So wurde bereits vor der Ausweisung der Gebiete versäumt, mit Kommunen und Betroffenen zu reden. Das Ergebnis ist ein heilloses Durcheinander. Die Betroffenen zeigten Verärgerung und Unverständnis bis hin zu Wut und Verzweiflung wegen massiver und begründeter Existenzbedrohungen. Diese Situation hätte vermieden werden können, haben wir doch bei der letzten Anhörung der Verbände erfahren, dass es durchaus andere Möglichkeiten der Umsetzung dieser EU-Richtlinie gibt. Die Verordnungen hätten ohne Weiteres den gebiets- und nutzungsspezifischen Gegebenheiten angepasst werden können. Die Eigentümer, Pächter und Verbände hätten in Entscheidungen eingebunden werden können.
So präferieren die Bundesländer Bayern und Hessen die Umsetzung des Vertragsnaturschutzes, und das scheint sehr gut zu funktionieren. Warum also
nicht im Saarland? Wir unterstützen deshalb die Forderung der SPD, ein neues Verfahren zu Natura2000-Gebieten zu beginnen. Tragen Sie dazu bei, dass Natura 2000 im Saarland nicht nur den Menschen und der Natur nutzt, sondern für uns alle ein voller Erfolg wird. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit Ihrem Antrag wenden Sie sich eigentlich gegen die Interessen der Menschen, deren Interessen Sie vorgeben vertreten zu wollen. Ihr Antrag ist überflüssig, er hat sich erledigt. Die Landesregierung ist bezüglich der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete bereits in einem neuen Verfahren. Es besteht überhaupt keine sachliche Berechtigung für den Antrag und, Kollege Jung, schon gar nicht für Anschuldigungen gegen die Landesregierung. Sie versuchen hier, eine Petitesse als Affront gegen Teile der Landesregierung aufzubauen, damit werden Sie heute schlichtweg noch mal scheitern.
Im Übrigen - das sage ich Ihnen auch - konterkarieren Sie hier Ihren eigenen Erfolg. Wir hatten eine Sitzung im Umweltausschuss, wo wir über dieses Thema gesprochen haben. Der Kollege Pauluhn hatte vorgeschlagen, eine Anhörung zu Natura2000-Gebieten zu machen. Wir haben im interfraktionellen Konsens und in völligem Einvernehmen beschlossen, die betroffenen Personen und Verbände anzuhören, weil man für die zu Recht vorgetragene Kritik empfänglich sein konnte, sie war durchaus berechtigt. Wir haben also die Anhörung durchgeführt, und sie hat eine große Resonanz erfahren. Die Kritik, die dort geäußert wurde, hat letztlich dazu geführt, dass die Verordnung zurückgenommen wurde und dass wir in einem neuen Verfahren sind. Insofern war dies ein Erfolg des Parlamentes. Wir diskutieren ja des Öfteren, wie wir mehr Bürgerbeteiligung erreichen können.
Das war ein Musterbeispiel dafür, wie man die Bürger an einem Verfahren beteiligt, das Natura2000-Gebiete normieren soll. Das war ein Musterbeispiel dafür, wie man mit den Menschen umgehen sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dabei ist auch nicht die Frage, ob wir hier eine Verordnung oder einen Vertragsnaturschutz ins Le
ben rufen. Der Regelfall ist die Verordnung. Die Verordnung bietet viele Vorteile, zum Beispiel aus Vereinfachungsgründen. Es ist doch nur die Frage, ob ich den Inhalt der Verordnung an diejenigen, die diese Verordnung angeht, richtig übertragen kann. Dazu ist ein Gespräch notwendig. Der Inhalt der Verordnungen muss den Menschen erklärt werden. Das war das einzige Manko, das sich hier gezeigt hat.
