Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

Zur Begründung des Antrages Drucksache 14/274 erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE beantragt, einen Beschluss zu fassen, den Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses „Unternehmerische Einflussnahme“ einschließlich des Erweiterungs- und Konkretisierungsantrages der Koalitionsfraktionen wie folgt zu konkretisieren. Der Untersuchungsausschuss soll - das sagt auch schon sein Name - umfassend aufklären, ob es eine unternehmerische Einflussnahme auf die Regierungsbildung des Saarlandes nach den Landtagswahlen 2009 gab. Dazu gehört es entsprechend dem Antrag, der damals von den Regierungsfraktionen eingebracht und angenommen worden ist, aufzuklären, was vor den Landtagswahlen im Hinblick auf eine mögliche Regierungsbildung geschah.

Wir meinen, dass das nicht bloß auf Ostermann beziehungsweise die Ostermann-Gruppe oder Ostermann-Unternehmen beschränkt werden kann, sondern dass dies auch für Unternehmen und Unternehmer gilt, sofern Anhaltspunkte vorliegen. Solche Anhaltspunkte sehen wir etwa im Fall von Wendelin von Boch gegeben. Die entsprechenden Pressemeldungen in dieser Richtung sind eindeutig. Ich darf daran erinnern, dass er zu Beginn gedroht hat, wenn eine ihm nicht genehme Regierung zustande käme, sein Unternehmen nach Luxemburg verlagern zu wollen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das hat uns stark beeindruckt. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE): Das glauben wir sofort. - Sprechen.)

Ob Sie das beeindruckt hat oder nicht, Herr Ulrich, ist nicht Gegenstand unseres Antrages. Gegenstand unseres Antrages ist vielmehr, diese Vorgänge, die damit zusammenhängen, aufzuklären. Schlicht und ergreifend.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Dann sag doch offiziell, du hast von ihm nichts bekommen. Das wäre schon einmal ein Anfang. - Sprechen bei der LINKEN und bei B 90/GRÜNE.)

Es geht uns bei der Konkretisierung darum, die unternehmerische Einflussnahme umfassend darzustellen. Im Falle von Wendelin von Boch sehen wir konkrete Anhaltspunkte gegeben. Allen Fraktionen ist eine gutachterliche Stellungnahme der Ausschusssekretärin des genannten Untersuchungsausschusses zugegangen, wonach unser Antrag angeblich verfassungswidrig sei, was damit begründet wird, dass es sich erstens nicht um eine Konkretisierung, sondern um eine Erweiterung handele und dass zweitens dieser Antrag nicht hinreichend bestimmt sei. Außerdem handele es sich hier um Privatpersonen und deren Verhalten und nicht um Dinge, die sozusagen in die Zuständigkeit dieses Landtages gehörten.

Dazu möchte ich Folgendes feststellen. Zunächst einmal handelt es sich nicht um eine Erweiterung, sondern ganz eindeutig um eine Konkretisierung. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf den Antrag der Regierungsfraktionen, die ja die Frage aufgeworfen haben, „die Gründe des politischen Scheiterns der Regierungsbildung zwischen SPD, der Partei DIE LINKE und der Partei B 90/GRÜNEN aufzuklären“. Ich weise darauf hin, dass der Ausschuss dem Antrag zufolge auch „insbesondere (…) Zusatzfragen zu klären“ habe - das bezieht sich auf Ostermann und die Ostermann-Gruppe. Dieses „insbesondere“ ist aber eine deutliche Einschränkung und lässt darüber hinaus zu, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, weil nicht ausschließlich von Ostermann die Rede ist, sondern nur insbesondere von Ostermann. Insofern weisen wir den Vorwurf, dass es sich um eine Erweiterung und nicht um eine Konkretisierung handele, klar zurück.

