Protokoll der Sitzung vom 21.09.2011

eine Evaluation dieser Vorschriften hat ergeben, dass wir sie unbedingt brauchen.

Die Evaluation dieser Vorschriften hat ferner ergeben, dass es auch einen inhaltlichen Veränderungsund Novellierungsbedarf gibt. Ich nenne nur als Stichworte die Feuerschutzsteuer, die Altersgrenze sowie Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr. Dieser inhaltliche Novellierungsbedarf besteht unstreitig. Er wird zurzeit vom Ministerium mit der Feuerwehrfachseite, mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz beraten und abgestimmt.

Aber dieser inhaltliche Veränderungsbedarf ist nicht Gegenstand des jetzt vorliegenden Gesetzes, weil wir der Meinung sind, dass diese fachlich-inhaltlichen Änderungen ohne Zeitdruck beraten werden sollen. Die Landesregierung wird im Jahre 2012 ein eigenes Gesetzgebungsverfahren einleiten und einen Entwurf in den Landtag einbringen, um diesem inhaltlichen Veränderungsbedarf Rechnung zu tragen. Heute geht es - wie gesagt - nur um eine Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer. Da die Vorschriften dringend notwendig sind, bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister Stephan Toscani und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/568 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport (Drucksache 14/570)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht die Verlängerung der Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport vor. Seit 2006 ist das Landesjugendamt in eine oberste Landesbehörde eingegliedert, zunächst war dies im Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport. Heute werden diese Aufgaben von meinem Ministerium wahrgenommen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist befristet und läuft zum Jahresende aus.

Die Eingliederung hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine engere Kooperation beispielsweise im Bereich Jugendschutz, es gibt flache Hierarchien. Daher soll sie verlängert werden. Im gleichen Zug erfolgt die Anpassung der Ressortbezeichnung. Ich darf Sie bitten, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zu überweisen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/570 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schülerförderungsgesetzes und weiterer Vorschriften (Drucksache 14/571)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Klaus Kessler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Grundlage des Schülerförderungsgesetzes fördert das Land Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Schulen und Privatschulen durch

(Minister Toscani)

Beitragsbefreiung von der entgeltlichen Schulbuchausleihe und mit Zuschüssen zu den Fahrtkosten. Das Gesetz wird in den Landkreisen von den Ämtern für Ausbildungsförderung durchgeführt und im Regionalverband durch das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen vereinfacht werden. Der Entwurf sieht in Artikel 1 mit der Änderung des Schülerförderungsgesetzes vor, dass auf die bisherige umfangreiche und zeitintensive individuelle Einkommensprüfung verzichtet wird. Die Förderberechtigung soll künftig nur noch nach Fallgruppen festgelegt werden, wie dies bereits bei der Beitragsbefreiung im Rahmen der Schulbuchausleihe geschieht. Hier erfolgt durch die Gesetzesänderung also eine Angleichung. Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs wird die Verordnung über die Ausführung des Schülerförderungsgesetzes an die vorgenannten Änderungen des Schülerförderungsgesetzes angeglichen.

Diese Neustrukturierung des Schülerförderungsgesetzes ist auch im Hinblick auf die zum 01. Januar 2011 in Kraft getretene Hartz-4-Reform geboten. Im Rahmen dieser Reform wurde das sogenannte Bildungspaket beschlossen. Das Bildungspaket gewährt Kindern aus Hartz-4-Familien und aus Familien, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, zusätzliche Leistungen zum Regelbedarf. Dazu gehören unter anderem auch Leistungen für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule. Deshalb legt Ihnen die Landesregierung heute einen Entwurf zur Änderung des Schülerförderungsgesetzes vor, der diesen neuen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Zugleich führen diese vorgeschlagenen Änderungen im Schülerförderungsgesetz auch zu Einsparungen im Landeshaushalt.

Unser Gesetzentwurf enthält vier wesentliche Eckpunkte. Erstens. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird eine Altergrenze für die Beitragsbefreiung bei der Schulbuchausleihe und für die Fahrtkostenzuschüsse eingeführt. Das Förderungshöchstalter wird auf 25 Jahre festgelegt. Dies entspricht auch der Altersgrenze zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungspaket.

