Stephan Toscani

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss Vierter Pavillon hat sich in den letzten Wochen intensiv mit den Vorgängen um den Vierten Pavillon und mit den Vorgängen in der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz beschäftigt. Er hat viele Betroffene und Zeugen gehört. Allein in der letzten Woche hat er fast 12 Stunden an einem Tag,
fast rund um die Uhr getagt. In all diesen Sitzungen ist nichts Neues an Erkenntnissen herausgekommen.
Auch heute Morgen in der Debatte haben wir keine neuen Erkenntnisse gehört. Man fragt sich, warum diese Debatte stattfindet.
Sie findet nicht statt, weil die Opposition irgendein Interesse an Sachaufklärung hätte. Nein, wir befinden uns wenige Tage vor der Wahl. Diese Debatte heute Morgen hat nur den Sinn, Wahlkampf zu betreiben, nichts anderes.
Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in ihrer Regierungserklärung im August letzten Jahres sehr klar gesagt: Im Umgang mit dem Thema Vierter Pavillon und Stiftung gelten für die Landesregierung Offenheit und Transparenz bei der Aufarbeitung. Fehler, die gemacht wurden, werden umfassend aufgeklärt. Die Landesregierung zieht die notwendigen Konsequenzen. Das waren und sind die Leitlinien der Ministerpräsidentin, für mich als Kulturminister und für die gesamte Landesregierung. Auf dieser Basis hat die Landesregierung in den vergangenen Monaten gearbeitet.
Ja, es ist richtig: Beim früheren Vorstand und beim früheren Projektsteuerer gab es krasse Defizite. Es gab bei Dr. Melcher und beim früheren Projektsteuerer Marx eine Mischung aus Selbstüberschätzung, Geldgier, Selbstbedienungsmentalität bis hin zu strafrechtlich relevantem Verhalten. Ein besonders krasses Beispiel war der Projektsteuerer-Vertrag Vierter Pavillon. Der ursprüngliche Vertrag hatte ein Projektsteuerer-Gehalt von rund 200.000 Euro vorgesehen. Dann ist etwas passiert, was man nur als Lug und Trug bezeichnen kann. Nachträglich ist das Gehalt des Projektsteuerers vom früheren Vorstand Dr. Melcher erhöht worden. Es ist zweimal erhöht worden, von rund 200.000 Euro auf eine Summe, die am Ende über 1 Million Euro betragen hat. Damit hat der frühere Vorstand seine Kompetenzen weit überschritten. Dr. Melcher hat gegen klare Vergaberegeln verstoßen. Er hat rechtswidrig gehandelt.
Das Gehalt des Projektsteuerers ist von Dr. Melcher bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit erhöht worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies geschah hinter dem Rücken der damaligen Kuratorin. All dies geschah hinter dem Rücken des damaligen Kuratoriums. Es war ein vorsätzliches Verhalten, mit dem getäuscht wurde. Daraus hat die Lan
desregierung die Konsequenzen gezogen und fristlose Kündigungen ausgesprochen.
Der frühere Vorstand Dr. Melcher hat vom früheren Projektsteuerer Schmiergeld angenommen. Das jedenfalls hat das Landgericht im Urteil Ende Februar festgestellt. Auch das geschah ohne Wissen der damaligen Kuratorin, ohne Wissen des damaligen Kuratoriums. Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass beiden gekündigt wurde - und zwar fristlos. Das heutige Kuratorium und die Landesregierung haben dafür gesorgt, dass gegen den früheren Projektsteuer und den früheren Vorstand Dr. Melcher Regressforderungen erhoben werden. Wir haben im Falle der Vertragserhöhung hinter dem Rücken des Kuratoriums die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Genau dies ist Gegenstand eines weiteren Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Vorstand der Stiftung. Es war also eine Mischung aus Selbstüberschätzung, Geldgier, Selbstbedienungsmentalität und Korruption, mit der wir in der Stiftung leider zu tun hatten. Aber was tun Sie, wenn man Sie vorsätzlich hintergeht? Sie können doch nicht denjenigen, der vorsätzlich und absichtlich hintergangen wird, für diese Dinge verantwortlich machen! Diese Dinge sind später zutage getreten. Nachdem sie zutage getreten sind, hat die Landesregierung unter Führung von Annegret Kramp-Karrenbauer die Missstände aufgeklärt und die notwendigen Konsequenzen gezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der LINKEN, Sie müssen schon einmal Ihre Argumente sortieren. Erst waren Sie zu Recht schnell dabei, eine fristlose Kündigung gegenüber Dr. Melcher zu fordern. Dann, als diese fristlose Kündigung ausgesprochen war, als er verurteilt ist, ist Dr. Melcher plötzlich Ihr Kronzeuge. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, all das passt nicht zusammen. Das ist zutiefst widersprüchlich.
So durchsichtig wie Sie hier argumentieren, so sehr liegen Sie auch neben der Sache, wenn Sie den Vorwurf erheben, die Ministerpräsidentin hätte die Öffentlichkeit getäuscht. Es ist eben schon vom Fraktionsvorsitzenden Klaus Meiser sehr deutlich darauf hingewiesen worden, dass die Landesregierung vor der Wahl im Ausschuss die Kosten benannt, insgesamt über das Bauvorhaben und die Kosten informiert hat. Die Ministerpräsidentin hat in der Presseerklärung die Baukosten genannt, die zum damaligen Zeitpunkt belastbar waren. Sie hat die übrigen Positionen eben nicht verschwiegen, sondern hat deutlich gemacht, es gibt noch weitere Positionen, die im gesamten Projekt dabei sind, die
man dazurechnen muss. Deshalb hat sie die Kosten auch benannt und auf keinen Fall die Öffentlichkeit belogen.
Ja, es gab strukturelle Defizite in der Stiftung. Das sagen wir ganz klar. Diese gab es völlig unabhängig vom Bauvorhaben Vierter Pavillon. Beispielsweise gab es das Problem, dass wir keine Satzung in der Stiftung hatten. Darauf hat uns der Rechnungshof hingewiesen. Die Landesregierung hat auch hier die notwendigen Konsequenzen gezogen und dafür gesorgt, dass zunächst im Kabinett und später im Kuratorium eine neue Satzung erstellt und verabschiedet wurde, die das Verhältnis zwischen den Kompetenzen des Vorstandes und denen das Kuratoriums klarer regelt. Es gab - auch das war ein Defizit - keine Reisekosten- und Spesenordnung. Diese Reisekosten- und Spesenordnung haben wir in Abstimmung mit dem Rechnungshof erstellt. Auch diese ist zwischenzeitlich verabschiedet.
Ein strukturelles Problem - völlig unabhängig vom Bauvorhaben der Stiftung - war, dass es nur einen Verantwortlichen, nur einen einzigen Vorstand an der Spitze der Stiftung gegeben hat. Wenn man nur einen an der Spitze hat, dann gibt es an der Spitze der Stiftung keine gegenseitige Kontrolle, eben kein Vieraugenprinzip. Anders als viele andere Landesgesellschaften gab es bislang eine andere Struktur in der Stiftung mit einem einzigen, alleinig verantwortlichen Vorstand. Das hat sich als Defizit und Fehler herausgestellt. Wo kommt dieses Defizit her? - Das hat der Landtag im Gesetz über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz aus dem Jahr 2002 beschlossen. Wenn wir uns also jetzt fragen, wer dafür die politische Verantwortung trägt, dann müssen wir alle, zumindest diejenigen, die 2002 schon dabei waren, sagen: Ja, wir haben das damals - wenn ich mich richtig erinnere, nicht gegen den Widerstand der SPD, sondern gemeinsam - so beschlossen. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass es Defizite in der Struktur der Stiftung gegeben hat.
Wie immer im Leben, wenn Defizite auftreten und Fehler passieren, muss man sich darum kümmern. Das hat die Landesregierung getan. Wir haben die Konsequenzen gezogen. Wir haben schon vor der Novelle eines neuen Stiftungsgesetzes kommissarisch einen zweiten Vorstand berufen, der sich hauptsächlich um das kümmert, was sich als Defizit herausgestellt hat, nämlich um das Geld, die Verwaltung und das Bauprojekt. Es war eine richtige Entscheidung, im Vorgriff auf die gesetzliche Neuregelung einen weiteren kommissarischen Vorstand in die Stiftung zu berufen. Wir haben die entsprechende Konsequenz gezogen. Wir haben gehandelt. Auch das ist eine weitere wichtige Maßnahme unter Führung unserer Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer.
Wenn das Gesetz sich als unzureichend herausstellt, dann muss man handeln. Auch das hat die Landesregierung getan. Die Ministerpräsidentin selbst hat in der Landespressekonferenz im September Eckpunkte für ein verändertes Gesetz, das sozusagen die Grundlage der Stiftung ist, vorgestellt. Wir haben im Oktober im Kabinett einen ersten Entwurf verabschiedet. Dieser Entwurf ist keine normale Novelle, das ist eine so weitgehende Reform, dass wir von einem Ablösegesetz sprechen können, einem Gesetz, das das alte Gesetz fast vollständig ersetzt. Es wird eine wichtige Konsequenz gezogen, die ich eben bereits geschildert habe, nämlich das Vieraugenprinzip auf der operativen Ebene der Stiftung, also im Vorstand der Stiftung, zu verankern. Wir ziehen auch Konsequenzen aus einer Kritik, die der Rechnungshof geübt hat. Dies betrifft die Rolle, die das Amt des Kulturministers mit sich bringt. Auf der einen Seite ist der Kulturminister derjenige, der die Stiftung beaufsichtigt, der die Rechtsaufsicht ausübt und der mit dem Finanzminister die Mittel für die Stiftung bewilligt. Auf der anderen Seite ist er als Vorsitzender des Kuratoriums Teil der Stiftung selber, er ist Teil eines wichtigen Organs der Stiftung und soll in der Stiftung die Kontrolle ausüben. Wir haben diese Kritik aufgenommen und schlagen deshalb im neuen Gesetz eine Trennung der beiden Funktionen Minister und Kurator vor. Auch da handeln wir nach dem Prinzip: Analysieren, Fehler und Defizite erkennen und aufklären und die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Dieses Gesetz ist in der externen Anhörung der Landesregierung gewesen. Wegen der jetzt anstehenden Wahlen konnte es nicht mehr im Landtag eingebracht werden. Aber ich bin mir sicher, dass die neue Landesregierung als eine ihrer ersten Maßnahmen dieses reformierte Stiftungsgesetz in den Landtag einbringen wird. Die Landesregierung hat jedenfalls mittlerweile das getan, was sie tun kann, um auch beim Stiftungsgesetz die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Beim Bauvorhaben selber gab es Probleme in puncto Projektorganisation. Fraktionsvorsitzender Klaus Meiser hat das ja angesprochen. Die Organisation dieses Projektes Vierter Pavillon wurde ganz am Anfang festgelegt. Der Controllerbericht, den mein Vorgänger Karl Rauber initiiert hatte, kommt zu dem klaren Schluss, dass die Projektorganisation des Bauvorhabens Vierter Pavillon unzureichend ist. Zum selben Ergebnis kommen auch die baukulturellen Verbände, mit denen ich mich im Dezember des vergangenen Jahres getroffen habe. Eine der ganz wesentlichen Empfehlungen unserer baukulturellen Verbände - und dafür ist die Landesregierung sehr dankbar - war es, die Projektorganisation zu ändern.
Es ist nicht gut, wenn diejenigen, die auf Landesebene das Baugeschäft betreiben und die davon etwas verstehen, in dieses Bauvorhaben nicht eingebunden sind. Ich meine die Hochbauverwaltung. Der Stiftungsvorstand hat sich als Bauherr überfordert erwiesen. Deshalb hat die Landesregierung gehandelt. Wir haben in einer der jüngsten Kabinettssitzungen eine neue Projektstruktur zur Fertigstellung des Vierten Pavillons beschlossen. Wir werden die Projektstruktur auch im Kuratorium besprechen. Die Landesregierung hat Leitlinien vorgelegt, weil wir der Überzeugung sind, dass wir das erreichen können, was die Landesregierung anstrebt, nämlich dieses Bauvorhaben in vertretbarer Zeit - im Rahmen des jetzt noch Möglichen - zu angemessenen Kosten zu Ende zu führen.
Wir schlagen deshalb vor, dass die Landesgesellschaft SHS, die das immobilienwirtschaftliche Knowhow des Landes vereint, das Grundstück und den Rohbau erwirbt. Wir schlagen weiter vor, dass die Hochbauverwaltung eine führende Rolle einnimmt. Und wir schlagen vor, dass ein Lenkungsausschuss aus Stiftung, der Gesellschaft SHS, dem Kulturministerium und dem Finanzministerium gebildet wird, um die Fertigstellung des Vierten Pavillons zu steuern. Wir sind zuversichtlich, dass das eine Projektstruktur ist, die die früheren Defizite aufarbeitet und gewährleistet, dass dieses Bauvorhaben fertiggestellt werden kann. Auch da gilt: Analysieren, Konsequenzen ziehen, Verbesserungsvorschläge auf den Tisch legen und dann handeln. Die Landesregierung hat unter Führung der Ministerpräsidentin ein neues Konzept erarbeitet und vorgeschlagen.
Jetzt frage ich Sie - wir haben eben schon sehr heftige Redebeiträge vonseiten der Opposition gehört -, wo sind denn Ihre Vorschläge? Was haben Sie denn bislang an konstruktiven Vorschlägen eingebracht? Haben Sie bessere Vorschläge gemacht? Ich habe überhaupt keine Vorschläge von Ihnen gehört und das zeigt einmal mehr, dass Sie eigentlich kein Interesse an der Sache haben, sondern nur am Wahlkampf.
Wir haben ganz offen gesagt, es gibt das Problem, dass die Kosten dieses Projekts von Anfang an leider falsch eingeschätzt wurden. Es gibt eigentlich keine Kostenexplosion bei den Baukosten, sondern es gab im Laufe der Zeit ein Bewusstwerden und Realisieren der echten Baukosten, die von Anfang an deutlich über 20 Millionen Euro gelegen haben. Der Rechnungshof hat das auch sehr deutlich gesagt. Er stellt in seinem Bericht fest: Die Kostenschätzung von 12,6 Millionen Euro war von Anfang an unrealistisch. Zu Kosten von 12,6 Millionen Euro war der geplante Museumsbau nicht und zu keiner Zeit herstellbar.
