Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Die gesetzliche Grundlage für die Regulierung des Strommarktes bildet heute das Energiewirtschaftsgesetz, welches die nationale Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas darstellt und die Liberalisierung im Energiebereich sowie die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen weiter vorantreiben soll. Das Gesetz sieht - insofern ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht ganz zutreffend - in den Paragrafen 6 ff. einerseits bereits vor, dass die Betreiber der Netzinfrastruktur von den Stromerzeugern im Rahmen des sogenannten Unbundlings getrennt sein müssen. Dem ist mit der gesellschaftsrechtlichen Trennung von Netzbetreibern und Energieunternehmen und der Überwachung durch die Bundesnetzagentur Rechnung getragen worden. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber bei ihrer Preisbildung der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterworfen. So wird die Preisbildung durch Anreizmechanismen reguliert. Gerade damit wird versucht, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Dabei hat die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es zu einer Entflechtung zwischen Energieherstellern einerseits und Netzbetreibern andererseits kommt. Gleichzeitig soll sie dafür sorgen, dass der Netzzugang für alle Unternehmen zu fairen Preisen möglich ist, ohne dass Nutzungsentgelte einen fairen Wettbewerb zwischen den Akteuren verhindern.

In Deutschland ist zentraler Mechanismus zur Durchsetzung dieser Ziele seit 2009 die Festlegung eines Höchstumsatzes, des sogenannten Revenue Caps, den die Netzbetreiber mit den Nutzungsentgelten erzielen können. Er sorgt dafür, dass höhere Gewinne nur dann erzielt werden können, wenn langfristig Kosten gespart werden. Dies wiederum soll sicherstellen, dass die Netzbetreiber Investitionen in ihre Netzinfrastruktur tätigen, um ein qualitativ hochwertiges und damit kostengünstiges Netz vorzuhalten. Die Realität zeigt - dies widerspricht Ihrem Antrag -, dass die Bundesnetzagentur damit keineswegs einen Freibrief für horrende Gewinne verteilt. Ihre Erläuterungen vorhin unterstreichen das ja gerade. Durchschnittliche Renditen von 7 bis 9 Prozent sind auskömmlich, aber keinesfalls mehr als auskömmlich für Unternehmen, die zur Refinanzierung regelmäßig mit weit höheren Renditen planen müssen.

Theoretisch liegt allerdings die Gefahr dieses Regulierungsansatzes darin - und diese Gefahr sehen wir auch -, dass hohe Gewinne bei staatlich festgesetzten Umsatzmaxima auch mit Kostensenkungen durch Vernachlässigung von Investitionen in die Net

(Abg. Theis (CDU) )

ze erreicht werden können. Daher ist es richtig, dass Politik und Bundesnetzagentur diese Entwicklung genau beobachten. Bislang jedenfalls - so die Auskünfte der Bundesnetzagentur - konnte in Deutschland eine solche Entwicklung nicht festgestellt werden.

Dennoch begrüßen wir die Überlegungen, die Bundesnetzagentur mit neuen, stärkeren Regulierungsinstrumenten auszustatten, um mögliche negative Entwicklungen zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch ein Bonus-Malus-System geschehen, welches auf der einen Seite Strafen dann ausspricht, wenn die Versorgung aufgrund schlechter Infrastruktur, aufgrund von schlechter Netzqualität zeitweise unterbrochen wird, und welches auf der anderen Seite besonders gute Versorgungsqualität belohnt und Anreize für die Einspeisung erneuerbarer Energien oder den schnellen Ausbau der Netzinfrastruktur im Sinne einer schnellen Energiewende setzt.

