Denn: Es wird deutlich - auch heute -, dass Jamaika für die positive Weiterentwicklung des echten Nordens etwas tut. So richten wir die Landesplanung beispielsweise so aus, dass wir die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden fördern. Hierzu brauchen wir natürlich einen Rahmen, aber eben auch mehr Flexibilität. Dies gilt vor allem für die Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung. Diese werden im Landesentwicklungsplan so angepasst, dass in Regionen mit erhöhter Wohnraumnachfrage die wohnbauliche Entwicklung nicht unnötig eingeschränkt wird. Die Flexibilisierung soll auch für eine erleichterte Ausweisung von Gewerbeflächen gelten. So weit, so gut. Aber heute geht es nicht um den Landesentwicklungsplan an sich, sondern primär um das Landesplanungsgesetz.
Auch hier liefern wir, meine Damen und Herren. Die heute zu beschließende Experimentierklausel schafft Freiraum für neues Denken. Deshalb ist sie zweifelsohne das Herzstück der vorliegenden Novelle.
Eine Landesplanung muss es eben möglich machen, der Zukunft Raum zu geben. Und es muss möglich sein, uns mit Entwicklungen und Neuerungen zu überraschen, die wir heute noch nicht für möglich halten. Dazu brauchen wir entsprechende Instrumente. Es muss möglich sein, Neues auszuprobieren. Die Experimentierklausel ist ein solches Instrument. Es ist gut, dass wir sie jetzt gesetzlich verankern.
Auch die weiteren Neuerungen sind sinnvoll. Dass das Mitglied der Landesregierung, welches für Landesplanung verantwortlich ist, den Vorsitz im Landesplanungsrat innehat, ist dabei genauso pragmatisch und einleuchtend wie die verstärkte Nutzung des Internets für die Bekanntmachung der Pläne.
Die Flexibilisierung der Beteiligungsfrist ist sinnvoll und notwendig, weil es eben nichts nützt, über lange Verfahrensdauern in Deutschland nur zu jammern; man muss auch etwas dagegen tun. Wir als Jamaika-Koalition tun etwas dagegen. Wir packen an, während andere das Wort „Planungsbeschleunigung“ gerade erst gelernt haben.
Deswegen stimmen wir der Ausschussempfehlung selbstverständlich und sehr gern zu. Dieses moderne und flexible Landesplanungsgesetz ist sinnvoll und gut.
Sie haben intensiv und lange über unseren Änderungsantrag gesprochen. Schauen wir uns doch einmal Ihren Änderungsantrag an.
Ich fasse ihn zusammen: Experimentierklausel und damit mehr Freiheit? - Wollen Sie nicht. Planungsbeschleunigung? - Kennen Sie nicht, wollen Sie nicht. Digitalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung? - Zu modern; wollen Sie nicht. Wenn es nach Ihnen ginge, würde alles beim Alten bleiben.
Und dann das Highlight: Sie haben sich heute zum wiederholten Mal darüber aufgeregt, dass nicht der Ministerpräsident, sondern die zuständige Ministerin den Vorsitz im Landesplanungsrat innehat. Donnerwetter! Sich darüber aufzuregen! Ich wette, Daniel Günther kommt heute vor Weinen nicht in den Schlaf, weil er aus dem Vorsitz „gekickt“ wurde. Ganz ehrlich, es ist sinnvoll und pragmatisch, dass man es so regelt.
Ich habe mir alle Stellungnahmen dazu angeschaut. Niemand beklagt sich darüber. Ich frage mich: Warum ist denn Frau Eickhoff-Weber in diesem Punkt so hinterher, wenn sich niemand in seiner Stellungnahme darüber beklagt? Dann habe ich mir den Bericht des Petitionsausschusses daraufhin angeschaut, ob sich dort jemand darüber beklagt hat. Auch nicht! Draußen finden keine Demonstrationen dazu statt. Angesichts all dessen denke ich, Sie machen aus einer ganz kleinen Mücke einen Elefanten.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie die erwartungsgemäße Frage oder Bemerkung der Abgeordneten Eickhoff-Weber?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in den Anhörungen, die wir schriftlich und auch mündlich -
(Zurufe: Nein! - Kirsten Eickhoff-Weber [SPD] begibt sich zum Mikrofon des Schrift- führers Dr. Heiner Dunckel [SPD] - Unruhe)
Auch wenn ich jetzt die Erheiterung unterbreche: Sehr geehrter Herr Kollege, sowohl in der schriftlichen Anhörung als auch in der mündlichen Anhörung hier im Plenarsaal haben Sie keinerlei Hinweise zu dem Thema Fristen gehört? Sie haben keine Hinweise darauf gehört, dass digital und analog parallel laufen muss? - Niemand fordert, dass ausschließlich zur Papierform zurückgekehrt wird. - Sie haben auch nicht gehört, dass Anzuhörende gesagt haben: „Experimentierklausel - ja; das ist ein gutes Element. Aber sie braucht einen gewissen Rahmen, damit wir alle wissen, was damit gemeint ist“? Das haben Sie alles nicht gehört? Oder wie habe ich Ihre doch etwas polemische Zusammenfassung unserer Diskussionsergebnisse, die Sie gerade vorgenommen haben, zu verstehen?