Wie konnte es zu einer solchen Fehleinschätzung kommen? Der Vorstand der Stiftung ist den Dingen nachgegangen und hat festgestellt, dass es ganz zu Beginn, im Februar 2006, eine Grobkostenschätzung des späteren Projektsteuerers Marx gegeben hat. Der hat als Kostenansätze für die Bruttogeschossfläche Werte zugrunde gelegt, die zu niedrig waren. Der Rechnungshof, der verschiedene Bauvorhaben als Vergleich genommen hat, kommt auf einen Preis von über 3.000 Euro pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche. In dieser ursprünglichen ersten Kostenschätzung des früheren Projektsteuerers werden Werte von 1.700 Euro pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche genannt, also rund die Hälfte dessen, was man offenbar hätte ansetzen müssen. Ganz am Anfang stand eine falsche Kosteneinschätzung, die dann diese Probleme mit sich gebracht hat. Man kann nur spekulieren, was die Gründe dafür waren. Hat es damit zu tun gehabt, dass man einen Projektsteuerervertrag später freihändig vergeben wollte, um dann denjenigen, der diese unzutreffende Großkostenschätzung aufgestellt hat, zu begünstigen? Es wäre eine Erklärung.
Jedenfalls müssen wir mit der Tatsache leben, dass die Kosten von Anfang an falsch eingeschätzt wurden. Wir können aber genauso gut - gestützt auf den Rechnungshofbericht - sagen, dass der Bau an sich sein Geld wert ist. Der Bau ist 24 beziehungsweise 25 Millionen Euro wert. Die überschießenden Kosten, die jetzt da sind, sind zurückzuführen auf eine Explosion der Nebenkosten, auf das Missmanagement von Dr. Melcher und des früheren Projektsteuerers Marx, das ich ausführlich dargestellt habe. Es gehört zu einer fairen Betrachtung dazu, dass wir keinen Schrott da stehen haben, sondern dass das ein Bau ist, der weitgehend sein Geld Wert ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Unter Führung der Ministerpräsidentin hat die Landesregierung Aufklärung betrieben und die notwendigen Konsequenzen gezogen. Die Ministerpräsidentin hat genauso gehandelt, wie sie es in ihrer Regierungserklärung angekündigt hat.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich der Meinung bin, dass das, was Frau Spaniol gesagt hat, nicht im Raum stehen bleiben darf.
Frau Spaniol, Sie betreiben eine Verunsicherung der Eltern.
Sie haben eben gesagt, es gibt keine Planungssicherheit für die Eltern. Das ist falsch! Die Gemeinschaftsschule kommt zum nächsten Schuljahr. Es gibt keinen Grund zur Verunsicherung.
Wir haben im letzten Jahr mit großer Mehrheit die Verfassung geändert und haben die Gemeinschaftsschule in der Verfassung unseres Landes verankert. Wir haben im gleichen Zug auch das einfache Recht, das Schulordnungsgesetz, verändert und auch im Schulordnungsgesetz die Gemeinschaftsschule als Schulform verankert. Gemeinschaftsschule im Schulordnungsgesetz, Gemeinschaftsschule in der Verfassung, damit haben wir eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Einführung der Gemeinschaftsschule.
Und deshalb ist die Botschaft der heutigen Debatte ganz klar. Überall dort, wo derzeit Erweiterte Realschulen oder Gesamtschulen sind, überall dort werden zum nächsten Schuljahr Gemeinschaftsschulen errichtet. Alle Erweiterten Realschulen und alle Gesamtschulen beginnen das Schuljahr 2012/2013 als Gemeinschaftsschule. Darauf arbeiten wir zielgerichtet hin. Und es gibt keinen Zweifel, dass das im nächsten Schuljahr kommen wird.
Warum kann man das mit einer solchen Gewissheit schon heute sagen, auch wenn die Novelle zum Schulordnungsgesetz in Zweiter Lesung nicht vor dem 25. März verabschiedet wird? Es ist deshalb so sicher, weil wir - das hat Kollegin Rink eben ausgeführt - die Möglichkeit haben, die neuen Schulen an den konkreten Standorten per Erlass einzuführen. Daran arbeitet zurzeit das Bildungsministerium mit Hochdruck. Was Sie vorgeschlagen haben, Kollegin Willger, was in diesem Gesetzesvorhaben auch geplant war, das war, die Gemeinschaftsschulen per Gesetz einzuführen. Das wäre ein Novum gewesen. Sie können sie im konkreten Fall aber auch per Erlass einführen. Das tun wir. Da gibt es überhaupt kein Problem. Und deshalb sind die Grundlagen, die wir jetzt benötigen, vorhanden und wir arbeiten auf diesen Grundlagen. Die Vorbereitungen laufen planmäßig, die Schreiben an die Schulträger und an die allgemeinbildenden Schulen sind rausgegangen. Die Frist für die Anmeldung ist gestern abgelaufen. Sie sehen, dass die Anmeldungen planmäßig verlaufen sind. Das heißt, es gibt keinen Grund zur Verunsicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch auf einen Umstand hinweisen. Die Tatsache, dass das Gesetz vor dem 25.03. nicht verabschiedet wird, hat für zwei Standorte auch ganz konkrete Vorteile. In Mandelbachtal und in Nonnweiler kommt definitiv eine Gemeinschaftsschule zum nächsten Schuljahr.
Das wäre unter den Voraussetzungen des Gesetzes, das Frau Willger eben eingefordert hat, definitiv so nicht gewesen. Von daher ist es eine gute Nachricht, dass an diesen Standorten, die zunächst
in Zweifel standen, jetzt klar ist, dass dort nicht nur eingeschult werden kann, sondern dass diese Schulen auch kommen. - Sie haben eine Zwischenfrage, Bitteschön!
Abg. Willger (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Ist es gerade bei diesen beiden Schulen, über die Sie vorhin gesprochen haben, nicht so, dass wir weil die Eltern dieses Angebot in einer sehr viel höheren Zahl als erwartet angenommen haben - überhaupt kein aktuelles Standortproblem haben, egal nach welchem Schulordnungsgesetz und nach welchen Kriterien? Ist das nicht ein Beweis dafür, dass vonseiten der Schulen Angebote und Erweiterungsmöglichkeiten genutzt werden und dafür, wie attraktiv diese Angebote gestaltet werden können?
Ich glaube, wir haben keinen Dissens, liebe Kollegin Willger. Wir freuen uns darüber, dass die Eltern diese Standorte annehmen. Ich wollte damit sagen, dass es nach dem Gesetz, das Sie eben erwähnt haben, eine Hürde gegeben hätte, dort stand nämlich drin, dass nur dort Gemeinschaftsschulen errichtet werden, wo es in den Jahren 2009 bis 2011 in der Klassenstufe 5 nicht nur eine Klasse gegeben hat.
Diese Voraussetzung haben wir jetzt nicht. Deshalb ist klar, dass die beiden Schulen, die Schule in Mandelbachtal und die Schule in Nonnweiler, kommen werden.
Es ist auch klar, dass im Detail noch einiges geregelt werden muss. Völlig unabhängig von der Frage einer Novelle des Schulordnungsgesetzes ist doch Konsens in diesem Hause, dass wir beispielsweise noch das Saarländische Besoldungsgesetz ändern müssen, dass wir beispielsweise das Personalvertretungsgesetz ändern und an die neue Situation anpassen müssen. Alle diese Ausführungs- und Detailbestimmungen müssen noch erarbeitet werden, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass wir an allen Standorten nun eine Gemeinschaftsschule errichten können. Nach der Wahl, nach dem 25. März, bleibt bis zum kommenden Schuljahr genügend Zeit, um die weiteren Bestimmungen in aller Ruhe zu beraten und über sie zu entscheiden. An der Einführung der Gemeinschaftsschule gibt es keinen Zweifel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Konsens und Dissens, das prägt die Debatte um den Innen-, Kultur- und Europahaushalt. Gestatten Sie mir aus Sicht der Landesregierung einige Anmerkungen zu den Bei
trägen, die bisher zu den verschiedenen Themen gemacht wurden.
Ich bin froh, dass wir es trotz der Sparnotwendigkeiten geschafft haben, im Kulturhaushalt unseres Landes nach wie vor hohe Ansätze sicherzustellen. Wir stellen sicher, dass die Einrichtungen der Spitzenkultur unseres Landes weiterhin eine umfassende finanzielle Ausstattung haben. Wir schaffen es auf der anderen Seite aber auch, viele kleinere kulturelle Projekte, die es im Lande gibt, auch in Zukunft zu finanzieren. Trotz enger Rahmenbedingungen setzen wir einen klaren Schwerpunkt und zeigen, dass uns die Kultur nach wie vor wichtig ist. Sie ist wichtig für die Lebensqualität in unserem Land.
Es gab ja gerade bei der SPD-Fraktion durchaus unterschiedliche Akzente, sehr sachlich-konstruktive wie beispielsweise vom Kollegen Pauluhn und eher unsachliche wie von der Kollegin Ries. Liebe Kollegin Ries, das, was sich im Moment bei der Stiftung abspielt, nämlich Aufklärung und Transparenz, hat unsere Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung vorgegeben. Das ist ihre Vorgabe. Auf dieser Basis handelt die Landesregierung. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir die Defizite, die es in der Vergangenheit gab, konsequent aufgezeigt haben und dass wir jetzt dabei sind, Konsequenzen zu ziehen. Wir haben den früheren Vorstand gekündigt; er ist fristlos entlassen. Wir haben den früheren Projektsteuerer gekündigt. Wir haben Schadenersatzansprüche gegen die Betroffenen angemeldet.
Neben diesen Konsequenzen, die auf der persönlichen Ebene liegen, gibt es Konsequenzen, die strukturelle Defizite betreffen. Wir haben hier gemeinsam festgestellt, dass es bei der Stiftung strukturelle Defizite gibt. Auch die werden konsequent aufgearbeitet. Ich nenne sie nur schlagwortartig. In der Zwischenzeit wurde die Satzung der Stiftung novelliert. Es gibt eine neue Reisekosten- und Spesenordnung, die - mit dem Rechnungshof abgestimmt mittlerweile in Kraft getreten ist. Wir haben im Vorgriff auf die Gesetzesänderung einen kommissarischen kaufmännischen Vorstand installiert, der das Vieraugenprinzip gewährleistet. Schließlich hat das Kabinett vor Kurzem eine Novelle des Stiftungsgesetzes verabschiedet. Diese Novelle ist eigentlich mehr als nur eine Änderung des bisherigen Gesetzes; sie kommt einem regelrechten Ablösegesetz gleich. Das heißt, die Grundlagen der Stiftung werden künftig auf neue Füße gestellt. Die Landesregierung zieht auf der Basis der Vorgabe unserer Ministerpräsidentin auch strukturelle Konsequenzen bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz.
Sie haben die Frage gestellt, wie es mit dem Vierten Pavillon weitergeht. Ich will darauf antworten. Wir
haben jetzt den Rechnungshofbericht vorliegen. Der sagt ja, dass es bei den eigentlichen Baukosten gar nicht die große Kostenexplosion gegeben hat, sondern dass es bei den eigentlichen Baukosten so ist, dass so und so viele Quadratmeter Museum in etwa so viel kosten, wie das im Moment der Fall ist. Das Problem besteht eher darin, dass die Kosten zu niedrig angesetzt wurden. Es ist aber so, dass das Gebäude - so wie es heute da steht - durchaus in etwa das wert ist, wie es da steht. Eine Kostenexplosion hat es dagegen bei den Baunebenkosten gegeben, bedingt durch Fehlverhalten des früheren Vorstandes und des früheren Projektsteuerers.
Wir erwarten nun bald den Bericht des Controllers, der von der Stiftung eingesetzt wurde. Wenn wir dann beides auf dem Tisch haben, den Rechnungshofbericht auf der einen Seite, den Endbericht des Controllers auf der anderen Seite, dann kommt der Moment, in dem wir gemeinsam überlegen müssen, wie wir dieses Museum von der Innengestaltung her ausrichten. Aber erst müssen die Fakten auf dem Tisch liegen. Dann werden wir gemeinsam überlegen und diskutieren. Und dann werden wir ein Konzept erstellten, das dem Rechnung trägt, was dieser Bau sein soll, nämlich eine Heimat für die zeitgenössische Kultur in unserem Land.
Ich nehme die Anregungen auf, die aus der Fachöffentlichkeit kommen. Es gibt diesen Aufruf der baukulturellen Verbände, des Bundes Deutscher Architekten, des Werkbundes. Ich habe gesagt, mir ist diese Stellungnahme wichtig. Ich kann nicht garantieren, dass ich all das umsetze, was diese Verbände fordern. Aber eines kann ich garantieren, dass nämlich das Gespräch mit diesen Verbänden gesucht wird, dass deren fachliche Auffassung gehört wird und dass wir versuchen werden, auf einer möglichst breiten Grundlage die inhaltliche Ausrichtung für dieses Museum gemeinsam zu konzipieren. Es gab ein erstes Gespräch mit dem Bund Deutscher Architekten, und es gibt am 16. Dezember ein Gespräch in großer Runde, zu dem ich all diese baukulturellen Verbände eingeladen habe, ihre Auffassung darzulegen. Zunächst werde ich ihnen berichten, wie der Stand der Dinge ist. Zum anderen möchte ich natürlich auch deren Auffassung hören, damit wir auf einer breiten gesellschaftlichen Basis dieses wichtige Projekt gemeinsam weiterentwickeln.
Zu einer Debatte im Rahmen der Innenpolitik gehört das Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen. Das wurde verschiedentlich angesprochen. Der Abgeordnete Dr. Magnus Jung hat es in seinem Beitrag fast so dargestellt, als ob es hier in unserem Land arme Kommunen gäbe und ein superreiches Land und dieses superreiche Land würde den armen Kommunen die Hilfe verweigern. Das entspricht
nicht der Realität. Wenn man so argumentiert, dann legt man es darauf an, Land und Kommunen gegeneinander in Stellung zu bringen und zu spalten. Das führt uns nicht weiter und deshalb setzt die Landesregierung auf eine faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Dazu gehört, dass wir als Landesregierung die schwierige finanzielle Lage unserer Kommunen anerkennen. Dazu gehört umgekehrt aber auch, dass die kommunale Seite anerkennt, dass das Saarland ein Haushaltsnotlageland ist. Und dazu gehört, dass wir alles tun von Landesseite, was im Rahmen unserer Möglichkeiten steht, um den Kommunen zu helfen. Das sind die drei Leitlinien.
