Horst Hinschberger

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Insolvenz von Schlecker wird dazu führen, dass bundesweit etwa 2.200 Filialen geschlossen werden und etwa 11.500 Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das sind Schicksale für Familien. Deshalb dürfte in diesem Haus Einigkeit darüber herrschen, dass die Betroffenen auf ihrem schweren Weg die schnellst- und bestmögliche Unterstützung bekommen müssen. Strittig ist hier nur die Art und Weise, wie den Schlecker-Mitarbeitern geholfen werden soll und wie dies am besten geschehen kann.
Die LINKE-Landtagsfraktion schlägt in diesem Zusammenhang eine Beschäftigungsgesellschaft vor und bezieht sich auf die Stahlstiftung. Die Stahlstiftung war sicherlich Ende der Achtzigerjahre im Hinblick auf die tiefe regionale Verwurzelung der Stahlindustrie im Saarland der richtige Weg. Im Fall Schlecker, einem Unternehmen, welches bundesweit, ja sogar europaweit in kleinen Einheiten aufgestellt ist, ist die Ausgangslage eine andere.
Auch wenn die Begriffe Transfer-, Auffang-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft oft synonym verwendet werden, so sind sie doch, was ihre Ausrichtung angeht, unterschiedlich. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist der von den Ländern bereits eingeschlagene Weg hin zu einer Transfergesellschaft der richtige. Eine Transfergesellschaft hat ihre Schwerpunkte in den Bereichen Qualifizierung, Weiterbildung und Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Was ich auch noch einmal betonen möchte, ist das richtige Verhalten der Bundesregierung in dieser Frage. Die Bundesregierung ist formal nicht zuständig für die Transfergesellschaft, so sehr sich das der baden-württembergische Wirtschaftsminister Nils Schmid auch wünscht. Da das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen SPD-geführt ist, verwundert der Antrag der SPD-Landtagsfraktion in diesem Hause nicht weiter. In ihrem Antrag fordern Sie eine Beteiligung der Bundesregierung, der Geschäftsbanken und Investoren bei der Absicherung der Transfergesellschaft. Diesem werden wir nicht zustimmen. Auch dem Antrag der GRÜNEN werden wir aus ähnlichen Gründen nicht zustimmen. Denn das Einlenken der Bundesregierung zeigt, dass die Hilfe für die
Mitarbeiter im Vordergrund steht. Wir sind der Auffassung, dass die Bundesländer jetzt ihren Beitrag leisten müssen.
Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind die Auffassungen in diesem Hause bei der Frage Schlecker nicht weit auseinander. Daher lassen Sie uns an einem Strang ziehen und den von den Ländern eingeschlagenen Weg hin zu einer Transfergesellschaft unterstützen. In diesem Punkt teilen wir die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion. Hier ist in der Tat die amtierende Landesregierung bis zum letzten Tag in der Pflicht, denn die Unterstützung der betroffenen Saarländerinnen und Saarländer muss oberste Priorität haben. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist die Transfergesellschaft der richtige Weg. Deshalb werden wir den vorliegenden Antrag der LINKEN-Landtagsfraktion ablehnen.
Ich möchte im Zusammenhang mit der Insolvenz von Schlecker darauf hinweisen, dass es eben nicht nur Hilfen und Ausnahmen für Großunternehmen geben sollte. Ich bin dankbar, dass Klaus Meiser das vorhin schon aufgezeigt hat. Wir brauchen auch ähnlich wirksame Werkzeuge für kleine und mittlere Unternehmen, falls diese in Schieflage geraten. Es kann nicht sein, dass bei den großen Unternehmen der Ministerpräsident kommt, bei den kleinen aber der Gerichtsvollzieher. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lassen Sie mich bitte mit einem persönlichen Wort schließen. Dieses war mein letzter Redebeitrag für diese Legislaturperiode. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die ich kennen- und schätzengelernt habe, für die Zusammenarbeit bedanken, auch dann, wenn sie manchmal von Auseinandersetzungen gekennzeichnet war. In fast allen Fällen waren diese Auseinandersetzungen getragen von dem Willen, für das Land das Beste zu erreichen. Ich wünsche denjenigen, die wieder kandidieren, bei ihren Wahlabsichten viel Erfolg und wünsche dem nächsten Landtag viel Glück. Ganz besonders gilt mein Dank dem Landtagspräsidenten, den ich als einen sehr verlässlichen Partner der Abgeordneten habe kennenlernen dürfen. - Lieber Hans, herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Als medienpolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich mich bisher mit drei Staatsverträgen befassen dürfen. Begonnen hat es mit der Zustimmung zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum am 20.01.2010. Damals machte ich als Abgeordneter meine ersten Erfahrungen im Umgang mit Staatsverträgen und fragte mich: Warum sollen ich und meine Fraktion diesem Vertrag zustimmen? Dieser war ohne unsere Beteiligung entstanden, die Vereinbarungen der Staatskanzleien reichten in die 13. Wahlperiode zu
rück, der neu gewählte Landtag war mit diesen Fragen nicht betraut. Wir haben dann gemeinsam mit der Mehrheit der Fraktionen dieses Hohen Hauses zugestimmt, nur die Fraktion DIE LINKE hat diesen Antrag abgelehnt.
Darauf folgte dann der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, im Plenum am 26. und 27.10.2010. Gerade dieser Staatsvertrag wurde von uns Liberalen besonders kritisch betrachtet. Wir haben dem nicht etwa nur im Koalitionsfieber zugestimmt, sondern vor allem, weil wir der Ansicht waren, dass die positiven Aspekte die negativen überwogen haben und dass eine getroffene Regelung besser war, als die Dinge ungeregelt weitergehen zu lassen. Eine Änderung der von uns als unpassend und nicht zielführend empfundenen Passagen war nicht mehr möglich, denn es handelte sich um einen Staatsvertrag, der ausschließlich von der Staatskanzlei verhandelt wurde. Für uns war nur noch das Abnicken des Landesparlamentes vorgesehen. Die einzige Alternative wäre die Ablehnung des JugendmedienschutzStaatsvertrages gewesen, so wie es in NordrheinWestfalen geschehen ist. Das war aus meiner Sicht ein Dammbruch im parlamentarischen Umgang mit Staatsverträgen, der sich leider noch nicht auf deren Erarbeitung ausgewirkt hat. Denn auch beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gab es keine Änderungen im Ablauf des Verfahrens. Im Gegensatz zu den Interessenverbänden waren die Landtagsfraktionen nicht zu den Anhörungen der Staatskanzlei geladen, obwohl - das möchte ich noch einmal betonen - der Bereich Medien originär in der Verantwortung der Länder und ihrer Parlamente liegt. Mir und der FDP-Landtagsfraktion ist natürlich klar, dass Staatsverträge übergeordnet und federführend von den Ministerpräsidenten ausgehandelt werden müssen und auch sollen.
In unserem Antrag geht es uns um eine bessere Einbeziehung des Landtages, und zwar frühzeitig und damit rechtzeitig. Ich sehe mich hier insbesondere mit der SPD und mit dem Kollegen Commerçon auf einer Linie, da auch er immer für eine bessere Einbeziehung der Legislative in dem Bereich Medien plädiert hat. Liebe Kollegen von der SPD, Sie haben die große Chance, unserem Antrag zuzustimmen und damit auch Ihre Verlässlichkeit zu beweisen.
Ich bin sehr froh, dass Sie jede Chance nutzen, ich wünsche, dass Sie diese auch mit der notwendigen Fortune nutzen, die dieses Land braucht, Herr Pauluhn.
Abschließen möchte ich mit einem Zitat, das in die richtige Richtung weist. André Malraux, der Kunstliterat und Minister im Kabinett von Charles de Gaulle sagte einmal: „In der Politik ist es manchmal wie bei
der Grammatik: Ein Fehler, den alle begehen, wird schließlich als Regel anerkannt.“ - Hier und heute haben wir die Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren und die Chance, bessere Bedingungen für die künftigen Landtage zu schaffen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Mit diesen Worten beginnt Franz Kafkas Erfolgsroman „Der Prozess“. Im weiteren Romanverlauf versucht Josef K. herauszufinden, weshalb er angeklagt wurde und wie er sich rechtfertigen könnte. Vergeblich. Am Ende wird er hingerichtet.
Für uns ist solch eine Justiz ein Horrorszenario. Nach unserem Rechtsverständnis bilden die Demokratie und der Rechtsstaat eine untrennbare Einheit. Im demokratischen Rechtsstaat ist jeder Einzelne an Recht und Gesetz gebunden. Die Justiz spielt hierbei eine bedeutende Rolle, da sie die Einhaltung des Rechts garantiert.
Daher achten wir Liberale darauf, dass der Justizhaushalt gut ausgestattet ist und die einzelnen Teilbereiche effizient arbeiten. Der größte Anteil des Justizhaushalts, nämlich 95 Prozent, besteht aus zweckgebundenen Sachausgaben. Viel Raum für Einsparungen gibt es hier nicht. Trotzdem haben wir es geschafft, laufende Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern, etwa indem wir die kleineren Anstalten des offenen Vollzuges in St. Ingbert und Neunkirchen geschlossen haben.
Der offene Vollzug findet nun in der JVA Ottweiler statt, abgetrennt von den übrigen dort Inhaftierten, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf Anregung der FDP-Landtagsfraktion hat der Justizausschuss die JVA Ottweiler kürzlich besucht. Ein sehr guter Eindruck wurde uns von den neuen erlebnispädagogischen Maßnahmen vermittelt, die seit dem vergangenen Jahr dort angeboten werden. Gerne haben wir den Wunsch der Bediensteten und Häftlinge nach einer Kletterwand unterstützt und hierfür 25.000 Euro bereitgestellt.
Unser Gesamteindruck der JVA Ottweiler: Nach anfänglichen kleinen organisatorischen Schwierigkeiten sind die Abläufe jetzt vorbildlich. Das liegt vor allem an den gut ausgebildeten, hoch motivierten und fleißigen Justizvollzugsbeamten. Sie leisten viele Überstunden und Wochenenddienste, damit der Betrieb reibungslos funktioniert. An dieser Stelle sagen wir Liberale: Die Beamten brauchen ausreichend Freizeitausgleich, um einer Überarbeitung vorzubeugen und die Motivation zu erhalten. Wir sind deshalb froh darüber, dass das Justizministerium seit 1999 keine einzige Stelle bei den Justizvollzugsbeamten abgebaut hat. Wir möchten, dass wir diesen Standard auch in Zukunft mindestens halten oder gegebenenfalls sogar noch erhöhen.
Neben den Justizvollzugsbeamten leisten auch die saarländischen Bewährungshelfer eine sehr gute Arbeit. Abzulesen ist dies an der geringen Quote der Bewährungswiderrufe. Mit unserer Widerrufsquote von nur etwa 25,7 Prozent liegen wir im Saarland sehr gut, der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,1 Prozent. Damit belegen wir Platz 7 im bundesweiten Ranking. Betrachtet man das Jugendstrafrecht gesondert, sind wir sogar mit nur 12,4 Prozent auf Platz 3 - und damit auf dem gleichen Platz wie der 1. FC Saarbrücken momentan in der Liga! Um diese Quote weiter aufrechterhalten zu können, haben wir mit unseren Koalitionspartnern die Mittelansätze für die Fortbildung sowie die Reisekosten der Bewährungshelfer gegenüber dem Haushaltsentwurf erhöht. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Genauso wichtig wie das Vermeiden von Bewährungswiderrufen ist das Vermeiden von Rückfällen nach der Haftentlassung. Hier haben wir in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit dem SoKoSProgramm gemacht. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass das Programm auch nach dem Auslaufen der Bundeshilfen weiter bestehen kann - mit Erfolg. Die Mitarbeiter des Programms werden weiterbeschäftigt, der im Haushaltsplan vorgesehene Mittelansatz wird um 6.000 Euro erhöht. Damit gewährleisten wir auch zukünftig, dass gerade den langjährigen Häftlingen im Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit mit Rat und Tat zur Seite gestanden wird.
Meine Damen und Herren, im Bereich der Justiz finden wir noch mehr Beispiele dafür, dass wir im kleinen Saarland vorbildliche Arbeit leisten und uns nicht gegenüber anderen Bundesländern verstecken müssen. Unsere durchschnittlichen Verfahrenszeiten liegen im sehr guten Bundesdurchschnitt, in manchen Rechtsfeldern - zum Beispiel im Familienrecht - führen wir die Rankings sogar an. Das ist gerade uns Liberalen ein wichtiges Anliegen. In einem Rechtsstaat muss der Bürger schnellstmöglich zu seinem Recht kommen. Deshalb werden wir uns ge
meinsam mit unseren Koalitionspartnern bemühen, die Effizienz der Justiz noch weiter zu steigern.
