Sie haben zwar jetzt festgestellt, dass Befristung nicht der richtige Weg ist, aber vielleicht sollten Sie noch Überlegungen anstellen und Leute hinzuziehen zu der Frage, wann sachliche Befristung angebracht ist und wann nicht. In diesem Fall überhaupt nicht.
Das vorliegende Gesetz zur Informationsfreiheit hat schon 2006 zu unheimlich vielen Diskussionen geführt. Es ist jetzt vier Jahre in der Praxis erprobt. Es hat sich bedauerlicherweise gezeigt, Herr Minister Toscani, dass die enthaltenen Defizite überarbeitet werden müssen. Schon im Gesetzgebungsverfahren gab es nämlich unterschiedliche Einschätzungen zur Wirksamkeit. Ich bin seit 1990 Mitglied des saarländischen Landtages und muss sagen, ich habe in dem Zusammenhang das erste Mal erlebt, dass sich alle Verbände negativ über dieses Gesetz ausgesprochen haben - ausnahmslos alle Verbände. Damals tat dies auch der Datenschutzbeauftragte, der ja, weil er unangenehm war, abgesetzt wurde und einer genehmeren Nachfolgerin weichen musste.
Kein einziger Verband! Nicht nur das. SPD, GRÜNE und FDP haben damals die Argumente und Bedenken der angehörten Verbände unterstützt, die von einem Informationsverhinderungsgesetz sprachen. Das war zum Beispiel Frau Sokol, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen. Bedauerlicherweise hat sich das auch bestätigt. Es ist lange nicht so schön, wie sich der Minister das vorzustellen versucht und wie er es uns hier erzählt hat.
Das vorliegende Placebo-Gesetz, das in seiner Unwirksamkeit auch noch bis 2020 verlängert werden soll, hat zu viele Ausnahmeregelungen. Es ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es fehlt auch der Landesbezug. Damals, bei der Einbringung ist deutlich geworden, dass abgeschrieben worden ist. Das war schon damals ein fauler Kompromiss, der zudem noch verschlechtert worden ist.
Dr. Peter Falk von Transparency aus Berlin - ein Experte, den wir 2006 zu dem Gesetz gehört hatten sagte, es sei ihm gar nicht klar, ob der saarländische Gesetzgeber ein Informationsfreiheitsgesetz oder vielmehr ein Amtsgeheimnis erlassen wolle. Das vorliegende Gesetz sei nichts anderes als eine Anhäufung von unbestimmten Begriffen und Generalklauseln.
Die Abgeordnete Willger-Lambert von den GRÜNEN sagte damals, Informationsfreiheit sei ein Herzensblutprojekt grüner Politik. Am 12. Juli 2006 sagte sie in der Zweiten Lesung: „In meinem ersten Redebeitrag bei der Ersten Lesung habe ich damals von einer Sternstunde dieses Parlaments gesprochen. Das würde ich heute nie mehr so wiederholen, denn es war einfach falsch gewesen, auf die Ergebnisse der Anhörung zu setzen.“ Es wurde nichts ausgemerzt, bis auf einen gravierenden Fehler. Alles andere wurde ignoriert. Frau Willger-Lambert sagte weiter: „Ich habe gedacht, die CDU wäre wirklich innovativer und moderner.“ Frau Willger-Lambert, jetzt sind Sie an der Regierung beteiligt. Sie können nun Ihren Worten Taten folgen lassen. Damals haben Sie zugestimmt, weil Sie gesagt haben, lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Das Gesetz enthält 14 Ausnahmeregelungen, um Informationen auszuschließen. Die gravierendste Regelung greift immer dann, wenn fiskalische Interessen des Saarlandes beeinträchtigt werden; dann kann jede Auskunft verweigert werden. Meine Damen und Herren, Sie werden sich nicht wundern, dass diese Auskünfte verweigert wurden.