Der nächste Punkt: „Nicht hinreichend bestimmt“. Auch das trifft unserer Auffassung nach nicht zu, weil es völlig klar ist, dass am Anfang einer Untersuchung noch nicht alle Tatsachen vorliegen, dass es neue Erkenntnisse gibt, dass man sich im Lauf dieses Untersuchungsausschusses auch mit neuen Dingen auseinandersetzen muss. Ich verweise außerdem auf entsprechende Äußerungen sowohl des baden-württembergischen Staatsgerichtshofes als auch des bayerischen Verfassungsgerichtshofes, wonach es dem Parlament unbenommen bleiben muss, ein Thema umfassender anzugehen, als es auf den ersten Blick nötig erscheint. Das scheint mir ein ganz wichtiger Hinweis zu sein. Ich möchte in

(Präsident Ley)

dem Zusammenhang darauf hinweisen und werde darauf zurückkommen, dass das vor allen Dingen ein Recht der Minderheit ist und dass es der Minderheit zumindest wesentlich überlassen bleibt, den Untersuchungsgegenstand entsprechend zu bestimmen und zu konkretisieren.

Eine - wie ich finde - recht abenteuerliche Begründung in der gutachterlichen Stellungnahme bezieht sich auf die Privatperson. Es handele sich angeblich um das Verhalten einer Privatperson. Das halte ich wirklich für abwegig und zwar deswegen, weil es nicht um die Privatperson Wendelin von Boch geht, sondern um ihn als Unternehmer, der sich auch zur Regierungsbildung geäußert hat. Es geht um die Untersuchung der unternehmerischen Einflussnahme auf eine mögliche Regierungsbildung und nicht um das private Verhalten. Das ist hinreichend von den Verdachtsmomenten her gegeben - sowohl mit der Androhung, sein Werk zu verlagern, als auch mit der Anzeigenkampagne. Das ist in unseren Augen keineswegs eine Privatangelegenheit, an der sich jeder x-Beliebige beteiligen kann. Darin ist vielmehr eindeutig ein Zusammenhang mit unternehmerischer Einflussnahme zu sehen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Lassen Sie mich folgendermaßen zusammenfassen: Unabhängig davon, dass wir diese gutachterliche Stellungnahme natürlich noch einmal juristisch eingehend bewerten werden, möchte ich noch einmal ganz deutlich herausstellen, dass wir die Vorwürfe, es handele sich nicht um eine Konkretisierung, nicht um eine hinreichende Bestimmung, sondern um das Verhalten von Privatpersonen, zurückweisen. Wir sehen im Gegenteil den Zusammenhang mit einer möglichen unternehmerischen Einflussnahme auf die Regierungsbildung. Und hier, meine Damen und Herren, sind Grundfragen der parlamentarischen Demokratie berührt. Fragen, wie weit Unternehmen und Unternehmer Einfluss auf politisches Handeln, auf Regierungs- wie auch auf Gesetzgebungshandeln nehmen, sind doch ganz zentrale und sehr sensible Fragen, die die Grundfesten unserer parlamentarischen Demokratie berühren.

Es ist doch nicht umsonst so, dass wir ständig eine Auseinandersetzung darüber haben, wie weit dieser Einfluss gehen darf und wie weit nicht. Wenn ich mir etwa anschaue, was im Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke geschieht, und wenn ich dort sehe - wie es heute auch die Saarbrücker Zeitung schreibt -, dass die Unternehmen ungeschorener davonkommen, als sie es ursprünglich gedacht haben, dann haben wir hier Zusammenhänge, die Grundfragen berühren. Dabei saßen die Unternehmen, um die es geht, nicht einmal im Koalitionsausschuss. Hier haben wir ja zum Teil noch ganz andere Verhältnisse. Deswegen müssen wir das aufklären. Hier gibt es ein öffentli

ches Interesse. Und ich möchte auch sagen: Selbst wenn es sich um Privatpersonen handeln würde, würden es das öffentliche Interesse, das ja zweifellos vorhanden ist, und auch der Verdacht eines Missstandes ausdrücklich rechtfertigen, eine solche Untersuchung durchzuführen. Deswegen möchten wir noch einmal nachdrücklich unser Anliegen unterstreichen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich möchte, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten Entscheidung zu Artikel 44 des Grundgesetzes zitieren. Darin heißt es: „Das durch die Verfassung garantierte Recht der Minderheit auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses darf, soll vor diesem Hintergrund die parlamentarische Kontrolle ihren Sinn noch erfüllen können, nicht angetastet werden. Mit dem Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses allein ist jedoch das Kontrollrecht der Minderheit noch nicht gewährleistet. Seine ungehinderte Ausübung setzt weitere Sicherungen voraus. So muss es vor allem der Minderheit überlassen bleiben, den Gegenstand der von ihr beantragten Untersuchung festzulegen.“

