Protokoll der Sitzung vom 18.11.2010

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Man hört sie noch schnarchen!)

Wie auch immer, ein eigenes Gesundheitsministerium haben wir von Anfang an kritisiert. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir auch einem eigenen Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz die Daseinsberechtigung absprechen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Schramm. Jetzt kommt der nächste Schmitt, Markus Schmitt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Thema, dessen Bedeutung stetig wächst, denn unsere Konsumwelt verändert sich mit hoher Geschwindigkeit auf allen Ebenen. Und dies hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Neue Produkte und Kommunikationsmöglichkeiten verändern unser Leben viel stärker als erwartet. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit herrscht heute oftmals mehr Verunsicherung als früher, wie die Lebensmittelskandale der jüngsten Vergangenheit beweisen. All diese Aspekte legen nahe, dass die Verbraucher von heute eines besonderen Schutzes bedürfen.

Wir stimmen heute in Zweiter Lesung über die Einrichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz ab. Dieses Landesamt wird zur Stärkung der Verbraucherrechte sowie zur Bündelung der unterschiedlichen Verbraucherschutzbereiche im Saarland beitragen. Der spezielle Baustein Tierschutz wird hier eine verbesserte Position erfahren. Laut Abänderungsantrag - das ist auch die Begründung, warum wir hier ein wenig Zeitverzögerung zu verzeichnen haben - werden wir nun dem neuen Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz diese Aufgaben übertragen, wobei das Landesamt hierbei der Fachaufsicht des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr untersteht.

Aus Sicht der GRÜNEN ist diese Aufteilung, die eben angegriffen wurde, durchaus angebracht und dazu geeignet, unser Ziel zu erreichen, nämlich die Qualität der Aufgabenerledigung im Bereich des Tierschutzes zu verbessern. Bei der alten Aufgabenverteilung wäre diesem Anliegen nur Rechnung getragen gewesen, wenn es zu einem deutlichen personellen Aufwuchs bei den Tierärzten und einer entsprechenden Ausstattung ihrer Infrastruktur gekommen wäre. Dies, liebe Opposition, vor allem lieber Herr Schmidt, haben wir zwar im Ausschuss schon

geklärt und intensiv erläutert, aber Sie wollten es mir ja einfach nicht glauben.

Andererseits hätte eine Trennung des Aufgabenbereiches Tierschutz von allen übrigen den Amtstierärzten übertragenen Aufgaben ohne gleichzeitige personelle Aufstockung einen Wegfall von Synergien ausgelöst und damit automatisch eine Qualitätsverschlechterung im Tierschutz zur Folge gehabt. Im Ergebnis scheint der nun gewählte Weg in Form des Abänderungsantrages eine gelungene Entscheidung im Sinne der Qualitätsverbesserung im Tierschutzbereich zu sein.

Tritt das Gesetz zum 01. Januar 2011 in Kraft, ist der Vollzug der Aufgaben des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz in manchen Bereichen in einer einzigen Behörde gebündelt. Herr Schmidt, ich nenne Ihnen jetzt einmal die Bereiche, wo Dienst- und Fachaufsicht gebündelt werden, damit Sie sehen, dass das Grundanliegen immer anstrebenswürdig ist, aber eben aufgrund von Personalstrukturen mit Doppelaufgaben nicht immer funktioniert. Darunter fallen die Arzneimittelüberwachung, die Lebensmittelüberwachung, die Trinkwasser- und Badegewässerüberwachung, die zentralen Laboreinrichtungen im Gesundheits- und Veterinärwesen sowie der komplette Verbraucherschutz. Wir GRÜNE begrüßen ausdrücklich diese Umorganisation zu einem Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz und die dadurch verbesserte Möglichkeit, Aufgaben effizienter wahrzunehmen.

Ich verweise an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf, dass hierdurch keine einzige neue Stelle geschaffen wurde. Das vorliegende Ergebnis wird allen saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute kommen. Wir werden dem Gesetz deshalb zustimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun Tobias Hans von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder erstaunt, meine Damen und Herren von der Opposition, wie Sie es schaffen, sich zu scheinbar einfachen verwaltungstechnischen Themen wie zum Beispiel diesem Gesetz, das letztlich den Vollzug der Organisation dieser Landesregierung darstellt, zu inszenieren. Nachdem Sie wie schon bei der Ersten Lesung des Gesetzes auch zur Zweiten Lesung eine Aussprache angekündigt hatten, hätte ich schon gedacht, dass es dann doch zumindest eine Art Neuinszenierung würde. Was passiert? Die heu

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

tige Debatte zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz entpuppt sich dann doch eher als eine Wiederaufführung, nicht etwa wegen des großen Erfolges in der letzten Debatte, sondern weil das Stück offensichtlich nicht wie erwünscht eingespielt hat.

