danke mit Augenmaß und möglichst praxisgerecht in Gesetzesform gegossen wird. Deshalb wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die genau dafür Sorge tragen wird. DIE LINKE mahnt die Regierung in ihrem Antrag zur schnellen Erledigung an. Aber das kennen wir ja schon, es kann nie schnell genug gehen. In diesem Zusammenhang wird sich die SPD noch gut an Gerhard Schröders „Politik der ruhigen Hand“ erinnern. Lieber Kollege Lothar Schnitzler, das wollen wir aber bitte nicht mit dem Begriff „eine ruhige Kugel schieben“ verwechseln.
Zwar ging es Gerhard Schröder um Wirtschaftspolitik. Der Grundsatz überlegten Handelns hat jedoch an Richtigkeit nichts eingebüßt. Gleichwohl werden die Koalitionsfraktionen in enger Abstimmung mit der Landesregierung dafür Sorge tragen, dass diese in Kürze unter Federführung des Finanzministeriums einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen wird; das hat mein Kollege Wegner schon vorgetragen. Noch vor der Sommerpause werden wir dann ins parlamentarische Verfahren eintreten. Über die Einzelheiten des Gesetzes werden wir in diesem Hohen Haus dann reden.
Abschließend sage ich Ihnen, für uns Liberale gilt: Transparenz schafft Vertrauen und erhöht die Verantwortung der Betroffenen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor rund einem Jahr hatten wir hier bereits eine Debatte zum Thema Transparenz in öffentlichen Unternehmen. Damals haben Sie sich noch auf den Bereich der Sparkassen konzentriert. Diesmal ist Ihr Antrag weiter gefasst. Insofern zeigt uns das, dass die Debatte damals etwas gebracht hat. Aber wie Sie sehen, mussten wir unsere Position nicht groß verändern, denn wir haben unseren alten Antrag noch mal eingebracht.
Meine Vorredner aus der Regierungskoalition, aber auch Herr Jost von der SPD haben hier bereits alle wichtigen Punkte dargelegt. Einen Punkt möchte ich aber auch noch ansprechen, weil er mir besonders wichtig ist. Der gesamte öffentliche Sektor unseres Landes steht im Wettbewerb. Er steht im Wettbewerb um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade weil diese Unternehmen mehr oder weniger vom Steuerzahler finanziert werden, müssen die, die täglich mit unseren Geldern wirtschaften, auch entsprechend qualifiziert sein. Da konkurrieren die öffentlichen Unternehmen nicht nur mit anderen Unter
nehmen im Land, sondern auch mit denen in anderen Bundesländern und vor allem mit Arbeitgebern aus dem Bereich der Privatwirtschaft. Der öffentliche Bereich muss aber als Arbeitgeber attraktiv bleiben.
Die Landesregierung wird diese Gemengelage in ihrem Entwurf angemessen berücksichtigen. Wir GRÜNE werden unseren Beitrag dazu leisten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 14/445. Wer für die Annahme der Drucksache 14/ 445 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/445 abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dafür die Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/459. Wer für die Annahme der Drucksache 14/459 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/459 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Dafür gestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktion, dagegen die Fraktion DIE LINKE.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Überführung der Stromversorgungsnetze in öffentliches Eigentum (Druck- sache 14/446)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Entwicklung der anteilseignerseitigen, gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen in der Energiewirtschaft (Drucksa- che 14/458)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Netze ausbauen - Energieversorgung sichern (Drucksache 14/457)
Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vertrete heute die Kollegin Ensch-Engel, die leider erkrankt ist. Sie ist unsere energiepolitische Sprecherin. Sie hätte gerne diesen Antrag begründet. Ich wünsche ihr von hier aus gute Besserung und werde mich bemühen, in ihrem Sinne hier vorzutragen.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit werde ich die Begründung kurz halten und die Kernthesen vortragen, die uns zu diesem Antrag veranlasst haben. Wir haben seit den Ereignissen in Japan eine ganz andere Diskussion über die Energiepolitik in der Bundesrepublik. Diese Diskussion greifen wir mit unserem Antrag auf. Japan hat gezeigt, dass es immer dann, wenn Gewinnmaximierung die Energieunternehmen steuert, zu Fehlhandlungen kommt. Bei Japan war offensichtlich, dass dort nicht genügend gewartet wurde. Die Notaggregate waren nicht in Schuss. Es war auch offensichtlich, dass bei den Berichten an die Regierung stets geschlampt und getäuscht wurde. Das ist weltweit so dargestellt worden und wirft die Frage auf, ob eine privatwirtschaftliche Organisation des Energiesektors die richtige Antwort ist.
