Vor 2009 war die Altersversorgung angemessen, und nach 2022 wird sie es wieder sein. Der Zeitraum dazwischen ist allerdings für viele, vor allem ältere Abgeordnete, die nicht mehr mit einem über Jahrzehnte wachsenden Zinseszinseffekt ihrer Anlagen rechnen können, ein Problem. Genau diese Abgeordneten werden dann ungleich behandelt. Das ist der einzige Punkt, der noch nicht zufriedenstellend gelöst ist.
Trotzdem ist aber die neue Altersversorgung richtig, da sie für die Zukunft die richtigen Weichen stellt.
Abgeordnete werden wieder genauso behandelt wie Menschen, die gesetzlich versichert sind oder der beamtenrechtlichen Versorgung unterliegen. Das ist genau richtig.
Die AfD-Fraktion hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle damit fest, dass der Antrag auf namentliche Abstimmung das erforderliche Quorum nicht erreicht hat.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2125 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/2125 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und CDU gegen die Stimmen der Abgeordneten
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/2060 anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/2060 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU gegen die Stimmen der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein und der AfD angenommen.
- Entschuldigung! Die AfD hat sich enthalten. Frau von Sayn-Wittgenstein, haben Sie sich auch enthalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich fange einmal allgemein an. Dem Coronavirus kann man nichts Gutes abgewinnen, aber eines muss man ihm lassen: Er hat uns in Bezug auf viele Situationen die Augen geöffnet. Im Hinblick auf die berufliche Bildung hat dieser Virus uns noch einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass wir endlich das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung ins Leben rufen, oder vielleicht besser gesagt: mit Leben füllen. Diese Institution ist zwar kein Impfmittel gegen einen Virus, aber sicher ein Schutzschirm für die berufliche Bildung. Wir brauchen diese Institution, die zu 100 % auf die berufliche Ausbildung unserer Jugend, die Ausbildung von Fachkräften ausgerichtet ist.
Das SHIBB wird dazu beitragen, dass die berufliche Bildung in der Politik und in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen wird und sich von der allgemeinen und akademischen Bildung abhebt. Durch Bündelung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in der dualen Berufsausbildung erhöhen wir ihre Attraktivität und Qualität. Wir vernetzen die Arbeitsmarktpolitik, auch um schnell und gezielt auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt eingehen zu können und um gegebenenfalls schnell unterstützen und gegensteuern zu können, was in Zeiten wie diesen sicherlich besonders wichtig ist.
Dies sind nur ein paar Vorteile, die zum Wohle der Bewerberinnen und Bewerber, der Auszubildenden, der Betriebe und der berufsbildenden Schulen sowie am Ende des Tages zur Fachkräftesicherung hier bei uns in Schleswig-Holstein beitragen. Aber auch an das Lehrpersonal ist gedacht, denn das Landesseminar Berufliche Bildung und damit die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren - inklusive der Aufgabenfelder Schulentwicklung und Lehrplanarbeit - werden ebenfalls Bestandteil des SHIBB sein.
Eine bessere Akzeptanz und Zusammenarbeit, einen besseren Austausch zwischen Wirtschaft und Schule werden wir durch das Kuratorium im SHIBB erreichen. In diesem Kuratorium werden alle für die Berufsbildung zuständigen Ministerien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die Schulträger und die berufsbildenden Schulen vertreten sein und mit all ihren Kompetenzen dem SHIBB beratend zur Seite stehen. Der demografische Wandel und die Digitalisierung sind nur zwei Beispiele für Herausforderungen, die in der berufli
Mit der Konzentration der Zuständigkeiten im SHIBB werden wir die Möglichkeit haben, dieser Herausforderung besser begegnen zu können. Diese Auffassung teilt auch die Handwerkskammer Lübeck.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein hat es in ihrer Stellungnahme vom 29. April dieses Jahres auf den Punkt gebracht. Ich zitiere:
„Das Land betritt damit mit allen Beteiligten eine neue und zukunftsweisende Epoche, die sich mittel- und langfristig hervorragend auf Ausbildung und Arbeitsmarkt auswirken wird.“
Kurzfristig kann das SHIBB aktuell nicht handeln. Coronabedingt zeichnet sich ab, dass die Zahl der Ausbildungsverträge bei den Kammern im Vorjahresvergleich deutlich gesunken ist, nämlich im Schnitt um 20 %, und das Interesse an vollschulischen Bildungsgängen somit steigt, auch weil in diesem Jahr die Möglichkeit von Auslandsaustauschprogrammen eingeschränkt ist - wobei der Sommer abzuwarten ist.
