Protokoll der Sitzung vom 25.08.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch drei Jahre nach der Finanzkrise machen Kreditinstitute so weiter wie gehabt, als wäre nie etwas geschehen. Die Bundesregierung hat es versäumt, die notwendigen Reformen zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten umzusetzen, was mich bei dieser schwarz-gelben Truppe überhaupt nicht verwundert. Fakt ist nun, dass Experten von „Finanztest“ recherchiert und gerechnet haben. Sie haben festgestellt, dass die Zinsen für den Dispositionskredit nahezu unverändert hoch sind, obwohl die Europäische Zentralbank den Leitzins immer weiter gesenkt hat. Die Banken kassieren die Kunden also weiterhin ab. Während der Zinssatz der Europäischen Zentralbank von Juni 2008 bis Mai 2009 von 4 auf 1 Prozent gesenkt wurde, bleiben die Dispo-Zinsen stabil.

Ich möchte deutlich machen, dass es einen Unterschied zwischen Dispositions- und Überziehungszinsen gibt. Dispositionszinsen sind die Zinsen, die ge

zahlt werden müssen, wenn man einen eingeräumten Dispo hat. Wenn man sein Konto über den Dispositionskredit hinaus geduldet überzieht, dann zahlt man Überziehungszinsen. Die Dispo-Zinsen sind derzeit zwischen 12 und 17 Prozent, manchmal auch bis 20 Prozent stabil. Die Banken geben die Zinssenkung an die Kunden nicht freiwillig weiter. Dass dies Gründe hat, sehen wir auch. Die Banken machen auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Milliardengewinne.

Dabei haben die Banken die niedrigen Zinssätze an die Sparkunden durchaus weitergegeben, aber wen sollte dies auch verwundern? Beim Sparbuch bekommt man gerade noch 0,5 Prozent. Das ist ein Hohn, wenn man vergleicht, dass die Kreditzinsen dagegen nur unzureichend gesenkt wurden. Mein Fraktionsvorsitzender Heiko Maas hat Anfang dieses Monats schon kritisiert, dass hier mehr getan werden muss. Die Überziehungs- oder Dispositionszinsen sind überhaupt nicht reduziert worden. Es ist ungeheuerlich, dass sie in Einzelfällen sogar noch angehoben wurden.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat berechnet, dass Bankkunden in Deutschland allein im Zeitraum von Dezember 2008 bis April 2010 durch überhöhte Dispositions- und Überziehungszinsen um 777 Millionen Euro geschädigt wurden. Der Bundesgerichtshof rügt seit Jahren, dass Banken und Sparkassen ihre variablen Zinssätze nach Gutsherrenart anpassen oder auch nicht. Vor allem bei den Zinssätzen, die Kunden für die eingeräumte oder geduldete Überziehung ihres Girokontos bezahlen müssen, hat sich das Gros der Institute bis heute nicht bewegt. Seit der Umsetzung der neuen Kreditrichtlinie, die am 11. Juni dieses Jahres in Kraft trat, müssen oder müssten sie unweigerlich den Referenzzins benennen, an dem die Kunden überprüfen können, ob die Zinsen im Zeitablauf richtig angepasst werden. Das tun die Institute aber bis heute nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

Um die Gewinne durch ihre unzureichenden Zinsanpassungen dauerhaft zu sichern, wollen die Kreditinstitute diesen Rekordabstand zwischen Geldmarktzinsen und Dispo-Zinsen für die Zukunft festschreiben. Hierzu sagen wir, dass der Gesetzgeber diesem offenkundigen Marktversagen und Absahnen durch die Banken nicht tatenlos zusehen kann und darf. Wir brauchen eine Deckelung der Dispo- und Überziehungszinsen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Eine Anlehnung an den gesetzlichen Verzugszins wäre angemessen, was Basiszins plus 5 Prozentpunkte bedeutet. Mehr sollten die Banken für eingeräumte Überziehungen des Girokontos nicht verlangen dürfen. Bei geduldeten Überziehungen sollte die Höchstgrenze bei 8 Prozentpunkten über dem Ba

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

siszins liegen. Die Verbraucherzentralen suchen derzeit betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, um Musterprozesse gegen Banken führen zu können. Ich rufe also Betroffene auf, sich bei den Verbraucherzentralen zu melden.

