Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir in diesen Fragen weiter zusammenstehen, und als Parlament des Landes mit der Hilfe und Unterstützung aus allen Gruppierungen des Parlaments in Berlin gegebenenfalls Druck machen, damit es bei diesen Dingen vorangeht; denn wir haben in der letzten Woche lernen müssen: Ohne genügenden Druck aus den Ländern passiert an manchen Stellen zu wenig. Wir waren erfolgreich mit dem, was wir in der letzten Woche gemacht haben. Dafür bin ich sehr dankbar. Aber wir müssen auch weiterhin erfolgreich bleiben. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit um gut 8 Minuten überzogen. Das würde jetzt theoretisch auch den Fraktionen zur Verfügung stehen. Ich erlaube mir nur die Bemerkung, dass wir aus im Ältestenrat durchaus wohl erwogenen Gründen das Ende der Plenartagung für Freitag, 16 Uhr, anpeilen - nur, damit Sie das im Hinterkopf behalten.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat deren Vorsitzender, der Abgeordnete Tobias Koch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mich bei unserem Wirtschaftsminister nicht nur für seine engagierte Rede bedanken, sondern vor allem für seinen Einsatz zugunsten all der Betriebe, die von den Coronamaßnahmen stark betroffen sind.
Lieber Bernd Buchholz, mit dir hat unsere Wirtschaft einen exzellenten Fürsprecher, der sich für die berechtigten Interessen starkmacht. Danke dafür!
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns noch einmal den Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Oktober 2020 zurückwerfen. Im Entwurf der Bundesregierung zu Beginn der Konferenz waren alle vorgesehenen Schließungsmaßnahmen schon detailliert aufgelistet. Unter Punkt 11 hieß es aber lediglich und sehr allgemein und pauschal formuliert: Für die von temporärer Schließung betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe gewähren. - Schaut man in die Endfassung des Beschlusspapiers, so wie es aus der MPK herausgekommen ist, stellt man fest, dass sich darin gegenüber dem Ursprungsentwurf nicht all zu viel verändert hat, außer in Punkt 11. Denn dort wurde ergänzt, dass die außerordentliche Wirtschaftshilfe auch für Selbstständige und für Vereine gelten soll. Außerdem wurde die Ausgestaltung der Hilfe konkretisiert und auch das Finanzvolumen benannt.
Meine Damen und Herren, das war der Erfolg unseres Ministerpräsidenten. Das hat Daniel Günther im Gegenzug für die vereinbarten Schließungsmaßnahmen bei der Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt. Wenn Bernd Buchholz das hier lobt, ist das viel authentischer, als es von mir jemals sein könnte.
Darüber hinaus hatte der Ministerpräsident die mündliche Zusage mitgebracht, dass auch mittelbar betroffene Unternehmen in diese Wirtschaftshilfe einbezogen werden. Als Landtag haben wir das in der Oktober-Tagung einvernehmlich unterstützt. Umso erfreulicher ist es, dass seit diesem Wochenende tatsächlich eine Regelung für die mittelbar betroffenen Unternehmen vorliegt.
Wenn man sich anschaut, wie zäh und mühsam die Verhandlungen dazu in den letzten drei Wochen verlaufen sind, dann muss ich sagen, ist das ein richtig großer Verhandlungserfolg für unsere Landesregierung. - Herzlichen Glückwunsch dazu!
Schauen wir uns noch einmal an, wie sich der Bund Schritt für Schritt auf dieses Endergebnis zubewegt hat. Die Finanzhilfe ist nicht mehr auf 10 Milliarden € gedeckelt. Diese Forderung unseres Landtagsbeschlusses ist damit erfüllt. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen alle Hotels. Auch das ist für uns als Tourismusland ganz wichtig. Gelungen ist auch die Regelung für die Restaurants,
deren Außer-Haus-Verkäufe nicht in die Umsätze eingerechnet werden. Ich finde, das ist eine praktikable und gute Lösung in diesem Bereich. Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe November ist zudem eine erste Abschlagzahlung noch für November 2020 angekündigt. Wir hoffen, dass das auch so reibungslos funktioniert.
Dann kam zunächst eine Regelung für die mittelbar betroffenen Unternehmen hinzu, die - wie der Ministerpräsident ausgeführt hat - mehr als 80 % ihres Umsatzes mit geschlossenen Betrieben erwirtschaften. Sie würden bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe November mit den geschlossenen Unternehmen gleichgestellt und würden somit ebenfalls eine Hilfsleistung von 75 % des Umsatzes vom November des Vorjahres erhalten. Allerdings wären alle Unternehmen - das hat Bernd Buchholz deutlich gemacht -, die diesen 80-Prozent-Wert nur knapp oder auch deutlich unterschreiten, komplett aus der Novemberhilfe herausgefallen. Ebenso wären ganz viele Branchen außen vor geblieben, die ihre Umsätze eben nicht mit geschlossenen Betrieben, sondern anderweitig erzielen, aber dennoch hohe Umsatzverluste zu verzeichnen haben. Die Beispiele sind genannt worden: Einzelhandel im Tourismus, Busreiseveranstalter, die Veranstaltungsbranche oder auch Lieferanten von Hotels und Gaststätten, die nicht direkt, sondern an einen Großhändler liefern.
