Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir bringen damit auch eine gesellschaftliche Werteentscheidung zum Ausdruck. Ich will hier gewiss kein Zerrbild der gesellschaftlichen Lage zeichnen. Viel hat sich für Homosexuelle verbessert. Viele können ihren Alltag und ihre Partnerschaft nicht nur rechtlich geschützt, sondern auch respektiert und akzeptiert leben.
Dennoch ist diese gesellschaftliche Entwicklung keine einhellige und bis heute auch nicht ohne Rückschläge. Es gibt immer noch Übergriffe auf Homosexuelle, es gibt immer noch Homophobie. Die Suizidrate homosexueller Jugendlicher ist immer noch erheblich höher als unter anderen gleichaltrigen. Noch immer ist das Wort „schwul“ das meistgebrauchte Schimpfwort von Jugendlichen auf den Schulhöfen. Noch immer gibt es Benachteiligungen und Vorurteile, auch wenn sie rückläufig sind.
Wie gesagt, ich will kein Zerrbild zeichnen. Zu keiner Zeit konnten Homosexuelle und Transgender freier und offener leben als heute. Nirgends können sie dies freier als in der westlichen Welt. Dass in vielen arabischen und afrikanischen Staaten immer noch hohe Strafen auf Homosexualität stehen und beispielsweise im Iran oder in Saudi-Arabien die Todesstrafe durch Steinigung droht, ist heute noch eine erschreckende Wirklichkeit. Gerade deshalb ist es gut, wenn wir unsere Werteentscheidung klar zum Ausdruck bringen und wenn wir die gesell
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Ihnen vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Beamtenbesoldungsrecht. Dieses Thema war 2008, als das Landesrecht angepasst wurde, offen geblieben. Ich habe schon damals gesagt, dass diese Frage nicht für alle Zeit entschieden sein muss und somit eine spätere Überprüfung nicht ausgeschlossen ist. Wir waren damals mit anderen noch die ersten auf Landesebene, die in vielen wichtigen Fragen, zum Beispiel bei der Hinterbliebenenversorgung, gleichgestellt haben. Mittlerweile sind uns viele gefolgt, auch der Bund. Bezüglich der Versorgungswerke haben wir letztlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die inzwischen besteht, vorweggenommen.
Ich habe schon damals gesagt: Wenn uns andere Länder oder der Bund folgen, werden wir auch Änderungen beim Verheiratetenzuschlag vornehmen. Dies ist nun der Fall. Die Rechtsprechung hat sich im Übrigen auch zu diesem Punkt geändert und ist nun eindeutig, daher auch das rückwirkende Inkrafttreten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist klar, keine Verfassungsänderung und auch keine Gesetzesänderung alleine ändern gesellschaftliche Wirklichkeit. Wir wollen aber, dass unsere Verfassung eine klare Entscheidung für eine tolerante und akzeptierende Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche Ergänzung mittlerweile gesellschaftlichen Konsens wiedergibt. Sie wird auch Bestätigung für diejenigen sein, die sich gegen Benachteiligungen einsetzen, und sie wird ein Zeichen für Respekt und Anerkennung sein.
Nicht alle Entwicklungen verlaufen gerade. Meinungen ändern sich, jeder entwickelt sich fort. Dies gilt für Menschen, auch für Parteien, auch für die CDU. Ich habe eben Hanna-Renate Laurien zitiert. In einem Interview im Jahre 1983 hat sie sich noch heftig dagegen verwahrt, dass man dieses Thema auch nur ansatzweise in Schulen ansprechen könnte. Das sei ja nun wirklich keine erstrebenswerte Lebensform, die man Schülern auf irgendeine Weise erklären sollte. Man sollte auch nicht unbedingt über eine bestimmte Opfergruppe im Nationalsozialismus sprechen. Sie hat ihre Meinung geändert. Später hat sie sich für dieses Mahnmal eingesetzt und sie hat damals auch bewusst gesagt, dass sie in ihrem Umfeld dafür wirbt, für mehr Akzeptanz zu sorgen und Homosexualität als das anzusehen, was sie ist, nämlich schicksalhafte Prägung.
