Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

formationen zu verschiedenen Bereichen, sofern datenschutzrechtliche Belange nicht berührt werden, zu erhalten. Dadurch sollte die aktive und kritische Beteiligung am Gemeinwesen gefördert werden. Ist das durch das Gesetz wirklich gelungen? Sind wir sicher, dass das, was damals gewollt war, durch dieses Gesetz erreicht wurde? - Wir haben vier Jahre Erfahrung, aber in der Auswertung - darauf komme ich noch - können wir bis jetzt nicht feststellen, wie das Gesetz gewirkt hat.

Fest steht, dass es Ausnahmeregelungen gibt, die so weit gefasst sind, dass das Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern zwar grundsätzlich das Recht auf Informationen zugesteht, es der Verwaltung aber leicht macht, Gründe für die Ablehnung eines Begehrens zu finden oder auch zu konstruieren. Das Gesetz enthält Einschränkungen, wenn es um bürgerliche Entscheidungsprozesse, personenbezogene Daten, den Schutz des geistigen Eigentums sowie Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse geht. Diese sind sehr weit gefasst. Daran wurde in der Vorlage nichts geändert.

Wir von der Fraktion DIE LINKE benötigen für eine Entscheidung über eine Weiterentwicklung des Gesetzes einen umfassenden Bericht, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat. Ein evaluativer Bericht der Landesregierung erscheint uns deshalb angebracht, wie es der Abgeordnete Jochem ja schon 2006 gefordert hatte. Die Begründung ab Seite 4 der Drucksache 14/265 als Information zur Bewährung des Gesetzes in der Praxis anzusehen, ist wohl nicht ganz ernst gemeint, Herr Minister. Immerhin wissen wir jetzt, dass 13,5 Prozent der Anfragen abschlägig beschieden wurden. Wir wissen aber nicht, warum. - Vielleicht waren es genau die Vorgänge, die für Bürgerinnen und Bürger im Sinne von transparenterer Information sehr wichtig gewesen wären. Ich bin sehr gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Karl-Josef Jochem das Wort.

(Sprechen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Er sieht zumindest anders aus als 2006.)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Linsler, Sie haben recht. Es war damals nur ein Abgeordneter namens Jochem im Landtag. Dann muss ich es wohl gewesen sein, der das alles gesagt hat.

(Abg. Ries (SPD) : Ja, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.)

Nein, Frau Kollegin Ries, so ist es nicht. Ich lasse mich nicht mit dem ehemaligen Bundeskanzler Adenauer vergleichen, obwohl ich großen Respekt vor ihm habe. - Als damals dieses Gesetz in den Landtag eingebracht wurde, war es natürlich eine Sache für die Liberalen, es mit aller Vorsicht und Sensibilität anzugehen. Ich habe in der Tat einige Anmerkungen gemacht, die ich zum Teil auch heute noch so sehe, aber das Gesetz hat sich inzwischen in großen Teilen bewährt. Der Minister des Innern, Herr Toscani, hat vorhin einen kurzen Sachstandsbericht gegeben. Es hält uns auch nichts davon ab, bis zur Zweiten Lesung im zuständigen Ausschuss einen Sachstands- und Erfahrungsbericht anzufordern. Das halte ich für gut. Dann können wir sehen, was das Gesetz gebracht hat und was nicht.

Eines wollte ich zur Verjährung anmerken. Frau Kollegin Ries, wenn die Befristung der Gesetze nicht angestanden hätte, hätten Sie auch keine Möglichkeit gehabt, hierzu das Wort zu ergreifen. Insofern ist das eine gute Sache.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Was sollen wir denn daraus schließen? - Sprechen.)

Seien Sie also froh, dass man Ihnen die Chance dazu gegeben hat.

(Lachen.)

Wir hätten das Gesetz ja auch in Erster Lesung durchwinken können, ohne eine Debatte zu führen, weil es im Prinzip keine Neuerungen gegeben hat. Diese ergeben sich erst in der Anhörung und dann in der Zweiten Lesung.

Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen. Die Befristung von Gesetzen, für die sich die FDP stark gemacht hat, hat einen Hintergrund. Wir haben zahlreiche Gesetze, die bis in die Anfänge des Saarlandes zurückgehen und die heute noch Bestand haben. Es war notwendig, sie auf den Prüfstand zu stellen, um zu sehen, ob wir sie noch brauchen oder nicht. Es gab eine Flut von Gesetzen, die niemals wirklich angewandt wurden. Man muss differenzieren und die Gesetze, die durch den Wandel der Zeit keine Notwendigkeit mehr besitzen, überprüfen und dann abschaffen. Andere Gesetze - und hierzu zählt das Informationsfreiheitsgesetz - werden nicht so schnell abgeschafft. In diesen Dingen muss man also differenzieren.

Ich möchte zum eigentlichen Gesetz kommen. Es ist im Jahr 2006 in Kraft getreten. Es ist ein wesentlicher Baustein für einen transparenten Behördenapparat. Jede Bürgerin, jeder Bürger sollte das Recht haben zu wissen, was die Behörden, die er mit seinen Steuergeldern finanziert, machen. Staubiges Amtsgeheimnis war gestern, gläsernes Rathaus ist heute! Das Gesetz ermöglicht in Anlehnung an das Bundesinformationsfreiheitsgesetz den vorausset

(Abg. Schnitzler (DIE LINKE) )

zungsfreien Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen von Landesbehörden, kommunalen Behörden und Dienststellen des Bundes, auch von staatlichen Rundfunkanstalten.

Die Erfahrungen mit dem Gesetz und seiner Nutzung durch die Bürger können als erfreulich bezeichnet werden. - Hier muss ich das relativieren, was ich damals gesagt habe. Ich habe Befürchtungen gehabt und habe sie auch geäußert; Liberale sind in diesem Bereich sehr sensibel. Aber nach dem, was mir bekannt geworden ist, hat sich das im Saarland in der Tat erfreulich entwickelt. In dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes im September 2006 bis Ende März 2010 sind von den saarländischen Bürgerinnen und Bürgern 52 Anträge auf Informationszugang gestellt worden. In über 70 Prozent der Fälle konnten die erwünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Noch eine Bemerkung zu den Gebühren. Diese bemessen sich nach den üblichen Sätzen, wie sie im Saarländischen Gebührengesetz und dem dazu ergangenen Gebührenverzeichnis festgelegt sind, und orientieren sich im Übrigen an den Gebühren des Bundes. In der Regel ist es so, dass sich die Gebühren unter 50 Euro bewegen und bis maximal 100 Euro gehen. Es gab ein, zwei Fälle, wo es über 100 Euro hinausging.

So sehr das sogenannte gläserne Rathaus für die Bürger und im Übrigen auch Rundfunksender erwünscht ist, muss man auf der anderen Seite aber auch Aspekte des Datenschutzes berücksichtigen. Wo Informationen über behördliche Vorgänge herausgegeben werden, besteht immer die Gefahr, dass schutzwürdige Daten von Dritten betroffen sein können. Dem wird allerdings durch die dynamische Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes Rechnung getragen. So bedarf der Antrag auf Informationszugang grundsätzlich keiner Begründung seitens des Antragstellers. Sind jedoch schutzwürdige Interessen von Dritten betroffen, muss der Antrag ausnahmsweise eine Begründung enthalten.

Vonseiten der Behörden ist in diesen Fällen der betreffende Dritte vor Auskunftserteilung zu beteiligen. Dieser kann dann eine Stellungnahme abgeben. Die Begründung des Antragstellers erleichtert ihm natürlich seine Stellungnahme. Gibt der schutzwürdige Dritte keine Einwilligung für die Informationsfreigabe, so muss die zuständige Behörde gemäß § 5 Bundesinformationsgesetz in Verbindung mit § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes eine Abwägung vornehmen zwischen dem Informationsinteresse einerseits und dem Datenschutzinteresse andererseits.

In Fällen, in denen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Raum stehen, ist eine Auskunftserteilung

