Schule, das in diesem Jahr bereits als Erfolgsmodell gestartet ist. Hier setzen wir die richtigen Akzente bei der frühkindlichen Bildung. Dort ist der Etat um 5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr angewachsen. Auch das ist ein Beitrag zum Erreichen des 30-Prozent-Ziels bei den Ausgaben für Bildung und Wissenschaft. Wir werden das im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen noch genauer darlegen.
Meine Damen und Herren, wenn ich aber in Ihrem Antrag lese, dass Sie uns wieder unterstellen, ein durch Einbeziehung von Pensionslasten trickreiches, künstliches Hochrechnen der Bildungsquote vorzunehmen, dann weise ich dies mit allem Nachdruck zurück. Wiederum haben Sie eine Falschbehauptung getätigt. Das hatten Sie bereits in der Debatte des vergangenen Jahres getan. Eine Falschbehauptung wird nicht dadurch richtig, dass man sie jährlich wiederholt.
Es bleibt dabei, dass wir uns dem Erreichen des 30-Prozent-Ziels bei den Ausgaben für Bildung und Wissenschaft verpflichtet sehen. Wir werden bei den Haushaltsberatungen noch genauer darlegen, wie wir uns diesem 30-Prozent-Ziel nähern.
Ich komme zur UN-Behindertenrechtskonvention. Wir nehmen natürlich auch Investitionen in der Bildung in diesem Bereich vor. Unser Ziel ist ein inklusives Schulsystem mit gleicher Teilhabe von Behinderten und nichtbehinderten Menschen in der Bildung. Das geht natürlich nicht von heute auf morgen.
Ein solcher Weg muss gut vorbereitet werden. Wir wollen möglichst viele Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Dazu haben wir erste Schritte in die Wege geleitet. Die dürften Ihnen mittlerweile bekannt sein. Wir haben einen Inklusionsbeauftragten im Bildungsministerium ernannt sowie einen Beirat und eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Wir bereiten auf der Grundlage der Arbeitsgruppenergebnisse die notwendigen Rechtsänderungen vor.
Darüber hinaus qualifizieren wir zusätzlich Grundschullehrkräfte in Sonderpädagogik und bilden seit zwei Jahren Förderschullehrkräfte in einem eigenen Studienseminar im Saarland aus. Des Weiteren beteiligt sich das Bildungsministerium als Kooperationspartner an Fachveranstaltungen zum Thema Inklusion, wie zum Beispiel heute, wo in meinem Haus unter anderem gemeinsam mit dem Verein Miteinander Leben Lernen eine Fachveranstaltung zum Thema UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stattfindet.
Menschen. Die Umsetzung der UN-Konvention wird im Rahmen eines Aktionsplanes so erfolgen, wie es die Landesregierung für richtig erachtet und wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dazu brauchen wir keinen Schaufensterantrag der Opposition und keine Miesmacherei, sondern eine konstruktive Unterstützung im Interesse insbesondere der behinderten Kinder und Jugendlichen.
Meine Damen und Herren, auch bei der Ganztagsbetreuung hat die Landesregierung deutliche Akzente gesetzt und Verbesserungen vorgenommen. Wir haben die Plätze von 13.840 im Jahr 2009/2010 auf 15.940 Plätze im Jahr 2010/2011 ausgeweitet. An insgesamt 275 Standorten im Saarland gibt es mittlerweile eine Ganztagsbetreuung. Neu hinzu kommt ab diesem Schuljahr die Möglichkeit der Einrichtung von zusätzlichen gebundenen Ganztagsschulen. Im Übrigen ist auch dafür im Haushalt und ebenso in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesorgt.
Mittlerweile investieren wir insgesamt Mittel im Umfang von mehr als 21 Millionen Euro in diesem Bereich. Wer dann noch von Sparhaushalt in der Bildung spricht, weiß nicht mehr, wovon er redet, oder es werden bewusst Falschinformationen in die Welt gesetzt. Eine solche Politik lehnt die Landesregierung ab. Das erzeugt vielleicht Stimmungen und Empörung, hat aber nichts mit der Wirklichkeit und insbesondere nichts mit einer verantwortungsvollen Politik zu tun.
