Vorhin in der Diskussion ist deutlich geworden, entweder ist es eine Selbstverständlichkeit, die wir hier nachvollziehen, oder es besteht die Notwendigkeit, dass wir dies tun. Ich denke, so unterschiedlich wie es vielleicht Einzelne sehen, ist es auf jeden Fall ein ganz deutliches Achtungszeichen unserer Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass es zu einer stärkeren Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf die weiter bestehende Diskriminierung und Stigmatisierung führt und mehr Akzeptanz fördert.
Wir sagen hier im Saarland auch ganz deutlich: Was in Europa Allgemeingut ist, muss auch für uns und unsere Verfassung gelten. Ich denke, es ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern noch einmal darauf hingewiesen worden, dass beispielsweise das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung Homosexuelle eben nicht schützt, auch nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir, wenn wir die sexuelle Identität in eine Verfassung aufnehmen, durchaus auch eine Art Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht leisten. Wir sind im Saarland nicht die Ersten, die so etwas in ihre Verfassung aufnehmen, aber ich denke, es ist trotzdem ein wichtiger Impuls. Ebenso ist es, wie ich meine, ein wichtiger Impuls, dass wir im Beamtenrecht etwas ausdrücklich klarstellen, das in der Rechtsprechung mittlerweile gang und gäbe ist und eigentlich ein Auftrag an uns ist.
Ich möchte mich ganz ausdrücklich beim LSVD bedanken, von dem Vertreterinnen und Vertreter hier anwesend sind. Ich möchte mich bedanken für die Diskussionen, die Sie geführt haben. Ich möchte mich bedanken für die Veranstaltungen, die Sie immer wieder durchgeführt haben, um eine Sensibilisierung und Akzeptanz und damit auch ein politisches Klima zu schaffen, das uns heute die Verabschiedung in dieser Art und Weise möglich macht. Ich bin gespannt auf die weiteren Auseinandersetzungen und hoffe, dass es bei allen Diskussionen,
die wir ansonsten über Verfassungsänderungen haben, bei dieser großen Einigkeit bleibt. Ganz herzlichen Dank auch an all diejenigen, die zunächst vielleicht eher Schwierigkeiten hatten, einem solchen Gesetzesvorhaben zuzustimmen. Dass sie es jetzt tun können, ist, wie ich meine, ebenfalls ein sehr wichtiges und zentrales Zeichen. - Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/400 - neu - an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/ 400 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle dann fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/400 - neu - in Erster Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/401 - neu - an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/401 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/401 - neu - in Erster Lesung mit Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht (Drucksache 14/397)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Pro Jahr werden im Saarland 1.400 Menschen eingebürgert. 1.400 Menschen, das ist ein Dorf in der Größenordnung von Blickweiler in der
Stadt Blieskastel oder von Gronig in der Gemeinde Oberthal. 1.400 neue deutsche Staatsbürger, Menschen, die entweder ihre frühere Staatsangehörigkeit ablegen und sich für die deutsche entscheiden oder die - wie viele EU-Ausländer - ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Als Innenminister durfte ich im Rahmen von Einbürgerungsfeiern bereits zweimal Einbürgerungsurkunden überreichen. Für die Einbürgerungsbewerber sind dies bewegende Momente.
Mit dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung Ihnen heute vorlegt, wollen wir das Einbürgerungsverfahren verbessern. Bisher sind im Saarland drei Ebenen mit der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen befasst. Die erste Ebene sind die Städte und Gemeinden, die den Antrag entgegennehmen. Die zweite Ebene sind die Landkreise, wo weitere Informationen eingeholt und Bewertungen vorgenommen werden. Über den Einbürgerungsantrag entscheidet die Einbürgerungsbehörde beim Innenministerium. Im letzten Jahr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretern dieser drei unterschiedlichen Ebenen zusammengesetzt hat. Sie hat überlegt, wie wir dieses Verfahren beschleunigen und verbessern können. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher mit diesem Verfahren beschäftigt sind, Anregungen zur Verbesserung gegeben haben.