Ich spanne jetzt einmal den Bogen etwas weiter, wenn es um die Frage geht, was denn das Land tun kann, um den Kommunen zu helfen. Da steht sicherlich der Landeshaushalt im Mittelpunkt. Es gibt aber jenseits des Landeshaushalts noch einen wichtigen Aspekt, wie das Land seinen Kommunen helfen kann. Viele der Belastungen, die unsere Kommunen drücken, kommen nicht von der Landesebene, sondern von der Bundesebene. Seit Jahrzehnten ist es so, dass gerade im Bereich der Sozialaufgaben viele Belastungen vom Bund auf die Gemeinden abgewälzt werden. Die Kommunen können sich dagegen nicht wehren, weil sie auf der Bundesebene kein Mitspracherecht haben. Ein Mitspracherecht haben dagegen die Länder, weil sie über den Bundesrat auf die Bundesgesetzgebung einwirken.
Ich nenne einmal ein Beispiel. Im Zuge der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss um das Bildungspaket gab es den Vorschlag der Bundesregierung, dass der Bund künftig die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernimmt. Zunächst hat das bei der Opposition im Bund keine große Begeisterung ausgelöst, aber es ist dann glücklicherweise gelungen, einen Kompromiss zu schmieden, der die Kommunen in Deutschland langfristig um 4 Milliarden Euro entlastet. Auch das wirkt sich bei uns im Land aus. Im nächsten Jahr, so die Berechnungen des Landkreistages, wird sich dies so auswirken, dass die Kommunen um über 10 Millionen Euro entlastet werden. Das wächst dann auf rund 50 Millionen Euro im Jahr 2014 auf.
Das heißt, dass dort eine ganz beachtliche Möglichkeit für eine Entlastung aufseiten der Kommunen entsteht. Ich stelle das ausführlich dar, weil sich dabei in meinen Augen ein Paradigmenwechsel zeigt. Jahrelang ging das Spiel so, dass der Bund auf die Kommunen abgewälzt hat. Jetzt ist es zum ersten Mal gelungen, dass der Bund Soziallasten, Kosten, die er den Kommunen aufgebürdet hatte, wieder zurückholt. Das ist ein positiver Paradigmenwechsel. Die Landesregierung hat sich im Vermittlungsausschuss, im Bundesrat massiv dafür eingesetzt, dass diese Entlastung für unsere Kommunen kommt. Das
ist auch ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung engagiert die Interessen der saarländischen Kommunen im Bundesrat vertritt. Das ist ein Beweis dafür, dass die Landesregierung erfolgreich die Interessen der saarländischen Kommunen auf Bundesebene vertritt.
Was tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten im Landeshaushalt? Ich möchte darauf hinweisen, dass bei uns im Saarland die Verbundquote mit 20,55 Prozent sehr hoch ist, im Ländervergleich eine der höchsten Quoten überhaupt. Das zeigt, dass wir auch bei schwierigen Rahmenbedingungen das tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten liegt, um den Kommunen zu helfen.
Zum kommunalen Finanzausgleich. Nach Jahren mit Rückgängen, nach schwierigen Jahren, ist im Haushaltsjahr 2012 endlich wieder Positives zu vermelden. Wir haben im kommenden Jahr ein Allzeithoch beim kommunalen Finanzausgleich. Fast 500 Millionen Euro sind im Topf des kommunalen Finanzausgleichs. So viel hat es für die saarländischen Kommunen in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht gegeben. Nun ist man ja immer geneigt zu fragen, ob das Glas halb leer oder halb voll ist. Dazu muss man feststellen, dass das eine positive Entwicklung ist, dass das Anlass für Optimismus ist. Das Ganze ist umso schöner, umso positiver, als der Sprung vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 substanziell ist. Eine so deutliche Erhöhung, einen so großen Sprung hat es beim kommunalen Finanzausgleich in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben.
Nach schwierigen Jahren können wir nun also sagen, dass sich die Situation der Kommunen, was den kommunalen Finanzausgleich angeht, deutlich verbessert hat. Das gilt selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass wir bislang das einzige westdeutsche Land waren, in dem sich die Kommunen nicht an den Ausgaben für die Landeskultur, bei uns insbesondere fürs Staatstheater, beteiligt haben. Selbst wenn man die Anteile, die wir dafür nun von den Kommunen in Höhe von 16 Millionen Euro einfordern, gegenrechnet, selbst wenn wir diese Beteiligung abziehen, steigt im kommenden Jahr der kommunale Finanzausgleich um mehr als 50 Millionen Euro, um nahezu 14 Prozent. Das ist noch immer ein Anstieg, wie es ihn in den zurückliegenden Jahren nicht gegeben hat. Deshalb sage ich, es ist ein angemessener Schritt, die Kommunen im Rahmen des jeweils Möglichen an den Kulturausgaben des Landes zu beteiligen. Natürlich stößt das bei den Kommunen nicht auf Begeisterung. In der Gesamtbetrachtung ist es aber nach wie vor so, dass wir einen schönen, einen sehr deutlichen Sprung haben, der bedeutet, dass sich die kommunale Finanzsituation im kommenden Jahr verbessern wird.
Auf der einen Seite wird von der SPD und der LINKEN beklagt, die Verschuldung der Kommunen steige, verschärfe sich. Auf der anderen Seite kritisieren und bekämpfen sie aber eine Maßnahme, die dazu dient, dem Anstieg der kommunalen Verschuldung Einhalt zu gebieten. Ich meine die Idee der Schuldenbremse. Bund und alle Länder in Deutschland müssen mit einer Schuldenbremse leben, weil es die moralische Verpflichtung gibt, künftigen Generationen nicht eine unkontrollierte Verschuldung zu hinterlassen. Angesichts dessen ist es doch nur konsequent, die Idee der Schuldenbremse auch auf die kommunalen Haushalte zu übertragen. Letztlich wird damit auch ein Beitrag geleistet, dass es eben nicht zu einem unkontrollierten Anstieg der kommunalen Verschuldung kommt.
Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen, dass auch im Bereich der originären Steuereinnahmen der Kommunen zurzeit mehr Licht als Schatten zu verzeichnen ist, dass das Glas halb voll und nicht halb leer ist. Mit Blick auf die Jahre 2010 bis 2012 können wir feststellen, dass die kommunalen Steuereinnahmen, die originären Steuereinnahmen der Kommunen, um fast 20 Prozent steigen. Das sollten wir auch einmal positiv würdigen. Im gleichen Zeitraum steigen die Steuereinnahmen des Landes, allerdings in deutlich niedrigerem Ausmaß. Im Verhältnis zwischen Land und Kommunen können wir also feststellen, dass insbesondere die Kommunen deutlich von einer guten Konjunktur profitieren. An dieser Stelle schließt sich der Kreis: Die gute Wirtschaftspolitik, die diese Landesregierung macht, diese gute Wirtschaftspolitik, die sich in niedrigen Arbeitslosenzahlen und in überdurchschnittlichem Wachstum ausdrückt, kommt letztlich auch unseren Kommunen zugute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in sehr angemessener Form heute Morgen der Opfer der rechtsterroristischen Morde in unserem Land gedacht. Wir haben ein, wie ich finde, wichtiges Zeichen gesetzt. Alle Fraktionen haben gemeinsam ihre Trauer über die Opfer zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht, dass für Extremismus und politische Gewalt in unserem Land kein Platz sein darf.
Es ist schlimm, es ist beschämend, dass in Deutschland jahrelang rechtsextremistische Terroristen unschuldige Menschen ermordet haben. Es ist unfassbar, dass diese Verbrechen nicht verhindert werden konnten, dass sie sogar über Jahre hinweg nicht einmal aufgeklärt werden konnten. Jetzt ist die Zeit der Ermittlungen, jetzt ist die Zeit, die Abläufe und Hintergründe dieser Taten aufzuklären. Auf der Grundlage dieser Aufklärungsarbeit müssen wir dann die erforderlichen rechtlichen und administrati
ven, aber auch die notwendigen politischen Schlussfolgerungen ziehen. Wir sollten dabei keine vorschnellen Antworten geben, aber natürlich muss die Frage erlaubt sein, welche Antworten die Politik angesichts dieser schwierigen Lage hat.
Sofort wieder in die Diskussion gekommen ist ein NPD-Verbot. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei. Gleichwohl ist es nicht einfach, ein Verbotsverfahren gegen sie erfolgreich durchzuführen. Das Parteiverbotsverfahren kennt hohe Hürden. Anders als in vielen anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht braucht man für ein Parteiverbot eine Zweidrittelmehrheit. Die Schwierigkeit besteht darin, bestand zumindest bislang darin, der NPD eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung nachzuweisen.
Das Thema der Möglichkeit eines NPD-Verbotes beschäftigt seit vielen Jahren auch die Innenministerkonferenz. Es wird eines der Schwerpunktthemen der Innenministerkonferenz, die in der kommenden Woche in Wiesbaden stattfindet. Möglicherweise gibt es, wenn ich mir die Erkenntnisse der vergangenen Tage anschaue, eine neue Entwicklung. Möglicherweise gelingt es erstmals, klar und ohne Einfluss von V-Leuten Verbindungen zwischen der NPD und terroristischen Aktivitäten nachzuweisen. Das ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend zu überblicken. Das Thema NPD-Verbot ist und bleibt aber ein aktuelles Thema.
Die Landesregierung war in der Vergangenheit immer skeptisch, weil aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes klar ist, dass für ein Verbotsverfahren die Arbeit der V-Leute innerhalb der NPD eingestellt werden muss. Das ist ein hohes Risiko, denn das würde dazu führen, dass das eintritt, was wir vermeiden wollen: dass die staatlichen Sicherheitsorgane „auf dem rechten Auge blind würden“. Das können wir nicht wollen. Deshalb muss die Frage des NPD-Verbotes gründlich, umsichtig und sorgfältig geprüft werden. Das Schlimmste, was uns passieren könnte, wäre eine Situation, in der die NPD erneut vor dem Bundesverfassungsgericht obsiegen würde, was von ihr als Bestätigung ihrer Verfassungsmäßigkeit interpretiert würde. In diese Situation sollten wir uns nicht sehenden Auges begeben; das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir auf jeden Fall vermeiden.
Wie konnte die rechtsextreme Terrorzelle über lange Jahre unentdeckt bleiben? Für mich ist klar, dass wir die Sicherheitsarchitektur unseres Landes überprüfen müssen. Ich bin davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, die föderale Struktur unseres Verfassungsschutzes zu erhalten. Dass der Verfassungsschutz auch dezentral organisiert ist, hilft uns, weil lokale
Kenntnis dazu beiträgt, den Sicherheitsbehörden ein angemessenes, ein gutes Bild zu verschaffen. Das A und O ist die gute Zusammenarbeit, die gute Zusammenarbeit zwischen Landesämtern und den Bundesdiensten, aber auch der professionelle und effektive Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei.
Ich glaube, dass der Vorschlag des Bundesinnenministers in die richtige Richtung geht, ein Gemeinsames Abwehrzentrum auch im Bereich Rechtsextremismus zu bilden. Das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum, das sich mit islamistischem Terrorismus beschäftigt, hat bisher gute Arbeit geleistet. Die positive Erfahrung mit diesem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum überzeugt mich, dass wir im Bereich Rechtsextremismus ein vergleichbares Abwehrzentrum errichten sollten. Auch die Zusammenführung verschiedener Dateien, die Rechtsextremisten „auf dem Schirm haben“, zu einer neuen Verbunddatei scheint mir ein richtiger Schritt zu sein, die rechtsextreme Szene noch stärker und effektiver zu bekämpfen.
Die Landesregierung hat vor Jahren im Saarland Schritte unternommen hat, um die Sicherheitsbehörden im Bereich Extremismus schlagkräftiger zu machen. Die Landesregierung hat vor einigen Jahren im LKA eine neue Abteilung, den Polizeilichen Staatsschutz, errichtet, und sie hat dafür gesorgt, dass in den vergangenen Jahren mehr Mitarbeiter beim Verfassungsschutz des Saarlandes eingestellt wurden. Wir wollen auch künftig mit Entschlossenheit extremistischen und terroristischen Strömungen, ganz gleich ob von rechts, links oder religiös-fundamentalistischer Art, mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Wir sind für eine wehrhafte Demokratie! Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit! Das ist und bleibt unser Motto. Deshalb dürfen verfassungsfeindliche, menschenverachtende Strömungen, Organisationen und Vertreter in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Polizei genießt ein hohes Vertrauen bei der Bevölkerung. Bei bundesweiten Umfragen über die Landespolizeien wird deutlich, dass gerade unsere saarländische Polizei im Verhältnis zu anderen Landespolizeien ein überaus hohes Vertrauen genießt. Unsere saarländische Polizei engagiert sich mit großem Eifer und großer Professionalität für die Sicherheit aller Menschen in unserem Land. Sie tut dies unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Gleichwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehme ich die Vorwürfe gegen die Polizei, die wir heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung gelesen haben, sehr ernst. Deshalb habe ich heute Morgen noch eine Prüfung der Vorwürfe und die Klärung der Sachverhalte beauftragt. Die Prüfung wird die Fachaufsicht über die saarlän
dische Polizei, die Abteilung Polizeiangelegenheiten und Bevölkerungsschutz des Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa, vornehmen. Ich glaube, es ist auch im Sinne unserer Polizei, dass Vorwürfe, die in den Raum gestellt werden, aufgeklärt werden. Deshalb habe ich sofort das aus meiner Sicht Notwendige veranlasst, nämlich dass die Fachaufsicht im Innenministerium sich mit diesen Vorwürfen beschäftigt, ihnen nachgeht und dann hoffentlich für Klarheit und Aufklärung sorgen wird.
Die Arbeit unserer Polizei verändert sich. Gerade das Thema rechtsextremistischer Terrorismus ist ein Beispiel dafür, wie sich innerhalb kürzester Zeit Schwerpunkte bei der Polizei verändern können. Bei der Sicherungsverwahrung war es die Änderung der Rechtsprechung, durch die sich plötzlich neue Herausforderungen für die Polizei gestellt haben. Das Internet ist ein Beispiel dafür, dass sich durch gesellschaftliche Veränderungen grundlegende Bedingungen für die Arbeit der Polizei verändern können. Diese Veränderungen sind der Grund, warum wir die heute beschlossene Polizeireform auf den Weg gebracht haben. Nicht, weil unsere Polizei schlechte Arbeit leistet, sondern weil sich die Rahmenbedingungen für die Polizeiarbeit in unserem Land in den letzten Jahren verändert haben.