Die FDP war damals auch gegen das Gesetz. Herr Jochem hat gesagt, dieses Gesetz sei in den Augen der FDP schlecht gemacht. Die erhoffte Informationsfreiheit stelle sich mit diesem Gesetz nicht ein. Es lasse der Verwaltung zu viele Hintertürchen offen. Das Gesetz decke den Mantel des Schweigens gerade über das, was endlich ans Tageslicht hätte
Herr Jochem, Sie haben damals die Befristung des Gesetzes bemängelt und haben im Ausschuss am 18. Mai 2006 vorgeschlagen, wenn schon befristet werde, dann solle das mit einer Überprüfungsklausel versehen werden. Dem ist man damals natürlich nicht gefolgt, aber das kann man jetzt tun.
Meine Damen und Herren, der Sinn eines Informationsfreiheitsgesetzes steht und fällt damit, dass eine transparente Verwaltung geschaffen werden soll mit dem Anspruch, gerade das fiskalische Handeln des Landes für die Bürger nachvollziehbar zu machen. Meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie das nicht wollen, kann ich verstehen. Dass sich GRÜNE und FDP noch anschließen, kann ich mittlerweile auch verstehen. Derzeit gibt es zum Beispiel, da das fiskalische Handeln dieser Landesregierung nicht nachvollziehbar ist, einen Untersuchungsausschuss Gondwana. Wir könnten noch Hunderte weitere Beispiele anführen und auflisten, warum das Handeln dieser Landesregierung im Verschwiegenen praktiziert wird. Genau diese Informationen sind auch deshalb wichtig, weil nach den allgemeinen Erfahrungen überall dort, wo es sich um wirtschaftliches Handeln und fiskalische Interessen handelt, die Verwaltung besonders korruptionsanfällig und korruptionsgefährdet ist - und nicht nur die Verwaltung.
Deshalb ist es für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet fiskalische Informationen ausgeklammert sind. Das muss geändert werden. Jetzt haben wir die Gelegenheit dazu. Die Landesregierung hat jetzt - und die ganze Zeit schon - die Möglichkeit, sich selbst der Auskunftspflicht zu entledigen, indem sie sich als Sicherheitsbereich tituliert. Auch dieser Bereich muss ausgeklammert werden. Auch diese Spezialität enthält unser Gesetz.
Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurden vorgeschoben, um die Auskunft zu verweigern, wobei nach dem hier vorliegenden Gesetz die Unternehmen selbst entscheiden, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist. Meine Damen und Herren, wir müssen bei der Neuregelung des Gesetzes besser zwischen dem Geheimhaltungsinteresse eines Unternehmens und dem Interesse der Öffentlichkeit am Bekanntwerden von Informationen - beispielsweise bei Lebensmittelskandalen oder Verstößen gegen Hygienevorschriften - abwägen. Ein weiterer Ablehnungsgrund, Herr Minister, war übermäßiger Verwaltungsaufwand, ohne dass dieser näher erläutert wurde. Ebenso wurden Auskünfte oft unzureichend und erst nach längerer Zeit erteilt, sodass sie nicht mehr tauglich waren. Deshalb werden wir eine Anhörung zum Gesetz im zuständigen Ausschuss
beantragen und hoffen dabei auf die Unterstützung aller, die ebenfalls transparentes Verwaltungshandeln wollen. Und nochmals möchte ich gerne die FDP zitieren. Am 12. Juli hat Herr Jochem gesagt, die Landesregierung möge bitte einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Gesetz nach dreijähriger Praxis vorlegen. Herr Jochem, Sie sind jetzt mit an der Regierung. Das kann man doch machen!
Und er hat weiter gesagt: Wir dürfen uns nicht an der unteren Grenze orientieren, bei der Informationsfreiheit anfängt, sondern Informationsfreiheit muss mehr sein. - Schaffen wir also die notwendige Klarheit! Eine lebendige Demokratie verträgt kritische Begleitung. Verwaltungs- und Regierungshandeln müssen transparent sein und dürfen nicht dem Selbstzweck dienen. Transparenz ist das beste Antikorruptionsmittel. Und da die Landesregierung nun zum Teil begrünt ist und auch noch gelbe Blätter hat, sollten wir die Möglichkeit nutzen, die Geburtsfehler dieses Gesetzes zu beheben. Unterstützen Sie also die SPD bei der Anhörung und der Verbesserung der Informationsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Ries, was Sie heute zu diesem Gesetz hier eingebracht haben, war an Polemik nicht mehr zu überbieten.