Parteien sind letztlich auch nur Spiegelbild unserer Gesellschaft und der gesellschaftlichen Entwick
lungen. Wichtig ist mir aber heute, dass wir diese Entwicklungen nun im Konsens zum Abschluss bringen können. Deshalb bitte ich Sie alle herzlich um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute durch die Erhebung des Diskriminierungsschutzes für Lesben und Schwule in den Verfassungsrang deutlich machen, dass der Respekt vor der Würde aller Menschen, auch der von Schwulen und Lesben, bei uns in der Tat Verfassungsrang hat. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollten das schon 1998. In der damaligen Enquetekommission „Verfassung“ haben wir vorgeschlagen, Art. 12 Abs. 3 um die Formulierung „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Damals - Herr Schmitt hat es eben deutlich gemacht - war es schier undenkbar, so etwas im Landtag mit einer verfassungsändernden Mehrheit durchzubekommen.
Eine lange Wegstrecke liegt jetzt hinter uns, fast 13 Jahre. Es werden heute keine dubiosen Argumente mehr vorgeschoben, um das Ganze zu verhindern. Das ist gut so. Wir freuen uns vor allem, dass es möglich ist, dass heute das ganze Haus für diese Verfassungsänderung steht. Alle Fraktionen im saarländischen Landtag sind sich einig. Wir wollen damit ein ganz starkes Zeichen der Akzeptanz und der Toleranz setzen. Es geht überhaupt nicht darum, dass sich heute irgendjemand einen Orden an die Brust heften will, sondern wir sagen, es geht um den Schutz, es geht um den Respekt und die Akzeptanz von Schwulen, Lesben und Transgendern.
Dieses ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist ein deutliches Bekenntnis des saarländischen Gesetzgebers, mit dem wir erreichen wollen, dass Lesben und Schwule nach ihren Vorstellungen und ohne Diskriminierung leben können. Wir wollen vor allen Dingen, dass Menschen es leichter haben, mit ihrer sexuellen Identität offen umzugehen. Es ist wichtig, dass wir in unserer Verfassung endlich zum Ausdruck bringen, dass Lesben und Schwule Bürgerinnen und Bürger wie wir alle im Lande sind - mit gleichen Rechten, mit gleichen Pflichten und ohne jeglichen Abstand. Dies gebieten Respekt und Würde, wie es unsere Verfassung vorsieht.
Es freut uns ebenfalls - Herr Schmitt, Sie haben es deutlich gemacht -, dass die Diskriminierung von saarländischen verpartnerten Beamtinnen und Beamten nun auch endlich beendet wird, dass der Widerstand, der 2008 noch offen formuliert wurde, beigelegt ist. Ich freue mich auch, dass wir alle hier die Anpassung rückwirkend vornehmen und damit die Entscheidung von 2008 korrigieren. Das ist konsequent.
Meine Damen und Herren, Herr Schmitt hat auch schon deutlich gemacht, all diese Verbesserungen in der Lesben- und Schwulenpolitik bedeuten nicht, dass die Emanzipationsarbeit damit abgeschlossen wäre. Nach wie vor ist die völlige Gleichstellung noch nicht erreicht, und nach wie vor erfahren Schwule und Lesben Ausgrenzung und Ablehnung. Nach wie vor werden bei uns, auch im Saarland, noch jeder siebte schwule Mann und jede zehnte lesbische Frau Opfer von Gewalt. In Zeiten, in denen es auf Schulhöfen, Fußballplätzen und in Handballhallen noch als „in“ gilt zu sagen „Das ist doch schwul“, in Zeiten, wo schwul noch immer das größte Schimpfwort überhaupt ist, in solchen Zeiten brauchen wir solche Zeichen, wie sie heute gesetzt werden: Dass wir alle ausdrücklich zur Vielfalt der sexuellen Orientierung stehen und dass wir das Ziel haben, das Klima des Respekts und der Toleranz im Saarland zu verankern.
Wenn wir das tun wollen, brauchen wir aber auch eine Überarbeitung der Lehrpläne, um Homosexualität und Homophobie im Unterreicht so zu behandeln, dass ein diskriminierungsfreies Umfeld für lesbische und schwule Jugendliche geschaffen wird. Im Saarland ist das auch kein Luxus. Die Sexualrichtlinien sind zum letzten Mal im Jahr 1990 überarbeitet worden. Mithin sind weitreichende gesellschaftliche Veränderungen der letzten 20 Jahre überhaupt noch nicht berücksichtigt. Wir brauchen also eine Anpassung an die Lebenswelt heranwachsender Jugendlicher. In Schulen, in Jugendzentren muss mit der Aufklärungsarbeit begonnen werden, damit es aufhört mit diesen Schimpfwörtern. Wir wollen, dass Homophobie genauso wie Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben. Projekte wie „Schule gegen Homophobie - Schule der Vielfalt“, die in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein schon lange praktiziert werden, würden auch dem Saarland gut anstehen.
