Christian Schmitt

Sitzungen

14/2 14/3 14/5 14/6 14/7 14/8 14/9 14/10 14/11 14/12 14/14 14/15 14/16 14/18 14/19 14/21 14/22 14/25 14/26 14/28

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Deshalb möchte ich Folgendes festhalten. Beim Künstlerhaus wird in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr nichts gekürzt. Dort sind 20.000 Euro für die Bewirtschaftung der Gebäude, die an die Schillerschule anschließen, enthalten gewesen. Diese 20.000 werden in diesem Jahr wieder von der Musikhochschule übernommen und sind dort veranschlagt. Mittelkürzung: effektiv null. Die bekommen genauso viel Geld wie im Vorjahr.
Das haben Sie, Frau Ries, nachdem ich ein paarmal dazwischen gerufen habe, letztendlich auch zugegeben. Dann haben Sie gesagt, aber in Wirklichkeit brauchen die viel mehr und deswegen sei es eine Mittelkürzung. Frau Ries, wir können nicht jeder Institution im Land in jedem Jahr Tariferhöhungen gewähren oder zusätzliche Kosten übernehmen. Wir wären froh, wir könnten es, aber das gelingt uns leider nicht in allen Bereichen und bei allen privaten Initiativen. Das tut uns zwar leid, ist aber ein Problem, das aufgrund eines sparsamen Haushalts einfach nicht lösbar ist.
Im Übrigen hat das Künstlerhaus im Vorjahr eine Erhöhung bekommen und konnte deswegen Personalkosten erhöhen. Das werden wir leider nicht in jedem Jahr schaffen. In einem Bereich werden wir es in diesem Jahr schaffen - das haben Sie natürlich verschwiegen -, beim Theater Überzwerg. Es kann in diesem Jahr nach ein paar Jahren Pause die Tariferhöhungen weitergeben. Dafür haben wir gesorgt. Dort gibt es eine Mittelaufstockung. Wir haben anschließend bei den Fraktionsänderungen nochmals etwas draufgelegt.
Sie haben das KuBa - das Kulturzentrum am Eurobahnhof - genannt. Auch da verschweigen Sie, dass wir die Mittel sogar aufgestockt haben. Ich sage Ihnen, diese Landesmittel sind erst vor zwei Jahren unter einer CDU-Regierung überhaupt eingeführt worden, sonst wäre das Kulturzentrum nämlich von Beginn an Pleite gewesen. Ohne Landesunterstützung wäre das überhaupt gar nicht möglich gewe
sen. Ich gebe Ihnen aber einen guten Tipp: Reden Sie doch bitte mit der GIU und der Oberbürgermeisterin, dass die in diesem Jahr nicht die Staffelmiete erhöhen; dann hat das Kulturzentrum noch ein gutes Problem weniger.
30.000 wird das KuBa in diesem Jahr kriegen. Das sind 5.000 mehr als im letzten Jahr. Das waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Ebenso wird das Kino achteinhalb mehr Geld kriegen. Auch für das Saarländische Filmbüro sind entsprechende Gelder vorgesehen. Insgesamt wird der Kulturetat nicht gekürzt. Im Gegenteil. Wir haben dort einen Aufwuchs von 205.000 Euro trotz zurückgehendem Gesamtetat. Auch dies muss an dieser Stelle betont werden. Bei der Kultur wird insgesamt nicht gekürzt.
Es gibt einige kleinere Kürzungen, die Sie genannt haben. Die eine betrifft den Museumsverband. Da muss man wissen, dass eines der geförderten Museen im Moment überhaupt gar nicht ausstellen kann und deswegen eine entsprechende Mittelkürzung in diesem Jahr durchaus möglich ist. Man wird erst wieder im Folgejahr sehen müssen, ob man eine Erhöhung vornimmt. So erklärt sich die Kürzung beim Titel des Museumsverbandes. - Insgesamt steigen die Kulturausgaben.
Ich halte Folgendes fest. Sie können das Ding nennen wie Sie wollen. Sie können auch zwanzigmal Pavillon-Abgabe sagen. Die Gelder für den Vierten Pavillon werden nicht auf die kommunalen Finanzen umgelegt. Die Kommunen werden keinen Cent für den Vierten Pavillon zahlen müssen.
Die Baukosten sind in einem ganz anderen Bereich veranschlagt. Die Mittel, die wir zugrunde gelegt haben und die hälftig von den Kommunen getragen werden, betreffen die Titel im Bereich Kunst und Kulturpflege und beim Staatstheater und dort die Betriebskosten. Das sind von 32 Millionen genau die Hälfte - 16 Millionen. Da ist überhaupt gar nichts für den Vierten Pavillon dabei. Setzen Sie also so etwas bitte nicht in die Welt, denn es stimmt nicht.
An der Stelle habe ich eine herzliche Bitte. Sie sind auch stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende in Saarbrücken. Im bundesweiten Vergleich mit etwa gleichgroßen Städten gibt die Stadt Saarbrücken mit Abstand am wenigsten für Kultur aus. Erzählen Sie mir also bitte nicht, dass durch diese Maßnahme irgendein Kulturprojekt in Saarbrücken in irgendeiner Art und Weise gefährdet würde.
Im Übrigen beträgt der Kommunalisierungsgrad der Kulturfinanzen im Saarland derzeit 24 Prozent. Der Durchschnitt der westlichen Flächenländer ist 62 Prozent. Wir liegen mit ganz weitem Abstand an allerletzter Stelle, was den Kommunalisierungsgrad der Kulturausgaben angeht. Vor dem Stabilitätsrat muss man verantworten können, wieso das Land zum Beispiel die Kosten für die Betriebsfinanzierung der Museen und des Staatstheaters komplett übernimmt und die Städte und Gemeinden nicht beteiligt werden. Das lässt sich überhaupt nicht verantworten. Selbst wenn wir das anschließend umlegen, sind die Kulturausgaben pro Kopf der saarländischen Städte und Gemeinden immer noch unterdurchschnittlich. Sagen Sie jetzt also bitte nicht, wir würden hier eine einmalige bundesweite Belastung für die saarländischen Kommunen bei der Kultur umsetzen. Wir stellen nur ein Stück Normalität im bundesweiten Vergleich her.
Von daher halte ich das durchaus für sinnvoll und möglich. Im Übrigen ist das zunächst einmal nur für dieses Jahr beschlossen. In den kommenden Jahren müssen wir weitersehen, wie sich diese Dinge entwickeln und wie die Städte und Gemeinden wenn sie sich weiter an diesen Einrichtungen beteiligen sollen - auch in den entsprechenden Gremien beteiligt werden. Es wird die Aufgabe der Zukunft sein, dies mit Städten und Gemeinden entsprechend zu verhandeln.
In dem Zusammenhang möchte ich kurz auf die kommunalen Finanzen kommen, weil hier so viele Dinge einfach in den Raum gestellt werden.
Bei den Steuereinnahmen gibt es zwischen 2010 und 2012 einen Zuwachs, beim Land von 11,3 Prozent, bei den Kommunen von 18,9 Prozent. Der kommunale Finanzausgleich steigt von 439 Millionen im Jahr 2011 auf 486 Millionen im Jahr 2012. Diese 16 Millionen sind dabei schon abgezogen.
Wir haben die größte Ausweitung des kommunalen Finanzausgleichs, die es je gab. Wir hatten in den letzten Jahren eine Steigerung, die zu einem Rekordergebnis geführt hat, und dies, obwohl die Landeseinnahmen im Jahr 2012 gerade erst einmal wieder den Stand von 2007 erreicht haben, während der kommunale Finanzausgleich in dieser Zeit massiv gestiegen ist. Jetzt können Sie natürlich sagen: Das ist die Gesetzlichkeit des kommunalen Finanzausgleichs, wie wir sie im Gesetz verankert haben. Das stimmt ja.
Aber wissen Sie, wie viele Länder in der Zwischenzeit in diese Gesetzmäßigkeiten eingegriffen haben? Das ist doch ein variables Gesetz. Man könnte doch
genauso gut sagen, dass die kommunalen Finanzen nicht stärker steigen dürfen als die Landesfinanzen. Das könnte man entsprechend regeln. Wir haben im Ländervergleich immer noch eine relativ hohe Verbundquote, aber die ist doch variabel.
Wir haben sie so gestaltet, weil wir die Not der Kommunen kennen. Und zusätzlich wollen wir die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen beim Fonds „Kommunen 21“ in Höhe von weiteren 55 Millionen Euro entlasten. Bei Ihnen habe ich immer den Eindruck, dass Sie die kommunale Seite so betrachten, als sei sie völlig unabhängig von der Situation des Landes. Natürlich ist die Lage der kommunalen Kassenkredite beschwerlich und bedrohlich. Deswegen führen wir ja das durch, was ich vorhin gesagt habe. Aber die Situation des Landes ist ja auch nicht gerade auf Rosen gebettet, und wir müssen uns mit unseren Landesfinanzen auch vor dem Bund verantworten. Wir müssen ihm glaubhaft machen, dass wir mit unseren Mitteln vernünftig haushalten und wirtschaften. Deswegen muss man die Dinge immer in einem Gesamtzusammenhang sehen. Vor diesem Hintergrund muss ich Folgendes feststellen: Wenn wir alle diese Maßnahmen addieren und in den nächsten Jahren bei den Kommunen eine solche Steigerung haben, während wir beim Land nur eine geringe Steigerung haben, dann ist dies eine Leistung, die sich sehen lassen kann.
Und was Einnahmeverbesserungen angeht: Es gibt Länder, die die Grunderwerbssteuer erhöht und dabei kurzerhand die kommunale Seite und die Kreise außen vor gelassen haben, indem sie die entsprechenden Verrechnungsmethoden geändert haben. Bei uns profitieren die Gemeinden davon. Im ersten Schritt haben sie mit 2 Millionen Euro profitiert, im nächsten Schritt werden sie wiederum mit 2 Millionen Euro profitieren.
Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben. Sie haben so getan, als sei hier irgendeine Art von Diebstahl passiert. Es geht um die Grundsicherung. Wir haben im Saarland die Situation, dass das Land Sozialhilfeträger ist. Bei uns im Land gibt es Einrichtungen, die anderswo kommunalisiert sind. Bei uns trägt das Land zum Beispiel die Grundsicherung für die Behinderten. Von daher steht es dem Land durchaus mit Recht zu, einen gewissen Anteil des Entlastungsbeitrags des Bundes bei sich zu verbuchen, weil wir nämlich Kosten und Leistungen übernehmen, die in anderen Bundesländern kommunalisiert sind. Dies ist vom Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag in der Anhörung durchaus anerkannt und für richtig befunden worden.
Aber natürlich! Haben Sie vielleicht nicht zugehört? Dann sehen Sie doch noch einmal in die schriftlichen Stellungnahmen hinein! Die kommunalen Spitzenverbände hätten es zwar gern aufgeschlüsselt und kalkuliert gehabt, aber dem Grunde nach haben sie es eingesehen und akzeptiert. Bitte noch einmal in ihre Stellungnahmen hineinsehen! Von daher gibt es hier keine klebrigen Finger von irgendwem, sondern den ganz normalen Schritt, dass das Land den Anteil einbehält, der ihm rechtlich zusteht.
Ich halte fest: Die Einnahmen der kommunalen Seite werden im kommenden Jahr stärker steigen als die auf Landesseite. Wir werden die Kommunen durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen bei K 21 zusätzlich entlasten. Und was den Kulturteil des vorliegenden Haushalts angeht, werden wir eine Zunahme haben. Das ist ganz gewiss nicht in jedem Haushalt möglich. Deswegen können wir auch auf diesen Bereich stolz sein. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zur Personalsituation insgesamt in diesem Haushaltsbereich, bei den Finanzämtern. Natürlich können wir auch diesen Bereich vom Spardruck nicht gänzlich ausnehmen. Aber ich würde sagen, was an Stellenabbau in diesem Bereich geschieht, ist im Vergleich zu anderen Bereichen immer noch als moderat zu bezeichnen, auch im Rückblick auf die letzten beiden Haushaltsjahre. Der Spardruck ist dort eher vermindert als verstärkt worden. Durchaus haben wir dieses Jahr einen Rückgang von Tarifbeschäftigten, aber insgesamt nur einen Stellenrückgang von fünf E-6-Stellen im Saldo.
Meine Damen und Herren, diesem Spardruck können wir uns nicht verschließen. Ich verstehe durchaus die Beschäftigten, die diesen Spardruck als mühevoll empfinden, und die unter zusätzlicher Arbeitsbelastung leiden. Von daher ist ein Personalentwicklungskonzept nichts, dem sich die Landesregierungen oder die Mehrheitsfraktionen verschließen. Das wird mit Sicherheit im nächsten Jahr in die Wege geleitet werden. Aber ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Anwärterzahlen in den letzten Jahren vom Stellenplan her, von den ausgewiesenen Stellen und von den Einstellungszahlen her, durchaus stabil gewesen sind. Es waren in diesem Jahr 30 Anwärterstellen im mittleren und gehobenen Dienst vorgesehen. Dies wird auch im kommenden Jahr so sein.
Nun gibt es tatsächlich die unerwartete Situation, dass wir eine höhere Abbrecherquote haben, als das in der Vergangenheit der Fall war. Dem wird man auf den Grund gehen müssen - auch in Edenkoben -, warum das so ist, welche Anforderungen dort gestellt werden. Aber das lässt sich nicht auf den Haushalt zurückführen oder auf die Landesregierung, die die stellenplanmäßigen Voraussetzungen durchaus geschaffen hat. Von daher wird hier
auch im nächsten Jahr eine stabile Situation herrschen, gerade im Hinblick auf den Nachwuchs, den wir benötigen. Wie gesagt, man muss genauer hinschauen, wieso es im vergangenen Jahr zum ersten Mal diese Abbrecherquoten gegeben hat, damit sich dies in der Form nicht wiederholt.
