken die Gemeinden aber größtenteils ziemlich ähnlich. Hierbei handelt es sich schließlich auch um eine Frage der Gerechtigkeit.
So kann man beispielsweise für Assistenzhunde eine komplette Befreiung von der Hundesteuer beantragen. Der Hund gilt ja nicht umsonst als der beste Freund des Menschen. Seine Loyalität, seine Gelehrigkeit und sein im Allgemeinen sehr freundliches Wesen machen ihn zu einem idealen Begleiter, insbesondere für Menschen mit Behinderung, beispielsweise Blinde, oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Menschen sind auf die Unterstützung ihrer speziell ausgebildeten Führhunde angewiesen. Es ist daher absolut richtig, dass diesen Menschen bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises keine zusätzlichen Steuerkosten entstehen. Das würden wir uns zumindest wünschen.
Ein wenig anders verhält es sich nun mit sogenannten Jagdgebrauchshunden. Wir erkennen durchaus an, dass die Jägerinnen und Jäger in SchleswigHolstein einen wichtigen Dienst für die Allgemeinheit leisten und kompetente Partner in der nachhaltigen Sicherung des ökologischen Gleichgewichts im Lande sind. Auch die Leistungen der Jagdhunde gehören selbstverständlich wertgeschätzt. Aber wenn wir über Steuergerechtigkeit und die gerechte Behandlung einzelner Akteure sprechen, muss an dieser Stelle die Bemerkung erlaubt sein, dass ein Jäger im Gegensatz zu allen anderen auch Einnahmen aus seinem Dienst erzielt, indem er erlegtes Wild selbst nutzen oder vermarkten kann.
Anders ist es etwa bei einem hochgradig Sehbehinderten, der aus der ebenfalls tatkräftigen Unterstützung seines Führhundes keinen finanziellen Nutzen ziehen kann. Ähnliches gilt beispielsweise für Rettungshunde oder Polizeihunde. Diese werden dienstlich benötigt und dienen auch nicht einer zusätzlichen Erzielung von Einnahmen.
Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle nicht auslassen, dass Jäger unter Vorlage der entsprechenden Nachweisdokumente oft auch eine Hundesteuerbefreiung oder zumindest -ermäßigung bean
tragen können, denn viele Gemeinden gewähren für Jagdgebrauchshunde eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung. Dagegen kann man auch nichts haben. Die Genehmigung ist dann die Entscheidung einer jeden Gemeinde vor Ort. Und sollte eine Gemeinde doch eine Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde erheben wollen, so wird sie ihre Gründe haben, und sie wird dies auch in ihrem Gemeinderat mit einer demokratisch legitimierten Entscheidung beschlossen haben.
Insgesamt halte ich die bestehende Regelung also für angemessen. Ich finde, wenn man sie ändern will, dann muss man auch sagen, was das kostet und wie das finanziert werden soll, wenn den Kommunen diese Einnahmequelle weggenommen wird. So viel Ehrlichkeit gehört dazu. Leider haben wir dazu nichts gehört.
Ich finde, wir sollten darauf vertrauen, dass die Städte und Gemeinden am besten wissen, welche Regelungen sie in ihren jeweiligen Hundesteuersatzungen formulieren wollen. Eine Bevormundung der Gemeinden von oben finden wir wirklich nicht gut. Das ist nicht nötig. Deshalb kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der wesentliche Grund, den Kommunen haben, eine Hundesteuer zu erheben, liegt in deren Lenkungswirkung. So soll durch die Hundesteuer die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. Hierbei sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die der Allgemeinheit durch die Entsorgung der Hinterlassenschaften und für die Reinhaltung der öffentlichen Plätze, insbesondere der Kinderspielplätze, entstehen. Insofern ist es ganz richtig, den Städten und Gemeinden in eigener Verantwortung und abhängig von den Verhältnissen und Erfordernissen vor Ort die Entscheidung über die Erhebung einer Hundesteuer zu überlassen. Landesrechtliche Vorgaben erscheinen hier nicht sinnvoll.
Bei der Hundesteuer, Lars Harms hat es vorhin ausgeführt, handelt es sich um eine Aufwandsteuer, eine Steuer, die per Definition einen besonderen Aufwand besteuert. Der Jagdhund eines Berufsjägers oder Berufsförsters ist sowieso grundsätzlich von der Aufwandsteuer, die die private Einkommensverwendung besteuert, nicht erfasst. Ein Jagdhund hingegen, der überwiegend aus Freizeitzwecken zum Jagen - also von nicht berufsmäßigen Jägern - gehalten wird, kann per Satzungsregelung in der Gemeinde von der Steuer befreit werden. Dies wird in vielen Gemeinden auch so praktiziert. Die Gemeinde muss es aber nicht machen. Entschließt sich eine Gemeinde, keine Ermäßigung zu gewähren, ist das bei privaten Nutzungen grundsätzlich zulässig.
