Heute stellen wir den Antrag, dass die Landesregierung ein Gesetz für mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland vorlegt. Dieses sollte sich nach unserer Auffassung an das Gesetz von Nordrhein-Westfalen anlehnen. Die Regelungen dort verlangen die Offenlegung von Vergütungen, Zusatzversorgung und Pensionen, Boni, Übergangsgeldern und Abfindungen. Die Offenlegung gilt nicht nur für Sparkassen, sondern auch für öffentlichrechtliche Unternehmen, für Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Unternehmen, und für privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
Öffentliche Unternehmen werden über Steuern mitfinanziert. Deshalb muss mehr Transparenz hergestellt werden. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass unter anderem die Gehaltsstrukturen offengelegt werden. Die Politik darf keine Entwicklung dulden, die nicht gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger die Struktur in öffentlichen Unternehmen nachvollziehen können. Ansonsten wird in Kauf genommen, dass die Gesellschaft auseinanderdriftet und die Zahl der Nichtwähler immer größer wird.
Deshalb müssen wir darauf hinweisen, dass öffentliche Unternehmen eine Vorbildfunktion haben. Hierzu zählen die Sparkassen, da sie Anstalten des öffentlichen Rechtes sind. Der Bürgermeister von St. Wendel -
Herr Bouillon gehört der CDU an, den müssen Sie ja kennen. Er hat sich in dieser Sache schon ein paar Mal zu Wort gemeldet.
Was er von den hohen Gehältern und Pensionen bei den Sparkassenvorständen hält, hat er in der Öffentlichkeit deutlich genug gesagt. Es ist unangemessen, wenn Vorstandsmitglieder in öffentlichen Anstalten bis zu 250.000 Euro im Jahr - das sage ich bewusst - bekommen und nicht verdienen
oder wenn sie im Monat Pensionen zwischen 5.000 und 8.000 Euro bekommen. Die Höchstgrenze - ich gebe ein Beispiel, für diejenigen, die es noch nicht wissen sollten - bei der gesetzlichen Rente beträgt nach 45 Versicherungsjahren 2.200 Euro, wenn diejenige oder derjenige immer über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hat. Wenn man 45 Versicherungsjahre hat, liegt die Durchschnittsrente bei circa 2.000 Euro. Diese Unterschiede stehen in keinem Verhältnis zu den Zahlen, die ich eben genannt habe. Sie sind ungerecht und müssen geändert werden. Es kann doch nicht sein - das hat Herr Bouillon unter anderem gesagt -, dass ein Vorstandsmitglied einer Sparkasse mehr bekommt als die Bundeskanzlerin. Das müsste eigentlich jeder einsehen.
Lasst uns deshalb ein Transparenzgesetz vorbereiten und verabschieden. Der Antrag von Jamaika weicht nur in einem Punkt von unserem ab. Wir haben Nordrhein-Westfalen als Beispiel angeführt, das steht bei Ihnen nicht drin, ansonsten ist das Ziel das gleiche. Zumindest konnte ich keinen wesentlichen Unterschied sehen. Lasst uns an die Arbeit gehen, wir sollten jetzt Worten Taten folgen lassen. Ich sehe kein Problem darin, wenn meine Fraktion beiden Anträgen die Zustimmung geben würde. Wir bitten darum, dass es umgekehrt bei Ihnen genauso ist. Vielen Dank.
Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen Drucksache 14/459 erteile ich dem Herrn Abgeordneten Bernd Wegner das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute das Transparenzgesetz auf der Tagesordnung. Herr Linsler hat ausgeführt, warum DIE LINKE ein solches Gesetz im saarländischen Landtag fordert. Im vergangenen Jahr hatten Sie bereits einen Antrag zur Änderung des Sparkassengesetzes eingebracht. Vom Duktus her war dieser Antrag gleichlautend wie der, den Sie jetzt eingebracht haben. Die Landesregierung ist dabei, ein solches Transparenzgesetz vorzubereiten und auf den Weg zu bringen.
An der Art und Weise, wie Sie reden, stört mich, dass es sich immer ein bisschen wie eine Neiddiskussion anhört. Sie haben die Höhe der Renten erwähnt. Dann könnte ich Herrn Oskar Lafontaine oder Herrn Klaus Meiser anschauen und sagen: Ja, deren Rente ist sicherlich genauso überhöht wie die der von Ihnen genannten Sparkassenleute.
