Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls einen Abänderungsantrag vorgelegt. Mit diesem Antrag beabsichtigt DIE LINKE, die Erhebung von Studiengebühren gänzlich zu streichen. Dieser Antrag wurde bei Enthaltung der SPD mehrheitlich abgelehnt.
Der Abänderungsantrag der Regierungskoalition hingegen wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von SPD und der LINKEN mehrheitlich
angenommen; er liegt Ihnen als Drucksache 14/213 vor. Ebenso wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages der Gesetzentwurf Drucksache 14/179 - neu - 2 mehrheitlich angenommen.
Im Auftrag der Ausschussmehrheit bitte ich nun das Plenum, dem Abänderungsantrag und unter seiner Berücksichtigung dem vorliegenden Gesetz in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Danke, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Ulrich Commerçon von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Argumente sind im Wesentlichen ausgetauscht. Wir hatten im Laufe dieser noch jungen Legislaturperiode schon des Öfteren die Gelegenheit, das Thema hier zu diskutieren.
Nichtsdestotrotz will ich noch einmal festhalten, dass 83 Prozent der Kinder von Akademikerinnen und Akademikern ein Studium aufnehmen können, aber nur 17 Prozent der Arbeiterkinder. Erschwerend kommt hinzu, dass kein Bundesland eine so scharfe soziale Selektion im Bildungsbereich hat wie das Saarland. Die Studiengebühren, gleichgültig, in welcher Form sie erhoben werden, verschärfen die Sozialauswahl. Studiengebühren sind unsozial. Deswegen lehnen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Koalition ab. Er verschärft die soziale Selektion.
Auch handwerklich hat diese Koalition wahrlich alles andere als ein Meisterstück abgeliefert. Ich will den Gang der Gesetzgebung noch einmal in Erinnerung rufen. Wir hatten in dieser Legislaturperiode, die wie gesagt noch sehr jung ist, am 10. Februar 2010 das Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes zu verzeichnen. Bereits am 12. Mai 2010, also gerade einmal drei Monate später, wurde dem saarländischen Landtag mit der Drucksache 14/179 das Zweite Gesetz zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes vorgelegt. Weitere zwei Tage später, am 14. Mai 2010, unter der Bezeichnung Drucksache 14/179 - neu -, erhielten wir eine Neufassung des von den Koalitionsfraktionen zusammengeschusterten Gesetzentwurfes. Weitere drei Tage später, am 17. Mai 2010, unter der Bezeichnung Drucksache 14/179 - neu - 2, wurde uns
in dieser noch jungen Legislaturperiode die vierte Überarbeitung des Hochschulgebührengesetzes vorgelegt.
Diese im Akkord ablaufende Gesetzgebungsarbeit zeigt, wie dilettantisch die Koalition mit der Fragestellung umgegangen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein das ist Grund genug, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Aber daran zeigt sich natürlich auch das Hin und Her innerhalb dieser Koalition. Einziges Ziel des Gesetzentwurfes, der uns heute in Zweiter und letzter Lesung vorliegt, ist es, möglichst für alle Koalitionspartner die Gesichtswahrung hinzubekommen, ohne dabei substanziell irgendetwas voranzubringen. Die FDP wollte unbedingt die Studiengebühren beibehalten. Die GRÜNEN wollten sie vor der Wahl abschaffen, wollten nach der Wahl aber nichts mehr davon wissen. Und der CDU in diesem Land ist mittlerweile bildungspolitisch ohnehin alles egal. Die CDU ist bildungspolitisch längst nicht mehr erkennbar. Das Einzige, was sie noch interessiert, ist, das Amt des Ministerpräsidenten in ihren Reihen zu halten. Auch das drückt sich in dem Gesetzgebungsvorgang aus, dessen Ergebnis uns heute vorliegt.
Nach diesem gesetzgebungstechnischen Eiertanz wäre allerdings zu hoffen gewesen, dass zumindest ein handwerklich einigermaßen solider Entwurf herausgekommen wäre. Lieber Kollege Theis, Sie als Jurist müssten sich eigentlich in Grund und Boden schämen. Sofern Sie sich auch nur einigermaßen ernsthaft mit der Anhörung auseinandergesetzt haben - und ich vermute, dass Sie das getan haben -, müsste Ihnen eigentlich klar sein, dass Ihnen heute im Grunde nur das Eingeständnis bleibt, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen werden muss, weil in ihm nur so getan wird, als würde etwas vorangebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas vorangebracht? Das absolute Gegenteil ist der Fall!
Ich muss nun wohl nicht mehr die inhaltliche Position der SPD-Fraktion in diesem Hause begründen, ich habe das oft genug getan. Unsere Position ist hinlänglich bekannt. Wir haben damals einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem alle Studiengebühren abgeschafft worden wären. Dieser Gesetzentwurf ist von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.