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie wirklich, unser Anliegen ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Anmerkung machen. Ich möchte mich sonst nicht weiter zu der gutachterlichen Stellungnahme äußern, aber wenn in ihr der Ausdruck einer parlamentarischen Inquisition enthalten ist, was übrigens nicht als Zitat gekennzeichnet ist -

(Sprechen und Zurufe.)

Das mag ja sein. Dennoch halte ich es, auch wenn man das so herausnimmt, für völlig falsch. Meines Erachtens stellt dies einen Zungenschlag dar, der dem Anliegen nicht gerecht wird.

(Beifall bei der LINKEN. - Weitere Zurufe.)

Sie müssen es schon so nehmen, wie es hier als Hauptpunkt im Rahmen eines Schriftstücks steht, was ich so nicht hinnehmen kann.

(Abg. Hinschberger (FDP) : Das ist eine Schelte des höchsten Gerichts.)

Das ist keine Schelte des höchsten Gerichts, Herr Kollege Hinschberger. Das ist eine Feststellung im Hinblick auf diesen Antrag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, das Recht der Minderheit auf Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes zu achten und deswegen unserem Antrag zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete der CDU-Fraktion Roland Theis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag, den die Fraktion DIE LINKE heute - darauf lege ich Wert - allein eingebracht hat, nicht in erster Linie aus politischen Gründen ablehnen, sondern - das Gutachten ist ja heute schon mehrmals, wenn auch teilweise falsch zitiert worden - aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen. Unser erster Ablehnungsgrund ist allerdings kein zwingender verfassungsrechtlicher Grund, sondern einer, der einem eigentlich hätte auffallen können, wenn man bei der Formulierung dieses Antrags auch nur einmal in das Landtagsgesetz geschaut hätte. Aus § 39 Abs. 5 Satz 2 geht nämlich hervor, dass für einen Erweiterungsantrag - ich werde Ihnen gleich erklären, warum es sich im vorliegenden Fall um einen Erweiterungsantrag handelt - eine Fraktion kein tauglicher Antragsteller ist, sondern ausschließlich und allein der Untersuchungsausschuss selbst. Gestern hat dieser Untersuchungsausschuss getagt und gestern wurde ein solcher Antrag nicht gestellt. Somit ist nicht einmal versucht worden, den tauglichen Antragsteller, nämlich den Untersuchungsausschuss davon zu überzeugen, diesen Erweiterungsantrag hier in das Plenum einzubringen. Es handelt sich hier - auch das will ich erläutern, nachdem so vieles vorhin falsch und verkürzt dargestellt worden ist nämlich nicht um einen Fall nach § 39 Abs. 4 des Landtagsgesetzes. Deshalb hat es auch nichts mit dem Minderheitenrecht zu tun. Es ist gerade nicht ein Antrag, der sich gegen den Willen des ursprünglichen Antragstellers, nämlich des Untersuchungsausschusses beziehungsweise seines Einsetzungsantrags richtet. Damit gilt das Minderheitenrecht nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine irgendwie in einem Rechtsgutachten dargestellte mögliche Auslegung, sondern der Wortlaut der Vorschrift, und ich lege Ihnen ans Herz, diese Vorschrift auch einmal zu lesen. Es ist die einzige mögliche Auslegung des § 39 und nicht nur die Rechtsauffassung der Verwaltung dieses Landtags, sondern insbesondere auch die ständige Praxis der vergangenen Jahrzehnte in diesem Haus und in den Ländern, in denen ähnliche Vorschriften gelten.