Ich hätte gerne, dass wir uns über ein solches Gesetz unterhalten. Wir müssen uns bewusst sein, dass es einen berechtigten Grund gibt, ein solches Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen, dass es dafür auch eine Öffentlichkeit gibt. Die Bürgerinnen und Bürger interessiert das. Ich glaube, es ist richtig, dies zu tun.
Der Kollege Lafontaine hat vor einigen Monaten gesagt, wir haben das Sparkassengesetz eingebracht, um die Reaktion darauf zu testen. Ich fand sehr gut, wie dieses Parlament darauf reagiert hat, nämlich indem man sich deutlich vor die Sparkassen dieses Landes gestellt hat, die gerade in einer Situation, in der wir von Bankenkrise und von Fehlverhalten von Banken reden, eine sehr gute und sehr saubere Rolle gespielt haben. Sie haben gezeigt, dass sie ihrer regionalen Verantwortung, nämlich der mittelständischen Wirtschaft Geld zu leihen und sie zu finanzieren, gerecht geworden sind und nicht an den Pranger gehören. Der Grund ist, das kann man ganz klar sagen, dass es im Saarland keine Sparkassenvorstände gibt, die exorbitant höher bezahlt werden als irgendein anderer Sparkassenvorstand in der Republik. Ich bitte darum, etwas runterzufahren und das Ganze nicht in eine Neiddebatte abgleiten zu lassen.
Wir reden über ein Transparenzgesetz für alle öffentlichen Unternehmen. Sie haben richtig gesagt, wir wollen damit deutlich machen, was dort verdient wird, was eventuell an Mehrfachversorgung da ist und welche Honorare für Vertriebsleistungen von Verbundunternehmen gezahlt werden. Das sind alles Dinge, die in einem solchen Gesetz aufgegriffen werden. Über eines müssen wir uns aber klar werden, das ist in der letzten Debatte bereits deutlich gesagt worden: Wer ist verantwortlich für die Gehälter der Vorstände? Das sind die Verwaltungsräte. Herr Linsler ist beispielsweise in einem drin. Die Politik ist in hohem Maße in diesen Verwaltungsräten der Sparkassen und der öffentlichen Unternehmen vertreten, die Arbeitnehmerschaft zu einem Drittel.
Auch da muss man einmal ganz deutlich fragen, warum Verwaltungsräte denn auf die Idee kommen, solche Gehälter, wie Sie sie eben genannt haben, zu zahlen. Hat das etwas mit der Qualität der Bewerber zu tun? Sind das so gute Leute, die von anderen Unternehmen abgeworben werden? Oder was ist der Hintergrund? Der Erfolg eines Unternehmens, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sicher
nicht allein vom Vorstand abhängig. Das haben Sie eben richtig gesagt. Das, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Engagement bringen, ist ein ganz wichtiger Bestandteil dessen, was den Erfolg ausmacht. Trotzdem bestimmt der Vorstand die Ausrichtung, die Ziele und die Rahmenbedingungen. Das ist doch häufig das Zünglein, das den Ausschlag gibt für Misserfolg oder Erfolg des Unternehmens. Das muss man in dieser Debatte auch berücksichtigen.
Deshalb glaube ich, die Politik sollte nicht, wie das in einigen Anträgen oder Veröffentlichungen von Ihnen gefordert worden ist, eine Grenze in der Höhe der Vergütungen einführen, sondern sollte das weiter den Vorständen überlassen. Verwaltungsräte, die darüber entscheiden, sagen vielleicht, das ist ein guter Mann in meiner Branche, den möchte ich von der anderen Bank abwerben, der hat einen hoch dotierten Job, ich will ihn trotzdem haben. Deshalb entscheiden sie das rational. Ich glaube, das sollte man denen überlassen. Das ist auch richtig so.
Ich möchte noch auf die rechtliche Problematik eingehen. Es ist hier gesagt worden, dass es in NRW schon ein solches Transparenzgesetz gibt. Man hat da einige Dinge zu beachten, nämlich dass vieles Bundesrecht ist, Handelsgesetzbuch, und dass natürlich die Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, auch einen gewissen Stellenwert haben. Lassen Sie mich darauf aufmerksam machen, dass gerade in NRW von zwei Vorständen gegen das Transparenzgesetz geklagt worden ist und dass die vor dem Gericht auch Recht bekommen haben, dass man ihre Daten nicht so einfach veröffentlichen kann. Man hat es mittlerweile geschafft, dass es mit einer persönlichen Erklärung möglich ist. Aber zwingen kann man die einzelnen Vorstände auch nach dem NRWTransparenzgesetz nicht, sondern das einzelne Vorstandsmitglied kann immer noch Nein oder Ja sagen. Von daher möchte ich darauf aufmerksam machen, das ist nicht ein Gesetz, das man so einfach einmal niederschreiben kann, sondern man muss sich über die rechtlichen Konsequenzen, über die Tragweite, über die Dinge, die dahinterstecken, wirklich Gedanken machen und das in aller Ruhe vorbereiten.
