Protokoll der Sitzung vom 26.10.2010

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen will. Herr Minister Rauber, selbstverständlich ist es dem saarländischen Landtag und seinen Ausschüssen jederzeit unbenommen, auch in der Beratung befindliche Staatsverträge zu diskutieren. Aus genau diesem Grund empfehle ich Ihnen die Lektüre der entsprechenden Niederschriften des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtags, die Ihnen ja zugänglich sind. Genau das haben wir getan; genau diese Diskussionen haben stattgefunden. Eines können wir allerdings erst dann machen, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Der Gesetzentwurf, um den es gerade geht, datiert vom 19. Oktober 2010, also erst von der letzten Woche. Wir können zu einem Gesetzentwurf erst dann eine Anhörung durchführen, wenn er uns vorgelegt worden ist, wenn er in Erster Lesung durch das Plenum gegangen ist. Insofern ist dies das völlig normale Verfahren. Verschlafen hat an dieser Stelle niemand etwas.

(Beifall bei der SPD.)

Jetzt zum allerwichtigsten Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Alle haben heute in diesem

Hause von Medienkompetenz gesprochen. Alle haben heute, als sie in dieses Haus gekommen sind, ein Heft vom Landesjugendring Saar bekommen. Er macht hervorragende Projekte im Bereich der Medienkompetenz. In der Tat, ich habe dies eingangs nicht erwähnt. Umso dankbarer bin ich dafür, dass ich es jetzt tun kann. Der Landesjugendring Saar hat einen Jugendserver Saar, den er betreut. Er veranstaltet eine ganze Menge Seminare zum Thema Medienkompetenz, und zwar auf sehr hohem Niveau und mit einer sehr niedrigen Schwelle zu den Jugendlichen in diesem Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle, die heute davon gesprochen haben, wie wichtig Medienkompetenz ist, bitte ich, die unsäglichen Sparmaßnahmen von 25.000 Euro beim Landesjugendring, die Sie morgen beschließen wollen, wieder zurückzunehmen. Dann kann der Landesjugendring noch mehr für Medienkompetenz tun. Das wäre ein wirklich glaubwürdiger Beitrag. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zurufe.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Birgit Huonker.

Auch ich will mich nur noch ganz kurz äußern, und zwar zu dem, was die Kollegin Willger-Lambert gesagt hat. Frau Willger-Lambert, es ist schon erstaunlich, wie sich Kolleginnen der GRÜNEN in anderen Länderparlamenten zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag äußern, während Sie hier zustimmen wollen. Ich möchte einfach Ihre Kollegin im Berliner Abgeordnetenhaus zitieren. Sie hat gesagt: Es ist technisch, juristisch und gesellschaftlich bedenklich, was mit diesem Staatsvertrag gemacht werden soll.

(Zurufe.)

Es ist ein untaugliches Mittel, um einen wirklichen Jugendschutz im Netz zu gewährleisten.

(Weitere Zurufe.)

Ich habe überhaupt nichts von unserem Abstimmungsverhältnis gesagt. Ich gehe vielmehr auf die Abstimmung der GRÜNEN ein. Das möchte ich Ihnen einfach noch einmal vor Augen halten. Es ist auch sehr interessant, wie sich Ihre Kollegin im Bundestag dazu geäußert hat. Vielleicht sollten Sie sich das noch einmal zu Gemüte führen. Es ist schon erstaunlich, wie Ihre anderen Kollegen abstimmen und wie Sie hier im Landtag abstimmen.

(Lachen.)

Darf ich Sie einfach noch einmal zitieren? Sie haben gesagt: Die GRÜNEN stimmen zu. Ich habe das gerade noch einmal mitgeschrieben. Und es ist wirklich erstaunlich, wie die GRÜNEN im Bund reagieren

(Minister Rauber)

und wie die Berliner Abgeordneten der GRÜNEN reagieren.

Frau Kollegin Huonker, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Claudia Willger-Lambert?

Ich bin gleich fertig. Es ist der letzte Satz.

(Heiterkeit.)

Ich bin wirklich gleich fertig.

(Fortgesetzte Heiterkeit und Zurufe.)

Wir können es gern auch hinterher machen; das ist total in Ordnung. Es ist also wirklich sehr bemerkenswert, wie Sie sich hier dazu äußern. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/304 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Studenten der Hochschule für Bildende Künste bei uns begrüßen, die zusammen mit dem Landtag ein Kunstprojekt durchführen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung weiterer landesrechtlicher Justizvorschriften

(Drucksache 14/295 - neu)

Zur Begründung erteile ich Herrn Ministerpräsidenten und Justizminister Peter Müller das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz wurde klargestellt, dass das Hinterlegungsrecht in die Regelungszuständigkeit des Landesgesetzgebers fällt. Entsprechend dieser Klarstellung soll mit dem jetzt vorgelegten Gesetz die Hinterlegungsordnung insgesamt als neues Landesgesetz gefasst werden. Gleichzeitig soll die bisher geltende Hinterlegungsordnung aufgehoben werden.

Der Gesetzestext, wie er in Artikel 1 des Gesetzesvorschlags vorliegt, ist abgestimmt mit den Landesjustizverwaltungen der anderen Bundesländer, um auf diese Weise sicherzustellen, dass das Hinterlegungsrecht in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist und einheitlich praktiziert wird. Das Gesetz orientiert sich im Wesentlichen an den bisherigen Regelungen. Es ist in der Formulierung modernisiert. Infolge dieser gesetzlichen Regelungen sind Anpassungen des Landesjustizkostengesetzes notwendig. Dies ist in Artikel 2 der Gesetzesvorlage geregelt. Die Artikel 3 und 4 beziehen sich auf Änderungen des Gesetzes zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze und des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, die durch die Bundesgesetzgebung erforderlich geworden sind. Dabei wird die Delegationsnorm des § 61 der Übersichtlichkeit halber neu gefasst. - Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Justizminister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/295 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts (Drucksache 14/268)

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der genannte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer von Landesgesetzen vor, deren Gültigkeit derzeit bis zum 31. Dezember 2010 befristet ist und deren Verlängerung sachlich unerlässlich ist. Verlängerungsdatum ist nunmehr der 31. Dezember 2020. Zugleich sollen aus Gründen der Transparenz die Befristungen entgegen einer früheren Praxis nicht mehr in den Schlussartikeln von Mantelgesetzen stehen, sondern jeweils in den einzelnen Stammgesetzen aufgeführt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Anpassung von Zuständigkeits- und Organisationsregelungen an die Neuordnung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. September 2010 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/268. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/268 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/268 in Zweiter und letzter Lesung mit der Zustimmung aller Abgeordneten einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/278)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 14/278, wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

Das Gesetz zielt darauf ab, dass das Landesverwaltungsamt mit seiner eigenen Vollstreckungsstelle zukünftig nicht nur in Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig werden kann, sondern auch in seinen anderen Aufgabenbereichen selbst vollstrecken kann. Hiermit ist eine Entlastung der aktuell mit Vollstreckungsaufgaben für das Landesverwaltungsamt befassten Stellen verbunden.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen, auf eine Anhörung wurde verzichtet. Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung straßenverkehrszuständigkeitsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 14/278. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.