Für all diese Unternehmen wird jetzt mit der Überbrückungshilfe III eine Lösung geschaffen, die unseren Forderungen entspricht, die wir im JamaikaAntrag für den heutigen Tagesordnungspunkt formuliert hatten: Im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist ein Umsatzminus nicht mehr von 80 %, sondern lediglich von 50 % ausreichend.
In der Tat hätten wir uns eine Staffelung nach unterschiedlichen Umsatzgrößen vorstellen können. Aber immerhin ist das Umsatzminus von 80 % auf 50 % reduziert worden, und zwar unabhängig davon, ob dieses Minus mit geschlossenen Betrieben erzielt wird oder nicht. Anders als bisher wird die Zahlung der Überbrückungshilfe auch nicht mehr auf 50.000 € pro Monat gedeckelt, sondern in diesem Fall auf bis zu 200.000 € pro Monat aufgestockt. Ich meine, die allermeisten Fälle dürften damit abgedeckt sein. Deshalb sage ich noch einmal: Das ist ein wirklicher Verhandlungserfolg unserer Landesregierung.
Ich finde, das gilt vor allen Dingen, wenn man sich noch einmal vor Augen führt, dass sich andere Lan
desregierungen nicht in vergleichbarer Weise für die bei ihnen betroffenen Unternehmen eingesetzt haben, was mir immer ein Rätsel bleiben wird. Umso dankbarer kann man Daniel Günther und Bernd Buchholz sein, und das nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern im gesamten Bundesgebiet, weil jetzt bundesweit und nicht nur in Schleswig-Holstein von diesen mittelbaren Hilfen profitiert wird. Deswegen noch einmal: ganz herzlichen Dank. - Danke, dass Sie mir zugehört haben. Meine Redezeit habe ich auch mehr als unterschritten, Herr Präsident.
Applaus, Applaus, Applaus! - Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war für Daniel Günther, der es anscheinend sehr, sehr nötig hat. Geschenkt, Herr Ministerpräsident. Ich frage mich nur - Herr Koch, das frage ich mich tatsächlich -, was denn all die anderen Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister in den letzten Tagen und Wochen getrieben haben.
Däumchen gedreht haben sie wohl kaum, das wissen wir aus unseren Gesprächen mit den anderen Bundesländern. Deswegen frage ich mich hier - genauso wie Herr Buchholz -, was denn insbesondere der Bundeswirtschaftsminister in den letzten Tagen geleistet hat. Ich möchte einmal daran erinnern das geht in diese Richtung -: Liebe CDU-Kolleginnen und -Kollegen, wir tragen gemeinsam Verantwortung in Berlin.
Vorweg möchte ich einmal klarstellen: Es ist angekündigt worden, dass die Hilfen schnell kommen, dass sie unbürokratisch kommen, und vor allem, dass sie großzügig kommen. Insbesondere möchte ich auch noch einmal klarstellen - weil immer so ein bisschen in der Gegend herumwaberte, es gäbe nicht mehr Geld -: Olaf Scholz sagte: Wir können uns das leisten, und wir werden uns alles leisten, was nötig ist, um gut durch diese Krise zu kommen. - Das ist zugesagt worden, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Kommen wir zu den Verabredungen und zu dem, was jetzt tatsächlich geschieht. Herr Buchholz hat sehr ausführlich ausgeführt, was für die Novemberhilfen - die CDU-Fraktion nennt das ja Wirtschaftshilfen - vereinbart worden ist. Hier gibt es tatsächlich keinerlei Veränderung, das bedeutet, es gibt 75 % für die geschlossenen Betriebe, bemessen nach den Umsatzeinbußen gegenüber dem Vorjahr.
Das ist sehr gut, und vor allem ist es das, was mit „großzügig“ gemeint gewesen ist. Der eine oder andere mag das vielleicht kritisieren. Aber ich finde, für das, was in den letzten Wochen und Monaten an Unsicherheit da war und was auch an Hilfekonzepten umgesetzt worden ist, ist es tatsächlich großzügig, und es ist richtig. Deswegen finde ich das auch gut.
Was aber bleibt, ist die wichtige Feststellung - ich helfe gern mit Fakten weiter -: Die Novemberhilfe erhalten nur solche mittelbar betroffenen Unternehmen, die mindestens 80 % ihres Umsatzes über von der Schließung betroffene Unternehmen erzielt haben. Das ist so. Das muss man einmal ganz klar festhalten. In dieser Feststellung sind wir uns sicherlich einig. Ich wollte die Darstellungen zur Novemberhilfe differenzieren; denn von einigen wurde der Eindruck erweckt, als ob es sich dabei um einen ganz großen Wurf handele. Das ist tatsächlich nicht der Fall.