Die Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse wir gern aufgegriffen haben, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es künftig zwei Ebenen geben sollte. Wir wollen damit vor allem die Beratung der Antragsteller verbessern, denn gerade kleinere Gemeinden haben kein spezialisiertes Personal, um die Beratung in Einbürgerungsfragen, die rechtlich nicht immer ganz einfach ist, vorhalten zu können. Künftig sollen die Einbürgerungsanträge direkt bei den Landkreisen und beim Regionalverband entgegengenommen werden, wo die Einbürgerungsbewerber ausführlich beraten werden können. Die zweite Stufe bleibt die Einbürgerungsbehörde beim Innenministerium. Kreise und Innenministerium sind also künftig die beiden Ebenen, die die Einbürgerungsanträge bearbeiten. Ziel der neuen Struktur ist erstens, die Antragsentgegennahme auf die Kreise zu konzentrieren und damit die Beratungsqualität zu verbessern, wobei gleichwohl Bürgernähe erhalten werden soll, und zweitens, die Verfahrensdauer, die bisher doch relativ lang war, zu verkürzen und somit das Verfahren zu beschleunigen. Damit kommen wir auch der Empfehlung der Integrationsministerkonferenz nach, die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter zu verbessern.
Wer darf künftig die Einbürgerungsurkunden verleihen? Dies bleibt weiterhin die Aufgabe der Landkreise und des Regionalverbandes. Allerdings sind wir
dem Wunsch der Kommunen entgegengekommen, dass auch sie - in Absprache mit dem Regionalverband und den Landkreisen - Einbürgerungsurkunden aushändigen dürfen. Also unter dem Strich geht es darum, das Einbürgerungsverfahren noch effektiver und besser zu machen. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss zu verweisen.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/397 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/397 in Erster Lesung mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes (VgnStG) (Drucksache 14/403)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im August 2009 hat unsere Fraktion einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ein Spielhallengesetz für das Saarland zu erarbeiten, in dem die Spielhallenbetriebe reguliert werden sollten. Dieser Antrag fand damals keine Mehrheit. Heute bringen wir einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 14 des bestehenden Vergnügungssteuergesetzes ein. In diesem § 14 werden die Steuersätze für Spielapparate festgelegt. Uns ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2009 eine pauschale Besteuerung der Spielapparate in Zweifel gezogen hat. Uns ist aber auch bekannt, dass sich die Krankheit Spielsucht immer weiter verbreitet. Im Saarland
gibt es zurzeit circa 4.100 Spielsuchtgefährdete und etwa 3.000 Spielsüchtige. Glücksspielautomaten gibt es im Saarland circa 3.000, allein in Saarbrücken etwa 350. Die Zahl der Glücksspielautomaten ist im Saarland seit 2006 um sage und schreibe 54 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Spielhallen im Saarland um circa 25 Prozent gestiegen.
Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im Saarbrücker Stadtrat gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Landtag aufgefordert, die im Gesetz vorgesehene Pauschalsteuer auf Spielautomaten auf die Steuersätze, die sich in unserem Gesetzentwurf befinden, anzuheben. Dem haben die Fraktionen der SPD und GRÜNEN im Stadtrat zugestimmt. Der Saarbrücker Stadtrat hat also fast einstimmig der Aufforderung an dieses Parlament zugestimmt. Man hat deshalb zugestimmt, weil von der Krankheit Spielsucht Jugendliche, sogar schon Kinder, betroffen sind und Familien, die mit hineingezogen werden, in der Regel in den Ruin getrieben werden. Deshalb hat auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung an ein Verbot der Glücksspielautomaten gedacht. Auch Saartoto hat schon vor drei Jahren ein Gesetz gefordert, das die Zahl der Spielautomaten begrenzt. Bisher ist in dieser Sache nichts geschehen.
Die Städte und Gemeinden sind oft machtlos gegen die Ausbreitung von Spielhallen. Wenn aber die Vergnügensteuer auf Glücksspielautomaten stark angehoben wird, wobei ich das Wort „stark“ betone, dann schlagen wir drei Fliegen mit einer Klappe. Erstens ist es ein weiterer Schritt im Kampf gegen das Glücksspiel, zweitens ist es eine neue Einnahmequelle für unsere klammen öffentlichen Haushalte und drittens ist eine neue Möglichkeit gegeben, gegen die Verschandelung der Städte durch immer neue Spielhallen vorzugehen. Mit den Mehreinnahmen können die Kommunen wichtige soziale Vorhaben finanzieren, zum Beispiel Projekte gegen die Spielsucht. Ich darf in diesem Zusammenhang, Herr Präsident, den CDU-Stadtverordneten von Saarbrücken, den Kollegen Conrad, zitieren, der gesagt hat, es sei nur gerecht, dass diejenigen, die für die Spielsucht mitverantwortlich sind, auch finanziell dafür zur Verantwortung gezogen werden. - Ich stimme dem Kollegen Conrad im Stadtrat nicht immer zu, aber wo er recht hat, hat er recht.