Sie können sich gerne dem Applaus anschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Ein weiteres Beispiel für saarländische Qualitätsarbeit ist die Koordinierungsstelle für häusliche Gewalt. Traurigerweise ist dieses Kriminalitätsfeld in den vergangenen Jahren immens gewachsen. Für uns ist es wichtig, dass dagegen konsequent angekämpft wird. Dies tun wir bereits erfolgreich - mit bundesweiter Anerkennung. Und nun schaffen wir noch einen zusätzlichen Titel im Haushalt speziell für Täterarbeit im Bereich häuslicher Gewalt, und zwar in Höhe von 75.000 Euro.
Ein weiteres Thema, das uns dieses Jahr sehr beschäftigt hat, ist die Sicherungsverwahrung. Wie wir alle wissen, mussten aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts viele ehemalige Täter unvermittelt in die Freiheit entlassen werden. Als Liberaler bin ich der Auffassung, dass dies zu Recht erfolgt ist, auch wenn das nicht jeder hier gerne hört. Einfach contra legem für immer wegsperren, ohne zu wissen, ob tatsächlich noch eine Bedrohung von dieser Person ausgeht, ist nicht rechtsstaatlich. Eine Schreckensjustiz, wie in Kafkas Roman, lehnen wir ab.
Eine andere Frage ist, was mit den Freigelassenen geschehen soll, die nachweislich noch immer hochgefährlich sind. Eine sehr gute Lösung bietet das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes. Im Vordergrund steht - wie der Name schon sagt - die Therapie und nicht das Wegsperren. Wir haben zu diesem Bundesgesetz ein gutes Vollzugsgesetz für das Saarland geschaffen, das die Unterbringung in speziellen Therapieanstalten priorisiert, dabei Kooperationen mit anderen Bundesländern zulässt und nur als Ultima Ratio die Unterbringung in der Forensik in Merzig vorsieht.
Und wo wir schon bei der Therapie sind: Unserer Meinung nach müssen therapeutische Maßnahmen bereits in der JVA verstärkt angeboten werden. Diese Lehre müssen wir aus der ganzen Diskussion um die Sicherungsverwahrung und ihrer bisher falschen Ausgestaltung in Deutschland ziehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir im Haushalt eine neue Stelle für einen Psychologen ausgewiesen haben, um das Therapieangebot in der JVA Lerchesflur zu erhöhen.
Im Zusammenhang mit diesem Themenkomplex möchte ich auch unsere Zufriedenheit darüber äußern, dass die von uns schon lange geforderte elektronische Fußfessel Schritt für Schritt auch im Saarland eingesetzt wird.
So haben wir vor wenigen Wochen den Staatsvertrag zur gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle unterschrieben. In Zukunft werden wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht sicher einsetzen können. Jede Bewegung des Probanden kann dabei in Bad Vilbel in Echtzeit überwacht werden. Ein Abweichen des Probanden von den Vorgaben löst sofort Alarm aus und ruft Bewährungshelfer und die Polizei auf den Plan. Damit wird die Hemmschwelle für Straftaten bei Tragen der Fußfessel enorm erhöht.
Wir Liberale werden uns bei entsprechendem Erfolg dieser innovativen Überwachungsmethode darum bemühen, sie auch in anderen Bereichen des Strafvollzuges einzusetzen, etwa zur Vermeidung der Vollstreckung von kurzen Freiheitsstrafen sowie Ersatzfreiheitsstrafen oder gegebenenfalls zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.
Zum Schluss zu einem weiteren wichtigen Thema in der Justiz: der einfache Dienst. Das hat die Kollegin Willger dankenswerterweise schon angesprochen. Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Landtagsfraktion seit Langem für die Abschaffung dieser Laufbahn ein. Wir teilen die Auffassung der Justizwachtmeister, dass jemand, der hoheitlich tätig wird, auch angemessen besoldet werden soll. Dies gilt umso mehr, wenn man die täglichen Gefahren im Umgang mit häufig gefährlichen Häftlingen, sonstigen Angeklagten oder Zeugen vor Gericht bedenkt.
Wir sind der Ansicht, dass man hier durchaus eine längere Ausbildung als nur sechs Monate in Betracht ziehen sollte. Wir sind froh, dass wir unsere Koalitionspartner davon überzeugen konnten, die Abschaffung des einfachen Dienstes nun schrittweise in die Wege zu leiten, indem wir 11 Stellenanhebungen von der A 4 in die A 5 vornehmen und zukünftig die A 4 zum Eingangsamt machen. Das ist gerecht und schenkt denjenigen Anerkennung, die jeden Tag für das Funktionieren unseres Justizsystems arbeiten.
Wir Liberale verstehen uns nicht nur als Anwalt der Bürgerrechte, sondern auch als Schutzherr einer fairen und angemessenen Justiz. Nur eine funktionierende Justiz sichert die Rechte des Einzelnen und bietet damit Gerechtigkeit für alle. - Vielen Dank.
Ich habe sie schon abgegeben. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Situation der Kommunen, die Einnahmeseite des Landes und die Situation der Finanz
verwaltung sind mir im Bereich Finanzen besonders wichtig zu erwähnen. Beginnen möchte ich mit den Kommunen. Die Vielfalt des Saarlandes liegt in unseren Städten und Gemeinden, in der Dynamik der Städte genauso wie in der Ruhe und Lebensqualität des ländlichen Raumes. Die FDP-Fraktion will diese Vielfalt erhalten und den Kommunen so viel Gestaltungsfreiheit wie möglich geben. Nur so können die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Daseinsfürsorge im ländlichen Raum wie in den städtischen Gebieten gleichermaßen bewältigt werden. Kurzum: Unsere Städte und Gemeinden brauchen eine solide finanzielle Grundlage, um ihre Aufgaben für die örtliche Gemeinschaft zum Wohle aller erledigen zu können. Die finanzielle Situation der saarländischen Kommunen lässt allerdings nach wie vor sehr zu wünschen übrig, das weiß auch diese Landesregierung. Deshalb haben wir uns auch in diesem Jahr dazu entschieden, den Kommunen im Rahmen unserer Möglichkeiten unter die Arme zu greifen, ohne die Schuldenbremse zu verletzen. Das versteht sich von selbst.
Eine längerfristige nennenswerte Entlastung erreichen wir über die Neuregelungen im Sondervermögen „Fonds Kommunen 21“. Denn bis zum Jahre 2016 werden den Kommunen durch das Land die ausstehenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen abgenommen in einer Größenordnung von 55 Millionen Euro. Darüber hinaus haben wir - wie bereits im letzten Jahr - erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleiches durch den Nachtragshaushalt vorgezogen. Damit profitieren auch die saarländischen Kommunen zeitnah von den Steuermehreinnahmen des Landes. Wir sprechen hier von einer Erhöhung des kommunalen Finanzausgleiches in 2011 um rund 32 Millionen Euro. Dieser wird auch in 2012 eine Erhöhung um 8 Millionen erfahren. Sie resultiert aus den für das Jahr 2012 prognostizierten Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 46 Millionen Euro.
Insgesamt können wir von 2011 auf 2012 bei dem kommunalen Finanzausgleich einen Zuwachs von rund 47 Millionen Euro erwarten, und zwar deshalb, weil wir die tatsächlichen Steuereinnahmen in 2012 nicht auf Euro und Cent voraussagen können. Und das gelingt trotz des von den Kommunen und der Opposition viel gescholtenen Kulturbeitrages von 16 Millionen Euro, zu Unrecht gescholten, wie ich finde. Nicht nur, dass sich das Saarland damit nach den Ergebnissen der Haushaltsstrukturkommission der Praxis in allen anderen westdeutschen Flächenländern anschließt; dort tragen die Kommunen einen Finanzierungsteil an den Theatern und Museen des jeweiligen Landes. Es kommt bei der Fragestellung Kulturbeitrag noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Trotz der schwierigen Haushaltslage der Kommunen - das belegt schon die Höhe der Kassenkredite zeichnet sich perspektivisch eine Verbesserung ihrer
Lage ab. Nach der Mai-Steuerschätzung sind für die nächsten Jahre deutliche Zuwächse bei den Steuereinnahmen zu erwarten. Im Zeitraum 2010 bis 2012 steigen die steuerabhängigen Einnahmen der Kommunen sogar stärker als die des Landes. Die Steuereinnahmen der Kommunen steigen voraussichtlich um 12,5 Prozent, die des Landes um 9,3 Prozent. Damit wird deutlich, dass die saarländischen Kommunen in ihrer Gesamtheit finanziell nicht schlechter gestellt sind als das Land. Auch vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung kultureller Einrichtungen mit landesweiter Bedeutung durchaus vertretbar.
Neben der kommunalen Ebene bedarf selbstverständlich auch das Land, um handlungsfähig zu bleiben, einer soliden finanziellen Basis. Dies hängt neben einer gezügelten Ausgabenpolitik auch von der Einnahmeseite ab. Dabei ist für uns Liberale klar, dass eine Verbesserung der Einnahmeseite über eine gute Wirtschaftsleistung im Land erreicht werden muss. Damit erteilen wir auch eine Absage an alle Steuererhöhungspläne, die Sie heute Morgen hier ausführlich ausgeteilt haben. Für 2012 ist eine positive Entwicklung erkennbar. Die gegenwärtig vorherrschende wirtschaftliche Aufschwungsphase wird sich auch in 2012 fortsetzen. Mit Steuermehreinnahmen von 46 Millionen ist zu rechnen.
Dass die zu erwartenden Steuern auch tatsächlich eingenommen werden, haben wir einer funktionierenden Finanzverwaltung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken, die, wie ich mich in persönlichen Gesprächen überzeugen konnte, nach wie vor ihren Aufgaben gerecht werden. Und das, obwohl der öffentliche Dienst von den im Rahmen der Schuldenbremse erforderlichen Sparmaßnahmen Einschnitte zu verkraften hatte und zu verkraften hat. Umso wichtiger war und ist es, hier etwas zu tun. Die Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten ist für Mitte des Jahres geplant, ein wichtiger Schritt. Dieser sollte aber nach Meinung meiner Fraktion drei Monate vorgezogen werden. Darüber müssen wir in der Koalition noch reden.
Um die Funktionsfähigkeit der Finanzbehörden weiterhin zu gewährleisten, ist die angemessene Verteilung der Arbeitslast allerdings bedeutender. Es darf nicht zu Überhängen auf der einen und zu Engpässen auf der anderen Seite kommen. Insbesondere im mittleren Dienst muss für ausreichend und vor allem qualifiziertes Personal gesorgt werden. Das ist wie es schon die Vorredner gesagt haben - in der Tat zu einem Problem geworden. Das hat diese Landesregierung erkannt. Deshalb werden bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, um für die Finanzämter den erforderlichen qualifizierten Nachwuchs zu bekommen: Seien es die neuen OnlineBewerbungsverfahren, neue Präsentationsformen auf dem Bewerbermarkt wie zum Beispiel durch
einen zielgruppengerechten Werbespot, neue Methoden bei der Vermittlung von Lerninhalten und anderes.
Meine Damen und Herren, wir kennen die Probleme der Mitarbeiter in den Finanzämtern. Deshalb haben wir die ausrechende personelle Ausstattung auf der richtigen Ebene in den Finanzbehörden im Blick. Damit bleibt die Verwaltung funktionsfähig und effektiv. Nur so wird letztlich auch die Steuergerechtigkeit gewahrt.
Für die Kommunen haben wir im Einzelplan 21 Verbesserungen erreicht. Und die finanzielle Situation im Land haben wir ohnehin bei jedem unserer Schritte im Blick. Das verdeutlicht dieser Etat und deshalb wird ihm die FDP-Fraktion zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode mit dem Saarländischen Mediengesetz. Die Beschäftigung mit dem Saarländischen Mediengesetz mag durchaus sinnvoll sein, der von der LINKEN eingebrachte Änderungsentwurf zu diesem Gesetz ist es nicht. Eine Änderung in dieser Form, wie sie von der Linksfraktion gefordert wird, ist schlichtweg nicht notwendig. Die Anzahl der Fälle, in denen es überhaupt ein Bußgeld gegeben hat, ist so gering, dass noch nicht einmal eine landesweite Statistik existiert. Wozu wird dann die Androhung eines höheren Bußgeldes gebraucht?
