Protokoll der Sitzung vom 26.10.2010

halten, Stichwort Jugendmedienschutz? Und schließlich: Wie erhalten wir zugleich die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien, Stichwort Freiheit der Kommunikationsprozesse in unserer Gesellschaft? Und wie können wir notwendige Regelungen schaffen auf internationaler Ebene, um Kinder und Jugendliche auch vor Inhalten zu schützen, die aus anderen Ländern - das ist ja dem Internet immanent - mit anderen nationalen Gesetzgebungen stammen? Denn wer in Fragen des Internets und des Jugendmedienschutzes lediglich eine nationale Brille trägt, der wird keinen Durchblick erhalten. Aus diesem Grund beraten wir heute den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der sicher nicht den letzten, aber einen weiteren Schritt hin zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen darstellt und der mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Internet bringt.

Der Jugendmedienschutz in Deutschland - auch das muss an dieser Stelle festgehalten werden - ist seit Jahren Vorbild für und in ganz Europa. Mit der novellierten Fassung wird dieser JugendmedienschutzStaatsvertrag seine Vorbildwirkung noch weiter ausbauen können. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es richtig ist, einem solchen Staatsvertrag wie dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seine Zustimmung zu geben, denn seine Ziele und Inhalte sind korrekt.

Erstes Ziel. Wir stärken das bewährte System der sogenannten regulierten Selbstregulierung, also der Selbstregulierung, die in einem rechtlichen Rahmen erfolgt, den der Staat zur Erreichung der Regulierungsziele gesetzt hat. Gerade dieses System hat in Europa Vorbildwirkung, denn hier tragen Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft eine gemeinsame Verantwortung für den Jugendmedienschutz durch die bestehenden Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle, die künftig - auch das ist Inhalt dieses Staatsvertrages - mehr Verantwortung übernehmen sollen. Die FSM, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, wird den Anbietern von Telemedien ein Klassifizierungsverfahren zur Verfügung stellen, das ihnen die Alterskennzeichnung ihrer Online-Inhalte erleichtert und sie vor Aufsichtsverfahren schützt.

Sehr geehrter Herr Kollege Commerçon, Sie haben das Thema Medienkompetenz angesprochen. Ich bin mir sehr wohl der Studien bewusst, auf die Sie abzielen. Aber ich glaube, eines ist auch klar: Jugendmedienschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die viele Player, viele Akteure kennt. Dann sollte man auch diejenigen, die im Saarland eine großartige Arbeit im Bereich des Jugendmedienschutzes leisten, nicht klein- und nicht schlechtreden. Ich habe mir das vorhin - Sie haben vielleicht gemeint, ich hätte getwittert - einmal im Internet anschauen dürfen, als ich kurz den Saal verlassen hatte. Alleine in diesem Monat finden in der Landesmedienanstalt des Saarlandes noch vier weitere Fortbil

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

dungsangebote für Eltern, für Erzieher, für Schüler und für Lehrer statt. Es findet viel statt im Bereich der Medienkompetenz des Saarlandes. Auch das dürfen wir nicht schlechtreden. Die Landesmedienanstalt macht eine gute Arbeit, auch das sollte das Parlament zur Kenntnis nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zweites Ziel. Wir machen mit diesem Jugendschutzmedienstaatsvertrag einen wichtigen Schritt in Richtung Vereinheitlichung von Jugendmedienschutz, der ja in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, deshalb auch ein Staatsvertrag ist, und Jugendschutz, der in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Beide Bereiche lassen sich heute aufgrund der Konvergenz der Medien kaum noch voneinander trennen. Für Angebote im Rundfunk und im Internet sind die Länder auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zuständig. Für Filme, für Computerspiele auf DVD, also auf Trägermedien, greift dagegen das Jugendschutzgesetz des Bundes. Bei Rundfunk und Telemedien gibt es bisher keine Alterskennzeichnung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vorherigen Kennzeichnung unter Einbeziehung staatlicher Stellen - auch das ist bekannt aus den Debatten der vergangenen Monate - ist umstritten hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit im Verhältnis zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Dagegen ist die Alterskennzeichnung bei Trägermedien schon lange nach Bundesrecht zulässig und auch eingeführt.