Akzeptanz kultureller und sexueller Vielfalt lässt sich nicht verordnen. Es bedarf vielmehr des engagierten Wirkens aller Teile der Gesellschaft. Wir als Landtag haben hier Vorbildfunktion. Deshalb ist heute ein richtig guter Tag für uns alle. Wir haben mit der vorliegenden Verfassungsänderung einen großen Schritt hin zu einem Klima des Respekts, der Wertschätzung und der Vielfalt getan. Alles andere wird sich auch noch ergeben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich spreche hier im Sinne aller. Es ist wichtig, dass heute dieses starke Signal gemeinsam aus dem Parlament heraus von uns allen getragen wird. Es geht um eine Klarstellung in der Verfassung. Ich meine, es ist ein klares Bekenntnis für mehr Toleranz und für mehr Rechte für Schwule und Lesben.
Dafür haben wir in vielen Podiumsdiskussionen im Rahmen des CSD oft gemeinsam gekämpft, das möchte ich auch nicht missen. Ich kann an der Stelle nur sagen, den Reden des Kollegen Schmitt und der Kollegin Ries ist eigentlich wenig hinzuzufügen, ich kann mich namens meiner Fraktion dem Gesagten voll anschließen.
Wir wissen, dass wir heute wichtige Schritte in die richtige Richtung machen, aber wir erreichen noch nicht alle Köpfe, um Diskriminierung vollumfänglich zu beseitigen. Wenn wir uns viele Lebensbereiche oder Rechtsgebiete anschauen, ist es noch ein langer Weg, bis wir eine umfassende Gleichstellung im Steuer-, Sozial-, Sorge- und Adoptionsrecht erreicht haben. Das ist ein weiter Weg. Ich glaube, wir werden nicht alles landespolitisch regeln können. Auch hier ist völlig klar, dass das nicht gehen wird. Aber hier muss man schauen, was über Bundesratsinitiativen aus dem Parlament heraus auf den Weg gebracht werden kann.
Ein wichtiger Punkt ist eben gesagt worden. Die Diskriminierung wird schon im frühen Kindesalter in den Schulen salonfähig gemacht. Ich glaube, das muss eine Querschnittsaufgabe in den Schulen werden, und zwar in puncto Änderung von Lehrplänen und der Festlegung von Lehr- und Lerninhalten, um die Diskriminierung auch dort zu beseitigen. So soll für Toleranz und Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensformen schon in der Schule und auf dem Sportplatz gesorgt werden. Auch das wurde schon richtig gesagt. Es ist eine Tatsache, dass auch da viel zu viel als salonfähig kommuniziert wird, was einfach diskriminierend ist. Wir müssen alle gemeinsam an einem Strang ziehen, damit sich hier etwas ändert.
Es geht auch darum, die richtigen politischen Signale zu setzen. Herr Schmitt, Sie haben das vorhin gesagt. Es geht um eine umfassende Rehabilitierung und eine Entschädigung der Opfer des § 175 StGB zu langen Gefängnisstrafen verurteilte Schwule. Wir als LINKE haben im Bundestag als erste Partei entsprechende Anträge gestellt und diese Rehabilitie
rung gefordert. Das wurde damals noch abgelehnt. Aber ich glaube, auch hier sind wir auf einem besseren Weg als noch vor einigen Jahren.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir heute gemeinsam so weit gekommen sind. Ich denke, dass wir weiter für mehr Initiativen in diesem Sinn streiten können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorgelegte Gesetzentwurf zur Gleichstellung zeigt deutlich, dass wir seit der Schaffung der saarländischen Verfassung eine große gesellschaftliche Entwicklung vollzogen haben. Die Verfassungsväter wollten durch das Diskriminierungsverbot die Abgrenzung zum Nationalsozialismus deutlich hervorheben. Die Aufnahme des Verbotes mit den Persönlichkeitsmerkmalen Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft zeigten diese historische Komponente besonders deutlich. Unverkennbar handelt es sich um Persönlichkeitsmerkmale von Menschen, die unter Verfolgung und Ausgrenzung im Dritten Reich gelitten haben. Aufgrund der historischen Aufarbeitung der Schreckensherrschaft Hitlers und des wachsenden gesellschaftlichen Unrechtsbewusstseins den Opfern gegenüber wurde das Gesetz ergänzt. So wurde 1994 im Rahmen einer Verfassungsreform die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Grundgesetz verankert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns Liberale ist dies heute ein denkwürdiger Augenblick in zweierlei Hinsicht. Wir stellen mit dieser Verfassungsänderung das Merkmal sexuelle Identität neben die Persönlichkeitsmerkmale Rasse, Herkunft, religiöse und politische Anschauung. Dadurch zollen wir allen Homosexuellen, die unter der Nazidiktatur gelitten haben und verfolgt wurden, den gleichen Respekt wie allen anderen Opfern. Wir verpflichten uns gesetzlich, darauf zu achten, dass Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Zum anderen zeigen wir, dass sich das gesellschaftliche Bewusstsein diesbezüglich verändert und weiterentwickelt hat. Heute, im Jahr 2011, ist es möglich, einen politischen und gesellschaftlichen Konsens über die Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen zu formulieren.
