Protokoll der Sitzung vom 21.09.2011

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mich fraktionsübergreifend gebeten, den Ihnen vorliegenden Antrag betreffend „Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz korrigieren, Arzneimittelkosten für Patientinnen und Patienten senken, Arbeitsplätze sichern“ heute hier erneut einzubringen - er wurde im

Ausschuss bereits einstimmig verabschiedet - und zu begründen. Dies will ich im Folgenden gerne tun.

Kolleginnen und Kollegen, in der Bundesrepublik Deutschland werden derzeit pro Jahr rund 30 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. Anhand dieser Zahl ist jedem klar: Deutschland ist ArzneimittelHochpreisland. Daher ist es richtig, dass wir versuchen, wo immer möglich Einsparpotenziale nicht nur zu sichten, sondern auch aktiv zu nutzen. Deshalb gehen das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz kurz AMNOG - und das GKV-Änderungsgesetz aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Aber man muss schon genau hinschauen, um zu erkennen, ob möglicherweise auch Fehlentwicklungen damit verbunden sind.

Ich will ganz deutlich sagen: Das AMNOG wirkt. Die Arzneimittelkosten sind im ersten Quartal 2011 um 4,8 Prozent zurückgegangen. Wenn wir uns den aktuellen GKV-Index ansehen, stellen wir fest, dass sie in den ersten vier Monaten des Jahres 2011 sogar um 6,4 Prozent zurückgegangen sind. Gleichwohl ist es so, dass die neu geschaffenen Regelungen zum Teil auch unerwünschte Nebeneffekte haben, und vor allem gibt es Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes. Dadurch werden bewährte Kostendämpfungsansätze im Arzneimittelmarkt unnötig erschwert. Was meine ich mit diesen bewährten Kostendämpfungsaspekten? Es geht um die Arzneimittelreimporte. Sie machen im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel etwa 25 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Dies bedeutet: 2,7 Milliarden Euro Umsatz werden durch Arzneimittelreimporte generiert. Dadurch, dass sie deutlich günstiger sind als die Arzneimittel, die direkt vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden, entstehen Einspareffekte von rund 300 Millionen Euro pro Jahr.

Meine Damen und Herren, ein anderer wichtiger Aspekt kommt hinzu: Allein wegen der Existenz der Reimporteure - wie zum Beispiel das Merziger Unternehmen Kohlpharma - sind die Arzneimittelhersteller regelmäßig gezwungen, sich genau zu überlegen, wie sie den Preis für ihre Medikamente festsetzen. Sie wissen nämlich um die Spanne, die es zwischen dem Herstellerpreis in Deutschland und dem in den Nachbarländern gibt. Wenn sie also ihren Arzneimittelpreis zu hoch ansetzen und dabei genau wissen, dass der Reimporteur das gleiche Medikament sehr viel günstiger auf den deutschen Markt bringt, dann schneiden sie sich in das eigene Fleisch. Sie werden deshalb den Preis für ihr Arzneimittel entsprechend niedriger ansetzen. Allein dieser Umstand zwingt also deutsche Arzneimittelhersteller zur Mäßigung und hat dazu geführt, dass die Arzneimittel in Deutschland inzwischen günstiger sind.

(Abg. Willger (B 90/GRÜNE) )

Jetzt zu AMNOG. Meine Damen und Herren, was hat sich seit diesem Gesetz für die Arzneimittelreimporteure und auch für das Merziger Unternehmen Kohlpharma geändert? Es wurde ein grundsätzlicher Vorrang für die Abgabe rabattierter patentgeschützter Arzneimittel durch die Apotheker festgeschrieben, ohne dass darauf geachtet wird, ob ein solches Medikament wirklich das preisgünstigere ist. Man kann sich also Folgendes vorstellen: Der Apotheker muss nachsehen, ob es für ein patentgeschütztes Arzneimittel einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse desjenigen gibt, der es kaufen möchte. Wenn ja, muss er, um sich rechtssicher zu verhalten, dieses Medikament letztendlich verkaufen, selbst wenn es teurer ist als das reimportierte. Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass sich der Apotheker am besten so verhält, auch wenn das Bundesgesundheitsministerium uns sagt, dass es so eigentlich nicht gemeint sei, sondern dass in der Regel schon das preisgünstigste Medikament genommen werden solle. Es gibt also Rechtsunklarheiten; das wird an diesem Fall deutlich. Meines Erachtens muss man genau prüfen, ob man diese Regelung rückgängig machen soll.

Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand: Wenn die Arzneimittelhersteller wissen, dass sich die Apotheker so verhalten, was tun sie dann? Sie bringen natürlich ihre Medikamente in Rabattverträge mit den Krankenkassen ein, und zwar so geschickt, dass möglicherweise nur ein ganz geringer Anteil des Preises unter den Rabatt fällt. Sie wissen, dass sie damit zwar immer noch teurer als der Reimporteur sind, aber ihr Medikament zum höheren Preis werden verkaufen können. Dies konterkariert doch eindeutig die Bemühungen zu notwendigen Einsparungen, wie sie vom AMNOG und dem GKVÄnderungsgesetz eingeführt wurden, und kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Man kann dies auch mit Zahlen belegen: Während nur 21 Prozent aller patentgeschützten Arzneimittel Rabattverträgen unterliegen, sind es bei den reimportierten Arzneimitteln 50 Prozent. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

(Beifall des Abgeordneten Waluga (SPD).)

Danke schön, Herr Kollege Waluga. - Meine Damen und Herren, was hat sich durch AMNOG noch geändert? Der Herstellerrabatt ist von 6 auf 16 Prozent erhöht worden und trifft nunmehr auch die Arzneimittelimporteure. Allein dieser Umstand ist schon bedenklich. Womit haben wir es zu tun? Wir haben es mit Arzneimittelimporteuren zu tun. Importeure sind jedoch ihrer Geschäftsart nach keine Hersteller, sondern Händler. Wenn weiterhin versucht wird, sie wie Hersteller zu behandeln, wird der Arzneimittelreimport in weiten Teilen keinen Sinn mehr machen. Die skizzierten Einsparpotenziale werden sich verlieren. Die Zahlen sprechen für sich: Allein in den ersten

beiden Quartalen des Jahres 2011 gab es in Deutschland bei den Arzneimittelreimporteuren einen Umsatzrückgang von 20 Prozent. Allein im Saarland mussten 300 Arbeitsplätze abgebaut werden.

Kolleginnen und Kollegen, das sind Zahlen, die uns im Gesundheitsausschuss aufgerüttelt haben. Sie haben den saarländischen Gesundheitsminister bewegt, und meines Erachtens müssen sie auch uns im Parlament aufrütteln. Sie erfordern energisches Einschreiten in Richtung Berlin. Wir bitten deshalb die saarländische Landesregierung weiterhin, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass im SGB V für Importarzneimittel eine Reduktion des Herstellerrabatts von 16 auf wenigstens 6 Prozent verankert wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollte zumindest für den Zeitraum, in dem der erhöhte Herstellerrabatt gilt, der gesetzliche Preisabstand von derzeit 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent, den es ja schon seit Längerem gibt, reduziert werden. Sie müssen sich nämlich Folgendes vorstellen: Derzeit greifen das Abstandsgebot von 15 Euro beziehungsweise 15 Prozent und der Herstellerrabatt von 16 Prozent, und wenn ein Arzneimittel bereits in einem Rabattvertrag enthalten ist, kann es nicht mehr vernünftig reimportiert werden. Das ist für die Arzneimittelreimporteure eine Überbelastung und geht am eigentlichen Ziel vorbei.

Es sollte gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen werden, was das Beispiel Rabattverträge anbelangt. Hier muss im Gesetzeswerk nachgearbeitet werden. Meines Erachtens muss die Landesregierung beim Bundesgesetzgeber vorstellig werden, um darauf hinzuweisen. Die Landesregierung hat auf den Beschluss hin, den der Gesundheitsausschuss in diesem Hause gefasst hat, bereits einen Antrag im Gesundheitsausschuss des Bundesrates gestellt. Dieser Antrag war nicht unbedingt erfolgreich. Aber dennoch, steter Tropfen höhlt den Stein. Deshalb sollten wir im Bundesratsplenum, das diese Woche stattfindet, den Antrag erneut stellen. Wir bitten die saarländische Landesregierung, dies auch zu tun. Wir bitten sie ebenfalls, sich im weiteren Verfahren entsprechend zu positionieren, denn es steht möglicherweise bereits im nächsten Jahr eine Novellierung des Arzneimittelneuordnungsgesetzes an. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen dieses Hauses das im Hinblick auf die Bundestagsfraktionen genauso tun werden.