Das hat zur Folge, dass mehr Planstellen an den berufsbildenden Schulen erforderlich sein werden, um die Schüler, die jetzt hinzukommen, möglichst schon jetzt in den berufsbildenden Schulen versorgen zu können und nicht an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen unterbringen zu müssen. An den beruflichen Schulen können sie viel besser auf die Berufswelt vorbereitet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Ausbildungsplatzlücke von bis zu 3.000 Plätzen erkannt je nach Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Vermittlungserfolg in diesem Jahr. Diese Situation zeigt uns einmal mehr, wie wichtig die Bündelung aller Kompetenzen und Zuständigkeiten im SHIBB sein wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Verfahren zur Errichtung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung war in dieser Legislaturperiode so ausgestaltet, dass viele direkt Betroffene zunächst gar nicht mitbekommen hatten, dass sie direkt betroffen sind. Während zum Beispiel die Landwirtschaftskammer in der Arbeitsgruppe von vornherein richtig mitarbeiten durfte, hat die Pflegekammer ihre Betroffenheit eigentlich erst bemerkt, als wir sie zur mündlichen Anhörung eingeladen haben.
Wir sollten uns darum bemühen, das zu heilen, und sollten deshalb die parlamentarische Beratung nochmals öffnen. Deshalb beantragen wir, heute noch nicht in der Sache abzustimmen, sondern eine dritte Lesung durchzuführen.
In der Sache war es kurios, dass die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ihrer eigenen Regierung gestellt haben, in dem sie ein Verschleierungsverbot an den Schulen fordern, auf das sich dann die ganze Aufmerksamkeit konzentrierte.
Wir teilen das Anliegen, aber hätten es für sinnvoll gehalten, wenn gerade angesichts der Coronapandemie eine Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen gleichrangig neben die schulischen Gründe gestellt würde. Sie haben sich dagegen entschieden und machen die gesundheitlichen Gründe zum Sonderfall, der aber momentan an unseren Schulen die Regel ist.
Im Ausschuss haben Sie, anders als wir, Ihren Änderungsantrag als Tischvorlage verteilt und uns eine Stunde vor der Sitzung wissen lassen, dass Sie aus den zahlreichen kritischen Anmerkungen, die in den Anhörungen zur Gründung des SHIBB gemacht wurden, keinerlei Konsequenzen ziehen. Dazu haben Sie die Regelung auf den Tisch gelegt, dass Sie jene privilegierten Schülerinnen und Schüler belohnen wollen, die zu Hause über leistungsfähige Endgeräte und WLAN verfügen, indem Sie sie bei einer erneuten Schulschließung für ihre außerschulischen Lernleistungen prämieren. Wer mangels technischer Ausstattung oder elterlicher Unterstützung im Home-Schooling auf der Strecke bleibt, wird hier gleich noch einmal bestraft. Das allein würde nach einer weiteren Anhörung schreien, aber Sie wollen das en passant mitbeschließen. Das machen wir nicht mit.
Der größte Punkt ist natürlich das SHIBB. Grundsätzlich halten auch wir ein solches Institut für nötig. Schließlich hat es unsere Bildungsministerin
Britta Ernst, die sich explizit als Ministerin für berufliche Bildung verstanden hat, auf den Weg gebracht.
Ihre Koalitionsarithmetik wurde allerdings zulasten der beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein aufgelöst.
Sie koppeln die schulische Bildung weitgehend von der beruflichen Bildung ab, auch organisatorisch durch zersplitterte Zuständigkeiten. Künftig werden wir in Schleswig-Holstein Schulen des Bildungsministeriums und Schulen des Wirtschaftsministeriums haben.