Die Vergangenheit beweist: Unsere Journalisten arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte doch einmal Unklarheit über die Rechtslage bestehen, leistet der Deutsche Presserat auch zu diesem Thema hervorragende Arbeit. Auf der Internetseite des Presserates ist ein Praxisleitfaden zu finden, in dem sich Journalisten über die Rechtslage informieren können, etwa wann denn Schleichwerbung anfängt. Für den Journalisten muss stets die Frage nach dem öffentlichen Interesse im Sinne eines Informationsinteresses im Vordergrund stehen. Für uns Liberale steht die Überlegung im Vordergrund, ob es in dieser Frage einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers gibt. Besonders im Hinblick auf die Struktur der saarländischen Medienlandschaft - Frau Kollegin Huonker hat schon selbst gesagt, dass hier nicht der Hauptsitz aller Verlage ist - sind wir davon überzeugt, dass es keinen Handlungsbedarf in dieser Form gibt.
Ob es darüber hinaus überhaupt noch Handlungsbedarf gibt, können wir gerne klären. Dazu schlage ich folgende Vorgehensweise vor. Im Rahmen der Novellierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages muss das Saarländische Mediengesetz ohnehin geändert werden. In diesem Zusammenhang können weitere Änderungen geprüft werden, und wir werden sie dann auch in den Ausschüssen beraten. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht
zum Beispiel eine Änderung des Mediengesetzes dahingehend, dass Journalisten in gleichem Umfang und unter den gleichen Voraussetzungen behördliche Informationen einholen können, wie es bereits jedem Saarländer durch das Informationsfreiheitsgesetz möglich ist.
Eines möchte ich an dieser Stelle betonen: Einer Regelung, für die es keine Notwendigkeit gibt, kann und wird die FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmen. Denn auch dieses Land hat schon viel zu viel Bürokratie angehäuft. Zudem wird es dem Landtag des Saarlandes gut anstehen, wenn er Journalisten und Verleger in ihrer freien Arbeit für die Demokratie nicht mit überzogenen Bußgeldandrohungen zu disziplinieren versucht. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielleicht zur Besetzung der Ausschüsse. In der Tat hat Herr Kollege Klaus Meiser das Verfahren erläutert. Wir freuen uns auf die Einrichtung des nächsten Untersuchungsausschusses zu einem anderen Thema, bei dem dann die FDP den Vorsitz haben wird. Also, Herr Linsler, überlegen Sie sich etwas! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in diesem Untersuchungsausschuss.
Aber lassen Sie mich jetzt einmal grundsätzliche Dinge zu einem solchen Ausschuss sagen. Ich zitiere aus dem Landtagsgesetz: Der Untersuchungsausschuss „hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“ Dann gibt es gewisse formale Anforderungen: Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses muss durch Abstimmung im Parlament erfolgen; dabei müssen mindestens 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen.
Ich will es vorwegnehmen: Die FDP-Fraktion wird dem heute von der Opposition beantragten Untersuchungsausschuss zustimmen, aber nicht, weil ihr Antrag so toll oder ihre Begründung so schlüssig ist, sondern weil wir Respekt vor den Minderheitenrechten haben und Sie deshalb bei der Einsetzung eines
solchen Gremiums unterstützen wollen. Ein Untersuchungsausschuss ist die schärfste Waffe der Opposition, vergleichbar mit einem politischen Tribunal. Ihm stehen Mittel zur Verfügung, die in unserem Staat sonst nur den Gerichten zur Verfügung stehen. Wir können Zeugenvernehmungen beantragen, Akteneinsicht erlangen und all das an Informationen verlangen, was wir als Abgeordnete wollen. Um eine bessere Aufklärung zuwege zu bringen, werden die Rechte des Parlaments erweitert. Am Ende der Arbeit eines Untersuchungsausschusses steht in der Tat kein Urteil, sondern ein Bericht mit einer Bewertung der Informationen, die der Ausschuss zusammengetragen hat.
Warum sage ich Ihnen das, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten? Es sollte Ihnen doch eigentlich alles bekannt sein. Ich sage Ihnen das, weil ich Ihnen die große Verantwortung, die Sie mit der Beantragung eines Untersuchungsausschusses übernehmen, noch einmal deutlich machen will. In den Reden und Gegenreden vor mir hat sich bereits abgezeichnet, dass Sie - wie bei den vergangenen Untersuchungsausschüssen - versuchen, eine politische Skandalisierung, eine Vorverurteilung, eine Schuldzuweisung vorzunehmen. Das sind Dinge, die wir nicht mittragen können. Wir meinen, dass ein Untersuchungsausschuss andere Aufgaben hat, und wollen nicht, dass Sie dieses Instrument missbrauchen. Wir wollen mit Ihnen fair zusammenarbeiten, so wie wir es auch von Ihnen erwarten, wenn Sie Ihre Äußerungen zu den Vorgängen im Ausschuss abgeben. Ich weiß, es ist eine ganz große Versuchung, der man als Opposition unterliegt.
Ihr kann sich sogar manche Boulevardzeitung nicht entziehen. Ich meine die Versuchung, die Ministerpräsidentin vorzuführen. Das ist eine ganz große Versuchung.
Ja, genau darum geht es. Es geht um ihre Verantwortung als ehemalige Ministerin und nicht als Ministerpräsidentin.
Herr Kollege Schnitzler, ich habe Sie gut verstanden, und ich denke, ich habe Ihnen richtig geantwortet. Ich sage es deutlich: Wir stehen nicht dafür, dass versucht wird, diese Landesregierung zu schwächen, indem man die Ministerpräsidentin zum Zielpunkt der Aufklärung macht.
Sie hat sich bereits geäußert. Sie hat eingeräumt, welche Dinge sie zu verantworten hat. Das ist für uns ausreichend. Alles Weitere werden wir im Ausschuss klären und nicht hier in den Begründungen erläutern. Das müssen Sie doch einfach einmal hinnehmen. Sie machen doch einen Untersuchungsausschuss obsolet, wenn Sie schon von diesem Rednerpult aus alle Urteile und Beurteilungen abgeben. Dabei beziehen Sie Ihre Weisheiten aus den Zeitungen, statt selbst einmal in das Aktenstudium zu gehen. Genau so ist es.
Herr Schnitzler, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen können, dürfen Sie dies tun.
Deshalb habe ich es gesagt.
Jetzt kommen wir einmal zu den konkreten Punkten, die wir in diesem Untersuchungsausschuss gemeinsam klären wollen. Es geht darum, wie die Kostensteigerung überhaupt zustande gekommen ist, was da geschehen ist, was die Hintergründe sind. Das wollen wir klären. Zu Recht ist - auch in den Medien - die Frage aufgeworfen worden, wie es dazu kommen konnte, dass bei der Auslobung eines Wettbewerbs von ursprünglich 9 Millionen Euro am Schluss eine Zahl steht, die wir irgendwo bei 30 Millionen Euro schätzen müssen. Der Landesrechnungshof hat die Kostenfortschreibung allerdings auf 26,2 Millionen Euro begrenzt, wenn das Projekt so umgesetzt würde, wie es geplant war. Das werden wir klären, denn es geht darum, die Glaubwürdigkeit dieses Parlaments zu bewahren. Deshalb müssen wir diese Umstände in vollem Umfang und restlos klären. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, erhalten die Unterstützung der FDP, wenn es um das Erreichen von Transparenz geht. Es geht aber nicht darum, die Regierung mit Vorwürfen zu überhäufen, so wie Sie es vorhin getan haben, liebe Kollegin Ries. Wir sollten uns vielmehr erst einmal den Tatsachen widmen. Ich mahne es noch einmal an: Lassen Sie uns erst einmal die Tatsachen hören! Ich habe der Pressekonferenz nach der letzten gemeinsamen Sitzung des Kultur- und des Haushaltsausschusses beigewohnt und mir die Presseerklärungen angehört. Da hat der Kollege Jost Dinge erzählt, die im Ausschuss gar nicht gesagt worden sind. Er hat aber so getan, als seien das Erkenntnisse, die er aus dem Ausschuss bezieht.
Ja, der Kollege Meiser hat ihn im anschließenden Interview der Wahrheitswidrigkeit bezichtigt.
Ich muss sagen, Herr Kollege Meiser: Das war genau der Punkt, an dem ich Sie unterstütze. Wir müssen ehrlich miteinander umgehen. Wir dürfen nicht der Versuchung unterliegen, politisches Kapital schlagen zu wollen. Wir führen einen Untersuchungsausschuss und keinen Wahlkampf. Lassen Sie uns bitte die Arbeit in diesem Ausschuss ordentlich führen!
Wenn die Aufklärung beendet ist, wollen wir, dass es bei den Verantwortlichen Konsequenzen gibt. Die FDP steht nicht dafür, die Dinge unter den Teppich zu kehren; wir wollen Konsequenzen bei den Verantwortlichen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die Verantwortlichkeiten in vollem Umfang feststellen.
Im Übrigen gehen alle Regierungsfraktionen gemeinsam diesen Weg der Aufklärung. Deshalb werden sie heute alle Ihrem Antrag, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, zustimmen. Der Kollege Theis hat es ja auch schon gesagt. Er hat auch gesagt, worum es geht: Es geht uns um Aufklärung. In der Tat, das Parlament soll in eigenem Umfang aufklären. - Herr Schnitzler, Sie wollen eine Zwischenfrage stellen? Ich freue mich.
Abg. Schnitzler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Hinschberger, ich wollte noch einmal auf Ihre Auslassungen zurückkommen, in denen Sie uns als Opposition vorwerfen, dass wir die Ministerpräsidentin angreifen wollten. Ich nehme an, Sie haben den heutigen Bericht in der Bild-Zeitung gelesen. Dort wird eindeutig festgestellt, dass die damalige Kulturministerin Annegret Kramp-Karrenbauer mit Herrn Melcher und anderen Personen mindestens zweimal essen war. Das sind die Luxusessen, von denen immer berichtet wird. Was halten Sie davon, wenn Sie dies so hinstellen, als würden wir eine Vorverurteilung vornehmen, wenn solche Sachverhalte schon längst bekannt sind?
Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Wir müssen uns davon lösen, dass wir das, was uns in den Zeitungen präsentiert wird, von vornherein als bare Münze nehmen. Sie wissen, wie oft die genannte Zeitung ihre Darstellungen hat korrigieren müssen.
Aber selbst wenn sie nicht korrigiert werden müssen, ist dies für mich noch kein Anlass, ein Misstrauen gegen die Verantwortung zu hegen, die die damalige Ministerin getragen hat.
Vielmehr ist für uns wichtig, was aus diesem Untersuchungsausschuss herauskommen und gelernt werden soll. Zunächst muss ich Ihnen sagen: Wir sollten schon während der Zeit des Untersuchungsausschusses Konsequenzen ziehen. Als Erstes fordern wir von der Regierung und ihren Beamten und Angestellten einen gewissenhaften und verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern ein. Das muss so werden, wo es noch nicht so ist. Wir müssen vermeiden, dass weiter unnötige Kosten bei der Umsetzung des Vierten Pavillons entstehen. Das hat Vorrang vor der Schuldigensuche. Wir müssen darauf bestehen, dass die strukturelle und personelle Weiterentwicklung der Stiftung und ihrer Satzung erfolgt. Wir müssen die schnellstmögliche Fertigstellung des Vierten Pavillons in angemessener Qualität und zu angemessenen Kosten zuwege bringen. Aber da vertraue ich Herrn Innen- und Kulturminister Toscani. Wir werden Ihren Antrag unterstützen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gar nicht lange her, um genau zu sein, etwas über vier Wochen, da haben wir uns bereits mit diesem Thema, dem Neubau zur Galerie der Gegenwart, im Volksmund Vierter Pavillon genannt, beschäftigt. Viel Neues ist in der Zwischenzeit nicht geschehen. Sie wollen das hier zu einem Dauerbrenner in jedem Plenum machen. Ich glaube, wir sollten zur Sachlichkeit zurückkehren. Ich bin Professor Bierbaum dankbar, dass die LINKE erklärt hat, wie so etwas geschehen kann. Nämlich nicht, indem wir hier weiter Pulverdampf erzeugen, Spekulationen zur Grundlage unserer Äußerungen machen, sondern indem wir abwarten, bis Fakten auf dem Tisch liegen. Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, werden wir miteinander reden. Die FDP hat gesagt, dass sie ohne Einschränkung für Aufklärung und eine klare Haltung sorgen wird. Das sollten wir gemeinsam tun. Aber es geht nicht an, auch wenn es für die Opposition offensichtlich verlockend ist, jetzt die Ministerpräsidentin zu beschädigen und ihr
Vorwürfe zu machen, ohne dass Sie - außer Vermutungen - irgendwelche Fakten in der Hand hätten. Ich traue der Ministerpräsidentin zu - so viel Vertrauen habe ich -, dass sie genau weiß, wofür sie Verantwortung trägt, und dass sie kein Problem damit hat, sich gegenüber dem Plenum zu erklären.