Eine Sache, der wir uns in der Vergangenheit nicht verschließen konnten, war eine Verstärkung des Außendienstes zulasten des Innendienstes. Eine Verstärkung des Außendienstes ist immer wieder gefordert worden, im letzten Jahr allerdings nicht weiter betrieben worden zulasten des Innendienstes, weil wir uns in diesem Bereich mittlerweile dem Bundesschnitt zumindest angenähert haben. Das Einzige, was in dem Bereich noch weiter vollzogen wird, was verstärkt wird, ist der Bereich der Steuerfahndung. Aber auch hier wurden immer wieder Verbesserungen angemahnt. Das konnte aber nicht von heute auf morgen vollzogen werden, weil man dort nicht einfach unausgebildete Kräfte ohne entsprechende Erfahrung hinsetzen kann. Aber in der Vergangenheit, sage ich einmal, war diese Verstärkung des Außendienstes schlichtweg eine Notwendigkeit, der man sich nicht verschließen konnte, insbesondere angesichts der Einnahmesituation unseres Landes.
Meine Damen und Herren, ich kann verstehen, dass Berufsgruppen ihre Interessen vertreten, dass sie Lobbyismus betreiben. Das ist insbesondere bei Gewerkschaften nicht nur ihr Recht, sondern auch ihre Pflicht. Ich möchte aber trotzdem hinterfragen, ob es nicht doch etwas über das Ziel hinausgeschossen ist, wenn man sagt, es gäbe bei den Finanzämtern „grüne Wochen“ und es würden Steuerbescheide ungeprüft durchgewunken. Ich weiß nicht, ob die Personalvertretungen oder die Steuer-Gewerkschaft den Beschäftigten damit wirklich einen Gefallen tun, indem sie so etwas in den Raum stellen, denn ich glaube, so etwas findet in der Tat nicht statt. Ich glaube auch nicht, dass es Beschäftigte gibt, die das einfach so tun würden. Von daher muss ich das an dieser Stelle zurückweisen.
Ich kann für die CDU-Fraktion, sicher auch für die beiden anderen Fraktionen der Koalitionspartner, zusichern, dass wir weiterhin gesprächsbereit sind. Wir haben regelmäßig das Gespräch mit der SteuerGewerkschaft gesucht. Beim letzten Gespräch ist übrigens nicht von „grünen Wochen“ die Rede gewesen oder von Durchwinken. Wir werden deshalb das Gespräch auch in Zukunft suchen und werden ein Personalentwicklungskonzept der Landesregierung, das auch wir für notwendig erachten, mit Sicherheit unterstützen.
Was ich in dem Zusammenhang allerdings nicht verstehen kann, ist dieser Wutausbruch vor dem Hintergrund, dass man mit Rheinland-Pfalz darüber ge
sprochen hat beziehungsweise zu einer grundsätzlichen Übereinkunft gekommen ist, dass man gewisse Sachen in den jeweiligen Bundesländern zentralisiert: Rheinland-Pfalz soll für uns die Erbschaftsund Schenkungssteuer mitbearbeiten und bei uns soll die Grunderwerbsteuer mitbearbeitet werden, natürlich immer im Hinblick auf die Anzahl der Fälle, sodass für beide Länder eine Win-win-Situation entsteht. Ich glaube, gerade durch eine solche Zentralisierung können Synergieeffekte entstehen, es könnte wirklich zu sinnvollen Entlastungen kommen, die wiederum zugunsten der Beschäftigten wirken. So viel ich informiert bin, ist auch die Steuer-Gewerkschaft im Vorfeld darüber informiert worden.
Von daher mahne ich in diesem Zusammenhang zu etwas mehr Gelassenheit, um erst einmal in Ruhe und Sorgfalt zu prüfen, ob es nicht tatsächlich für die Beschäftigten von Vorteil sein kann, dass man zu einer solchen Lösung kommt. Ich weise nur darauf hin, dass wir künftig auch in anderen Bereichen eine solche Zusammenarbeit brauchen werden, gerade wenn wir die Selbstständigkeit unseres Landes bewahren wollen. Dann werden wir eben auf dem Wege der freiwilligen Zusammenarbeit Synergieeffekte finden müssen. Das kann natürlich auch für den Bereich der Finanzverwaltung gelten. Von daher appelliere ich jetzt an die Personalvertretungen, hier keinen Gesprächsfaden abzureißen und in Bezug auf diese Zusammenarbeit zu prüfen, ob das wirklich so nachteilig sein soll. Ich glaube es nicht.
Ich halte fest, der Haushalt, über den wir heute sprechen, ist im Stellenplan relativ stabil. Gänzlich vom Spardruck entlasten können wir ihn nicht. Im Bereich der Steuerfahndung wird es einen Ausbau geben, aber nicht weiter auf Kosten des Innendienstes. Wir sind auch für ein Personalentwicklungskonzept. Im kommenden Jahr setzen wir weiterhin auf stabile Stellenzahlen im Anwärterbereich und wollen hier wiederum 30 Stellen im mittleren und gehobenen Dienst neu ausbringen. Von daher setzen wir hier ein gutes Signal für die Zukunft und sind gegenüber der Steuer-Gewerkschaft und den Personalvertretungen weiter gesprächsbereit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten den Regierungsentwurf zum Haushalt 2012, ein Haushalt, der in einer nach wie vor schwierigen Zeit stattfindet, ein Haushalt im Jahr 2 der Schuldenbremse, ein Haushalt, der immer noch vor dem Hintergrund von Schleifspuren der Wirtschaftskrise steht, denn wir haben immer noch nicht wieder die Steuereinnahmen erreicht, die
wir 2007 vor der Wirtschaftskrise hatten. Das muss man wissen.
Trotz steigender Ausgaben in der Zwischenzeit, die unausweichlich sind - ich nenne Tariferhöhungen, das Steigen von Zinsen und die Versorgungslasten, die unweigerlich ansteigen, ohne dass wir irgendetwas dagegen tun können -, ist jeder dieser Haushalte, die wir in der Zwischenzeit beraten haben, eine Herausforderung, mit geringeren Finanzen als 2007, dafür aber mit steigenden Ausgaben zurechtzukommen. Also ist auch dieser Haushalt ein sehr ambitionierter, der eine große Kraftanstrengung beinhaltet.
Es ist aber auch ein Haushalt, der Lichtblicke zeigt, denn die Steuereinnahmen steigen wieder kräftig. Wir hatten im laufenden und im vergangenen Jahr ein starkes Wirtschaftswachstum. So sehr uns die Krise getroffen hat, so sehr ist das Saarland auch an vorderer Stelle dabei, aus dieser Krise herauszukommen. Wir müssen allerdings hoffen, dass sich diese Entwicklung so fortsetzt. Das ist durchaus auch von Entwicklungen in Europa und in der Welt abhängig, die wir ganz schlecht beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund und dieser Situation beraten wir den Haushalt.
Ich sagte, es ist der zweite Haushalt im Zeichen der Schuldenbremse. Vielleicht haben wir selbst zu oft vom „Diktat der Schuldenbremse“ gesprochen oder ähnliche Formulierungen benutzt. Das ist mir gestern wieder aufgefallen. Deshalb ist es mir auch ein Anliegen zu sagen, dass es keine dunkle Macht ist, die über uns kommt. Wir bekommen nicht von irgendjemanden diktiert, dass wir sie einhalten müssen. Ich halte es schlichtweg für eine Notwendigkeit, dass wir uns auf allen Ebenen diesem Thema stellen. Schuldenbremse ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung eine Notwendigkeit. Das zeigt sich immer mehr. Sicher haben krisenhafte Entwicklungen auch etwas mit Spekulantentum und dem internationalen Finanzwesen zu tun, aber ich sage Ihnen, eine solche Entwicklung ist nicht möglich, wenn man solide Staatsfinanzen hat. Deshalb müssen gerade wir in Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen, damit wir ein Hort der Solidität bleiben. Das gilt in gleichem Maße auch für die Bundesländer. Deswegen müssen wir im Saarland uns dieser Aufgabe schon aus Eigeninteresse stellen. Deswegen sollten wir sagen, Schuldenbremse ist kein Diktat von außen, sondern Schuldenbremse ist ein Ziel, das wir uns selbst aufgeben.
Ich stelle bei der SPD-Opposition einen Wechsel in der Diktion fest. Wenn wir vor einigen Jahren noch grundsätzlich darüber debattiert haben, ob so etwas wie eine Schuldenbremse überhaupt möglich, sinnvoll oder als Ziel erstrebenswert ist, so können wir heute feststellen, dass zumindest in der Zielsetzung,
bis 2020 ohne neue Schulden auszukommen, offensichtlich Gemeinsamkeit besteht. Ich begrüße das ganz außerordentlich, weil es wichtig für unser Land ist, in diesem Ziel, in diesen Punkten Gemeinsamkeit zu haben, auch und gerade vor dem Hintergrund der Entwicklung in Deutschland und in Europa; wir gewinnen damit Glaubwürdigkeit und würden mit jeder anderen Politik unser Land gefährden. Deshalb begrüße ich das außerordentlich.
Ich begrüße auch eine veränderte Diktion in Einzelfragen und bei einzelnen Maßnahmen. Das möchte ich festhalten. Es ist beispielsweise durchaus anerkennenswert, dass die SPD-Opposition gestern den Gesetzentwurf zur Polizeireform mitgetragen hat, auch andere Dinge. Das wird auch von Regierungsseite durchaus anerkannt. Ich halte es in unserem Land angesichts der Herausforderungen auch für notwendig, dass wir in machen Strukturfragen zusammenstehen und den Menschen nicht ein X für ein U vormachen - was immer noch nicht bedeutet, dass wir in allen Fragen einer Meinung wären, dass wir nicht in Einzelfragen heftig diskutieren müssen.
Meine Damen und Herren, der Haushalt steigt um 1,6 Prozent, also um knapp 60 Millionen Euro. Was aber die Sparanstrengungen des Landes am meisten dokumentiert, ist die Tatsache, dass die Nettokreditaufnahme von 904 Millionen Euro auf 629 Millionen Euro sinkt, also um insgesamt 275 Millionen Euro. Wenn man bedenkt, dass wir aufgrund unserer Haushaltsnotlage schon 532 Millionen Euro Zinsen zahlen, sieht man bereits, welche Kraftanstrengung sich dahinter verbirgt.
Weil uns ab und an vorgehalten wird, was wir denn in der Vergangenheit an Schulden gemacht hätten, möchte ich Ihnen noch einmal darlegen, was in den letzten Jahren geschehen ist, wie restriktiv Finanzpolitik in den letzten Jahren war. Ich gestatte mir an dieser Stelle, aus dem letzten Rechnungshofbericht zu zitieren, mit Erlaubnis des Präsidenten: „Auf der Zeitachse von 2000 bis 2009 sind die bereinigten Ausgaben des Saarlandes um 7,9 Prozent der vergleichbaren Ausgaben gestiegen, in Schleswig-Holstein dagegen um 17,67 Prozent. Im Schnitt der westdeutschen Länder gab es einen Ausgabenanstieg von 21,22 Prozent.“
Das zeigt, so formuliert es der Rechnungshof, dass es eine von schwierigen Rahmenbedingungen geprägte Haushaltsdisziplin gibt - ungeachtet möglicher Einsparpotenziale im Einzelnen darüber hinaus -, eine Haushaltsdisziplin, die auch vom Finanzplanungsrat und nach den jährlichen Feststellungen des Rechnungshofs beibehalten worden ist. Das zeigt, dass wir uns nicht nur jetzt anstrengen, sondern dass wir uns auch schon in der Vergangenheit angestrengt haben. Hätte es nicht diesen Einbruch 2008/2009 gegeben, wären wir heute auch einen großen Schritt weiter.
Meine Damen und Herren, es geht in diesem Haushalt aber nicht nur um Sparen, wir wollen in diesem Haushalt auch ganz klare Akzente setzen. Diese Akzente werden auch gesetzt. Da möchte ich beispielhaft den Bildungshaushalt erwähnen. Der Einzelplan Bildung erfährt eine Steigerung um 22 Millionen Euro, das sind 4 Prozent. Allein der Bereich der frühkindlichen Bildung steigt um über 20 Millionen Euro. Da geht es um Krippenplätze und die Landesmittel, die wir dazugeben. Ich möchte hervorheben: Wir sind eines der wenigen Länder, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur die Bundesmittel verbrauchen, sondern eigene Landesmittel einstellen, um diese Maßnahmen stemmen zu können.
Das Kapitel „Ganztägige Bildung und Betreuung“, wo es um die Ganztagsschulen geht, steigt um 1,2 Millionen Euro. Dabei sind die entsprechenden Lehrerstellen noch nicht mit eingerechnet. Wir haben mittlerweile ein flächendeckendes Angebot an Offenen Freiwilligen Ganztagsschulen, das mittlerweile in seiner Dichte und seinen Qualitätsanforderungen beispielhaft ist.
So ist die Formulierung: Offene Ganztagsschulen. Das ist ja wohl ein bundesweiter Begriff, Herr Commerçon, das müssten Sie doch wissen.
Natürlich ist das eine Offene Ganztagsschule, was soll es denn sonst sein? Dann erklären Sie mir nachher bitte, was es ist. - Wir haben teilgebundene Ganztagsschulen mit Ganztagsklassen, die sich immer weiter ausdehnen. Die gebundenen Ganztagsschulen werden stetig ausgebaut. Damit schaffen wir unter Beibehaltung der Wahlfreiheit ein wohnortnahes und breitgefächertes Angebot an ganztägiger Bildung.
Die demografische Rendite bleibt nun im dritten Jahr im System.
Die Ausgaben pro Schüler steigen, die Lehrerfeuerwehr wird, wie versprochen, weiter ausgebaut. Für ganztägige Bildung werden zusätzliche Lehrkräfte eingestellt. Wenn die demografische Rendite im dritten Jahr im System bleibt, bedeutet das mehr Ausgaben pro Schüler, mehr Personal pro Schüler.
Meine Damen und Herren, auch im Bereich der Hochschulen gibt es Steigerungen. Bei den Baumaßnahmen an den Hochschulen haben wir eine Steigerung um 54 Millionen Euro. Der Einzelplan 08 steigt um 22 Millionen Euro. Darin sind die Mittel für
den Hochschulpakt 2020 enthalten. An dieser Stelle möchte ich kurz etwas zu der Hochschulentwicklung sagen.
Ja, es ist wichtig und gut, wenn darin Konsens besteht: Wir können nicht in allen Bereichen breit aufgestellt sein, wir müssen Schwerpunkte setzen, wir müssen auf Spezialität und auf Exzellenz setzen. Das war schon immer unser Bestreben, das ist auch in der Vergangenheit schon geschehen. Wir werden im Rahmen der Hochschulentwicklung die Diskussion führen müssen, auch mit den Hochschulen, welche Bereiche in Zukunft weiter gefördert werden und welche nicht. Ich sage Ihnen auch an dieser Stelle: Auch von uns beabsichtigt keiner, die Medizinische Fakultät zu schließen.
