Protokoll der Sitzung vom 26.10.2010

(Zuruf von der Regierungsbank.)

Nein, Frau Ministerin, wir sind nicht „der letzte“ Landtag, Sie müssen schon bis zum Ende zuhören! Wir sind natürlich der vornehmste Landtag in der Republik, aber leider der letzte Landtag, dem dieses Gesetz zugeleitet wurde. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 10. Juni 2010 den Entwurf endgültig beschlossen und paraphiert. Am 19. Oktober mehr als vier Monate später - wurde dieser Gesetzentwurf per Drucksache an den saarländischen Landtag weitergeleitet. Der Minister hat eben darauf hingewiesen, zum 01. Januar des kommenden Jahres muss dieses Gesetz in Kraft treten. Ich sage es eindeutig, auch im Hinblick auf den von Ihnen bereits angesprochenen 15. Staatsvertrag, Herr Minister Rauber: Ich bitte Sie, dies künftig in diesem Haus nicht mehr so zu praktizieren. Wir müssen als Landtag auch die Möglichkeit haben, das ordentlich und seriös zu diskutieren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Die anderen Landtage haben ausführliche und umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Ich denke, wir sollten uns dieses Recht als Landtag nicht nehmen lassen. Auch wir brauchen im saarländischen Landtag eine sehr transparente Beratung, deswegen darf es keinen Zeitdruck geben, meine verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich habe darüber nachgedacht, woran diese Verzögerung gelegen haben könnte. Herr Kollege Hinschberger hat sich zu diesem Thema zu Wort gemeldet, wie ich gesehen habe. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass es in der Koalition relativ heftige Diskussionen darüber gegeben hat. Es gibt eine breite Ablehnungsfront gegen diesen Staatsvertrag. Ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den Beschluss des 61. Ordentlichen Bundesparteitages der FDP in Köln am 24. und 25. April 2010 zitieren: „Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (...) ist abzulehnen. Der Bundesparteitag fordert die Landtagsfraktionen der FDP auf, sich deutlich gegen den Staatsvertrag auszusprechen und eine transparente Diskussion darüber zu fordern, wie der Jugendmedienschutz in Zukunft gestaltet werden kann. Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss dem besonderen Cha

rakter eines globalen, freien und partizipativen Netzwerkes, das sich in seinen technischen und sozialen Strukturen rasant wandelt, gerecht werden. Der aktuelle Entwurf des JMStV kann diese Ansprüche nicht erfüllen“. - Das wurde auf dem FDP-Parteitag beschlossen. Ich bin nicht für die Beschlusskontrolle der FDP zuständig, aber es wundert mich schon. Ich frage mich, was das bedeutet. Jetzt können Sie sagen, es war der Bundesparteitag, das interessiert uns hier im Lande nicht. Oder Sie können sagen, das war am 24. und 25. April, also vor der Ministerpräsidentenkonferenz.

Ich habe weiter recherchiert. Am 54. Ordentlichen Landesparteitag der FDP Saar in Fraulautern, der am 19. Juni 2010 stattgefunden hat - also neun Tage nach der Ministerpräsidentenkonferenz -, wurde mit großer Mehrheit beschlossen -

(Zuruf des Abgeordneten Hinschberger (FDP).)

Herr Kollege Hinschberger ruft „Einstimmig beschlossen“, also vermutlich auch mit Ihrer Stimme. Es heißt in diesem Beschluss: „Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (...) ist abzulehnen. Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion der FDP auf, sich deutlich gegen den Staatsvertrag auszusprechen und eine transparente Diskussion darüber zu führen, wie der Jugendmedienschutz in Zukunft gestaltet werden kann. Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss dem besonderen Charakter eines globalen, freien und partizipativen Netzwerkes, das sich in seinen technischen und sozialen Strukturen rasant wandelt, gerecht werden. Der aktuelle Entwurf des JMStV kann diese Ansprüche nicht erfüllen.“ Meine Damen und Herren, ich frage mich an dieser Stelle schon, was es bedeutet, wenn zur selben Zeit die saarländische Landesregierung, der Ministerpräsident dieses Landes, einem solchen Gesetzentwurf zustimmt. Das kann zwei Gründe haben. Entweder wird die FDP nicht ernst genommen - das könnte ich sogar verstehen, es nehmen sich einige selbst nicht so ganz ernst in letzter Zeit - oder aber die FDP hat ihre Position plötzlich radikal geändert. Ich bitte darum, Auskunft zu erteilen, ob die Argumentation nicht stimmt, die in Ihrer Begründung ausgeführt wird.