Ein wesentlicher Kritikpunkt in der Anhörung war das Zeitfenster, das in der Verordnung drin gestanden hat, wonach in bestimmten Zeiträumen landwirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr durchgeführt werden sollen. Wenn wir dieses Jahr sehen, so liegt die laufende Vegetationsperiode circa drei Wochen vor der üblichen Zeit. Im vergangenen Jahr hat sie zwei Wochen hinterher gehinkt. Ich glaube, die Natur lässt sich nicht in ein festes Zeitfenster pressen. Von daher sollten wir das nicht in der Verordnung tun. Ich glaube, das ist der Gegenstand, der wirklich regelungsbedürftig ist und der mit den betreffenden Personen kommuniziert werden muss.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass wir das Thema noch einmal im Umweltausschuss beraten werden. Deshalb rufe ich insbesondere die SPD auf, die konstruktive Zusammenarbeit, die wir gerade zu diesem Thema im Ausschuss gepflegt hatten, weiterzuführen. Ich glaube, es ist ein Tritt in den Allerwertesten für die anderen Fraktionskollegen von Ihnen. Wir sind ja nicht verpflichtet gewesen, eine Verordnung zu machen. Das ist ordnungsgemäß angefragt worden und wir haben uns dieser Anfrage geöffnet. Wenn Sie das jetzt dazu benutzen, hier solch einen Popanz aufzuziehen, dann wird das auch Folgen für den Umgang im Umweltausschuss haben.
(Abg. Pauluhn (SPD) : Der Einzige, der einen Popanz aufbaut, sind Sie selbst. - Sprechen bei der SPD.)
Ich bin mir sicher, dass wir eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten und Betroffenen bekommen werden. Da wird es auch mit Sicherheit möglich werden, dass unser berühmter Mornellregenpfeifer einen ordnungsgemäßen Landeplatz im Naturschutzgebiet Renglischberg finden wird. Damit werden die Landwirte einverstanden sein. So wird auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass wir eine neue Ver
ordnung erreicht haben. Herr Kollege Jung und die SPD-Fraktion, insofern hat sich Ihr Antrag eigentlich erledigt. Das steht ja in der Überschrift: neues Verfahren. Das hat sich erledigt, weil es gemacht wird.
Ich gebe zu, ich war zunächst auch überrascht. Es kam in dieser Sitzung und es war spontan. Das war auf die Anhörung im Landtag zurückzuführen. Das ist, wie der Kollege Heinrich gesagt hat, ein Erfolg des Landtags und für die Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Auswirkungen betroffen sind. Insofern ist das eine gute Sache. Sie hatten den Antrag gestellt. Die SPD-Fraktion hat gesagt, darüber müssen wir reden. Die Mehrheit hat sich dem angeschlossen. Es gab einen einstimmigen Beschluss. Wir haben eine Anhörung gemacht.
Es wird abgestimmt, Herr Kollege Pauluhn. Wenn die Mehrheit gesagt hätte, wir machen keine Anhörung, dann hätte es keine gegeben. Aber das war nie die Absicht. Es waren alle spontan dafür. Insofern ist das der Erfolg des Parlaments.
Man muss natürlich sehen, wie man mit diesen Dingen umgeht. Wir als FDP-Fraktion haben uns für Verbesserungen in der Kommunikation ausgesprochen. Das ist richtig. Dazu stehen wir auch. Ich glaube, wenn man die Kommunikation verbessert, wird man das mit den Bürgern hinbekommen. Ob dies nun in der Verordnung geschieht oder ob man in Fragen des Vertragsnaturschutzes einen Versuch macht oder es teilweise in einer Verordnung regelt, darüber muss man noch einmal reden. Es ist richtig, dass wir uns als FDP dazu geäußert haben. Wichtig ist, dass das Gespräch mit den Bürgern aufgenommen wird. Es soll einen neuen Dialog und eine neue Verordnung für jedes Gebiet geben.
Das zeigt, dass der Wille dieser Regierung da ist, dies zu machen und die Kommunikation zu verbessern. Wir können wirklich nur mit den Menschen gemeinsam den Schutz der Umwelt durchsetzen. Für uns ist Folgendes ganz klar. Wenn wir sagen, wir haben im Saarland genau genommen 11,5 Prozent der Fläche unter Schutz, dann darf ich dies so bewerten, dass die Landesregierung hier richtig liegt.
Wenn wir uns als Menschen im Saarland über den Artenrückgang weltweit bedauernd äußern und sehen, was in der Dritten Welt an Maßnahmen für den Naturschutz gemacht wird von Menschen, die weitaus weniger haben als wir in Europa, dann müssen wir bereit sein zu sagen, dass wir ein Zehntel unserer Fläche auch für die schützen, die nach uns kommen. Das ist für uns eine moralische Verpflichtung. Das sind wir unserer Umwelt schuldig. Dazu dient diese Verordnung.