Das ist im Moment nicht Stand der Dinge. Ansonsten möchte ich aber den Gesprächen, die jetzt geführt werden müssen, nicht vorgreifen, ich möchte auch keine Vorfestlegungen treffen. Wenn es heißt, wir müssen weniger Juristen ausbilden, dafür mehr Ingenieure, dann ist das leicht dahingesagt. Man muss aber auch wissen, dass das juristische Studium zu den weniger teuren gehört und dass es verquickt ist mit einem deutsch-französischen Studiengang und mit dem Europainstitut. Das heißt, wenn man diese beiden Institutionen erhalten will, sinken die Einsparpotenziale. Diese Rechnung muss angestellt werden. Man muss auch überlegen, ob wir damit nicht größere Abwanderungen und Mindereinnahmen im Länderfinanzausgleich produzieren, die die Einsparungen in diesem Bereich womöglich überwiegen. Deshalb müssen diese Diskussionen grundsätzlich und gründlich geführt werden, mit den Hochschulen. Dieser Aufgabe werden wir uns in Zukunft auch stellen, ohne irgendwelche Vorfestlegungen an dieser Stelle zu treffen.
Meine Damen und Herren, im Bereich der Wirtschaftsförderung stehen im Jahre 2012 insgesamt 306,3 Millionen Euro zur Verfügung, damit 5 Millionen Euro mehr als 2011. Das zeigt, dass wir uns bei dieser Aufgabe weiterhin unserer Verantwortung stellen und alles tun, um den Wirtschaftsstandort Saarland voranzubringen. Wir sind nicht den Weg gegangen, den andere Bundesländer bereits eingeschlagen haben, indem sie die Mittel für die Wirtschaftsförderung gekürzt haben, insbesondere die Investitionsbeihilfen.
Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass sich das Saarland in den letzten Jahren wirtschaftlich weiterhin außerordentlich positiv entwickelt hat. Wir liegen beim Wachstum weiterhin im vorderen Drittel. Der Strukturwandel zeigt weiter Fortschritte, trägt Früchte. Die Arbeitslosigkeit ist so gering wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. Die Anzahl der sozialversiche
rungspflichtigen Arbeitsplätze steigt. Das ist wichtig, auch für unsere Steuerentwicklung. Auch da ist zu verzeichnen - und auch das belegt ein Stück erreichter Strukturwandel -, dass unsere Steuereinnahmen, dass unsere Steuerkraft sich im Bundesvergleich verbessert hat. Wir werden nämlich zunehmend unabhängiger vom Länderfinanzausgleich. Während wir Anfang 2000 noch rund 150 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalten haben, ohne die Ergänzungszuweisungen natürlich, ist das mittlerweile heruntergegangen auf knapp 90 Millionen Euro im Jahr 2010. Das bedeutet nicht, dass uns jemand böse wollte oder dass der Länderfinanzausgleich insgesamt gesunken wäre; die Masse ist gestiegen. Wir haben uns einfach mit unserer Steuerkraft gegenüber anderen verbessert. Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen haben in dieser Zeit ganz erheblich mehr bekommen; NordrheinWestfalen ist sogar zum Nehmerland geworden. Das zeigt, was bei uns in den letzten Jahrzehnten an Strukturwandel in Angriff genommen wurde, trägt langsam Früchte. Wir könnten noch viel mehr von diesen Früchten ernten, wenn wir die Altschuldenlast nicht hätten. Deshalb müssen wir uns unseren Hausaufgaben weiter stellen und das werden wir auch tun.
Meine Damen und Herren, dass der Wirtschaftsstandort Saarland attraktiv ist, zeigen die Investitionen, die wir in den letzten Jahren zu verzeichnen hatten. Ich nenne einmal die Saarschmiede, ich nenne die Stranggießanlage der Dillinger Hütte. Das zeigt doch, dass das Saarland Standort klassischer Industrien bleibt und dass es als Investitionsstandort weiterhin attraktiv ist. Die Nemak investiert. Michelin investiert in Homburg. Hier sind Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe erfolgt und es werden neue Arbeitsplätze entstehen. Daher muss uns auch niemand belehren, dass das Saarland Industriestandort bleibt.
Ich möchte aber noch einen anderen Bereich nennen. Manche haben gelacht und wir mussten uns anhören, dass in diesem Bereich keine Arbeitsplätze entstehen würden. Ich nenne hier die Nanotechnologie, wo wir seit Jahren in Forschungsförderung investieren. Die Firma Nanogate, eine Ausgründung des INM, hat in diesem Jahr erhebliche Umsatzzuwächse zu verzeichnen. Dieses saarländische Unternehmen hat mittlerweile eine Produktion für Jaguar und Land Rover bekommen und eine Serienproduktion für Chrysler. Das sind die größten Aufträge, die das Unternehmen bisher erhalten hat. Und dies zeigt, was wir immer gesagt haben: Diese Innovationen, die wir dort fördern, dienen nicht nur irgendwelchen spleenigen Minibereichen, sondern sie dienen der klassischen Industrie, sie sind dort nutzbar und anwendbar. Gerade diese Bereiche zeigen, wie richtig diese Aussage war. Hier geht es jetzt auch los mit einem Zuwachs an Arbeitsplätzen, was natürlich im
mer etwas Zeit braucht. Das heißt, auch hier sind in der Vergangenheit die richtigen Weichen gestellt worden und sie müssen weiter gestellt werden.
Deswegen werden wir in die außeruniversitäre Forschung mehr Geld investieren. Wir haben in diesem Haushalt deshalb auch eine Steigerung zu verzeichnen. Meine Damen und Herren, der Haushalt ist verantwortungsbewusst aufgestellt. Er enthält natürlich Sparmaßnahmen, auch im Personalbereich. Aber wir werden in diesem Jahr auch für die Beamten wieder eine Besoldungserhöhung umsetzen können. Der Haushalt enthält bei den konsumtiven Ausgaben Einsparungen, quer durch alle Ressorts. Diese sind bereits detailgenau dargestellt. Wir kommen nicht daran vorbei, auch die Einnahmesituation zu verbessern - Stichwort Grunderwerbsteuer. Wir kommen nicht daran vorbei, quer durch alle Bereiche Sparsamkeit zu beweisen. Aber wir beweisen auch, dass wir Schwerpunkte setzen und dass wir die Punkte weiterhin fördern, die für unser Land wichtig sind und mit denen wir unser Land weiter voranbringen wollen. Auf diesem Weg, Sparen und Investieren, wollen wir unser Land weiter führen. Dort setzen wir auch einen Schwerpunkt in diesem Haushalt. Ich wünsche uns allen gute Beratungen und bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst gehe ich einmal davon aus, dass jeder Ausschuss so neutral wie möglich geführt wird. Deswegen haben wir auch im Parlament Ausschüsse entsprechend der Mehrheitsverteilung, und jeder Abgeordnete darf in jeden Ausschuss gehen und seine Fragen stellen. Von daher kann von Mauer bauen oder Vertuschung überhaupt nicht die Rede sein. Es ist Tradition hier im Parlament und es gibt einen entsprechenden Grundlagenbeschluss, dass die Ausschüsse entlang der Ministeriumszuschnitte gebildet werden. Hätte der Kollege Pauluhn noch etwas weiter zurück recherchiert, bis vor das Jahr 1994, dann wüsste er, dass der Kulturbereich vorher dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugeordnet wurde. Damals hatte die SPD-Landesregierung nämlich die Bereiche Bildung und Kultur und Wissenschaft getrennt und danach wieder in einem Ministerium zusammengeführt. Deswegen ist er bewusst nur bis zum Jahr 1994 und nicht bis zum Jahr 1993 zurückgegangen.
Wir haben in der letzten Legislatur mehrfach Änderungen der Ministeriumszuschnitte gehabt. Zum Bei
spiel gab es zunächst einen Ausschuss Bildung, Kultur, Wissenschaft, anschließend einen Ausschuss Bildung, Familie, Frauen und Kultur. Wir sind immer den Ministeriumszuschnitten entsprechend gefolgt. Und dass der Kulturbereich und der Medienbereich in dieser Legislatur zunächst im Bildungsausschuss verblieben, hat einfach damit zu tun, dass es keinen mit der Staatskanzlei korrespondierenden eigenen Ausschuss gibt.
Das sage ich Ihnen gleich, Frau Kollegin Ries. - Es gibt keinen mit der Staatskanzlei korrespondierenden Ausschuss, und wir wollten auch keinen eigenständigen Ausschuss bilden, damit wir nicht noch einen Ausschuss schaffen, der auch zusätzlich Geld kostet. Wäre das von den Oppositionsfraktionen beantragt worden, hätten wir darüber reden können. Nachdem dann die Neuorientierung erfolgt ist, habe ich mit beiden Oppositionsfraktionen Kontakt aufgenommen, um darüber zu sprechen, wie wir mit dieser Situation umgehen. Eine endgültige Rückmeldung von der SPD-Fraktion gab es zunächst nicht. Ich darf aber berichten, dass die Fraktion DIE LINKE gegen die Regelung, die wir vorgeschlagen hatten, zunächst keine Einwände hatte. Zunächst war es offenbar allen Fraktionen klar, dass der Innenausschuss eigentlich nicht in Frage käme. Der Vorschlag kam auch nicht, weil alle wussten, wie belastet der Innenausschuss ist und dass wir schon einen zweiten Ausschuss im Bereich des Innenministeriums haben, nämlich den Europaausschuss, der von seinen Aufgaben her etwas weniger belastet ist und dem man diesen Bereich Kultur zuordnen könnte. Das war alles. Es hat keinen Vorschlag der SPD oder der LINKEN gegeben, den Kulturbereich dem Innenausschuss zuzuordnen. Einen solchen Vorschlag hat es nicht gegeben. Hätte es ihn gegeben, hätte man darüber reden können und wir hätten ihn dann entsprechend zugeteilt. Jetzt aber einen Ausschuss zu bilden, quer über die Neuressortierung der Ministerien hinweg, mit drei verschiedenen Zuständigkeiten und drei verschiedenen Ministerien, die dann Ansprechpartner wären, das ergibt schlichtweg keinen Sinn. So etwas hat es in diesem Haus auch noch nie gegeben. Sie können sich also weder auf die Tradition dieses Hauses noch auf Sachargumente berufen.
Herr Kollege Schnitzler, bitte schön.
Abg. Schnitzler (DIE LINKE) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Kollege Schmitt, wir möchten das Thema ja gar nicht so groß aufziehen. Trotzdem würde ich Ihnen als Vorsitzender des Innenausschusses gerne eine Frage stellen, weil man die Bildung der Ausschüsse natürlich auch in Bezug setzen sollte zu der geplanten Veränderung bei den Personen. Deshalb frage ich Sie, ob Sie nicht richtigerweise die Kultur an den Innenausschuss geben müssten, weil der Abgeordnete Karl Rauber in den Innenausschuss nachrücken soll. Karl Rauber ist ausgewiesener Experte für Kultur, er kennt sich hier bestens aus. Das wäre doch eine gute Sache.
Ich weiß gar nicht, ob ich auf so etwas überhaupt antworten muss. Das hake ich ab. Ich sage Ihnen nur einen Satz. Erstens war das niveaulos und zweitens wissen Sie ganz genau, dass ein ehemaliger Minister traditionell nicht in den Ausschuss geht, für dessen Bereich er vorher zuständig war. Von daher erübrigen sich alle weiteren Diskussionen an diesem Punkt.
Sie können sich weder auf die Tradition dieses Hauses berufen noch gab es einen Vorschlag vonseiten der LINKEN oder der SPD, mit denen im Vorfeld gesprochen worden ist, diesen Bereich doch bitte in den Innenausschuss zu geben. Es stand lediglich der Vorschlag im Raum, das beim Bildungsausschuss zu belassen. Aber das Bildungsministerium hat nicht die Zuständigkeit, sondern die Zuständigkeit ist im Bereich Inneres, Europa und Kultur gelandet. Deswegen sollten wir unserer Tradition treu bleiben, Ausschüsse entlang den Zuständigkeiten der Ministerien zu bilden, und deshalb bleibt unser Vorschlag so bestehen, wie wir ihn heute hier vortragen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Ries hat ja sehr weit ausgeholt und versucht, ihre Sicht der Dinge rund um den Vierten Pavillon von Beginn an zu schildern.
Ich habe doch bisher noch gar nichts weiter gesagt. - Sie geht damit weit über den Antrag hinaus. Eigentlich wollte ich mich heute im Großen und Ganzen auf den Antrag konzentrieren.
Ich möchte aber doch ein paar Dinge klarstellen. Es bleibt für mich dabei, dass die Grundidee, einen Vierten Pavillon und eine Erweiterung der Modernen Galerie zu planen, nicht falsch war und auch heute nicht falsch ist.
Diese Idee ist nicht erst von einer CDU-Landesregierung vorgebracht worden, sondern sie war wesentlich älter. Es hat immer wieder neue Versuche, auch unter Vorgängerregierungen, gegeben, diese Idee zu verwirklichen.
Ich werde doch wohl hier ein paar Ausführungen im Zusammenhang machen dürfen! Sie sagen, das brauchten wir im Grundsatz überhaupt gar nicht, und schon gar nicht an dieser Stelle.
Die Idee war meines Erachtens richtig, auch wenn Frau Kollegin Ries hier den Eindruck erweckt hat, die Idee sei grundsätzlich falsch und das Projekt sei grundsätzlich Gigantomanie.
Das Saarlandmuseum hat Bestände, die es wert sind, ausgestellt zu werden und die bisher in den Räumlichkeiten des Museums nicht genügend Platz gefunden haben. Von daher war der Grundgedanke richtig, hier einen Erweiterungsbau zu planen. Es hat auch immer schon Pläne und Entwürfe gegeben, auch in der Vergangenheit, an dieser Stelle einen entsprechenden Bau zu verwirklichen. Das ist nachweisbar. Es hat auch einmal eine Entwurfsplanung von Herrn Schönecker selbst gegeben, neben anderen Ideen auch an dieser Stelle noch einen Anbau zu verwirklichen.
Auch der Hauptkritiker, der ehemalige Landeskonservator Lüth, hat an dieser Stelle schon einmal einen entsprechenden Bau vorgeschlagen. Von daher war die Idee nicht neu, und im Grundsatz bekenne ich mich auch heute noch dazu, dass dort grundsätzlich ein Erweiterungsbau errichtet werden sollte.
