antragt worden, den Bericht der Landesregierung dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, damit ist der Bericht der Landesregierung überwiesen.
Die Parlamentarischen Geschäftsführungen haben sich entschieden, die Tagesordnungspunkte 17 sowie 43 und 54 nicht mehr vor der Mittagspause zu beraten. Sie werden sich dann woanders in den Ablauf einreihen.
Wir werden jetzt aber noch die Tagesordnungspunkte 16 und 18 behandeln. Beide Tagesordnungspunkte sind ohne Aussprache. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nummer 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Ver- hältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)
Ich schlage daher vor, den Gesetzentwurf in der Drucksache 19/2205 und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/2263, an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der so überwiesen.
Erste Lesung eines Entwurfs eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2244
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2244 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt komplett so überwiesen.
Schleswig-Holstein muss Verantwortung gegenüber den Familien und Kindern in der Zeit der Coronapandemie übernehmen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Claus Schaffer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind. Dieser kommt insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Der steuerliche Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 derzeit mehr als verdoppelt. Damit soll dem höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehen
Zudem erhalten Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Coronakrise erleiden, leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Dazu wird die Bundesagentur für Arbeit vorübergehend nur das Einkommen des vergangenen Monats und nicht das der vergangenen sechs Monate prüfen. Außerdem wird die Vermögensprüfung ausgesetzt.
Bereits zuvor ist das zweite Corona-SozialschutzPaket verabschiedet worden. Dieses enthält unter anderem Sonderregelungen, die verhindern sollen, dass werdende Mütter und Väter, die wegen der aktuellen Lage Verdienstausfälle zu verzeichnen haben, Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Zudem darf, wer wegen der Krise im Moment keine Elternzeit nehmen kann und in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, seine Elterngeldmonate verschieben.
Das ist gut, aber das reicht noch nicht aus. Gerade für Familien mit Kindern und Alleinerziehende bleiben erhebliche Regelungslücken. Das zeigt nicht nur unser Antrag, der Familien und Alleinerziehende gezielt unterstützen will, sondern auch der Antrag der Jamaika-Koalition und nunmehr auch ein Alternativantrag. Offenbar ist man auch anderswo zu dieser Erkenntnis gelangt.
Wenn eine Kita geschlossen ist und die Kinder zu Hause betreut werden müssen, wird nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 67 % des entstandenen Ausfalls für nur sechs Wochen gewährt. Zudem ist die Verdienstausfallentschädigung für einen Monat der Höhe nach auf den Betrag von 2.016 € begrenzt. Immerhin hat der Bundestag zwischenzeitlich auf Initiative der Bundesregierung das sogenannte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet, das die Bezugsdauer auf bis zu 20 Wochen verlängert.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist auch nach der neuen Regelung, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeiten von den Eltern selbst betreut werden.
Bei der Höhe des Lohnentschädigungsanspruchs gibt es keine Veränderung. Ersetzt werden weiterhin nur 67 % des Verdienstausfalls, maximal 2.016 € monatlich. Es bleibt zudem dabei, dass diese Eltern nicht im Homeoffice arbeiten dürfen.
Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen und gleichzeitig arbeiten können, ist eine realitätsferne Vorstellung. Wenn dem so wäre, könnte man seine Kinder ja auch ins Büro mitnehmen. Homeoffice - das muss deutlich werden - ist keine Betreuungsoption, sondern Arbeit von zu Hause.
So rügen auch Vertreter von Elternverbänden, dass die Nöte von Eltern und Familien von der Politik nur unzureichend gesehen werden und dass es eines echten Einkommensausgleichs sowie eines besonderen Kündigungsschutzes bedürfe.
Wir wollen daher den Anwendungsbereich des § 56 des Infektionsschutzgesetzes erweitern und die Voraussetzungen dafür schaffen, Lohnfortzahlungen für Eltern, die wegen Kinderbetreuung aufgrund von Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können und auch weiterhin nicht arbeiten können, zu garantieren. Und wir wollen, dass während der ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung zu 100 % geleistet wird. 67 % reichen nach unserer Auffassung nicht aus.
Ganz wichtig: Eltern und Alleinerziehende, die Lohnentschädigung beziehen, sind für die Dauer des Bezugs vor Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen zu schützen. Finanzielle Entschädigungen müssen rückwirkend zum 30. März 2020 gewährleistet werden. Die bereits entstandene finanzielle Notlage vieler Familien kann so dann auch gemildert werden.
Gerade für Alleinerziehende ist die Lage besonders prekär. Alleinerziehende wären durch einen Arbeitsplatzverlust in besonderem Maße von Armut bedroht. Arbeit und Kinderbetreuung sind während der Coronakrise noch schwerer in Einklang zu bringen, als dies bisher der Fall war. Wenn durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus der Kita- und Schulbetrieb partiell eingeschränkt ist und bei neuen Coronafällen eine Schließung oder Quarantäne angeordnet werden kann, muss für die betroffenen Eltern dringend Vorsorge getroffen werden, falls sie ihren Beruf dann eben nicht in gewohnter Weise ausüben können.
Das gilt auch für Alleinerziehende und für Personen, die sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Denn die Notbetreuung steht nicht allen berufstätigen Eltern offen. Dies ist gerade dann der Fall, wenn sie nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch Homeoffice ist nicht für alle Berufstätigen realisierbar. Das Land muss daher die Betreuungsmöglichkeiten der Kinder dieses Personenkreises wesentlich verbessern, damit gerade Alleiner
Wie unser Antrag zielt der Antrag der Jamaika-Koalition ebenfalls auf eine Unterstützung der Familien in der Coronakrise ab. Lassen Sie uns beide Anträge im Ausschuss beraten, damit wir möglichst viel für Familien herausholen können. Den Antrag der SPD lehnen wir aber ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronazeit ist eine Zumutung für uns alle und ganz stark auch für Familien. Darüber haben wir an dieser Stelle schon öfter gesprochen, aber es ist trotzdem immer wieder wichtig, das in den Fokus zu nehmen. Da man gerade den Kleinen am schwierigsten vermitteln kann, dass man Abstand halten und sich an bestimmte Regeln halten muss, haben wir gerade denen besonders viel zugemutet. Und auch die Alten in den Familien, die besonders gefährdet sind, will man besonders vor den Viren schützen. Das Gleiche gilt für viele Menschen mit Behinderung. Weniger Nähe, weniger Teilhabe also gerade für diejenigen, die besonders viel Nähe, Pflege und Schutz benötigen.
Im Grunde hätte es so schön sein können: Endlich einmal Zeit für die Familie, die Eltern im Zwangsurlaub - jedenfalls am Anfang -, die Kinder nicht in der Schule, die Großeltern können nicht mehr zu ihren Aktivitäten gehen. Doch in der Realität standen im Lockdown viele Eltern vor der Herausforderung, eine Betreuung zu organisieren, mussten sich behelfen und wurden dann eben nicht in Urlaub, sondern in das sogenannte Homeoffice geschickt - mit der Erwartung von vielen Arbeitgebern und vor allem auch, was ich bei vielen Eltern erlebt habe, der Betroffenen an sich selber, trotzdem volle Arbeit zu leisten. Auch wir haben unseren Leuten gesagt: Wenn ihr es neben der Kinderbetreuung nicht könnt, müsst ihr keine Minusstunden aufschreiben. Aber es ist natürlich so: Wenn ich im Homeoffice bin, habe ich auch die Erwartung, meinen Job trotzdem gut zu machen. Das ist auf jeden Fall eine sehr wichtige Erkenntnis, dass das zusammen nicht geht: Kinderbetreuung, die Pflege der älteren Angehöri