Es gibt viele Veränderungen mit dieser Polizeireform. Ich will aber auf zwei Punkte hinweisen, die sich nicht verändern. Es gibt keinen Rückzug der Polizei aus der Fläche. Die Präsenz der Polizei in der Fläche bleibt erhalten. Alle Dienststellen der Polizei bleiben erhalten, es gibt keinen Rückzug aus der Fläche, das ist eine ganz wichtige Maßgabe dieser Reform. Das Zweite, das gar nicht so oft diskutiert wird, das ich aber für ebenso wichtig halte, ist: Die Polizei wird auch in Zukunft alle Aufgaben erfüllen können wie bisher. Es kommt eben nicht, wie einige Kollegen von der LINKEN hier in den Raum gestellt haben, zu einem Weniger an Sicherheit, es kommt nicht zu einem Abbau von Sicherheit, sondern die Polizei wird all die Aufgaben, die sie bisher hatte, auch in Zukunft wahrnehmen können. Deshalb machen wir diese Reform und deshalb ist diese Reform verantwortbar.
Alle Aufgaben wie bisher wahrnehmen, über zehn Jahre gesehen 300 Stellen bei der Polizei abbauen und trotzdem keine Einbußen an Sicherheit - wie kann das funktionieren? Das klingt wie die Quadratur des Kreises. Es gelingt dadurch, dass wir die Strukturen bei der Polizei effizienter, schlanker machen, dass wir beispielsweise die Landespolizeidirektion und das LKA zusammenführen zu einer einzigen Behörde, dem Landespolizeipräsidium. Es gelingt dadurch, dass im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung Schnittstellen und Reibungsflächen abgebaut werden, indem Kriminalpolizeiinspektion und
LKA zusammengeführt werden. Eine ganze Hierarchieebene, die Polizeibezirksebene, wird abgeschafft.
Schließlich nutzen wir die Möglichkeiten und Chancen, die die moderne Technik bietet. Wir sind stolz darauf, dass die Führungs- und Lagezentrale des Saarlandes vor einigen Monaten in den Wirkbetrieb gegangen ist. Das ist eine der modernsten Lagezentralen in ganz Deutschland mit ganz neuen Möglichkeiten. Nach außen hin hat sich in der Arbeit der Polizei für den Bürger wenig verändert, in der inneren Organisation hat sich aber sehr viel verändert. Diese Potenziale, die Arbeit effizienter zu machen, nutzen wir, da bietet die FLZ einiges. Sie ermöglichen es, genau das zu schaffen, was zunächst einmal aussieht wie die Quadratur des Kreises, nämlich auf der einen Seite Personal abzubauen in moderatem Umfang und auf der anderen Seite alle Aufgaben wahrzunehmen, die bisher wahrgenommen wurden, und sicherzustellen, dass es nicht zu einem Abbau an Sicherheit kommt.
Ich möchte abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, all denjenigen danken, die dafür gesorgt haben, dass diese Reform in einem langwierigen, schwierigen, aber erfolgreichen Prozess abgeschlossen werden konnte. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die in der Projekt- und der Lenkungsgruppe gearbeitet haben. Ich danke den Gewerkschaften dafür, dass sie sich in diesem Prozess sehr konstruktiv eingebracht haben. Wir haben auf der kommunalen Seite viel Verständnis erlebt. Ich danke dafür, dass die kommunalen Mandatsträger bereit waren, sich mit dieser Reform auseinanderzusetzen, und dass deutlich wurde, dass diese Reform auch die Belange der Kommunen mit im Blick behält. Bedanken möchte ich mich dafür, dass die Mehrheitsfraktionen in diesem Hause und die SPD sich so sachlich und konstruktiv mit dieser Reform auseinandergesetzt haben und ihr ihre Unterstützung gegeben haben.
Schließlich bedanke ich mich bei den Tausenden Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei, die diesen Prozess konstruktiv und engagiert begleitet haben. Solche Veränderungsprozesse bedeuten immer auch Unsicherheit. Die Kolleginnen und Kollegen haben diesen Prozess konstruktiv und engagiert begleitet, wofür ich mich bedanke. Es ist gelungen, diese Reform auf eine breite Basis zu stellen - in der Politik, aber auch in der Organisation. Das ist gut für die Polizei, es ist aber vor allen Dingen gut für die innere Sicherheit unseres Landes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute erleben, ist eine nicht ganz alltägliche Debatte, erstens weil wir gemeinsam die Weichen stellen für eine weitreichende Reform unserer Landespolizei. Diese Reform gibt unserer Polizei Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre.
Zum Zweiten erleben wir eine nicht alltägliche Debatte, weil die größte Oppositionsfraktion, die SPD, sich konstruktiv in den gesamten Prozess der Polizeireform eingebracht und heute in der Debatte signalisiert hat, dass sie dieser Reform zustimmen wird. Lieber Kollege Maas, lieber Kollege Pauluhn, ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich für diese sachliche und konstruktive Begleitung einer nicht einfachen Reform bedanken. Sie ermöglicht uns einen breiten politischen Konsens. Das tut der Polizei gut, das tut aber auch der inneren Sicherheit in unserem Lande gut. Deshalb ein ausdrückliches Dankeschön.
Warum brauchen wir diese Reform? - Nicht etwa, weil unsere Polizei schlechte Arbeit leisten würde. Aber in der Zwischenzeit, in den letzten zehn Jahren, haben sich verschiedene Rahmenbedingungen verändert, die auf die Polizei einwirken. Das sind zum einen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, der demografische Wandel wurde heute Morgen schon angesprochen. Auch die Schuldenbremse ist ein Thema, das den gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung und damit auch die Polizei betrifft.
Es sind aber auch Entwicklungen, die aus dem Bereich der Kriminalitätsbekämpfung selbst kommen. Wir haben in diesem Jahr den zehnten Jahrestag des 11. September 2001 begangen. Vor zehn oder elf Jahren war der islamistische Terrorismus nur für einige wenige Experten ein Thema, das hat sich grundlegend verändert. Der Staatsschutz wurde neu aufgebaut, neue Aufgaben sind auf die Polizei zugekommen. Das macht den Veränderungsbedarf deutlich.
Es gibt mit dieser Polizeireform viele Veränderungen. Aber ich will auch deutlich herausstellen, was sich nicht verändert. Die Polizei wird auch künftig alle Aufgaben, die sie bisher hatte, erfüllen können. Auch nach dieser Polizeireform wird es nicht notwendig sein, dass die Polizei Aufgaben abgibt - entweder an die Kommunen oder dass Aufgaben aus der inneren Sicherheit privatisiert werden müssten. Auch nach dieser Reform wird die Polizei alle Aufgaben erfüllen, die sie bisher erfüllt hat. Das ist eine wichtige, das ist eine positive Nachricht.
Der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen war es von Anfang an wichtig, dass diese Reform nicht zu einem Rückzug aus der Fläche führt. Ich bin stolz darauf, dass dieses Anliegen erfüllt werden kann. Die Polizei bleibt in der Fläche präsent, keine Polizeiinspektion, kein Polizeiposten muss aufgrund dieser Reform geschlossen werden, obwohl wir in den nächsten zehn Jahren einen sukzessiven, moderaten Rückgang an Stellen haben werden. In den nächsten zehn Jahren werden mindestens 300
Stellen in der Polizei abgebaut. Bei einer Größe der Organisation von 3.000 Polizeibeamtinnen und -beamten bedeutet dies einen Rückgang von 10 Prozent.
Wir haben vorhin in der Haushaltsrede des Finanzministers gehört, dass wir in den nächsten zehn Jahren einen Bevölkerungsrückgang haben von circa 8 Prozent. Das heißt, der Rückgang an Stellen bei der Polizei in den nächsten zehn Jahren entspricht in etwa dem Bevölkerungsrückgang, dem demografischen Wandel, den wir im Saarland in den nächsten Jahren erleben. Gleichwohl brauchen wir hohe und stabile Einstellungszahlen in den nächsten Jahren. Denn die Alterstruktur unserer Polizei ist so, dass in den nächsten zehn Jahren rund die Hälfte aller Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand eintritt. Wir haben also hohe Pensionierungszahlen, die wir zu diesem sukzessiven und moderaten Abbau nutzen wollen.
Aber auf der anderen Seite ist klar: Wir brauchen in den nächsten Jahren auch Einstellungen auf hohem Niveau. Die Koalition hat mit den Einstellungszahlen 2010 und 2011 deutlich gemacht, dass sie auf hohem Niveau einstellt. Wir haben im Jahr 2010 115 neue Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei eingestellt, im Jahr 2011 sind es 100. Die Kommission hat einen Korridor genannt, der notwendig sein wird, um diese Polizeireform insgesamt tragfähig zu halten. Ich bin der Auffassung, dass wir nicht in jedem Jahr exakt die Zahl 100 oder 110 erfüllen müssen, dass diese Quote aber im Schnitt der nächsten Jahre notwendig sein wird, um hohe und stabile Einstellungszahlen zu haben.
Personalrückgang auf der einen Seite und auf der anderen Seite alle Aufgaben wie bisher erfüllen, keine Notwendigkeit, Aufgaben der Polizei abzugeben. Wie soll das funktionieren? Das klingt ein bisschen nach der Quadratur des Kreises. Es wird dadurch möglich, dass unsere Organisation insgesamt schlanker und effizienter wird. Wir schaffen klarere Strukturen und führen flachere Hierarchien ein. Bislang haben wir in der saarländischen Polizei zwei Behörden. Das ist das traditionelle Modell: früher Schutzpolizei auf der einen Seite und Kriminalpolizei auf der anderen Seite. Dieses Modell gibt es bei uns seit vielen Jahrzehnten. Das verändern wir jetzt.
Die bisherige Landespolizeidirektion und das bisherige LKA werden in einer neuen Behörde zusammengeführt. Aus zwei Behörden wird eine Behörde, das neue Landespolizeipräsidium. Das Zwei-Behörden-Modell wird also zu einem Ein-Behörden-Modell verändert. Das eröffnet dann auch die Möglichkeit einzusparen. Wenn Sie zwei Behörden haben, brauchen Sie zwei Strukturen, zum Beispiel für die Personalverwaltung. Wenn Sie eine Behörde haben, brauchen Sie eine Struktur für die Personalverwaltung. Dies ergibt die sogenannten Effizienzreserven.
Davon erhoffen wir uns dann Einsparmöglichkeiten in den Stäben.
Wir machen die Organisation auch in einem anderen Bereich effizienter, im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Wir hatten bisher eine große Kriminalitätsbekämpfungseinheit im Bereich der Landespolizeidirektion, also im Bereich der Schutzpolizei. Das ist von vielen als systemwidrig empfunden worden und das hat auch in der Praxis dazu geführt, dass es Schnittstellen gab, dass es Reibungsverluste gegeben hat. Indem wir jetzt die Kriminalpolizeiinspektion mit dem LKA zusammenführen, schaffen wir eine große Einheit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das wird Schnittstellen verringern, das wird Reibungsverluste reduzieren und das wird auch dazu führen, dass gewisse Einsparungen möglich werden.
Wir nutzen zum Dritten neue Technik. Wir sind stolz darauf, dass wir im Saarland eine der modernsten Führungs- und Lagezentralen Deutschlands haben. Die Führungs- und Lagezentrale in der Mainzer Straße ist im Wirkbetrieb, das schafft neue technische Einsatzmöglichkeiten für unsere Polizei. Nach außen verändert sich für den Bürger wahrnehmbar wenig, aber im Innenverhältnis, in der Art, wie die Polizei arbeitet und wie sie die neue Technik nutzt, verändert sich viel. Auch dies schafft die Möglichkeit, Einsparungen zu generieren und gleichzeitig zu sagen, die Polizei wird auch künftig alle Aufgaben erfüllen.
Es kommt hinzu, dass eine komplette Hierarchieebene abgeschafft wird. Das ist die Polizeibezirksebene. Auch das bietet Möglichkeiten, die Arbeit neu zu strukturieren. Ich will ganz deutlich sagen, dass es Veränderungen bei den Polizeiinspektionen geben wird; wir wollen aber die Präsenz in der Fläche erhalten. Wir haben bisher 20 Polizeiinspektionen, die erhalten bleiben. Verändern wird es sich, dass neun dieser 20 Polizeiinspektionen künftig nicht mehr rund um die Uhr besetzt sein werden. In der Zeit von null Uhr nachts bis sechs Uhr morgens werden die Dienststellen nicht besetzt sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bedeutet aber nicht, dass keine Polizei mehr da ist. Wir verändern den Einsatz der Polizei. Nachts werden in diesen Kommunen, wo auf der Polizeiinspektion keine Polizeibeamten mehr sind, Kollegen der Polizei verstärkt in Streifenwagen unterwegs sein. Das heißt, die Präsenz wird nicht abgebaut. Die Präsenz wird verändert, sie wird aber erhalten. Wenn ich nachts einen Notarzt brauche, dann ist mir im Grunde egal, von wo der Notarzt kommt, er muss nur schnell da sein. Genauso wollen wir das mit der Polizei halten. Wenn nachts die Polizei gebraucht wird, dann muss sie da sein. Dann wird sie nach wie vor schnell anwesend sein. Die Führungs- und Lagezentrale wird uns das ermöglichen.
Als Innenminister freue ich mich darüber, dass diese Reform überwiegend Akzeptanz gefunden hat, so sehr sie Organisationsveränderungen bringt und so sehr sie mit Personalabbau verbunden ist. Das liegt zum einen daran, dass wir diese Veränderung mit der Organisation machen und nicht gegen sie. Ich habe ganz bewusst Experten aus unserer saarländischen Landespolizei in diese Kommission berufen, also nicht irgendwelche Polizeiexperten aus Hamburg, Frankfurt oder München, sondern Experten, die wissen, wie unsere Polizei läuft. Es sind Experten aus unserer Polizei. Die Philosophie dahinter war, die Organisation, die es betrifft und die es zu verändern gilt, mit den Betroffenen zu verändern und nicht gegen sie.