Wo aber - das sollte man sich auch als Parlament vor Augen führen - ist aus Sicht des Jugendschutzes denn der Unterschied zwischen einem browsergestützten Computerspiel, das online gespielt werden kann, und einem Computerspiel, welches im Handel auf Trägermedien zu kaufen ist? Wo ist der Unterschied aus Sicht der Gefährdung des oder der Jugendlichen? Für das eine gilt aber der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, für das andere das Jugendschutzgesetz. Es liegt auf der Hand, dass es deshalb sinnvoll ist, für Online- und Offline-Inhalte die Regelungen zu harmonisieren. Das ist ein schwieriges Unterfangen, das haben die Verhandlungen zwischen den 16 Bundesländern gezeigt. Aber ich glaube, wir können an dieser Stelle festhalten: Wer sich den heutigen Staatsvertragsentwurf anschaut, der wird feststellen, dass der Fortschritt sichtbar wird.

Drittes Ziel. Wir schaffen die Voraussetzung für eine freiwillige Alterskennzeichnung von Inhalten in Rundfunk und Telemedien, die Betonung liegt auf freiwillig. Denn da werden - anders als im Vorfeld der Novelle von manchen befürchtet und vorhin vielleicht auch fehlerhaft durcheinandergeworfen - die bestehenden Verpflichtungen für die Anbieter eben gerade nicht erweitert. Die Kennzeichnung ist ein zusätzliches Mittel zum Zweck, insbesondere solche

Angebote im Netz erkennbar zu machen, die für Kinder und Jugendliche der betreffenden Altersklasse unbedenklich sind. Die Alterskennzeichnung ist Voraussetzung dafür, dass Jugendschutzprogramme Angebote nach Altersstufe differenziert blocken und zugänglich machen. Mit der freiwilligen Alterskennzeichnung wird also gerade die Grundlage dafür geschaffen, dass Jugendschutzprogramme entsprechend den gesetzlichen Vorgaben funktionieren können.

Viertes Ziel. Jugendschutzprogramme, die Eltern aktivieren können, um ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen aus dem Internet zu schützen, werden durch den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterstützt. Ob und mit welchen Einstellungen der Jugendschutz aktiviert wird, entscheidet der Nutzer beziehungsweise entscheiden die Eltern dann selbst. Wir wissen, dass die Netz-Community zunehmend jünger wird. Deshalb ist es an der Zeit, dass solche Programme auf den Mark kommen und auch von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannt werden, die eben dieser jüngeren Netz-Community gerecht werden. Das Angebot ist insbesondere für Eltern jüngerer Kinder interessant, die ihrem Nachwuchs einen sicheren Raum zum Surfen im Internet ermöglichen wollen. Der neue Staatsvertrag sorgt dafür, dass die Internet-Wirtschaft die Voraussetzungen für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen künftig erfüllen kann. Von daher wird es - das ist eine Hoffnung, die wir als CDU mit diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verbinden - mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in kurzer Zeit anerkannte Jugendschutzprogramme in Deutschland geben.

Dass das nicht nur eine Hoffnung ist, die die Union erfüllt, wird daran deutlich, dass der überarbeitete Staatsvertrag - der noch nicht in Kraft ist, sonst würden wir ihn nicht beraten - bereits heute von Wissenschaftlern, die Erfahrung haben im Bereich des Jugendmedienschutzes, positiv bewertet wird. Ich zitiere das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung der Universität Hamburg. Danach ist der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand, zum einen, weil er die Weichen stellt für eine bessere Orientierung der Nutzer von Angeboten in Rundfunk und Telemedien, und zum anderen, weil er auch die Anerkennungs- und Aufsichtsverfahren in diesem Bereich strafft.