Ich will Ihnen aber - neben dieser nicht gerade schmeichelhaften Argumentation für Ihren Antrag auch noch ein zweites Argument dafür geben, dass es uns, selbst wenn wir es wollten, nicht möglich ist, Ihrem Antrag zuzustimmen. Sie gehen dort nämlich von einer völlig falschen Bewertung des Untersuchungsgegenstandes des jetzt eingesetzten Untersuchungsausschusses aus und schreiben - sehr geehrter Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaub

nis -: „Er“ - der Untersuchungsausschuss - „ist danach nicht auf die Prüfung der Einflussnahme eines bestimmten Unternehmens beziehungsweise Unternehmers beschränkt, sondern soll - soweit es entsprechende Hinweise auf eine unternehmerische Einflussnahme gleich von welchem Unternehmen beziehungsweise Unternehmer gibt - diesen Sachverhalt aufklären.“ Also ein Untersuchungsausschuss, der alle Unternehmer im Saarland betreffen soll. Damit liegen Sie in Ihrer Bewertung des jetzigen Untersuchungsausschusses, jedenfalls wenn Sie von Konkretisierung sprechen - und irgendwo muss es ja dann auch schlüssig sein -, nicht nur falsch, sondern widersprechen Ihrem eigenen Antrag. Denn der Untersuchungsausschuss ist an den Untersuchungsgegenstand gebunden, wie Sie, die Fraktion DIE LINKE, ihn in diesen Landtag eingebracht haben und wie wir ihn teilweise konkretisiert und eben nicht ergänzt haben. Und in diesem Einsetzungsbeschlussantrag von Ihnen und in unserer Konkretisierung hört sich das doch schon wieder ganz anders an. Denn da schreiben Sie, Grund für diesen Untersuchungsausschuss seien „die offenkundigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Ostermann-Gruppe und den Parteien, die an der saarländischen Landesregierung beteiligt“ sind. Wir haben es konkretisiert, indem wir gesagt haben, zwischen der Ostermann-Gruppe und den Parteien, die in diesem Landtag vertreten sind. Dann bekommt der Untersuchungsausschuss keine Einseitigkeit. Aber es bezieht sich eben auf Herrn Ostermann. Sie können sagen, Sie hätten den Einsetzungsantrag damals etwas schlampig formuliert, es sei anders gemeint gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nun denjenigen zitieren, dem Sie sonst auch immer alles glauben. Damals hat er es sich nicht nehmen lassen - vielleicht auch, weil noch mehr Presse anwesend war -, den Einsetzungsantrag für den Untersuchungsausschuss einzubringen. Sie, Herr Lafontaine, haben Ihre Rede damals mit folgenden Worten begonnen: „Herr Präsident! Der Ausschuss, den wir heute beantragen, hat zum Gegenstand, den Einfluss eines Unternehmers auf die Regierungsbildung zu untersuchen.“ - Ganz theatralisch und mit Tremolo in der Stimme

(Unruhe und Lachen bei der LINKEN)

kam dann die große Pose des „Elderstatesman“ der saarländischen Politik: „Es handelt sich um einen Mann, es handelt sich um den Unternehmer Hartmut Ostermann.“ - Das, was damals politisch die große Show war, war juristisch die Festlegung des Untersuchungsgegenstandes dieses Untersuchungsausschusses. Davon kommen Sie heute rechtlich nicht mehr weg. Das sind die rechtlichen Fakten, mit denen Sie leben müssen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der dritte Grund, den ich Ihnen gerne nennen will und bei dem ich mich ebenfalls auf das Gutachten der Landtagsverwaltung stützen möchte, ist ein verfassungsrechtlicher. Ich appelliere an alle Fraktionen in diesem Hause. Es ist zwingend, denn dieser Antrag widerspricht nicht nur dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit und damit dem Rechtstaatsprinzip, sondern er steht im Widerspruch zu elementaren und wesentlichen Prinzipien eines jeden freien Rechtsstaates. Ich will Ihnen das im Einzelnen begründen.

§ 39 Abs. 4 Satz 1 des Landtagsgesetzes schreibt vor, was bereits erwähnt wurde, dass der Untersuchungsgegenstand im Einsetzungsantrag hinreichend bestimmt sein muss. Die Frage ist, ob dies bei Ihrem Antrag heute der Fall ist.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Es ist der Fall.)