Auch ist nicht von Beginn an alles schiefgelaufen! Es haben dort unabhängige Preisgerichte getagt, mit entsprechenden Fachleuten besetzt, Vertretern der Architektenkammer, des Bundeskulturstaatsministeriums und renommierten Architekten. Im Wettbewerbsergebnis sind durch dieses unabhängige Gremium tatsächlich Fehler passiert, danach hat die Vergabekammer die Vergabe an den ersten Preisträger aufgehoben.
Aber wenn Sie heute bemängeln, dass der fünfte Preis gebaut wird, kann ich Ihnen sagen: Sie haben damals auch schon den ersten Preis kritisiert! Und die Bürgerinitiative gegen das sogenannte Museumsmonster - ich weiß nicht, wie groß diese Initiative ist -, hat sich damals schon gegen diesen ersten Entwurf gewandt. Das war also überhaupt nicht der maßgebliche Punkt.
Das weiß ich nicht. Es gibt ein zweistufiges Verfahren, und auch in der zweiten Stufe
sind unabhängige Fachleute beteiligt, die dann entscheiden. Ich war da nicht beteiligt. Aber dieses Verfahren ist bundesweit üblich und ist übrigens auch rechtlich so festgelegt. Daher maße ich mir gar nicht
an zu sagen, ich hätte alles besser gewusst. Also dieses zweistufige Verfahren ist im ganz normalen rechtlichen Rahmen abgewickelt worden. Die Probleme sind später entstanden. Wir müssen darüber diskutieren, wie das geschehen konnte, wieso danach Versagen eingesetzt hat,
wieso Projektsteuerung und Bauleitung nicht entsprechend funktioniert haben, sodass letztendlich Mehrkosten entstanden sind.
Sie haben gesagt, die Architekten seien wegen der Fassade abgesprungen. Da muss ich doch zumindest konstatieren, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten der Fassade, wie sie die Architekten zunächst geschätzt hatten, so nicht einzuhalten waren. Es ging in erster Linie darum, die Kosten in den Griff zu bekommen, als das Kuratorium entschieden hat, dass die Fassade nicht so gebaut werden sollte, wie sie geplant war. Es war also kein Akt der Vertreibung der Architekten, sondern der Versuch, die Kosten im Griff zu halten. Das ist in meinen Augen nicht zu kritisieren. Tatsache ist, es sind anschließend bei der Bauausführung Fehler passiert, die so nicht hätten passieren dürfen. Unsere Aufgabe ist jetzt, die Verantwortlichkeiten zu klären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Es sind Fehler passiert, das bedauere ich außerordentlich. So etwas darf künftig nicht mehr geschehen. Deshalb müssen wir uns ernsthaft Gedanken machen, ob es bei der Stiftung Dinge gibt, die wir korrigieren müssen.
Ich habe eben meins dazu gesagt, Herr Kollege Jung.
Ich bin der Meinung, dass wir bei der Stiftung Strukturen ändern müssen. Das hat sich insbesondere im letzten halben Jahr gezeigt, als uns Sachverhalte bekannt wurden, die vorher nicht bekannt waren. Bisher hatten wir über Übertreibungen bei Spesen gesprochen, die schon ärgerlich waren. Jetzt geht es aber um Fehler bei Bauüberwachung und Bauausführung, die für den Steuerzahler eine ganz andere Dimension annehmen. Dann müssen wir auch darüber nachdenken, ob es künftig Strukturen geben kann, die helfen, so etwas zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung des Vieraugenprinzips und die Einsetzung eines zweiten Vorstandes, der für den kaufmännischen Teil verantwortlich ist. Es gibt durchaus Einrichtungen, auch in der Kultur, die keinen gleichberechtigten Geschäftsführer oder Vorstand im kaufmännischen Bereich haben,
was in der Vergangenheit trotzdem nicht schädlich war. Hier hat es offensichtlich nicht funktioniert, entgegen dem, was wir ursprünglich erwartet hatten. Deshalb müssen wir jetzt handeln, um konsequent neben dem künstlerischen einen gleichberechtigten kaufmännischen Vorstand einzusetzen.
Ein nächster Punkt ist das Thema Rechts- und Fachaufsicht sowie Kuratoriumsvorsitz. Aber bevor ein falscher Zungenschlag reinkommt, stelle ich klar, das Kuratorium - auch sein Vorsitzender, der Kurator - ist kein operatives Organ im operativen Geschäft. Das Kuratorium ist nach dem Stiftungsgesetz ein Aufsichtsgremium; seine Befugnisse entsprechen in etwa denen eines Aufsichtsrates bei GmbHs und Aktiengesellschaften. Es war bisher in der ganzen Republik und auch bei uns üblich, dass das aufsichtsführende Ministerium in diesem Gremium vertreten ist. Dennoch sind wir der Meinung, dass Kuratoriumsvorsitz und Rechtsaufsicht künftig getrennt werden sollten.
Was aber nicht geht, deshalb unterscheiden wir uns vom SPD-Antrag, ist die weitgehende Formulierung, die Sie heute vorschlagen. Ich halte es nicht für möglich, sowohl alle Mitarbeiter des Kulturministeriums als auch alle Mitarbeiter des Finanzministeriums als Beteiligungsverwaltung aus dem Kuratorium herauszuhalten.
Dies entspricht auch nicht den Forderungen des Rechnungshofes, so scharf waren seine Formulierungen nicht.
Meine Damen und Herren, es erscheint mir etwas weitgehend, alle Ministerien außen vor zu lassen, wenn es um die Besetzung des Aufsichtsgremiums geht. Es muss möglich sein, eine effektive staatliche Kontrolle in diesem Gremium zu gewährleisten, auch wenn die Rechtsaufsicht davon getrennt wird. Ich kann nicht einfach alles privaten Dritten überlassen. Irgendeine Art von Verantwortung muss die Landesregierung in diesem Aufsichtsgremium weiter erfüllen können. Das ist im Übrigen bei allen GmbHs und Aktiengesellschaften, die sich in Landeseigentum befinden, aber auch bei allen städtischen und kommunalen Einrichtungen der Fall. Das ist gar nichts Außergewöhnliches. Wir werden auf jeden Fall Rechtsaufsicht und Kuratoriumsvorsitz trennen. Dazu wird es im Oktober 2011 einen Gesetzentwurf geben, der vorher mit dem Rechnungshof besprochen wird.
Deswegen können wir Ihrem Antrag heute so nicht zustimmen, aus den Gründen, die ich eben genannt habe, weil er an einer Stelle zu weit und an einer anderen Stelle zu kurz springt. Wir können einen solchen Doppelvorstand nicht in der Satzung verankern, ohne es gleichzeitig im Gesetz zu tun. Deshalb sind wir der Meinung, dies soll gesetzlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf wird im Oktober 2011 kommen, dann werden wir das beraten, in die Anhörung gehen und anschließend konkret beschließen können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Halten wir zunächst einmal fest, was derzeit der Ist-Zustand ist. Im Moment ist es möglich, in der Schweiz Gelder zu parken, ohne dass das deutsche Finanzamt irgendetwas davon erfährt. Wir haben keinerlei Auskunftsrechte, wir haben keinerlei Kontrollmöglichkeiten. Der deutschen Steuerfahndung sind die Hände gebunden, sofern nicht irgendjemand auf dem Markt eine CD anbietet, die wir dann aufkaufen können, die aber nur einen Bruchteil der Daten von Vermögen enthalten, die in der Schweiz lagern. Das gilt auch für andere sogenannte Steuerparadiese. Wir haben dort keinerlei Einfluss-, Kontroll- oder Besteuerungsmöglichkeiten. Gewiss, wir können darauf hoffen, dass viele Steuerpflichtige ehrlich sind und ihr Vermögen angeben, wir können darauf hoffen, dass es die sogenannten Selbstanzeiger gibt. Aber dass das oft eben nicht der Fall ist, das ist Realität. Wir kommen an dieses Vermögen, das der deutschen Steuerverwaltung rechtswidrig hinterzogen wird, beim derzeitigen Zustand nicht heran. Und das ist für mich der sozial ungerechteste Zustand, den man sich überhaupt vorstellen kann, denn das Vermögen bleibt komplett unbesteuert.
Von daher gibt es seit Jahren Bemühungen, zu einem Doppelbesteuerungsabkommen zu kommen. Ein solches Doppelbesteuerungsabkommen kann natürlich in erster Linie nur die Zukunft betreffen.
Aber in diesem Abkommen, wie es hier heute unterzeichnet werden soll, geht es offensichtlich auch um Fälle der Vergangenheit. Im Übrigen wird dieses Abkommen erst heute unterzeichnet und erst dann werden wir den vollständigen Text kennen. Bis jetzt haben wir nur grobe Informationen über den Inhalt. Der vollständige Text liegt erst nach Unterzeichnung vor. Es gab ja auch eine Bundestagsdebatte zu dem Thema. Auch da ist eigentlich schon gesagt worden, dass es international üblich ist, dass der Text mit Unterzeichnung vorgelegt wird und dann in der Ratifizierung beraten wird. Von daher kann ich mich heute gar nicht zu allen Details des Abkommens äußern und sagen, ob wir zustimmen werden, ob wir dagegen stimmen werden oder ob wir uns enthalten werden, weil ich noch gar nicht alle Details kenne.
Ich halte nur fest: Der Zustand, wie er jetzt ohne Abkommen herrscht, ist der denkbar ungerechteste Zustand überhaupt. Dort liegt Geld von deutschen Bürgern, die dieses Geld nicht der deutschen Besteuerung unterwerfen. Das ist ein Problem, und dieses Problems hat man sich in dem wohlmeinenden Bemühen angenommen, nicht irgendwelche Amnestien zu verteilen oder nicht irgendwelchen Bürgern unrechtmäßig Steuern zu erlassen, sondern das Vermögen zumindest für künftige Jahre - und teilweise sogar rückwirkend - der Besteuerung zu unterwerfen. Dazu liegt jetzt ein Abkommen vor. Das entspricht nicht in allen Details zu hundert Prozent den Gerechtigkeitsvorstellungen, die wir uns wünschen würden. Auf der anderen Seite gibt es leider Gottes in der Schweiz Vorstellungen vom Bankgeheimnis, die sich mit unsere Vorstellungen hier in Deutschland und in der EU so nicht decken, und da müssen wir irgendwie auf dem Verhandlungsweg zu einem Ergebnis kommen. Ich bezweifele, dass irgendeine Regierung es schaffen würde oder es schaffen wird, hier zu Maximalergebnissen zu kommen, die es ermöglichen, dass wir für die gesamte Zeit nachversteuern können, dass wir für die gesamte Zeit Auskunftsrechte bekommen, dass wir Strafverfahren einleiten können und auch in Zukunft alle Kontodaten aus der Schweiz bekommen. Ich fürchte, das, was unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eigentlich das Richtige wäre, wird auf dem Verhandlungsweg nicht erreichbar sein. Deshalb muss man sich fragen, was ist möglich und was hat man hier erreicht.
Erreicht hat man zumindest teilweise die Besteuerung für die Vergangenheit. Und es werden ja keine unerklecklichen Summen sein, die dann fließen werden. Man hat außerdem erreicht, dass in Zukunft gegenüber dem deutschen Steuerrecht wettbewerbsneutral besteuert wird. Das heißt, es wird der Steuersatz, der auch in Deutschland fällig wäre, unmittelbar von der Quelle, also von der Bank, erhoben. Bei besonders auffälligen Fällen besteht zudem eine Auskunftsmöglichkeit, und diesbezüglich muss auch
Auskunft gewährt werden. Wenn jemand versucht, aus der Schweiz in ein weiteres Land zu flüchten, wird es auch die entsprechende Auskunft der Schweiz an Deutschland geben, sodass eine weitere Steuerflucht in andere Steuerparadiese so nicht mehr möglich sein wird. Das ist für mich, zumindest auf die Zukunft gesehen, ein Zustand, mit dem ich mich eher abfinden kann als mit einem Zustand ohne Abkommen, bei dem wir überhaupt nichts von diesen Steuerpflichtigen bekommen, weil das Geld dort einfach liegen bleibt. Es hat auch nichts mit Legalisierung von Schwarzgeld oder mit Legalisierung von verbrecherischem Vermögen zu tun, weil bei Verdachtsfällen, also in diesen besonderen Fällen, die ja gerade nicht die Regel sind, eine Auskunftsmöglichkeit besteht und wir künftig dann konkrete Auskünfte verlangen können.
Ich halte fest: Was wir heute wissen, entspricht zwar nicht hundertprozentig allen Gerechtigkeitsvorstellungen, so wie man sich das wünschen würde, aber es würde zumindest für die Zukunft ein Zustand geschaffen, der die Zinsen in der Schweiz dann genauso besteuert wie in Deutschland und bei dem die Menschen, die in der Schweiz ihr Geld liegen haben, genauso ihre Steuern zahlen müssen. Das ist um ein Vielfaches gerechter als ein Zustand ohne Abkommen. Es würde übrigens auch für den saarländischen Haushalt ganz erhebliche Mehreinnahmen bedeuten. Man kann natürlich sagen, das ist quasi nichts, wenn man damit rechnet, dass es rückwirkend etwa 4 Millionen Euro zusätzlich gibt und dann jährlich 2 oder 3 Millionen Euro mehr. Das sind ja alles nur Schätzungen, aber ich denke, das sind ganz erkleckliche Summen, auf die wir so einfach nicht werden verzichten können, zumal wir nicht wissen, ob irgendjemand ein besseres Abkommen würde aushandeln können.
Wenn Sie jetzt sagen, damit werden Bemühungen der EU und der USA konterkariert, dann muss ich sagen, es ist jetzt zumindest für ein Land ein Schritt gemacht worden. Ich kenne auch nicht die Kündigungsklauseln, die womöglich in diesem Abkommen stecken, ob dort in irgendeiner Art und Weise vereinbart ist, dass ein solches Abkommen kündbar ist, wenn mit der EU als Ganzes eine entsprechende Regelung getroffen würde. Außerdem kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, ob in diesem Abkommen eine Regelung getroffen wird für den Fall, dass in Deutschland oder EU-weit die Zinsabschlagsteuer erhöht werden sollte. Vielleicht ist dort eine Gleitklausel vorgesehen oder es ist geregelt, dass in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht bestünde. Tatsache ist, so wie heute der Steuersatz auf Zinsen ist, wäre es gegenüber Deutschland wettbewerbsneutral. Es würde der gleiche Steuersatz erhoben. Von daher ist ein ganz wesentlicher Anreiz, sein Geld in die Schweiz zu transferieren, mit diesem Abkommen entfallen.
