Diesem friedlichen Zusammenleben von Menschen kurdischer und türkischer Herkunft in Deutschland schadet die PKK. Sie verunglimpft in ihren Medien Türken pauschal als „faschistisch“, und sie wiegelt kurdische Jugendliche teilweise zu gewalttätigen Protesten auf. Auch Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen werden zumindest billigend in Kauf genommen.
Selbst in unserem ruhigen Schleswig-Holstein eskalierten 2016 und jüngst 2019 zum Beispiel Versammlungslagen in Kiel und in Lübeck. Herr Hansen hat es angesprochen. Türkische Personen wurden hier durch PKK-Anhänger angegriffen und verletzt.
So diskussions- und kritikwürdig das Verhalten der Türkei im Syrienkonflikt ist: Die PKK verfolgt eine eigene Agenda und orientiert sich an ihren Machtinteressen im Nahen Osten. In Europa verhält sie sich, nicht zuletzt sicherlich auch aus strategischen Gründen, weitgehend, wenn nicht gar gänzlich friedlich.
Bezüglich der Bewertung der PKK möchte ich nur eines sagen. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt am 24. Januar 2019 in einem Beschluss gegen einen PKK-Funktionär bestätigt: Die PKK ist eine ausländische terroristische Vereinigung, und die PKK kann sich in ihrem Kampf nicht auf völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe berufen.
Dieses Urteil des BGH hat heute noch Bestand. Die Gewaltanwendung der PKK im Ausland wird jährlich durch Spendensammlungen in zweistelliger Millionenhöhe und Rekrutierungen in Deutschland unterstützt.
Meine Damen und Herren, wir sollten nicht zwischen vermeintlich guten und schlechten Terroristinnen und Terroristen differenzieren. Wir ächten jede Form von Terrorismus.
Es ist vorhin schon gesagt worden: Wir müssen aber auch deutlich machen, dass die PKK und die kurdische Bevölkerung eben nicht deckungsgleich sind. Der Antrag des SSW ist deshalb gerade auch aus meiner Sicht als Innenminister sehr problematisch. Er blendet zum Teil die komplexen internationalen Zusammenhänge und die tatsächlichen Strukturen wie auch das bestehende Handeln der PKK zu stark aus. Die Landesregierung steht dem Antrag deshalb ablehnend gegenüber. - Ich danke Ihnen.
Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/1981, an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dann ist der Antrag gegen die Stimmen der AfD an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.
- Okay, dann ist der Antrag gegen die Stimmen der AfD und der SPD an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die berufliche Bildung ist eine wichtige Säule unseres Bildungssystems und unserer Gesellschaft. Ihre Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes ist angesichts der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und des Fehlens von Unternehmensnachfolgern außerordentlich hoch, und sie verdient unsere Wertschätzung.
Berufliche Bildung ermöglicht es jedem und jeder Einzelnen, die eigenen Talente zu entfalten und den Lebensweg zu gehen, der zu ihm oder ihr passt. Berufliche Bildung ist darüber hinaus nach dem deutschem Rezept der dualen Ausbildung ein international anerkannter Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland, inzwischen aber auch weit darüber hinaus.
Wir wollen die Errungenschaften der beruflichen Bildung bewahren und sie für Schleswig-Holstein zukunftsfähig weiterentwickeln, denn die berufliche Bildung steht nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Das Bildungsministerium hat in den vergangenen Jahren mit Berufsschulverbänden, mit Wirtschaftsverbänden, den Gewerkschaften, Kammern und diesem Parlament über die Neuausrichtung der Organisationsstruktur für die berufliche Bildung auch auf Ebene des Landes diskutiert. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, bündeln wir die Kompetenzen der beruflichen Bildung unter einem Dach.
Mit der Gründung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung, SHIBB, schaffen wir eine neue Organisationsstruktur. Durch die Bündelung schulischer und außerschulischer beruflicher Bildung, die Integration der sozialen, der sogenannten weißen, und der landwirtschaftlichen, der sogenannten grünen, Berufe sowie die Integration des Landesseminars Berufliche Bildung erzielen wir einen größtmöglichen Synergieeffekt.
Mit der Neuordnung sollen Qualitätsverbesserungen, die Sicherung der Ausbildung auch und gerade in der Fläche sowie die Fachkräftesicherung und ein besseres Management des Übergangs von der Schule in den Beruf erreicht werden. Von diesem Synergieeffekt profitieren die Schülerinnen und Schüler, die Ausbildungsbetriebe, die Lehrkräfte und schließlich die Wirtschaft unseres Landes.
als obere Landesbehörde eingerichtet werden. Es wird auch die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über die öffentlichen berufsbildenden Schulen ausüben.
Für die Umsetzung ist die Änderung des Schulgesetzes notwendig. Über diese Gesetzesänderung entscheiden Sie, meine Damen und Herren, heute zum ersten Mal, und ich bitte Sie dafür um Ihre Zustimmung.
Im Schulgesetz ist bislang keine obere Schulaufsichtsbehörde vorgesehen. Daher wird das SHIBB als obere Schulaufsichtsbehörde in das Schulgesetz aufgenommen. Das SHIBB wird für die berufsbildenden Schulen einschließlich der Regionalen Berufsbildungszentren zuständig sein. Ansonsten, und das ist mir wichtig, bleibt es bei dem bisherigen Aufbau der Schulaufsicht mit dem Schulamt als unterer Schulaufsichtsbehörde und dem Bildungsministerium als oberster Schulaufsichtsbehörde. Das gilt auch und gerade mit Blick auf Gesetze und Verordnungen und die Teilnahme an den Gremien der beruflichen Bildung in der Kultusministerkonferenz. Dadurch gewährleisten wir die Einheitlichkeit unseres Schulsystems in Schleswig-Holstein, vor allem mit Blick auf die Übergänge und die allgemeinen Schulabschlüsse.