Abschließend kann ich sagen, das einzige ist die Frage der Kommunikation. Die wird verbessert. Das hat die Landesregierung zugesichert. Es wird eine neue Verordnung geben. Insofern sehen wir als FDP keine großen Probleme. Wir sind davon überzeugt, dass es zu einem guten Ende kommt - für uns alle, für die Natur und letztendlich auch für unsere Bürgerinnen und Bürger im Saarland. - Vielen Dank.
Genau, das Schlusswort ist angesagt angesichts der Zeit. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Jung, das Gedicht mag zum Lachen einladen, aber angesichts der Tatsache, dass wir es national, europaweit und global mit massivem Artensterben zu tun haben, sollte uns das Lachen im Halse stecken bleiben. Die Natura-2000-Verordnung beziehungsweise die Richtlinie sieht vor, dass wir einen länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender, heimischer Pflanzen- und Tierarten gewährleisten und dass die Bewirtschaftung dieser Gebiete die Lebensraumtypen und Arten nicht erheblich beeinträchtigt.
Natürlich ist das miteinander Leben - das Leben des Menschen mit der Natur - ein dynamischer Prozess. Ich glaube, wir befinden uns in vielerlei Hinsicht im Moment in der Debatte, wie wir Ökonomie und Ökologie verbinden können. Das ist bei Natura 2000 die Verbindung von Ökonomie und Ökologie, Naturschutz und Landnutzer und beim Thema Klimaschutz die Debatte Naturschutz und ErneuerbareEnergien-Anlagen. Das heißt, wir sind in einem ständigen Prozess auch mit den Akteuren vor Ort, um diese Themen zusammen zu betrachten und es nicht als Konflikt zu sehen. Wir sollten auf den Naturschutz, Umwelt- und Klimaschutz hinwirken und unsere Akzente setzen.
Das Saarland hat bereits 2006 diese Auswahl der Gebiete vorgenommen. Sie wurden im selben Jahr von der EU-Kommission bestätigt. Danach gab es eine Sammelverordnung für diese Gebiete. Nun kam im Jahr 2010 hinzu, dass das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben hat, dass es keine Benennungen von Natura-2000-Gebieten mehr geben darf, sondern dass man sie in Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete umbenennen muss. Bis zu diesem Zeitpunkt lag eine ganze Reihe von Einwendungen vor, sodass wir als neue Landesregierung uns dazu entschlossen haben, keine Sammelverord
nung mehr durchzuführen, sondern Einzelverordnungen. Das kommt den einzelnen Bedürfnissen auch im Rahmen eines Vertragsnaturschutzes - in anderen Bundesländern nur teilweise - den Nutzern im Verfahren dahingehend zugute, dass wir uns im Rahmen der Verordnung konkret mit den Bewirtschaftungsplänen und den Bedürfnissen der Landnutzer vor Ort auseinandersetzen und jetzt ein angepasstes Verfahren wählen. Das heißt, wir haben angehört - deswegen heißt das Verfahren auch Anhörungsverfahren - und die Erfahrungen im letzten Jahr und die Einwände genau analysiert. Wir haben gesehen, dass bestimmte Dinge zu strikt geregelt sind, beispielsweise Mähtermine zu bestimmten Zeitpunkten festzulegen.
Da muss man sich ansehen, wann meinetwegen ein Abblühdatum oder ein Vogelzug ist. Und weil Sie eben Renglischberg und die Dynamisierung angesprochen haben: Als zum Beispiel 2006 die Gebiete ausgewiesen wurden, war dort der Anteil von Mais noch wesentlich geringer als heute. Das heißt, wir haben es mit einer Dynamisierung in der Landwirtschaft zu tun. Deswegen müssen wir auch mit den Naturschutzvorgaben dynamisch umgehen. Wir müssen uns fragen, was wir tun können, damit das Artensterben nicht noch weiter voranschreitet, und Möglichkeiten finden, um den Natur- und Artenschutz voranzubringen.