Den Gesetzentwurf der AfD zu einer generellen Freistellung auch der zu Hobbyzwecken gehaltenen Jagdgebrauchshunde lehne ich im Namen der Landesregierung ab. Es gibt eine Vielzahl auch sehr gut ausgebildeter Hunde, die Menschen in besonderen Lebenslagen zur Seite stehen. Wenn Hunde mit besonderer Ausbildung also im Ergebnis von einer Hundesteuer befreit werden sollen, dann sind hiervon bitte nicht allein Jagdhunde zu erfassen. Dann müsste schon aus Gleichheitsgründen und um die Gleichbehandlung der verschiedenen gesellschaftlich wertvollen Hundeeinsätze sicherzustellen, die gesamte Hundesteuererhebung als solche infrage gestellt werden. Damit sind wir wieder am Anfang der Diskussion des örtlichen Rechts.
Dies wäre ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und auch in eine jahrzehntelang gewachsene Abgabenstruktur. Ich glaube, und das haben wir auch heute in den Beiträgen gehört, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in allen Städten und Gemeinden erfüllen ihre Aufgabe mit sehr hoher Sachkompetenz. Dies betrifft vor allem die Verhältnisse vor Ort. Dort weiß man, was man befreien sollte und was nicht. Ich würde empfehlen, es bei dieser Regelung zu belassen. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Herr Nobis, Sie haben beantragt, den Gesetzentwurf an den zuständigen Finanzausschuss zu überweisen. Ich muss Sie korrigieren. Der zuständige Ausschuss ist der Innen- und
- Ob Sie das machen können, wird gleich durch Mehrheit entschieden. Ob Sie das wollen, ist die Frage.
- Dann bringen Sie das auch so zum Ausdruck! Jetzt ist also beantragt worden, die Überweisung an den richtigen, für den Gesetzentwurf, Drucksache 19/1719, zuständigen Ausschuss vorzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat, und ich schaue einmal suchend in die Reihen, weil wir dies noch nicht eingetragen haben, die Abgeordnete Bockey.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im letzten Herbst veröffentlichte OECD-Studie hat Folgendes gezeigt: Von Dithmarschen bis Ludwigslust-Parchim, von Uelzen bis Fehmarn hat sich viel entwickelt. Die Region ist dynamisch unterwegs, was das Unternehmertum auch zeigt.
Hamburg macht sein Umland stark. Aber das gilt umgekehrt genauso. Es gibt leistungsstarke Wirtschaftszweige, die über Bundeslandgrenzen hinweg arbeiten. Dazu gehören die maritime Wirtschaft, dazu werden wir morgen noch etwas hören, und die Bereiche der Luftfahrttechnik und der erneuerbaren Energien. Trotzdem muss man feststellen, dass das Handwerk beispielsweise über die regionalen Berufsschulgrenzen klagt, und es wurde in der Studie deutlich, dass viele Wissenschaftsbereiche besser aufeinander abgestimmt sein sollten und dass die Kopplung mit den tatsächlichen Anforderungen und
Für eine gute Zukunft in der Metropolregion ist noch viel zu tun. Die OECD-Studie hat dafür viele Anregungen gegeben, und diese haben wir in einem Neun-Punkte-Programm zusammengefasst. Ich möchte an dieser Stelle exemplarisch auf einige eingehen.
Unsere Metropolregion braucht eine stärkere Geschäftsstelle mit mehr Kompetenzen und einer besseren Ausstattung. Innovationen, Strategien und Netzwerke machen sich nicht von allein, meine Damen und Herren. Die Entwicklung zu einer international anerkannten Marke des Nordens bedeutet vielschichtige Aufgaben in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus, aber auch Planung.
Wirklich wichtig für die Ausnutzung unserer Möglichkeiten wird sein, dass sich die Landesregierungen und Verwaltungsebenen von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg enger und regelmäßiger miteinander austauschen. Gemeinsame Ziele zu entwickeln und umzusetzen wird entscheidender sein denn je, um die Lebensqualität bei uns im Norden zu sichern.
Der Zusammenarbeitsausschuss war ein erster innovativer Schritt. Aber dazu gehört auch, für die Zukunft den Blick zu weiten in Richtung Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.