Was aber hinzugekommen ist, sind die Überbrückungshilfen III. Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass wir dafür schon seit Monaten gekämpft haben und nicht erst seit der jüngsten MPK, Kollege Minister Buchholz. Insofern lasse ich Kritik tatsächlich zu, auch am Finanzminister und am Wirtschaftsminister. Wir haben seit Monaten dafür gekämpft. Ich erinnere daran, dass wir die Debatte zur Veranstaltungsbranche bereits im September 2020 geführt haben. Wir haben also monatelang auf eine Antwort gewartet. Dabei geht es um Branchen, die ebenfalls seit Monaten unter den Beschränkungen leiden.
Dass die Überbrückungshilfen III jetzt zeitgleich kommen, ist wunderbar; das freut mich. Wir hätten uns aber, ehrlich gesagt, schon viel früher über die Überbrückungshilfen III freuen können. Mittlerweile sind auch Differenzierungen vorgenommen worden, auch was die 50 % angeht; das war ja schon eine sehr früh erhobene Forderung.
Staatssekretär Thilo Rohlfs wird sich sehr freuen, dass auch die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkosten aufgenommen worden sind. Das ist übrigens ein Vorschlag, den auch wir nach Berlin weitergetragen hatten.
Bei den Ü-Hilfen, die jetzt kommen - „Ü-Hilfen“ hört sich ein bisschen an wie die Untersuchungen für Kids -, handelt es sich um etwas, was wir schon vor Monaten gefordert hatten. Dazu hat es intensive Diskussionen gegeben, auch mit Olaf Scholz. Nunmehr ist es tatsächlich gelungen.
Nicht ohne Grund - das kann man nachlesen - sind viele Forderungen der Initiative „Alarmstufe Rot“ in die Regelung zu den Überbrückungshilfen III aufgenommen worden. Das beweist, dass diese Debatte schon viel, viel länger läuft.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns, wie gesagt, eine entsprechende Regelung schon früher gewünscht. Aber die Hilfen sind jetzt da, und wir freuen uns.
Wichtig ist auch die Feststellung, dass die Hilfen nicht bis Dezember 2020 begrenzt sind; wir haben bisher nur von Dezember geredet. In den gestrigen Expertengesprächen ist sehr deutlich geworden, dass bestimmte Branchen weiterhin unter Einschränkungen leiden werden. Dazu gehören die Künstlerinnen und Künstler sowie die Veranstaltungsbranche, insbesondere die Veranstalter von Konzerten. Daher laufen die Ü-Hilfen zunächst einmal bis Juni 2021; das ist also eine sehr weitsichtige Regelung. Wir wissen, wie gesagt, dass diese Bereiche weiterhin hart unter den Beschränkungen leiden werden. Die Veranstaltungen werden jedenfalls vorerst nicht in gewohnter Form stattfinden können. Insofern ist die gefundene Lösung sehr wichtig.
Wir werden uns die Hilfen für die Kulturschaffenden, insbesondere die Künstlerinnen und Künstler, genau anschauen. Für die Soloselbstständigen wurde die „Neustarthilfe“ aufgelegt. Bisher hat man eher den Eindruck, es handele sich um eine MiniNeustarthilfe. Ich habe zu meiner Kollegin Birgit Herdejürgen gesagt: Ich weiß nicht, wer wem welche Rede geschrieben hat. Herr Minister Buchholz, ich weiß nicht genau, in welcher Reihenfolge das geschehen ist.
Der Begriff „Neustarthilfe“ an sich hört sich erst einmal gut an. Wir werden uns die Regelung aber genau anschauen müssen; denn gerade die Soloselbstständigen sind eine sehr heterogene Gruppe.
Daher können wir nicht davon ausgehen, dass wir ihnen mit einem einzigen Instrument helfen können, daher müssen wir eventuell nachsteuern. Wir sind immer dankbar für Geld, das aus Berlin kommt. Aber, Frau Ministerin, wir haben auch sehr gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir dann, wenn das Geld des Bundes nicht ausreicht oder das Programm des Bundes nicht zielgenau ist, vonseiten des Landes nachrüsten. Wir werden uns das also genau angucken.
Es ist und bleibt wichtig - das möchte ich noch einmal bestätigen -, nicht nur schnell und großzügig, sondern auch unbürokratisch zu helfen. Oftmals war es bisher so, dass eine grundsätzlich erzielte Einigung in das Wirtschaftsministerium kam und dort so bürokratisch ausgestaltet wurde, dass niemand mehr wusste, wo genau es hingehen sollte.
Es liegt übrigens nicht nur am EU-Beihilferecht. Das möchte ich ausdrücklich sagen; denn nach der Information, die ich von Olaf Scholz erhalten habe, ist beihilferechtlich alles geklärt. Aber die Plattform steht tatsächlich noch nicht bereit.