Diese Arbeitsgruppe hat intensiv gearbeitet. Die Kollegen haben neben ihrer normalen dienstlichen Tätigkeit diese Aufgaben wahrgenommen. Sie haben sehr viel Arbeit auf sich genommen und intensiv diskutiert. Sie haben am Ende des gesamten Diskussionsprozesses einen Vorschlag vorgelegt, von dem ich sagen kann, dass ich diesen Vorschlag zu einhundert Prozent übernommen habe. Das bedeutet eine große Wertschätzung für die Kollegen. Sie haben sich viel Mühe gegeben. Sie haben eine sehr gute Struktur vorgelegt. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Mir war es wichtig, dass wir diesen Veränderungsprozess intensiv diskutieren. Nachdem der Bericht am 01. Juli vorgelegt wurde, haben wir eine dreimonatige intensive Informationsphase eingeleitet, und zwar in der Organisation bei den Kollegen von der Polizei selbst, aber auch in der Fläche unseres Landes. Die Kommission hat über 1.200 Beamte in der Polizei erreicht und mit ihnen gesprochen. Die Beamten wurden informiert; es wurden Veränderungsvorschläge entgegengenommen. Viele von Ihnen sind kommunalpolitisch tätig und sitzen in Stadt- und Gemeinderäten. Die Polizeikommission war in 37 Stadt- und Gemeinderäten und Kreistagen und hat die kommunalpolitisch Betroffenen aus erster Hand über die kommenden Veränderungen informiert. Auch das hat dazu beigetragen, Missverständnissen vorzubeugen und notwendige Informationen zu geben.
Rund 1.000 Verantwortungsträger in Stadt- und Gemeinderäten und in anderen Behörden konnten so erreicht werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass jenseits der Frage der Polizeireform Veränderungsprozesse in unserer Gesellschaft umso höhere Akzeptanz haben, je mehr sie mit den Betroffenen diskutiert werden und je mehr die Chance besteht, dass transparent Informationen gegeben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will ausdrücklich sagen, dass dieser Diskussionsprozess
auch deshalb auf Akzeptanz gestoßen ist, weil sich Gewerkschaften aktiv und konstruktiv eingebracht haben. Ich mache eine Klammer auf. Viele in der Welt haben sich gefragt, wie es den Deutschen gelungen ist, nach der schweren Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 so gut aus der Krise herauszukommen. Das liegt sicherlich daran, dass unsere Unternehmen unglaublich innovativ sind und dass sehr hohe Effizienzreserven in den deutschen Unternehmen gehoben wurden. Es liegt aber auch daran, dass sich die Gewerkschaften in Deutschland unglaublich konstruktiv eingebracht haben. Wir haben erlebt, dass Gewerkschaften in Deutschland ganz moderate Lohnabschlüsse getätigt haben. Dadurch wurde es möglich, dass unser Land eine Wettbewerbsfähigkeit erlangt hat, die ihresgleichen sucht, worum uns viele andere Länder in Europa und in der Welt beneiden. Die soziale Partnerschaft in Deutschland mit den Gewerkschaften, die ihre Rolle ganz überwiegend konstruktiv und nicht destruktiv empfinden, hat unser Land stark gemacht. Sie tragen die soziale Marktwirtschaft unseres Landes. Ich finde, dass diese Sozialpartnerschaft eine der ganz wesentlichen Stärken unseres Landes ist.
Diese konstruktive Rolle durften wir bei der Polizeireform erleben. BDK und die Deutsche Polizeigewerkschaft haben diesen Prozess konstruktiv begleitet. Die größte Polizeigewerkschaft unseres Landes - die Gewerkschaft der Polizei - hat die Veränderung aktiv begleitet und an diesem Veränderungsprozess teilgenommen und mit gestaltet. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, Hugo Müller, dass er bereit war - das war ein Risiko -, in der Polizeikommission mitzuarbeiten, und dass er bereit war, Verantwortung für unsere Organisation zu übernehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung angekündigt, dass die Landesregierung das Gespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes suchen wird. Es gab erste konstruktive Auftaktgespräche. Ich wünsche mir, dass der Geist dieser Polizeireform - Gewerkschaften und politische Führung verhandeln konstruktiv, intensiv und ergebnisorientiert miteinander - überspringt und in den Gesprächen trägt, die wir insgesamt im öffentlichen Dienst mit den Gewerkschaften führen. Es wäre eine gute Sache für unser Land. Ich freue mich jedenfalls, dass diese Polizeireform breit getragen jetzt an den Start gehen kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Anmerkungen aus Sicht der Landesregierung zur laufenden Debatte um die Themen „Vierter Pavillon“ und „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz“.
In der Tat ist es so, dass es Missstände und Probleme gibt. Allerdings gibt es, wenn man die Dinge einmal auseinanderhält, mehrere Problemkreise. Es gibt zum einen das Bauvorhaben Vierter Pavillon, die Steigerung der Kosten für diesen Vierten Pavillon und das Thema der Planungsdefizite im Zusammenhang mit diesem Bau. Es gibt einen weiteren Problemkreis, der eine wichtige Rolle spielt. Er dreht sich um die Frage, inwiefern die Strukturen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz die richtigen sind, inwiefern es Defizite innerhalb dieser Strukturen gibt. Und es gibt schließlich das Thema, inwiefern die Defizite, die es bei den Strukturen der Stiftung gibt, bei diesem konkreten Bauvorhaben verschärfend gewirkt haben. Das ist die Problemlage, mit der wir es zu tun haben. Das ist eine schwierige Gemengelage.
Unsere Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung klare Worte zum Thema „Stiftung und Vierter Pavillon“ gefunden. Annegret Kramp-Karrenbauer hat am 24. August gesagt, dass für sie Transparenz, Aufklärung und Offenheit die Leitlinie im Umgang mit diesen Problemen bilden. Und auf dieser Linie bewege ich mich als Kulturminister. Ich glaube, das ist die richtige Linie im Umgang mit diesen Problemen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was sind die Defizite? Was ist zu tun, was haben wir in der Zwischenzeit schon getan? Widmen wir uns dem ersten Thema, den strukturellen Problemen der Stiftung. Der Rechnungshof hat in seinem ersten Bericht über die Haushaltsund Wirtschaftsführung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz klar gesagt, dass er zwei Problemkreise sieht, die reformbedürftig sind. Zum einen hält er es nicht für angemessen, dass der Kulturminister eine Doppelrolle in den Strukturen hat. Auf der einen Seite bin ich als Kulturminister Rechtsaufsicht über die Stiftung, auf der anderen Seite ist der jeweils amtierende Kulturminister nach der jetzigen Rechtslage auch Teil der Stiftung. Er führt ein Organ der Stiftung, das Kuratorium, das die Aufsicht über den Vorstand ausüben soll. Also ist das Kulturministerium auf der einen Seite Rechtsaufsicht und Zuwendungsgeber für die Stiftung, auf der anderen Seite ist es operativer Teil der Stiftung. Das kann zu Interessenkollisionen führen, das hat der Rechnungshof gerügt.
Dieser Kritik stellen wir uns. Deshalb hat auch die Ministerpräsidentin selbst klar die Richtung vorgege
ben, indem sie gesagt hat: Wir werden das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz schnellstmöglich novellieren. Die Beamten im Kulturministerium arbeiten im Moment mit Hochdruck daran. Da wir eine grundlegende Novelle wollen, kann ich sagen, es wird mehr als eine normale Novelle. Es wird nach derzeitigem Stand darauf hinauslaufen, dass wir das komplette Gesetz neu fassen, dass es zu einem neuen, eigenen Gesetz kommen wird, das wir in Kürze im Kabinett vorlegen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber noch ein anderes Strukturdefizit innerhalb der Stiftung, das sich gerade bei diesem Bauvorhaben in besonderer Weise gezeigt hat. Normalerweise haben Landesgesellschaften eine Doppelspitze, das heißt, es gibt einen Vorstand, der für die fachlichen Dinge zuständig ist, und einen Vorstand, der für Verwaltung, Personal und Finanzen zuständig ist, einen kaufmännischen Vorstand. Genau diese Struktur haben wir bei der Stiftung nicht. Es gab bis dato nur einen einzigen Vorstand, der verantwortlich gehandelt hat, es gab eben kein Vieraugenprinzip. Bei diesem Bauvorhaben ist deutlich geworden, dass ein großer Teil der Schwierigkeiten daher rührt, dass es innerhalb der Stiftung auf der operativen Ebene, auf der Vorstandsebene, nicht genügend gegenseitige Kontrolle gegeben hat. Deshalb wird ein Kern des novellierten Stiftungsgesetzes, dass wir einen zweiten Vorstand einführen wollen - einen kaufmännischen Vorstand, einen Verwaltungsvorstand -, sodass schon auf der Vorstandsebene das Vieraugenprinzip gilt, dass dort auf gut deutsch eine stärkere Kontrolle stattfinden kann, damit sich die Dinge in dieser Form nicht wiederholen können.
Das sind strukturelle Defizite, aus denen wir Konsequenzen ziehen, indem wir ein novelliertes Gesetz vorlegen. Es gab aber auch personelle Verfehlungen, aus denen wir Konsequenzen gezogen haben. Das Kuratorium hat mittlerweile zwei fristlose Kündigungen gegenüber dem früheren Vorstand ausgesprochen. Rechtlich betrachtet handelt es sich um ganz verschiedene Arten von Kündigungen. Auf der einen Seite geht es um eine Tatsachenkündigung. Nach intensiver Aufklärung durch die Beamten des Aufklärungsstabs im Ministerium hat sich herausgestellt, dass der frühere Vorstand seine Kompetenzen, die ihm das Kuratorium gegeben hatte, überschritten hat. Das Kuratorium hatte seinerzeit zu Beginn des Bauvorhabens dem früheren Vorstand die Vollmacht gegeben, notwendige Verträge unter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen abzuschließen. Es hat sich jetzt herausgestellt, dass der frühere Vorstand diese Kompetenzen weit überschritten hat, dass er eigenmächtig, ohne das Kuratorium zu informieren, ohne sich vom Kuratorium die
dafür notwendige Vollmacht zu holen, mindestens zweimal Projektsteuerer-Verträge einseitig zugunsten des Projektsteuerers geändert hat. Damit hat er seine Pflichten in gravierender Weise verletzt. Deshalb hat das Kuratorium beschlossen, ihm fristlos zu kündigen.
Es ist aber auch noch zu einer weiteren Feststellung gekommen, die zu Konsequenzen geführt hat. Sie wissen, dass mittlerweile eine zweite Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Vorstand der Stiftung erhoben wurde. Darin finden sich verschiedene strafrechtlich relevante Vorwürfe. Das hat dazu geführt, dass das Kuratorium auch eine sogenannte Verdachtskündigung ausgesprochen hat. Verdachtskündigungen sind ein arbeitsrechtliches Instrument, wenn gravierende Vorwürfe gegen Arbeitnehmer oder leitende Angestellte im Raum stehen; sie ermöglichen, dass schon arbeitsrechtliche Konsequenzen ausgesprochen werden können, bevor sich ein Strafgericht mit den Vorwürfen befasst hat. Da die Vorwürfe so gravierend sind, hat sich das Kuratorium entschlossen, eine Verdachtskündigung auszusprechen. Es geht um den Vorwurf, dass der frühere Vorstand einen fingierten Beratervertrag vorgeschoben hat, um vom Projektsteuerer Geld in Höhe von über 8.000 Euro entgegenzunehmen. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Vorteilsannahme, als eine verdeckte Schmiergeldzahlung. Deshalb hat das Kuratorium Konsequenzen gezogen und eine zweite fristlose Kündigung ausgesprochen.
Wenn nun Frau Ries kritisiert, dass es zu einer zweiten Kündigung gekommen ist, dann frage ich zurück, Kollegin Ries:
Wenn weitere Verfehlungen auftauchen, was erwarten Sie denn dann von uns? Dann kann doch nur die einzig richtige Konsequenz sein, dass bei weiteren groben Pflichtverletzungen auch weitere Kündigungen ausgesprochen werden. Sie würden uns doch dafür kritisieren, wenn wir das nicht täten! Von daher ist das das ordentliche, normale Verfahren.
Neben den Kündigungen steht die Frage der Schadensersatzansprüche. Auch da hat das Kuratorium klare Beschlüsse gefasst. Es hat beschlossen, dass gegen den früheren Vorstand Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden. Das muss jetzt alles umfänglich geprüft werden. Wir können sie in der Höhe noch nicht beziffern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Kuratorium - das hat Klaus Meiser eben in seiner Rede gesagt - hat im Rahmen dieses Bauvorhabens viele Beschlüsse einstimmig gefasst. Man muss aber dazu sagen, dass der frühere Vorstand, so wie sich die Dinge jetzt darstellen, das Kuratorium über wesentli
che Fakten und Entwicklungen nicht informiert hat, dass das Kuratorium und die Verantwortlichen dort systematisch getäuscht wurden, dass hinter dem Rücken des Kuratoriums Verträge so geändert wurden, dass Einzelpersonen ihren persönlichen Gewinn zum Schaden der Stiftung maximieren konnten. Und wenn Kuratoren und das Kuratorium insgesamt falsch informiert wurden, ja wenn es sogar zu strafrechtlichem Verhalten gekommen ist, dann müssen gegen diese Personen, die arbeitsrechtliche und möglicherweise strafrechtliche Verfehlungen begangen haben, Konsequenzen gezogen werden. Deshalb hat die Stiftung, hat das Kuratorium mittlerweile Konsequenzen gezogen. Das gehört zur Linie, die die Landesregierung vertritt: auf der einen Seite aufklären und auf der anderen Seite dann die Konsequenzen ziehen!
Ich will, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein Wort sagen zur Frage: Was tut die Landesregierung? Ich habe eben schon davon gesprochen, dass die Arbeit der Juristen im Aufklärungsstab sehr schnell zu Konsequenzen und Ergebnissen geführt hat. Ich habe ganz bewusst den Kulturausschuss eingeladen, sich selbst ein Bild von der Baustelle zu machen. Das soll dazu führen, dass Parlament und Kulturausschuss sehen, dass die Landesregierung in dieser Frage eng mit dem Kulturausschuss zusammenarbeitet.
Auf derselben Linie liegt etwas, was eigentlich völlig unüblich ist. Sie wissen, dass Karl Rauber als früherer Kurator nicht nur den früheren Vorstand beurlaubt hat, sondern auch einen Controller beauftragt hat, für die Stiftung einen Statusbericht zu erstellen, damit wir wissen, wo wir überhaupt stehen. Normalerweise ist es so, dass ein Controller arbeitet und dann seinen Endbericht vorlegt. Um Ihnen zu zeigen, dass das Parlament eng eingebunden wird, habe ich entschieden, dass ein Zwischenbericht des Controllers veröffentlicht und Ihnen zugänglich gemacht wird. Sie hatten letzte Woche die Gelegenheit, im Kulturausschuss über den Bericht zu diskutieren und Fragen zu stellen. Ein Zwischenbericht hat natürlich den Nachteil, dass er noch nicht abschließend ist und noch nicht alles auf dem Tisch liegt. Aber es zeigt doch, dass wir als Landesregierung alles Mögliche tun, um das Parlament zu informieren und möglichst zeitnah auf dem Laufenden zu halten.