dagegen nur nach Einwilligung der Betroffenen möglich. Gleiches gilt, wenn besonders schutzwürdige Daten Dritter im Sinne des Datenschutzgesetzes betroffen sind, wie etwa die ethnische Herkunft oder auch Gesundheitsfragen. Aus leicht nachvollziehbaren Gründen können ebenso wenig Informationen vom Landesamt für Verfassungsschutz eingeholt werden. Ich denke, auch das ist klar. Es ist wohl schwierig oder gar nicht zu beantworten, wenn jemand von einer islamistisch-terroristischen Gruppe fragt, ob er beobachtet wird.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bis Mai dieses Jahres wurden gerade einmal sieben Auskunftsbegehren abgelehnt. Darüber, Herr Kollege Schnitzler, könnten wir uns im Ausschuss für Inneres und Datenschutz Erfahrungsberichte geben lassen. Dem dürfte, Herr Minister, wohl nichts entgegenstehen. Warum sollte man das nicht tun? Das stärkt das Ganze und wird es ermöglichen, in den Anhörungen wie auch danach, in der Zweiten Lesung zu den richtigen Schlüssen zu kommen. - Es sind also in dem Zeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes gerade mal sieben Auskunftsbegehren abgelehnt worden. Nach Ablehnung des Auskunftsersuchens durch die zuständige Behörde kann der Antragsteller den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anrufen. Mit diesem Amt ist bei uns der Landesbeauftragte für Datenschutz betraut. Das wollte die FDPFraktion damals auch so haben. Wir können auch feststellen, dass diese Aufgabe dort in guten Händen ist.

Der damalige Datenschutzbeauftragte hat in seinem Tätigkeitsbericht 2007/08 darauf hingewiesen, dass es häufig zu Verzögerungen bei der Beantwortung der Anfragen kam, was aber überwiegend durch Zuständigkeitsfragen oder organisatorische Probleme aufgrund der Neuheit des Gesetzes begründet war. Da gibt es inzwischen Erfahrungen, über die wir uns auch berichten lassen können. Zudem haben in einigen Fällen die Rechtsbehelfsbelehrungen gefehlt. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte hat daraufhin die betroffenen Ämter über deren Pflichten informiert, sodass solche Fehler heute die Ausnahme darstellen dürften.

Trotzdem ist das eine oder andere sicher noch verbesserungsfähig, wie bei fast allen Dingen, die noch in den Kinderschuhen stecken. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag vereinbart, der eine Prüfung vorsieht, inwieweit das Gesetz inhaltlich noch verbessert werden kann, um den Zugang für die Bürger noch weiter zu erleichtern. Nachdem wir die Geltungsdauer des Gesetzes erst einmal verlängern und ein paar rechtsförmliche Änderungen vornehmen, wird das der nächste wesentliche Schritt sein, um den Saarländerinnen und Saarländern eine bürgerfreundliche, transparente

(Abg. Jochem (FDP) )

Behördenlandschaft zu garantieren. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Claudia Willger-Lambert.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Informationsfreiheitsgesetz war uns immer ein Herzensanliegen und bleibt es auch. Das Gesetz, über dessen Verlängerung wir im Moment diskutieren, ist insbesondere auf Betreiben der GRÜNEN zustande gekommen. Ich möchte auch daran erinnern, dass ich in der letzten Legislaturperiode dazu eine Anfrage gestellt habe. Wir haben das also genau verfolgt.

Wir haben es aber auch in der jetzigen Legislaturperiode genau verfolgt, denn wir haben einen Erfahrungsbericht im Ausschuss für Inneres und Datenschutz beantragt. Dieser Erfahrungsbericht ist auch gegeben worden. Dass insbesondere der Vorsitzende dieses Ausschusses davon gar nichts weiß, ist eine Sache, die man anmerken sollte, die durchaus überraschen kann.

(Teilweise Lachen und Beifall bei den Regie- rungsfraktionen.)

Von daher wussten wir, dass die Diskussion zu führen ist. Es ging uns darum, uns in Vorbereitung dieser Debatte damit auseinanderzusetzen, welche Erfahrungen gemacht wurden. Ich denke, dass das auch insofern berechtigt ist, als das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz sich eng auf das Bundesinformationsfreiheitsgesetz bezieht. In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die SPD ihren Anteil auf Bundesebene beigesteuert hat, bei der Gestaltung des Bundesgesetzes. Man sollte dies also auch klar benennen.

Wenn hier aus der damaligen Gesetzesberatung zitiert wird, dass alle Verbände und insbesondere der Landesdatenschutzbeauftragte dagegen gewesen seien, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte gerade wegen seiner Haltung zum Gesetzesentwurf zum Opferlamm gemacht wird, dann darf ich daran erinnern, dass ich insbesondere mit dem Landesdatenschutzbeauftragten damals durchaus meine Fehde hatte, weil er sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat, auch Informationsfreiheitsbeauftragter zu werden. Das hat uns damals nicht gepasst. Ich befand mich damit auch auf einer Linie mit dem Abgeordneten Jochem.