Nunmehr liegen aber auch die Ergebnisse der Anhörung vor, und ich möchte doch die eine oder andere Feststellung zitieren, die Ihnen in der Anhörung um die Ohren geschlagen wurde. Einige Aspekte wurden ja schon in der Berichterstattung genannt.
Der Rektor der HTW, Herr Professor Cornetz, sagte in der Anhörung - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis.“ Der Rektor der Hochschule für Musik, Herr Professor Thomas Duis, sagte: „Die Hochschulrektoren wurden im Vorfeld dieses Gesetzgebungsverfahrens niemals gehört.“ - Im Übrigen, ich sage das noch einmal deutlich: Das steht im Gegensatz zu dem, was uns vom Kollegen Theis und vom Herrn Wissenschaftsminister in dieser Sitzung, in der die Erste Lesung stattgefunden hat, gesagt worden ist. Sie wurden eben nicht vorab gehört. An dieser Stelle haben Sie einfach die Tatsachen verdreht. Das ist gradegerückt worden. Wenigstens das hat die Anhörung positiv ergeben.
Der Rektor der Hochschule der Bildenden Künste Saar hatte an dem Tage noch Besseres zu tun, er hatte uns nur eine schriftliche Mitteilung geschickt. Auch daraus möchte ich zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Es heißt dort: „In der oben angegebenen Angelegenheit schließe ich mich der Stellungnahme der Universität des Saarlandes zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes an. Insbesondere steht auch bei der Hochschule der Bildenden Künste Saar der Verwaltungsaufwand für die Erhebung in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Einnahmen. Auch unter gleicher Berücksichtigung der übrigen von der Universität in ihrer Stellungnahme vom 31.05.2010 genannten Bedenken ist die HBK Saar gegen die Einführung von Langzeit- beziehungsweise Zweitstudiengebühren.“ - So die Stellungnahme der HBK, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der AStA der Universität des Saarlandes weist darauf hin: „Berücksichtigt wurde nicht, dass Juristen und Mediziner in nicht modularisierter Form studieren.“ Auch deswegen sei der Gesetzentwurf abzulehnen. Auch an dieser Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben die Koalitionsfraktionen bis zum heutigen Tage noch keinerlei Veränderung vorgenommen. Auch hierbei sieht man: All das, was Ihnen in der Anhörung entgegengeknallt wurde, hat Sie offenkundig überhaupt nicht interessiert. Sie wollen das hier nur noch durchziehen. Es geht Ihnen nur noch darum, das jetzt möglichst schnell hinter sich zu bringen. Alles andere scheint Ihnen in diesem Land wirklich egal zu sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität des Saarlandes, Frau Dr. Sybille Jung, meinte in ihrer Anmerkung - viel mehr war da nicht notwendig, es war deutlich genug -: „Ein Gesetz zur Erhebung von Gebühren für ein Langzeitstudium oder ein Zweitstudium ist aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten nicht im Sinne einer frauenfördernden Hochschulpo
litik zu werten, da es in der Regel im Qualifikationsweg von Frauen Unterbrechungen und Wiedereinstiegsituationen gibt, denen der vorliegende Entwurf nicht gerecht wird. Aus hochschulpolitischer Perspektive unter Bezug von Gleichstellungsaspekten steht zudem der Verwaltungsaufwand bei der Festsetzung der Gebühren nicht in angemessenem Verhältnis zum Nachteilsausgleich.“ Und weiter - hören Sie bitte gut zu, liebe Frau Kollegin Willger-Lambert -: „Die Anrechnung von vorherigen Studienzeiten an anderen Hochschulen erschwert den Wechsel und Wiedereinstieg gerade für Frauen.“ - Allein das müsste doch schon Grund genug für Sie sein, Frau Kollegin Willger-Lambert, diesem Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung nicht zuzustimmen!
Ich komme zu der Stellungnahme, die der Universitätspräsident, Herr Professor Volker Linneweber, vorgetragen hat. Ich zitiere hier nur noch in Schlagworten - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -, aber es sind wörtliche Zitate: „Entwurf handwerklich zu schlecht“, ein „Wust von Regelungen“
„damit wird Unfrieden ins System getragen“. - Herr Kollege Ulrich, der Hammer dieser ganzen Gesetzgebungsarbeit ist doch völlig klar. Herr Professor Linneweber hat uns deutlich vorgerechnet: Den zusätzlichen Einnahmen von gerade mal rund 110.000 Euro für die Universität des Saarlandes durch diesen Gesetzentwurf stehen zusätzliche Kosten von 130.000 Euro gegenüber. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie zocken gleichzeitig die Studierenden und die Universität ab! Was Sie hier machen, ist purer Dilettantismus. Nehmen Sie das doch ernst, was der Universitätspräsident an dieser Stelle gesagt hat. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück!