und lassen kein gutes Haar an einem Gesetz, das sich im Saarland mittlerweile bewährt hat, was auch die Ergebnisse zeigen. Und wenn Sie das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz mit einem Untersuchungsausschuss in Verbindung bringen, zeugt das nicht gerade von Kompetenz in diesem Bereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Innenminister hat vorhin zu diesem Gesetz schon einiges gesagt. Ich möchte seine Ausführungen noch ergänzen und erläutern. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes schreibt nicht nur die mit diesem Gesetz verbundene Transparenz und Bürgernähe fort, sondern auch den seinerzeit gefunde
Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt, Kollegin Ries, aber auch dies ist die Wahrheit. Seit Inkrafttreten des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes hat jede Person - in entsprechender Anwendung der wesentlichen Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - gegenüber Landes- und Kommunalbehörden einen allgemeinen und grundsätzlich voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu allen vorhandenen amtlichen Informationen. Wer sein Recht auf Informationszugang nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansieht, kann sich an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden, deren Aufgaben von der Landesbeauftragten für Datenschutz wahrgenommen werden.
Was ist die Zielsetzung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes? Es trägt seit seinem Inkrafttreten, wie eben schon erwähnt, im Wesentlichen dazu bei, das Verwaltungshandeln im Saarland durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten. Ich denke, das ist das, was wir alle wollen. Deswegen läuft dieses Gesetz genau in die richtige Richtung, denn - und das steht zumindest für die CDU-Fraktion, verehrte Kollegin Ries, an allererster Stelle - die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger wurden mit ihm gestärkt. Ob man es will oder nicht, auch das ist ein Fakt. Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen und dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.
Welche Erfahrungen sind mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz gemacht worden? Der Innenminister ist bereits darauf eingegangen. Die Erfahrungen mit diesem Gesetz können sowohl aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger als auch aus Sicht der Verwaltung mit „gut“ bewertet werden. Die Saarländerinnen und Saarländer haben das neue Instrument dieses Gesetzes als Teil der bürgerschaftlichen Teilhabe am Verwaltungshandeln genutzt. Es hat sich gezeigt, dass es für die Einführung eines verfahrensunabhängigen Informationszugangsrechts durchaus Bedarf gab und weiter gibt. Dazu muss gesagt werden, dass die saarländischen Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld ausdrücklich auf die Möglichkeiten dieses Gesetzes aufmerksam gemacht wurden. Sie wurden durch den Internetauftritt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in einem eigenen Infoportal „Informationsfreiheit“ über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet.
Ebenso zeigt die vorliegende Statistik Erfolge. Sie macht deutlich, dass die bislang eingegangenen An
fragen zum größten Teil positiv beschieden wurden. Das heißt im Klartext, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt wurde. Die hohe Quote von insgesamt 73 Prozent positiv beschiedener Informationszugangsanträge lässt erkennen, dass die saarländischen Behörden mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz erfolgreich Offenheit und Transparenz gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten.
Abschließend - Kollegin Ries, auch das haben Sie in Ihrer Rede angemahnt und gegeißelt - möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass die Erfahrungen mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz die Befürchtungen sowohl hinsichtlich eines unzumutbar großen Verwaltungsaufwands als auch zu hoher und damit abschreckender Verwaltungsgebühren widerlegen. Beides hat sich nicht bewahrheitet. Auch dies sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Mein Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sollten nun in einem ersten, sehr wichtigen Schritt das gut funktionierende und von der Öffentlichkeit akzeptierte Gesetz in unveränderter Form in seiner Geltungsdauer verlängern. In einem zweiten Schritt sollten wir, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, prüfen, inwieweit das Recht auf Informationsfreiheit unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange weiter gestärkt werden kann. Sie sehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Auch wenn wir das Gesetz entsprechend verlängern, gibt es immer noch Möglichkeiten einer Verbesserung. Ich denke, das sollte ein gemeinsamer Weg sein, den wir jetzt beschreiten sollten. Ich bitte um Unterstützung für die Überweisung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute in Erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes. Es entspricht bis auf wenige Änderungen der Gesetzesvorlage von 2006 der damaligen CDU-Landesregierung, sodass die Erfahrungen mit dem Vollzug des Gesetzes keinen großen Änderungsbedarf durch die Koalitionsregierung erkennen lassen, obwohl GRÜNE und FDP - dies wurde eben schon genannt - sehr wohl massive Kritik an diesem Gesetz geäußert haben. Jetzt haben sie es aber versäumt, ihre Kritik in Gesetzesform zu gießen.