Zu Aufklärungsarbeit, Transparenz und Offenheit gehört auch, das Verhältnis zum Rechnungshof auf eine neue Basis zu stellen. Auch das ist etwas, was die Ministerpräsidentin zu ihrer Maxime und ihrer Vorgabe gemacht hat. Inzwischen gab es mehrere gute, konstruktive Gespräche mit dem Rechnungshof, die sowohl der Staatssekretär und ich als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums
führen durften. Ich glaube, dass sich diese Zusammenarbeit als sehr fruchtbar erweisen wird, wenn es darum geht, einen Status zu bekommen, wo wir letztlich stehen.
Die Schwierigkeiten, die wir in der Öffentlichkeit haben, der Vertrauensverlust, der bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern eingetreten ist, liegen auch daran, dass es immer wieder neue Wasserstandsmeldungen über die Baukosten gegeben hat. Ich habe ganz bewusst bisher noch keine Zahlen genannt. Wir tun auch gut daran, die Spekulationen über mögliche Baukosten jetzt nicht weiter anzuheizen. Wir werden in Kürze einen zweiten Rechnungshofbericht bekommen, der sich mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Uns wird danach, etwas zeitversetzt, weil der Rechnungshofbericht analysiert werden muss, ein Endbericht des Controllers der Stiftung vorgelegt. Ich erhoffe mir von beiden Berichten, dass wir einen verlässlichen Status bekommen.
Die Berichte haben nicht ganz kongruente, nicht ganz deckungsgleiche Zielrichtungen. Der Bericht des Rechnungshofes geht nach meinem Dafürhalten in folgende Richtung: Was hätte das Bauvorhaben kosten dürfen, wo sind Defizite aufgetreten? Der Bericht des Controllers hat in eine andere Zielrichtung zu ermitteln: Was wird das Bauvorhaben wahrscheinlich am Ende kosten? Beide zusammen werden uns hoffentlich eine solide Grundlage bieten, um genau diesen Status zu haben und das, was wir im Moment brauchen, nämlich Verlässlichkeit, um zu entscheiden, wie es mit dem Bauvorhaben weitergeht.
Die SPD bringt heute den Vorschlag ein, dass ein Baustopp verhängt werden soll. Es wurde eben angedeutet, Herr Professor Grewenig hat das auch als kommissarischer Vorstand ausgeführt: Wenn die Stiftung jetzt einen Baustopp machen würden, bekämen wir Steine statt Brot! Dieser Baustopp hätte gravierende juristische Konsequenzen. Er würde dazu führen, dass allein durch das Aussprechen eines Baustopps in kurzer Zeit sechsstellige, möglicherweise sogar siebenstellige Beträge an Schadensersatz ausgelöst würden. Es kann nicht im Sinne der SPD sein, dass wir allein durch das Verhängen eines Baustopps direkt weitere Kosten produzieren. Nein, Professor Grewenig hat etwas getan, was ich für klug und umsichtig halte; er hat keinen Baustopp, sondern sozusagen einen Vergabestopp ausgesprochen. Er hat mit seinem Amtsantritt verfügt, dass keine neuen Aufträge mehr zur Bauausführung vergeben und bestehende aktive Aufträge zu Ende gebracht werden.
Wenn die beiden Berichte vorliegen, sollten wir eine kurze, aber heftige Denkpause einlegen. Dann sollten wir uns gemeinsam überlegen, wie wir weiter vorgehen, damit am Ende das steht, was wir uns alle wünschen: Dass im Sinne der saarländischen Kul
tur dieses Gebäude, dieser Rohbau, nicht abgerissen wird, sondern dass er in verlässlicher Zeit zu angemessenen Kosten und in ästhetisch anspruchsvoller Weise zu Ende gebaut wird. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein, um dann hoffentlich die saarländische Kultur, insbesondere die Stiftung, in ruhigeres Fahrwasser zu bringen, damit sie das tun kann, was eigentlich ihr Auftrag ist, nämlich den Menschen im Saarland die Kunstschätze unseres Landes näherzubringen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den ich hier namens der Landesregierung einbringen darf, beschäftigt sich mit dem Verfahren bei Landtagswahlen und bei Kommunalwahlen. Genauer gesagt geht es um das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung bei Landtagswahlen und bei allgemeinen Kommunalwahlen.
Nach unserem bisherigen Landtagswahlrecht und Kommunalwahlrecht erfolgt die Sitzverteilung nach dem sogenannten Höchstzahlverfahren, besser bekannt als das d’Hondtsche Verfahren. Außer im Saarland findet dieses Verfahren nur noch für die Landtagswahlen in den Ländern Niedersachsen und Sachsen Anwendung, bei Kommunalwahlen nur noch in den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig Holstein. In den übrigen Ländern gelten sowohl bei Landtags- als auch bei allgemeinen Kommunalwahlen andere Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung, nämlich entweder das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer oder das nach Sainte-Laguë-Schepers.
Die Koalitionsparteien haben verabredet und in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, dass sie, um den Grundsatz der Gleichheit der Wahl besser zu verwirklichen, im Saarland das Berechnungsverfahren auf das Verfahren nach Hare-Niemeyer umstellen. Genau das ist der Gegenstand des vorgelegten Gesetzentwurfs. Die zentralen Bestimmungen sind die §§ 38 Landtagswahlgesetz und 41 Kommunalwahlgesetz. Nach der geltenden verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ist der Gesetzgeber sozusagen ständig gehalten, die 5-Prozent-Klausel im Landtagswahlrecht zu evaluieren und zu überprüfen.
Die Landesregierung kommt im Rahmen dieser Überprüfung zur Einschätzung, dass die 5-ProzentKlausel zur Sicherung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des zu wählenden Landtages nach wie vor verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass mit diesem Gesetzentwurf die Geltungsdauer der beiden Gesetze, nämlich des Landtags- und des Kommunalwahlgesetzes, bis Ende 2020 verlängert wird. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den Innenausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, wie wichtig die Feuerwehr für unser Gemeinwesen ist, für den Brandschutz und die technische Hilfe, aber auch, wenn Sie an das Leben in unseren Städten und Gemeinden, in unseren Dörfern denken. Wir wissen, dass die Feuerwehr eine der tragenden Säulen des ehrenamtlichen Engagements in unserer Gesellschaft ist. Deshalb ist es wichtig, dass die Leistungen der Feuerwehren für die Gesellschaft gewürdigt werden.
Seit dem Jahr 1959 gibt es bei uns im Saarland ein Gesetz, mit dem das Feuerwehr-Ehrenzeichen eingeführt wurde. Es wurde gestiftet, um diese besonderen gesellschaftlichen Leistungen der Feuerwehr anzuerkennen. Bislang gab es drei Stufen dieses Feuerwehr-Ehrenzeichens: erste Stufe, das silberne Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande für eine Dienstzeit von 25 Jahren, zweite Stufe, das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande für eine Dienstzeit von 35 Jahren, die dritte Stufe, das goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf will die Landesregierung eine neue Stufe für das Feuerwehr-Ehrenzeichen einführen. Das Ganze geschieht in Abstimmung und auf Vorschlag der Feuerwehren. Die Abstufung der Ehrenzeichen soll verändert werden. Wir wollen ein neues Ehrenzeichen einführen, und zwar das bronzene Feuerwehr-Ehrenzeichen am Bande. Es soll nach einer Dienstzeit von 25 Jahren verliehen werden. Entsprechend verändern sich die anderen Feuerwehr-Ehrenzeichen. Künftig soll das silberne Ehrenzeichen nach 35 Jahren Dienstzeit verliehen werden und das goldene nach 45 Jahren. Diese Änderungen erfolgen auf Vorschlag der Feuerwehren und in Abstimmung mit den Feuerwehren.
Das Ganze rührt daher, dass sich die Biografien der Feuerwehrleute verändert haben. Nach unten und nach oben gibt es mehr Dienstzeiten oder die Möglichkeit zu mehr Dienstzeiten als früher. Sie wissen, dass das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehren vor ein paar Jahren abgesenkt wurde auf acht Jahre. Die Zeiten, die man bei der Jugendfeuerwehr erdient hat, werden auf dieses Feuerwehr-Ehrenzei
chen angerechnet. Zum anderen ist die aktive Dienstzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr verlängert worden. Das heißt, man kann heutzutage länger in der Feuerwehr dienen, als das früher der Fall war. Die neue Staffelung bei den Ehrenzeichen soll diese veränderten Feuerwehrbiografien genauer abbilden. Ich bitte Sie um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den Innenausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in diesem Gesetzentwurf geht es um Brandschutz und Technische Hilfe. Der Gesetzentwurf sieht vor, mehrere Vorschriften im Bereich des Brandschutzes und der Technischen Hilfe zu verlängern. Es geht also um eine reine Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer von Vorschriften.
Im Einzelnen sind es fünf Vorschriften: einmal das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, zweitens das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle sowie fünf Rechtsverordnungen. Alle würden am 31. Dezember dieses Jahres auslaufen, wenn wir sie nicht verlängern. Sie sind also bis zum Ende des Jahres befristet, deshalb besteht die Notwendigkeit, sie zu verlängern. Denn
eine Evaluation dieser Vorschriften hat ergeben, dass wir sie unbedingt brauchen.
Die Evaluation dieser Vorschriften hat ferner ergeben, dass es auch einen inhaltlichen Veränderungsund Novellierungsbedarf gibt. Ich nenne nur als Stichworte die Feuerschutzsteuer, die Altersgrenze sowie Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr. Dieser inhaltliche Novellierungsbedarf besteht unstreitig. Er wird zurzeit vom Ministerium mit der Feuerwehrfachseite, mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz beraten und abgestimmt.
Aber dieser inhaltliche Veränderungsbedarf ist nicht Gegenstand des jetzt vorliegenden Gesetzes, weil wir der Meinung sind, dass diese fachlich-inhaltlichen Änderungen ohne Zeitdruck beraten werden sollen. Die Landesregierung wird im Jahre 2012 ein eigenes Gesetzgebungsverfahren einleiten und einen Entwurf in den Landtag einbringen, um diesem inhaltlichen Veränderungsbedarf Rechnung zu tragen. Heute geht es - wie gesagt - nur um eine Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer. Da die Vorschriften dringend notwendig sind, bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz gibt es unstreitig Missstände und Reformbedarf. Dieser Reformbedarf bezieht sich auf zwei Themenkomplexe. Zum einen bezieht er sich auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung, wenn Sie so wollen, auf die Struktur der Stiftung. Zum anderen bezieht sich der Aufklärungsbedarf auf das Bauvorhaben Vierter Pavillon.
Zwei Themenkomplexe - zwei Richtungen des Reformbedarfs. Zum einen müssen personelle Konsequenzen und zum anderen strukturelle Konsequenzen erwogen werden. Mein Amtsvorgänger Karl Rauber hat diese personellen und strukturellen Konsequenzen eingeleitet.
Er war es, der den früheren Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz im Frühjahr dieses Jahres beurlaubt hat. Zum Stichwort strukturelle Konsequenzen. Morgen tritt eine neue Satzung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz in Kraft. Diese wur
de von Karl Rauber initiiert und in Diskussion und Abstimmung mit dem Rechnungshof erarbeitet. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, strukturelle Konsequenzen aus den Missständen bei der Stiftung zu ziehen.
Wir wollen auf diesem Weg weitermachen. Zu den strukturellen Konsequenzen gehört es, jetzt das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - sozusagen die Grundlage der Stiftung zu reformieren. Ministerpräsidentin Annegret KrampKarrenbauer und ich haben gestern in der Landespressekonferenz die Eckpunkte für die Novelle dieses Gesetzes vorgestellt. Das Ziel der Novelle ist es, in wesentlichen Punkten eine neue Stiftungsstruktur zu schaffen.
Ich bin am 24. August in das Amt des Kulturministers berufen worden. Ich bin quasi kraft Amtes automatisch aufgrund des jetzt geltenden Gesetzes Kurator der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Über diese Konstruktion ist viel diskutiert worden. Es gibt berechtigte Kritik daran. Es gibt bezüglich dieser Konstruktion den Einwand, dass der Kulturminister auf der einen Seite Chef der Rechtsaufsicht und Zuwendungsgeber für die Stiftung ist. Auf der anderen Seite ist er in einem wichtigen Organ der Stiftung tätig, ist also sozusagen Teil der Stiftung. Das kann funktionieren. Das bedingt aber auch mögliche Interessenkollisionen. Deshalb hat der Rechnungshof diese Konstruktion kritisiert. Wir wollen dieser Kritik Rechnung tragen. Wir wollen das aufgreifen. Deshalb soll im neuen Gesetzentwurf das Amt des Kurators von der Funktion der Rechtsaufsicht getrennt werden.
Wir wollen einen weiteren Punkt aufgreifen, der im Bericht des Rechnungshofs ein Thema war, der aber nicht nur dort thematisiert wurde; ein Thema, das weiter geht. Wir haben in manchen Einrichtungen des Landes - kulturellen wie wirtschaftlichen - eine Doppelspitze, aus gutem Grund. Dort gilt das Vieraugenprinzip. Dieses Vieraugenprinzip haben wir bei der Stiftung bislang nicht. Deshalb hat die Ministerpräsidentin vorgeschlagen, dass wir neben dem kunstwissenschaftlichen Vorstand einen weiteren Vorstand auf Augenhöhe installieren, nämlich einen kaufmännischen Vorstand. Dieser soll im Gesetz verankert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von der LINKEN, deshalb gehen wir mit unserem Vorschlag einen Schritt weiter als Sie. Sie schlagen vor, dass der kaufmännische Vorstand in der Satzung verankert wird. Ich sage: nur in der Satzung. Wir halten es für geboten, dass wir an der Grundarchitektur der Stiftung eine Reform vornehmen und das Gesetz verändern. Wir wollen diesen kaufmän
nischen Vorstand im Gesetz verankern. Das sind zwei wesentliche Punkte, die eine neue Stiftungsstruktur beinhalten. Wir ziehen strukturelle Konsequenzen. Das sind Konsequenzen, die geboten sind.