Meine Damen und Herren, eines ist klar. Beim Bund werden viele sagen, das Saarland positioniert sich in dieser Frage natürlich so, weil Arbeitsplätze im Saarland betroffen sind. Das alleine wäre schon legitim und durchaus richtig. Das tun andere Bundesländer auch. Hessen ist die Heimat einiger Arzneimittelhersteller. Die dortige Landesregierung geht natürlich den Interessen der Beschäftigten in Hes

(Abg. Hans (CDU) )

sen nach. Das ist auch in Ordnung. Der Unterschied der saarländischen Position zu der Position anderer Bundesländer ist jedoch, dass die Lobbyarbeit, die die Arzneimittelhersteller in diesen Bundesländern betreiben, nicht gesundheitspolitisch untermauert ist. Das hat mit Einsparbemühungen nichts zu tun, sondern hier wird lediglich rein ökonomischen Interessen nachgegangen. Anders ist es im Saarland. Die vielen Menschen, die in Merzig bei Kohlpharma ihre Arbeit tun, tragen seit Jahren dazu bei, dass im Gesundheitssektor bei den Arzneimitteln Einsparungen stattfinden - und das in nicht unerheblichem Ausmaß.

Deshalb ist eine Modifikation der gesetzlichen Regelungen dringend nötig. Dieses Parlament sendet heute ein einmütiges, ein eindeutiges Signal in Richtung Berlin. Es kann nicht gesundheitspolitisches Interesse jedweden verantwortlichen Politikers sein, dass man sich zum verlängerten Arm der Interessen der Arzneimittelhersteller macht und dadurch versucht, den Stachel im Fleisch dieser Arzneimittelhersteller, nämlich die Reimporteure, ihrer Geschäftsgrundlage zu berauben. Ich bin der Erste, der sagt, wenn Arzneimittel in Deutschland günstiger sind als im Ausland, dann können wir dem Geschäftsmodell der Firma Kohlpharma leider nicht helfen. Das ist auch nicht unserer Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es aber vor allem nicht, uns zum Büttel der Geschäftsinteressen derjenigen zu machen, die Arzneimittel zum Teil zu teureren Preisen in Verkehr bringen wollen, als dies notwendig ist. Leidtragende sind die Versicherten und die Patientinnen und Patienten in diesem Land. Wir wollen sicherlich keine Bevorzugung von Importeuren - das ist nicht unser Ansinnen -, aber wir wollen auch keine Schlechterstellung. Wir wollen einen fairen Wettbewerb. Konkurrenz belebt das Geschäft. Konkurrenz ist im Interesse der Versicherten und der Menschen im Land. Deshalb bitte ich, obwohl ich mir der Unterstützung sicher bin, ganz herzlich darum, diesem Antrag zuzustimmen. - Danke.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/563. Wer für die Annahme der Drucksache 14/563 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/563 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Erhalt der Saarbahnstrecke nach Saargemünd (Drucksache 14/583)

Zur Begründung des Antrags Drucksache 14/583 erteile ich Frau Abgeordneter Claudia Willger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erhalt der Saarbahnstrecke nach Saargemünd ist unser gemeinsames Ziel in diesem gemeinsamen Antrag. Die Saarbahn geht bereits seit 1997 nach Saargemünd. Sie ist ein deutsch-französisches Modellprojekt, da sie das Problem der Zweisystemfähigkeit im Schienenverkehr gelöst hat. Sie wird als Nahverkehrsangebot sehr gut angenommen. Etwa 350 Nutzerinnen und Nutzer sind täglich auf dieser Strecke unterwegs. Bis heute ist es ein Leuchtturmprojekt mit Pilotcharakter, das zeigt, dass die Zusammenarbeit in der Grenzregion zwischen Deutschland und Frankreich, insbesondere zwischen dem Saarland und Lothringen, funktionieren kann und zu hervorragenden Ergebnissen kommt.