Klar, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und es gehörten eigentlich alle bestraft, die das in der Vergangenheit getan haben. Aber ich sage Ihnen auch: Ohne dieses Abkommen kommen wir so oder so an diese Menschen nicht heran und das Geld bleibt für die Vergangenheit wie für die Zukunft unversteuert. Das kann eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein und bedeutet erst recht einen ungerechten Zustand. Vor dem Hintergrund, dass das Abkommen heute erst unterzeichnet und dann veröffentlicht wird, rate ich uns im Moment noch zu etwas Gelassenheit. Wir müssen uns das Abkommen konkret Detail für Detail und Punkt für Punkt anschauen und müssen am Ende entscheiden, ob dieses Abkommen mehr oder weniger Gerechtigkeit schafft als der Ist-Zustand, gefährdet es womöglich europaweite Abkommen in der Zukunft oder ist es ein erster Schritt. Aber ohne das Abkommen in allen Details zu kennen, kann ich diese schlussendliche Entscheidung nicht treffen. Ich kann Ihnen nur sagen, von den Details her, die ich jetzt kenne, schafft dieses Abkommen in jedem Fall einen Zustand, der erträglicher ist als der jetzige Zustand. Deswegen möchten wir den Antrag der LINKEN und der SPD ablehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - die Debatte mit einem Zitat beginnen. „Die diffamierende Kritik an Gondwana ist unverhältnismäßig und unkonstruktiv. Für uns gibt es keine Alternative zu Herrn Kuhl und seinem Gondwana, weder in Reden noch an einem anderen Ort. Der Strukturwandel ist die einzige Möglichkeit für die ganze Region und für das Saarland. Unserer Meinung nach ist ein solches Konzept nicht schon nach einem Jahr abschließend zu beurteilen. Bei dem Projekt ‚Gondwana’ sollten alle unserer Meinung nach an einem Strang ziehen, und wir fordern von allen die Bereitschaft für sachliche, konstruktive Gespräche. Wir appellieren an den Gondwana-Chef, Herrn Kuhl: Geben Sie bitte nicht auf. Sie sowie Ihre Mitarbeiter dürfen sich auf unsere volle Unterstützung verlassen.“ Was glauben Sie, von wem diese Resolution stammt? Es ist keine Resolution der CDU-Landtagsfraktion. Es ist eine Resolution aus dem Januar 2010 von der SPD Landsweiler-Reden.
Am 11. Februar 2010 berichtet die Saarbrücker Zeitung aus dem Kreistag in Neunkirchen: „Der Kreistag behandelte das Thema Reden sensibel und vermied es, politische Kontroversen, die es im Landtag gegeben hatte, aufzukochen. So waren sich alle schnell einig, dass die Fortführung der in Reden angestoßenen Entwicklung für den Kreis Neunkirchen elementare Bedeutung hat. (...) In der von Jörg Britz und Cornelia Hoffmann-Bethscheider (beide SPD), Peter Schneider (FDP), Bernd Thul (Grüne), Ingrid Janke (Linke) und Lothar Dietz (CDU) geprägten Diskussion ging es darum, dass Gondwana wohl die Leitinvestition für Reden ist, dass darüber hinaus aber noch weit mehr auf dem Riesengelände der ehemaligen Grube passieren müsste.“
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so hat es sich im Übrigen auch in den Aufsichtsgremien der IKS abgespielt. Dort saßen damals keineswegs nur Vertreter der Landesregierung, sondern auch ein Vertreter für den Landkreis Neunkirchen - der damalige Landrat Hinsberger - und der seinerzeitige Stadtverbandspräsident Burkert. Allem wurde in diesen Gremien zugestimmt. Landrat Hinsberger hat
Und jetzt wird es hier ganz toll, wenn der Kollege Jung sagt, Frau Hoffmann-Bethscheider und die Gemeinde Schiffweiler würden jetzt neue Verantwortung übernehmen, um im nächsten Satz zu resümieren: Aber was jetzt im Rahmen von Gondwana II geschieht, ist ja ganz furchtbar; die Landesregierung hat ja überhaupt nichts daraus gelernt. Er vergisst in diesem Zusammenhang nur, zu erwähnen, dass die Verantwortung von Frau Hoffmann-Bethscheider jetzt darin besteht, genau diesen Plänen im Aufsichtsrat der IKS zugestimmt zu haben. Ich sage nur: Herzlichen Glückwunsch! Frau Hoffmann-Bethscheider beweist offensichtlich ein Stück Verantwortung, denn in ihrer neuen Position hat sie vielleicht gemerkt, wie schwierig es ist, Leitinvestitionen zu tätigen, was jedoch manchmal notwendig ist. Sie sollten sich vielleicht einmal vor Ort etwas genauer erkundigen, ehe Sie hier große Reden schwingen. Im Übrigen: Dieses Mietmodell, das dort jetzt umgesetzt wird, ist eine Blaupause dessen, was am Bostalsee mit dem Ferienpark geschieht. Dort hat übrigens auch der Kollege Jung seine Zustimmung erklärt. Wenn man vor Ort in der Verantwortung steht, wenn man vor Ort etwas erreichen will, wenn man vor Ort für seine Region etwas tun will, dann weiß man, wie schwierig das ist, und die Welt sieht oft ganz anders aus, als wenn man hier im Landtag nur aus der Opposition heraus reden darf.
Sie sind stolz darauf zu sagen, Reden sei ein Musterbeispiel für Steuerverschwendung, das habe der Untersuchungsausschuss ermittelt, und streichen das als großes Lob heraus. Ich sage Ihnen: Alle Ihre
kommunalen Vertreter haben die Entscheidungen mitgetragen und sie als alles anderes als Steuerverschwendung angesehen. Im Übrigen muss man sich vielleicht noch einmal Folgendes vergegenwärtigen: Hier hat sich niemand eine goldene Nase verdient, hier hat sich niemand Geld in die Tasche gesteckt, hier gab es keine Korruption.
Nein, aber wenn Sie von Steuerverschwendung sprechen, kommt dieses Bild automatisch hinein. Ich sage ja, dass dies niemand behauptet hat. Auch der Ausschuss hat dies nicht festgestellt.
Selbst der Rechnungshof hat nicht behauptet, dass hier irgendetwas von Vorteilsnahme, Korruption oder Ähnlichem im Spiel sei.
Ich komme gleich noch zu diesem Punkt. Beruhigen Sie sich! - Wenn Sie befürchten, dass das Projekt sich nicht tragen könnte, dann kann es ja wohl nicht so sein, dass hier jemand den großen Reibach macht. Sie sagen, was dort geschehen sei, sei Steuerverschwendung. Zeigen Sie mir den Investor, der ohne Steuermittel, ohne staatliche Hilfe in Reden investiert hätte! Bringen Sie mir ihn heute! Er kann dort sofort weiter investieren. Bringen Sie mir den, der den Park übernehmen will, wenn sich dort ohne öffentliche Mittel so tolles Geld verdienen lässt! Er darf ihn sofort übernehmen. Sie haben niemanden. Und letztendlich kritisieren Sie, dass wir mit Steuergeld dort oben in Reden auf einem schwierigen Standort für die Gemeinde Schiffweiler und die Region Neunkirchen etwas erreichen wollten. Aber hier hat sich niemand ein Denkmal gebaut. Es ging um die Region, um den Ort, um das Gelände. Wir haben in Verantwortung für diese Region gehandelt, und jeder Euro, der geflossen ist, war für diese Region und für dieses Gelände gedacht.
Was war eigentlich geschehen? Es wurden 13 Millionen Euro investiert. Es gab 28 Prozent Förderung. Gleichzeitig wurde das Verwaltungsgebäude übertragen und zu einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter für 25 Jahre zurückgemietet. Es gab eine Wertsicherungsklausel und das Grundstück sollte nach 25 Jahren zurückfallen. Dann ist der Mietpreis forfaitiert worden, was auch nicht schrecklich ungewöhnlich ist - ohne die Mietpreissteigerungen. Es gab für ganz kurze Zeit ein Zwischendarlehn. Alles Geld, das aus der Forfaitierung und dem Mietpreis geflossen ist - das muss man sich bewusst machen -, ist nicht in die Tasche irgendeines windigen Investors geflossen, sondern in den Park und das Gelände. Alles ist in das Gelände auf der Grube Re
den reinvestiert worden. Das ist in der letzten Legislaturperiode in allen Ausschüssen vorab breit diskutiert worden und nachzulesen. Kein Detail der Verträge wurde in irgendeiner Art und Weise geheim gehalten. Man braucht sich wirklich nur die Ausschussprotokolle des Haushalts- und Finanzausschusses oder des Umweltausschusses der letzten Legislaturperiode anzuschauen. Herr Kleineberg und die IKS haben es offen kommuniziert. Ich gebe zu, es hat Kritik der Opposition gegeben. Aber es ist alles Detail für Detail offengelegt worden.
An diesen Punkten hat der Ausschuss nichts Neues ergeben. Es war letztlich eine Frage der rechtlichen und politischen Wertung. Ich wiederhole es, alle diese Maßnahmen, das gesamte Vertragspaket sind einstimmig durch den IKS-Aufsichtsrat mit den Stimmen der Sozialdemokraten verabschiedet worden. Wenn Sie heute dem Aufsichtsratsvorsitzenden Vorwürfe machen und sagen, er hätte sich nicht ordnungsgemäß verhalten, dann sage ich Ihnen, unser deutsches Recht kennt keinen Unterschied zwischen einem Aufsichtsratsvorsitzenden und einfachen Aufsichtsratsmitgliedern. Alle Vorwürfe, von denen Sie denken, Sie müssten sie Herrn Rauber machen, fallen auf Ihre sozialdemokratischen Vertreter zurück.
Das ist deutsches Recht, das Sie, so glaube ich, auch studiert haben. Die Sorgfaltspflichten sind für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied nicht anders als für einen Aufsichtsratsvorsitzenden. Das wissen Sie ganz genau. Sie verschweigen es nur, weil es nicht in Ihr Weltbild passt. Alle Verträge haben dem IKSAufsichtsrat vorgelegen. Ich mache keinen Vorwurf, denn ich weiß, dass kommunale Mandatsträger Verantwortung übernommen haben. Ich halte die Gesamtinvestition mit allen Vertragsangelegenheiten für richtig. Eine solch einseitige Darlegung aber, wie Sie sie vortragen, ist in sich nicht schlüssig und trägt nicht.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass es Kritik des Rechnungshofes gegeben hat. Ich habe Respekt vor dem Rechnungshof. Er leistet wertvolle Arbeit. Die meisten Punkte, die er vorträgt, werden im Rechnungsprüfungsausschuss ähnlich gesehen. Sie werden anerkannt und in den meisten Fällen behoben. Von daher ist die Aufgabe des Rechnungshofes eine wichtige, die von uns in keinerlei Zweifel gezogen wird. Das heißt aber nicht, dass man in allen Punkten und immer in jedem Detail einer Meinung mit dem Rechnungshof sein muss. Ich sage, in diesem konkreten Fall - und ich habe den Empfehlungen des Rechnungshofes schon oft zugestimmt kann ich die Kritik nicht teilen. Das muss einem Ab
geordneten, dem der Rechnungshof zuarbeiten soll, zugebilligt werden. Wir müssen respektvoll miteinander umgehen. Das habe ich mir gegenüber dem Rechnungshof für die Zukunft weiterhin vorgenommen. Ich sage aber auch Folgendes: Ein Direktor des Rechnungshofes sollte im Untersuchungsausschuss ebenso respektvoll mit Abgeordneten umgehen. Das war leider Gottes in einem einzigen Fall nicht so, wie ich es mir gewünscht hätte. Das darf dann aber an dieser Stelle auch gesagt werden.
Was war die Kritik des Rechnungshofes? - Der Rechnungshof sagte, die Miete war nicht ortsüblich. Ortsüblich wären 4,50 Euro gewesen. Nach diesem Untersuchungsausschuss wissen wir, dass 4,50 Euro als ortsübliche Miete noch nicht einmal den Eigeninvest des Investors abgedeckt hätten. Er hätte noch nicht einmal die Anfangsinvestitionen, um das Verwaltungsgebäude sanieren zu können, damit abdecken können. Das wissen wir nach dem Untersuchungsausschuss. Das haben uns alle Untersuchungen so bestätigt. Selbst der Rechnungshof ist anschließend ein Stück weit davon abgerückt und hat gesagt, 4,50 Euro wären seiner Meinung nach nie die angemessene Miete gewesen.
Das hat sich ursprünglich aber anders gelesen und war in der Vergleichsrechnung anders enthalten. Der Rechnungshof hat ganz zum Schluss, nach der letzten Zeugenaussage mit 6,60 Euro gerechnet. Das ist richtig.
Es ist schon witzig, ich habe nur gesagt, er hat anschließend seine Meinung etwas geändert. - Er hat gesagt, die Lastenverteilung sei im Mietvertrag unüblich. Wir wissen mittlerweile, dass die Lastenverteilung üblich ist.
Alle Gutachter, die Sie beauftragt haben, haben uns gesagt, die Lastenverteilung sei üblich. - Die Forfaitierung ist kein unübliches Instrument. Es ist mittlerweile klar, dass der Rückfall des Gebäudes nach 25 Jahren hinreichend abgesichert ist. Es ist im Grundbuch eingetragen. Zum Mietvertrag ist ein entsprechender Aktenvermerk aufgenommen. Wir wissen, dass es bei der Infrastruktur keine Beanstandungen mehr gibt. Tatsache ist auch - nachdem es Anschlussverhandlungen gegeben hat -, dass die Brücke nicht mehr gebaut werden muss und die Halle wieder uns gehört. Insofern ist erfolgreich nachverhandelt worden. Deswegen kann ich der Kritik des Rechnungshofes nicht in allen Teilen so zustimmen.