Ich glaube, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und mit unserem Antrag deutlich machen, dass auch wir das ganz genauso sehen. Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen, weil der Neidfaktor meines Erachtens eine zu tragende Rolle spielt. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen, aber natürlich unserem Antrag zustimmen und warten, was die Landesregierung in dieser Richtung Gutes auf den Weg bringt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, Einigkeit im Ziel ist bei allen hier im Hause vertretenen Fraktionen erkennbar und vorhanden. Das ist das, was uns in dieser Debatte leiten sollte. Wir sollten uns nicht in irgendwelchen Neiddiskussionen oder Verdächtigungen ergehen, sondern es schaffen, tatsächlich dem Gedanken von Transparenz und Nachkontrollierbarkeit Rechnung zu tragen. Wir vermeiden damit eine mögliche Situation, die zu Missbrauch oder ausufernden Situationen führt.
Deswegen bin ich erst einmal dankbar dafür, dass sich beide Antragsteller in ihren jeweiligen Anträgen diesem Ziel eines Transparenzgesetzes verschrieben haben. Wir können beiden Anträgen eigentlich zustimmen und haben es letztendlich unterlassen, einen eigenen Antrag dazu zu schreiben. Ich denke, das wäre Blödsinn gewesen. Deswegen sage ich ganz bewusst, wichtig ist das Ziel, das alle hier verfolgen, nämlich ein Transparenzgesetz, das an dieser Stelle zu Transparenz und Offenheit führt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das bisherige Verfahren, das gewählt wurde - um den Punkt herauszugreifen, der in der Debatte jetzt sowohl von dem Kollegen Linsler als auch von dem Kollegen Wegner angeführt wurde - beispielsweise bei der Festlegung der Gehälter und der Bezahlung bei den Sparkassen, war aus meiner Sicht bisher schlüssig. Es ist deswegen schlüssig, weil es nicht unter einigen wenigen Personen ausgekungelt wurde, sondern weil es insbesondere unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung in den jeweiligen Verwaltungsräten festgesetzt wurde.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass es vor knapp acht Monaten eine heftige Diskussion darüber gab, dass immer Druck ausgeübt wird. Aber ich sage noch einmal, das Verfahren als solches war, ist und bleibt für mich schlüssig, da alle an den entsprechenden Verfahren Beteiligten auch in der Lage sind - oder es zumindest gewesen wären - zu sagen, nein, das ist uns zu hoch, das wollen wir nicht. Wenn sie das nicht getan haben, dann ist das aus meiner Sicht nicht ein Punkt, der in den jeweiligen Verwaltungsräten diskutiert werden müsste. Wenn ich das nicht ganz falsch einschätze, lieber Kollege Linsler, sind bei den Mitarbeitervertretungen auch immer welche dabei, die in Ihrer ehemaligen Gewerkschaft - Sie sind ja immer noch Mitglied dieser Gewerkschaft - in der entsprechenden Funktion Verantwortung tragen. Ich kann mir nicht vorstellen,
Das Verfahren an sich ist schlüssig. Was aber in der Tat zu kritisieren und verbesserungswürdig ist, ist die Frage, wie es nach außen transportiert wird, damit es kontrolliert werden kann. Nach der Debatte, die wir hier führen, bin ich mir aber absolut sicher, dass das auch noch auf den Weg gebracht wird. Ich sage aber ganz deutlich, diese Diskussion nur auf das Thema der Sparkassen konzentrieren oder reduzieren zu wollen, wäre der völlig falsche Weg. Ich sage das jetzt einmal als jemand, der Mitglied dieses Parlamentes ist und mittlerweile seit 10 Jahren im Haushaltsausschuss mitarbeiten darf.
