Protokoll der Sitzung vom 26.10.2010

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/278. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/278 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/278 in Zweiter und letzter Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 14/269)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe, Drucksache 14/269, wurde vom Plenum des saarländischen Landtag in seiner Sitzung

(Präsident Ley)

am 15. September 2010 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport überwiesen.

Diese Gesetzesänderung ist zum einen notwendig, weil das geltende Blindheitshilfegesetz zum 31.12. dieses Jahres ausläuft. Zum anderen müssen die dort geltenden Regelungen an die Vorgaben des höherrangigen EU-Rechts angepasst werden. Dies betrifft vor allem Bezieher von sozialen Leistungen, die diese im Saarland zwar erworben haben, aber jetzt allein aufgrund der Tatsache, dass sie in einem anderen EU-Land wohnen, nicht erhalten. Dieser Ausschluss verstößt gegen geltendes EU-Recht und muss deshalb korrigiert werden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass der Ausschuss den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 22. September gelesen und von einer Anhörung abgesehen hat. Dieser Verzicht erfolgte nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Ausschuss am 23. Juni dieses Jahres Gast des saarländischen Blindenvereins in seinem Zentrum in der Küstriner Straße war und sich vor Ort über die Situation des Blindenverbandes informieren konnte.

In Fortsetzung dieses Informationsaustausches war im Gegenzug der Blindenverein am 01. September 2010 Gast des Ausschusses, im Verlauf der Sitzung wurde auch ausführlich über das jetzt zu verabschiedende Gesetz gesprochen. Da offenbar zum Zeitpunkt der Sitzung am 22. September die Meinungsbildung zu diesem Gesetzentwurf noch nicht in allen Fraktionen abgeschlossen war, wurden die Behandlung von eventuellen Abänderungsanträgen sowie die Abstimmung auf die Sitzung am 07. Oktober 2010 verlegt. Ich darf festhalten, dass in dieser Sitzung von keiner Fraktion Abänderungsanträge gestellt worden sind. Vielmehr hat der Ausschuss dem vorliegenden Gesetzentwurf einstimmig, ohne Enthaltungen, zugestimmt. Im Auftrag des Ausschusses für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport bitte ich das Plenum, dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung der Blindheitshilfe, Drucksache 14/269, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/269. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 14/269 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache

14/269 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Drucksa- che 14/270)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf betrifft in seinem materiellen Teil die Gewährung von staatlichen Beihilfen zu den Kosten der Durchführung von Laboruntersuchungen auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) bei Falltieren, das heißt Tieren, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb, auf einem Betriebsgelände oder während des Transportes, nicht jedoch für den Verzehr getötet wurden oder verendet sind. Der Gemeinschaftsrahmen sieht vor, dass bei Falltieren, bei denen in den Mitgliedsstaaten eine Verpflichtung zur Durchführung von TSE-Tests besteht, eine staatliche Beihilfe von bis zu 100 Prozent möglich ist. Da durch eine Änderung der TSE-Überwachungsverordnung das Mindestalter, welches eine TSE-Testpflicht auslöst, bei Rindern von 24 auf 48 Monate heraufgesetzt wurde, soll durch die Änderung des vorliegenden Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz die Altersgrenze für diese Falltiere, für die staatliche Beihilfen zu 100 Prozent gezahlt werden, ebenfalls heraufgesetzt werden. Wie schon bisher sollen die Kosten zu zwei Dritteln durch Land und Gemeindeverbände und ein Drittel durch die Solidarkasse der Tierhalter getragen werden. Da der Gemeinschaftsrahmen als Grundlage der staatlichen Beihilfe bis zum 31. Dezember 2013 befristet ist, sollen auch die entsprechenden Regelungen zur Gewährung der Beihilfe bis zum 31. Dezember 2013 befristet werden.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06. Oktober 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Scharf (CDU) )

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 14/270. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes 14/270 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/270 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu den Punkten 12 und 16 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Qualitätsverbesserungen im Bildungssystem statt Kahlschlag auf Kosten unserer Kinder (Drucksache 14/305 - neu)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Letztes Kindergartenjahr: Gebührenfrei und verpflichtend! (Drucksache 14/307)

Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Commerçon das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesrepublik wurde kürzlich wieder einmal gerügt im Rahmen der Veröffentlichung der neuesten Zahlen im OECD-Bildungsausgabenvergleich. Im Vergleich der entwickelten Industrieländer wird eindeutig festgestellt: Deutschland gibt im Bildungsbereich zu wenig aus. Innerhalb der Bundesrepublik gibt es ein eindeutiges Schlusslicht. Schlusslicht in Deutschland bei den Bildungsausgaben ist das Saarland. Während beispielsweise im Primarbereich, im Wesentlichen also im Bereich der Grundschulen, im OECD-Durchschnitt 5.700 Euro pro Schüler/Schülerin ausgegeben werden, hat das Saarland dafür lediglich 4.300 Euro zur Verfügung. Im OECD-Vergleich geben wir also etwa nur zwei Drittel dessen aus, was dort Durchschnitt ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es kann doch nicht hingenommen werden, dass dem saarländischen Parlament die Kinder ein Drittel weniger wert sind als anderen Parlamenten in dieser Welt!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das ist der Stand heute. Die Haushaltsstrukturkommission - der Minister hat das heute Morgen schon wieder gesagt - setzt auf Benchmarks. Die logische

Folge von Benchmarks müsste an dieser Stelle sein: Sorgen Sie endlich dafür, dass für die Bildung der Kinder in diesem Land genauso viel Geld zur Verfügung gestellt wird, wie das für die Kinder in anderen Bundesländern der Fall ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da müssen Sie noch eine ganze Menge drauflegen. Das haben unsere Kinder aber auch verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Was geschieht stattdessen? Mitten in die Diskussion hinein kündigen der Ministerpräsident und der Bildungsminister - heute wieder bestärkt durch den Finanzminister - an, dass man künftig nicht etwa an den Bundesdurchschnitt herankommen will, sondern dass im Gegenteil massive weitere Einschnitte vorgenommen werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann so nicht hingenommen werden, damit verspielen wir die Zukunft der Kinder in diesem Land, damit verspielen wir die Zukunft dieses Landes.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Der Ministerpräsident hat in den vergangenen Jahren in vielen Regierungserklärungen immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass der einzige Rohstoff, über den das Saarland für die Zukunft noch verfügt, in den Köpfen unserer Kinder liegt. Aber statt deshalb im Bildungssystem dieses Landes eine Qualitätsverbesserung zu finanzieren, wollen Sie mit dem Schuljahr 2011/2012 gigantische Einschnitte im Bildungshaushalt vornehmen. Sie wollen, dass das Land an dieser Stelle noch weiter zurückfällt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird auf heftigen Widerstand stoßen, darauf können Sie sich gefasst machen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Sie merken das ja auch schon in den ersten Veröffentlichungen. Ich möchte nur ganz kurz - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - zitieren aus der Medienmitteilung der Landeselterninitiative für Bildung vom 25. Oktober unter der Überschrift „Eltern: Erklärter Verzicht auf Einsparung bei der Bildung war eine Täuschung“. Es geht weiter: „Die Landeselterninitiative für Bildung hat der Landesregierung vorgeworfen, noch in der Regierungserklärung vor zwei Monaten die Menschen getäuscht zu haben, als Minister Kessler dort sagte, die Landesregierung spart nicht bei der Bildung. Damals sei schon klar gewesen, wie der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr aussehen werde und dass Einsparungen bei der Bildung vorgesehen seien. Die Eltern rufen die Abgeordneten im Landtag vor der Haushaltsberatung am 26. und 27. Oktober dazu auf, die Eingriffe nicht mitzumachen.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage an dieser Stelle den Eltern draußen ganz klar: Die SPD-Fraktion wird alles tun, um das zu verhindern.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Dann wird immer von der demografischen Rendite gesprochen, die im System bleiben soll. Jetzt stellen wir fest - wir werden morgen sicher noch die Gelegenheit haben, ausführlicher darüber zu reden -, in der Tat sind im reinen Bereich des Bildungsministeriums in dem Haushaltsjahr, um das es geht, einmalige Mehrausgaben vorgenommen worden. Das gilt aber nur für dieses Schuljahr. Gleichzeitig wird ein Haushaltsentwurf vorgelegt, in dem klar wird: Es geht wirklich nur um einmalige zusätzliche Ausgaben. Genau das, wovon Sie sprechen, nämlich die demografische Rendite langfristig, dauerhaft im System zu belassen, wird damit nicht eingelöst. Bei den Lehrerstellen beispielsweise, überall dort, wo es wirklich um demografische Rendite geht, sparen Sie massiv. Das wird dauerhaft ganz gewaltige Folgen haben, es wird nicht dazu führen, dass wir an den Durchschnitt der Bundesländer herankommen. Wir werden weiter davon entfernt sein. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, überlegen Sie sich das noch einmal gut! Sie haben ja morgen in der Aussprache zum Haushalt schon die Gelegenheit, das zu korrigieren. Überlegen Sie sich bitte gut, was Sie an dieser Stelle tun!