Insofern sollten wir uns jetzt nicht weiter aufregen, sondern zur Sachlichkeit zurückkehren. Wir haben bereits in den Ausschüssen einiges über die Umstände der Errichtung des Vierten Pavillons erfahren und wir haben erfahren, wie die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz arbeitet und wie ihre Strukturen sind. Dabei ist klar geworden, dass Änderungen notwendig sind. Wir haben uns aber auch über den Bau unterhalten und es gab schier unzählige Nachfragen zu der Notwendigkeit eines Baustopps. Deshalb komme ich jetzt zu Ihrem Antrag. Vielleicht sollten wir uns besser auf die Anträge konzentrieren, als im großen Umfang über die Themen zu lamentieren. Es gab dazu immer dieselbe Antwort von allen Experten: Ein Baustopp ist falsch, weil allein aus diesem Begriff heraus eine Vielzahl von rechtlichen Ansprüchen und dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen würden. Wer einen Baustopp fordert, der greift dem Steuerzahler nur noch tiefer in die Tasche.
Lassen Sie mich das noch kurz ausführen, Frau Kollegin Ries. Das werden Sie sicher sofort verstehen. Für eine Zwischenfrage stehe ich Ihnen immer zur Verfügung, aber dann bitte nach Herrn Schnitzler. Deshalb wurde auch kein Baustopp ausgerufen, sondern die Vergabe weiterer Bauaufträge gestoppt. Das ist die richtige Vorgehensweise zu diesem Thema.
Wir haben bereits in der letzten Plenardebatte erklärt, dass für die FDP-Landtagsfraktion zwei Aspekte wichtig sind: Transparenz und Aufklärung. Bisher - und das möchte ich betonen - wurden diese Aspekte vom Kulturminister und seinem Staatssekretär mutig angepackt. Es liegt die Erklärung auf dem Tisch, dass dem Parlament fast zeitgleich mit der Stiftung und dem Ministerium schon der Zwischenbericht zugeleitet wird, ohne dass die Stellungnahmen abgewartet werden. Was erwarten Sie denn noch? Das ist doch eine Kooperation mit dem Parlament, wie wir sie uns von der Regierung wünschen. Mehr können wir doch nicht verlangen.
Nun muss allerdings zügig ein Handlungskonzept erstellt werden und Taten müssen folgen, die einen angemessenen Umgang mit Steuergeldern sicherstellen. Ein Baustopp gehört nicht dazu. Deshalb werden wir Ihren Antrag mit Entschiedenheit ablehnen. Wir sind dankbar, dass unsere Koalitionspartner einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben, der viel sachdienlicher ist als das, was Sie hier vor
legen. Wir werden einer Verschwendung von Steuergeldern nicht zustimmen. Der Antrag der Regierungsfraktionen ist daher wesentlich besser geeignet, um diesen Pavillon zu einem positiven Abschluss zu bringen. Für die FDP-Landtagsfraktion steht fest, Transparenz und Aufklärung, ja! Baustopp und Steuerverschwendung, nein! Verantwortung und Regress gegen die Steuerverschwender, ja! Vorverurteilungen und Verschleierung, nein! Eine moderne Museumslandschaft, ja! Bauruinen und Steuergräber, nein!
Deshalb rate ich Ihnen: Entschließen Sie sich, dem Antrag der Koalition zu folgen. Stimmen Sie diesem Antrag zu. Zeigen Sie, dass Sie mit uns den guten Weg gehen wollen. Das Begonnene, bei dem es nun hapert und hakt, trotzdem zu einem guten und mit Erfolg gekrönten Ende zu bringen, das ist unser Auftrag. Die Versäumnisse der Vergangenheit werden wir aufklären, und dabei werden sich auch Verantwortlichkeiten finden, die zu benennen sein werden. Davor hat auch niemand Angst. Das sind die Aufgaben, die wir leisten müssen, die das Parlament leisten muss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer will, der kann. Das hat das erste Jahr der Schuldenbremse gezeigt. Im Jahr 2011 haben wir bedeutende Zukunftsinvestitionen auf den Weg gebracht und die erste Konsolidierungshürde genommen. Und wir bleiben dran. Das hat die Ministerpräsidentin eben klar gemacht. Den Haushalt sanieren und in die richtigen Zukunftsprojekte investieren - das ist die Marschrichtung der FDP-Fraktion und auch dieser Landesregierung.
Bei den Investitionen sind für die FDP-Fraktion fünf Bereiche wichtig. Ich beginne mit dem Tourismus. Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, von dem nicht nur das Tourismusgewerbe selbst profitiert. Auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen, vom Handwerk bis zum Handel und von der Dienstleistung bis zur Produktion, entstehen Umsätze. Deshalb bin ich sehr zufrieden, dass wir zwei
Leuchtturmprojekte endlich auf den Weg gebracht haben: Zum einen das Thermalbad in Rilchingen und zum anderen den Center-Park am Bostalsee. Die sogenannte Saarland-Therme stützt insbesondere den Gesundheitstourismus. Hier rechnen wir mit bis zu 150.000 Besuchern jährlich.
Im klassischen Tourismusbereich kommen durch den Center-Park bis zu 300.000 weitere Übernachtungsgäste hinzu. Außerdem entstehen circa 350 neue Arbeitsplätze. Ziel ist es, das Saarland zu einem erfolgreichen Tourismusmagneten und einem Dienstleistungsland im Wellness- und Gesundheitssektor zu entwickeln. Letzterer ist schon heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesamten touristischen Angebotes. Allein die Übernachtungen im Kur- und Rehabereich machen etwa ein Drittel der gesamten Übernachtungen im Land aus.
Mit der Tourismusstrategie Saarland 2015 wollen wir die Übernachtungen in den kommenden vier Jahren um 25 Prozent auf 2,75 Millionen steigern. Das ist eine realistische und erfreuliche Größe. Bereits im ersten Halbjahr 2011 konnte bei den Übernachtungen eine Steigerung von 9,2 Prozent verbucht werden. Wohlgemerkt: im ersten Halbjahr! Erfahrungsgemäß ist die Reisefreudigkeit im zweiten Halbjahr am höchsten.
Immer mehr Menschen kümmern sich aktiv um ihr Wohlbefinden und geben mehr Geld für die gesundheitliche Vorsorge aus. Im Jahr 2009 wurden nach Angaben der Verbraucher 4 Millionen Gesundheitsreisen verbucht. Prognosen gehen von einer Steigerung auf 7 Millionen bis zum Jahr 2020 aus.
Bereits im vergangenen Jahr gaben 36 Prozent der Deutschen an, es sei ihnen besonders wichtig, im Urlaub etwas für die Gesundheit zu tun. Die Nachfrage nach gesundheitsorientierten Reisen ist da, meine Damen und Herren, und sie wächst weiter. Wir sorgen dafür, dass diese Nachfrage die Gesundung des saarländischen Haushalts beschleunigt und wie eine Vitaminspritze für unser Land wirkt.
Unsere Strategie ist klar. Aufstrebende Konzepte werden wir kontinuierlich fortsetzen und zum Erfolg führen. Deshalb werden wir auch im Jahr 2012 verstärkt auf den Tourismus setzen. Für Rilchingen wird das Land insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das Projekt Ferienpark Bostalsee wird mit 32 Millionen Euro gefördert.
Zum Erfolg führen wollen wir auch den Gesundheitsbereich. Ein entscheidender Schwerpunkt im Haushaltsjahr 2011 war die Krankenhausplanung; dieser Schwerpunkt wird auch im kommenden Jahr fortgeführt. Dementsprechend ist im Haushalt die mit den Trägern vereinbarte jährliche Pauschale von 15 Millionen Euro zu finden. Hinzu kommen rund 18 Millionen Euro zur Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern. Zur Finanzierung von Umstrukturie
rungsmaßnahmen sind nun zusätzlich 1,6 Millionen Euro veranschlagt.
Wir hatten das Ziel für 2010 und 2011 klar definiert. Die Krankenhauslandschaft im Saarland muss zukunftsfest gestaltet werden, damit eine bestmögliche und gesicherte akut-stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist. Hierfür hat Minister Weisweiler mit dem im Juni beschlossenen Krankenhausplan die zukunftsfeste Basis gelegt. Er hat Augenmaß bewiesen bei dem demografisch bedingt notwendigen Bettenabbau von 3,7 Prozent und zugleich die Fachdisziplinen gestärkt, die sich mit der Behandlung altersbedingter Erkrankungen beschäftigen.
Für das Erreichen des eben definierten Ziels ist vor allem auch eines entscheidend: Die Krankenhäuser müssen wirtschaftlich solide aufgestellt sein. Hierfür sind enge Kooperationen und Verbundlösungen unerlässlich. Aus unserer Sicht ist ein Krankenhausplan von Beginn einer Planungsperiode an ein dynamisches Instrument, das bei Bedarf auch angepasst werden darf. Ein Beispiel hierfür ist das Geriatriekonzept, das derzeit im Gesundheitsministerium erarbeitet wird und dessen Ergebnisse im Rahmen einer Planrevision im kommenden Jahr sicherlich in den Krankenhausplan einfließen werden. Eine zukunftsfeste Krankenhauslandschaft ist unerlässlich.
Dabei sollten wir aber nicht vergessen, dass mancher Krankenhausaufenthalt auch durch eigenverantwortliche Prävention zu verhindern wäre. Um hier anzusetzen und die Bestrebungen und Projekte im Präventionsbereich zu bündeln, hat das Gesundheitsministerium die Dachkampagne „Das Saarland lebt gesund“ ins Leben gerufen. Um passgenaue Präventionsangebote offerieren zu können, ist es notwendig, mehr darüber zu erfahren, warum die Saarländer kränker sind als der Bundesdurchschnitt. Hier setzt die bundesweite Gesundheitsstudie „Nationale Kohorte“ an, bei der es um die Erforschung häufiger Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs geht. Hierfür sind für die Jahre 2011 und 2012 bereits jeweils 90.000 Euro im Haushalt angesetzt worden. Insgesamt werden bundesweit 200.000 Menschen angeschrieben, 10.000 davon allein im Saarland. In den nächsten zehn Jahren fließen im Rahmen der Gesundheitsstudie insgesamt über 7 Millionen Euro in unser Land.
Sehr am Herzen liegen uns Liberalen natürlich auch die Bereiche der inneren Sicherheit und der Justiz. Auch die Polizei muss sich neuen Anforderungen stellen. Das Landeskriminalamt wird immer mehr mit Straftaten der Computerkriminalität konfrontiert, die oft hohe materielle Schäden verursachen. Zudem kann diese Form der Kriminalität auch für unsere Behörden eine Gefahr werden, weil sie deren Funktionieren behindern kann. Deshalb setzen wir uns vehement dafür ein, dass die Polizei die entspre
chenden Mittel für mehr Spezialisten - vor allen Dingen Informatiker - erhält.
Im Bereich Justiz setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass der einfache Dienst abgeschafft wird. Die Justizwachtmeister haben heute mehr und anspruchsvollere Aufgaben, als es früher der Fall war. Zum Beispiel sind sie heute vor Gericht in aller Regel allein für die Überwachung der Kriminellen, die teilweise gefährliche Schwerstkriminelle sind, zuständig. Sie sind daher weiterzuqualifizieren, um sie auf diese Aufgabe vorzubereiten, und auf dieser Basis in den mittleren Dienst zu überführen. Im kommenden Jahr ist bereits für einige Justizwachtmeister eine Anhebung der Besoldung vorgesehen. Das ist ein Anfang. Wir wollen eine Investition in das Personal, um reibungslose Abläufe im Gerichtsalltag zu gewährleisten.