Wir bleiben bei dem bisher eingeschlagenen Weg. Konsequent werden wir diesen weiterverfolgen und alle zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten nutzen, um das Bildungswesen im Saarland weiter zu verbessern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein paar Erwiderungen zu dem machen, was in der Debatte gesagt wurde. Sicherlich wird vieles Morgen in der Haushaltsdebatte zusätzlich eine Rolle spielen. Aber wir führen jetzt gerade nicht die aktuelle Haushaltsdebatte - nur um das klar zu sagen -, sondern die Debatte über unseren Antrag. Es ist wohl durchaus legitim, dass es da Überschneidungen gibt. Das ist nicht in unserer Verantwortung.
Zur UN-Konvention. - Herr Kollege Meiser, ich brauche Ihnen doch nicht zu sagen, dass alle Politikbereiche durch den saarländischen Landeshaushalt erfasst sind. Das würde bedeuten, dass wir heute über gar nichts diskutieren, wenn Sie das zur Grundlage machen. Natürlich gibt es diese Überschneidung. Natürlich haben wir das Recht, hier Anträge einzubringen. Was ist das für eine kindische Argumentation!
Zur UN-Konvention nur so viel. Wir haben diese Diskussion an vielen Stellen geführt, Herr Minister. Aber ich sage Ihnen eines. Entscheidend ist nicht, was die Landesregierung zur UN-Konvention in ihrem Koalitionsvertrag drinstehen hat. Entscheidend ist, was in der UN-Konvention drinsteht.
In der UN-Konvention steht drin: Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Beschulung in einer Regelschule. Diesem Rechtsanspruch kommt das Saarland nicht nach. Selbst diesen Rechtsanspruch hat die Landesregierung nicht auf der Agenda ihres Koalitionsvertrags stehen. Das ist ein echtes Problem. Deswegen messen wir Sie an dieser Stelle in der Tat nicht am Koalitionsvertrag. Der Koalitionsvertrag widerspricht nach unserer Auffassung der UN-Konvention. Die UN-Konvention ist geltendes Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ja. - Sie haben aber auch da wieder eine unrichtige Behauptung aufgestellt. Sie haben gesagt, dort müssten die umgewandelt werden. Das stimmt überhaupt nicht. Es gibt in Rheinland-Pfalz eine grundsätzliche Budgetierung für die Ganztagsschulen. Das wissen Sie sehr wohl.
Nein, die müssen nicht umgewandelt werden. Das ist eben nicht wahr. Die haben dort selbstständige Schulen. In Rheinland-Pfalz entscheiden die Schulen selbst - natürlich im Rahmen ihrer Budgets - über die Verteilung. Sie entscheiden selbst darüber, wie sie das machen. Die nehmen eine schulscharfe Ausschreibung von Lehrerstellen vor, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie das zum Beispiel machen würden, dann hätten Sie unsere Unterstützung. Das ist überhaupt nicht die Frage. Aber dann gelten natürlich die Messzahlen von Rheinland-Pfalz und nicht irgendetwas, was Sie sich
aus den Fingern gesogen haben. Die Möglichkeit, selbstständige Schule zu sein, ist in Rheinland-Pfalz sehr viel größer. Das ist dort sogar der Regelfall. Es gibt dort bei den Ganztagsschulen ein schuleigenes Budget. Die haben die Möglichkeit, auf dieser Grundlage selbst ihre Profile zu bilden. Die können selbst entscheiden, wie viele Lehrer und Sozialpädagogen sie brauchen und wen sie ansonsten einsetzen wollen.
Das können sie an dieser Stelle machen. Sie können auch einmal eine Hausfrau einsetzen. Im Übrigen gibt es das bei Ihrer Freiwilligen Ganztagsschule auch. Es liegt aber in der Entscheidung der jeweiligen Schule, und im Einzelfall kann es auch einmal vernünftig sein, dass eine Schule sagt: Wir machen ein Projekt, bei dem wir Hausfrauen oder meinetwegen auch Hausmänner einsetzen. Dagegen ist doch nichts zu sagen.