Wiederholt stand das Fortbestehen infrage. 2004 war es wegen der Stationsentgelte, 2010 wegen der Schienensteuer. Wir haben bislang verhindert, dass der Verkehr enden musste, indem alle politischen Akteure gemeinsam tätig gewesen sind - der Landtag, die Landesregierung, die betroffenen Kommunen, der Interregionale Parlamentarierrat und der Gipfel der Großregion. Genau dies streben wir mit dem Antrag erneut an. Nunmehr sind es die Betriebsbedingungen mit einer Neuberechnung der Stationsentgelte. Dadurch dass in Frankreich die SNCF eine neue Tochter, die „Gares & Connexions“, gegründet hat, ist es so, dass 134.000 Euro pro Jahr, die vorher von der SNCF übernommen wurden, jetzt an die Saarbahn weitergereicht werden sollen. Wenn es dabei bliebe, wäre der Verkehr nicht mehr zu finanzieren und müsste wegfallen.

Das wäre eine sehr schwerwiegende Konsequenz, denn wir wissen, dass Europa und die Großregion für Bürgerinnen und Bürger dort entstehen, wo grenzüberschreitende Mobilität sichergestellt ist. Wir sind mit circa 200.000 Personen täglich mit Abstand die größte Grenzgängerregion der EU. Das sind Erfolge gerade der interregionalen Zusammenarbeit. Diese interregionale Zusammenarbeit beinhaltet auch die grenzüberschreitende Mobilität. Unser aller Ziel muss es sein, die grenzüberschreitende Mobilität in allen Bereichen weiterzuentwickeln. Die Dyna

(Abg. Hans (CDU) )

mik muss sich innerhalb der Region weiterentwickeln. Wir wollen mehr grenzüberschreitende Mobilität, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr. Nicht umsonst wird der grenzüberschreitende öffentliche Personennahverkehr immer wieder im Europaausschuss und im Interregionalen Parlamentarierrat mit entsprechenden Darstellungen der Bemühungen thematisiert. Wir alle wissen, dass diese grenzüberschreitende Mobilität ein ganz bedeutender Standortvorteil ist, nicht nur für uns, sondern auch für unsere Nachbarn auf der französischen Seite. Von daher gilt es, diese gegenüber Paris in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Interessen umzusetzen. Es macht deutlich, wie schwierig es gerade die französischen Nachbarn haben, die besondere Problematik, die es in der Grenzregion gibt, zur Geltung zu bringen. So müssen wir uns erneut mit einem Thema beschäftigen, das doch immer wieder das gleiche Ziel verfolgt, nämlich den Erhalt der Saarbahnstrecke nach Saargemünd.

Von daher geht heute von diesem Antrag, den wir gemeinsam und fraktionsübergreifend stellen, ein wichtiges und positives Signal aus. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die sich bislang für dieses Ziel eingesetzt haben. Der Antrag fordert ja dazu auf, dies auch weiterhin zu tun. Im Europaausschuss ist uns dargelegt worden, dass die saarländische Landesregierung unmittelbar nach der Information durch die Saarbahn reagiert hat. Die Umweltministerin hat die französische Verkehrsministerin angeschrieben und in diesem Schreiben, das uns im Europaausschuss vorgetragen wurde, noch einmal deutlich gemacht, dass dies ein äußerst dringliches Anliegen der Landesregierung ist und um eine Ausnahmeregelung gebeten. Es ist an das Bundesverkehrsministerium, an den lothringischen Regionalratspräsidenten, den Bürgermeister von Saargemünd, aber auch an die Oberbürgermeisterin von Saarbrücken und den französischen Generalkonsul weitergeleitet worden. Die Ministerpräsidentin hat die Thematik auch anlässlich ihres Antrittsbesuches in Paris in ihrer Funktion als Kulturbevollmächtigte für die deutsch-französischen Beziehungen thematisiert. Das macht deutlich, dass es wichtig ist, dass wir alle unsere Möglichkeiten der Intervention bündeln und uns gegenseitig austauschen, um diese Sache noch einmal zu verstärken. Das ist für uns ein sehr, sehr wichtiges Ziel und in diesem Sinne darf ich um Ihre Zustimmung bitten. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Frau Elke Eder-Hippler von der SPD-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wichtigkeit der Saarbahn hat die Kollegin Willger schon betont. Ich kann mich deswegen kurz fassen. Der saarländische Landtag und der IPR beschäftigen sich schon seit Längerem mit Fragen einer gemeinsamen Struktur für den ÖPNV in der Großregion. Die Saarbahn ist dabei ein bereits funktionierender Baustein. Die Saarbahn lässt uns Europa im wahrsten Sinne des Wortes erfahren. Für die 350 Fahrgäste, die mit der Saarbahn jeden Tag zwischen Saarbrücken und Saargemünd pendeln, ist sie eine hervorragende Errungenschaft der Großregion. Die Entscheidungen, die in Paris getroffen werden - letztes Jahr die Schienensteuer, jetzt die massive Erhöhung der Stationsentgelte ab 2012 - stellen jedoch regelmäßig die weitere Existenz dieser wichtigen Verkehrsverbindung infrage. Die Erhöhung der Kosten der Bedienung des französischen Streckenabschnitts von bisher 42.000 Euro um 92.000 Euro auf künftig 134.000 Euro lässt den Saarbahnbetrieb auf diesem Teilstück wirtschaftlich nicht mehr darstellen. Die Saarbahn müsste in Hanweiler enden. Das grenzüberschreitende Projekt wäre gescheitert, der Leuchtturm des ÖPNV in der Großregion erloschen.

