Das ist nicht nur eine Forderung an die Politik, Kollege Roth, sondern - ich bin ebenfalls Gewerkschaftsmitglied - das ist eine Forderung an uns Gewerkschaften! Die Gewerkschaften können nicht immer hinnehmen, dass die Belegschaften erpresst werden, Lohneinbußen hier, Lohneinbußen da, Geld auf den Tisch legen, ohne etwas dafür zu bekommen. Das ist doch das Neue, was wir hier verlangen! Deshalb fordern wir an dieser Stelle Belegschaftsbeteiligungen.
Ich hatte eben gesagt, die Debatte bereitet Vergnügen. Zwei FDP-Politiker haben sich geäußert und einer, der Kollege Schmitt, hat sich auf die Freiburger Thesen berufen. Nur, die muss man dann tatsächlich einmal lesen!
Die Freiburger Thesen sagen etwas ganz anderes als das, was Sie hier vorgetragen haben. In den Freiburger Thesen hat der damalige Generalsekretär der FDP, Karl-Hermann Flach, der leider viel zu früh verstorben ist, darauf hingewiesen, dass die jetzige Form des Wirtschaftens freiheitsgefährdend ist. Ihm ging es bei der Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligung um die Freiheit! Er wies darauf hin, dass das Problem der gegenwärtigen Wirtschaftsordnung - und das ist ja gerade aktuell - darin besteht, dass die Gewinne von Unternehmen, die ja von allen erwirtschaftet werden, reinvestiert werden, und dass der Zuwachs des Vermögens, der reinvestiert wird, allein einer Familie oder einem Gründer gehört. In diesem ständigen Wachstum des Vermögens Einzelner durch die Arbeit aller sah er einen freiheitsgefährdenden Tatbestand!
wirtschaft gesprochen. Dann können Sie nicht übersehen, dass dieser Sachverhalt, ergänzt um das Treiben von Finanzinvestoren, die soziale Marktwirtschaft zerfleddert hat. Wir haben mittlerweile eine Marktwirtschaft, in der immer mehr Arbeitsverhältnisse prekär werden. Das ist das Thema, das die LINKE hier setzen muss.
Diese prekären Arbeitsplätze werden gerade dann eingerichtet, wenn die Belegschaft wehrlos irgendwelchen Investoren gegenübersteht. Deshalb ist das, was der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN vorgetragen hat, völlig unbefriedigend. Er sagte, Landesbeteiligung ist ein Problem. Ja, sicher! Er sagte, Belegschaftsbeteiligung ist ein Problem. Ja, sicher! Aber Sie haben keine Antwort auf die Frage gegeben, wie Sie die Standortinteressen längerfristig durchsetzen wollen, Herr Ulrich. Wenn Sie ein besseres Konzept haben, dann tragen Sie es bitte hier vor. Es gibt zwei Instrumente, erstens die Belegschaftsbeteiligung - das haben Sie richtig zitiert, Herr Kollege Hartmann - - Ich weiß übrigens hinterher immer noch, was ich gesagt habe, weil ich in der Regel frei spreche, ich muss nichts ablesen. Es ging damals um Opel, wir wollten keinerlei Staatsbeteiligung, wir wollten Belegschaftsbeteiligung. Wenn dies nicht möglich ist, besteht bei manchen die Bereitschaft, auf Staatsbeteiligung zurückzugreifen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man wirklich eine soziale Marktwirtschaft will, wenn man sich wirklich dem Thema der Freiheit verbunden fühlt - ich definiere den Begriff Freiheit einmal für uns: Freiheit ist das Recht eines jeden Menschen, seine Existenz selbst zu bestimmen -, wenn man dieses Recht ernst nehmen will, muss man das dann auch in das Wirtschaftsleben übertragen, und dann heißt es nun einmal: Belegschaftsbeteiligung! Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute Morgen das Thema SaarGummi noch einmal aufgreifen, um von hier aus erneut positive Signale in den Hochwaldraum auszusenden. Ich erinnere mich noch gut an unsere Debatte, in der wir uns im saarländischen Landtag einmütig hinter dieses Unternehmen gestellt haben. Das war mit Sicherheit ein gutes Signal gegen die eben angesprochene Politikverdrossenheit, damit die Menschen wieder den Glauben in die Politik bekommen, vor allem die betroffenen Famili
Ich freue mich über den Einsatz der Landesregierung, die sich von Anfang an mit vollem Engagement um die Standortsicherung dieses Betriebes gekümmert hat. Das möchte ich hier noch einmal betonen. Durch dieses Engagement und durch die Anwesenheit der Abgeordneten vor Ort entwickelt sich das Ganze für meine Begriffe in eine gute Richtung, zum Wohle der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. An dieser Stelle sei es mir gestattet, der Landesregierung ein herzliches Dankeschön zu sagen, dem Wirtschaftsminister, dem Staatssekretär und natürlich unserem Ministerpräsidenten, der sich in dieser Sache sehr engagiert hat.