Investieren wollen wir weiter in die Wissenschaft. Auch 2012 werden die Hochschulen mit großer Bedeutung auf der Agenda der Landesregierung stehen. Die geplanten Baumaßnahmen auf dem Universitätscampus, an der HTW und beim Universitätsklinikum liegen mit einem Volumen von 54 Millionen Euro nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und stellen sicher, dass im Hochschulbereich die notwendigen Zukunftsentwicklungen umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden wir für den Hochschulpakt 2020 im nächsten Jahr 27,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen; das bedeutet eine Steigerung von 1,4 Millionen Euro. Außerdem wird der finanzielle Ausgleich für die weggefallenen Studiengebühren weiterhin aufrechterhalten. Aber auch im Bereich der außeruniversitären Forschung werden wir im Jahr 2012 weiter tätig. Es werden Zuschussmittel in Höhe von 31 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; dies bedeutet eine Steigerung von 1,4 Millionen Euro.
Eine noch größere Zunahme wollen wir in der Ansiedlungspolitik erreichen. Ich nenne das Stichwort „Masterplan Industrieflächen“. Nur mit einem attraktiven Angebot an Gewerbeflächen haben wir die Möglichkeit, noch mehr Unternehmen in unserem Land anzusiedeln, Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, für Umsätze und Einnahmen sorgen und damit ein wichtiges Fundament für ein aufgrund ausreichender Steuereinnahmen eigenständiges Saarland sind. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass schon heute neue Flächen erschlossen werden und Ansiedlungserfolge zu verbuchen sind. Mit den Industrieparks in Losheim und Tholey stehen bereits größere zusammenhängende Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung. Aber auch der Lisdorfer Berg und der Zunderbaum sind von großer Bedeutung, denn mit diesen Gebieten wird das Flächenangebot noch einmal um 90 beziehungsweise 45 Hektar erhöht. Das ist ein Beitrag dazu, den bestehenden Engpass bei größeren zusammenhängenden Ge
werbe- und Industrieflächen zu beseitigen, und Voraussetzung dafür, das Saarland für Unternehmen noch attraktiver zu machen. Ich denke zum Beispiel an die Handling & Lager Deutschland GmbH in Saarwellingen, die sich als weiterer Zulieferbetrieb für die Ford-Werke in Saarlouis niedergelassen hat. Dies wiederum ist ein Beweis dafür, dass das Saarland in Europa einer der wichtigsten Standorte für den Fahrzeugbau ist. Nicht umsonst hat sich Ford entschieden, als einzigen europäischen Standort für den Bau des „Focus III“ Saarlouis zu wählen. Das ist auch ein Kompliment an die fleißigen Menschen in unserem Land. Die Landesregierung ist bereit, für die genannten Zukunftsinvestitionen insgesamt rund 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auch für die kommenden Jahre setzen wir auf kluge und nachhaltige Investitionen. In 2012 werden wir für diese Zwecke insgesamt etwa 374 Millionen Euro bereitstellen.
Klug zu investieren ist für uns Liberale jedoch nicht genug. Klug zu investieren bedeutet für uns auch, unkluge Investitionen zu verhindern. Das heißt: Dort, wo wir Missstände erkennen, greifen wir als zuverlässiger Partner des Steuerzahlers ein. Deshalb haben wir auch ein besonderes Augenmerk auf den Vierten Pavillon. Wir bestehen auf einer genauen Analyse der Fehler, sei es in den Strukturen oder im Handeln der Personen, denn Steuerverschwendung und miserables Management passen nicht zur FDP, und hierbei haben wir unsere Koalitionspartner fest an unserer Seite.
Deshalb gilt für uns bei der Einhaltung der Schuldenbremse erhöhte Wachsamkeit.
Wir setzen die Konsolidierung des Haushalts konsequent fort. Für das Jahr 2011 werden wir die Reduzierung des Defizits um 10 Prozent erreichen; das bestätigen uns die Daten des bisherigen Haushaltsvollzugs. Die erste Rate der Konsolidierungshilfen in Höhe von 173 Millionen Euro kann damit fließen. Für 2012 sage ich das Gleiche voraus. Ohne die Hilfen von außen, die von unseren eigenen Sparanstrengungen gerechtfertigt werden, ist die Existenz unseres Landes gefährdet. Ohne die Konsolidierungshilfen von jährlich 260 Millionen Euro bekommen wir bis 2020 keinen ausgeglichenen Haushalt hin. Zudem wollen die Geberländer an den Länderfinanzausgleich heran. Sie verfolgen jeden unserer Schritte mit Argusaugen. Wenn wir nicht konsequent Maßnahmen ergreifen, um irgendwann unseren Finanzbedarf zu senken, wird es für die Selbstständigkeit unseres Landes eng, meine sehr verehrten Damen und Herren. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund war es gut, dass wir die Haushaltsstrukturkommission eingesetzt und ein Länderbenchmarking durchgeführt haben. Ziel war es, einen systematischen Überblick über die Ausgabensituation des Saarlan
des im Vergleich zu anderen Bundesländern zu erhalten und damit mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Das Ergebnis ist bekannt. Es steht nun fest, wo wir in unserer Organisation weniger effizient sind oder wo wir uns sogar mehr leisten als andere. Das sind entscheidende Punkte, die wir ohne Wenn und Aber angehen müssen. Es darf aus Sicht der FDP-Fraktion an dieser Stelle keine Tabus geben.
Zur Beseitigung des gesamten strukturellen Defizits sind - so viel kann an dieser Stelle bereits gesagt werden - weitere Maßnahmen durchzuführen. Das hat das PwC-Gutachten gezeigt. Beläuft sich doch das ermittelte Einsparpotenzial auf 296 Millionen Euro, bei einem strukturellen Defizit von rund 1,25 Milliarden Euro. Nur wenn wir es mit der Konsolidierung ernst meinen, dürfen wir auch die Solidarität anderer einfordern. Noch nie hat eine Landesregierung die Haushaltskonsolidierung so ernst genommen wie diese. Deshalb steht die FDP-Fraktion geschlossen hinter ihr. Dabei sind wir, wo es geht, bemüht, die Rahmenbedingungen für den Defizitabbau zu verbessern. Es wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit nicht einfacher werden.
Deshalb werden wir Vorsorge für unerwartete und unvermeidbare Haushaltsbelastungen treffen. Wir werden aus den Steuermehreinnahmen in 2011 im Nachtragshaushalt 47 Millionen Euro dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ zuführen. Zugeordnet werden sie beispielsweise Bauinvestitionen im Hochschulbereich und zusätzlichem Bedarf für die Beseitigung von Winterschäden. Darüber hinaus wird durch die Steuermehreinnahmen der kommunale Finanzausgleich erhöht. Wir sprechen hier von 14 Millionen Euro. Auch die Beamten erhalten zum Ausgleich der Steigerung der Lebenshaltungskosten eine Einmalzahlung. Die Übernahme der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst ist für die Mitte des kommenden Jahres geplant.
Der Haushaltsentwurf für 2012 zeigt, dass sich unsere Landesregierung nach wie vor der Erwartung eines jeden Bürgers, dass sorgsam und zielführend mit Steuergeldern umgegangen wird, verpflichtet fühlt. Er ist von dem Grundgedanken getragen, Investitionen in zukünftige Entwicklungspotenziale des Landes zu tätigen, die Ausgaben und Aufgaben des Staates zu reduzieren, die Verwaltung zu verschlanken und die Nettokreditaufnahme zurückzuführen. Dies alles ist notwendig, um nachfolgenden Generationen größtmögliche Handlungsspielräume zu gewährleisten. Diese Landesregierung steht für Investitionen in die Zukunft und sorgt für die Gesundung des Haushaltes. Das ist die Frischzellenkur, die unserem Land die Eigenständigkeit sichert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hoffe, dass Sie mir jetzt nicht die Redezeit abziehen, die der Kollege Schnitzler zu viel hatte. Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Schnitzer, jetzt machen wir es mal so, wie wenn wir beim FC zusammen ein Bier trinken. Jetzt wischen wir erst mal den Schaum vom Mund und kehren zur Sachlichkeit zurück. Ich glaube, es ist geboten, dass wir uns hier nicht gegenseitig in Vorwürfen ergehen. Im Übrigen gilt: Wer eine lange Vorrede hält, kommt mit seiner Redezeit nicht aus.
Ich will meine Rede mit einem Zitat aus der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vom 24. August 2011 beginnen: „Wir brauchen heute mehr Mut denn je, die Probleme offen anzusprechen und den Menschen auch die unangenehmen Wahrheiten zuzumuten.“ Das gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und im Umgang mit dem Erweiterungsbau der Modernen Galerie, dem sogenannten Vierten Pavillon. Wir müssen die Bevölkerung so schnell wie möglich über die entstandenen Fehler und ihre Ursachen informieren. Wir müssen lückenlos aufklären, wer hier im Umgang mit Steuermitteln versagt hat. Dabei muss auch die Möglichkeit von Regressansprüchen geprüft werden, denn es geht um das Geld des Steuerzahlers. Da sind wir alle in der Pflicht. Ein schwarzer Mantel des Schweigens ist unangebracht und wird zu einem Verlust an Vertrauen innerhalb der Bevölkerung führen, der lange Zeit nachwirken wird.
Deshalb begrüßen wir Liberale ganz besonders die Ankündigung von Herrn Minister Toscani, morgen in einem Zwischenbericht zeitgleich die Öffentlichkeit und den zuständigen Ausschuss des Landtages über die Ursachen der Situation zu informieren. Liebe Kollegin Ries, lieber Kollege Schnitzler, Sie haben ja eigene Recherchen betrieben, haben die Zeitungen ausgewertet. Sie wissen - ein schöner Gruß an die Pressetribüne -, dass nicht immer alles richtig ist, was in der Zeitung steht. Die Zeitung muss sich mitunter auch ein bisschen korrigieren.
Das ist nun mal so. Das wissen die Kollegen oben auf der Pressetribüne auch. Ich sehe Heiterkeit in ihren Gesichtern.
Wir sollten jetzt wirklich zur Sachlichkeit zurückkehren und nicht diesen Recherchen vertrauen, sondern dem, was uns durch den Minister vorgelegt wird. Wenn dann die Fehler offen liegen, ist der Zeitpunkt gekommen, den Inhalt Ihres Antrages zu beraten. Weil der Zeitpunkt noch nicht gekommen ist, ist das der Grund für die FDP-Landtagsfraktion - auch wenn wir viele Ihrer Forderungen teilen -, den Antrag der SPD-Landtagsfraktion abzulehnen. Wir haben seit dem 24.08.2011 einen neuen Minister im Bereich der Kultur. Dieser hat seine Arbeit umgehend aufgenommen und hat unser Vertrauen verdient. Wir müssen ihm die notwendige Zeit geben, um die Dinge sauber aufzuarbeiten, auch wenn die Zeit drängt wohlgemerkt die notwendige Zeit. Das muss heißen: Keine Antwort darf auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Eine gründliche und fundierte Aufklärung ist gefordert, und ich sage mit Nachdruck: schnellstmöglich. Minister Toscani rechtfertigt schon heute unser Vertrauen, indem er den saarländischen Rechnungshof als unabhängige Institution um Mitarbeit gebeten hat.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, es ist die Aufgabe der Opposition, die Entwicklungen in Sachen Vierter Pavillon kritisch zu hinterfragen und zu begleiten. Das verdient den Respekt des Parlamentes und der Parlamentarier. Sie können sich sicher sein, dass die FDP-Landtagsfraktion das Gleiche tut. Deshalb aber auch unsere Bitte: Nehmen Sie keine Vorverurteilungen und Anschuldigungen vor, sondern warten Sie ab, bis der Rechnungshof und die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz im Oktober ihre abschließenden Berichte vorlegen. Denn Fairness und Aufklärung sind gefragt und keine Polemik, Herr Schnitzler.
Danach werden wir dann alle gemeinsam über die notwendigen Forderungen und Maßnahmen diskutieren. Ein Fischen im Trüben ohne Zahlen und Fakten wird niemandem weiterhelfen, vor allem nicht der Glaubwürdigkeit der Politik und insbesondere auch nicht dem Steuerzahler.