Die Kritik bleibt gleich. Noch einmal haben Sie hier schwadroniert von der Struktur der Landesregierung. Wir glauben Ihnen immer noch nicht, dass gerade Sie, die Sie in der Vergangenheit Landesregierungen aufgestellt haben, die selbst mit einer Partei größer waren als die jetzige Landesregierung mit drei Parteien, im Fall der Regierungsverantwortung mit weniger Ressorts ausgekommen wären. Also, die Kritik bleibt gleich, die Charaktere treffen nicht glaubwürdig das Thema, der rote Faden ist nicht vorhanden. Und nach der Uraufführung wäre besser gleich die Absetzung erfolgt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will deshalb für die CDU-Fraktion noch einmal klar feststellen: Das heute beratene Gesetz ist erstens logische Konsequenz der Ministeriumsaufteilung dieser Landesregierung und zweitens kostenneutral. Was auch immer Sie hier behaupten, es ist kostenneutral.

Wie ist denn die Situation jetzt? Der Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz umfasst unter anderem Aufgaben, für die das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz zwar die zuständige oberste Landesbehörde ist, die aufgrund der geltenden Zuständigkeitsregelung im nachgeordneten Bereich derzeit aber vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) wahrgenommen werden. Dieses wiederum untersteht dem Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport. Und die derzeitige Aufgabenwahrnehmung durch das LSGV hat zur Folge, dass insbesondere im Bereich des wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutzes die selbstständige Leitung dieser Geschäftsbereiche des gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit verantwortlichen Ministers Georg Weisweiler behindert wird. Daher müsste es auch im Interesse dieses Parlamentes sein, dass derjenige Minister, der politisch verantwortlich hier Rede und Antwort steht, die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht über diese Bereiche hat.

Ich lege bei dieser Gelegenheit größten Wert auf die Feststellung, dass die Arbeit des bisherigen Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz optimal war, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort eine hervorragende Arbeit gemacht haben. Die Behauptung, die von Ihnen immer wieder kommt, indem Sie sagen, wir würden damit unterstellen, dass das bisher nicht effizient gelaufen ist, ist völlig an den Haaren herbeigezogen; das Gegen

teil ist der Fall. Nur, wir müssen sicherstellen, dass künftig gewährleistet ist, dass durch die Leitung des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz auch Schwerpunkte gesetzt werden können im zuständigen Landesamt, dass auch Referate möglicherweise neu gegliedert werden können. Das heißt aber noch lange nicht - auch wenn Sie das dreimal behaupten -, dass dies mit Mehrkosten verbunden ist.

Meine Damen und Herren, Verwaltung braucht klare Zuständigkeiten. Die Zusammenführung der vom Landesamt wahrzunehmenden Aufgaben aus den Geschäftsbereichen, die dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz unterstehen, in einem neuen Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz ist logische Konsequenz der Aufteilung der Geschäftsbereiche. Dem Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Landesamt für Soziales mit den ihm verbleibenden Aufgaben wird so ein effizientes Arbeiten ermöglicht. Der Minister hat die Möglichkeit der unmittelbaren personellen Steuerung. Er hat die Möglichkeit, haushalterische Angelegenheiten im nachgeordneten Bereich entsprechend zu steuern und kann seine Verantwortung uns gegenüber wahrnehmen.

Wenn Sie dann, Herr Kollege Schmidt, im Zusammenhang mit der tierschutzrechtlichen Zuständigkeit von einer Irritation reden, weshalb das Ganze noch mal in den Ausschuss gekommen ist, dann frage ich Sie: Wäre es Ihnen lieber gewesen, wir hätten einfach im Parlament in der letzten Plenarsitzung einen Abänderungsantrag gestellt und dann auf diese Weise hier abgestimmt? Ich meine, dass es dem Ausschuss schon zusteht, darüber noch einmal zu beraten. Aus diesem Grunde war es mir sehr wichtig, dass wir im Ausschuss noch einmal darüber gesprochen haben.

Meine Damen und Herren, wo bleibt das Selbstverständnis? Wozu sind denn parlamentarische Verfahren da? Sie sind doch dafür da, dass man feststellen kann, ob möglicherweise etwas falsch geregelt ist oder irgendwo etwas vergessen wurde. So ist es eben mit diesen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr ist zuständig für den Tierschutz. Deshalb ist es notwendig, dass natürlich für Angelegenheiten, die den Tierschutz betreffen und die durch die Veterinäre im Landesamt durchgeführt werden, auch dieses Ministerium und die Ministerin zuständig sind. Wir haben das deshalb korrigiert. Das ist eine formelle Angelegenheit. Das ist, wie ich meine, auch im Ausschuss ganz ohne Irritation abgelaufen.

Diese Errichtung des Landesamtes hat nichts mit der Errichtung eines Gebäudes zu tun. Wenn man Sie reden hört, meint man, die Bagger kommen schon gefahren und die Kräne stehen da. Alle bleiben da sitzen, wo sie sind. Sie müssen nicht umzie

(Abg. Hans (CDU) )

hen. Es ist völlig aufwandsneutral, wie dieses Landesamt errichtet wird. Ausgabensteigerungen infolge einer Neuerrichtung dieses Landesamtes sind nicht zu verzeichnen; sie werden nicht zu verzeichnen sein. Der bestehende Haushalt wird einfach aufgeteilt. Das ist genau das, worauf sich die beiden zuständigen Ministerien verständigt haben.