Ich sage ausdrücklich, meine Begründung wäre das im Übrigen nicht, die Sie anschließend anführen. Aber auch wir haben einige Fragen und erhebliche Bedenken zu diesem Entwurf. Die erste Frage, die sich stellt - das wird unstrittig sein -, ist: Wie schaffen wir es, den Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln? Das muss im Mittelpunkt der Diskussion stehen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir werden durch staatsvertragliche Regelungen so gut wie nichts erreichen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir müssen dafür sorgen, dass un

(Abg. Commerçon (SPD) )

sere Kinder zur Medienkompetenz erzogen werden. Es zeigt sich leider in allen Studien, dass wir im Saarland eindeutiges Schlusslicht sind. So etwas wie eine ausgeprägte Medienkompetenzkultur haben wir in diesem Land bis heute nicht. Man könnte sich ein Beispiel an vielen anderen Bundesländern nehmen. Ich führe nicht nur Rheinland-Pfalz an, aber auch Rheinland-Pfalz, sondern genauso das Bundesland Bayern, das sicherlich nicht im Verdacht steht, besonders SPD-nahe zu agieren. Bayern macht das deutlich besser, als wir es machen. Diese Frage müssen wir im Ausschuss endlich diskutieren. Es muss seitens der Landesregierung eine Antwort gegeben werden. Es kann nicht immer nur so sein, dass man uns den Staatsvertrag hinknallt und sagt: „Stimmt halt zu!“ und das war es dann.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wir haben einige konkrete Fragen, die wir detailliert im Ausschuss diskutieren können: Wie funktioniert eigentlich die Anbieterkennzeichnung in der Praxis ganz konkret? Das ist mir ehrlich gesagt auch noch nicht so ganz klar. Wie sehen diese Jugendschutzprogramme aus, wie transparent sind sie? Natürlich ist es zu begrüßen, wenn wir den Elternwillen, das Elternrecht und die Verantwortung der Eltern stärken. Ich habe überhaupt nichts dagegen, ich halte die Idee im Kern für vernünftig. Aber wenn ich etwas herunterlade, dann will ich auch wissen, wie es funktioniert. Wie stellen wir sicher, dass wirklich nur das herausgefiltert wird, was ich herausgefiltert haben möchte, um meine Kinder zu schützen und nicht irgendetwas anderes, was einem Anbieter nicht gefällt? Das ist in diesem Staatsvertrag leider nicht vernünftig geregelt. Ich erwarte im Zweifelsfall, dass wir eine klare Umsetzung im Landesrecht vornehmen. Es ist uns unbenommen, zusätzlich zu Staatsverträgen auch landesrechtliche Regelungen mit einzubringen.

Was bedeutet das für die nicht kommerziellen Anbieter? Das ist im Übrigen die entscheidende Akzeptanzfrage bei dieser ganzen Thematik. Wir wissen doch - Herr Rauber, Sie haben selbst die Diskussion in der Netzgemeinde angesprochen -, wie diese Diskussionen mittlerweile laufen. Es ist auch gut so, es ist ein Stück gelebte Demokratie. Wir erleben zurzeit nicht nur in Stuttgart, wie sich Demokratie verändert, sondern wir erleben es auch hier in diesem Hohen Hause. Ich glaube, der Kollege Hans twittert. Er twittert gerade nicht, aber er hat heute Morgen bestimmt schon gewittert. Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil demokratischer Rechtewahrnehmung.

Deswegen dürfen wir an dieser Stelle die Bedenken nicht einfach so wegwischen, dem Entwurf zustimmen und ihn durchwinken. Wir wollen, dass das vernünftig diskutiert wird. Wir haben dazu noch einige ganz wichtige Fragen zu stellen. Wir wollen auch, dass das breit diskutiert wird. Deswegen werden wir

uns heute in Erster Lesung enthalten, meine sehr verehrten Damen und Herren, und hoffen auf angeregte Diskussionen im Ausschuss, ohne Zeitdruck und in aller Transparenz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Birgit Huonker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren aus dem Internet schützen. Wer will das nicht! Aber, um es gleich vorweg zu sagen, ich habe bisher noch nie einen Gesetzentwurf gelesen, der bundesweit partei- und länderübergreifend derart in die Kritik geraten ist.