Es gab in der zurückliegenden Zeit zwei wesentliche Punkte, wo das Informationsfreiheitsgesetz nicht zu den Informationen geführt hat, die wir uns ge

wünscht hatten. Das war einmal der G 8/G 9-Notenvergleich, zum anderen das Sponsoring zum Neujahrsempfang. Aber das größte Problem, das ich bei diesem Informationsfreiheitsgesetz nach wie vor sehe, besteht darin, dass verhältnismäßig wenige Bürgerinnen und Bürger davon Gebrauch machen. Von daher sollten wir sehr viel mehr für dieses Gesetz werben. Ich bin auch froh, dass dieses Gesetz - das wird ja ganz deutlich - von einem äußerst demokratischen Grundverständnis ausgeht, was Transparenz und Information anbelangt.

Die Darstellung, die im Innenausschuss zu diesem Gesetz gegeben wurde, hat klargemacht, dass wir im Saarland mit unserem Informationsfreiheitsgesetz durchaus positive Erfahrungen gemacht haben. Es wurde klar, dass verschiedene Dinge im Laufe der zurückliegenden Jahre klargestellt werden konnten, wodurch Verbesserungen eingetreten sind. Wir hatten seinerzeit die Befürchtung, dass man durch überhöhte Gebühren Bürgerinnen und Bürger davon abschrecken könnte, bestimmte Informationen einzuholen. Diese Befürchtung hat sich eben nicht bewahrheitet. In der Regel sind die Auskünfte gebührenfrei erteilt worden; sofern Gebühren verlangt wurden, bewegten diese sich im normalen Rahmen.

Es ist zu Recht darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir zunächst kritisiert hatten, dass das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz sich auf das Bundesgesetz bezieht. Dieser Umstand hat aber in der Tat dazu geführt, dass wir eine Rechtsprechung haben, die sehr genau noch einmal die Grenzen festlegt und daher auch Möglichkeiten eröffnet. Das ist beispielsweise bezüglich des Aspektes „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ der Fall. Die unterschiedlichsten Gerichte haben sehr enge Definitionen gegeben, um was es sich bei einem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt. Diese Auslegungen haben auch Befürchtungen, die wir im Vorfeld hatten, gegenstandslos gemacht. Aber auch zu anderen Fragen, etwa zum Schutz datenschutzrechtlicher Interessen, gibt es Rechtsprechung. Wir haben diesbezüglich Auslegungen, die recht restriktiv sind und auch im Saarland zur Anwendung kommen sollen.

Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass in diesem Hause eine breite Anhörung durchgeführt wird, ganz im Gegenteil. Ich denke, das Thema ist dieses Vorgehen wert. Wir haben auch im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung getroffen, wonach wir bereit sind, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu verstärken.

Ich war damals sehr dagegen, dass dieses Gesetz befristet ist und nun auslaufen soll. Ich war dagegen, weil es auch darum geht, Dinge, die ein demokratisches Grundverständnis betreffen, nicht zu befristen. Gleichwohl muss ich sagen, dass uns die Befristung nunmehr die Gelegenheit gibt, noch einmal

(Abg. Jochem (FDP) )

über dieses Gesetz zu sprechen. Wir können uns jetzt auch mit den konkreten Auswirkungen auseinandersetzen. Es führt also im Moment zu einem positiven Effekt, was im Moment sein Gutes hat. Das begrüße ich, und ich freue mich bereits jetzt auf die Auseinandersetzung im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Isolde Ries.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jochem, Sie haben völlig recht: Allein schon der Umstand, dass ich heute hier noch einmal darüber reden durfte, war es wert, eine Befristung des Gesetzes vorzusehen.

(Heiterkeit und Beifall.)

Es erstaunt mich allerdings schon ein wenig, dass das nun ausgerechnet von Ihnen kommt. Sollte das Ihr einziges Argument sein, wäre das schon ein gewisses Zeichen der Hilflosigkeit.

Sie haben hier auch geäußert, Sie hätten das Gesetz auch „durchwinken“ können. Das habe ich nicht so ganz verstanden. Heißt das, dass die Opposition jetzt immer die Regierungsfraktionen fragen muss, ob sie überhaupt reden darf?

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das hätten die gerne! - Zurufe von den Regierungsfraktionen.)