All dies führt uns als CDU-Fraktion dazu, die Ziele des Jugendschutzes in allen Medien weiterhin zu unterstützen. Auch durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag tragen wir dazu bei. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Theis (CDU) )

Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Fraktionsvorsitzender Horst Hinschberger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Uns liegt der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Zustimmung vor. Bei diesen Staatsverträgen wird mit einem vorgeschlagenen Zustimmungsgesetz die nach der saarländischen Verfassung notwendige Umsetzung in das saarländische Landesrecht herbeigeführt. Änderungen sind nicht möglich. Die FDP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Ich will aber noch einige Dinge grundsätzlich anmerken.

Immer stärkerer Medienkonsum fordert von der Politik, für effektiven Jugendschutz auch in neuen Medien zu sorgen. Dies ist auch im Sinne der Prävention, der wir in Zusammenhang mit staatlichem Handeln eine besondere Bedeutung beimessen. Dabei ist es wichtig, neue Medien nicht mit alten Werkzeugen zu regulieren, sondern neue Lösungen auch technischer Art zu nutzen.

Wir halten den vorgelegten Staatsvertrag für bedeutend, bemängeln jedoch, dass er nicht ausreichend zielführend ist, insbesondere bei der Kontrolle des Jugendschutzes im Internet. So werden durch nationale Zeitvorgaben Inhalte aus anderen Ländern nicht erfasst und führen somit nicht zu dem gewünschten Ziel des Jugendschutzes. Auch durch neue Nutzungsmöglichkeiten für das Internet mit Laptop oder Handy von unterwegs sind solche Zeitvorgaben nicht zielführend. Wir glauben, dass es statt der reinen Regulierung auch einen staatlichen Erziehungsauftrag gibt, der die Entwicklung und Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen erfüllen muss.

(Vereinzelt Beifall.)

Dies sollte für zukünftige Verhandlungen von Staatsverträgen aus Sicht der Liberalen mehr in den Fokus gestellt werden. Gerade die weltweite und zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Informationen und Unterhaltungsangeboten fordert deren kritische Benutzung. Damit sind alle - nicht nur unsere jungen Mitbürger und deren Familien - in die Lage zu versetzen, selbstverantwortlich Medienangebote zu nutzen. Genau hierbei sehen wir die Schwäche des vorliegenden Staatsvertrages, denn der jetzige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bewirkt lediglich eine Stärkung des Jugendschutzes in Familien, in denen bereits reflektiert mit dem Medium Internet umgegangen wird. Somit erreicht diese Regelung nicht alle Familien, mit der Folge, dass nicht alle Jugendlichen ausreichend vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt werden. Wir hoffen, dass bei zukünftigen Änderungen des Staatsvertrages weiterrei

chende und differenziertere Regelungen im Bereich der neuen Medien getroffen werden. Wir werden in Kooperation mit FDP-Fraktionen in anderen Bundesländern darauf hinwirken. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Claudia Willger-Lambert.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Jugendmedienschutz im Internet zu gewährleisten, ist eine ganz schwierige Herausforderung, der sich die Politik zu stellen hat. Es ist vollkommen klar, dass diese Herausforderung deutlich höher ist, als wenn es um die Umsetzung entsprechender Maßnahmen beim Rundfunk geht. Das liegt einerseits daran, dass das Internet ein internationales Medium ist und dass es als solches sehr schwer national reguliert und geregelt werden kann. Auf der anderen Seite liegt es auch daran, dass das Internet eine sehr freiheitliche Struktur hat. Dies ist eine Struktur, die wir wollen und schätzen. Diese wollen wir wahren und stärken. Von daher ist es ganz klar, dass wir uns in diesem Feld in einem ganz enormen politischen Spannungsfeld bewegen.

Neu an diesem Staatsvertrag - das ist vonseiten der Landesregierung richtig vorgetragen worden - ist eine Zugangsbeschränkung zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich machen, dass es nicht um jugendgefährdende Inhalte und auch nicht um illegale Inhalte geht; diese Unterscheidung ist wichtig. Das, was jugendgefährdende, illegale und strafbare Inhalte betrifft, bleibt unverändert und ist andernorts geregelt.

Diese Entwicklungsbeeinträchtigung soll von einem System entsprechender Jugendschutzprogramme, welches geprüfte, gekennzeichnete und damit altersklassifizierte Inhalte hat, auslesbar gemacht werden. Damit stößt man tatsächlich an die Grenzen, insbesondere im Hinblick auf den internationalen Charakter des Internets, weil es eben keine internationalen Standards für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte gibt. Die wird es auch zukünftig nicht geben.