Unserer Auffassung nach haben nicht zuletzt diese Ereignisse gezeigt, dass der Energiesektor für eine Volkswirtschaft, aber auch für die Lebensbedingungen der Menschen so entscheidend ist, dass er öffentlich-rechtlich organisiert werden sollte. Daher fangen wir an bei der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft der Netze. Ich will dies begründen.
Die Trennung der Netze von den Erzeugern hat die Europäische Kommission verlangt, weil sie gesagt hat, es kommt zu Preistreibereien. Es ist klar, dass Monopolisten wie die vier größten Energieerzeuger, die auch die Netze besitzen, der Versuchung erliegen, die Preise nach oben zu treiben. Für die Netzkosten werden etwa 25 Prozent der Energiepreise angesetzt. Das zeigt, es handelt sich hier um einen wirklich relevanten Anteil an den Energiepreisen. Das hat eine Bedeutung auch für unser Land. Es ist vielleicht etwas untergegangen, dass es mehrfach Untersuchungen gegeben hat, die zum Ergebnis gekommen sind, dass hier an der Saar im Energiesektor 120 Millionen mehr gezahlt werden als in anderen Bundesländern. Das heißt also, pro Kopf werden 120 Euro mehr gezahlt. Das sollte uns zumindest zum Nachdenken veranlassen. Wir glauben, dass die Struktur der Energieversorgung hierbei eine Rolle spielt und meinen, dass es ein erster Einstieg ist,
Die privatwirtschaftliche Organisation von Netzen nicht nur im Stromsektor, sondern auch im Verkehrssektor; ich denke etwa an die britische Eisenbahn - hat stets dazu geführt, dass die notwendigen Reinvestitionen unterblieben sind oder unzureichend waren. Im Verkehrssektor ist es so gekommen, dass die Netze wieder in staatliche Verantwortung übernommen wurden, um die notwendigen Investitionen durchführen zu können. Die Investitionstätigkeit auch der privatwirtschaftlich organisierten Konzerne hier in Deutschland war letztendlich so, dass sie nicht hinreichend investiert haben. Das ist allgemein festgestellt worden.
Meine Damen und Herren, nun haben wir im Anschluss an Japan alle wortreich erklärt, dass wir jetzt die erneuerbaren Energien ausbauen müssen. Wir haben wortreich erklärt - da gibt es keinen Dissens -, dass dazu die ganzen Netzsysteme verändert werden müssen und dass umfangreiche Investitionen erfolgen müssen, um das überhaupt zu ermöglichen. Wenn man aber nichts tut, um diesen Kanal zu öffnen, sind die ganzen Erklärungen Lippenbekenntnisse und die Planungen, die immer fröhlich in die Welt gesetzt werden, wir könnten innerhalb von wenigen Jahren aussteigen, sind ohne eine andere Gestaltung der Netze reine Makulatur.
Deshalb ist die Kernfrage die, wie die Netze beschaffen sein müssen, um eine entsprechende Investitionstätigkeit in Gang zu setzen und um die notwendigen Ergebnisse zu erreichen, damit die Einspeisung der erneuerbaren Energien sichergestellt wird. Jeder weiß, dass die bisherigen Träger der Netze nicht gerade sehr fleißig waren, wenn es darum ging, die Möglichkeit zu eröffnen, erneuerbare Energien einzuspeisen.
Also muss man eine neue Form haben. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder schafft man bei der von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen Trennung der Netze vom Erzeuger privatwirtschaftliche Organisationen oder öffentlich-rechtliche Organisationen. Hierzu hat die LINKE eine klare Haltung. Wir schlagen vor, dass die Netze öffentlichrechtlich organisiert werden und berufen uns hier nicht nur auf die eigene Auffassung, sondern auch auf die Auffassung, die etwa die Organisation Attac vertritt. Wir glauben, dass diese Organisation, die sich sehr engagiert zeigt, wenn es um die Belange des Umweltschutzes geht, hier einen richtigen Ansatz verfolgt.
Gerade in diesem Zusammenhang will ich mich auf Hermann Scheer berufen, einen ehemaligen Kollegen, der leider verstorben ist und der auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sicherlich hervorragende Verdienste hat. Als er plante, Umweltminister
in Hessen zu werden, hat er vorgeschlagen, die Netzagentur zu 100 Prozent in öffentlich-rechtlicher Verantwortung zu haben. Wir halten dies für einen richtigen Ansatz und glauben, dass deshalb dieser Ansatz auf regionaler Ebene diskutiert werden muss. Dass die FDP eine andere Auffassung hat, ist klar. Mit der wollen wir uns nicht auseinandersetzen. Bei der CDU warten wir die Entwicklung in den nächsten Monaten ab. Ich kenne die Debatte nicht so gut.