Bis hierin sind wir der gleichen Meinung wie die Fraktion die LINKE, aber nur bis hierhin.

(Zurufe von der LINKEN.)

Richtig ist, dass etwas getan werden muss, aber die Sparkassen alleine zur Verantwortung zu ziehen mit der Begründung, dass sie ihre Geschäfte unter Beachtung des öffentlichen Auftrages zu führen und dem Gemeinwohl zu dienen haben, ist zu einfach. Mit dieser Begründung können wir nicht alles einseitig auf die Sparkassen übertragen.

(Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.)

Wenn wir die Sparkassen auch in Zukunft erhalten wollen, kann eine solch einseitige wettbewerbsverzerrende Maßnahme von uns nicht unterstützt werden. Ich will es begründen. Erstens sind 80 Prozent aller Konten für jedermann - also für Kunden, die ansonsten kein Girokonto bekämen - bei der Sparkasse. Das ist auch richtig so. Das deckt der öffentliche Auftrag ab. Dies kostet die Sparkassen natürlich mehr als das, was die Privatbanken tun. Bei den Privatbanken werden kaum Konten für jedermann geführt. Zweitens halten die Sparkassen bundesweit 26.000 Geldautomaten vor. Im Saarland sind es 341. Um einen solchen Automaten zu installieren, zahlt die Sparkasse mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen pro Automat 60.000 Euro. Von den 82 Millionen Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland sind 50 Millionen Sparkassenkunden und circa 20 Millionen Kunden von Genossenschaftsbanken. 70 Millionen Deutsche sind also Kunden von Geldinstituten, die ein flächendeckendes Filial- und Geldautomatennetz vorhalten. 90 Prozent aller Deutschen zahlen also keine Gebühren am Geldautomaten. 10 Prozent der Bankkunden bundesweit sind weder bei einer Sparkasse noch bei einer Genossenschaftsbank.

Nun will die Bundesregierung, was Frau Aigner gerade diese Woche wieder angekündigt hat, an erster Stelle die Sparkassen zwingen, weniger als 5 Euro für das Abheben an Fremdautomaten zu verlangen. Die Sparkassen, im weitesten Sinne, halten bundesweit ein Filial- und Automatennetz aufrecht, auch für die Kunden der Privatbanken, die ihren Kunden diesen Service nicht in dieser Weise gewähren. Die Privatbanken fordern dann aber auch noch kess, dass die Gebühren für Fremdabhebungen auf 2 Euro reduziert werden sollen. Nun sollen, so der Antrag der Fraktion die LINKE, die Sparkassen als einziges Kreditinstitut die Überziehungs- und Dispositionszinsen gedeckelt bekommen.

Als Verbraucherin würde ich zunächst einmal sagen, gute Idee; das kann man eigentlich nur unterstützen. Aber: Erstens sind die Sparkassen die größten Förderer in den Bereichen Kultur, Sport und soziale Einrichtungen. Zweitens. Wenn wir die Sparkassen einseitig belasten, kostet das Arbeitsplätze. Durch das hohe Filialnetz gibt es in diesem Bereich viele Beschäftigte. Drittens schließlich trifft es das regionale Steueraufkommen. Banken, die aktuell geringere Zinsen berechnen für Dispo- und Überziehungszinsen als die Sparkassen, haben oftmals überhaupt keine Filialen. Das sind sogenannte Direktbanken, die entsprechend weniger Mitarbeiter einsetzen. Deshalb sagen wir: Ja, die Überziehungszinsen müssen gesenkt, müssen gedeckelt werden, aber nicht nur bei den Sparkassen, sondern in der gesamten Kreditwirtschaft.