Es wird immer von Instrumentarien gesprochen bei den Fragen: Wie können wir Standortsicherung gewährleisten? Wie gelingt es uns, die in Not geratenen Betriebe in eine gute Entwicklung zu führen? Alles, was dieser Landesregierung möglich war, ist auch gemacht worden, alle Instrumentarien sind eingesetzt worden. Ich erinnere an die Bürgschaft. Wie sind wir als CDU-Fraktion beschimpft worden, weil wir diese Bürgschaft als sinnvoll und als geeignetes Instrument angesehen haben. Nein, hat die Opposition immer wieder gesagt, das ist nicht richtig, diese Bürgschaft ist zu Unrecht gewährt worden. Nach Meinung der Opposition hätte man das an die Arbeitsplatzgarantie knüpfen müssen. Es wurde einfach ignoriert, dass das nicht geht, dass das EURecht dem widerspricht. Wir müssen im Ergebnis festhalten, es war gut, es war eine gute Lösung, dieses Instrument der Bürgschaft bei SaarGummi einzusetzen. Ich weiß nicht, ob wir uns heute noch über einen Standort SaarGummi in Büschfeld unterhalten würden, wenn diese Bürgschaft nicht geflossen wäre!
Vor diesem Hintergrund möchte ich auf die einzelnen Schwerpunkte eingehen, die heute Morgen diskutiert worden sind. Es ist eben vielfach angesprochen worden, die Belegschaft in Büschfeld - das wissen diejenigen, die vor Ort waren - ist das Kapital der Unternehmen, die dieses Werk fortführen werden. Etwas Besseres kann einem Investor nicht passieren, als einen solchen Betrieb wie SaarGummi mit diesem Bestand an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu übernehmen. Die Menschen, die dort arbeiten, sehen dieses Unternehmen als ihr eigenes an. Wir brauchen nicht unbedingt ein Reglement, damit sich die Mitarbeiter beteiligen. Das brauchen die Mitarbeiter von SaarGummi mit Sicherheit nicht, sie sind mit Herzblut bei ihrer Arbeit und bei ihrem Arbeitgeber. Das ist die Lösung für eine Standortsicherung für Büschfeld, das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen!
Natürlich kann man sich überlegen, ob die Belegschaft sich in irgendeiner Art und Weise beteiligen will. Das sollten wir aber den Menschen vor Ort in die Hände legen und ihnen überlassen, wie sie sich entscheiden. Was bringt es dem Standort Büschfeld, wenn der Staat als strategischer Investor auftritt? Aus meiner Sicht ist das nicht zielführend. Jeder weiß, der Staat schafft nicht die Arbeitsplätze. Der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Arbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus, denke ich, sollte sich der Staat als Unternehmer aus der Wirtschaftspolitik heraushalten. Wer den Menschen suggeriert, Herr Lafontaine, dass der Weg in die Staatswirtschaft das Allheilmittel ist, um Standorte zu sichern, der irrt.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Es ist unfair, das den betroffenen Menschen so zu suggerieren. Der Staat ist der schlechteste Unternehmer, wir werden diesen Weg nicht gehen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur noch zwei Sätze zu dem sagen, was Sie ausgeführt haben, Herr Kollege Lafontaine. Sie bauen hier einen Gegensatz auf, der gar nicht da ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind umfänglich involviert, sie sind an allem beteiligt. Sie sind im Gläubigerausschuss. Sie sind diejenigen, die mit aussuchen, wer am Ende der Investor ist. Sie sind diejenigen, die den ganzen Prozess als solchen mit begleiten. Sie sind im intensiven Austausch nicht nur mit den Insolvenzverwaltern, sondern auch mit uns als Landesregierung, mit den Banken und mit den Originalherstellern. Vor diesem Hintergrund muss man noch einmal sagen: Sie haben alle Chancen. Es geht aber nicht, dass Anteile verschenkt werden und es dadurch zu einer Enteignung der Gläubiger kommt. Deswegen habe ich noch einmal die herzliche Bitte, nicht etwas aufzubauen, was gar nicht vorhanden ist. Wenn sich die Mitarbeiter zusätzlich am Unternehmen - auch finanziell - beteiligen wollen, so steht es ihnen offen. Diese Landesregierung ist bereit, auch diesen Weg zu unterstützen. - Herzlichen Dank.