Nun wird immer wieder vorgebracht, der Vertragsnaturschutz sei das Mittel der Wahl. Dies stellt sich bundesweit sehr unterschiedlich dar. Einzelne Bundesländer haben das Vertragsverfahren gewählt. Eine ganze Reihe von Bundesländern hat die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen gewählt. Wir sind in unserem Haus zu der Einschätzung gekommen, dass bezüglich des Vertragswesens bilaterale Vereinbarungen gerade im Fall von Verstößen seitens des Bewirtschafters keinen vollstreckbaren Rechtstitel darstellen, dass der Abschluss auf freiwilliger Basis beruht und vor allen Dingen, dass ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen müssen. Wir geben derzeit im Jahr zusammen mit dem Wirtschaftsministerium, das den größeren Teil aufbringt, 483.000 Euro aus. Wenn wir zum Beispiel für potenziellen Vertragsnaturschutz das Dauergrünland - es sind etwa 10.000 Hektar landesweit mit einem Mitteleinsatz versehen würden, müssten wir drei Millionen Euro pro Jahr ausgeben, und wenn es nur die Natura-2000-Gebiete wären, wäre es immerhin noch ein Mitteleinsatz von 810.000 Euro. Das heißt, es geht nicht darum, alles in Verträgen zu regeln, sondern wir werden mit Sicherheit nach wie vor dafür plädieren, mit der Landwirtschaft Verträge zu schließen, die den Naturschutz voranbringen. Dabei sind wir natürlich darauf angewiesen, dass die Mittel der EU - zum Beispiel die ELER- oder die LIFE-Mittel - als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden.
Aber wir werden die Kommunikation ausweiten. Wir müssen mit den Landnutzerinnen und Landnutzern noch viel stärker in die Kommunikation gehen. Das wird in den nächsten Wochen und Monaten geschehen. Es sind bereits Termine in der Biosphäre, aber auch am Renglischberg angesetzt. Wir wollen in dieser Kommunikation vermitteln, dass wir Arten- und Naturschutz voranbringen müssen, aber eben in einer akzeptablen Art und Weise. Die Landnutzerinnen und Landnutzer sollen Vorgaben bekommen, die eine Einschränkung nur insoweit vornehmen, als ein Wirtschaften weiterhin möglich ist. Und ich denke, Einschränkungen wie zum Beispiel der Landeplatz für den Mornellregenpfeifer betreffen wirklich nur einen kleinen Teil der zu bewirtschaftenden Fläche. Da geht es ja auch um Fruchtfolgen. Es geht darum, dass nicht jedes Jahr immer dieselbe Getreidesorte angepflanzt wird. Wir haben eine ganze Reihe von Kompromissen, die auch ein Landwirt schließen muss, und ich bin der Meinung, dass wir mit dem, was jetzt an Verordnungsentwürfen vorhanden ist - mit weit zurückgenommenen Verbotstatbeständen, mit Beschreibungen dazu, wie man die Artenvielfalt und den Biotopschutz auf seinem Gebiet gewährleisten kann -, auf einem guten Weg sind, die Natura-2000-Verordnung mit Einzelverordnungen und Bewirtschaftungsplänen umzusetzen.
Sie haben recht: Wir sind da jetzt im Verzug beziehungsweise müssen uns nunmehr verständigen, weil nach der Meldung im Jahr 2006 zum Beispiel für die FFH-Gebiete ein Zeitraum von sechs Jahren gegeben ist, um die Anerkennung umsetzen zu können. Von daher ist uns daran gelegen, dass das Verfahren jetzt im Dialog mit den Landnutzerinnen und Landnutzern zügig umgesetzt wird. Lassen Sie uns diesen Prozess gemeinsam angehen, wenn Sie auch in Ihren Kommunen die Bedürfnisse vorgetragen bekommen. Wir sind jetzt in einer Reihe von Terminen dabei, die Kommunikation zu führen, und wir werden diesen Prozess entsprechend fortsetzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich mich sozusagen von zwei oder drei Aussagen der Kollegen Schmitt von den GRÜNEN und Heinrich von der CDU angesprochen sah. Deshalb, denke ich, ist es wichtig, dass das eine oder andere noch einmal zurechtgerückt wird.
