Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die staatliche Finanzierung und Gleichstellung parteinaher Stiftungen (PStGIG) (Drucksache 14/481)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf über die staatliche Finanzierung und Gleichbehandlung parteinaher Stiftungen hat das Ziel, eine Gleichbehandlung dieser parteinahen Stiftungen zu ermöglichen, die bisher nicht gegeben ist. Wir wollen, dass das Saarland die Arbeit parteinaher Stiftungen fördert, die ihren Sitz im Saarland haben, und zwar aus öffentlichen Mitteln, solange und soweit sie nicht Zuwendungen aus der Gesellschaft für staatsbürgerliche Bildung mbH und deren Beteiligung an der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei Gesellschaft mbH erhalten. Es soll für die Arbeit dieser Stiftungen Finanzmittel als Zuwendungen in den Landeshaushalt einstellen. So weit zum Inhalt.

Der Gesetzentwurf, den wir hier einbringen, baut auf den bestehenden Regelungen auf und versucht, sie so zu ergänzen, dass eine Gleichstellung der saarländischen parteinahen Stiftungen ermöglicht wird. Das ist auch deswegen notwendig, weil dies ein verfassungsrechtliches Gebot ist. Ich erinnere an die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus der „Stiftungsentscheidung“ vom 14. Juli 1986. Dort heißt es: „Mit Rücksicht auf die dargelegten Berührungspunkte zwischen der Tätigkeit der Stiftungen einerseits und den langfristigen politischen Zielvorstellungen einzelner politischer Parteien andererseits gebietet es allerdings der Gleichheitssatz, dass eine solche Förderung alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt. Nur wenn die staatliche Förderung der pluralen Struktur der gesellschaftlichen und politischen Kräfte Rechnung trägt, wird sie dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln“. So weit das Zitat.

Daraus geht eindeutig hervor, dass es einen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, nämlich die Gleichbehandlung der politischen Parteien auch im Hinblick auf ihre Ausstattung, gerade was die Stiftungen angeht. Wir konnten heute Morgen in der Bild-Zeitung lesen, dass die Saar-LINKE nun den gleichen oder ähnlichen Antrag stellt, mit dem die GRÜNEN bereits 1996 einmal gescheitert sind.

(Heiterkeit und Sprechen bei den Regierungs- fraktionen.)

Ich sehe aus Ihren Reaktionen, dass Sie auch alle diesen Artikel gelesen haben.

(Abg. Becker (CDU) : Das konnten wir auch so lesen. - Abg. Schmitt (CDU): Dazu haben wir die Bild-Zeitung gar nicht gebraucht!)

Ich gehe davon aus, Herr Schmitt, dass Sie natürlich auch über die Geschichte Bescheid wissen und in der Tat für Sie vielleicht dieser Bild-Zeitungsartikel nicht so relevant ist. Bloß ist der Sachverhalt natürlich damit einer größeren Öffentlichkeit dargestellt worden. Ich will überhaupt nicht verhehlen, dass wir Bezug genommen haben auf diesen Antrag, und dass wir einen ähnlichen Antrag stellen. Da wird natürlich in der Bild-Zeitung versucht, das in der ihr üblichen Art abzuqualifizieren, indem man nämlich Worte wie „abkupfern“ benutzt. Damit versucht man, unseren Antrag der Lächerlichkeit preiszugeben, ihn verächtlich zu machen. Das sind wir bei der Bild-Zeitung ebenso gewohnt wie die übliche Abarbeitung an der Person Oskar Lafontaine. Auch das ist alles überhaupt nichts Neues. Das kennen wir ja.

In der Sache ändert sich dadurch überhaupt nichts. Ich will klar sagen: Auch wenn die damalige Regierungsmehrheit, die damalige Mehrheit im Parlament, sich dagegen ausgesprochen hat, ändert das an der Sache überhaupt nichts. Worum es geht, ist, dass alle parteinahen Stiftungen in der Frage der Zuwendungen gleich behandelt werden. Das ist der eigentliche Zweck unseres Antrags, damit das einmal sehr deutlich wird. Wir haben es im Saarland ja mit einer sehr spezifischen Lösung zu tun, die wir in anderen Bundesländern in der Form nicht finden. In den meisten Bundesländern ist es ja so, dass die parteinahen Stiftungen gefördert werden über öffentliche Zuschüsse auf der Basis entsprechender Bestimmungen im Landeshaushalt. Das haben wir hier nicht.