Die Auffassung der Koalition ist daher, dass im Grundsatz die marktwirtschaftlichen Instrumente zur Anreizregulierung mit dem Ziel der Ermöglichung von Wettbewerb zu einer effizienteren und effektiveren Bereitstellung von Energie zu wirtschaftlichen Preisen führen, als dies in staatlicher Hand der Fall wäre. Voraussetzung dafür ist jedoch - deshalb ist es richtig, dass wir uns heute damit beschäftigen -, dass auch in Zukunft ein effizienter Wettbewerb zugunsten der Verbraucher bestehen kann. Dies wiederum setzt die konsequente Umsetzung und Überwachung des rechtlichen und des operationellen Unbundlings, die Einhaltung marktgerechter Netznutzungsentgelte und die Regulierung mit dem Ziel der Erhaltung und des Ausbaus einer qualitativ hochwertigen, aber auch einer an die Herausforderungen erneuerbarer Energien angepassten Netzinfrastruktur voraus. Hierzu notwendig - dies unterstreichen wir auch in unserem Antrag - sind die Sicherstellung einer guten personellen und materiellen Ausstattung sowie das Vorhalten der erforderlichen Eingriffskompetenzen bei der Überwachung der Betreiber durch die Bundesnetzagentur.

Natürlich - dieses Problem sprechen Sie in Ihrem Antrag zu Recht an - stößt Regulierung dort an ihre Grenzen, wo Regulierungsbehörden zu wenig Einblick in die Entscheidungen und Vorgänge bei den zu regulierenden Akteuren haben. Diese Asymmetrie in der Informationslage gilt es so weit wie möglich zu verringern. Die Bundesnetzagentur muss daher bei der Festlegung von Qualitätsstandards und Netznutzungsentgelten weitestgehende Einblicke in die Daten der Betreiberfirmen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die 2009 eingeführte Anreizregulierung gilt in ihrer ersten Phase bis 2013. Daran anschließen muss und wird sich eine Evaluation der bestehenden Instrumente.

Diese Evaluierungsphase muss genutzt werden, um die tatsächliche Wirksamkeit der angewandten Anreizmechanismen zu überprüfen. Sollten wir feststellen, dass die Wirkung des Revenue Caps als Regulierungsinstrument unzureichend ist, müssen wir natürlich über neue Wege der Anreizsetzung nachdenken. Sollten sich die Eingriffskompetenzen der Bundesnetzagentur in die innerbetrieblichen Entscheidungsabläufe als nicht weitgehend genug erweisen, müssen sie gestärkt werden. Im Grundsatz halten wir jedoch den Weg der Regulierung des Wettbewerbs für richtig. Warum halten wir ihn - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt - gegenüber einer Verstaatlichung oder einer Überführung der Netze in öffentlich-rechtliche Hände für den besseren, den ordnungspolitisch richtigen Weg?

Frau Ensch-Engel hat nicht gesprochen, aber ich will Ihnen, Herr Lafontaine, trotz Ihrer Äußerungen nicht unterstellen, dass Sie die Verstaatlichung der Netzinfrastruktur als ersten Schritt für die Verstaatlichung der Energieindustrie nehmen. Sie haben die Verstaatlichung ja schon häufiger gefordert, so auch an dieser Stelle wieder. Das ist aus Ihrer Sicht ein logischer Schritt.

Ich will auch nicht die schlichte aber wahre Feststellung bemühen, dass der Staat mit seinen Instrumenten auch auf diesem Markt mit Sicherheit nicht der bessere Unternehmer ist. Ich will ebenso nicht auf die faktische Unmöglichkeit des staatlichen Erwerbs hinweisen. Denn einerseits müsste man Kommunen zwingen, Infrastruktur anzukaufen, andererseits müsste man insbesondere beim Ankauf der Rosinen, also der lukrativen Teile des Stromnetzes, einen finanziellen Aufwand betreiben, der schwer zu bewältigen ist, von den Folgekosten einmal abgesehen.

Ich will auch nicht darauf verweisen, dass die Erfahrungen, was die Kosten für die Verbraucher und die Regulierung von Wettbewerb angeht, insbesondere im Telekommunikationsmarkt sehr gut sind. Seit der Liberalisierung 1998 haben sich die Preise im Telekommunikationsmarkt für Telefonie und Internet für die Verbraucherinnen und Verbraucher dramatisch verbessert. Das ist das positive Ergebnis von reguliertem Wettbewerb.