Auf die rechtlichen Bedenken zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN möchte ich ebenfalls hinweisen. Erstens. Eine Preisregelung im Saarländischen Sparkassengesetz, durch die das Entgelt für das Bereitstellen von Darlehen begrenzt wird, widerspricht dem gesetzgeberischen Kompetenzgefüge. Konkurrierende Gesetzgebung - das ist also verfassungsrechtlich nicht machbar. Zweitens. Eine landesrechtliche Regelung begegnet weiteren rechtlichen Bedenken. Der Staat greift in die Preisgestaltung des Bankenmarktes ein zulasten e i n e s Keditinstitutes - hier der Sparkassen -, das ist mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht in Einklang zu bringen. Drittens stehen dem vorliegenden Gesetzentwurf auch europarechtliche Wettbewerbsvorschriften entgegen. Sparkassen sind öffentliche Unternehmen im Sinne der Transparenzrichtlinie. Es ist zu befürchten, dass bei einer auf den Sektor Sparkassen beschränkten Regelung neuerlich beihilferechtliche Angriffe auf die Sparkassen drohen, sprich die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand durch die Sparkassen zu beanstanden ist. Viertens widerspricht das Vorhaben auch dem nationalen Wettbewerbsrecht.

Nun zu Ihnen, meine Damen und Herren. Unrichtig ist auch, wenn Sie sagen, dass gerade Hartz-4Empfänger, sozial Schwache und Niedriglöhner von hohen Überziehungs- und Dispo-Zinsen am meisten betroffen sind. Das hat Frau Schramm eben gesagt, das habe ich auch im Interview mit Herrn Lafontaine in der Saarbrücker Zeitung gelesen. Gerade Hartz4-Empfänger, sozial Schwache und Niedriglöhner haben meist nur ein Guthabenkonto, ohne jeden Überziehungsspielraum.

(Zuruf: Aha!)

Wir kämpfen nämlich seit Jahren dafür, dass allen Menschen ein Girokonto gewährt werden muss, weil man ohne Bankverbindung sozial stigmatisiert wird und im Alltag mit enormen Problemen zu kämpfen hat. Wer sein Geld statt von einem Konto mit einer

(Abg. Ries (SPD) )

einfachen Banküberweisung transferieren muss, zahlt je nach Geldinstitut eine Gebühr von 1,50 bis 6 Euro. Das macht im Jahr fast 400 Euro aus. Und es sind im Saarland fast immer noch 6.000 Menschen, die kein Konto haben. Das sind also oft Probleme von sozial Schwachen. Wie gesagt, 80 Prozent der Jedermannskonten werden bei den Sparkassen geführt.

Ein weiteres Problem: Kontoführungsgebühren für das Pfändungsschutzkonto, das seit dem 01. Juli dieses Jahres in Kraft ist. Wir haben lange Jahre dafür gekämpft, dass Menschen, die wenig Geld haben, nicht noch das Konto gepfändet wird. Jetzt ist es so, dass 985,15 Euro als Existenzminimum auf dem Konto bleiben müssen. Aber dieses Konto kostet bei den Instituten - das haben jetzt Verbraucherverbände festgestellt - zwischen 12 und 20 Euro pro Monat. Das ist keine Seltenheit. Das kann sich ein Mensch mit geringem Einkommen nicht leisten.

Das sind die wahren Probleme, neben den hohen Zinsen, und dies alles bedarf einer Korrektur. Aber wir sagen: In all diesen Fällen ist die Bundesregierung gefordert, Verbraucherinnen und Verbraucher durch bessere Gesetze vor überhöhten Gebühren und Zinsen zu schützen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab, nicht wegen inhaltlicher Bedenken, sondern weil er an den falschen Adressaten gerichtet ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD.)

Nächste Wortmeldung: Abgeordneter Thomas Schmitt, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Grunde genommen könnte ich mich Frau Abgeordneter Ries in fast allen Punkten anschließen.

(Erstaunte Zurufe von der SPD.)

Das kommt selten vor, aber in manchen Punkten eben doch. Tatsache ist, das Zinsniveau bei Dispound Überziehungszinsen ist derzeit zu hoch. Es entspricht nicht den Zinsen, wie die Banken sich refinanzieren können, insbesondere anhand des Leitzinssatzes bei der EZB. Dies gilt allerdings nicht nur für Dispo- und Überziehungszinsen, dies gilt auch für weitere Zinssätze, bei denen die Banken die Kostensenkungen, die sie im Moment haben, immer noch nicht an Verbraucher und Kreditnehmer weitergeben.