Jetzt kommen wir zum Thema Mietpreis und Berechnung im Vergleich mit dem Eigenbau. Sie sagen, der Untersuchungsausschuss hätte zutage gefördert, dass die Berechnung des Rechnungshofes von 13,4 bis 20 Millionen genau so bestätigt worden wäre. Ich sage Ihnen, von den 20 Millionen hat der Rechnungshof vorher gesprochen. Anschließend hat Direktor Loch noch davon gesprochen. Es wird kritisiert, es würden immer wieder Gutachten eingeholt, um den Rechnungshof zu widerlegen. Dieser Untersuchungsausschuss war keine Idee der CDU. Ein entsprechendes Gutachten einzuholen, war auch keine Idee der CDU. Das war ein Antrag von Ihnen. Dazu sind zwei Gutachter benannt worden. Diese Gutachter sind zu deutlich anderen Zahlen gekommen. Diese hat die Frau Vorsitzende eben vorgetragen. Sie liegen im günstigsten Fall bei 1,8 Millionen und im höchsten Fall bei 6,9 Millionen. Sie nennen in der Öffentlichkeit aber weiterhin die Zahl von 20 Millionen.
Ich würde sie noch nicht einbeziehen. Dazu komme ich jetzt gleich. Man kann doch nicht sagen, die 20 Millionen seien in voller Gänze bestätigt worden. Ich frage mich, durch was. Durch was sind sie bestätigt worden? - Doch nicht durch die Arbeit des Ausschusses oder durch irgendwelche Sachverständigen oder Zeugen, die wir gehört hätten? Nichts dergleichen ist bestätigt worden.
Entschuldigung, die Idee war von vorneherein falsch gewesen. Sie haben Gutachter beauftragt. Diese haben uns ganz andere Zahlen genannt. Ich sage Ihnen, selbst wenn es 1 Million zu viel gewesen wäre, wäre das auf 25 Jahre gerechnet, wenn es anschließend wieder in den Park zurückgeflossen wäre, immer noch eine Investition gewesen, die ich hätte verantworten können, weil sie nämlich in das Gelände geflossen und Landsweiler-Reden zugutegekommen wäre. Das lässt sich über 25 Jahre wirklich verantworten. Die 1,8 Millionen standen letztlich unter der Prämisse, dass die IKS genauso teuer gebaut hätte. Wir wissen aber, dass für die öffentliche Hand andere Regeln gelten, dass sie an andere Ausschreibungsbedingungen gebunden ist, dass sie keine Pauschalverträge abschließen darf und dass sie keine Nachverhandlungen führen darf. Auch der Gutachter hat uns gesagt, er könne diese Zahl nicht rechnen, aber es sei durchaus wahrscheinlich, dass die öffentliche Hand etwas teurer gebaut hätte. Hätte sie auch nur 10 Prozent teurer gebaut, dann hätte ich einen Gleichstand zwischen dem Land und dem PPP-Modell.
Dass ein komplettes Risiko auf das Land verlagert worden wäre, kann an dieser Stelle überhaupt nicht
als erwiesen gelten. Im Gegenteil nennen die Gutachten eine gewisse Spanne. Beziehe ich die bisherigen Gutachten ein, die die Regierung vorher schon eingeholt hat, so gibt es eine Spanne von 0 bis 6 Millionen. Das ist auf den Mietpreis umgerechnet worden. Innerhalb dieser Spanne ist der Mietpreis, so wie er geschlossen worden ist, durchaus im Rahmen des Zulässigen. Er ist verantwortbar für die Gesamtinvestition, die dort geflossen ist. Ich sage Ihnen nochmals, der Landkreis Neunkirchen hat sich für dieselben 8 Euro pro Quadratmeter dort eingemietet - in dem Wissen, dass er für den Standort etwas Gutes tut. Landrat Hinsberger hat es nach wie vor für verantwortbar gehalten. Wenn Sie schon uns nicht glauben, vielleicht glauben Sie Ihren eigenen Leuten im Landkreis.
Wir haben uns über weite Strecken mit europäischem Beihilferecht beschäftigt. Sie haben ja ausgeführt, das Land sei diesbezüglich ein riesiges Risiko eingegangen. Nach Abschluss der Ausschussarbeit wissen wir: Wenn sich in diesem Fall ein beihilferechtliches Risiko realisieren würde, so entstünde dem Land dadurch kein Pfennig an Schaden. Wenn es ein Risiko gibt, so muss der Investor zurückzahlen. Insofern ist ein beihilferechtsbedingtes Risiko für das Land schon mal gar nicht festgestellt worden. Im Gegenteil, das müsste ganz allein der Investor tragen.
Sie haben das Ganze hier auch so dargestellt, als hätten wir überhaupt keine Sicherungen eingebaut. Wenn aber dort irgendetwas passieren sollte, so fällt doch das ganze Gelände an uns zurück! Und es gehört dann uns! Das Verwaltungsgebäude, die Landschaft oben, alles gehört dann uns. Schließt der Investor vorzeitig, bevor sich die Arbeitsplätze entsprechend dargestellt haben, muss er sogar die Investitionen zurückzahlen.
Und der Investor wird es sich zehnmal überlegen, so zu verfahren, denn Gondwana Invest ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch BGB-Gesellschaft genannt. Das heißt auch, dass es kein Stammkapital einer Gesellschaft gibt, sondern die Gesellschafter persönlich haften. Das heißt konkret, dass Herr Kuhl, sollte er in eine solche Situation geraten, Haus und Hof und sein ganzes Privatvermögen riskiert. Das muss man in dem Zusammenhang auch wissen.
So, wie wir uns mit dem Beihilferecht beschäftigen ich sage Ihnen, die Nachbarn jenseits der Grenze würden sich totlachen, wenn sie das wüssten!
Das sage ich Ihnen jetzt gleich, und es ist Ihnen auch im Ausschuss schon gesagt worden, warum
das nicht notifiziert worden ist. Ich sage es Ihnen mit den Worten Ihres eigenen Gutachters; er hat das zwar hinterher etwas relativiert, hat aber im Grunde schlichtweg gesagt, grundsätzlich gilt: „Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!“ Im Zweifelsfall berate ich so, dass eine Notifizierung nicht erforderlich ist. Und das ist mein Beratungsgeschäft. - Er hat Ihnen dann anschließend wieder etwas Recht gegeben und gesagt, wir hätten ein bisschen zu viel „untergelegt“. Zunächst einmal hat er aber das so gesagt, wie ich es gerade ausgeführt habe. Ich sage Ihnen, wir würden heute noch dort sitzen und auf die Genehmigung warten!
Wir würden heute noch dort sitzen und auf die Genehmigung warten, und es kommt gleich der nächste Punkt: Natürlich hätte man es notifizieren können. Was aber wäre die Konsequenz gewesen? Es gibt durchaus Ferienparks und Ähnliches, die sich eine notifizierte Beihilfe haben geben lassen. In diesem Fall darf der Staat wesentlich mehr investieren. Gespart hätte das Land dadurch aber doch nichts! Sicherlich, man hätte im Hinterkopf gehabt, dass das notifiziert ist. Man hätte sozusagen den offiziellen Stempel der EU-Kommission auf diesem Projekt gehabt. Auf diesen Stempel hätten wir allerdings vier Jahre lang gewartet. Weniger gekostet hätte das Vorhaben dadurch aber nicht. Betrachten Sie sich doch bitte auch einmal, was andere Staaten in entsprechende Parks investieren, teilweise auch mit Zustimmung der EU!
Dass wir uns solche Gedanken machen, dass wir sozusagen die „beihilferechtliche Goldwaage“ ausgepackt haben, und das bei einem Beihilferecht, das eigentlich dafür geschaffen ist zu verhindern, dass Mitgliedsstaaten gegenüber anderen Mitgliedsstaaten einen Vorteil haben, das erscheint mir letzten Endes doch auch ein wenig fragwürdig.
Zutreffend ist, dass es Mitarbeiter gab, die Bedenken hatten. Ich formuliere es aber noch einmal mit den Worten von Herrn Minister a. D. Georgi: „Ein solches Projekt stellt sich in einer Legislaturperiode möglichst nur einmal und das muss man machen. Wenn man es nicht macht, laufen Sie Gefahr, dann ist es vielleicht in Lothringen oder in Zweibrücken.
Dann möchte ich das Geschrei in diesem Lande sehen. Deswegen sage ich: Setzung der Risiken auf Null, wir machen es. Und nicht Debatte, Debatte, Debatte, sondern tun. Wir tun für den Standort Reden - - haben wir etwas Gutes getan. Davon bin ich zutiefst überzeugt, auch jetzt in der Retrospektive. Ich fordere alle Saarländerinnen und Saarländer auf, das Projekt positiv anzunehmen. Je mehr wir positiv darüber sprechen, umso größer wird der Erfolg - von uns allen (...).“
Auch ich kann Sie nach Abschluss dieses Untersuchungsausschusses nur dazu aufrufen: Lassen Sie uns künftig positiv über die Investitionen am Standort Reden sprechen, damit das für uns alle ein Erfolg wird, für Reden, für den Landkreis Neunkirchen und für das Saarland. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Antragstext an sich könnte man fast zustimmen, wenn denn die Überschrift und die etwas merkwürdige Begründung, die ja in eine ganz andere Richtung geht, nicht wären. Und mit Ihrer Rede, Herr Bierbaum, haben Sie eigentlich auch zum Ausdruck gebracht, dass es Ihnen letztendlich um etwas ganz anderes geht. Außerdem haben Sie sich an so vielen Einzelpunkten selbst widersprochen, dass es schon fast schwierig ist, darauf zu antworten. Ich kann das jetzt gern auseinanderfiseln. Es fängt damit an, dass Sie sagten, in dem Umfeld, in dem wir uns jetzt gerade befänden, sei eine antizyklische Politik notwendig, und zwar seien wir jetzt in der Phase, in der wir Geld hineingeben müssten, damit sich die Konjunktur erhole.
Sie haben vom jetzigen Umfeld gesprochen. - Dann stelle ich fest, Sie haben die Zeit der Krisenbewältigung gemeint. Da gebe ich Ihnen Recht. In dieser Zeit war eine antizyklische Politik notwendig. Es musste Geld investiert werden. Ich sage Ihnen, das ist auch künftig möglich und das lässt die Regelung im Grundgesetz weiterhin zu.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz will strukturelles Defizit bekämpfen. Das strukturelle Defizit, das wissen Sie auch, ist das Defizit, das sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten über die Konjunkturschwankungen hinaus besteht. Konjunkturelle Gegenmaßnahmen bei einer schlechten konjunkturellen Lage, bei einer Rezession werden nach der Schuldenbremse und dem Grundgesetz auch weiterhin möglich sein. Darüber hinaus wird bei besonderen Schwierigkeitslagen oder besonders katastrophalen Lagen so etwas möglich sein. Auch das ist im Grundgesetz festgeschrieben. Es findet sich ausdrücklich in den Regelungen des Grundgesetzes.
Die Schuldenbremse will strukturelles Defizit bekämpfen und nicht konjunkturelles. Das heißt, antizyklische Politik ist auch künftig möglich. Das Problem bei antizyklischer Politik ist jedoch - und deswegen waren wir in der Vergangenheit immer skeptisch und haben sie nur in Notsituationen -, dass offensichtlich das Gegenteil von der Geld-Eingabe nie erfolgt ist. Wenn ich Keynes richtig verstanden habe, muss man in den Zeiten, in denen es einem richtig gut geht und die Konjunktur anzieht wie jetzt, Geld rausziehen und zurücklegen und die Schulden, die man vorher gemacht hat, abzahlen. Jetzt haben wir eine Phase der Hochkonjunktur. Ich weiß, dass wir das in der jetzigen Situation nicht können. Das liegt daran, dass wir ein großes strukturelles Defizit haben, übrigens nicht nur das Saarland, sondern auch der Bund und die anderen Länder. Genau dagegen wendet sich die Schuldenbremse. Sie will, dass es schrittweise abgebaut und gegen null geführt wird. Von daher ist die Intention der Schuldenbremse durchaus sinnvoll.
Sie haben gesagt, Schuldenmachen kann sinnvoll sein. Das kann es auch. Schuldenmachen für Investitionen kann durchaus sinnvoll sein. Das Problem ist nur, dass wir in den letzten Jahren so viele Schulden gemacht haben, dass wir eine Gesamtverschuldungsquote haben, die langsam die Grenze erreicht hat. Deshalb schreibt das Grundgesetz ab einem gewissen Zeitraum einen Schuldenstopp vor. Man kann nicht einerseits von griechischen Verhältnissen reden, die wir hier angeblich hätten, und die Schul
den bemängeln, andererseits aber gegen die Schuldenbremse sein.
Natürlich kann man dieses Schuldenproblem auf zweierlei Arten bekämpfen. Das ist durchaus richtig. Hier stimme ich Ihnen zu. Ich will nicht, dass die Steuerquote sinkt. Das wird in den nächsten Jahren nicht möglich sein.
Man muss sich die Zahlen aber genau ansehen. Die durchschnittliche Steuerquote in den letzten drei Jahrzehnten hat bei 22,6 Prozent gelegen. 1990 lag sie bei 21,8 Prozent, im Jahr 2000 bei 22,7 Prozent und im Jahr 2009 bei 22,6 Prozent. Die Zahlen habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen, sie sind von der OECD. In den ganzen letzten Jahren schwankte die Steuerquote immer etwa um 1 Prozent nach oben oder unten. Im Großen und Ganzen ist sie relativ stabil geblieben. Ich sage Ihnen, Konjunktureinbrüche wie im Jahr 2009/2010 haben auf die Steuerquote viel größeren Einfluss gehabt als Steuerpolitik.
Wenn Sie davon reden, dass in den letzten Jahren die Steuern immer nur gesenkt worden sind, dann lassen Sie außer Acht, dass selbstverständlich an anderer Stelle Steuern auch erhöht beziehungsweise Ausnahmetatbestände abgeschafft wurden. Ich nenne Ihnen einige Beispiele: die Luftverkehrsabgabe, die Erhöhung der Grunderwerbssteuer - einmal durch den Bund, einmal durch das Land - und die Brennelementesteuer. Die Abschreibungsbedingungen für die Unternehmen wurden massiv verschlechtert. Bei der Erbschaftssteuer wurden zwar die Freibeträge erhöht, aber die Steuersätze ebenfalls kräftig erhöht. Die degressive Abschreibung beim Wohnungsbau wurde abgeschafft. Wir hatten eine Neubewertung der Vermögen sowohl bei den Grundstücken als auch beim Betriebsvermögen, was sich auf die Erbschaftssteuer und die Grunderwerbssteuer auswirkt. Sie wissen auch, dass wir eine Börsenumsatzsteuer einführen wollen, aber bitte im europäischen Zusammenhang.