Ich zitiere aus Ihrem Antrag. Sie wollen demnach die Einflussnahme untersuchen, „soweit es entsprechende Hinweise auf Einflussnahmen gleich von welchem Unternehmen auf die Regierungsbildung gab“. Sie schreiben weiter, „Presse und Rundfunk waren Hinweise zu entnehmen, wonach auch andere Unternehmer als Herr Ostermann, so beispielsweise Wendelin von Boch, anlässlich der Landtagswahl 2009 Einfluss auf Regierungsbildung ausgeübt haben oder auszuüben versucht haben“. Sie sprechen also nicht nur von Wendelin von Boch, sondern auch von anderen Unternehmern.

Wenn es um das Thema der Bestimmtheit geht, frage ich mich, was damit gemeint ist. Welche Unternehmer wollen Sie denn da vor den Untersuchungsausschuss laden? Welche Hinweise sollen dafür ausreichend sein? Was meinen Sie mit Einflussnahme? - Jeder Unternehmer, der wählen gegangen ist, hat auf die Regierungsbildung im Saarland Einfluss genommen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Aber er hat k e i n e Kampagne gestartet.)

Herr Linsler, wenn Sie etwas schriftlich vorlegen, dann müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Leute damit beschäftigen und Sie damit konfrontieren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Reicht es denn nach Ihrem Antrag aus, was ich Sie nur frage, wenn sich ein Unternehmer im Wahlkampf einer politischen Partei engagiert hat? Reicht es aus, zwei Mal am Info-Stand gewesen zu sein, bei Ihnen oder bei uns? Reicht es aus, wenn in irgendeinem Internetblog, was ebenfalls Presse und Rundfunk ist, irgendwo irgendjemand über irgendwen irgendetwas behauptet hat? Ist das ein tauglicher Hinweis dafür, dass man Leute dazu zwingen kann, vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen? Reicht es aus, wenn sich ein Unternehmer in der Öf

fentlichkeit vor oder nach den Wahlen für oder gegen eine Partei, für oder gegen eine Koalition ausgesprochen hat? - All das wird aus Ihrem Antrag nicht klar. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was Sie damit bezwecken, ist mir klar. Sie stellen jeden Unternehmer in diesem Land unter den Generalverdacht, eine Koalition herbeigewünscht zu haben.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Schramm (DIE LINKE) : Das ist lächerlich. - Weitere Zurufe von der LINKEN.)

Entschuldigen Sie, aber die AKW-Laufzeiten waren kein Thema von Unternehmern im Saarland. Trotzdem wird das als Argument gebracht. Damit wäre nämlich möglich - und das ist die juristische Konsequenz Ihres Antrags -, dass jeder Unternehmer, der sich in diesem Land politisch engagiert, mit den Mitteln der Strafprozessordnung vor diesen Untersuchungsausschuss geladen, dort verhört und damit von Ihnen in der Öffentlichkeit diffamiert und denunziert werden kann. Meine Damen und Herren, dass lassen wir nicht zu.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Kugler (DIE LINKE) : Missbrauch von Steuergeldern bei der Wahlwerbung. Daran wollte ich nur noch einmal erinnern. - Weitere Zurufe von der LINKEN.)

Die Vorschrift des Landtagsgesetzes und die Vorschriften der Verfassung, die dahinter stehen, haben ein Ziel. Es soll verhindert werden, ein uferloses politisches Tribunal zu etablieren. Es ist ein elementares Prinzip eines jeden freiheitlichen Rechtsstaates, dass Bürger - ganz gleich, ob Unternehmer oder Arbeitnehmer - bei der Ausübung ihrer Grundrechte, wozu auch die Meinungsfreiheit eines Herrn von Boch zählt, bei ihrem Recht auf politische Betätigung keiner staatlichen und parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Deshalb zitiere ich gerne das Bundesverfassungsgericht, das gesagt hat: „Parlamentarische Inquisition privaten Verhaltens verstößt gegen den freiheitlichen Rechtsstaat.“ - Das sind politische Schauprozesse, die es auf Kuba gibt, aber nicht mit Jamaika. Dafür werden wir heute sorgen.