Ich will Sie aber auf eines aufmerksam machen, das uns, die wir das Ziel einer guten Infrastruktur zu wirtschaftlichen und sozialverträglichen Preisen teilen, nachdenklich machen sollte. Ich glaube, mit einer starken Bundesnetzagentur können wir als Staat Regeln schaffen, die mit den Mitteln der Regulierung die Betreiber von Netzen zu Investitionen und Effizienzgewinnen zwingen. Heute - mit dieser Regelung - kann der Staat seine Ziele, die gesellschaftlichen Ziele von Energiepolitik den Betreibern gegenüber mit den Mitteln des Rechts durchsetzen. Wenn aber der Staat selbst dies erzielen will, wenn Staat und

(Abg. Theis (CDU) )

Politik sich bloß selbst verpflichten, diese Ziele zu verfolgen, dann kann es - wie so oft und wie es dem politischen Prozess immanent ist - zu Zielkonflikten kommen. Das zeigen die Erfahrungen der Staatswirtschaften, wo am Ende vor dem Zusammenbruch, insbesondere auf deutschem Boden der DDR, gerade keine gute Infrastruktur vorlag. Dieser Zielkonflikt entsteht zum Beispiel, wenn es darum geht, notwendige Investitionen zugunsten von niedrigen Preisen auf die lange Bank zu schieben. Deshalb ist die faktische und rechtliche Trennung von Aufsicht und Netzbetreiber durch eine staatliche Behörde oder eine Verstaatlichung aufzuheben, genau der falsche Weg. Das Ergebnis wäre, dass das, was gut gemeint war, zu schlechteren Resultaten für die Endverbraucher führen würde als der Weg des regulierten Wettbewerbs.

Die Koalitionsfraktionen werden daher Ihren Antrag heute ablehnen, da wir bei aller Sensibilität für die Probleme, die Sie beschreiben, in einer Verstaatlichung den falschen Weg sehen. Es macht eben in diesem Fall keinen Sinn, die Probleme eines natürlichen Monopols durch die Schaffung eines staatlichen Monopols beheben zu wollen. Im Gegenteil: Die Antwort auf diese Herausforderungen in einer sozialen Marktwirtschaft ist die Regulierung des Wettbewerbs. Nur dadurch erreichen wir gesellschaftliche Ziele mit wirtschaftlicher Effizienz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade weil wir aber nicht blind sind für das Spannungsfeld, dem die Regulierung eines solchen Marktes stets unterliegt, wollen wir die Evaluierung der 2009 eingeführten Instrumente der Anreizregulierung ehrlich und kritisch begleiten. Dazu gehören auch einige Punkte, die der Antrag der SPD enthält. Wir wollen diese Evaluierung gemeinsam auch und gerade für die saarländischen Netze durchführen. Denn das gemeinsame Ziel muss es letztendlich sein, im Sinne aller Marktteilnehmer, aber auch im Sinne der Verbraucher eine kostengünstige, sichere und qualitativ hochwertige Energieversorgung sicherzustellen. Dafür treten wir ein. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 14/457 erteile ich Frau Abgeordneter Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Völlig unabhängig davon, welches Ausbauziel man für die erneuerbaren Energien wählt, ob ich 20 Prozent bis 2020 in ein Programm schreibe, ob ich 25 Prozent oder 30 Prozent hineinschreibe, entscheidend ist, dass man

ein leistungsfähiges Stromnetz braucht, um tatsächlich den Strom von der Stätte der Erzeugung zu den Verbrauchern zu transportieren.

(Präsident Ley übernimmt den Vorsitz.)

Das ist der Flaschenhals für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die zuletzt veröffentlichte denaNetzstudie hat in Kilometern zum Ausdruck gebracht, was das für Höchstspannungsleitungsnetz bedeutet. Es geht um die so genannten 380-kV-Leitungen. Es ist die Rede davon, dass wir mittlerweile allein in Deutschland 4.500 Kilometer zusätzlich an Netzausbau betreiben müssten. Tatsächlich ist in den letzten Jahren nur ein Bruchteil davon realisiert worden. 90 Kilometer wurden ausgebaut. Das zeigt, wie hoch die Diskrepanz zwischen den erforderlichen und den tatsächlich eingeleiteten Schritten ist.