Lassen Sie mich noch eine inhaltliche Anmerkung machen zu Ihrem Vorschlag mit dem Vieraugenprinzip. Das Vieraugenprinzip ersetzt nicht Eigenver
antwortlichkeit. Wenn das Vieraugenprinzip bedeutet, dass in Zukunft zwei Weinkarten auf dem Speisetisch liegen, dann wird wieder was falsch gemacht. Deshalb müssen wir sorgfältig darauf achten, dass die Dinge geklärt werden. Mein Vertrauen gilt Herrn Toscani, der das federführend machen wird. Lieber Stephan, ich wünsche dir eine glückliche Hand. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und werte Kollegen! Ich möchte ein ganz großes Dankeschön an die Fraktion DIE LINKE richten.
Sie haben mit Ihrem Antrag und dessen Begründung bereits einen Großteil der Argumente für ein Steuerabkommen mit der Schweiz geliefert, vermutlich ohne es überhaupt zu bemerken. Das kann schon einmal passieren, wenn man nur mit dem linken Auge schaut. Sie haben aus den Fakten aber leider die falschen Schlussfolgerungen gezogen.
Du, soll ich noch etwas anderes zu dir sagen? - Das vorrangige Interesse unseres Landes kann doch nicht die Durchsetzung von Strafansprüchen gegenüber möglichen Steuersündern sein, vorrangig muss die Einnahmesicherung sein.
Lieber Herr Kollege Professor Bierbaum, Sie haben hier erklärt, das seien läppische 3 Milliarden Euro. Das, was uns jetzt zufließt, ist 1 Prozent des Bun
deshaushaltes. In einer Situation, in der wir jeden Cent brauchen, sollten wir doch dankbar sein, wenn es uns gelingt, durch dieses Abkommen Geld in unsere Kassen zu bringen.
Das ist das, was wir vorrangig tun müssen.
Darauf gebe ich Ihnen gleich Antwort, lieber Herr Kollege. - Allein der Einnahmesicherung dient die Strafvorschrift im Steuerrecht, nichts anderem. Es geht nicht darum, zu kriminalisieren.
Nein, es geht nicht darum, zu kriminalisieren. Es geht darum, diejenigen zu bestrafen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wollen und nicht nachkommen. Es geht doch nicht darum, diejenigen zu bestrafen, die ihre Steuern ordentlich zahlen!
Daher können wir doch alle gut damit leben, dass nun Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Ich bin sehr dankbar, dass der Kollege Schmitt das auch explizit ausgeführt hat. Künftig werden wir in dieser Frage eine korrekte Besteuerung haben. Klar, es bleibt ein unangenehmer Beigeschmack, wenn Steuersünder im Ausland gegenüber Steuersündern im Inland strafrechtlich bessergestellt werden. Keine Frage. Nichtsdestotrotz ist das Abkommen richtig, da es nun einmal im Ausland nicht die Strafverfolgungsmöglichkeiten wie im Inland gibt. Es wird insoweit nur eine der Realität angepasste Lösung geschaffen.
Die Landesregierung aufzufordern, die Umsetzung des Abkommens zu verhindern und damit auf Einnahmen in Milliardenhöhe zu verzichten, stellt eine destruktive Blockadepolitik dar. Das ist eine Politik zulasten der deutschen Bürger. Damit machen Sie sich zum Genossen der Steuerhinterzieher.
Ich appelliere an Ihren gesunden Menschenverstand: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Abkommen die Durchsetzung bundesdeutscher gesetzlicher Steueransprüche auf dem Hoheitsgebiet eines fremden Staates in voller Höhe - in voller Höhe! - gewährleistet. Und ebenso wichtig: Der Schutz der Privatsphäre von Bankkunden bleibt gemäß den Gesetzen und Vorstellungen des entsprechenden Staates auf dessen Hoheitsgebiet gewährleistet. Es
handelt sich so gesehen um einen Beitrag zur Unterbindung der Steuerhinterziehung und auch zu guten nachbarschaftlichen Beziehungen ohne dass gleich die Kavallerie ausrückt.
Übrigens: Nicht alle Kapitalanlagen deutscher Bürger im Ausland sind unversteuertes Geld beziehungsweise, wie Sie es nennen, „Schwarzgeld“.
Tatsächlich trachten auch viele steuerehrliche Bürger danach, ihr Geld in vertrauenswürdigen Volkswirtschaften und Staaten sicher anzulegen. Das ist einer bei uns seit Jahren unsicheren Haushaltspolitik und der mangelhaften Haushaltsführung in Deutschland zu verdanken.
Gerade auch Sie mit Ihren ständigen unbezahlbaren Forderungen nach Ausweitung des Sozialstaates tragen Verantwortung für das Misstrauen der Bürger in Währung und Geldsicherheit.
Vertrauenswürdige Finanzpolitik und faire Steuern halten deutsches Kapital in Deutschland. Damit würden sich die hier diskutierten Fragen von allein erledigen.
Ich fasse die wesentlichen Vorteile des Abkommens kurz zusammen. Erstens: Das Steuerabkommen sieht für die Zukunft eine Abgeltungssteuer vor. Für künftige Kapitalerträge und Kapitalgewinne soll ein einheitlicher Steuersatz von 26,375 Prozent gelten. Dies entspricht dem Abgeltungssteuersatz in Deutschland. Die vollständige Gleichbehandlung ist also gewährleistet. Damit gewährleistet das Abkommen die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche so, als ob sich das Kapital in der Bundesrepublik Deutschland befände.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Exkurs zur Abgeltungssteuer. Mit der Abgeltungssteuer wird für Kapitalerträge, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein sogenanntes Quellenabzugsverfahren angewandt. Die Erbringer der Kapitalerträge beziehungsweise die auszahlenden Stellen, zum Beispiel Banken oder Finanzdienstleister, behalten die Steuer ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab. Durch die Abgeltungssteuer ist es also unmöglich, Kapitalerträge vor dem Fiskus zu verheimlichen. Und nur darum muss es uns gehen: Das Verheimlichen von Einkünften muss unmöglich gemacht werden.
Das Argument, die Abgeltungssteuer sei ungerecht und vor allem für Steuerzahler mit einem Steuersatz höher als 25 Prozent von Vorteil, da diese eben nur den Abgeltungssteuersatz zahlen müssten, geht fehl. Denn für alle, die einen niedrigeren persönli
chen Steuersatz haben, gibt es die Möglichkeit, sich die Differenz über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückzuholen. Dadurch fördert der Staat die private Vermögensbildung und die private Altersvorsorge, dies unabhängig von der Höhe des persönlichen Einkommens.
Zweitens. Es kann zukünftig besser verhindert werden, dass neues Schwarzgeld in der Schweiz angelegt wird. Zu diesem Zweck können deutsche Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen. Diese bedürfen jedoch eines plausiblen Anlasses, um sogenannte Fishing Expeditions auszuschließen. In der Tat: Die Vereinbarung von 500 Auskünften muss man im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahmen noch einmal dahingehend werten, ob das ausreichend ist. Gegebenenfalls muss auch hier noch einmal nachverhandelt werden.
Drittens, und das ist besonders wichtig: Es wird die Möglichkeit einer Vergangenheitsbesteuerung geben. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland werden bestehende Bankbeziehungen in der Schweiz im Nachhinein versteuert. Die Höhe dieser Steuerbelastung wird zwischen 19 und 34 Prozent liegen. Sie wird festgelegt auf der Grundlage der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangsund des Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung wird aber auch die Möglichkeit bestehen, die Bankbeziehungen in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen. Das Abkommen gewährleistet damit die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche auch für die Vergangenheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nicht zuletzt ist der gefundene Weg wenig personalintensiv und löst die Hehlerproblematik, zu der es beim Kauf von steuererheblichen Daten, die nicht rechtmäßig beschafft wurden, kommt. Der Ankauf von Steuer-CDs erübrigt sich dann ganz einfach und ist deshalb auch ausgeschlossen. Für uns Liberale ist das eine gute Lösung, sie trifft das, was wir hier zum Ankauf der Steuer-CDs immer wieder gesagt haben.
Eines will ich ganz deutlich sagen: Die Alternative zu diesem Steuerabkommen wäre, alle Steuerflüchtigen ungeschoren davonkommen zu lassen und auf mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen für die Vergangenheit, aber auch für die Zukunft zu verzichten. Meine Damen und Herren von der LINKEN, mit Ihrem Antrag machen Sie sich tatsächlich zum Genossen der Steuerhinterzieher. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und sagen: Lieber mehr als 26
Prozent von X als 100 Prozent von nix. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Kollege Jost! Sie sprechen hier von einem schädlichen Schweizer System. Sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ende der Dreißiger- und Anfang der Vierzigerjahre sehr viele deutsche Juden ihr Überleben diesem schädlichen Schweizer System, wie Sie es nennen, zu verdanken hatten? Das ist der Grund, warum wir Liberale uns dafür einsetzen, dass die Bürger Rechte haben,
insbesondere auch das Recht, ihr Geld in einem sicheren Land anzulegen. Nichts anderes habe ich hier ausgeführt. Ich finde es eigentlich beschämend, dass wir uns nicht daran erinnern, dass dieses System für viele Menschen auch Positives bewirkt hat. Sie reden nur von fehlenden Steuermillionen, reden Sie lieber von den Menschenleben, das würde uns allen gut zu Gesicht stehen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns in dieser Legislaturperiode nicht zum ersten Mal mit dem Thema der Staatsferne innerhalb der Gremien des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Und das ist gut so.
Es geht um das grundlegende Prinzip des Rundfunkrechts, das verfassungsrechtlich verankert ist. Wenn jemand dieses Prinzip verletzt sieht, so steht es ihm frei, dies verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Das garantiert der Rechtsstaat. Dies geschieht nun in der Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag durch die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und den Ministerpräsidenten Kurt Beck. Bemerkenswerterweise ist Kurt Beck auch Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates und dies, wie man hört, mit großem Vergnügen. Ob sein Vorgehen jedoch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Politik stärkt, überlasse ich Ihrer eigenen Beurteilung.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung allerdings witzelte dazu bereits im März 2010: „Kurt Beck beklagt sich selbst“. Wie ich in meiner Rede im Mai 2010 schon bemerkt hatte, finde ich den Vorgang einer Klage im Grunde gar nicht schlecht. Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun der Frage der gebotenen Staatsferne widmen. Auch das ist gut so.
Ich möchte aber nochmals betonen, niemand hat gegen das im ZDF-Staatsvertrag festgelegte Prozedere verstoßen. Eine politische Beteiligung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nicht per se falsch, sondern vielmehr sogar wünschenswert. Die Zusammensetzung muss die Vielfalt an Meinungen innerhalb der Gesellschaft widerspiegeln. Zu unserer Gesellschaft gehören auch Parteien und Politiker, die immerhin in demokratischer Wahl frei und geheim von den Bürgern legitimiert wurden. Das sichert ihnen ein Alleinstellungsmerkmal in den Gremien des ZDF.
Wir müssen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, dem es nun obliegt, eine vorhandene oder fehlende Staatsferne festzustellen. Die Politik kann sich somit anderen medienpolitischen Themen zuwenden. Auch das ist gut so. Die Kernaufgabe, der sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft stellen muss, ist die konkrete Verbesserung der Erfüllung seines öffentlichen Auftrages.
Durch die Änderung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziell auf ein solideres beziehungsweise planbares Fundament gestellt. Dies muss sich nun auch in der Struktur und in den Programmen widerspiegeln. Wir benötigen mehr Bürgernähe und Transparenz bei den Öffentlich-Rechtlichen.
Die Fragen, denen wir uns langfristig stellen müssen, sind folgende. Was ist der grundrechtliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Wo liegen seine Aufgaben? Was darf sich ein gebührenfinanzierter Sender leisten? Und vor allem, was nicht? Wodurch bedrohen die öffentlich-rechtlichen Sender die Privatsender und wo verzerren sie den Wettbewerb?
Wir Liberale wollen keinen Monopolrundfunk. Wir wollen freien Wettbewerb für plurale Informationsangebote und individuelle Meinungsfreiheit. Medienpolitik ist ein originäres Landesthema. Die Länder haben die Entscheidungsbefugnis für Medien. Die FDP-Landtagsfraktion sieht es als ihre Aufgabe, diese Prozesse konstruktiv zu begleiten, gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen und Verbesserungen einzufordern. Deshalb appelliere ich an Sie, Kollegen Abgeordnete, und auch an die Regierungsmitglieder, sich ernsthaft mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Die Medienpolitik kann nicht durch Anträge oder Stellungnahmen bestimmt werden, die keine inhaltlichen Schwerpunkte vermitteln, sondern rein aus taktischen Gründen gestellt werden. Ich will mich einmal mit dem Ursprung Ihres Antrags befassen, Herr Commerçon. Sie haben diesen Antrag erst gestellt als in den Zeitungen ein Dissens über die Frage aufgeworfen worden war, ob die Staatskanzlei der Län
derinitiative der B-Länder beitreten sollte oder nicht und ob das in der Koalition so vereinbart war.