Deswegen wollen wir entsprechende Ergänzungen machen. Die saarländische Lösung, nämlich dies im Zusammenhang mit einer Stiftung zu machen, ist Ende der Sechzigerjahre bei der Privatisierung der Saarbrücker Zeitung entstanden, wobei die Gesellschafter dieser Gesellschaft unter anderem die parteinahen Stiftungen sind, die damit Zuwendungen über die Gewinne der Saarbrücker Zeitung erhalten. Dies ist aus unserer Sicht so nicht länger hinnehmbar.

Dies aus drei Gründen. Erstens ist damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt, das ist das Wichtigste. Zweitens wird die politische Dynamik, die es gibt, nicht berücksichtigt. Wir haben politische Veränderungen, der Landtag - daran möchte ich Sie doch noch mal erinnern - umfasst inzwischen fünf Parteien und nicht mehr zwei oder drei, wie das früher der Fall war. Das muss berücksichtigt werden.

(Beifall bei der LINKEN.)

Drittens ist es geboten, mehr Transparenz in die Arbeit der parteinahen Stiftungen zu bringen und mehr Rechenschaft abzulegen über die Verwendung die

(Präsident Ley)

ser Mittel. Dies alles scheint mir mit der gegenwärtigen Regelung nicht ausreichend gegeben.

Ich will in dem Zusammenhang eines klarstellen. Auch wenn wir jetzt über Zuschüsse und damit über Gelder reden, geht es um etwas anderes. Es geht um die Arbeit der parteinahen Stiftungen, die - ich denke, damit sind wir alle einverstanden - eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe erfüllen, nämlich die politische Bildungsarbeit. Das sollten wir nicht aus dem Auge verlieren. Wir sollten also nicht nur auf das Thema Geld eingehen, sondern auch auf das Thema der Zweckbestimmung, wie diese Mittel verwendet werden. Das ist eben im Rahmen des staatsbürgerlichen Auftrages der parteinahen Stiftungen zu sehen. Das ist der Inhalt, auf den noch mal Bezug genommen werden muss.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf aufbauend auf der spezifischen saarländischen Regelung, die wir für nicht sachgerecht halten, ermöglichen, dass die parteinahen Stiftungen alle gleich behandelt werden, auch was die Mittel angeht, und dass dabei auch das ist ein Grundsatz - selbstverständlich die relative Stärke der Parteien bei der Zuwendung eine Rolle spielt. Das ist Sinn und Zweck. Das heißt, wir wollen dem Gleichheitsgrundsatz, der politischen Dynamik und auch dem Erfordernis der Transparenz Rechnung tragen. Wir meinen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein konkreter Weg aufgezeigt wird, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Ich will aber auch gleich dazu sagen, dass es natürlich auch andere Wege geben kann, um zu diesem Ziel zu kommen. Deswegen wären wir, sollten andere Vorschläge mit der gleichen Zielsetzung vorliegen - das ist bisher nicht der Fall -, durchaus bereit, darauf einzugehen und darüber zu sprechen. Was wir heute vorlegen, ist ein auf den bestehenden Regelungen aufbauender Weg. Ich will damit andere Wege überhaupt nicht ausschließen. In der Richtung sind wir offen und ich glaube, wir sollten gemeinsam eine Lösung finden, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung trägt. Das ist der wesentliche Sinn und dem kann sich im Grunde genommen doch wohl niemand verschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Thomas Schmitt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die politischen Stiftungen unterschiedlicher politischer Weltanschauung auch im Saarland einen wichtigen Beitrag zur politischen und allgemeinen Bildung der Bevölkerung leisten, ist wohl unstrittig. Sie sind auch alle im Saarland vertreten und sie

erhalten auch alle über ihre Bundesstiftungen die gleiche Förderung, nämlich aus Bundesmitteln. Das gilt auch für die Stiftung, die der Partei DIE LINKE nahe steht, die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Gäbe es eine Förderung aus dem Landeshaushalt, würde selbstverständlich dieser Grundsatz der Gleichbehandlung greifen. Eine solche Förderung aus dem Landeshaushalt gibt es allerdings nicht. Wir sehen uns auch außerstande, in Zeiten knapper Kassen und angesichts notwendiger Sparmaßnahmen jetzt neue Mittel in den Landeshaushalt einzustellen, um parteinahe Stiftungen und ihre Bildungsarbeit weiter zu fördern. Wir erachten dies auch nicht für notwendig, weil eine entsprechende Bundesförderung existiert.