Herr Minister Rauber - schade, er ist gerade nicht da -, es ist beileibe nicht so, wie Sie uns glauben machen möchten, dass es nur positive Rückmeldungen gibt. Dem ist nicht so! Dieser Gesetzentwurf wirft viele Fragen auf, deshalb will ich mich auf drei Bereiche konzentrieren. Der Kollege Commerçon hat schon einiges genannt. Erstens ist für mich die Frage nach der Vorgehensweise und der Bedeutung von Länderparlamenten bei der Novellierung von Rundfunkänderungsstaatsverträgen wichtig. Zweitens stellt sich für mich die Frage, welche Aufgaben auf die Anbieter von Internetinhalten zukommen und vor allen Dingen, wie das praktisch umgesetzt werden kann. Drittens ist die Frage nach der Vermittlung von Medienkompetenz zu stellen. Das hatten wir hier schon gehört.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der saarländische Landtag bekommt im Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in anderen Länderparlamenten bereits im April in den zuständigen Ausschüssen behandelt worden ist. Ich frage mich, unter welchen Bedingungen und mit welcher Ernsthaftigkeit wir noch darüber diskutieren sollen, wenn dieser Entwurf bereits am 01. Januar 2011 in Kraft treten soll. Der Einfluss der Länderparlamente ist ohnehin gering. Es kommt mir so vor, als ob das saarländische Parlament am besten nur noch abnicken sollte. Wenn wir jetzt den Gesetzentwurf in den Ausschuss verweisen und dort noch eine Anhörung beantragen, dann dürfte es knapp werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Hier soll ein lückenhaftes Vertragswerk durchgepeitscht werden, und wir werden einfach nur noch zum Abnicken benutzt.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Genau!)

Das haben wir nicht zu verantworten, Herr Rauber, das hat Ihre Staatskanzlei zu verantworten. Ich hätte

(Abg. Commerçon (SPD) )

mir eine längerfristige Einbindung der Länderparlamente, insbesondere unseres Parlamentes, gewünscht und außerdem noch mehr Transparenz.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich komme zu den Aufgaben der Inhalteanbieter. Da ist einiges zu sagen. So sollen sie unter anderem ihre Inhalte mit einer freiwilligen Alterskennzeichnung versehen, sie sollen die Sendezeiten begrenzen oder - wir haben es schon von Herrn Rauber gehört - Jugendschutzprogramme einbauen, sozusagen Filter. Eine Unterscheidung zwischen Content-Provider, Host-Provider oder Access-Provider? Fehlanzeige! Wie soll denn jemand, der eine Website, einen Blog oder ein Forum betreibt, sicherstellen, dass Jugendliche für sie schädliche Inhalte nicht lesen können? Wir haben in Deutschland 5 Millionen Blogger. Alle müssten ihre Inhalte kennzeichnen, ob sie für Kinder ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren geeignet sind, wobei mir jemand noch einmal erklären sollte, warum da 14-Jährige außen vor gelassen worden sind. Zumindest sind sie doch in diesem Alter, wenn ich mich recht entsinne, religionsmündig. Aber das nur nebenbei.

Um Ihnen die ganze Absurdität vor Augen zu führen, erlaube ich mir, § 5 Abs. 3 zu zitieren, wobei es sicherlich noch bücherfüllende, heiße Diskussionen unter den Sachverständigen geben wird, was „Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“ eigentlich sind. Ich zitiere: „Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert“ und so weiter und so fort. Kurz, ich will es Ihnen ersparen. Jeder weiß, was ich damit sagen will. Es ist wirklich an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wie sollen es Millionen Menschen eigentlich leisten, Zigtausend Beiträge nachträglich zu kennzeichnen? Ich will es am Beispiel Wikipedia einmal klarmachen. Es gibt 1 Million Einträge im deutschsprachigen Lexikon. Wer soll die kennzeichnen, da Wikipedia aus vielen Beiträgen einzelner User erst entstanden ist? Muss man diese Inhalte überhaupt kennzeichnen? Liegt doch der Server vom deutschsprachigen Wikipedia in den USA. Wie sieht es da aus mit der Rechtslage? Oder wie sollen Twitter, Facebook, studiVZ und all die anderen verpflichtet werden, Millionen Beiträge zu überprüfen, ob sie jugendtauglich sind?

Sie sehen schon, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist sicherlich gut ge

meint, aber - seien wir doch ehrlich - schlichtweg nicht praktikabel. Große Anbieter können sich vielleicht noch Personal leisten, kleinere ganz bestimmt nicht. Was ist mit der Strafandrohung von 500.000 Euro, wenn das Angebot nicht den Jugendschutzbestimmungen dieses Staatsvertrages entspricht? Es wird ganz bestimmt Rechtsanwaltskanzleien geben, die sich auf genau dieses Gebiet spezialisieren. Da bin ich mir ziemlich sicher.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Sendezeitbegrenzungen. Spätestens hier wird es dann richtig spannend. Übrigens sieht man an diesem Beispiel ganz deutlich, dass mit den typischen Mitteln der Rundfunkregulierung nun das Internetverhalten auch reguliert werden sollte. Mir ist das nicht so ganz klar. Ich stelle mir vor, soll denn wirklich ein Websitebetreiber tagsüber seine Seite löschen und abends wieder hochladen, wenn Nutzerkommentare enthalten sind, die man nicht jedem zumuten will? Welche Sendezeiten sind denn genau gemeint? Schließlich ist das Internet weltweit rundum verfügbar. Das war alles nicht so ganz klar. Dass der Jugendschutz über Sendezeiten analog dem Fernsehen reguliert werden soll, das ist meiner Meinung nach absurd. Letztendlich dient das nur als Alibi.