Wichtig erscheint mir daher, dass wir eine dauerhaft tragbare Lösung für die Saarbahn finden. Es kann nicht sein, dass wir uns jedes Jahr mit diesem Thema hier beschäftigen müssen. Deswegen bin ich auch froh, dass Landtag und Landesregierung und die beiden betroffenen Kommunen Saargemünd und Saarbrücken dies unterstützen. Dass dies parteiübergreifend möglich und nötig ist, zeigten und zeigen der Bürgermeister von Saargemünd, Céleste Lett und die Oberbürgermeisterin von Saarbrücken, Charlotte Britz. Das zeigt sich aber auch darin, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dieses Hauses hier beschließen wollen, und dafür bin ich Ihnen allen sehr dankbar. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/583. Wer für die Annahme der Drucksache 14/583 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/583 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag be

(Abg. Willger (B 90/GRÜNE) )

treffend: Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 14/560)

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Dagmar Heib, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner 43. Sitzung vom 01. September 2011 über eine Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht beraten und eine Beschlussempfehlung getroffen. Dieses Streitverfahren betrifft ein Normenkontrollverfahren zu § 14 des Saarländischen Vergnügungssteuergesetzes nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 11. Oktober 2010. Die Vergnügungssteuer wird im Saarland auf der Basis des Vergnügungssteuergesetzes erhoben. Dieses legt für Spielgeräte einen auf die Stückzahl bezogenen Maßstab für die Besteuerung fest. Die Frage, ob diese Pauschale und nicht eine vom Einspielergebnis abhängige Besteuerung zulässig ist, hat die Verwaltungsgerichte mehrere Jahre beschäftigt. Zuletzt hat im Jahr 2009 das Bundesverfassungsgericht zu der vergleichbaren gesetzlichen Regelung in Hamburg entschieden, dass die pauschale Besteuerung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und nichtig ist, da der Aufwand durch Zählund Kontrollwerke zuverlässig erfasst werden könne. Auf der Basis dieser Entscheidung erarbeitet die Landesregierung derzeit eine Neuregelung. Nicht zuletzt wegen der vorgenannten Entscheidung und der bestehenden Initiative hat der Ausschuss ein

stimmig und ohne Enthaltung den Beschluss gefasst, dem Plenum zu empfehlen, keine Stellungnahme zu diesem Verfahren abzugeben. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/560 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/560 mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen ist.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben 2010 - Punkt 18 der Tagesordnung betreffend

Mündlicher Jahresbericht 2010 des Ausschusses für Eingaben gemäß § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages über die im Jahr 2010 behandelten Petitionen (Drucksache 14/554)

in der nächsten Landtagssitzung erstattet wird. Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung.

(Vizepräsident Jochem)

Anlage