Als Parlamentarier sind wir verpflichtet, die Krankheit Spielsucht zu bekämpfen und auch den Kommunen zu helfen. Da die Vergnügungssteuer den Kommunen direkt zufließt, ist das auch - wie ich bereits erwähnte - eine Unterstützung ihrer klammen Haushalte. Nach Berechnungen meiner Fraktion sowie - ich darf das erneut betonen - der CDU-Stadtratsfraktion von Saarbrücken wird eine Erhöhung der Vergnügungssteuer, wie wir sie vorgesehen ha
ben, allein in Saarbrücken zu Mehreinnahmen von 900.000 Euro in einem Jahr führen. Dies ist der Fall, wenn man die Steuer so anhebt, wie wir uns im Stadtrat Saarbrücken mit der CDU geeinigt haben.
Um Städten und Gemeinden zu helfen, ist Eile geboten, damit die Probleme, die ich dargelegt habe, hoffentlich gelöst werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der Pauschalsteuer angemeldet hat, können wir unseren Vorschlag als Übergangsregelung nehmen, bis ein neues Spielhallengesetz vorbereitet, in den Ausschüssen beraten und dann hoffentlich verabschiedet ist. Pauschal- oder Prozentbesteuerung ist mir persönlich egal. Hauptsache, wir helfen so schnell wie möglich den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Eines gilt es hier festzustellen. Herr Kollege Linsler, auf Ihren Redebeitrag hätte man definitiv den erhöhten Vergnügungssteuersatz erheben müssen. Was Sie hier dargeboten haben, ist an Satire fast nicht mehr zu überbieten. Sie sagen zu Beginn Ihrer Rede, wir wissen, was wir als Gesetzentwurf einbringen, ist verfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, das ist nicht zulässig. Sie sagen aber, wir bringen es trotzdem ein, wir sind der Meinung, dass es für eine Übergangszeit gelten kann. Ich sage Ihnen ganz klar, das machen wir nicht mit. Wir können einem Gesetzentwurf, der verfassungswidrig ist, nicht zustimmen.
Da ich Ihnen aber positiv unterstelle, dass Ihr Anliegen ein richtiges ist und auch einen Sinn hat, will ich mich in der Sache mit dem Thema auseinandersetzen. Das zweifelhafte Geschäft mit den einarmigen Banditen hat mittlerweile in unseren Städten und Gemeinden Ausmaße erreicht, die so nicht zu tolerieren sind und die ganz unerfreuliche soziale Nebenwirkungen haben.
Allerorts in Deutschland ist das der Fall. Die Spielhallen wuchern. Man kann sie an den Autobahnabfahrten sehen, wir sehen sie aber auch in den Innenstädten.
Es ist allerdings auch ein Phänomen, das mit unserer Grenzlage zu tun hat. Deshalb gibt es im Saarland eine überdurchschnittliche Belastung - wie ich es einmal nennen möchte - durch Standorte von Spielhallen. Sie haben anhand von Zahlen richtig dargestellt, wie es sich entwickelt hat. Ich möchte diese Zahlen nicht wiederholen. Fakt ist, dass ich es in meiner eigenen Heimatstadt Neunkirchen tagtäglich sehe. Wir haben dort mittlerweile 18 Spielhallen. Pro Woche gibt es durchschnittlich zwischen zwei und drei Anfragen auf Genehmigung von neuen Spielhallen. Ich sage Ihnen auch aus Sicht eines Kommunalpolitikers, dass es mittlerweile schon recht schwierig ist, sich mit den vorhandenen Instrumentarien gegen diese Dinge zu wenden.
Es sind aber vor allem die sozialen Folgen des Spielhallen-Booms, die uns zu schaffen machen, die insbesondere jugendlichen Menschen zu schaffen machen. Ganz abgesehen von dem Leid der Betroffenen und ihrer Familien sind die Folgen letztendlich Verschuldung und Verarmung. Wir haben es mittlerweile auch nicht selten mit Beschaffungskriminalität bei Menschen zu tun, die pathologisch glücksspielen. Aus diesem Grunde ist die saarländische Landesregierung entschlossen, gegen pathologisches Glücksspiel vorzugehen. Sie macht sich für Glücksspielprävention stark. So wird beispielsweise das ehemalige Modellprojekt „Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel“ durch die saarländische Landesregierung, durch die Sozialministerin weitergeführt. Obwohl die Bundesmittel ausgelaufen sind, werden rund 25.000 Euro aus Landesmitteln für dieses wichtige Projekt eingesetzt.