Mit unseren Landesstiftungen haben wir tatsächlich eine historische Sondersituation. Diese resultiert aus der Privatisierung der Saarbrücker Zeitung im Jahr 1970. Da muss man sich schon klar machen, warum damals eine Fördergesellschaft einen Anteil von 26 Prozent erhalten hat. Damals ging es nämlich nicht primär um das Ziel, parteinahe Stiftungen zu fördern, damit sie Geld erhalten, sondern es ging darum, einen entsprechenden Anteil einer parteipolitisch unabhängigen Gesellschaft zu übertragen, die spezifische saarländische Landesinteressen innerhalb des Konzerns der Saarbrücker Zeitung wahrnehmen soll. Deshalb sollte diese Gesellschaft auch eine Sperrminorität erhalten.

Diese Idee, damals zu Zeiten einer absoluten CDUMehrheit beschlossen, stammte übrigens nicht von der damaligen Regierungsmehrheit, sondern es war ausdrücklicher Wunsch der damaligen Landtagsopposition, insbesondere der Sozialdemokraten, die vorgeschlagen hatten, nicht nur 26 Prozent zu übertragen, sondern 100 Prozent. Letztlich hat man sich parteiübergreifend auf diese Lösung verständigt, eben um spezifische Landesinteressen zu wahren und um die Saarbrücker Zeitung als Landeszeitung zu erhalten. Damals ging es auch nicht um parteipolitischen Proporz, damals hatte die CDU eine absolute Mehrheit der Sitze. Man hat aber dennoch andere Anteile gewählt, nämlich 40-40-20 entsprechend den damals im Landtag vertretenen Parteien für deren parteinahe Stiftungen: 40 Prozent an die Union-Stiftung, 40 Prozent an die damalige EbertStiftung Saar und 20 Prozent an die Naumann-Stiftung.

Dieser Gesellschafteranteil ist bis heute unverändert geblieben. Die Privatisierung ist einmalig erfolgt, das lässt sich auch nicht mehr rückgängig machen. Tatsächlich profitieren diese Stiftungen infolgedessen von diesem Vermögen, aber es ist keine Landesförderung mehr und das lässt sich auch nicht mehr korrigieren. Natürlich können andere parteinahe Stiftungen mit dieser Förderdachgesellschaft darüber sprechen, ob eine Übertragung von Gesellschafterantei

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

len erfolgen kann. Aber es ist eine privatrechtliche Institution. Der saarländische Landtag hat in diesem Zusammenhang überhaupt kein Mitspracherecht mehr. Deshalb handelt es sich auch in keiner Weise um eine wie auch immer geartete Landesförderung.

Es gibt auch andere historische Begebenheiten, die sowohl bei den Stiftungen wie auch bei den Parteien zu unterschiedlichen Vermögensbeständen führen. Das ist überhaupt nicht zu kritisieren, sondern jeweils immer aus der Historie zu verstehen. Zum Beispiel hat die Sozialdemokratische Partei nach dem Krieg oder auch nach der Wiedervereinigung Restituierungen von Vermögen von vor dem Krieg erhalten. Die CDU oder die FDP, die aber spezifische Neugründungen waren, haben das alte Vermögen zum Beispiel der DDP oder der Zentrumspartei verständlicherweise nicht bekommen, weil es eben Neugründungen waren und keine Rechtsnachfolger. Deswegen gibt es auch dort unterschiedliche Vermögensbestände. Dasselbe gilt übrigens für die Partei DIE LINKE, die heute noch entsprechendes Vermögen der SED beziehungsweise der KPD besitzt.

(Vereinzelt Sprechen bei der LINKEN.)

Auch das ist eine historische Tatsache, die zu unterschiedlichen Vermögensverhältnissen führt und die man auch nicht durch staatliche Finanzierung letztlich korrigieren kann. Das muss man an dieser Stelle auch zur Kenntnis nehmen. Das sind historische Gegebenheiten, die zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt entstanden sind, so auch hier die Vermögensverhältnisse durch die Privatisierung der Saarbrücker Zeitung, die über 40 Jahre zurückliegt, sodass heute niemand mehr im Landtag sitzt, der damals diese Entscheidung mit getroffen hat. Ich sage es noch einmal: Korrigierbar sind diese Privatisierungen nicht mehr.