Die Frage ist: Was ist zu tun und ist etwas getan worden? Tatsache ist, das Gesetz über die Verbraucherkreditrichtlinie der EU ist mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt. Es gibt entsprechende In

formationspflichten der Banken, die sie an die Verbraucher weitergeben müssen. Vielleicht sollten wir über einen gewissen Zeitraum versuchen, diese neue Gesetzgebung ein Stück weit wirken zu lassen. Auch hat die Verbraucherschutzministerkonferenz des Bundes und der Länder schon im letzten Jahr einstimmig entschieden, dass das Bundesministerium gebeten wird, einen Bericht über die Entwicklung der Zinsgestaltung zu geben, und dass man danach versucht, mit den Banken eine freiwillige Selbstverpflichtung für die zeitnahe Weitergabe sinkender Leitzinsen auszuhandeln. Als dritte und letzte Möglichkeit - wenn das alles nichts fruchtet soll geprüft werden, ob ein verbindlicher Rechtsrahmen auf Bundesebene getroffen werden kann.

Diese Entscheidung erging 16:0. Daraus können Sie ersehen, dass die Verbraucherschutzminister sich parteiübergreifend einig waren, dass dieser Weg der richtige ist und dass man dabei stufenmäßig vorgehen sollte. Da haben also auch Verbraucherschutzminister der SPD und die Verbraucherschutzministerin der LINKEN aus dem Land Berlin zugestimmt. Ich halte das nach wie vor für die richtige Vorgehensweise. Demnächst findet die Verbraucherschutzministerkonferenz wieder statt. Dort wird man die Berichterstattung abwarten und über das weitere Vorgehen beraten müssen, um anschließend entsprechend zu handeln.

Was aber nicht geht - und das hat die Kollegin Ries überzeugend dargestellt -, ist, dass man eine isolierte Regelung für die saarländischen Sparkassen treffen will. Dass die saarländischen Sparkassen eine besondere Verantwortung haben, ist eine Sache sie tragen ja auch diese besondere Verantwortung -, trotzdem stehen sie im Wettbewerb. Sie unterliegen auch einer strengen Aufsicht durch die EU, und wir müssen aufpassen, dass wir sie nicht noch einmal in beihilferechtliche Schwierigkeiten bringen. Im Übrigen hat der Bund - das hat Frau Ries eben auch korrekt ausgeführt - vom Recht, die Verbraucherdarlehen und Zinssätze zu regeln, Gebrauch gemacht, zwar nicht ausreichend Gebrauch gemacht, aber er hat es getan. Das ist im BGB entsprechend geregelt, auch Wucherzinsen sind dort festgelegt, wenn auch nicht näher konkretisiert. Von daher haben wir als Gesetzgeber selektiv auf die Sparkassen bezogen gar keinen gesetzgeberischen Handlungsspielraum.

Es ist also ein populärer Antrag, der heute vorgelegt wurde. Er ist aber in der Sache nicht zustimmungsfähig. Ich weiß, dass Sie trotzdem Beifall für diesen Antrag bekommen werden. Das entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, ihn sachlich zu prüfen, und dabei müssen wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir ihm heute nicht zustimmen können. Es bleibt aber dabei: Die Zinssätze, wie sie jetzt sind, dürfen so nicht bleiben. Sie müssen abgesenkt werden. Einen Zinsgewinn, den man selbst dadurch hat,

(Abg. Ries (SPD) )

dass man sich billiger refinanzieren kann, muss an die Verbraucher und die Wirtschaft weitergegeben werden. Dazu bleiben die Banken, auch die Sparkassen, aufgefordert. Wenn das nicht fruchtet, müssen wir die gesetzliche Regelung prüfen, aber dort, wo sie hingehört, nämlich beim Bund, beim BGB beziehungsweise beim Kreditwesengesetz.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der FDP-Fraktionsvorsitzende Horst Hinschberger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Es ist nicht alles Geld, was glänzt. Oftmals trügt der Schein.“ Genauso verhält es sich auch mit den heute hier diskutierten Zinssätzen der Sparkassen. Zinssätze für Dispositionskredite von 12,5 bis 13,9 Prozent und von 17,5 bis 18,9 Prozent für ungenehmigte Überziehungen, das klingt hoch.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Das ist auch hoch!)