Wenn der Kollege Jochem wie ich finde zu Recht sagt, dass es in der Vergangenheit Kommunikationsprobleme gegeben hat, und wenn selbst der Staatssekretär aus dem Umweltministerium, Herr Borger, in der Anhörung letzte Woche im Umweltausschuss einräumt, dass es in der Vergangenheit große Kommunikationsprobleme gegeben hat, dann verstehe ich nicht, Herr Schmitt, wie Sie hier sagen können, dass doch alles in Ordnung gewesen sei. Und wenn Sie anführen, dass es eine Reihe runder Tische gegeben habe, dann möchte ich wissen, wo und mit wem. Ich will jetzt einmal schildern, wie es in der Gemeinde Gersheim gelaufen ist, aus der ich komme und in der ich noch als Ortsvorsteher und Mitglied im Gemeinderat tätig bin. Das Verfahren ging durch neun Ortsräte. Alle Parteien, die hier im Landtag vertreten sind, sind auch in den Gersheimer Ortsräten vertreten. Alle Ortsräte haben die neue Ausweisung auf dem Verordnungsweg abgelehnt. Ein Dialog fand, obwohl angefragt, nicht statt. Dann ging das Verfahren durch den Umweltausschuss und den Gemeinderat der Gemeinde Gersheim, und ich weiß von Bürgermeister Rubeck selbst, dass er wiederholt im Umweltministerium nachgefragt hat, ob jemand aus diesem Ministerium in die Sitzungen kommen könne, um die Dinge zu erläutern und zu diskutieren. Es war letztendlich niemand da. Schließlich wurde der Verordnungsweg auch im Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Bisher habe ich die Interessengemeinschaften so verstanden, dass gerade die geforderte Kommunikation im Sinne eines runden Tisches nicht stattgefunden hat. Ich befürchte, Kollege Schmitt, dass das, was Sie hier gesagt haben, reine Theorie und wenig Praxis war und mit der Wahrheit überhaupt nichts zu tun hat.
Dann zur Sinnhaftigkeit dieser Debatte, Herr Kollege Heinrich. Ich denke, wir diskutieren hier nicht nur über den Artenschutz, den ich mit unterstütze, sondern wir haben in dieser gesamten Debatte auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit von Politik zu beantworten. Deshalb ist die Debatte am heutigen Tag so wichtig. Die Benchmark für die Glaubwürdigkeit hat die CDU im Jahr 2006 gesetzt. Damals hat man eine Broschüre über Natura-2000-Gebiete im Saarland mit einem großen Vorwort des damaligen Umweltministers herausgegeben, aus dem ich jetzt mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, einige wenige Passagen zitieren darf. Unter der Überschrift „Starke Position der Landwirtschaft“ heißt es: „Das Natura2000-Projekt der EU verfolgt nicht die Naturschutzum-jeden-Preis-Strategie, sondern hat nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit wirtschaftliche Entwicklung, soziale Gerechtigkeit und Ökologie aufeinander abzustimmen. Damit hat die Landwirtschaft in dieser Erhaltungs- und Entwicklungspartnerschaft eine starke Position. Nutzungseinschränkungen mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Bauern sind nicht
das Ziel.“ Und Herr Mörsdorf schreibt weiter: „Die Landwirte können die Äcker und Wiesen weiter nutzen wie bisher. Verschärfende Auflagen für die Betriebe werden aller Voraussicht nach nicht erforderlich sein. Es besteht lediglich ein Verschlechterungsverbot. Die Bauern dürfen die Bewirtschaftung nicht naturbelastend intensivieren. Wer bestellt, bezahlt. Sollten nach den EU-Vorgaben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich werden, wird den Landwirten im Rahmen bestehender Förderprogramme für eine extensive Bewirtschaftungsweise ein finanzieller Ausgleich gewährt.“
Unter diesen damaligen Voraussetzungen hatten alle zugestimmt. Alle waren seinerzeit der Meinung, dass man die FFH-Gebiete ohne Probleme in Natura-2000-Gebiete überführen könne. Und jetzt, nach dem Relaunch des Relaunches - wir sind ja jetzt im Natura-3.0-Verfahren, um es einmal neudeutsch auszudrücken -, hat diese Landesregierung letztendlich zum zweiten Mal einsehen müssen, dass es so, wie man es bisher gemacht hat, nicht geht. Ich kann nur hoffen, sehr geehrte Frau Ministerin, dass Sie wirklich die richtigen Lehren gezogen haben und bei Natura 3.0 endlich auf die Menschen zugehen und die Dinge mit ihnen gestalten. Denn diese Naturlandschaft lässt sich in Zukunft nur sichern, wenn die Menschen mitmachen. Ich rufe sie dazu auf.