Die geschätzten Kosten für den Netzausbau, um das an dieser Stelle einfließen zu lassen, belaufen sich auf rund 6 bis 9 Milliarden Euro. Und das - dies sollte man der Ehrlichkeit halber auch sagen - sind natürlich Kosten, die über die Netzentgelte wieder hereingeholt werden müssen. Im Ergebnis müssen sie von den Verbrauchern mit entsprechenden Renditeaufschlägen bezahlt werden. Derzeit machen die Netzentgelte 30 Prozent des Strompreises für den Haushaltskunden aus. Das sind in etwa 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon wiederum entfallen nur 10 Prozent auf die Höchstspannungsleitungen. Wir sprechen also von 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Das zeigt, wie sich der Ausbau auf die Strompreise auswirken wird. Es gibt eine Auswirkung, aber ich glaube, sie ist überschaubar. Insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ausbaus werden wir wohl nicht umhinkommen, diesen Schritt zu gehen, auch wenn er sich kostenwirksam zeigen wird.

Es geht nicht nur um die Kosten, sondern auch um das Problem des auftretenden öffentlichen Widerstands bei der Durchführung des Netzausbaus. Das macht die ganze Sache nicht einfacher. Überall dort, wo 380-kV-Trassen geplant sind, formiert sich sofort Widerstand, der das Genehmigungsverfahren verzögert oder zum Erliegen bringt. Erdverkabelungen können partiell, wohl aber wirklich nur partiell, eine Alternative sein. Eine flächendeckende Lösung ist sicherlich schwierig zu realisieren, nachdem es Kostenschätzungen gibt, die besagen, dass es sechs oder auch neun Mal so teuer ist wie Höchstspannungsleitungen. Das würde die Strompreise - völlig unabhängig davon, wer Eigentümer oder Betreiber des Netzes ist - ganz erheblich in die Höhe treiben. Nichtsdestotrotz sollte es dort, wo es notwendig ist, nämlich am Rande von Wohnbebauungen, das Mittel der Wahl sein.

Kolleginnen und Kollegen, ob allein aus den vorgenannten Gründen wie Proteste, Kosten und so weiter oder möglicherweise aus strategischen Gründen,

(Abg. Theis (CDU) )

nämlich um den fortschreitenden Ausbau der dezentralen Energieversorgung und der erneuerbaren Energien zu bremsen, gleich also aus welchen Gründen - beim Netzausbau ist viel zu wenig passiert. An dieser Stelle besteht dringender Handlungsbedarf. Sonst schaffen wir den massiven und notwendigen Ausbau der regenerativen Energien nicht.

Vor diesem Hintergrund ist an eine Überführung der Netze in eine Hand, möglicherweise auch eine Art deutsche Netz AG unter staatlicher Beteiligung denkbar. Dies ist ein Szenario, das man angesichts der Bedeutung, die die Netze für die Daseinsvorsorge haben, ernstlich in Erwägung ziehen sollte. Die SPD hat dies im Übrigen in ihrem Regierungsprogramm zur letzten Bundestagswahl zum Ausdruck gebracht. Dies entspricht auch den Forderungen, die zum Beispiel der Naturschutzbund aufgestellt hat. Es ist eine Forderung, die ebenso die GRÜNEN zum Ausdruck gebracht haben. In europäischen Ländern ist es vielfach so, dass Netze sich in staatlicher Hand befinden. Schließlich gibt es auch eine Vorgabe der EU-Kommission, die verlangt, dass es eine Trennung zwischen Produktion und Netzbetrieb gibt. Das wäre die klarste Trennung, die man vollziehen könnte.

Jetzt kann man natürlich darüber streiten, wie man es konkret ausgestalten soll, ob man an der Netzgesellschaft einen Anteil von 50,1 Prozent oder eine Sperrminorität von 25,1 Prozent hält. Das ist sicherlich eine Fragestellung, über die sich trefflich streiten lässt. Entscheidend ist allerdings zu verhindern, dass Stromnetze zum Beispiel in chinesischen oder australischen Pensionsfonds landen und damit die Entscheidungen über Erhalt und Ausbau nicht an der Notwendigkeit einer sicheren Stromversorgung in Deutschland ausgerichtet werden, sondern vielmehr an den Renditeerwartung eines ausländischen Pensionsfonds. Meine sehr verehrten Damen und Herren, einer solchen Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zu sehen. Es reicht schon, wenn die Heuschrecken hier Betriebe übernehmen und an die Wand fahren. Bei den Stromnetzen als Kernelement der Infrastruktur für die Volkswirtschaft dürfen wir so etwas nicht zulassen.