Bei näherer Betrachtung wird jedoch schnell klar, dass hier nicht das große Geld verdient wird. Weniger als 2 Prozent der Ausleihungen der saarländischen Sparkassen an private Kunden werden in Form der Überziehung gewährt. 2 Prozent. In den wenigen Fällen, in denen die Zinsen überhaupt erhoben werden, geschieht das lediglich kurzzeitig. Die Geschäftspolitik fast aller saarländischen Sparkassen ist darauf gerichtet, bei einer länger dauernden Überziehung bei Privatkunden eine Rückzahlungsvereinbarung mit einem mit 5 bis 7 Prozent weitaus niedriger verzinsten Ratenkredit zu treffen. Hierbei ist dann auch das allgemeine Zinsrefinanzierungsniveau der Banken erfasst und reflektiert.

Eine staatliche Einflussnahme auf die Banken mit dem Ziel, die Zinssätze gesetzlich vorzuschreiben, halten wir Liberale für falsch. Der hier vorliegende Entwurf zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes ist nicht der erste Versuch der LINKEN, den bei Überziehungskrediten erhobenen Zinssatz zu beschränken. Bereits 2009 wurde auf der Bundesebene vonseiten der Bundestagsfraktion DIE LINKE versucht, besagten Zinssatz auf einen Wert von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu begrenzen. Zu diesem Zweck sollten die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechend geändert werden. Es war vorgesehen, eine zusätzliche Vorschrift zu erlassen, die bei Begrenzung des Zinssatzes bei Überziehungskrediten im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen diese regelt. Dieses Gesetzesverfahren wurde in der laufenden Legislaturperiode von der LINKEN allerdings nicht

weiterverfolgt und ist damit der Diskontinuität anheimgefallen.

Wir Liberale halten Eingriffe des Staates in den Markt für problematisch, wenn sie nicht dem Funktionieren der Marktwirtschaft selbst dienen. Nur in einem funktionierenden Wettbewerb können sich marktgängige Preise und Angebote bilden. Das gilt auch für die Zinssätze in der Kreditbranche. Ihr Antrag schwächt aber einen gerade für das Massenkundengeschäft besonders wichtigen Teilnehmer im Markt, nämlich die Sparkassen. - Haben Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege? Nein?

(Abg. Pauluhn (SPD) : Ich melde mich schon, Herr Kollege, wenn ich etwas zu sagen habe.)

Auch die Sparkassen stehen im Wettbewerb mit anderen Instituten, mit Volks- und Geschäftsbanken, und sie müssen sich diesem Wettbewerb stellen. Das tun sie auch, teilweise sogar mit einer vorbildlichen Kundenorientierung. Die Betreuung durch gut geschulte Kundenberater und ein engmaschiges Filialnetz schafft Arbeitsplätze. Gleichzeitig wird durch viele Geldautomaten eine hohe Präsenz in der Fläche erreicht. Beide Aspekte dienen dem Kunden.

Dieser Service verursacht Kosten. Kosten entstehen auch durch Forderungsausfälle im Kundengeschäft. Und nicht zuletzt sind es ein soziales Engagement und ein breit gefächertes Sponsoring, die zusätzliche Kosten herbeiführen. Auf dieses Engagement möchten aber wir, möchte die Gesellschaft nicht verzichten. Das ist ein weiterer wichtiger Grund, auf die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen zu achten.

Auch der von Ihnen vorgetragene Gedanke zum Verbraucherschutz der privaten Haushalte reflektiert die tatsächlichen Umstände der Kontoführung nicht. Insbesondere den wirtschaftlich Schwächsten, die übrigens zu 80 Prozent ihre Konten bei Sparkassen führen lassen, werden aus Bonitätsgründen keine Dispositionskredite beziehungsweise Überziehungen eingeräumt. Dies geschieht aus gesellschaftlicher Verantwortung des Unternehmens gegenüber dem Kunden; seine Überschuldung soll vermieden werden.

Ich weise des Weiteren darauf hin, dass der Preis auch eine Steuerungsfunktion entfaltet. Gerade durch höhere Zinsen für Überziehungen werden Kunden davon abgehalten, Verpflichtungen einzugehen, die ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht entsprechen.

Meine Damen und Herren, wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes ab, obwohl auch wir ein sinkendes Zinsniveau im Kundengeschäft befürworten. Warum tun wir das? Dass es gegen Ihren Antrag auch erhebliche juristische Bedenken gibt, ist hier schon vorgetragen worden. Wir