Ich erkenne in diesem Antrag nicht das, was Sie mit Ihren Worten angekündigt haben, nämlich eine sachliche Auseinandersetzung über das Thema, sondern ich sehe darin, dass Sie versuchen, unsere Koalition auseinanderzudividieren. Aber ich sage Ihnen, mit solchen Dingen geht das nicht. Es geht schon gar nicht in diesem Fall. Wir wissen zwar, dass, wo gehobelt wird, Späne fallen, und dass es auch einmal Sand im Getriebe gibt, aber eines ist sicher: Die Staatskanzlei ist in dieser Koalition ein Hort der Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit, der Fairness, der Transparenz und Kompetenz.
Ich spreche von der Regierung, die heute Morgen vereidigt wurde, lieber Herr Kollege. Ich hoffe in diesem Sinn auch bei Ihnen auf eine konstruktive Diskussion in der Zukunft. Nur dann sind mehr Bürgernähe und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Die FDP-Landtagsfraktion wird sich weiterhin für unabhängige Medien und unabhängigen -
Jetzt hören Sie auf zu maulen, Herr Kollege, hören Sie mal lieber zu! - Die FDP-Landtagsfraktion wird sich weiterhin für unabhängige Medien und unabhängigen Journalismus einsetzen sowie für ein anspruchsvolles und interessantes Programm. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorstellung, dass sich der Staat für die Entlastung seiner Bürger rechtfertigen muss, ist vollkommen absurd. Nichts anderes bedeutet doch die von Ihnen geforderte Steuersenkungsbremse. Das stellt die Prinzipien unseres Staates auf den Kopf.
Der Staat muss nur Eingriffe in die Rechte seiner Bürger rechtfertigen. Das war zu manchen Zeiten in Deutschland anders, hat sich aber zum Glück mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland geändert. Und eine Steuersenkung ist nun wirklich kein Eingriff in die Rechte der Bürger.
Jetzt aber zu den Einzelheiten Ihres Antrags, der durchaus positive Gedanken enthält. Zum Beispiel sagen Sie: „Die Schuldenbremse verhindert auch im Saarland notwendige Investitionen im Sinne einer wirtschaftlichen Entwicklung, die sich langfristig auch positiv auf die Landesfinanzen auswirken würde.“ In der Tat, damit haben Sie vollkommen Recht. Es freut mich, dass auch Sie damit erkennen, dass Investitionen zu erhöhter Wirtschaftstätigkeit führen und diese zu höheren Steuereinnahmen,
was ich immer gesagt habe. Also muss folgerichtig jegliche Politik des Staates darauf ausgerichtet sein, Wirtschaftstätigkeit zum Erfolg zu führen, zu erleichtern und weiter anzureizen.
Der US-amerikanische Ökonom Arthur B. Laffer entwickelte 1974 einen Zusammenhang zwischen Steuersatz und Steuereinnahmen, die sogenannte Laffer-Kurve. Demnach beginnt der Staat bei Steuereinnahmen von null und kann durch Erhöhung des Steuersatzes seine Staatseinnahmen bis zum Scheitelpunkt der Kurve maximieren. Höhere Steuersätze führen ab dann nicht mehr zu höheren Steuereinnahmen. Am Beispiel der Lohn- und Einkommenssteuer sei das erklärt. Bei einer Steuererhöhung gehen Personen vom Arbeitsmarkt, für die es sich nach der Steuererhöhung nicht mehr lohnt zu arbeiten oder nicht mehr lohnt, mehr zu arbeiten. Können jetzt die Mehreinnahmen durch die erhöhte Steuer diesen Wegfall an Steuerzahlern nicht kompensieren, sinken bei einer Steuererhöhung die Staatseinnahmen. Experten sehen Deutschland an einem Punkt, an dem sich eine Senkung der Lohnund Einkommenssteuer um 50 Prozent refinanzieren würde. Zusätzlich schafft das nun frei verfügbare Geld bei den Menschen mehr Konsum oder Investitionen. Auch hierbei ist der Staat durch Steuermehreinnahmen erheblich beteiligt, sodass mit Recht von einer Überkompensation der Steuersenkung ausgegangen werden darf.
Das lässt sich historisch belegen mit der Ära Stoltenberg. Der ehemalige Finanzminister der CDU an ihm sollten sich andere ein Beispiel nehmen - hat in den 1980er Jahren mit Steuersenkungen das Steueraufkommen des Bundes fast verdoppelt. Durch Steuersenkungen ist der Anreiz, nicht mehr schwarz zu arbeiten, nicht mehr in der Grauzone tätig zu sein, größer, und mehr Menschen gehen sozialversicherter Arbeit nach. So werden Steuereinnahmen erhöht und es wird zudem Wirtschaftswachstum generiert.
Ein weiterer Beleg ist die Politik des ehemaligen USPräsidenten Ronald Reagan in den Achtzigerjahren. Die Steuersenkungen von Reagan hatten eine außerordentlich starke Wachstumswirkung. Im ersten Jahr der Steuersenkungen betrug die Arbeitslosenquote in den USA im Durchschnitt circa 10 Prozent. Drei Jahre später lag sie unter 7 Prozent. Die USA erzielten hohe Wachstumsraten von zeitweilig um 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Steuereinnahmen stiegen gewaltig. Am Ende der vierjährigen Periode waren die Steuereinnahmen erheblich höher als zu Beginn.
Es liegt doch auf der Hand, dass eine gesunde Volkswirtschaft höhere Steuereinnahmen erwirtschaftet als eine kranke. Es ist also notwendig und legitim, zur erfolgreichen Konsolidierung des Haushalts auch über Steuererleichterungen nachzudenken.
Sie schreiben in Ihrem Antrag weiter: „Die Landesfinanzen sind mittlerweile in einem dermaßen katastrophalen Zustand, dass sie nicht mehr über weitere Einsparungen saniert werden können. Ziel muss daher eine Erhöhung der Einnahmen sein.“ - Das hat ja eben der Kollege Jost beispielhaft hier vorgetragen. Wir wollen Ihnen da nicht widersprechen. Aber die für die Zukunft prognostizierten Mehreinnahmen an Steuern werden doch nicht durch die Erhöhung der Steuersätze generiert - lassen wir die 0,5-Prozent-Erhöhung der Grunderwerbssteuer außen vor -, sondern durch das Ergebnis einer besseren Wirtschaftstätigkeit, einer verbesserten Konjunktur. Das müssen Sie doch mal zur Kenntnis nehmen! Also müssen wir alles tun, um die Konjunktur zu fördern. Wie diese anzuregen ist, habe ich bereits erläutert. Jedenfalls nicht durch Steuererhöhungen, aber auch nicht durch eine Steuersenkungsbremse.
Im Weiteren führen Sie aus: „Anzustreben ist ferner eine Reform der Einkommenssteuer durch eine Verschiebung der Steuerlast von unten nach oben, eine Begradigung des Tarifverlaufs (Beseitigung des so genannten Mittelstandsbauchs) sowie eine Anhebung des Grundfreibetrages (...)“. Das ist gar nicht so schlecht für Ihre Verhältnisse. In dieser Frage trennt uns nichts. Auch eine Erhöhung des Grundfreibetrages ist für uns durchaus wünschenswert. Bei der Erhöhung des Spitzensteuersatzes erscheint
uns allerdings die Wirkung fraglich, wenn wir sie ins Verhältnis zum vorher zur Laffer-Kurve Gesagten setzen. Kollege Schmitt hat deutlich darauf hingewiesen: 800.000 Menschen zahlen den Spitzensteuersatz. Das reicht nicht aus, um alle anderen wünschenswerten steuerlichen Erleichterungen gegenzufinanzieren.
In der Tat, das ist ein wesentlicher Hinweis. Es geht um die Konsolidierung des Haushalts. Vielen Dank, Herr Schmitt.
Ein Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von 52.882 Euro im Jahr gilt, stellt vor allem Angestellte, Facharbeiter und kleine Unternehmer, aber auch Abgeordnete, mit den tatsächlichen Großverdienern auf eine Stufe. Dort haben sie aber nichts zu suchen! Das Gleiche zeigt sich für mittelständische Personengesellschaften, während Kapitalgesellschaften von einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes gar nicht betroffen sind. Folglich werden Investitionen im Mittelstand behindert, Stillstand und Arbeitsplatzverlust sind die Folgen. Diese Auswirkungen will ich an zwei Zahlen verdeutlichen: 10.000 Menschen ohne Arbeit verschlechtern das Finanzierungssaldo zulasten der öffentlichen Kassen um circa 200 Millionen Euro. Insofern läuft Ihr Antrag in die falsche Richtung. Bei der derzeitigen Progressionskurve, bei der der Spitzensteuersatz viel zu früh einsetzt, wirkt eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes für die aufstrebende Mitte unserer Gesellschaft bestrafend und lähmend.
Ich will außerdem noch kurz darlegen, warum eine Begrenzung der Staatsverschuldung uneingeschränkt vonnöten ist, auf Dauer kann niemand über seine Verhältnisse leben. Neben Steuermehreinnahmen durch Wachstum können nur geringere Ausgaben den Landeshaushalt wieder ins Lot bringen. Der Etat ist in den letzten Jahren aus den Fugen geraten, es muss gespart werden, damit die jährliche Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 auf null sinken kann. Ansonsten droht die Handlungsfreiheit des Staates immer weiter eingeschränkt zu werden, da die Zinslast einen immer größeren Teil der Einnahmen auffrisst. Eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 Prozent bei 12 Milliarden Euro Schulden bedeutet kurzfristig eine Mehrbelastung von über 30 Millionen Euro und langfristig von 60 Millionen Euro. Dass wir da die Ausgaben runterschrauben müssen, ist also unstreitig.
Der nächste Schritt ist die Überlegung, wo man am besten sparen könnte. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung die Haushaltsstrukturkommission ins Leben gerufen mit dem Ziel, einen systematischen Überblick über die Ausgabensituation des Saarlandes im Vergleich zu anderen Bundesländern
zu erhalten und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Erklärtes Ziel war nicht, Einsparmöglichkeiten in Höhe des Defizits ausfindig zu machen, sondern es sollte offengelegt werden, wo wir uns mehr leisten als andere Länder oder teurer wirtschaften. Ob und inwieweit die Konsolidierungspotenziale des Gutachtens erschlossen werden, wird dann Gegenstand politischer Entscheidungsprozesse sein. Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN als einer der größeren Fraktionen des Hauses, können sich daran entsprechend gewichtig beteiligen.
Nein, Herr Präsident, ich habe eine Zeitübertragung bekommen, Ihnen ist es wohl nicht aufgefallen. Ich bitte, diese zu berücksichtigen. - Damit relativiert sich der Vorwurf, dass Zusagen der Landesregierung, bestimmte Bereiche bei den Einsparungen außen vor zu lassen, nicht eingehalten werden.
Abschließend noch eines. Sie erklären in Ihrem Antrag, die Zustimmung zur Einführung der Schuldenbremse sei ein gravierender Fehler, damit hätte sich das Land seiner politischen und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit beraubt. Ich halte Ihnen entgegen, dass eine gesetzliche Regelung, die Sie Steuersenkungsbremse nennen, dieselbe Wirkung hätte und sich darüber hinaus in ihrer psychologischen Auswirkung gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland und auch das Saarland wenden würde. Viele junge und hoch qualifizierte Menschen verlassen das Saarland, verlassen Deutschland. Das ist eine Abstimmung mit den Füßen über Ihre gesellschaftspolitischen und steuerpolitischen Vorstellungen. Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen.
Wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mal fürs Lehramt studiert. Jetzt ist die Zeit kurz vor den Ferien, da werden die Noten verteilt. Sie haben heute mit der Zustimmung zur Änderung der Verfassung in der Tat einen großen Schritt in Richtung Regierungsfähigkeit gemacht.