Kolleginnen und Kollegen, deshalb dürfen wir die Diskussion Netzausbau nicht nur auf die 380-kV-Leitungen beziehungsweise 220-kV-Leitungen beschränken, wir müssen vielmehr auch die Situation der regionalen Verteilernetze in den Blick nehmen. Auch hier haben wir insbesondere aus saarländischer Sicht einen erheblichen Handlungsbedarf. Auch die regionalen Verteilernetze müssen so aufgestellt sein, dass eine dezentrale fluktuierende Stromeinspeisung möglich ist. Überall dort, wo es die Pläne gibt, Windräder aufzustellen, muss es auch aus netztechnischer Sicht möglich sein. Hier

müsste an allererster Stelle zunächst einmal eine umfassende Stärken- und Schwächenanalyse des saarländischen Verteilernetzes durchgeführt werden, um auch einen Überblick zu erhalten, wo dies ohne Weiteres jetzt schon möglich ist oder wo entsprechende Ertüchtigungen oder Lückenschlüsse vorgenommen werden müssen, um das im Einzelnen realisieren zu können.

Natürlich müssen wir auch zukünftig auf intelligente und effiziente Netze setzen. Ich will nur die Stichworte „smart grids“, „smart metering“, virtuelle Kraftwerke etc. nennen.

Einen letzten Punkt will ich auch noch anführen, der aus unserer Sicht gerade für das Saarland von Bedeutung ist, nämlich der Aufbau einer kommunalen Netzservicegesellschaft, die sich dann auch mehrheitlich im saarländischen Eigentum befindet. Ziel ist es, dass relevante Entscheidungen im Saarland getroffen werden. Ich darf darauf hinweisen, dass es nicht ausreichend ist, eine kommunale Entscheidungsstruktur herzustellen, wenn diese letztendlich in Nordrhein-Westfalen in einem Stadtrat in Dortmund zum Tragen kommt. Nein, was wir brauchen, ist eine Bündelung der Interessenlage im Saarland, und zwar zum Nutzen des Saarlandes hier vor Ort. Ich glaube, hierzu kann eine kommunale saarländische Netzservicegesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Insofern ist auch die saarländische Landesregierung aufgefordert, entsprechende Gespräche zu initiieren und positiv zu begleiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Netzausbaus müssen wir handeln. Ich glaube, das ist eine Gemeinsamkeit, die wir am heutigen Tage feststellen können. Wir dürfen allerdings nicht zulassen, dass der Netzausbau zum Bremsklotz für die Energiewende wird, notfalls auch durch eine Überführung der Netze in eine öffentliche Hand, auf jeden Fall im Saarland durch den Aufbau einer saarländischen Netzservicegesellschaft. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die FDP-Landtagsfraktion der Kollege Karl-Josef Jochem.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen, das Stromübertragungsnetz ist ein elementarer Bestandteil der für Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Infrastruktur. Dies hat die Fraktion der LINKEN gut erkannt. Für uns Liberale ist eine hohe Netzqualität ein wichtiger Bestandteil sicherer, preisgünstiger und umweltverträglicher Energieversorgung.

(Abg. Rehlinger (SPD) )

Doch im vorliegenden Antrag der LINKEN werden meiner Ansicht nach die verschiedenen Ebenen der Energiewirtschaft durcheinandergeworfen. Dies führt dazu, dass die logische Folgerung der Privatisierung auf falschen Grundannahmen basiert. Es ist deshalb wichtig, dass wir zwischen Energieerzeugung, Energiehandel, Energietransport, -vertrieb und -verteilung unterscheiden.

Da der Antrag zum Thema Stromversorgungsnetze gestellt ist, möchte ich Ihnen Schritt für Schritt darlegen, warum die geforderte Verstaatlichung keine logische Konsequenz ist. Das Wichtigste für unser Stromversorgungsnetz ist zunächst einmal der Zugang. Der Zugang zum Netz muss für Erzeuger und Verbraucher sichergestellt sein. Für alle Stromproduzenten, egal ob konservativ oder regenerativ, muss die Einspeisung ins Stromnetz gewährleistet sein.