Nein, nicht jetzt plötzlich. Sie haben es nicht verstanden. Der entscheidende Punkt ist: Die haben sehr viel mehr Möglichkeiten, das zu entscheiden, und sie können das eben auch in Lehrerwochenstunden umsetzen. Das ist die Grundlage für Unterricht auch in Rheinland-Pfalz. Schauen Sie es sich wirklich einmal an! Sehen Sie nicht nur in Ihre komischen zusammengestoppelten Vorlagen, die Sie sich selbst erstellt haben! Es stimmt einfach nicht. Ich habe das mit Lehrern und Schulleitern in Rheinland-Pfalz diskutiert. Dort steht das so; das ist völlig klar. Sie können es dort sogar im Gesetz nachlesen. Das ist nicht nur eine Richtlinie des Ministeriums. Was Rheinland-Pfalz macht, ist eine eindeutige Verbesserung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum Thema „Pensionslasten“. Herr Minister, Sie haben laut einem Brief des Ministeriums - ich erinnere mich nicht, ob Sie ihn selbst unterschrieben haben; vermutlich nicht, aber er kommt aus Ihrem Haus auf unsere Anfrage hin die Pensionslasten eingerechnet. Dann stellen Sie sich jetzt nicht hierhin und sagen, Sie rechneten die Pensionslasten nicht ein! Wenn wir von dem 30-Prozent-Ziel ausgehen, sind Sie bei 21,8 Prozent der Erfüllung. Sie müssen also noch rund die Hälfte von dem, was Sie zurzeit haben, draufpacken, um die 30 Prozent zu erreichen.
Und in einem Schreiben vom Dezember letzten Jahres sprechen Sie selbst von den Pensionslasten. Ich lasse es Ihnen gern noch einmal zukommen. Ich weiß nicht, ob dadurch im Ministerium ein bisschen Unordnung entstanden ist. Das kann ich nicht beurteilen. Aber ich habe das Schreiben noch. Ich lasse es Ihnen zukommen. Also Sie sprechen von Pensi
onslasten und nicht wir, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb hören Sie auf, uns das an dieser Stelle vorzuwerfen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zu den Lehrerstellen. Ich will jetzt wirklich nicht die Haushaltsdebatte führen. Sie haben mit den Lehrerstellen im Einzelnen angefangen. Sehen Sie einmal selbst in Ihren Entwurf hinein! Gymnasien minus 20, Gesamtschulen minus eins, Erweiterte Realschulen minus 52. Bei den Grundschulen sind es in der Tat 20 mehr. Das stimmt.
Aber allein für das Schulvorbereitungsjahr bräuchten Sie 100. - Auch bei den Förderschulen sind es ein paar mehr, aber Sie können doch nicht behaupten, dass damit insgesamt -
Zu den Förderschulen habe ich eben etwas gesagt. Sie stabilisieren sie ja noch. Das ist doch genau der Punkt, den wir Ihnen vorhalten. Sie wissen ganz genau, dass Sie an dieser Stelle auch die demografische Rendite langsam einsparen, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien. Es ist einfach nicht wahr, was Sie hier behaupten.
Wenn Sie sagen, wir würden hier wild um uns schlagen: Ich habe in meiner Rede vorhin ganz bewusst viel zitiert. Ich habe die OECD zitiert, ich habe die Landeselterninitiative zitiert, ich habe den Koalitionsvertrag zitiert, ich habe die Junge Union zitiert. Wenn Sie der Auffassung sind, dass das alles nur Polemik ist, diese Äußerungen, dann müssen Sie das den Betreffenden sagen. Mein Eindruck ist das nicht. Die haben im Gegensatz zu Ihnen erkannt, worum es geht.
Einen abschließenden Satz, Herr Präsident, wenn es gestattet ist. - Herr Minister, Sie behaupten, wir hätten gesagt, das dritte Kindergartenjahr sei eingestampft. Nein. Das verpflichtende dritte Kindergartenjahr ist natürlich dann eingestampft, wenn es Elternbeiträge gibt, denn wir können keine Verpflichtung vorsehen, wenn wir gleichzeitig Elternbeiträge einführen. Das widerspricht ja wohl jedem Sinn von Bildung. Es kann nicht sein, dass Bildungsverpflichtung demnächst auch noch kostenpflichtig wird! Dies wäre die Wiedereinführung von Schulgeld. Ich gehe
davon aus, dass Sie so etwas in diesem Land wohl doch nicht machen wollen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.