Entscheidend aber ist, dass die Partei der GRÜNEN, die immer beansprucht, bei den erneuerbaren Energien Vorreiter zu sein, hier zumindest eine sehr unklare Haltung hat. Während beispielsweise im Lande Nordrhein-Westfalen die GRÜNEN sich vorstellen können, dass Versicherungskonzerne - so der dortige Redner - Netze betreiben, also dass eine privatwirtschaftliche Organisation mit Renditeerwartungen die Grundlage des Netzbetriebs sein kann, gibt es auf Bundesebene andere Auffassungen. So waren wir gespannt, wie sich die GRÜNEN hier an der Saar positionieren werden. Frau Umweltministerin, Sie können noch so sehr löbliche Absichten verkünden, was Sie alles an erneuerbaren Energien in die gesamte Stromversorgung einspeisen wollen, Sie müssen sich aber der Frage der Organisation der Netze stellen.
Als jemand, der einmal praktisch auf diesem Gebiet gearbeitet hat, darf ich Ihnen sagen, die Netzorganisation ist der Schlüssel. Wenn die Netzorganisation falsch ist, dann laufen Ihre ganzen Bemühungen ins Leere. Deshalb wäre es begrüßenswert, wenn die GRÜNEN hier aus dem Koalitionsantrag ausscheren könnten und einmal mannhaft sagen könnten, wir wollen eine öffentlich-rechtliche Organisation der Netze.
Wenn Sie das nicht machen, dann werden Sie mitverantwortlich dafür sein, dass es einen Investitionsstau geben wird. Und wenn Sie noch so schön reden, ein privater Versicherungskonzern - wenn ich einmal die Vorstellung der GRÜNEN in NRW aufgreife - wird nicht sehr eifrig darum bemüht sein, zügig zu investieren, Renditeerwartungen hin oder her. Wenn in den ganzen Diskussionen, in denen es um privatwirtschaftliche Organisation geht, Renditeerwartungen von 8 Prozent genannt werden, dann können Sie sich vorstellen, welche Überlegungen Platz greifen werden, um die Netze entsprechend zu dimensionieren. Die Praxis hat doch gezeigt, dass die notwendigen Investitionen unterblieben sind. Dann ist die Frage, wenn man ernsthaft all das will, was immer wieder vorgetragen wird, welche Antwort man auf die Organisation der Netze gibt.
Unsere Auffassung ist die, dass an dieser Stelle die Bundespartei - Herr Ulrich, Sie machen sich Notizen
- hier, wenn man so will, zumindest verbal den richtigen Weg beschreitet, indem sie sagt, wir behalten uns vor, die Übernahme der verbliebenen Netze in die öffentliche Hand vorzunehmen. Ihre etwas unschlüssige Haltung stellt aber zumindest einen gewissen Widerspruch dar. Wenn sie denn umgesetzt würde, würde das dazu führen, dass die Netzeinspeisung erneuerbarer Energien hier an der Saar weitaus langsamer vorankommt, als wenn wir uns an die Organisation von 19 anderen europäischen Staaten anlehnen würden.
Die Reinvestition ist der Schlüssel. Wir brauchen wirklich gewaltige Investitionen, wenn wir die herrlichen Planungen und Zielsetzungen umsetzen wollen. Wenn wir diese Investitionen auf den Weg bringen wollen, brauchen wir eine Organisationsstruktur, die sie nicht inhibiert. Bisher hat die Praxis gezeigt: Die privatwirtschaftliche Organisation hat die Investitionen eher behindert als sie auf den Weg gebracht. Deswegen plädieren wir - ich erinnere noch einmal daran - wie alle diejenigen, die sich sehr stark bei den erneuerbaren Energien engagiert haben, für einen öffentlich-rechtlichen Sektor. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen Drucksache 14/458 erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die Frage, wie zukünftig eine eigentumsrechtliche Struktur der Energienetze in Deutschland aussehen soll. Ich glaube, man kann aus den vorliegenden Anträgen herauslesen, dass wir dabei ungefähr die gleichen Ziele verfolgen: eine gute Netzinfrastruktur, eine sichere Versorgung, wettbewerbsfähige Preise für die Endverbraucher - die Wirtschaft und der Privatmann - und eine moderne Energiewirtschaft mit dem Ziel einer schnellen und zügigen Energiewende.
Was jedoch den Weg dorthin angeht, so stehen im Grundsatz zwei unterschiedliche Positionen im Raum. Die eine Position ist die der LINKEN, die der Auffassung ist - Herr Kollege Lafontaine hat das ja gerade in Vertretung für Frau Ensch-Engel vorgetragen -, dass die beste Organisation unserer Netze im staatlichen Eigentum gewährleistet werden kann.