Es gibt keine Stellenneuschaffungen - nicht jetzt, nicht dann -, die mit dieser Aufteilung zu tun haben. Die beim Landesamt für Soziales verbleibenden Serviceeinheiten - Hausmeisterdienst, Haustechnik, Post, Botendienste; all diese Dinge, die jetzt schon beide Bereiche bedienen - werden auch künftig beide Bereiche bedienen. Hier wird es zu keinen personellen Aufstockungen kommen. Es wird auch keine neuen Sachmittel geben, meine Damen und Herren. Die derzeit vorhandenen Ausstattungen gehen über auf die neuen Bereiche. Das, was gemeinsam genutzt werden kann, wird natürlich weiterhin gemeinsam genutzt.

Gerade Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, insbesondere von der SPD, haben in diesem Haus immer für mehr Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz plädiert. Jetzt ist es so, dass er den notwendigen Stellenwert hat. Ich sage ganz bewusst an dieser Stelle, die Landesregierung hat mit der Schaffung eines eigenen Ressorts für Gesundheit und Verbraucherschutz ihre Hausaufgaben diesbezüglich gemacht und dem hohen Stellenwert Rechnung getragen. Die Errichtung eines entsprechenden Landesamtes ist nichts anderes als die logische Konsequenz. Noch dazu kostet es nichts. Deshalb hat dies die uneingeschränkte Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Hans. - Das Wort hat nun der Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz Georg Weisweiler.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Es ist für mich mal wieder sehr deutlich geworden, dass es für Sozialdemokraten und auch für Mitglieder der Links-Partei offensichtlich schwer vorstellbar ist, dass man Neustrukturierungen und notwendige Umstrukturierungen kostenneutral durchführen kann. Das hängt sicherlich zusammen mit dem Verständnis, wie man an solche Dinge herangeht. Das ist für mich wieder ausgesprochen bezeichnend gewesen, meine Damen und Herren.

Die wesentlichen Gründe für das Gesetz sind vorgetragen worden. Ich bin froh, dass wir ab 01.01.2011 klare Zuständigkeiten haben. Annegret Kramp-Karrenbauer und ich sowie Mitarbeiter in unserem

Hause haben es sehr lange vorbereitet und sind weiß Gott nicht erst seit heute, sondern seit Beginn der gemeinsamen Arbeit im Kabinett übereingekommen, dass wir die Dienst- und Fachaufsicht so strukturieren müssen, wie es jetzt vorgetragen worden ist.

Ein Zweites ist aufgefallen. Offensichtlich fällt es Mitgliedern der SPD und der Links-Partei schwer, differenziert zu denken. Meine Damen und Herren, Sie haben wirklich nur vordergründig recht.

(Niesen eines Abgeordneten.)

Gesundheit! - Detaillierte Aufgabenkritik im Bereich des -

(Heiterkeit und Beifall.)

Meine Damen und Herren, das nehme ich mir schon einmal heraus!

(Lautes Sprechen. - Abg. Jost (SPD) : War das bestellt?)

Das war absolut bestellt, hätte aber auch von Ihnen kommen können, Herr Jost!

(Heiterkeit und Beifall. - Abg. Jost (SPD) : Hier muss man kerngesund sein.)

Ja Gott, bei den präventiven Maßnahmen, die wir im Land ununterbrochen betreiben, ist es ja auch gar nicht mehr so schwer, kerngesund zu werden.

Meine Damen und Herren, ein Wort noch, damit wir hier die Geschichte zum Abschluss bringen. Vordergründig haben Sie mit Ihrer Anmerkung recht. Wenn man genauer hinschaut, wird man Folgendes feststellen. Nach detaillierter Aufgabenkritik im Bereich des Veterinärwesens hat sich herausgestellt - dazu haben wir eine intensive Untersuchung mit dem Umweltministerium gemacht -, dass durch die Heraustrennung des Tierschutzes aus den Aufgaben der Veterinäre vorhandene Synergien sinnlos zerschlagen würden, da - jetzt hören Sie bitte genau zu - die Aufgaben der Lebensmittelveterinäre und der Tierschutzveterinäre in der Praxis von demselben Personal ausgeübt werden. Meine Damen und Herren, dann muss man in der Tat in der Lage sein, in diesem Punkt eine differenzierte Entscheidung zu fällen. Bei einer Trennung müssten Doppelkontrollen derselben Betriebe durch verschiedene Veterinäre stattfinden; eine Aktivität - das kann ich mir sehr gut vorstellen -, die von Ihrer Seite aus, meine Damen und Herren von der Links-Partei und den Sozialdemokraten, natürlich betrieben worden wäre. Da wäre vormittags der Veterinär von dem einen Amt hereingekommen und nachmittags der Veterinär von dem anderen Amt. Da hätten Sie in der Tat dieselben Funktionen erfüllt. So machen wir Politik nicht.

Meine Damen und Herren, für den Tierschutz ist die Beibehaltung des Status quo aus fachlicher Sicht

(Abg. Hans (CDU) )

geboten. Wir werden diese Aufgaben im freundschaftlichen Einvernehmen mit dem Umweltministerium durchführen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz. - Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 14/316 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 14/262 eingebracht.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/316 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/316 mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.