Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Dann ist die Kontrolle angesprochen worden. Wir haben gesagt, wir wollen eine Kontrolle und wir wollen Kontrollmechanismen, die händelbar sind. Sie haben eben als leuchtendes Beispiel die Kontrollbehörde in Hamburg genannt. Die Kontrollbehörde in Hamburg ist nur und ausschließlich für den Baubereich zuständig. Nach Rücksprache mit den Behörden dort ist herausgekommen, dass diese Kontrollbehörde im Jahr 500.000 Euro kostet. Ich glaube schon, dass wir überlegen müssen - Sie haben vorhin an anderer Stelle so viel Wert auf sparsamen Umgang mit den Steuermitteln im Saarland gelegt -, ob wir eine Behörde einführen, die für ein schmales Segment zuständig ist und dann eine halbe Million Euro pro Jahr an Kosten verursacht. Hier stehen Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis. Deswegen haben wir gesagt, wir nehmen eine andere Regelung. Auch das halte ich durchaus für hinnehmbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dann wird mit Blick auf den repräsentativen Tarifvertrag der Eindruck erweckt, Sodom und Gomorrha im Saarland, wenn wir nicht einen Tarifvertrag repräsentativ machen, entrechten wir sozusagen unendlich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Ich habe mir einmal mit Blick auf den ÖPNV - das ist mit der größte Bereich, den wir in diesem Land regeln - angeschaut, wie die Lohntarife im Saarland sind, wie sie sich unterscheiden und wer sie abgeschlossen hat.

Ich darf vielleicht einmal ganz kurz die wichtigsten Punkte erwähnen. Wir haben die privaten Omnibusbetriebe. Der Tarif gilt ab dem 01. Oktober 2009. Da haben wir rund 1.986 Euro für Kraftfahrer, 2.042

Euro für Berufskraftfahrer. Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit Erhöhung um 4 Prozent, nach acht Jahren Erhöhung um 8 Prozent, 42 Stunden wöchentlich. Wir haben die RSW, ab dem 01. Januar 2008 38,5 Stunden wöchentlich. Dann haben wir 1.692 Euro für Omnibusfahrer mit Führerschein C 1, 1.773 Euro für Omnibusfahrer mit Führerschein C 2, 1.895 Euro für Omnibusfahrer mit C 2 alt und 2.178 Euro für Omnibusfahrer mit einer Betriebszugehörigkeit von vor zehn Jahren. Wir haben den Nahverkehr im Saarland. Da haben wir 1.821 Euro für Kraftomnibusfahrer ohne Ausbildung als Berufskraftfahrer. Wir haben 1.894 Euro nach achtjähriger Betriebszugehörigkeit, dann 1.966 Euro und so weiter und so fort.

Was interessant ist, ist die Frage, wer da eigentlich Tarifvertragspartner ist, wer abgeschlossen hat. Schauen wir wieder in die privaten Omnibusbetriebe. Da waren die Tarifvertragsparteien Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland e.V. mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und Verdi. Dann haben wir die RSW. Dort haben wir den Arbeitgeberverband der Mobilitätsund Verkehrsdienstleister e.V. mit der Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA und Verdi. Dann haben wir beim Nahverkehr Saarland den kommunalen Arbeitgeberverband Saar, die KVS, die Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis, die Neunkircher Verkehrs-AG, Verkehrsdienste GmbH, Saarbahn GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH und Verdi. Das heißt, in jedem Bereich, wo wir unterschiedliche Regelungen beim Entgelt und in der Arbeitszeit haben, ist Verdi immer mit dabei. Und jetzt erklären Sie mir bitte mal, warum wir hier einen repräsentativen Tarifvertrag brauchen, warum Sie den Eindruck erwecken, ganze Gruppen von Arbeitnehmern wären sozusagen rechtlos gestellt.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Christlicher Gewerkschaftsbund - vorlesen!)

Das ist die Ausgestaltung von Tarifautonomie. Tarifautonomie heißt zu Recht Autonomie. Sie geht den Staat nichts an und deswegen ist es auch richtig, dass wir uns aus dem Bereich heraushalten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sehr geehrter Herr Kollege Roth, wenn Sie sich eben noch bei den Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften bedankt haben, so schließe ich mich diesem Dank an. Ich danke im Übrigen allen also nicht nur denen, die sich im letzten Anhörungsverfahren geäußert haben, sondern auch denen, die in allen Verfahren der letzten Jahre entsprechende Hinweise geliefert haben -, dass wir ein ordentliches Gesetz bekommen. Es ist aber schon verwunderlich, dass, wenn es auch andere Anträge von Gewerkschaften gibt - etwa den Antrag von Transnet zum

(Ministerin Kramp-Karrenbauer)

Präqualifikationsverfahren -, sich diese Anträge dann ausschließlich als Abänderungsanträge zum Entwurf der Regierungsfraktionen wiederfinden, aber nicht im Antrag von SPD und LINKEN. Das vielleicht als Schmankerl am Rande, kommentieren möchte ich es nicht.

Ich darf heute feststellen, dass wir mit dem Gesetz der Regierungsfraktionen, das jetzt zur Verabschiedung ansteht, ein Gesetz haben, das ein echtes Tariftreuegesetz ist, ein Gesetz, das rechtskonform ist, und ein Gesetz, das praktikabel und anwendbar ist. Das liegt im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deswegen darf ich nochmals um Zustimmung für dieses Gesetz werben, weil ich glaube, dass es ein gutes Gesetz für die Arbeitnehmer im Saarland ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Eugen Roth.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin jetzt doch überrascht und ergreife deswegen noch mal das Wort, weil Sie hier der Öffentlichkeit eine Debatte vorgespiegelt haben, die zumindest in diesem Raum hier und heute gar nicht stattgefunden hat. Sie haben auf Dinge reflektiert, die niemand gesagt hat. Und Sie haben eine Schärfe in die Diskussion gebracht, die bei diesem Thema nicht angebracht ist, Frau Ministerin.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Frau Willger-Lambert hat gesagt: Auf jeden Fall ist der Regierungsentwurf besser als gar kein Gesetz. Herrgott noch mal, welche Ziele haben wir denn noch, wenn wir froh sind, dass wir überhaupt ein Gesetz haben? Wir haben doch heute sehr argumentativ darum gerungen, dass wir ein ordentliches Gesetz bekommen.