Herr Professor Linneweber hat noch das Ziel verkündet und gesagt: „Eigentlich müsste das Ziel von Studiengebühren ja darin bestehen, ein zügiges Studium zu ermöglichen.“ Aber auch hier sagt Herr Professor Linneweber: „Dieser Gesetzentwurf ist in keiner Weise dazu geeignet, das zu tun.“ - Also selbst wenn man für Studiengebühren in diesem Land ist, wie Herr Professor Linneweber das über viele Jahre war - ich teile das ausdrücklich nicht -, lehnt man vernünftigerweise diesen Gesetzentwurf ab. Eigentlich müsste das doch wirklich reichen, Herr Kollege Ulrich, Herr Kollege Theis, Frau Kollegin WillgerLambert - die FDP wird sicherlich auch noch etwas dazu sagen. Lassen Sie diesen Quatsch doch sein!
Es kann doch nicht sein, dass Sie hier an dieser Stelle dafür sorgen, dass die Studierenden an dieser Universität zur Kasse gebeten werden und anschließend die Universität auch noch weniger Geld hat. Das ist doch absurd hoch drei!
Ich sage allerdings ganz deutlich, ein Blick in den Landeshaushalt dieses Jahres, aber auch der letzten Jahre, zeigt: Eines können Sie, nämlich Leuten das Geld aus der Tasche ziehen und gleichzeitig noch die öffentlichen Finanzen ruinieren. Das wollen Sie jetzt offenbar auch bei den Hochschulen in diesem Land tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Man hätte ja wenigstens erwartet, dass der eine oder andere in dieser Anhörung sagt: Wir finden das trotzdem in Ordnung. Die Arbeitskammer - das hat uns jetzt nicht verwundert - hat klar gesagt: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Dann kam die Industrie- und Handelskammer. Jetzt raten Sie mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Industrie- und Handelskammer in der Anhörung gesagt hat. Sie hat gesagt: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Dann kam die Handwerkskammer. Die Handwerkskammer hat gesagt: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Das Studentenwerk hat gesagt: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle zur Anhörung im Ausschuss erschienenen Verbände und Institutionen haben gesagt: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab! Die Einzige, die das überhaupt nicht ernst nimmt, ist diese Koalition. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es lohnt sich gar nicht, sich weiter an dieser Stelle mit Ihnen auseinanderzusetzen. Sie scheinen es nicht zu verstehen. Es ist wirklich an der Zeit, dass man Ihnen Aufklärungsunterricht erteilt. Ich glaube aber, die Debatte in diesem Parlament am heutigen Tage ist nicht mehr dazu geeignet, das zu tun. Ich glaube, Sie bräuchten da ein zusätzliches Studium,
vielleicht ohne Studiengebühren. Das könnte vielleicht hilfreich sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gehen Sie in sich, ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
ein weiteres Mal die Einführung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren, das Gesetz über Hochschulgebühren im Saarland. Wir tun das in einer Zeit deshalb ist es legitim, dass der Kollege Commerçon das Fass ein bisschen weiter aufgemacht hat, damit wir auch darüber sprechen können -, die für die Hochschulen im Saarland bewegt sind. Man kann mit Sicherheit nicht auf alle Themen eingehen, aber ich möchte zu dem ein oder anderen etwas sagen, was Bezug zu der Beibehaltung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren hat, was Gegenstand der Anhörung war und was der Kollege Commerçon jetzt auch wieder vorgebracht hat.
Zum einen das Thema - ich will es zunächst etwas allgemeiner fassen -: Wie weit geht Autonomie der Hochschulen im Land und wie weit soll Politik gesetzgeberische Verantwortung übernehmen, wie weit soll Politik ihren Einfluss geltend machen? Dieser Gesetzentwurf steht in einer richtigen Reihe der vergangenen Jahre, auf die wir uns, glaube ich, anderer Stelle hier im Haus schon einmal verständigt haben, nämlich: Autonomie und Selbstverwaltung ja, aber im Rahmen klarer Vorgaben und Ziele. Die Politik darf sich die wesentlichen Entscheidungen, die auch an den Hochschulen gefällt werden, nicht nehmen lassen. Wenn wir heute die Saarbrücker Zeitung lesen, so ist klar: Dies gilt selbstverständlich deshalb bin ich für den Vorstoß des Leiters einer unserer Hochschulen dankbar -, was die Entwicklung der Hochschulen im Land angeht. Das ist eine wesentliche Frage, in der die Politik sich nicht die Verantwortung nehmen lassen kann, im Gegenteil, in der wir als diejenigen, die das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verwalten, die Entscheidungen treffen müssen, denn die legitime Frage, die uns die Bürgerinnen und Bürger stellen, ist: Wenn Ihr jedes Jahr 183 Millionen - das ist die Zahl, wenn man die Kompensationsmittel hinzunimmt - an die Hochschulen in diesem Land zu Recht überweist, was haben wir denn dann davon, was hat das Land davon? Deshalb ist die CDU-Fraktion, mit Sicherheit sind alle Fraktionen hier im Parlament offen für eine solche Diskussion über die Zukunft der Hochschulen, aber auch mit den Hochschulen, aber nicht nur mit den Hochschulen. Wir müssen auch mit denjenigen sprechen, die in der Kultur Verantwortung tragen, die in der Wirtschaft Verantwortung tragen, die in der Politik Verantwortung tragen.