(Vereinzelt Beifall.)

Damit haben wir gleich die Schwierigkeit, dass unter Umständen Inhalte oder Zugänge gesperrt werden, obwohl sie nach unserer Auffassung keine Entwicklungsbeeinträchtigung beinhalten. Das ist nun einmal die Realität des Internets. Das ist die Schwierigkeit, über die wir auch GRÜNEN-intern bereits seit Langem und heftig diskutieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich hier um eine Diskussion

handelt, die mehr oder weniger abgeschlossen ist. Wir haben hier einen Staatsvertrag vorliegen, der bereits von allen Bundesländern paraphiert worden ist. Von daher weiß ich auch nicht, was eine große Anhörung im Ausschuss bewirken soll. Ich denke, die Opposition hat das Thema vielleicht etwas verschlafen, weil sie sich nicht früher zu Wort gemeldet hat.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Diese Diskussion ist andernorts bereits gelaufen.

(Verbreitet lautes Sprechen bei den Regierungs- und Oppositionsfraktionen.)

Als Ergebnis ist vor allem das Ziel eingeflossen, die Existenz und den Erhalt von kleinen Webseiten und Blogs zu erhalten. Das war ein ganz wichtiges Ziel von uns, was sich in den entsprechenden Protokollerklärungen niederschlägt. Es geht schließlich darum, dass sich kleine Anbieter bestimmte Anforderungen nicht leisten können. Daher müssen sie geschützt werden. Wir wollen, dass ein selbstbestimmtes Surfen und der Erwerb von Medienkompetenz miteinander vereinbar bleiben. Wenn Sie sich diesen Staatsvertrag genauer ansehen, können Sie feststellen, dass es sehr wohl kritische, erklärende und spezifische Protokollerklärungen der einzelnen Bundesländer genau zu diesem bereits paraphierten Staatsvertrag gibt.

Es ist auch so, dass es keine verpflichtenden Vorschriften zu Schutzvorkehrungen gibt, die über die technische Umsetzung von diesen Jugendschutzmaßnahmen hinausgehen, und dass es eben keine Erweiterung von Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte gibt. Damit ist es keine Ausweitung von Haftung. Das ist etwas, wo wir vor diesem Hintergrund dem Staatsvertrag zustimmen können. Wir wissen einfach, dass diese Alterskennzeichnung schwer umsetzbar ist, weil gleiche Maßstäbe fehlen. Wenn aber gleiche Maßstäbe fehlen, sind bestimmte Dinge nicht mehr miteinander vergleichbar. Dann haben wir diese unterschiedlichen Standards.

Wir sehen es auch sehr kritisch, dass der Fokus auf die technischen Lösungen gerichtet ist, denn die technischen Maßnahmen hinken immer den Möglichkeiten, diese zu umgehen, hinterher. Von daher kann ein effektiver Jugendschutz über technische Maßnahmen alleine niemals geleistet werden. Es ist auch mit diesem Staatsvertrag vollkommen klar, dass Technik die Erziehung und die Medienkompetenz nicht ersetzen kann und von daher Medienkompetenz gesetzlich nicht durchgesetzt werden kann. Medienkompetenz muss vielmehr erworben werden, indem man Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer fördert. Es geht darum, dass wir ein breites Verständnis des Mediums Internet bei Kindern und Erziehungspersonen in der Gesellschaft implementieren, dass wir alle wissen sollten, dass tatsächlich Verbo

tenes im Internet verfügbar ist und dass wir uns vor dieser Erkenntnis nicht einfach wegducken.

Es geht darum, dass wir die Weiterentwicklung eines nachhaltigen Jugendmedienschutzes gewährleisten, auch in der Folgezeit. Es bleibt unsere Aufgabe -

Frau Kollegin Willger-Lambert, ich darf Sie an Ihre Redezeit erinnern.