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) : Dann stimmen Sie doch zu!)

Sie müssten ein klein wenig über Ihren Schatten springen, dann wäre das möglich. Natürlich wäre es besser, diesen Flickenteppich nicht zu machen. Es gab eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz im Bundesrat, dass man das gemeinsam machen kann. Das wurde auch vom Saarland abgelehnt. Also immer wenn es darum ging, wirklich Butter bei die Fische zu machen, waren Sie nicht dabei. Dann erwecken Sie doch hier nicht den Eindruck, als hätten Sie es erfunden!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zum Thema intellektuelle Redlichkeit und all diesen Ausfällen möchte ich hier nichts sagen, das ist mir zu flach. Ich möchte nur auf Professor Hanau eingehen. Der hat sich ganz anders ausgedrückt. Vielleicht hat man Ihnen das falsch aufgeschrieben. Der hat gesagt, dass es sehr wohl möglich wäre, dass insbesondere nach Rüffert das Denken nicht aufhören dürfe. Überraschenderweise hat Hanau - ich selbst war überrascht, dass ausgerechnet er zum Kronzeugen für unsere Linie wurde - plötzlich gesagt: Das geht. Früher war er immer als eher arbeitgeberorientiert betrachtet worden.

Zum Thema „Leiharbeitnehmer werden nicht rechtlos gestellt“. Herrgott noch mal, es ist doch kein Problem, die explizit in dieses Gesetz aufzunehmen! Wo ist das Problem dabei? Dann haben Sie gesagt, die Kontrollbehörde koste 500.000 Euro. 500.000 Euro sind im Verhältnis zu dem, um was es hier insgesamt geht, eine Quantité négligeable, das ist überhaupt keine Bemessungsgrundlage!

Thema Tarifautonomie. Sie sagen, Verdi sei immer dabei, das wäre ja alles kein Problem. Dann könnten Sie ja dem repräsentativen Tarifvertrag sofort zustimmen. Es stimmt aber leider nicht. Sie haben eben eine Gruppierung genannt, die niemals offenlegt, ob sie überhaupt Mitglieder hat oder wer dort überhaupt organisiert ist. Es kann nicht sein, dass eine solche Gruppierung dann abschließt und die Mehrheit denen hinterherlaufen soll. Das ist doch vorne und hinten nicht stimmig.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das hat mit der Ausgestaltung von Tarifautonomie überhaupt nichts zu tun. Es geht um ein vergaberechtliches Problem.

Jetzt noch mal zurück zu den ersten Debattenbeiträgen, Ihrer hat wirklich nicht geholfen, Frau Ministerin. Mein Werben ist einfach: Wenn wir die paar Punkte, die ich jetzt genannt habe, noch verbessern würden, hätten wir etwas, worauf wir im Saarland stolz sein könnten. Genauso wie zum Beispiel in Bremen, wo die CDU mitgestimmt hat. Sie wollen ja wohl nicht sagen, dass Ihre Parteifreunde dort dümmer sind als Sie.

(Starker Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, wir haben zwei Gesetze und Abänderungsanträge in Zweiter und letzter Lesung.

Zunächst lasse ich abstimmen über den Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/212 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält

(Ministerin Kramp-Karrenbauer)

sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/212 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.

Die SPD-Landtagsfraktion und DIE LINKE-Landtagsfraktion haben mit der Drucksache 14/284 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, das ist die Drucksache 14/211, eingebracht. Nachdem der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen abgelehnt ist, kommen wir zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/284 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/284 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.

Der Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport hat mit der Drucksache 14/261 einen Abänderungsantrag ebenfalls zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/ 211, eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag des Ausschusses. Wer für die Annahme der Drucksache 14/261 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/261 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten mit Ausnahme des Abgeordneten Linsler von der Fraktion DIE LINKE, der sich der Stimme enthält.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/211 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages des Ausschusses ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/211 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages des Ausschusses mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Plenardebatte bis um 13.30 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.22 Uhr bis 13.31 Uhr unterbrochen.)

Wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort und kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

(Drucksache 14/238)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Schumacher das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/238, wurde vom saarländischen Landtag in seiner Plenarsitzung am 25. August 2010 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen.

Wie Wirtschaftsminister Dr. Hartmann bereits bei der Einbringung des Gesetzes ausführte, dient der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere der inhaltlichen Anpassung des Fachrechts an die Richtlinie und der Notwendigkeit, verfahrensrechtliche Anforderungen in die Fachgesetze aufzunehmen. Geändert beziehungsweise angepasst werden das Markscheidegesetz, das Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, das Bestattungsgesetz, das Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Altenpflegefachberufen und die Ausübung des Berufes der Hebamme und des Entbindungspflegers sowie das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf berichten, dass sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit in seiner Sitzung am 02. September dieses Jahres mit der Vorlage befasst hat. Der Gesetzentwurf wurde gelesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf betreffend Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/238, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

(Präsident Ley)

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/238 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/238 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes des Untersuchungsausschusses „Unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung des Saarlandes nach den Landtagswahlen 2009“ (Drucksache 14/274)

Zur Begründung des Antrages Drucksache 14/274 erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.