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes (Drucksache 14/401 - neu)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Fraktionen legen heute gemeinsam dem saarländischen Landtag zwei Gesetzentwürfe vor. Der erste Gesetzentwurf befasst sich mit einer Ergänzung der saarländischen Landesverfassung. Er schlägt vor, Artikel 12, der die Gleichheit vor dem Gesetz regelt, im Absatz 3, der die besonderen Diskriminierungsverbote enthält, um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weder die Begrifflichkeit noch der Inhalt dessen, was wir heute vorschlagen, sind in der deutschen oder in der europäischen Rechtstradition neu. Das Bundesverfassungsgericht leitet den Schutz der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung unmittelbar aus der Persönlichkeitsentfaltung und dem Schutz der Menschenwürde ab. Ich darf das höchste deutsche Gericht zitieren: „In Artikel 1 Grundgesetz wird die Würde des Menschen geschützt, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird. Dabei bietet Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz als Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung in Verbindung mit der Menschenwürde der engeren persönlichen Lebenssphäre Schutz, zu der auch der intime Sexualbereich gehört, der die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen und damit das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst.“
senden Schutz vor Ungleichbehandlung ab. In seinem Urteil vom 07. Juli 2009 formuliert es: „Die Anforderungen bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind umso strenger, je größer die Gefahr ist, dass eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG vergleichbar sind, zur Diskriminierung einer Minderheit führt. Das ist bei der sexuellen Orientierung der Fall“. Das Gericht verweist auch auf die Rechtsentwicklung im Europarecht. Sowohl Artikel 13 EG-Vertrag wie auch Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beziehen die sexuelle Ausrichtung in den Kreis der Diskriminierungsverbote mit ein.
Auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden für Unterscheidungen, die sich auf die sexuelle Orientierung gründen, genauso ernstliche Gründe als Rechtfertigung gefordert wie für solche, die sich auf das Geschlecht beziehen. Dabei hat sich in der deutschen Rechtssprache der Begriff der sexuellen Identität eingebürgert - so zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz, im Beamtengesetz, im AGG, aber auch in zahlreichen saarländischen Gesetzen -, der aber inhaltlich komplett dasselbe meint wie der der Orientierung. Auch in den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen hat der Begriff Aufnahme gefunden ebenso wie in vielen modernen europäischen und amerikanischen Verfassungen. Er ist klar und eindeutig definiert.
Nun ist Kritikern dahingehend recht zu geben, dass wir mit einer Ergänzung der saarländischen Landesverfassung weder etwas Neues schaffen würden noch einen umfassenderen Schutz gewähren würden, als ihn das Grundgesetz und die europäische Rechtsordnung ohnehin jetzt schon gewährt. Dennoch halte ich es für gerechtfertigt, dass wir in der Landesverfassung eine Klarstellung einfügen, und zwar aus mehreren Gründen.
Da die europäische Rechtsentwicklung und die Auslegung der deutschen Grundrechte einen Schutz gewähren, finde ich es richtig, dass man diesen dann auch deutlich und wörtlich zum Ausdruck bringt. Der Gleichheitsartikel der saarländischen Landesverfassung wie der des Grundgesetzes sind ja bereits geändert worden. So hat man vor Jahren den Schutz von Behinderten vor Benachteiligungen ausdrücklich hineingeschrieben. Im Lichte moderner Verfassungsentwicklungen sollte man klar zum Ausdruck bringen, was man meint. Dies auch im Hinblick darauf, dass diese Tradition leider keine ungebrochene ist.
Der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes wie der saarländischen Verfassung kann nur im Lichte der historischen Erfahrungen richtig verstanden werden.