Ich komme zum Schluss. Es bleibt unsere Aufgabe von daher ist es gut, dass dieser Staatsvertrag spätestens nach drei Jahren evaluiert werden soll -, dass wir uns dem Jugendmedienschutz stellen und diejenigen, die in unserem Land die Medienkompetenz stärken, weiterhin unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Minister Karl Rauber.

Ich will in der Sache nicht mehr sagen; das kann man im Ausschuss genauer diskutieren. Ich will noch etwas zum Verfahren sagen. Herr Kollege Commerçon, die Landesregierung hat den zuständigen Ausschuss bereits am Anfang der Legislaturperiode intensiv über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag informiert. Im Frühjahr hat sie die Fraktionen schriftlich über den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterrichtet, und zwar vor seiner Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten. Andere Länderparlamente - die Kollegin Huonker hat darauf hingewiesen - haben diesen Staatsvertrag im April in ihren Ausschüssen beraten. Die Ministerpräsidenten haben ihn erst im Juni unterzeichnet. Deswegen bleibt es dem Parlament unbenommen, jederzeit das Thema zu beraten. Ich hatte ja vorhin bereits den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angekündigt, der sich unter anderem mit der neuen Beitragsregelung befasst. Selbstverständlich kann auch er, nachdem die Landtage von ihm unterrichtet wurden, was in den nächsten Tagen erfolgt sein wird, jederzeit beraten werden. Man muss nicht warten, bis ihn die Ministerpräsidenten im Dezember unterzeichnet haben.

Vielleicht kann ich Ihnen zur Entscheidungshilfe noch ein bisschen Unterstützung geben. Dabei will ich auf Folgendes hinweisen: Welchen positiven Einfluss die saarländische Landesregierung auf diesen Staatsvertrag hatte, kann man im Plenarprotokoll des Landtags von Nordrhein-Westfalen nachlesen. Dort haben Mitglieder der Regierungsfraktionen ausdrücklich den positiven Einfluss des Saarlandes auf

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

diesen Medienschutz-Staatsvertrag gewürdigt. Und ein Zweites: Die SPD in Nordrhein-Westfalen war während der Staatsvertragsverhandlungen in der Opposition; sie hat diesen Staatsvertrag damals heftig kritisiert. Nach der Regierungsübernahme hat ihm die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf uneingeschränkt zugestimmt, und sie hat ihn unterzeichnet. Zumindest die SPD in Nordrhein-Westfalen hat also dazugelernt. Ich gehe davon aus, Herr Kollege Commerçon, dass Sie dies in den Ausschussberatungen ebenfalls tun werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Ulrich Commerçon.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur in aller Kürze noch auf das eingehen, was in der Debatte gesagt worden ist. Erstens, Herr Minister Rauber: In Nordrhein-Westfalen haben SPD und GRÜNE nach langem Ringen, nicht einfach so, gesagt: Wir machen das. Und sie haben gesagt: Wir machen das, aber nur deswegen, weil der Grundsatz „pacta sunt servanda“ gelten muss. Die Vorgängerregierung in Düsseldorf hatte den Vertrag paraphiert; erst danach ist eine neue Regierung ins Amt gekommen. Ich halte es an dieser Stelle zumindest für erwähnenswert, dass man dies hinzufügt. Das gebietet die Redlichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen will. Herr Minister Rauber, selbstverständlich ist es dem saarländischen Landtag und seinen Ausschüssen jederzeit unbenommen, auch in der Beratung befindliche Staatsverträge zu diskutieren. Aus genau diesem Grund empfehle ich Ihnen die Lektüre der entsprechenden Niederschriften des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtags, die Ihnen ja zugänglich sind. Genau das haben wir getan; genau diese Diskussionen haben stattgefunden. Eines können wir allerdings erst dann machen, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Der Gesetzentwurf, um den es gerade geht, datiert vom 19. Oktober 2010, also erst von der letzten Woche. Wir können zu einem Gesetzentwurf erst dann eine Anhörung durchführen, wenn er uns vorgelegt worden ist, wenn er in Erster Lesung durch das Plenum gegangen ist. Insofern ist dies das völlig normale Verfahren. Verschlafen hat an dieser Stelle niemand etwas.