Im öffentlich-rechtlichen Eigentum. Ich korrigiere mich gerne, nachdem Sie es jetzt so gesagt haben, aber in Ihrem Antrag steht es anders. - Die zweite
Position ist die der Koalition und - wenn ich ihren Antrag richtig verstanden habe - auch der SPD, die einen staatlichen Eingriff in Form von Regulierung für den besseren Weg halten, um unsere gemeinsamen energiewirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Ohne Wertung gesprochen, stehen sich hier auf der einen Seite ein staatswirtschaftlicher und auf der anderen Seite ein ordnungspolitisch der sozialen Marktwirtschaft zugehöriger Ansatz gegenüber.
Wo stehen wir überhaupt bei der Regulierung der Stromnetze? Warum beschäftigen wir uns überhaupt mit diesem Markt und nicht mit anderen Märkten, auf denen, wie Sie wissen, Angebot und Nachfrage den Preis regeln? Wie bei anderen Netzökonomien - beispielsweise im Bereich der Telekommunikation, bei Frisch- und Abwasser, bei der Flugsicherung oder auch beim Bahnverkehr - muss man auch auf dem Strommarkt zwischen dem Anbieten der Leistungen einerseits und der Bereitstellung, Wartung und Erweiterung der Netze auf der anderen Seite unterscheiden. Deshalb bin ich für die erklärenden Ausführungen des Kollegen Lafontaine dankbar, denn sie waren weitergehend als das, was im Antrag der LINKEN steht. Das Netzwerk, welches die Grundlage des jeweiligen ökonomischen Systems bildet, erfüllt dabei - auch davon gehen wir aus - die Voraussetzungen eines natürlichen Monopols. Dies bedeutet, dass relativ geringen Grenzkosten der Nutzung vergleichsweise hohe Fixkosten bei der Erstellung der Netze gegenüberstehen. Das heißt, dass es für mögliche Wettbewerber oder neue Marktteilnehmer zu teuer wäre, ein eigenes Netz zur Anbietung ihrer Dienstleistung neben das bestehende zu stellen. Dies wiederum führt automatisch dazu, dass der Markt von demjenigen beherrscht wird, dem die Netzinfrastruktur gehört, denn Wettbewerb kann nicht funktionieren, wenn einer die Preise diktieren kann. Er kann auch nicht funktionieren, wenn neue potenzielle Marktteilnehmer völlig aus dem Markt herausgehalten werden können, weil es ein natürliches Monopol gibt. Das führt dazu - und deshalb beschäftigen wir uns damit -, dass diese Wirtschaftsbereiche automatisch zu einer monopolistischen Situation tendieren, sofern jedenfalls der Staat nicht eingreift, sofern keine Regulierung vonseiten des Staates stattfindet.
Grundlage für einen funktionierenden Wettbewerb im Rahmen solcher Netze ist damit die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs für alle Anbieter, die ihre Dienstleistung - in unserem Fall Erzeugung und Verkauf von Strom - anbieten wollen, auch und gerade für die Anbieter erneuerbarer Energien. Wenn man sich die Praxis in den Ländern der Europäischen Union ansieht und in die Betriebswirtschaft hineinhört, wird in vielen Bereichen die Meinung vertreten, dass mit der Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens und mit einer anreizorientierten Regulierung der Märkte ein diskriminie
rungsfreier Zugang aller Marktteilnehmer geschaffen werden kann. Diesen Weg gehen wir in Deutschland - und mit uns das Gros der Länder der Europäischen Union - auf dem Strommarkt.
Die gesetzliche Grundlage für die Regulierung des Strommarktes bildet heute das Energiewirtschaftsgesetz, welches die nationale Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas darstellt und die Liberalisierung im Energiebereich sowie die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen weiter vorantreiben soll. Das Gesetz sieht - insofern ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht ganz zutreffend - in den Paragrafen 6 ff. einerseits bereits vor, dass die Betreiber der Netzinfrastruktur von den Stromerzeugern im Rahmen des sogenannten Unbundlings getrennt sein müssen. Dem ist mit der gesellschaftsrechtlichen Trennung von Netzbetreibern und Energieunternehmen und der Überwachung durch die Bundesnetzagentur Rechnung getragen worden. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber bei ihrer Preisbildung der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterworfen. So wird die Preisbildung durch Anreizmechanismen reguliert. Gerade damit wird versucht, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ermöglichen. Dabei hat die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es zu einer Entflechtung zwischen Energieherstellern einerseits und Netzbetreibern andererseits kommt. Gleichzeitig soll sie dafür sorgen, dass der Netzzugang für alle Unternehmen zu fairen Preisen möglich ist, ohne dass Nutzungsentgelte einen fairen Wettbewerb zwischen den Akteuren verhindern.