Er ist eine Reaktion der Verfassungsmütter und -väter auf Verfemung, Verfolgung und Ermordung bestimmter Gruppen in der Zeit des Nationalsozialismus. Damals wurden Menschen wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Volkszugehörigkeit verfolgt. Der Gleichheitsartikel ist Ergebnis ganz konkreter Erfahrungen. Das Merkmal Rasse ist nur vor dem Hintergrund der Rassenideologie der Nazis zu verstehen und das Merkmal Heimat beruht auf der Erfahrung der vielen Heimatvertriebenen der Nachkriegszeit. Die Aufzählung dieser Gruppen ist deshalb zu Recht erfolgt. Es fehlt allerdings eine Gruppe, nachdem man die Behinderten 1994 aufgenommen hat. Das ist die Gruppe, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und ermordet wurde. Ihre Rehabilitierung erfolgte erst im Jahre 2002.
Hanna-Renate Laurien, die verstorbene streitbare CDU-Politikerin, die sich mit Vehemenz für ein Mahnmal für die verfolgten Homosexuellen eingesetzt hat, tat dies mit den Worten: „Wir dürfen die Opfer des Terrors nicht in Güteklassen einteilen. Gott hat jedem Menschen die gleiche Würde gegeben.“
Dass aber in der unmittelbaren Nachkriegszeit der Schutz derjenigen, die aufgrund ihrer Identität oder Orientierung benachteiligt wurden, nicht aufgenommen wurde, hatte seinen düsteren Grund. Weder von den Besatzungsmächten noch vom deutschen Gesetzgeber wurden die Strafbestimmungen gegen schwule Männer aufgehoben. Der § 175 blieb in der durch die Nazis verschärften Fassung bestehen, und zwar in West wie in Ost. Es gibt Erfahrungen von KZ-Überlebenden, die aufgrund ihrer Homosexualität in den entsprechenden Einrichtungen saßen, die sich kurz darauf wieder in den Zuchthäusern Nachkriegsdeutschlands wiederfanden und aufgrund desselben Paragrafen erneut verurteilt wurden.
Noch 1957 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den § 175 ab und hielt ihn für vereinbar mit dem deutschen Grundgesetz. Wir hatten bis 1969 100.000 Verfahren nach § 175, davon 50.000 Verurteilungen. Das waren alleine in Westdeutschland mehr als in der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik zusammen. Erst 1969, zurzeit der ersten Großen Koalition, wurden dann einvernehmliche sexuelle Handlungen gleichgeschlechtlicher Erwachsener straffrei. 1971 wurde der Paragraf weiter entschärft und die letzten Überreste des § 175 mit unterschiedlichen Schutzaltersgrenzen wurden erst 1993 durch eine übergroße interfraktionelle Mehrheit im Bundestag beseitigt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, viel hat sich seither geändert. Sowohl die rechtliche wie die gesellschaftliche Situation von Schwulen und Lesben ist heute eine grundlegend andere. Der Bundestag hat 2002 nicht nur die Opfer aus der Nazizeit rehabilitiert, er hat auch erklärt, dass die Verurteilun
gen in der Nachkriegszeit die Betroffenen in ihrer Menschenwürde verletzt haben, und hat eine kollektive Entschuldigung ausgesprochen. Gleichgeschlechtlich liebende Menschen können heute nicht nur unbehelligt vom Strafrecht leben, sondern sie stehen unter dem Schutz der Rechtsordnung.
Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Betroffenen in ihrer Identität, wie sie heute besteht, habe ich eben schon geschildert. Es gibt eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Menschen gleichen Geschlechts können unter dem Schutz der Rechtsordnung ihre Partnerschaft leben. Ja, das Bundesverfassungsgericht billigt diesen Partnerschaften sogar ein Recht auf Gleichbehandlung zu. Dies ist eine der neuesten Rechtsentwicklungen. Wenn sich aber solche grundlegenden Änderungen in unserem Rechtsund Grundrechtsverständnis vollzogen haben, und mag auch ein Rückfall in Werteentscheidungen von Gerichten wie 1957 unmöglich erscheinen, so hat es dennoch alle Berechtigung, dass wir die heutigen Werteentscheidungen, wie sie heute in unserer Rechtsordnung gelten, auch klar in unserer Landesverfassung zum Ausdruck bringen. Es macht keinen Sinn, dies nur der Auslegung von Gerichten zu überlassen, und schon gar nicht, nur auf europäische Rechtstraditionen zu verweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir bringen damit auch eine gesellschaftliche Werteentscheidung zum Ausdruck. Ich will hier gewiss kein Zerrbild der gesellschaftlichen Lage zeichnen. Viel hat sich für Homosexuelle verbessert. Viele können ihren Alltag und ihre Partnerschaft nicht nur rechtlich geschützt, sondern auch respektiert und akzeptiert leben.