Gleichzeitig wird aus Mitteln, die aus dem staatlichen Glücksspiel kommen, die Landesfachstelle „Glücksspielsucht“ betrieben. Wir haben auch eine Fachstelle für Alkohol-, Medikamenten- und Glücksspielfragen, an der zum Beispiel auch Spielerselbsthilfegruppen angesiedelt sind. Das ist eine ganz, ganz wichtige Arbeit. Diese Stellen sind beratend tätig für Glücksspielbetroffene, sie sind aber auch in präventiven Projekten tätig.
Wir sind außerdem stolz darauf - das darf ich als gesundheitspolitischer Sprecher meiner Fraktion sagen -, dass wir im Saarland in den Kliniken Berus und Münchwies ganz hervorragende stationäre wie auch ambulante Angebote haben für pathologische Glücksspielerinnen und Glücksspieler, die von saarländischen Patientinnen und Patienten, aber auch überregional wahrgenommen werden. Was im Saarland in Sachen Prävention und Behandlung für pathologische Glücksspieler getan wird, kann sich absolut sehen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den unmittelbar Betroffenen, nämlich den Menschen, die glücksspielsüchtig sind, wie man das im Volksmund nennt, sind aber auch die Kommunen extrem von
der Expansion der Spielautomatenindustrie betroffen. Dieser Trend birgt die Gefahr, dass sich der Charakter einzelner Straßenzüge, ja ganzer Kommunen nachhaltig verändert und Auswirkungen auf das soziale und ökonomische Gesamtgefüge entstehen. Wir haben es Ende letzten Jahres in den Zeitungen gelesen: In Kleinblittersdorf spricht man jetzt von Klein Las Vegas. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das sind Dinge, die wir im Hinblick auf die Entwicklung in unseren Kommunen gerade in der Grenzregion nicht gutheißen können.
Während die staatlichen Spielbanken durch den Glücksspielstaatsvertrag - den es im Übrigen fortzuschreiben gilt, das will ich in aller Kürze sagen - geregelt sind, zählt das gewerbliche Automatenspiel, um das es Ihnen in Ihrem Gesetzentwurf ja auch geht, nicht zum Glücksspiel, obwohl es sich dabei ohne Frage auch um Glücksspiel handelt. Wir wissen, dass 70 Prozent der pathologischen Glücksspieler, die in Behandlung sind, von diesen Automaten her kommen.
Warum expandieren diese Automaten so stark? Sie expandieren in diesem Ausmaß seit der Veränderung der Spielverordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium im Jahre 2006. Seitdem sind in ganz zentralen und für die Industrie wichtigen Punkten erhebliche Lockerungen eingetreten. Ich nenne beispielhaft die Reduzierung der Mindestspieldauer von 12 auf 5 Sekunden und die Erhöhung des maximalen Stundenverlustes von 60 auf 80 Euro. Das muss man sich einmal bildlich vorstellen: Diese 80 Euro pro Stunde müssen ja erst einmal irgendwo verdient werden, wenn man sie an einem solchen Automaten maximal verlieren kann! Wir haben nahezu durchgehende Öffnungsmöglichkeiten in diesen Spielhallen. Ausweiskontrollen sind nicht in dem Ausmaß gegeben, wie das in staatlichen Casinos der Fall ist. Einen Anschluss an das bundesweite Sperrsystem gibt es nicht. Wenn man sich die Verfügbarkeit alleine im Saarland anschaut, nämlich 163 Konzessionen an 104 Standorten, dann ist das sicherlich ganz beachtlich. Deshalb ist es gut, dass diese Verordnung vom Bund evaluiert wurde. Es ist auch gut, dass dies zum Ergebnis hatte, dass der Spielerschutz nicht ausreichend gegeben ist, und dass deshalb an diesen Regelungen gearbeitet wird. Novellierungsvorschläge werden ja derzeit in den entsprechenden Gremien beraten; das ist Ihnen bekannt.
Meine Damen und Herren, Sie haben es eben erwähnt, Herr Linsler: Seit der Föderalismusreform 2006 hat das Land, haben die Länder auch Kompetenzen in der Frage der Regulierung dieses Sachverhaltes. In der Tat ist es so, dass bislang noch kein Bundesland davon Gebrauch gemacht hat, ein eigenes Spielhallengesetz auf den Weg zu bringen. Ich bin auch der Auffassung, dass es zielführender