Der Gesellschaftsprozess der Anerkennung von unterschiedlichen sexuellen Identitäten hat für große Diskussionen gesorgt und ist immer noch nicht beendet. So wurde ich wie auch viele meiner Kollegen in den letzten Tagen von Bürgern angesprochen. Ich
möchte auf diese geäußerten Bedenken eingehen, aber auch klarstellen, dass wir durch eine Gleichstellung aufgrund sexueller Identität - ich betone dies - nicht die sexuellen Aktivitäten von Pädophilen legalisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, diese Stimmen aus der Bevölkerung zeigen deutlich die weiterhin geführte gesellschaftliche Diskussion. Dennoch ist die Akzeptanz in den vergangenen Jahrzehnten stetig gewachsen, sodass der gesamte saarländische Landtag über Parteigrenzen hinweg heute politisch für die gesellschaftliche Gleichstellung eintreten kann. Darauf sind wir Liberale besonders stolz.
Meine Damen und Herren, und doch ist unsere Aufgabe mit dieser Verfassungsänderung nicht erledigt. Papier ist bekanntermaßen geduldig. Es ist uns wichtig, dass wir es schaffen, nicht nur den Verfassungstext zu ändern. Uns ist es wichtig, auch das Denken in den Köpfen der Menschen weiter zu verändern.
Die saarländische Landesregierung ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Durch die Änderung des saarländischen Besoldungsgesetzes wird die Regierung dieser Verantwortung gerecht. Verantwortungsvoll zeigen wir den Saarländern, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität wie auch im Allgemeinen im Saarland keinen Platz hat. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vonseiten meiner Vorredner ist schon zum Ausdruck gebracht worden, dass wir heute im Saarland durchaus Rechtsgeschichte schreiben. Diese Forderung nach Ausweitung des Grundrechtsschutzes für Schwule, Lesben und Transgender ist auf Bundesebene entstanden, nämlich die Forderung, die drei Gruppen gleichzumachen, so wie wir GRÜNE das ausdrücken.
Während es auf Bundesebene durchaus noch Widerstände gibt, schaffen wir es als Landtag des Saarlandes, so etwas in unserer Verfassung zu verankern. Ich hoffe sehr, es ist ein Impuls, damit sich diese Ausweitung irgendwann auch auf das Grundgesetz beziehen wird. Es ist ganz wichtig, dass wir dieses Signal gemeinsam aussenden. Ich denke, bei dem Schutz vor Diskriminierung geht es um einen
Kernbestand von Menschenrechtspolitik. Ich erachte das ausdrücklich so. Es geht darum, dies vonseiten des Verfassungsgesetzgebers und vonseiten des einfachen Gesetzgebers klarzustellen. Es geht auch darum, Teilhabe und Zugangsgerechtigkeit sicherzustellen.
Dieser volle Grundrechtsschutz ist ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung. Es ist absolut notwendig, denn Lesben, Schwule, Transgender und andere haben heute noch mit Anfeindungen zu leben. Sie haben mit Übergriffen zu leben; sie sind Benachteiligungen ausgesetzt. Von daher ist es wichtig, dass wir diese klare Maßgabe für alle Verfassungsorgane setzen. Ich glaube, es ist erforderlich, deutlich zu machen, dass dies auch die europäische Grundrechtscharta enthält, die seit dem 01.12.2009 mit dem Lissabonner Vertrag Bestandteil unseres Rechtswesens ist.
Vorhin in der Diskussion ist deutlich geworden, entweder ist es eine Selbstverständlichkeit, die wir hier nachvollziehen, oder es besteht die Notwendigkeit, dass wir dies tun. Ich denke, so unterschiedlich wie es vielleicht Einzelne sehen, ist es auf jeden Fall ein ganz deutliches Achtungszeichen unserer Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass es zu einer stärkeren Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf die weiter bestehende Diskriminierung und Stigmatisierung führt und mehr Akzeptanz fördert.