bei dem es darum geht, öffentliche Mittel zu verausgaben und zu verwalten, ein umfassendes Informationsrecht gefordert. Frau Willger-Lambert, geschehen ist durch Sie nichts. Sie haben fehlende Klarheit und die fehlende innere Geschlossenheit des Gesetzes gerügt. Das war am 12. Juli 2006. Geändert haben Sie an der vorliegenden Drucksache 14/265 nichts.
Auch der eben schon zitierte Abgeordnete Jochem hat das Gesetz in der Zweiten Lesung 2006 als „schlecht gemacht“ bezeichnet. Herr Jochem, in der Vorlage haben Sie nichts verbessert. Herr Jochem, Sie haben damals beklagt, dass bei vermuteter Gefährdung der Vertraulichkeit eine Generalklausel zur Abwehr unliebsamer Anfragen eingeführt worden sei. Beseitigt haben Sie diese nicht. Damals stellten Sie lapidar fest: „Die erhoffte Informationsfreiheit stellt sich mit dem Gesetz nicht ein.“ Weiterhin sagten Sie: „Der Anspruch besteht auf der Grundlage dieses Gesetzes nur pro forma. Das vorliegende Gesetz ist aus einer Vielzahl von - teilweise unklaren - Ausnahmen gestrickt und lässt so der Verwaltung zu viele Hintertürchen offen, durch die sie vor dem Auskunft begehrenden Bürger die Flucht ergreifen kann.“ Herr Jochem, Sie haben kein einziges dieser Türchen geschlossen. Sie selbst haben sich wohl vor dem Auskunft begehrenden Bürger durch diese davongemacht. In der Vorlage kann man irgendeine Änderung in der Art, wie Sie sie damals skizziert haben, nicht erkennen. Wir werden sehen, wie Sie, Frau Willger-Lambert und Herr Jochem, Ihre Fraktionen im Ausschuss für Inneres und Datenschutz vertreten werden.
Nachdem zum 01. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, IFG, in Kraft getreten war und im gleichen Jahr noch das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, das IWG, wollte auch das Saarland durch die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes vom 12. Juli 2006 die notwendigen Schritte in Richtung auf eine offenere und transparentere Verwaltung einleiten. Durch einen weiten Informationszugang sollte - so der damalige Abgeordnete Jungmann sehr vollmundig bei der Zweiten Lesung des Gesetzes am 12. Juli 2006 - die bürgerschaftliche Kontrolle des Verwaltungshandelns besser möglich sein. Ob damit die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen, wie er betonte, erhöht wurde, bleibt zu bezweifeln. Zu sperrig bleibt der Zugang zu den Informationen. Ob damit die Korruptionsgefahr gemindert wurde, ist fraglich.
Den Bürgerinnen und Bürgern sollte der Zugang zu amtlichen Informationen erleichtert werden und mehr Behördentransparenz im Sinne einer gläsernen Verwaltung sollte erreicht werden. So wurde es damals vertreten. Ist das so gelungen? Künftig sollte jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben, In
formationen zu verschiedenen Bereichen, sofern datenschutzrechtliche Belange nicht berührt werden, zu erhalten. Dadurch sollte die aktive und kritische Beteiligung am Gemeinwesen gefördert werden. Ist das durch das Gesetz wirklich gelungen? Sind wir sicher, dass das, was damals gewollt war, durch dieses Gesetz erreicht wurde? - Wir haben vier Jahre Erfahrung, aber in der Auswertung - darauf komme ich noch - können wir bis jetzt nicht feststellen, wie das Gesetz gewirkt hat.