Ich habe ja nichts gegen eine harte Debatte. Harte Debatten sind notwendig. Sie gehören zur Demokratie und zu unserem Landtag. Liebe Frau Kollegin Ries, ich möchte Sie aber bitten, in der Debatte fair zu bleiben. Sie haben an zwei Stellen unsauber argumentiert. Die Ministerpräsidentin hat gestern gemeinsam mit mir angekündigt, dass wir im Oktober einen Gesetzentwurf im Kabinett präsentieren werden. Das heißt, die Reihenfolge lautet: Erst Präsentation und Diskussion im Kabinett und danach wird das Ganze ins Plenum eingebracht. Deshalb ist die Aussage, die Frau Ries vorhin gemacht hat, im nächsten Plenum im Oktober werde ein neues Gesetz präsentiert, schlicht falsch. Wir haben gestern ausdrücklich gesagt, im Oktober wird der Gesetzentwurf im Kabinett präsentiert und nicht im Plenum.
Sie haben aus den Medien etwas von wegen Duzfreunde und Fachleute zitiert. Liebe Frau Kollegin Ries, diese Aussage ist so, wie Sie sie gebracht haben, schlicht falsch. Bitte unterlassen Sie es, hier jemandem falsche Aussagen unterzuschieben. Diese Tricksereien haben Sie nicht nötig. Wir brauchen harte Debatten, aber bitte faire!
Die Ministerpräsidentin hat den Kurs klar vorgegeben. Sie hat gesagt, wir, die Landesregierung, werden mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten. Wir möchten das Fachwissen des Rechnungshofes nutzen, wenn es darum geht, die Vorgänge bei der Stiftung aufzuklären. Es geht aber auch darum, das Fachwissen des Rechnungshofes zu nutzen, wenn wir diese Gesetzesnovelle erarbeiten. Dabei möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir den Rechnungshof als beratendes Organ gerne in Anspruch nehmen, aber wir tun dies auch im gegenseitigen institutionellen Respekt voreinander. Landesregierung, Landtag und Rechnungshof haben unterschiedliche Aufgaben. Es geht nicht um Umarmung und Vereinnahmung, sondern um Zusammenarbeit im Rahmen der institutionellen Gegebenheiten.
Annegret Kramp-Karrenbauer hat in ihrer Regierungserklärung am 24. August sehr klar gesagt, bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und beim Bau des Vierten Pavillons gelten Offenheit und Transparenz. Das neue Gesetz, das vorgelegt wird, entspricht genau dieser Linie. Es entspricht genau dieser Linie, dass ich als erste Maßnahme im Amt des Kulturministers einen Stab in meinem Ministerium berufen habe, der die Aufgabe hat, Aufklärung zu betreiben. Es ist ein Stab zur Verwaltungsaufklä
rung, der im Rahmen der Rechtsaufsicht Dinge im Zusammenhang mit der Stiftung und dem Bau des Vierten Pavillons aufarbeitet.
Die erste Aufgabe für diesen Stab besteht darin, mögliche arbeitsrechtliche Schritte gegen den bisherigen Vorstand der Stiftung zu prüfen. Die Juristen haben den ausdrücklichen Auftrag, Optionen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Vorstand zu prüfen und auch, ob der Stiftung Regressansprüche zustehen.
Stichwort Transparenz. Ich habe ausdrücklich die Abgeordneten des Kulturausschusses und des Finanzausschusses eingeladen, sich persönlich ein Bild von der Baustelle des Vierten Pavillons zu machen. Damit tragen wir dazu bei, dass die Debatte sachlich geführt werden kann. Als Basis dafür ist es notwendig, dass Sie sich selbst einmal ein Bild von diesem Bauvorhaben machen.
Zur Transparenz gehört, dass wir so schnell wie möglich Öffentlichkeit und Landtag über den Stand der Dinge informieren. Ich habe deswegen den kommissarischen Vorstand, Prof. Grewenig, gebeten, morgen einen Zwischenbericht über bislang festgestellte Planungs- und Baumängel sowie Steuerungsdefizite vorzulegen. Dieser Bericht wird keine Spekulationen über mögliche Baukosten enthalten. Ich bin der Meinung, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Ein Schritt nach dem anderen.
Dass es zu einem Vertrauensverlust in Zusammenhang mit dem Bau des Vierten Pavillons gekommen ist, liegt auch daran, dass immer wieder neue Spekulationen über Wasserstände und Baukosten die Runde gemacht haben. Ich habe bisher ganz bewusst keine Zahl genannt. Ich nenne auch heute keine Zahl. Erst müssen wir die beiden Berichte abwarten. Es gibt den Controller, der von der Stiftung eingesetzt wurde. Er legt morgen einen Zwischenbericht vor, aber dieser Zwischenbericht ist noch kein Endbericht. Wenn der Endbericht des Controllers vorliegt, haben wir hoffentlich mehr Klarheit. Mehr Klarheit verspreche ich mir auch vom jetzt laufenden Rechnungshofbericht. Wir haben ja einen abgeschlossenen Rechnungshofbericht zur Haushaltsführung der Stiftung, der uns vorliegt. Es gibt jedoch einen weiteren Bericht des Rechnungshofs, der zurzeit in Arbeit ist und sich auf den Vierten Pavillon bezieht. Wenn uns der Controllerbericht der Stiftung und der zweite Rechnungshofbericht zum Vierten Pavillon vorliegen, haben wir eine Grundlage. Diese Berichte haben wahrscheinlich unterschiedliche Themenstellungen, aber beide zusammen werden uns die Möglichkeit geben, einen Status quo zu ermitteln, denn wir müssen wissen, wo wir stehen. Das ist der erste Schritt. Der zweite Schritt besteht dann darin, ein Handlungskonzept zu erarbeiten, um
den Vierten Pavillon innerhalb eines zuverlässig definierten Termin- und Kostenrahmens sowie in angemessener Qualität fertigstellen zu können. Ich sage ganz bewusst: Ziel der Landesregierung ist es, den Vierten Pavillon in angemessener Zeit, zu vertretbaren Kosten und in ästhetisch ansprechender Weise zu Ende zu bauen.
Im Moment werden ja durchaus einige Vorschläge gemacht. Sie gehen vom Rückbau bis zum Abriss. Ich sage ganz deutlich: Das ist kein Szenario für mich als Kulturminister und für die Landesregierung insgesamt. Damit würden wir bisher verausgabte Mittel vernichten, und alle Überlegungen hin zu einer Umnutzung würden auch dazu führen, dass wir wieder Kosten hätten, Veränderungskosten, die insgesamt zu Mehrkosten führen würden. Von daher geht es darum, den Bau dem Zweck zuzuführen, für den er ursprünglich geplant war: der modernen Gegenwartskunst unseres Landes eine Heimstätte zu geben. Kollege Schmitt hat ja völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und damit das Land über eine ganz herausragende Sammlung verfügt. Es gibt zahlreiche Kunstschätze, die der Öffentlichkeit bisher nur unzureichend gezeigt werden können. Der Vierte Pavillon, sosehr er kritisiert wird, bietet die Chance, ein Museum des 21. Jahrhunderts zu gestalten, das nicht nur traditionelle Kunstliebhaber anzieht, sondern auch neuen Besuchergruppen die Möglichkeit gibt, moderne Gegenwartskunst zu besichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Ziel ist es, die Stiftung wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen. Aber so bedeutsam sie ist: Unsere saarländische Kulturlandschaft ist mehr als nur die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Ich nehme einmal das vergangene Wochenende. Am letzten Sonntag gab es zwei herausragende Konzerte: zum einen die Saisoneröffnung der Deutschen Radiophilharmonie mit ihrem neuen Dirigenten Karel Chichon, zum anderen und zur gleichen Zeit die Saisoneröffnung des Staatsorchesters mit dem neuen Generalmusikdirektor Professor Kamioka. Beides waren mitreißende Konzerte, Konzerte auf unglaublich hohem Niveau. Und wenn wir beispielsweise die Premiere von „Madame Butterfly“ hinzunehmen, die eine Woche vorher im Staatstheater stattgefunden hat und in Bezug auf Musik und Regie überaus gute Kritiken bekommen hat, dann können wir sagen: Innerhalb von nur einer Woche drei musikalische Highlights, drei Kulturereignisse der Spitzenklasse; dies zeugt von der Spitze unserer saarländischen Kulturlandschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bedauern ja oft, dass wir im Fußball nicht Erste Bundesliga spielen, aber wir können mit Fug und Recht sagen, dass wir zum Beispiel mit dem Saarländischen Staatstheater
und dem Rundfunkorchester in der ersten Liga der deutschen Kultur spielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Land, das Saarland, ist ein reiches Land. Nicht finanziell, aber wir sind ein kulturell reiches Land.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen im Namen der Landesregierung heute ein Gesetz zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes vorstellen zu dürfen. Es geht um punktuelle Änderungen dieses Gesetzes. Einmal haben wir in diesem Gesetz unterschiedliche zeitliche Geltungsdauern. Diese werden vereinheitlicht im Interesse der Rechtsklarheit. Es
gibt also jetzt eine einheitliche Befristungsregelung, die wir vorschlagen. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2011 befristet sein.
Es gibt darüber hinaus eine Regelung, die sich mit der Beleihung von Dritten, mit der Rechnungslegung und Geltendmachung im Verordnungswege festgelegter Leistungsentgelte in der Luftrettung beschäftigt. Was steht dahinter? Die Notfallrettung und der Krankentransport mit Luftfahrzeugen sind nach § 5 Abs. 2 Saarländisches Rettungsdienstgesetz Aufgaben des Landes, die dem Innenministerium obliegen. Das Innenministerium beauftragt damit die ADAC Luftrettung GmbH. Die Leistungsentgelte in der Luftrettung werden vom Innenministerium unter Beteiligung des ADAC mit den Krankenkassen und deren Verbänden sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vereinbart. Die vereinbarten Entgelte werden dann im Fall der Fälle von der ADAC Luftrettung GmbH direkt mit den Krankenkassen und den Krankenversicherungen abgerechnet. Wenn eine Vereinbarung nicht zustande kommt, setzt das Ministerium die Entgelte im Wege einer Verordnung fest. Um diesen Fall geht es.
Was ist, wenn Entgelte per Verordnung festgesetzt würden - das ist bisher nicht der Fall -, und was ist, wenn die Entgelte nicht bezahlt werden? Wir schaffen jetzt eine Rechtsgrundlage, dass in diesem Fall die ADAC Luftrettung GmbH mit der Rechnungslegung und mit der Geltendmachung der Leistungsentgelte beliehen werden kann. Um dies ins Werk zu setzen, ist eine rechtliche Grundlage erforderlich. Die schaffen wir mit einer Ergänzung des § 10 Abs. 3 Saarländisches Rettungsdienstgesetz. Die Vollstreckungsmaßnahmen in diesem Fall bleiben dem Land als Aufgabenträger vorbehalten.
Es ist, wie gesagt, eine punktuelle Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang ankündigen, dass eine weitere, umfassende, inhaltliche Überarbeitung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes, in der auch Folgerungen aus der Rechtsprechung zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen gezogen werden, zurzeit in meinem Haus erarbeitet und im nächsten Jahr hier beraten wird. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute Morgen im Namen der Landesregierung diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes präsentieren zu können. Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für ein unabhängiges Datenschutzzentrum im Saarland. Dieses Datenschutzzentrum vereinigt künftig den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und für den privaten Bereich unter einem Dach. Damit setzt die JamaikaKoalition ihr zentrales Vorhaben im Bereich des Datenschutzes um.
Bislang nehmen im Saarland zwei unterschiedliche Stellen die Aufgaben des Datenschutzes wahr, und sie agieren getrennt voneinander. Für den Datenschutz im öffentlichen Bereich, also für die Datenschutzaufsicht im Bereich von Landesbehörden und kommunalen Behörden, ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Für die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich, also im Bereich der gesamten Privatwirtschaft, ist bislang das Innenministerium zuständig. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir beide Bereiche bündeln, und zwar bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Mit der Aufgabe wandert auch das Personal zur Landesdatenschutzbeauftragten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es Verstöße gegen Datenschutzvorschriften gibt, kann dies Sanktionen auslösen. Die Zuständigkeit für die Ahndung solcher Verstöße gegen das Datenschutzgesetz lag bisher beim Innenministerium. Diese Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geht ebenfalls vom Innenministerium zur Landesdatenschutzbeauftragten. Sie, die Landesdatenschutzbeauftragte, leitet künftig dieses unabhängige Datenschutzzentrum. Meine Damen und Herren, wir bündeln damit das vorhandene Wissen an einer Stelle. Zudem gewährleisten wir, dass künftig alle Eingaben und Anfragen einheitlich behandelt werden. Die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle bedeutet bessere Koordination, mehr Effizienz und mehr Synergieeffekte. Wir wollen
damit das hohe Datenschutzniveau im Saarland weiter verbessern.
Die Neuregelung des Datenschutzes stellt sicher, dass die Kontrolle des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit stattfindet. Das ist eine Vorgabe der EG-Datenschutzrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof in Brüssel hat vor einem Jahr in einem Urteil ausdrücklich festgestellt, dass die Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich in völliger Unabhängigkeit stattfinden muss und dass Deutschland bislang dieser Vorgabe nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass wir heute den Gesetzentwurf vorlegen, denn der EuGH fordert ganz konkret, dass es beim Datenschutz im privaten Bereich weder eine Fachaufsicht noch eine Rechtsaufsicht geben darf. Das ist bei der Landesdatenschutzbeauftragten der Fall, denn sie unterliegt weder einer Fachaufsicht noch einer Rechtsaufsicht. Nicht nur wir im Saarland müssen unser Datenschutzgesetz ändern. Viele andere Bundesländer müssen das auch, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen.
Heute steht die Verlagerung des Datenschutzes im privaten Bereich zur Landesdatenschutzbeauftragten im Mittelpunkt. Wenn man sich die Entwicklung des Datenschutzes anschaut, dann stellt man fest, eigentlich hat der Datenschutz als Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat begonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich des Volkszählungsurteils Anfang der Achtzigerjahre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 1 und 2 unseres Grundgesetzes entwickelt. Es hatte sozusagen ein neues Grundrecht kreiert. Das hat darauf abgezielt, den Bürgern vor Eingriffen des Staates in seine Privatsphäre zu schützen.
Mittlerweile ist die Entwicklung weitergegangen, auch bei den technischen Möglichkeiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung. Hinzu kommt die gesamte Entwicklung, die wir beim Internet haben. Aufgrund dieser Entwicklung hat kürzlich der frühere Bundesverfassungsrichter Grimm gesagt, die Freiheit des Bürgers beim Datenschutz werde gar nicht mehr so sehr vom Staat bedroht, sondern von privaten Unternehmen. Da ist durchaus etwas dran, denn in den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich beim Staat - in den öffentlichen Behörden - eine Kultur des Datenschutzes entwickelt. Es gibt behördliche Datenschutzbeauftragte. Es kommt zwar immer wieder einmal zu Verstößen, aber dort hat sich - wie ich meine - eine gute Kultur des Datenschutzes entwickelt.