Die Dienstaufsicht über das SHIBB und damit auch die Zuständigkeit für die Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen wird künftig in dem für Wirtschaft und Arbeit zuständigen Ministerium liegen. Daher wird auch die bislang im Bildungsministerium ansässige Lehrerpersonalverwaltung für die berufsbildenden Schulen an das SHIBB übergehen.
Wir werden ein Kuratorium mit beratender Funktion einrichten, in dem alle für Berufsbildung zuständigen Ministerien, also Bildung, Wirtschaft, Gesundheit und Landwirtschaft, sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die Schulträger und auch die berufsbildenden Schulen vertreten sein werden. Dies soll ein Gremium der kurzen Wege und der gemeinsamen Entscheidungen sein, um für die Weiterentwicklung der beruflichen Bildung im ganzen Land gut aufgestellt zu sein.
Mit dieser Änderung des Schulgesetzes werden die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für das SHIBB geschaffen. Für die letztendliche Errichtung des SHIBB, die am 1. Januar 2021 erfolgen soll, müssen weitere gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese werden von dem für das SHIBB federführenden Wirtschaftsministerium erarbeitet.
Ich danke an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen vom Wirtschaftsministerium für die gute Zusammenarbeit, und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam die berufliche Bildung fit für die Zukunft machen. Dafür bitte ich auch um Ihre Unterstützung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir machen den Weg frei! - Diesen Werbeslogan haben Sie alle sicherlich schon einmal gehört oder gelesen. Ich möchte diesen heute für den uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes nutzen.
Wir machen den Weg frei - frei für bessere Bildung in der Oberstufe, frei für eine bessere berufliche Bildung und somit frei für neue gute Fachkräfte auf unserem Arbeitsmarkt. Und dafür ändern wir das Schulgesetz. Der Entwurf sieht vor, die verschiedenen - auf unterschiedliche Ressorts verteilten Kompetenzen hinsichtlich der beruflichen Bildung und diejenigen für die beruflichen Schulen innerhalb der Landesverwaltung an einer Stelle zu bündeln. Das bedeutet die Entstehung des SchleswigHolsteinischen Instituts für Berufliche Bildung, SHIBB, als Landesamt.
Unter anderem enthält der Entwurf die wesentliche Regelung, dass die Fachaufsicht über das SHIBB in schulaufsichtlichen Angelegenheiten durchgängig bei der obersten Schulaufsichtsbehörde, also gemäß dem Schulgesetz bei dem Bildungsministerium, liegen wird, und die Dienstaufsicht der dem SHIBB übergeordneten obersten Landesbehörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, obliegen wird.
Gerne zitiere ich an dieser Stelle mit Erlaubnis noch einmal aus einer Pressemitteilung des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Berufsbildenden Schulen - VLBS:
„Die Technologisierung, die Digitalisierung und der Innovationsdruck in Industrie, Handwerk und Wirtschaft bedeuten eben auch, dass in der beruflichen Bildung andere Strukturen benötigt werden.“
Eine weitere gute Struktur im SHIBB wird die Einrichtung eines Kuratoriums sein, um mit allen Akteuren der beruflichen Bildung zusammenarbeiten zu können. Es soll sich aus der gleichen Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der für Bildung, für Wirtschaft, für Landwirtschaft und für Gesundheit zuständigen Ministerien sowie gegebenenfalls weiterer oberster Landesbehörden, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Schulträger sowie der berufsbildenden Schulen einschließlich der Regionalen Berufsbildungszentren zusammensetzen.
Ein umfangreiches Beteiligungsverfahren hat stattgefunden, dessen Auswertung, wie ich gehört habe, fast ausschließlich Zustimmung zeigte.
Die berufliche Bildung gestaltet sich anders als die allgemeine Bildung. Sie folgt anderen Grundsätzen, sie begleitet die Auszubildenden auf ihrem Weg in das Berufsleben. Um diesen Prozess technologiebezogen und auf die Aspekte der Arbeitswelt bezogen gestalten zu können, folgt sie den sich permanent verändernden Einflussfaktoren der Wirtschaft. Das bedeutet auch, dass sie einem schnelleren Wissenszyklus unterworfen ist. Die Halbwertzeit, nicht nur von technologischem Wissen, geht gegen null und damit der permanente Fortbildungsbedarf gegen eins.
Der Weg in eine gute berufliche Bildung führt zwangsläufig über einen allgemeinen Bildungsweg. Auch der soll besser werden; auch hier wollen wir Steine aus dem Weg räumen. Um die strukturelle Ausgestaltung der Profilfächer in den Oberstufen zu gewährleisten und somit die Oberstufen an den allgemeinbildenden Schulen weiterzuentwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Änderung hinsichtlich des Klassenverbandes vor. Der bisher geltende Ansatz, dass die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich einem festen Klassenverband zugeordnet sind, soll dabei im Kern aufgegeben werden. Die gesamte Jahrgangsstufe soll als Lerngruppe gelten. Damit regeln wir die eindeutige Zusammensetzung der Klassenkonferenzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen unsere Jugendlichen optimal auf ihren Weg ins Berufsleben vorbereiten, sie begleiten - und das in Zusammenarbeit von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Wir müssen dafür sorgen, dass flächendeckend, im ganzen Land, ein breites Ausbildungsspektrum angeboten und genutzt wird, damit wir dem Fachkräftemangel gezielt entgegenwirken können.