Ich muss Ihnen aber sagen, in einigen Hauptfächern ist das immer noch ungenügend: Die vorgelegte Arbeit ist eine 5+ mit Rücksicht auf die Eltern! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ersten Satz der schriftlichen Begründung zum Antrag der LINKEN kann ich unterschreiben, der könnte aus der Feder eines Liberalen stammen. Der Liberale würde jedoch die Situation, dass sich immer mehr öffentliche Unternehmen im Wirtschaftsgeschehen tummeln, zu allererst kritisch würdigen. Daher erscheint es uns am wichtigsten, zunächst die Betätigungsfelder der öffentlichen Hand im Wirtschaftsraum zu beschränken. Wird dann dennoch die öffentliche Hand tätig, hat der Steuerzahler höchsten Anspruch auf Transparenz.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen besonderen Anspruch darauf zu erfahren, was mit öffentlichen Geldern geschieht. Deshalb wird Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sein, alle Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, also auch die Kommunen beteiligt sind, dem Transparenzgesetz zu unterstellen. Für Beamte, Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Tarifbeschäftigte gilt Transparenz ohnehin schon und das ist gut so. Warum also Gleiches ungleich behandeln? Mit dem Transparenzgesetz wollen wir demnach dem Anspruch des Bürgers auf Offenlegung der Verwendung von Steuermitteln Rechnung tragen. Daher wird das Transparenzgesetz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen stärken, das Vertrauen darauf, dass verantwortungsvoll gewirtschaftet wird.
Das geht nur, wenn sich der interessierte Bürger auch informieren kann. Ich will Ihnen ein Beispiel geben, warum das zurzeit noch schwierig ist. Die Auslagerung von kommunalen Aufgaben in kommunale Unternehmen hat dazu geführt, dass die Gemeindefinanzen nicht mehr zu durchschauen sind. Erhebliche Teile der Personal- und Investitionsausgaben werden nicht mehr im Kernhaushalt der Gemeinde gebucht, sondern in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert. Der Kernhaushalt verliert an Aussagekraft. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Transparenz ist, um Vertrauen zurückzugewinnen. Ohne das Vertrauen seiner Bürger ist ein Staat nicht demokratisch legitimiert.
Zudem möchte ich noch auf eines hinweisen. So groß das Interesse der Bevölkerung an Transparenz auch sein mag, wichtig ist, dass der Transparenzge
danke mit Augenmaß und möglichst praxisgerecht in Gesetzesform gegossen wird. Deshalb wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die genau dafür Sorge tragen wird. DIE LINKE mahnt die Regierung in ihrem Antrag zur schnellen Erledigung an. Aber das kennen wir ja schon, es kann nie schnell genug gehen. In diesem Zusammenhang wird sich die SPD noch gut an Gerhard Schröders „Politik der ruhigen Hand“ erinnern. Lieber Kollege Lothar Schnitzler, das wollen wir aber bitte nicht mit dem Begriff „eine ruhige Kugel schieben“ verwechseln.
Zwar ging es Gerhard Schröder um Wirtschaftspolitik. Der Grundsatz überlegten Handelns hat jedoch an Richtigkeit nichts eingebüßt. Gleichwohl werden die Koalitionsfraktionen in enger Abstimmung mit der Landesregierung dafür Sorge tragen, dass diese in Kürze unter Federführung des Finanzministeriums einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen wird; das hat mein Kollege Wegner schon vorgetragen. Noch vor der Sommerpause werden wir dann ins parlamentarische Verfahren eintreten. Über die Einzelheiten des Gesetzes werden wir in diesem Hohen Haus dann reden.
Abschließend sage ich Ihnen, für uns Liberale gilt: Transparenz schafft Vertrauen und erhöht die Verantwortung der Betroffenen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Freie, gleiche und geheime Wahlen bilden das elementare Grundgerüst eines demokratischen Rechtsstaates. Da ist es richtig und wichtig, dass über die Einhaltung dieser Grundsätze auch gewacht wird. Dazu gehört, dass jeder Bürger das Recht hat, die Wahl anzufechten, wenn er Verletzungen der Wahlgrundsätze zu erkennen glaubt oder sich in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt. Darum ist es richtig, dass der Wahlprüfungsausschuss des Landtages diese Anfechtungen ernst nimmt und die dort vorgebrachten Rügen eingehend prüft. Ge
nau das hat der Wahlprüfungsausschuss versucht zu tun, meine Damen und Herren.
Um das Prüfverfahren geordnet, transparent und nicht willkürlich ablaufen zu lassen, haben wir zunächst - dies war einvernehmlich, was ich feststellen möchte, Frau Rehlinger - ein entsprechendes Verfahrensgesetz erarbeitet, ähnlich wie es bereits in vielen anderen Bundesländern verabschiedet ist. Die Aufgabe des Landtages ist es hier, anstatt einer gerichtlichen Instanz die Einsprüche zu prüfen und zu würdigen. Die Grundsätze einer richterlichen Entscheidung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit sind die Grundlage der Arbeit dieses Ausschusses. Ich will ganz deutlich sagen, ich habe an nahezu allen Sitzungen des Ausschusses teilgenommen und hatte immer den Eindruck, dass es diesen Konsens bei allen Teilnehmern im Ausschuss gab. Man war bemüht, ehrlich, offen, unvoreingenommen und unparteilich zu prüfen. Sie stellen es heute aber so dar, als wäre das Verfahren ein anderes gewesen, als sei es darum gegangen, sich Parteilichkeiten zuzuweisen. Das muss ich zurückweisen, Frau Rehlinger. Das gibt nicht die tatsächlichen Vorgänge im Ausschuss wieder.
Wir haben es für notwendig erachtet, einige Fragen im Bereich des Tatsächlichen zu klären. Dazu hielten wir Beweiserhebungen für erforderlich, um eine gründliche und gewissenhafte Prüfung durchzuführen, wie es die Bedeutung von Landtagswahlen aus unserer Sicht erfordert. Diese unsere Auffassung hat im Übrigen in der Anhörung auch der Rechtsanwalt Hans-Georg Warken, selbst Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, bestätigt. Die überwiegende Mehrheit im Ausschuss hat dann jedoch unter dem Eindruck der Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 31. Januar 2011 lieber schnell entscheiden wollen, worüber wir heute auch abstimmen werden.
Die inhaltliche Entscheidung des Ausschusses zu den vorgetragenen Anfechtungsgründen trifft die Überzeugung der FDP-Landtagsfraktion. Die Wahlanfechtung betreffend Listenaufstellung der Partei DIE LINKE war in allen Punkten nicht eindeutig und unwidersprochen belegt. Vielmehr standen sich jeweils gegensätzliche Aussagen gegenüber. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konnten die Vorwürfe nicht untermauern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, Herr Kollege Theis hat dies bereits erwähnt, müssen bei Kandidatenaufstellungen elementare Rechtsverstöße vorliegen, um einen Wahlfehler bei der anschließenden Landtagswahl zu begründen. Dies ist eine richtige und weitschauende Entscheidung, denn wo kämen wir hin, wenn böswillige Querulanten durch regelwidriges Verhalten bei Listenaufstellungen der
Parteien ganze Landtags- oder Bundestagswahlen zu Fall bringen könnten?
Zum Anfechtungsgrund der unzulässigen Wahlwerbung. Inhaltlich hat der Verfassungsgerichtshof diese Frage bereits geklärt und sie wurde auch schon im Landtag diskutiert. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob die Inserate, die von den Heldentaten der Vorgängerregierung kündeten, tatsächlich geeignet waren, die Zusammensetzung des Landtages überhaupt zu beeinflussen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dies mit Sicherheit nicht der Fall. Auch der Beipackzettel zu den Besoldungsbescheiden hat nicht nur Risiken und Nebenwirkungen aufgezeigt, sondern sich mit Sicherheit nicht positiv für die Regierungspartei ausgewirkt.
Bleibt noch der Vorwurf, der Hinweispfeil auf dem Stimmzettel hätte zu weit in das Wahlfeld der CDU geragt und dadurch sei das Wahlergebnis beeinflusst worden. Das ist sehr weit hergeholt. Tatsächlich - das schauen Sie sich bitte noch einmal genau an - zeigt der Pfeil in die Spalte, in der sich die Kreise aller an der Wahl beteiligten Parteien befinden.
Wir haben uns durch diesen Wahlzettel jedenfalls nicht beschwert gefühlt. Ich verstehe auch nicht, dass Sie sich so beschwert fühlen.
Im Übrigen hat die Anhörung der Sachverständigen keinen eindeutigen Hinweis erbracht, dass damit die Wahlentscheidung konkret beeinflusst worden wäre. Das haben Sie vorhin ja anders dargestellt, Frau Kollegin. Sie haben von einer konkreten Beeinflussung gesprochen. Das ist nicht der Fall, das hat diese Anhörung klar ergeben. Das möchte ich noch einmal festhalten.
Wir verstehen wohl, dass die genannten drei Vorgänge bei der SPD Verärgerung ausgelöst haben. Bei nüchterner Betrachtung muss man jedoch erkennen, dass sie für die Begründung einer Neuwahl nicht ausreichen werden. Denn, liebe Genossen, wenn ich mir das erlauben darf -
Liebe Genossinnen und Genossen, richtig. Ich danke für den Hinweis, Herr Kollege Maas. Das ist mir ganz aus dem Auge geraten, was mir sonst nie passiert.
Ganz so doof, wie Sie uns jetzt glauben machen wollen, sind die Wähler im Land nicht. Wenn es um die Frage von Wahlrechtsverletzungen geht, kündige ich heute schon an, dass wir die Vorgänge rund um die Briefwahlen und dabei Ihre unermüdlichen Stimmensammler fest im Auge behalten werden.
Hier tut sich nämlich ein viel größerer Beeinflussungsfaktor für eine Wahl auf als in allen bisher vorliegenden Anfechtungsgründen.
Ich lasse bei Bedarf gerne eine Zwischenfrage zu, Herr Kollege Lafontaine. - Ich fasse zusammen. Keiner der vorgebrachten Wahlanfechtungsgründe belegt einen derart schwerwiegenden Wahlfehler, der die zurückliegende Landtagswahl ungültig machen kann. Zweitens. Vor allem wird keine hinreichende Mandatsrelevanz, die zu einer anderen Sitzverteilung führen würde, begründet erkennbar. Drittens. Das Verfassungsgericht ist gehalten, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, denn eine einmal durch Wahl hervorgebrachte, eingesetzte und bereits tätig gewordene Volksvertretung genießt verständlicherweise auch einen gewissen Bestandsschutz. Ich empfehle Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Annahme des Beschlussvorschlages des Wahlprüfungsausschusses. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geben ist seliger denn Nehmen. Das fällt mir spontan zu Bayern ein, gerade, wenn es um den Länderfinanzausgleich geht. Bayern war schließlich selbst über Jahrzehnte Nehmerland. Doch jetzt überfällt die Bayern unerwarteter Gedächtnisverlust. Solidarität war zum damaligen Zeitpunkt noch eine Selbstverständlichkeit und vor allem keine Einbahnstraße. Wie sich die Zeiten ändern können!
Mit der angedrohten Verfassungsklage würden die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Weg der Solidarität und der Verfassungstreue ganz klar verlassen, denn die nach Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz zu erreichende Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist nur
durch die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch finanzschwacher Länder möglich. Das wiederum kann nur funktionieren, wenn der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form bis 2019 bestehen bleibt, also keine Kürzungen vorgenommen werden.
Aus eigener Kraft kann gerade das Saarland es nämlich leider nicht schaffen, aus der Misere zu kommen. Das ist den besonderen Umständen in unserem Land geschuldet. Ich denke da an die Montanstruktur. Seit den Sechzigerjahren war die Stahlund Kohlesubventionierung das bestimmende Thema. Milliardenbeträge mussten verausgabt werden, um den Industriestandort Saar zu erhalten. Später erfolgte die Jahrzehnte dauernde Phase der Restrukturierung. Dadurch ist unser kleines Land gegenüber den anderen Ländern von ungleich höheren Lasten betroffen. Außerdem würde eine geringer ausfallende finanzielle Unterstützung unseres Landes zur Folge haben, dass wir die Vorgaben der Schuldenbremse nicht mehr einhalten können. Das haben die Kollegen schon eindrucksvoll ausgeführt. Auch zu diesem Punkt scheint bei den großen Geberländern wieder ein Fall von Gedächtnisverlust vorzuliegen. Bund und alle 16 Länder haben nämlich mit der Grundgesetzreform zu Art. 109 Abs. 2 eine Garantenstellung für die Erreichbarkeit des ausgeglichenen Haushalts in allen Ländern übernommen. Nach allgemeinem Kenntnisstand besteht die Bundesrepublik Deutschland weiterhin aus 16 Bundesländern und nicht aus 13.