Deshalb kommt dem Bereich Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich - in der Privatwirtschaft - heute eine viel größere Bedeutung zu, als das früher der Fall war. Wenn man sich anschaut, wie sorglos manche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren
eigenen Daten gerade im Internet und sozialen Netzwerken wie Facebook oder WKW umgehen, dann muss man sagen, dass auch dadurch Gefahren drohen. Das sind aber keine Gefahren, die vom Staat oder irgendwelchen privaten Unternehmen drohen. Nein, manche Bürger gehen leider zu sorglos mit ihren eigenen Daten um. Ich glaube, deshalb ist der Satz richtig, dass zunächst einmal jeder selbst sein eigener Datenschützer ist. Jeder - das betrifft insbesondere junge Leute - muss sich überlegen, was er an privaten Daten ins Internet einstellt. Das Internet speichert diese Daten fast unbegrenzte Zeit. Es macht diese Daten einer unbegrenzten Vielzahl von Menschen zugänglich. Hunderte, Tausende, Millionen Leute können sich dann für Jahre und Jahrzehnte das anschauen, was jemand etwas zu sorglos über sich ins Internet gestellt und damit preisgegeben hat.
Aber Unternehmen haben heutzutage auch ganz andere Möglichkeiten der Datenerhebung und Datenverarbeitung als früher. Deshalb müssen wir der Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft größere Aufmerksamkeit schenken. Sie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ich glaube, deshalb ist die Zusammenführung eine konsequente Sache.
Dieses Gesetzesvorhaben heute ist ein zentrales Vorhaben der Jamaika-Landesregierung. Ich will darauf hinweisen, dass wir gerade beim privaten Datenschutz bereits eine wichtige Initiative angestoßen haben - nicht hier im Landtag, sondern im Bundesrat. Das Saarland hat gemeinsam mit Hamburg eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bundesrat angestoßen. Es geht dabei um Google Street View. Sie wissen, dass das Unternehmen Google systematisch Straßenzüge abfilmt und dann ins Internet einstellt. Das Unternehmen hat sich zwar selbst verpflichtet, bestimmten Datenschutzgesichtspunkten Rechnung zu tragen. Wir als Saarland haben aber gesagt, dass uns das nicht reicht. Wir wollen den Bürgern verbriefte Rechte geben. Deshalb haben wir im Bundesrat gemeinsam mit Hamburg eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes angestoßen. Sie ist mittlerweile Wirklichkeit.
Damit garantieren wir den Bürgerinnen und Bürgern, dass bei Google Street View Gesichter und KfzKennzeichen unkenntlich gemacht werden und dass sich das Unternehmen nicht nur freiwillig dazu verpflichtet, wenn Bürger das anmahnen, sondern dass Bürgerinnen und Bürger auch einen gesetzlich verbrieften Anspruch haben, dass ihre Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Google Street View und andere Firmen müssen ihre Filmaufnahmen öffentlich ankündigen. Hauseigentümer und Mieter haben ein Widerspruchsrecht gegen die Abbildung ihres Gebäudes. Diese Gesetzesänderung, die wir auf Bundesebene angestoßen ha
ben, zeigt, dass wir den Datenschutz im privaten Bereich besonders ernst nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zurück auf unseren Gesetzentwurf, den wir heute einbringen. Wir setzen damit einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und zwar beim Vorschlagsrecht für die Wahl der Datenschutzbeauftragten. Bislang lag dieses Vorschlagsrecht alleine bei der Landesregierung. Gewählt wurde im Landtag, aber das Vorschlagsrecht lag bei der Landesregierung. Künftig erhält der Landtag das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten. Insgesamt stärken wir die Rolle des Landtags - nicht nur beim Vorschlagsrecht für die Wahl der Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch, weil die gesamte Datenschutzaufsicht nunmehr bei der Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt wird. Die Landesdatenschutzbeauftragte untersteht ja nicht der Landesregierung, sondern sie ist beim Landtag angesiedelt. - Ich freue mich, wenn der Gesetzentwurf heute zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen wird und in den Beratungen eine intensive Diskussion darüber stattfindet. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Pro Jahr werden im Saarland 1.400 Menschen eingebürgert. 1.400 Menschen, das ist ein Dorf in der Größenordnung von Blickweiler in der
Stadt Blieskastel oder von Gronig in der Gemeinde Oberthal. 1.400 neue deutsche Staatsbürger, Menschen, die entweder ihre frühere Staatsangehörigkeit ablegen und sich für die deutsche entscheiden oder die - wie viele EU-Ausländer - ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Als Innenminister durfte ich im Rahmen von Einbürgerungsfeiern bereits zweimal Einbürgerungsurkunden überreichen. Für die Einbürgerungsbewerber sind dies bewegende Momente.
Mit dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung Ihnen heute vorlegt, wollen wir das Einbürgerungsverfahren verbessern. Bisher sind im Saarland drei Ebenen mit der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen befasst. Die erste Ebene sind die Städte und Gemeinden, die den Antrag entgegennehmen. Die zweite Ebene sind die Landkreise, wo weitere Informationen eingeholt und Bewertungen vorgenommen werden. Über den Einbürgerungsantrag entscheidet die Einbürgerungsbehörde beim Innenministerium. Im letzten Jahr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretern dieser drei unterschiedlichen Ebenen zusammengesetzt hat. Sie hat überlegt, wie wir dieses Verfahren beschleunigen und verbessern können. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher mit diesem Verfahren beschäftigt sind, Anregungen zur Verbesserung gegeben haben.
Die Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse wir gern aufgegriffen haben, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es künftig zwei Ebenen geben sollte. Wir wollen damit vor allem die Beratung der Antragsteller verbessern, denn gerade kleinere Gemeinden haben kein spezialisiertes Personal, um die Beratung in Einbürgerungsfragen, die rechtlich nicht immer ganz einfach ist, vorhalten zu können. Künftig sollen die Einbürgerungsanträge direkt bei den Landkreisen und beim Regionalverband entgegengenommen werden, wo die Einbürgerungsbewerber ausführlich beraten werden können. Die zweite Stufe bleibt die Einbürgerungsbehörde beim Innenministerium. Kreise und Innenministerium sind also künftig die beiden Ebenen, die die Einbürgerungsanträge bearbeiten. Ziel der neuen Struktur ist erstens, die Antragsentgegennahme auf die Kreise zu konzentrieren und damit die Beratungsqualität zu verbessern, wobei gleichwohl Bürgernähe erhalten werden soll, und zweitens, die Verfahrensdauer, die bisher doch relativ lang war, zu verkürzen und somit das Verfahren zu beschleunigen. Damit kommen wir auch der Empfehlung der Integrationsministerkonferenz nach, die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter zu verbessern.
Wer darf künftig die Einbürgerungsurkunden verleihen? Dies bleibt weiterhin die Aufgabe der Landkreise und des Regionalverbandes. Allerdings sind wir
dem Wunsch der Kommunen entgegengekommen, dass auch sie - in Absprache mit dem Regionalverband und den Landkreisen - Einbürgerungsurkunden aushändigen dürfen. Also unter dem Strich geht es darum, das Einbürgerungsverfahren noch effektiver und besser zu machen. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss zu verweisen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Ball aufgreifen, der der Landesregierung in der Debatte schon mehrfach zugespielt wurde, und aus Sicht der Landesregierung kurz Stellung nehmen zu dem Gesetzentwurf der LINKEN.
Eines ist in der Debatte deutlich geworden: So richtig das Ziel ist, so falsch ist der Weg, den die LINKE vorschlägt, weil er schlicht verfassungswidrig ist. Wir sind uns einig in dem Anliegen, dass wir die Ausbreitung von Spielhallen und Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten begrenzen müssen. Das ist ein einfaches, ein klares Ziel, aber die Rechtslage ist kompliziert. In diesem Zusammenhang greifen mehrere Regelungsmaterien, mehrere rechtliche Regelungskomplexe ineinander. Wir haben zum einen den Glücksspielstaatsvertrag der Länder. Zum anderen geht es um die Frage, nach welchen gewerberechtlichen Kriterien Spielhallen errichtet werden dürfen. Das war früher eine Sache des Bundes, mittlerweile ist es durch die Föderalismusreform in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, also in unsere Gesetzgebungskompetenz, übergegangen. Dann gibt es die Frage der Automatenaufstellung. Die ist wiederum in der Spielverordnung geregelt; diese ist und bleibt eine Verordnung des Bundes. Als vierten rechtlichen Regelungskreis haben wir das Vergnügungssteuergesetz, das wiederum ein Landesgesetz ist. Er regelt die Frage, nach welchen Kriterien Geldspielautomaten besteuert werden sollen. Es gibt also vier unterschiedliche Regelungskreise.
Hinzu kommt, dass an den unterschiedlichen "Baustellen" im Laufe des letzten Jahres Handlungsbedarf entstanden ist. Einmal hat der EuGH am 10. September ein Urteil gesprochen, das deutlich macht, dass der Glücksspielstaatsvertrag novellierungsbedürftig ist. Zum Zweiten läuft dieser Glücksspielstaatsvertrag ja ohnehin zum Ende des Jahres 2011 aus. Von daher sind Neuverhandlungen notwendig. In puncto Spielverordnung gibt es mittlerweile einen Evaluierungsbericht der Bundesregierung, der ergeben hat, dass der Spielerschutz durch die Regelungen der Spielverordnung nicht mehr ausreichend gegeben ist. Das heißt, diese Spielverordnung ist überarbeitungsbedürftig. Beim Thema
Vergnügungssteuer schließlich gibt es eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sagt, dass der bisherige Stückzahlmaßstab, den auch wir in unserem Landesrecht haben, verfassungswidrig ist.
Wie stellen wir uns das weitere Vorgehen vor? Wir haben zurzeit einen Gesetzentwurf in Arbeit. Wir haben die interne Anhörung durchgeführt, die externe Anhörung ist ebenfalls durchgeführt worden. Zurzeit wertet das Innenministerium diese Anhörungen aus. Die Landesregierung wird vermutlich noch im Laufe des Frühjahrs eine Novelle des jetzigen Vergnügungssteuergesetzes hier in den Landtag einbringen.
Es gibt aber weitere Themen, die uns beschäftigen werden im Zusammenhang mit Spielhallen und Geldspielautomaten, zum Beispiel die Frage, ob es zu einer einvernehmlichen Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages kommt. Zurzeit verhandeln die Länder über verschiedene Modelle, wie der Glücksspielstaatsvertrag künftig aussehen könnte. Vorgesehen ist, dass am 10. März die Ministerpräsidentenkonferenz einen Beschluss fasst. Zum anderen ist mit der Frage, ob es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag gibt, die Frage verbunden, ob man denn nicht in diesem neuen Glücksspielstaatsvertrag das direkt mitregeln kann, was jetzt neu in die Länderkompetenz gefallen ist, nämlich die Frage, nach welchen gewerberechtlichen Kriterien Spielhallen reguliert werden sollen - zum Beispiel, ob es eine Beschränkung von Spielhallen geben soll, in welchem Umfang es Sperrzeiten geben soll, inwiefern man zum Beispiel die Werbung begrenzen kann.
Wenn es gelingt, sich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verständigen, wäre es klug, diese materiellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Spielhallen in diesem Glücksspielstaatsvertrag mitzuregeln. Man muss sehen, wie die Debatte sich entwickelt. Wenn es nicht gelingt, sich in Kürze auf einen Glücksspielstaatsvertrag zu verständigen, stehen wir vor der Frage, ob wir das Ganze per Landesgesetz regeln, ob wir ein Spielhallengesetz erlassen. Kollege Hans hatte ganz richtig gesagt, wir sollten keine Insellösung anstreben, sondern zunächst einmal in der Debatte schauen, ob es gelingt, dass die 16 Länder sich auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen. Nur wenn das nicht gelingen sollte, müssten wir ein völlig eigenes saarländisches Gesetz erlassen.
Dritter Punkt ist das Thema Spielverordnung des Bundes. Die ist überarbeitungsbedürftig, auch da wird im Laufe des Jahres eine Novelle vorgelegt werden. Deshalb ist es, glaube ich, klug, dass wir das Ganze verknüpfen mit der Debatte um die Novelle des Vergnügungssteuergesetzes, wenn von
den verschiedenen Enden her die Neuregelungen auf dem Tisch liegen. Dann kann die Debatte im Zusammenhang geführt werden.
Es ist bereits mehrfach ausgeführt worden, deshalb will ich das nicht mehr vertiefen: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2009 ein Urteil gesprochen zum hamburgischen Spielgerätesteuergesetz. Es hat aber ganz deutlich gemacht, dass es sich nicht nur auf Hamburger Recht bezieht, sondern dass dieses Urteil anwendbar ist auf weitere Landesgesetze, auch auf unseres. Wir haben bisher den Stückzahlmaßstab, das heißt eine pauschale Besteuerung von Geldspielautomaten, sei es in Spielhallen oder außerhalb. Diese pauschale Besteuerung ist verfassungswidrig, weil die Technik sich weiterentwickelt hat. Mittlerweile gibt es manipulationssichere Zählwerke. Das heißt, mittlerweile kann man das Einspielergebnis eines einzelnen Automaten sicher feststellen. Damit müssen wir einen neuen Besteuerungsmaßstab anlegen, nämlich eine prozentuale Besteuerung des jeweiligen Einspielergebnisses. Diese prozentuale Besteuerung werden wir Ihnen in dem angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vorschlagen. Dabei werden wir unterscheiden nach Geldspielautomaten in Spielhallen und außerhalb von Spielhallen.
Wir werden uns also im Laufe des Jahres mit diesem Thema eingehend beschäftigen. Ich denke, wir werden dann zu guten und angemessenen Regelungen kommen, die dem Ziel dienen, das Sich-Ausbreiten von Spielhallen und Geldspielautomaten einzudämmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, künftig eine Doppelalimentation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu vermeiden. Es geht um saarländische Europaabgeordnete, denen einerseits eine Abgeordnetenentschädigung als
Europaabgeordnete zusteht und die auf der anderen Seite gleichzeitig einen Versorgungsanspruch als frühere saarländische Minister oder als frühere saarländische Beamte haben.