Sie wollen, so haben Sie angekündigt, die in diesem Schuljahr noch als wegweisend bezeichnete Beitragsfreiheit bei der Freiwilligen Ganztagsschule wieder abschaffen. Noch am 25. August hat Minister Klaus Kessler in seiner Regierungserklärung „Gemeinsam geht Bildung besser“ gesagt, und auch daraus zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „(...) die Landesregierung (hat) in einem gewaltigen Kraftakt für das Schuljahr 2010/2011 die Ganztagsschulangebote kostenfrei gestellt. Die Übernahme der Elternbeiträge kostet das Land im laufenden Schuljahr allein rund 7,5 Mio. Euro. Das ist der Beleg dafür, dass es dieser Landesregierung wert ist, das Bildungswesen nicht nur unter qualitativen Gesichtspunkten, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten weiterzuentwickeln.“ So der Minister am 25. August dieses Jahres, als diese Sparvorschläge offenkundig innerhalb der Landesregierung schon diskutiert waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Koalition, sollte das stimmen, was Sie damals gesagt haben, muss jetzt natürlich auch umgekehrt gelten, dass es diese Landesregierung offenbar nicht mehr für angebracht hält, künftig die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Bildungswesen entsprechend weiterzuentwickeln. Eben das hatten Sie, Herr Minister, vor gerade einmal zwei Monaten noch angekündigt. Mein Eindruck ist ganz klar: Die Zeit der grünen Versprechungen in diesem Lande ist vorbei; jetzt ist die Realität angesagt. Ich frage mich wirklich, Herr Minister, wie Sie Ihre Position noch

aufrechten Hauptes in diesem Hause vertreten wollen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Heute Morgen ist bereits die Wiedereinführung der Elternbeiträge für das dritte Kindergartenjahr angesprochen worden. Wie oft durften wir uns das in den zurückliegenden elf Jahren in diesem Hause anhören! Immer wieder „die große Zukunftstat“, „der Schritt nach vorne“, „der entscheidende Punkt“. Angesichts dessen ist es auch nicht verwunderlich, dass Sie mittlerweile von wirklich allen Seiten kritisiert werden. Ich zitiere dazu, sicherlich außergewöhnlich, einmal die Junge Union. Das passiert mir ja eher selten, zumindest seit vielen Jahren sehr selten. Ich zitiere die Junge Union, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Es wird immer schwieriger zu erkennen, für was die CDU in der Jamaika-Regierung noch steht, schimpft der Landesvorsitzende der Jungen Union, Markus Uhl. Anlass der Kritik: die Abschaffung des beitragsfreien Kindergartenjahres. Uhl: Das war ein Vorzeigeprojekt der CDU und wurde jetzt einfach fallengelassen.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, das macht doch deutlich, dass Sie selbst in Ihren eigenen Reihen keine Unterstützung mehr für Ihre Politik haben. Sie betreiben hier nur noch Mängelverwaltung pur. Sie haben überhaupt keine Visionen mehr für die Zukunft. Sie wissen überhaupt nicht mehr, wo es langgeht. Selbst Ihre ansonsten ja doch äußerst brave Jugendorganisation fängt jetzt an, Sie diesbezüglich offen zu kritisieren. Überlegen Sie lieber noch einmal, ob Sie nicht doch den Weg zurückgehen und wieder auf das zurückkommen sollten, was Sie mal versprochen haben, auf das, was Sie noch vor einem Jahr im Koalitionsvertrag versprochen haben. Sorgen Sie dafür, dass an dieser Stelle nicht unnötig gespart wird, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Zurufe von der CDU.)

Ein weiterer Aspekt bedarf der Erläuterung. Ich kann doch davon ausgehen, dass der Koalitionsvertrag noch gilt? Herr Minister Kessler, im Koalitionsvertrag steht, dass Sie ein obligatorisches Schulvorbereitungsjahr wollen. Das steht da drin. Ich habe es noch einmal nachgelesen. Ich habe mir das nicht irgendwie aus den Fingern gesogen. Sie können aber doch nicht allen Ernstes ein obligatorisches Schulvorbereitungsjahr einführen, also quasi eine Verpflichtung vorgeben, diese Verpflichtung aber gleichzeitig mit Beiträgen verbinden.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)

Ich kann lesen, dies offenbar im Gegensatz zu anderen in diesem Hause. Im Koalitionsvertrag steht eindeutig drin, dass Sie ein obligatorisches Schulvorbereitungsjahr einführen und dieses beitragsfrei

(Abg. Commerçon (SPD) )