Das Tollste in Ihrem Antrag ist, dass Sie eine Bankenabgabe nach amerikanischem Vorbild eingeführt sehen wollen. Der Witz ist nur, dass wir die Bankenabgabe in Deutschland haben, sie aber letztes Jahr im US-Kongress gescheitert ist. Wir haben auch einige andere Regelungen eingeführt, die nicht nur dazu geführt haben, dass wir Steuersätze gesenkt haben, sondern auch dazu, dass die Steuerquote stabil geblieben ist. Ich sage Ihnen ganz offen, aus saarländischer Sicht und aus Ländersicht müssen wir durchaus darüber diskutieren, wie hoch der Finanzanteil der Länder am Gesamtsteueraufkommen künftig sein soll, damit wir unseren Aufgaben gerecht werden können. Man kann dann über die Steuerquote insgesamt diskutieren.
Sie aber sagen einerseits, wir wollen die Steuern für die mittleren und kleinen Einkommen senken, wir
wollen die kalte Progression entschärfen, andererseits wollen Sie dies durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes finanzieren. Das ist unredlich. Sie wissen ganz genau, dass Sie den Spitzensteuersatz gar nicht so weit erhöhen können, dass Sie eine Steigerung der Freibeträge und eine Absenkung des Mittelstandsbauchs damit finanzieren können. Das rührt daher, dass der Freibetrag und der Eingangssteuersatz alle betreffen, die Steuern bezahlen, der Spitzensteuersatz aber nur manche. Deswegen bringt eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes nur geringfügig etwas im Verhältnis zu dem, was eine Senkung des Eingangssteuersatzes an Kosten verursachen würde. Es ist also auch an diesem Punkt nicht redlich, wenn man dann noch zusätzlich davon spricht, dass man die Steuerquote insgesamt erhalten oder erhöhen will.
Damit ist es aber für die Ländergesamtheit und insbesondere für das Saarland immer noch nicht getan. Zu glauben, wir könnten unser Defizit ganz allein dadurch verringern, dass wir Steuern erhöhen, ist schlichtweg unredlich. Wir sind nicht nur an die Schuldenbremse gebunden, wir sind auch an die Vorgaben des Stabilitätsrates gebunden. Der Stabilitätsrat akzeptiert eben nicht irgendwelche Verweise auf Maßnahmen, die wir selbst nicht beeinflussen können, nämlich die Veränderung der Steuerquote. Der Stabilitätsrat wird Sparmaßnahmen von uns verlangen. Ich sage Ihnen ganz offen, dieses strukturelle Defizit, das wir haben, wird man mit einer Maßnahme alleine nicht bewältigen, aber mit Steuererhöhungen alleine eben auch nicht. Deswegen müssen wir hier Einsparungen vornehmen und ein Stück weit mit gutem Beispiel vorangehen, auch im Hinblick darauf, dass uns irgendwann noch jemand helfen soll. Das wird man eben nicht tun, wenn man von uns keine Eigenanstrengung sieht.
Noch eine Randbemerkung: Es gab Zeiten, als es noch eine Vermögenssteuer gegeben hat. Der Spitzensteuersatz lag bei 53 Prozent. In der Zeit musste auch eine Regierung Lafontaine im öffentlichen Dienst Personal abbauen - bei Lehrern und Polizisten. Das Allheilmittel kann es also in dem Zusammenhang nicht sein. Deswegen sage ich, wir müssen mehrgleisig fahren. Es führt aber kein Weg daran vorbei, dass wir uns den Hausaufgaben stellen und uns die Felder anschauen, in denen wir einsparen müssen. Wir schleppen ein ganz erhebliches strukturelles Defizit mit uns. Da ist es zunächst einmal richtig, dass wir eine Kommission eingesetzt haben, die sich alle Bereiche angeschaut hat und versucht hat herauszufinden, ob es Bereiche gibt, in denen sich das Land noch mehr leistet als der Bundesdurchschnitt. Diese Felder wurden offengelegt. Man hat sich weiterhin gefragt, ob es Bereiche gibt, in denen wir uns zwar nicht mehr leisten, aber in denen wir unseren Anteil auf 92 Prozent zurückfahren können. Warum übrigens 92 Prozent? - Weil wir nach
Berechnungen von Professor Deubel im Jahr 2020 etwa 92 Prozent der Finanzmittel der Bundesgesamtheit zur Verfügung haben, weil wir nämlich einen ganz erheblichen Anteil von Schulden mit uns schleppen und für die Zinsen aufkommen müssen.
Im Übrigen - auch das muss man wissen - haben wir einen demografischen Wandel. Wir werden Einwohner verlieren. Man kann mir nicht weismachen, wir bräuchten dasselbe Personal für weniger Einwohner. Hinzu kommt, dass weniger Einwohner auch unweigerlich weniger Steuereinnahmen und weniger Mittel über den Länderfinanzausgleich bedeuten. Dieser Situation müssen wir uns stellen. Wir können Steuern erhöhen, wie wir wollen, aber das können wir niemals kompensieren. Deswegen haben wir eine Aufgabe vor uns. Deshalb werden wir uns das Gutachten ganz genau anschauen und die Dinge politisch bewerten. Was ist machbar, was ist sinnvoll, was ist richtig? Wir werden nicht 1 : 1 übernehmen.
Eben wurde wieder das Thema Bildung angesprochen. Ich möchte eines klarmachen: Wir werden keine größeren Klassen einrichten, wir werden keinen Unterricht abbauen, wir werden die versprochene Lehrerfeuerwehr aufbauen, wir werden mehr Personal in die Berufsschulen geben. Die Gemeinschaftsschulen werden besser personalisiert werden als Gesamtschule und Erweiterte Realschule heute. Wir werden mehr Förderschullehrer ins System geben, weil wir wissen, dass wir die UN-Behindertenkonvention und das Wahlrecht der Eltern umsetzen müssen. Wir werden also in den kommenden Jahren eine Reihe von Verbesserungen durchziehen. Das ist unsere Zusage, und diese Zusage gilt. Das wird im Moment berechnet, PwC-Gutachten hin, PwCGutachten her.
Stellt sich dann heraus, dass bis zum Jahr 2020 noch eine Reserve besteht, müssen wir darüber diskutieren, was mit diesem Geld geschehen soll, ob das noch Sparpotenzial ist. Zunächst einmal gilt aber, dass es nicht schlechter werden wird. Dazu stehen wir. Wir werden in den kommenden Jahren eine ganze Reihe von Verbesserungen durchführen.
Ich halte fest: „Steuersenkungsbremse statt Schuldenbremse“, allein schon diese Überschrift ist falsch. Wir werden uns in den nächsten Jahren keine Steuersenkungen leisten können, diesbezüglich ist man sich auch auf der Bundesebene im Moment relativ einig. Das wird uns aber das Lösen unserer eigenen Hausaufgaben im Rahmen der Schuldenbremse nicht ersparen. Insoweit bauen Sie hier einen Gegensatz auf, den es in dieser Form nicht gibt. Sie weisen einen vermeintlich einfacheren Weg auf, den es so nicht gibt. An eigenen Anstrengungen, an Sparmaßnahmen, führt kein Weg vorbei. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die politischen Stiftungen unterschiedlicher politischer Weltanschauung auch im Saarland einen wichtigen Beitrag zur politischen und allgemeinen Bildung der Bevölkerung leisten, ist wohl unstrittig. Sie sind auch alle im Saarland vertreten und sie
erhalten auch alle über ihre Bundesstiftungen die gleiche Förderung, nämlich aus Bundesmitteln. Das gilt auch für die Stiftung, die der Partei DIE LINKE nahe steht, die Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Gäbe es eine Förderung aus dem Landeshaushalt, würde selbstverständlich dieser Grundsatz der Gleichbehandlung greifen. Eine solche Förderung aus dem Landeshaushalt gibt es allerdings nicht. Wir sehen uns auch außerstande, in Zeiten knapper Kassen und angesichts notwendiger Sparmaßnahmen jetzt neue Mittel in den Landeshaushalt einzustellen, um parteinahe Stiftungen und ihre Bildungsarbeit weiter zu fördern. Wir erachten dies auch nicht für notwendig, weil eine entsprechende Bundesförderung existiert.
Mit unseren Landesstiftungen haben wir tatsächlich eine historische Sondersituation. Diese resultiert aus der Privatisierung der Saarbrücker Zeitung im Jahr 1970. Da muss man sich schon klar machen, warum damals eine Fördergesellschaft einen Anteil von 26 Prozent erhalten hat. Damals ging es nämlich nicht primär um das Ziel, parteinahe Stiftungen zu fördern, damit sie Geld erhalten, sondern es ging darum, einen entsprechenden Anteil einer parteipolitisch unabhängigen Gesellschaft zu übertragen, die spezifische saarländische Landesinteressen innerhalb des Konzerns der Saarbrücker Zeitung wahrnehmen soll. Deshalb sollte diese Gesellschaft auch eine Sperrminorität erhalten.
Diese Idee, damals zu Zeiten einer absoluten CDUMehrheit beschlossen, stammte übrigens nicht von der damaligen Regierungsmehrheit, sondern es war ausdrücklicher Wunsch der damaligen Landtagsopposition, insbesondere der Sozialdemokraten, die vorgeschlagen hatten, nicht nur 26 Prozent zu übertragen, sondern 100 Prozent. Letztlich hat man sich parteiübergreifend auf diese Lösung verständigt, eben um spezifische Landesinteressen zu wahren und um die Saarbrücker Zeitung als Landeszeitung zu erhalten. Damals ging es auch nicht um parteipolitischen Proporz, damals hatte die CDU eine absolute Mehrheit der Sitze. Man hat aber dennoch andere Anteile gewählt, nämlich 40-40-20 entsprechend den damals im Landtag vertretenen Parteien für deren parteinahe Stiftungen: 40 Prozent an die Union-Stiftung, 40 Prozent an die damalige EbertStiftung Saar und 20 Prozent an die Naumann-Stiftung.
Dieser Gesellschafteranteil ist bis heute unverändert geblieben. Die Privatisierung ist einmalig erfolgt, das lässt sich auch nicht mehr rückgängig machen. Tatsächlich profitieren diese Stiftungen infolgedessen von diesem Vermögen, aber es ist keine Landesförderung mehr und das lässt sich auch nicht mehr korrigieren. Natürlich können andere parteinahe Stiftungen mit dieser Förderdachgesellschaft darüber sprechen, ob eine Übertragung von Gesellschafterantei
len erfolgen kann. Aber es ist eine privatrechtliche Institution. Der saarländische Landtag hat in diesem Zusammenhang überhaupt kein Mitspracherecht mehr. Deshalb handelt es sich auch in keiner Weise um eine wie auch immer geartete Landesförderung.
Es gibt auch andere historische Begebenheiten, die sowohl bei den Stiftungen wie auch bei den Parteien zu unterschiedlichen Vermögensbeständen führen. Das ist überhaupt nicht zu kritisieren, sondern jeweils immer aus der Historie zu verstehen. Zum Beispiel hat die Sozialdemokratische Partei nach dem Krieg oder auch nach der Wiedervereinigung Restituierungen von Vermögen von vor dem Krieg erhalten. Die CDU oder die FDP, die aber spezifische Neugründungen waren, haben das alte Vermögen zum Beispiel der DDP oder der Zentrumspartei verständlicherweise nicht bekommen, weil es eben Neugründungen waren und keine Rechtsnachfolger. Deswegen gibt es auch dort unterschiedliche Vermögensbestände. Dasselbe gilt übrigens für die Partei DIE LINKE, die heute noch entsprechendes Vermögen der SED beziehungsweise der KPD besitzt.
Auch das ist eine historische Tatsache, die zu unterschiedlichen Vermögensverhältnissen führt und die man auch nicht durch staatliche Finanzierung letztlich korrigieren kann. Das muss man an dieser Stelle auch zur Kenntnis nehmen. Das sind historische Gegebenheiten, die zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt entstanden sind, so auch hier die Vermögensverhältnisse durch die Privatisierung der Saarbrücker Zeitung, die über 40 Jahre zurückliegt, sodass heute niemand mehr im Landtag sitzt, der damals diese Entscheidung mit getroffen hat. Ich sage es noch einmal: Korrigierbar sind diese Privatisierungen nicht mehr.
1996 haben die GRÜNEN versucht, hier einen Antrag zu stellen, diese Privatisierung rückgängig zu machen, weil sie sie als rechtsgrundlos angesehen haben. Die damalige Mehrheit und auch der damalige Ministerpräsident haben dies abgelehnt. Wenn Sie heute in Ihrem Antrag und in der Begründung dazu schreiben, das sei alles intransparent und es handele sich hier um einen verfassungswidrigen Zustand, insbesondere weil heute mehr Parteien im saarländischen Landtag vertreten seien als damals, so möchte ich Ihnen entgegenhalten, dass auch 1994 hier schon eine andere Partei saß, die dort nicht vertreten war.
Wenn dieser Zustand so unerträglich und verfassungswidrig war, Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, dann hätten Sie damals schon die Gelegenheit gehabt, diesen Zustand zu beseitigen. Das haben Sie eben nicht getan.
Es geht hier eben nicht um die Diskreditierung des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN durch irgendwelche Zeitungsberichterstattung.
Es geht um historische Tatsachen, dass 1996 ein entsprechender Antrag hier im Parlament gestellt wurde, der fast gleichlautend war und den die damalige SPD-Mehrheit mit ihrem damaligen SPD-Landesvorsitzenden rigoros abgelehnt hat. Glaubwürdig wird Ihr Verhalten dadurch heute nicht.
Damals hat der Landesvorsitzende der SPD keine Notwendigkeit gesehen, diesem Antrag zuzustimmen. Er war ja mit seiner damaligen Partei nicht betroffen. Heute sieht das ganz anders aus. Mittlerweile ist die Partei gewechselt worden. Heute geht es darum, dass man Geld für die LINKE abgraben will. Da stellt sich die Situation ganz anders dar. Heute stellt man denselben Antrag noch einmal als Partei DIE LINKE. Ich sage Ihnen: Es ist einfach unglaubwürdig.