Den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung und Regulierung eines wettbewerbsorientierten Energiemarktes bildet die EU-Binnenmarktrichtlinie „Elektrizität“ aus dem Jahr 1996. In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht verankert. Die Stromnetze wurden an private Unternehmen verkauft. Mit der Etablierung der Bundesnetzagentur und den Landesnetzregulierungsbehörden wurde den marktwirtschaftlichen Wettbewerbsanforderungen entsprochen.

Der Stellung als natürliches Monopol wird somit die Möglichkeit zu Oligopolbildung entzogen. Natürliches Monopol bedeutet, dass es sinnfrei wäre, den Wettbewerb durch zusätzliche Infrastruktur zu verstärken. Besser veranschaulichen lässt sich dies mit einem Beispiel. Französische Autobahnen sind in privater Hand. Zur Stärkung des Wettbewerbs müssten parallele Autobahntrassen gebaut werden, sodass der Autofahrer entscheiden kann, welche Autobahn er nutzen möchte. Da jedem einleuchtet, dass dies widersinnig wäre, gibt es immer nur eine Autobahn. Deshalb können wir hier ebenfalls von einem Monopol sprechen.

Ein natürliches Monopol liegt immer dann vor, wenn Wettbewerb aufgrund von Infrastruktur nicht möglich oder unsinnig ist. Gleiche Wettbewerbsmöglichkeiten liegen hier also nicht in dem Vorhalten der Infrastruktur, sondern in der Möglichkeit zur Nutzung.

Im Bereich der Energieversorgungsnetze reguliert das zum Beispiel die Bundesnetzagentur. Diese sorgt dafür, dass die Position von Stromproduzenten, die gleichzeitig Netzbesitzer sind, nicht ausgenutzt werden können. Zu gleichen Bedingungen und gleichen Preisen wird Energie anderer Unternehmen eingespeist. Das heißt, dass es keine Besserstellung von Netzbetreibern gibt. Der Vorwurf der oligopolistischen Preisbildung ist schlichtweg falsch. Dies haben unsere Recherchen bestätigt.

Im Zuge dieser Recherchen konnten wir uns einen Überblick über den Zustand unserer Stromnetze verschaffen. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen sind die Netze in keinem maroden Zustand. Eine Verstaatlichung der Stromnetze ist somit nicht notwendig.

Die marktwirtschaftlichen Mechanismen sorgen einerseits für stabile und günstige Energiepreise und andererseits für eine sichere und funktionsfähige Infrastruktur. Auch in Zukunft ist eine gleichbleibend hohe Netzqualität wichtig. Da die Anforderungen an unsere Netze aufgrund der erneuerbaren Energien steigen werden, muss dafür gesorgt werden, dass Ausbaumaßnahmen ergriffen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Anreizmechanismus zu implementieren. Für uns Liberale ist es daher von Bedeutung, dass wir positive Impulse bezüglich eines gut erhaltenen Stromnetzes belohnen, sodass alle Netzbetreiber künftig die Qualität ihrer Netze erhalten.

Ich fordere Sie auf, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und dem Antrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen.

Zum Antrag der SPD, der nachträglich eingereicht wurde, halte ich fest: Dieser Antrag enthält unserer Meinung nach gute Ansätze. Den beiden letzten Forderungen können wir aber nicht zustimmen; diese Dinge muss man zunächst einmal beraten. Generell müssen wir sehen, wo denn, wenn es zu Verzögerungen beim Ausbau der Stromnetze kommt, die Ursachen dafür zu suchen sind. Wo die Verantwortlichkeiten liegen, wissen wir. Aber wenn es zu einem Ausbau kommt, müssen die Bürger mitgenommen werden. Wenn die Bürger sagen, wir sehen ein, dass hier eine Stromtrasse gebaut werden muss, aber kann das nicht einen Kilometer weiter weg geschehen, dann darf ein Unternehmen nicht auf stur stellen. Man muss also abwarten, ob eine Verzögerung des Netzausbaus nicht unter Umständen etwas damit zu tun hat, dass es mit den Bürgern nicht so läuft, wie man sich dies vorstellt. - Was die beiden anderen Forderungen betrifft, sollte darüber, wie gesagt, noch einmal diskutiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir ihnen jedenfalls nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.