Dann unterbreche ich unsere Landtagssitzung bis um 11.30 Uhr. Wir finden uns pünktlich um 11.30 Uhr hier im Raum wieder ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen unsere unterbrochene Sitzung fort. Ich erteile das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Klaus Meiser.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage für die Koalitionsfraktionen einen zweiten Wahlgang. Ich beantrage des Weiteren nochmals geheime Abstimmung und schlage für die Koalitionsfraktionen noch einmal Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer vor. - Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, einen zweiten Wahlgang durchzuführen. Frau Annegret Kramp-Karrenbauer ist erneut vorgeschlagen worden. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das Wort hat Herr Kollege Stefan Pauluhn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Mitglieder des Hohen Hauses! Die SPD-Fraktion schlägt für den zweiten Wahlgang den Fraktionsvorsitzenden Heiko Maas vor.
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass zur Wahl der Ministerpräsidentin beziehungsweise des Ministerpräsidenten erneut Frau Abgeordnete Annegret KrampKarrenbauer und Herr Abgeordneter Heiko Maas vorgeschlagen sind. Darüber hinaus ist geheime Wahl beantragt. Wie eben werden die Wahlzettel jetzt am Eingang des Zimmers 30 ausgehändigt. Sie sind dann in der Wahlkabine in Zimmer 30 auszufüllen, in den jeweiligen Wahlumschlag zu stecken und in die Wahlurne, die hier vorne steht, einzuwerfen. Noch einmal der Hinweis, dass nur die Wahlzettel gültig sind, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig gekennzeichnet ist.
Ich darf jetzt die Schriftführerinnen bitten, die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.
Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe den Wahlgang und darf die Schriftführerinnen bitten, die Stimmen auszuzählen.
Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 51 Stimmen abgegeben. Auf die Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer entfielen 26 Stimmen.
Ich stelle fest, dass Frau Abgeordnete Annegret Kramp-Karrenbauer zur Ministerpräsidentin gewählt ist. Ich darf die Abgeordnete Kramp-Karrenbauer fragen: Nehmen Sie die Wahl als Ministerpräsidentin an?
Frau Ministerpräsidentin! Bevor wir zum Amtseid kommen, gratuliere ich Ihnen im Namen des gesamten Hauses und natürlich auch persönlich. Ich wün
Amtseid der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Die Mitglieder des Hauses und die Zuschauerinnen und Zuschauer bitte ich, sich zur Vereidigung der Frau Ministerpräsidentin von ihren Plätzen zu erheben. Die Frau Ministerpräsidentin bitte ich, zu mir heraufzukommen.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe. - Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte Sie, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die andere Hand zum Schwur zu erheben und die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Frau Ministerpräsidentin! Ich darf Sie herzlich bitten, auf der Regierungsbank Platz zu nehmen. Ich darf Sie alle - also auch die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreter der Medien und die Bediensteten des Hauses und der Fraktionen nunmehr in das Große Restaurant zu einem Empfang einladen.