Ich würde auch gerne wissen, wie es mit der Bezahlungsstruktur beispielsweise bei anderen landeseigenen Gesellschaften aussieht, etwa beim Flughafen. Bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz wissen wir nach einem Rechnungshofbericht, wie dort die Bezahlung ausgesehen hat und wie sie sich entwickelt hat. In dem Fall wurde auch nicht gerade ein transparentes Verfahren gewählt. Dort könnte ein solches Transparenzgesetz gegen Missbrauch und entsprechendes Ausufern beim Bezahlen helfen. Da sieht man sehr deutlich das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Ich würde gerne wissen, wie das beim Weltkulturerbe aussieht, bei der SaarLB, nicht nur bei den Sparkassen, die sich im Vergleich zu anderen Kreditinstituten in der Krise bewiesen haben. Ich will wissen, wie das bei der SaarLB aussieht. Ich will wissen, wie das bei der IKS ist und so weiter und so fort.
Deswegen warne ich davor, sich nur auf die Sparkassen zu konzentrieren. Wer das macht, läuft unbewusst Gefahr, tatsächlich eine Neiddebatte auszulösen. Die dürfen wir nicht führen. Ich bin der Auffassung, wenn, dann gilt das für alle. Da haben wir hier im Land in unseren Verantwortungsbereichen genügend Baustellen, wo wir einmal auf die Finger gucken sollten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage ganz bewusst, dieses Thema wird uns in den kommenden Wochen und Monaten beschäftigen. Wir werden am 04. Mai dieses Thema im Haushalts- und Finanzausschuss aufrufen, wo wir von der Landesregierung einen Bericht über den Stand des Verfahrens einfordern, wo uns dann auch ein Zeitplan und die Grobstruktur der bisher erledigten Arbeiten vorgelegt werden. Ich denke, das ist eine hilfreiche Vorgehensweise. Ich sage noch einmal, nicht Neid und die falschen Gegner sind hierbei in den Mittelpunkt zu stellen, sondern die Überzeugung, dass Transparenz für uns der Maßstab allen Handelns sein muss. Andernfalls läuft auch die Politik Gefahr, an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Wir können
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ersten Satz der schriftlichen Begründung zum Antrag der LINKEN kann ich unterschreiben, der könnte aus der Feder eines Liberalen stammen. Der Liberale würde jedoch die Situation, dass sich immer mehr öffentliche Unternehmen im Wirtschaftsgeschehen tummeln, zu allererst kritisch würdigen. Daher erscheint es uns am wichtigsten, zunächst die Betätigungsfelder der öffentlichen Hand im Wirtschaftsraum zu beschränken. Wird dann dennoch die öffentliche Hand tätig, hat der Steuerzahler höchsten Anspruch auf Transparenz.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen besonderen Anspruch darauf zu erfahren, was mit öffentlichen Geldern geschieht. Deshalb wird Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sein, alle Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, also auch die Kommunen beteiligt sind, dem Transparenzgesetz zu unterstellen. Für Beamte, Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Tarifbeschäftigte gilt Transparenz ohnehin schon und das ist gut so. Warum also Gleiches ungleich behandeln? Mit dem Transparenzgesetz wollen wir demnach dem Anspruch des Bürgers auf Offenlegung der Verwendung von Steuermitteln Rechnung tragen. Daher wird das Transparenzgesetz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen stärken, das Vertrauen darauf, dass verantwortungsvoll gewirtschaftet wird.
Das geht nur, wenn sich der interessierte Bürger auch informieren kann. Ich will Ihnen ein Beispiel geben, warum das zurzeit noch schwierig ist. Die Auslagerung von kommunalen Aufgaben in kommunale Unternehmen hat dazu geführt, dass die Gemeindefinanzen nicht mehr zu durchschauen sind. Erhebliche Teile der Personal- und Investitionsausgaben werden nicht mehr im Kernhaushalt der Gemeinde gebucht, sondern in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert. Der Kernhaushalt verliert an Aussagekraft. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Transparenz ist, um Vertrauen zurückzugewinnen. Ohne das Vertrauen seiner Bürger ist ein Staat nicht demokratisch legitimiert.
Zudem möchte ich noch auf eines hinweisen. So groß das Interesse der Bevölkerung an Transparenz auch sein mag, wichtig ist, dass der Transparenzge
danke mit Augenmaß und möglichst praxisgerecht in Gesetzesform gegossen wird. Deshalb wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die genau dafür Sorge tragen wird. DIE LINKE mahnt die Regierung in ihrem Antrag zur schnellen Erledigung an. Aber das kennen wir ja schon, es kann nie schnell genug gehen. In diesem Zusammenhang wird sich die SPD noch gut an Gerhard Schröders „Politik der ruhigen Hand“ erinnern. Lieber Kollege Lothar Schnitzler, das wollen wir aber bitte nicht mit dem Begriff „eine ruhige Kugel schieben“ verwechseln.