In meinem kleinen Ausflug vorhin habe ich nur auf den Vorsitz des Landesplanungsrats abgezielt. Dazu kam in der Anhörung nichts. Die von Ihnen soeben erwähnten Sachen habe ich natürlich gehört und gelesen. Aber Sie machen hier den Vorsitz im Landesplanungsrat zum größten Thema, und das ist kein Thema, das in der Anhörung kritisch behandelt worden ist.
Jamaika lässt den Worten Taten folgen - mit dem Landesplanungsgesetz, das wir heute beschließen werden.
Sie von der SPD-Fraktion - das ist soeben noch einmal deutlich geworden, Frau Eickhoff-Weber - leisten hier und heute einen landesplanerischen Offenbarungseid und dokumentieren damit, dass Sie insoweit von gestern sind. Aber Achtung: Die Ewiggestrigen sind schon morgen von vorgestern! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Ziel und Aufgabe der Landesplanung ist es, auch in der Raumordnung sozialen, gesamtwirtschaftlichen und demografischen Erfordernissen und Veränderungen Rechnung zu tragen, den notwendigen Fortschritt zu gewährleisten und gleichwertige Lebensbedingungen anzustreben. Zu den hierbei zu berücksichtigen Entwicklungen gehört die voranschreitende - und erforderliche - Digitalisierung. Neue Ideen und Investitionen in die digitale Infrastruktur sind gefragt; in diesem Bereich besteht in Schleswig-Holstein allerdings Nachholbedarf.
Erste Ansätze zum E-Government, aber auch Online-Zugangsregelungen sind erkennbar. Wir werden im Laufe der Sitzung noch darüber sprechen.
Außerdem muss natürlich beachtet werden, dass die Ressourcen unseres Landes begrenzt sind. Ein nachhaltiger und veränderter Umgang mit den Ressourcen ist unausweichlich. Wir denken dabei auch an das Vorhalten und Recycling von dringend benötigten Baustoffen; dies war vorhin schon Thema hier im Plenum.
Die Landesregierung hat den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Beteiligungsverfahren zu beschleunigen. Die Landesplanung soll flexibler gestaltet und zeitlich gestrafft werden. Anpassungen an gesellschaftliche und technische
Neuerungen sollen so schneller und planungssicher ermöglicht werden. - Das ist ein richtiger Ansatz.
Meine Damen und Herren, dieser Absicht wird der Gesetzentwurf im Großen und Ganzen gerecht. Das war auch im Anhörungsverfahren im Ausschuss durchaus ein zusammenfassender Tenor, der dort zu vernehmen war.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist der Bereich „Erprobung von Entwicklungsmaßnahmen, Evaluation“ - die sogenannte Experimentierklausel in § 13 a des Landesplanungsgesetzentwurfs. Diese Vorschrift soll die Erprobung innovativer Entwicklungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene unterstützen und diese damit schnell auf veränderte Trends reaktionsfähig machen. Für Kommunen bedeutet dies mehr Flexibilität für die Raumordnung. Diese werden nun endlich unterstützt und auch darin bestärkt, sich kreativ und zukunftsweisend an die Projekte heranzuwagen.
Die im Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgeschlagene Streichung des § 13 a des Gesetzentwurfs zeigt, wie rückwärtsgewandt diese Partei dann doch tatsächlich wieder ist. Ginge es nach der SPD, bliebe alles beim Alten. Den infrastrukturellen Stillstand der vergangenen Legislatur haben wir alle noch gut vor Augen, und das wollen wir nicht noch einmal erleben.
Meine Damen und Herren, zu einer Beschleunigung im Verfahren wird die Umgestaltung der Beteiligungsfrist von vier Monaten führen. Diese Fristverschärfung war längst überfällig; die Frist wird nun in eine Höchstfrist umgewandelt. Das Planfeststellungsverfahren wird so effektiver. Alle Beteiligten erlangen schneller Planungs- und Rechtssicherheit. - So zumindest der gute Aspekt.
Aber hierbei ist etwas Wichtiges zu beachten, und das klang auch in den Anhörungen an. Denn die kürzeren Fristen müssen mit Transparenz und aktiver Benachrichtigung von möglichen Betroffenen einhergehen. Keinesfalls dürfen diese harten Fristen dazu führen, dass die Beteiligung von Bürgern ausgehebelt wird. Das wäre nicht in unserem Sinne.