1996 haben die GRÜNEN versucht, hier einen Antrag zu stellen, diese Privatisierung rückgängig zu machen, weil sie sie als rechtsgrundlos angesehen haben. Die damalige Mehrheit und auch der damalige Ministerpräsident haben dies abgelehnt. Wenn Sie heute in Ihrem Antrag und in der Begründung dazu schreiben, das sei alles intransparent und es handele sich hier um einen verfassungswidrigen Zustand, insbesondere weil heute mehr Parteien im saarländischen Landtag vertreten seien als damals, so möchte ich Ihnen entgegenhalten, dass auch 1994 hier schon eine andere Partei saß, die dort nicht vertreten war.

Wenn dieser Zustand so unerträglich und verfassungswidrig war, Herr Fraktionsvorsitzender Lafontaine, dann hätten Sie damals schon die Gelegenheit gehabt, diesen Zustand zu beseitigen. Das haben Sie eben nicht getan.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es geht hier eben nicht um die Diskreditierung des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN durch irgendwelche Zeitungsberichterstattung.

(Sprechen bei der LINKEN.)

Es geht um historische Tatsachen, dass 1996 ein entsprechender Antrag hier im Parlament gestellt wurde, der fast gleichlautend war und den die damalige SPD-Mehrheit mit ihrem damaligen SPD-Landesvorsitzenden rigoros abgelehnt hat. Glaubwürdig wird Ihr Verhalten dadurch heute nicht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Damals hat der Landesvorsitzende der SPD keine Notwendigkeit gesehen, diesem Antrag zuzustimmen. Er war ja mit seiner damaligen Partei nicht betroffen. Heute sieht das ganz anders aus. Mittlerweile ist die Partei gewechselt worden. Heute geht es darum, dass man Geld für die LINKE abgraben will. Da stellt sich die Situation ganz anders dar. Heute stellt man denselben Antrag noch einmal als Partei DIE LINKE. Ich sage Ihnen: Es ist einfach unglaubwürdig.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Noch unglaubwürdiger wird es, wenn man sich das Protokoll der Landtagssitzung von 1996 anschaut. Sinnigerweise hat damals für die SPD-Landtagsfraktion der Abgeordnete Leo Stefan Schmitt gesprochen und in übelsten Worten über den damaligen Abgeordneten Pollak hergezogen, der den Antrag für die GRÜNEN begründet hat. Ich kann Ihnen einige Zitate aus der damaligen Landtagssitzung für die Öffentlichkeit vorhalten. Der Abgeordnete Leo Stefan Schmitt ist heute auch nicht mehr bei der Partei SPD, sondern zwischenzeitlich zur LINKEN gewechselt. Ich habe ihn dieser Tage bei der Partei DIE LINKE draußen auf der Landtagsterrasse sitzen sehen.

(Lachen und Sprechen bei der LINKEN.)

Er sagte damals - wenn ich mit Ihrer Erlaubnis zitieren darf, Herr Präsident -: „Herr Abgeordneter Pollak, wer Sie heute nach dieser Rede noch ernst nimmt oder als ernsten Partner annimmt, der muss meines Erachtens nicht mehr ganz bei Trost sein.“ Weiter heißt es, dass „die Scheinheiligkeit der GRÜNEN, die eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund zu spielen, heute auch wieder zum Tragen gekommen ist.“ An anderen Stellen heißt es sinngemäß: Es geht um Staatsknete; alles, was die GRÜNEN bisher abgelehnt haben. Es wurde permanent der Antrag gestellt, dass man bei den RPJ-Mitteln eine Umschichtung vornimmt. „Da jetzt die GRÜNEN im Landtag sitzen und die Jungen Liberalen genau den gleichen Antrag gestellt haben (…) war es auf einmal Teufelszeug. Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht man, um was es geht: Es geht um Eigenbedienung, es geht um die eigene Bedienung,

(Abg. Schmitt (CDU) )

die Sie vorhaben aus Landesmitteln, und das machen wir nicht mit.“

(Lachen und Beifall bei den Regierungsfraktio- nen.)

Meine Damen und Herren, vielleicht kann uns die Fraktion der LINKEN heute erklären, was sich gegenüber damals geändert hat. Ich will Ihnen sagen, was sich gegenüber damals geändert hat. Es geht jetzt nicht mehr um Mittel der GRÜNEN. Denselben Herrschaften, die damals den GRÜNEN Scheinheiligkeit vorgeworfen haben, geht es heute um Mittel, um Staatsknete für die Partei DIE LINKE und deren parteinahe Stiftungen. Das ist der einzige Unterschied, der sich heute zeigt. Glaubwürdig wird Ihr Anliegen dadurch nicht. Deswegen lehnen wir heute diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)