Als Letztes möchte ich noch den Filtereinsatz erwähnen, wie eben auch von Herrn Rauber ausführlich beschrieben. Dabei stellt sich doch die Frage, wie schnell es genau dauern wird, bis die Kids die von den Eltern installierten Filter umgehen. Kurz gesagt, auch die Filterprogramme - das prognostiziere ich jetzt schon - werden sich als untauglich erweisen.

Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt, die Vermittlung von Medienkompetenz. Das hat der Kollege Commerçon auch schon erwähnt. Wir als Linksfraktion sind der felsenfesten Überzeugung, dass die Vermittlung von Medienkompetenz oberste Priorität haben sollte. Darauf muss das Hauptaugenmerk liegen. Hier liegt auch die Alternative zum vorgelegten Gesetzentwurf. Die Frage muss erlaubt sein, wie wir im Internetzeitalter den Umgang mit den neuen Medien schulen können. Hier sind Eltern, Pädagogen sowie das gesamte Bildungssystem gefragt.

Meine Damen und Herren, ich zitiere drei Politiker anderer Parteien, die sich zum vorgelegten Gesetzentwurf geäußert haben. Ich sage es noch einmal: Politiker anderer Parteien. Ich bin heute gespannt, wie sich die FDP und die GRÜNEN dazu äußern werden.

Ich zitiere erstens: Wir halten den Jugendmedienschutz-Vertrag bereits jetzt für überholt und für nicht zukunftsfähig. Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Ausgestaltung wird weder dem Internet gerecht noch bringt er den Jugendschutz voran. Das zweite

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Beispiel: So gut ein Gesetz auch sein mag, dieses ist es nicht. Drittens: Ich muss sagen, dass dieser Staatsvertrag an der digitalen Realität definitiv vorbeigeht.

Ich finde, dem ist nichts hinzuzufügen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich bin gespannt, inwieweit wir hier noch Änderungen vortragen können. Danke schön.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Roland Theis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Veränderungen der Medienlandschaft, insbesondere die rapiden Veränderungen im Bereich der Online-Medien stellen den Jugendmedienschutz in ganz besonderer Art und Weise vor neue Herausforderungen. Das Internet als Informationsmedium, als Bildungsmedium ist in der heutigen Zeit in vielen Bereichen und aus vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Die Chancen, die sich durch den unbegrenzten Zugang zu Informationen aus der ganzen Welt ergeben, sind immens. Wir alle, viele in unserer Gesellschaft, immer mehr, nutzen dies Tag für Tag.

Gleichwohl bringt das Internet selbstverständlich auch Gefahren mit sich, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die mit Inhalten konfrontiert werden, die weder altersgemäß sind, noch in ein solches Medium gehören. Es ist daher Aufgabe von Politik, aber eben nicht nur von Politik, nicht die Freiheit der Informationsbeschaffung zu sehr einzuschränken, sondern durch einheitliche Regelungen Kinder und Jugendliche vor den Gefahren, die Online-Medien mit sich bringen, zu schützen.

Es ist richtig - Minister Rauber und andere haben das heute hier angesprochen -, Jugendmedienschutz spielt dabei in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ernst zu nehmenden Gefahren auf der einen Seite und dem Schutz von freien Kommunikationsprozessen im Online-Bereich auf der anderen Seite. Deshalb gilt es hier nicht, ideologische Debatten zu führen, sondern es gilt, konkrete Antworten auf konkrete Fragen zu finden. Diese Fragen sind - das ist angesprochen worden -: Wie befähigen und motivieren wir junge Menschen zu einem altersgerechten Umgang mit Hörfunk, Fernsehen, Computerspielen und insbesondere mit dem Internet? Das Stichwort Medienkompetenz ist gefallen.

Umgekehrt ist zu fragen: Wie schützen wir Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Medienin

halten, Stichwort Jugendmedienschutz? Und schließlich: Wie erhalten wir zugleich die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien, Stichwort Freiheit der Kommunikationsprozesse in unserer Gesellschaft? Und wie können wir notwendige Regelungen schaffen auf internationaler Ebene, um Kinder und Jugendliche auch vor Inhalten zu schützen, die aus anderen Ländern - das ist ja dem Internet immanent - mit anderen nationalen Gesetzgebungen stammen? Denn wer in Fragen des Internets und des Jugendmedienschutzes lediglich eine nationale Brille trägt, der wird keinen Durchblick erhalten. Aus diesem Grund beraten wir heute den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der sicher nicht den letzten, aber einen weiteren Schritt hin zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen darstellt und der mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Internet bringt.