Dieser Grundsatz - Hochschulautonomie ja, die wesentlichen Entscheidungen sind aber vom Gesetzgeber zu treffen - gilt auch für dieses Hochschulgebührengesetz. Denn zum einen sagt dieses Gesetz: Ja, wir wollen weiterhin Langzeitstudiengebühren, wir wollen weiterhin Gebühren für das Zweitstudium. Zum anderen sagt dieser Gesetzentwurf aber auch: Ja, wir wollen eine sozialverträgliche Ausgestaltung dieser Form von Gebühren. Deshalb beschreibt das neue Hochschulgebührengesetz entsprechende
Vorgaben. Über diese Form der Technik der Gesetzgebung kann man streiten, aber vielleicht nicht nur auf dem Niveau, wie Sie es gerade gemacht haben, Herr Commerçon. Wir legen das nicht fest, wir schreiben es in die Begründung hinein und lassen auch an dieser Stelle Spielraum für Autonomie. Wir werden in den nächsten Jahren häufiger über die Frage der Balance zwischen politischer Verantwortung des Gesetzgebers auf der einen Seite und Hochschulautonomie auf der anderen Seite sprechen müssen. Dieses Gesetz stellt unseres Erachtens einen Kompromiss dar.
Die zweite aktuelle Diskussion, die Sie zu Recht angesprochen haben, ist die Umsetzung des BolognaProzesses und seine Auswirkungen. Der Kollege Schumacher hat bereits in der Berichterstattung darüber gesprochen, was die Anhörung ergeben hat, und hat die Auswirkungen bezogen auf die Frage der Erforderlichkeit von Studiengebühren für Langzeit- und Zweitstudenten aufgezeigt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Beispiel der Umsetzung des Bologna-Prozesses zeigt, dass es keine ruhmreichen Ergebnisse der Arbeit von Hochschulautonomie gibt. Wir konnten uns vor wenigen Monaten hier darauf einigen, dass es im Bereich der Bologna-Umsetzung politischen Nacharbeitungsbedarf gibt. Ich erinnere mich an die Diskussion, die wir geführt haben. Herr Professor Bierbaum, Sie haben damals völlig zu Recht darauf hingewiesen - und alle anderen Fraktionen ebenso -, dass es im Bereich der Umsetzung des Bologna-Prozesses, der in der Verantwortung der Hochschulen läuft, auch politischen Nachsteuerungsbedarf gibt. Um ehrlich zu sein, schwindet deshalb auch meine Begeisterung für eine völlig freie Hochschulautonomie. Ich bin froh, dass wir hier Einigkeit darüber hatten, dass politischer Wille in den Fragen der Hochschulpolitik weiterhin eine Rolle spielen muss.
Dieses Hochschulgebührengesetz, das einen Kompromiss darstellt, drückt zumindest drei Punkte dieses politischen Willens der Koalition aus. Ja, wir wollen Gebühren für Langzeit- und Zweitstudien. Der Koalitionsvertrag schreibt fest: Jeder in diesem Land hat einen Anspruch auf ein kostenfreies grundständiges Studium. - Es ist aber nicht so, dass jemand das Recht hat - zum Beispiel im Falle eines Langzeitstudiums -, dies ohne Begrenzung auf Kosten der Allgemeinheit zu tun. Wir wollen diese Gebühren, aber wir wollen sie auch sozialverträglich. Deshalb sprechen wir uns bereits in der Begründung und im Gesetzestext für eine solche Sozialverträglichkeit aus. Wir wollen eine angemessene Beteiligung der Studierenden am Verfahren der Entscheidungen zu diesen Fragen. Es sind wesentliche Entscheidungen, vor denen die Politik nicht weglaufen darf und die nicht alleine der Hochschulautonomie anheimgestellt werden dürfen.