Noch unglaubwürdiger wird es, wenn man sich das Protokoll der Landtagssitzung von 1996 anschaut. Sinnigerweise hat damals für die SPD-Landtagsfraktion der Abgeordnete Leo Stefan Schmitt gesprochen und in übelsten Worten über den damaligen Abgeordneten Pollak hergezogen, der den Antrag für die GRÜNEN begründet hat. Ich kann Ihnen einige Zitate aus der damaligen Landtagssitzung für die Öffentlichkeit vorhalten. Der Abgeordnete Leo Stefan Schmitt ist heute auch nicht mehr bei der Partei SPD, sondern zwischenzeitlich zur LINKEN gewechselt. Ich habe ihn dieser Tage bei der Partei DIE LINKE draußen auf der Landtagsterrasse sitzen sehen.
Er sagte damals - wenn ich mit Ihrer Erlaubnis zitieren darf, Herr Präsident -: „Herr Abgeordneter Pollak, wer Sie heute nach dieser Rede noch ernst nimmt oder als ernsten Partner annimmt, der muss meines Erachtens nicht mehr ganz bei Trost sein.“ Weiter heißt es, dass „die Scheinheiligkeit der GRÜNEN, die eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund zu spielen, heute auch wieder zum Tragen gekommen ist.“ An anderen Stellen heißt es sinngemäß: Es geht um Staatsknete; alles, was die GRÜNEN bisher abgelehnt haben. Es wurde permanent der Antrag gestellt, dass man bei den RPJ-Mitteln eine Umschichtung vornimmt. „Da jetzt die GRÜNEN im Landtag sitzen und die Jungen Liberalen genau den gleichen Antrag gestellt haben (…) war es auf einmal Teufelszeug. Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht man, um was es geht: Es geht um Eigenbedienung, es geht um die eigene Bedienung,
die Sie vorhaben aus Landesmitteln, und das machen wir nicht mit.“
Meine Damen und Herren, vielleicht kann uns die Fraktion der LINKEN heute erklären, was sich gegenüber damals geändert hat. Ich will Ihnen sagen, was sich gegenüber damals geändert hat. Es geht jetzt nicht mehr um Mittel der GRÜNEN. Denselben Herrschaften, die damals den GRÜNEN Scheinheiligkeit vorgeworfen haben, geht es heute um Mittel, um Staatsknete für die Partei DIE LINKE und deren parteinahe Stiftungen. Das ist der einzige Unterschied, der sich heute zeigt. Glaubwürdig wird Ihr Anliegen dadurch nicht. Deswegen lehnen wir heute diesen Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei Reden gehört. Das waren tolle Gewerkschafterreden. Das sei Ihnen gestattet, Sie sind ja beide Gewerkschafter, das ist auch vollkommen in Ordnung.
Aber es waren auch zwei Reden von Abgeordneten, die im Saarland noch nie Regierungsverantwortung tragen mussten.
Wenn Eugen Roth sagt, er sei zitierfähig, dann wäre es vielleicht hilfreich gewesen, wenn Sie sich oder Herrn Linsler auch mal zitiert hätten aus Zeiten, als
die SPD und Herr Lafontaine hier regiert haben. Da war auch nicht alles Friede, Freude, eitel Sonnenschein. Denn Sie waren genauso an Sparmaßnahmen gebunden, wie wir es heute sind. Sie haben damals eine Teilentschuldung ausgehandelt, die uns strenge Sparauflagen gekostet hat. Das hatte zur Folge, dass im öffentlichen Dienst massiv Personal eingespart und auch bei Sozialleistungen und anderen Dingen eingeschnitten wurde.
Tun wir doch daher heute bitte nicht so, als wären die einen heilig, weil sie sagen, beim öffentlichen Dienst würden sie niemals sparen, und die anderen würden es sich leicht machen und aus mangelnder Wertschätzung den Beamten gegenüber Nullrunden und Einschnitte verordnen.
Sehr verehrter Herr Jost, Sie mögen damals auf die Straße gegangen sein. Aber Sie haben heute hier keine Regierungsverantwortung. Glauben Sie mir, Sie kämen ohne Einschnitte auch nicht aus, wenn Sie heute Regierungsverantwortung tragen müssten.
Ich will Ihnen eines sagen. Politik verliert auch deshalb ein Stück weit an Glaubwürdigkeit, weil die jeweilige Opposition immer das Blaue vom Himmel verspricht und später, wenn sie mal in der Regierungsverantwortung ist, feststellt, dass sie die Versprechen nicht halten kann. Dieser Überzeugung bin ich.
Jetzt will ich Ihnen noch etwas zum Thema Personalmaßnahmen in Ihrer Regierungszeit sagen, auch was die Wertschätzung gegenüber Polizisten angeht. Den größten Abbau bei der Polizei hatten wir zu Ihrer Regierungszeit und damit zur Regierungszeit des Herrn Lafontaine. Den größten Abbau an Lehrerstellen hatten wir zu Ihrer Regierungszeit und damit der Regierungszeit des Herrn Lafontaine. Wir haben heute mehr Polizisten beschäftigt als damals und wir haben heute 200 Lehrerstellen mehr als damals.
Ich muss mich an der Stelle korrigieren. Es stimmt, wir stellen jedes Jahr mehr ein, als Sie damals eingestellt haben. Sie haben gar nicht mehr eingestellt und wir haben heute noch 200 Lehrerstellen mehr als damals, das ist Fakt.
Ich habe mich doch gerade korrigiert, weil ich mich falsch ausgedrückt habe. Herr Pauluhn, jetzt lassen
Sie es doch mal so stehen. - Wir sind an schwierige Rahmenbedingungen gebunden. Das Saarland war auch in den letzten Jahrzehnten immer an schwierige Rahmenbedingungen gebunden. Niemand kann im Moment aus dem Vollen schöpfen - Schuldenbremse hin, Schuldenbremse her. Wenn man sich die Haushaltsdaten unseres Landes anschaut, im Übrigen auch ohne Wirtschafts- und Finanzkrise, dann sehen wir, dass wir eine Verschuldung und eine Zins-Steuer-Quote haben, die zwangsläufig Einsparungen im Haushalt erfordern - unabdingbar, egal wer hier regieren würde und unabhängig davon, ob wir eine Schuldenbremse hätten oder nicht.
Natürlich ist die Schuldenbremse ein Argument, weil davon abhängt, dass wir Jahr für Jahr zusätzliche Hilfeleistungen von 260 Millionen Euro bekommen. Ohne diese Hilfen könnten wir nicht überleben. Deswegen ist es einfach zu sagen, man lehne alle Einsparungen ab, man lehne auch die Schuldenbremse ab und müsse eigentlich überhaupt nicht sparen. Das klappt vielleicht in Nordrhein-Westfalen. Aber auch dort klappt es nicht, weil das Verfassungsgericht das gestoppt hat. Es klappt also nirgendwo, das geht nicht. Ich bewundere im Übrigen die SPDPolitiker, die in anderen Ländern kandidieren und die den Leuten die Wahrheit sagen, die auf eine solide Haushaltspolitik setzen wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, die eben nicht auf plumpen Populismus setzen nach dem Motto „Bei uns im Himmel ist Jahrmarkt“.
Dann stellt Herr Linsler sich hierhin und sagt: Wir halten als Einzige Wort. Erstens muss er hier nicht Wort halten, weil er keine Regierungsverantwortung trägt. Und das einzige Land, in dem die LINKEN mitregieren, ist aus der TdL ausgestiegen. Also braucht man dort auch überhaupt keinen Tarifabschluss zu übertragen, denn die haben keinen Tarif abgeschlossen. Da hat es Gehaltskürzungen gegeben und einen ganz massiven Stellenabbau. Dort regiert DIE LINKE mit und dort wird entsprechend gehandelt.
Meine Damen und Herren, auch wir wissen, dass wir den Beamtinnen und Beamten etwas schuldig sind. Wir haben in der Vergangenheit, wenn wir Einschnitte vorgenommen haben, versucht, diese so sozial wie möglich zu gestalten. Wenn wir Einschnitte beim Weihnachtsgeld vorgenommen haben, dann haben wir versucht, das sozial abzufedern, indem wir eine Kinderkomponente eingeführt haben in einer Zeit, in der andere Bundesländer das Weihnachtsgeld komplett gestrichen haben. Wir haben auch die Arbeitszeit erhöht. Aber wir sind nicht auf 42 oder 43 Stunden hochgegangen, wie andere Bundesländer das getan haben. Wir haben die Kostendämpfungspau
schale erst eingeführt, als mehrere andere Bundesländer, auch SPD-regierte, dies längst getan hatten. Diese Rede dürfte ich in anderen Bundesländern so nicht halten, weil man uns dann nämlich wieder mangelnden Sparwillen vorhalten würde. Viele Länder haben diese strengen Maßnahmen längst vorgenommen, bevor wir sie bei uns umgesetzt haben.
Den vergangenen Tarifabschluss haben wir eins zu eins übertragen, obwohl wir in der Zeit massiv rückläufige Steuereinnahmen hatten. Wir hatten massive Einbrüche, wie wir sie noch nie hatten - aus Gründen, die natürlich keine Beamtin und kein Beamter zu verantworten hat, das wissen wir auch. Aber wir waren gerade in dieser Zeit der Meinung, dass man dort keine Kürzungen vornimmt, dass man den Tarifabschluss weitergibt, auch zur Stabilisierung der Kaufkraft.
Aber jetzt sind wir in einer Situation, in der wir immer noch nicht die Steuereinnahmen von vor der Finanzkrise erreicht haben, in einer Situation, in der die Schuldenbremse bei uns zum ersten Mal wirkt, in einer Situation, in der ein großes Geberland sagt, es übertrage den Tarifabschluss in diesem Jahr nicht, in einer Situation, in der andere Länder aus der TdL ausgestiegen sind, was wir nicht tun und auch nicht wollen, in einer Situation, in der andere Länder massive Gehaltskürzungen bei ihren Beamten vorgenommen haben.
Wir sind ein Haushaltsnotlageland. Deswegen sehen wir zumindest in diesem Haushaltsjahr keine andere Möglichkeit als die, eine Nullrunde umzusetzen. Was wir aber nicht wollen, ist eine komplette Abkopplung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung. Das wollen wir nicht, das dürfen wir nicht und das werden wir auch nicht tun. Deswegen wird es selbstverständlich Verhandlungen mit dem Beamtenbund und mit den Gewerkschaften geben, was nach diesem Tarifabschluss für das nächste Jahr auch für die saarländischen Beamtinnen und Beamten erfolgen kann und erfolgen wird. Natürlich können wir einen solch schwierigen Schritt, wie wir ihn in diesem Jahr gegangen sind, nicht jedes Jahr gehen. Natürlich müssen die Beamten weiterhin an der Lohnentwicklung teilhaben. Aber in diesem Haushaltsjahr, bei der finanziellen Entwicklung, die wir in diesem Jahr haben, ist dies leider nicht möglich.
Sie ist im nächsten Jahr nicht besser, aber im nächsten Jahr müssen wir weitere Strukturmaßnahmen in die Wege leiten, und wir müssen das jedes Jahr schaffen.
Frau Kugler, jetzt mal ernsthaft. Wir sind mittlerweile mit den 40 Stunden, die wir haben, wieder komplett im Bundesschnitt, weil andere Länder das wieder zurückgenommen haben, ein Schritt, den wir nicht gegangen sind.
Ich halte schwere Einschnitte in den verschiedensten Bereichen auch in den kommenden Jahren für nötig. Aber wir können natürlich einen solchen Schritt, den wir in diesem Jahr bei den Beamten gegangen sind, im nächsten Jahr nicht fortsetzen. Deswegen sage ich es noch mal: Es wird Verhandlungen geben und es wird auch im nächsten Jahr mit Sicherheit Anpassungen bei der Besoldungsentwicklung geben.
Weil es mir manchmal ein bisschen zu einfach gestrickt ist, wenn gesagt wird, wir haben den Banken alles hinten reingeschmissen, dann entgegne ich Ihnen, lieber Herr Kollege Roth: Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass es in der Situation, in der wir damals standen, gar keine andere Wahl gab, als dass alle großen Parteien gesagt haben, wir müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um das Kreditwesen zu stützen, damit nicht alles zusammenbricht. Das haben wir nicht gemacht, um irgendwelchen Bankern zu helfen, sondern das haben wir gemacht, damit die Wirtschaft nicht vollkommen zusammenbricht. Das haben wir gemacht, damit die Renten sicher bleiben. Das haben wir gemacht, damit die Lebensversicherungen erhalten bleiben. Das haben wir gemacht, damit die Spareinlagen gerade der Älteren sicher bleiben, damit nicht morgen alles kaputt ist und die Banken bankrott gehen und mit ihnen die ganze Wirtschaft - mit hoher Arbeitslosigkeit und all dem, was es auch für den Staat zur Folge hätte.
Es war eine Leistung der Großen Koalition, dass wir das gemeinsam gestemmt haben; das betrifft auch die meisten Oppositionsparteien im Bundestag. Das soll man doch heute im Nachhinein nicht infrage stellen. Ich sage es noch einmal: Wir haben es nicht irgendwelchen Bankern gegeben. Das waren Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft und für die Banken - nicht, weil wir das gerne gemacht hätten oder weil wir deren Arbeit damit besonders belobigen wollten, sondern weil es eine Notmaßnahme war, weil es keine anderen Möglichkeiten gab.
Es war eine Maßnahme, die wirklich für die einfachen Leute gedacht war, damit die nicht morgen ihr ganzes Geld los sind. Selbstverständlich hat es auch in der Folge Maßnahmen gegeben, wie man das anschließend wieder refinanziert. Dort, wo wir geholfen haben, haben wir teilweise entsprechend Anteile erworben. Diese Anteile kann man später wieder veräußern. Wir haben Gebühren verlangt, wenn eine Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Wir haben anschließend die Leerverkäufe verboten.
Wir haben die Banker-Boni eingegrenzt bei den Banken, denen geholfen wurde. Das ist vor Kurzem auf das mittlere Management ausgedehnt worden.
Also tun wir doch nicht so, als gäbe es auf der einen Seite nur die Guten und auf der anderen Seite die Schlechten, die nur den Banken oder den Bankern helfen wollen! Gerade das wollen wir nicht. Ich sage es noch einmal: Das war kein Spaß. Das war kein Jux und Dollerei. Das war damals eine notwendige Maßnahme, weil es gar keine andere Wahl gab. Die Maßnahme sollte gerade den kleinen Leuten helfen.