Zweitens. Die vom Bildungspaket begünstigten Personen sollen künftig keine Fahrtkostenzuschüsse mehr aus Landesmitteln erhalten. Das bedeutet zum einen, dass die bisher im Schülerförderungsgesetz ausdrücklich genannten Bezieher von SGB II- und SGB XII-Leistungen aus dem förderberechtigten Personenkreis herausgenommen werden. Zum anderen werden die Empfänger von Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag nicht wie bei der Schulbuchausleihe als Fallgruppen berücksichtigt, weil sie

nach dem Bildungspaket förderberechtigt sind. Darüber hinaus sollen auch Asylbewerber, die Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII und damit auch Leistungen des Bildungspakets beanspruchen können, keine Förderung durch das Land erhalten. Damit verbleiben als förderungsberechtigte Fallgruppen folgende vier Personenkreise, die auch bislang anspruchsberechtigt waren: Bezieher von Waisenrente beziehungsweise Waisengeld, Personen, die in Heim- oder Familienpflege untergebracht sind, Integrationsschüler und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit sie nicht Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch nehmen können.

Drittens. Aus Gründen der Gleichbehandlung dieser vier Fallgruppen mit den vom Bildungspaket begünstigten Personen wird die Gewährung der Fahrtkostenzuschüsse auf die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs beschränkt. Im Gesetz wird klargestellt, dass als nächstgelegene Schule die nächstmögliche Schule gilt, die die Schülerinnen und Schüler tatsächlich besuchen können.

Viertens. Im Hinblick darauf, dass die heutigen Schülerfahrkarten auch privat und während der Ferien genutzt werden können, wird von den Fahrtkosten ein zumutbarer Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Hiermit wird vermieden, dass die Förderberechtigten nach dem Schülerförderungsgesetz besser gestellt werden als Leistungsberechtigte nach dem Bildungspaket. Auch dort ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen.

Durch den Wegfall der Einkommensprüfung und der Förderung ausschließlich nach Fallgruppen ist der Personenkreis der Geringverdiener besonders zu betrachten. Geringverdiener können auch weiterhin Zuschüsse zu den Fahrtkosten erhalten, wenn sie bei der Familienkasse Kinderzuschlag beantragen und bei entsprechender Gewährung damit die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen können. Der Kinderzuschlag ist nämlich eine gezielte Förderung von geringverdienenden Familien mit Kindern, die mit ihrem Einkommen auf beziehungsweise knapp über den Bedarfssätzen nach dem SGB II liegen. Die Ämter für Ausbildungsförderung werden hierauf verstärkt hinweisen.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, durch diese Änderungen, die sich gut begründen lassen, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gewährung von Fahrtkosten einerseits deutlich vereinfacht und andererseits den geänderten Rahmenbedingungen, die durch das Bildungspaket geschaffen wurden, angemessen Rechnung trägt. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt nämlich dazu bei, dass die bestehende Struktur einer doppelten Förderung über Bundes- und Landesmittel, die nach Inkrafttreten des Bildungspakets entstanden ist, beseitigt wird. Zugleich wird dafür Sorge

(Minister Kessler)

getragen, dass Personenkreise, die von den Vergünstigungen des Bildungspakets des Bundes bislang nicht profitieren, weiterhin eine vergleichbare Förderung aus Landesmitteln erhalten. Somit sorgt dieser Gesetzentwurf grundsätzlich dafür, dass Kinder, die für den Weg zur Schule auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, nicht aus finanziellen Gründen am Schulbesuch gehindert werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Deshalb bitte ich Sie, den Änderungen des Schülerförderungsgesetzes in Erster Lesung und der Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Herrn Minister Klaus Kessler und eröffne die Aussprache. - Das Wort für die SPD-Landtagsfraktion hat Herr Abgeordneter Ulrich Commerçon.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird sich in der heutigen Ersten Lesung des Gesetzes der Stimme enthalten. Ich sage trotzdem eindeutig, dass wir im Grundsatz der Zielrichtung des Gesetzentwurfes zustimmen. Das Bildungspaket des Bundes sieht vor - der Minister hat es eben erwähnt -, dass bestimmte Leistungen künftig vom Bund gewährt werden, die bisher noch vom Land getragen wurden. Deswegen ist es angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes selbstverständlich notwendig, entsprechende Korrekturen vorzunehmen, weil es in der Tat nicht sein kann, dass Leistungen doppelt gewährt werden beziehungsweise dass Leistungen vom Land gewährt werden, die ansonsten vom Bund übernommen werden würden.

Wir haben allerdings noch zahlreiche Detailfragen, die wir noch nicht so genau prüfen konnten. Es gibt schon eine öffentliche Debatte darüber. Wir werden diese Fragen in der Anhörung zu stellen und zu diskutieren haben. Für die SPD-Fraktion wird dabei der Leitsatz sein, dass nach den Reformen kein Kind, das bedürftig ist, schlechter gestellt sein darf als vorher. Das muss im Detail im Ausschuss beraten werden. Gegebenenfalls müssen entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. Deswegen werden wir heute noch nicht zustimmen, sondern uns in Erster Lesung enthalten.

Ich will die Gelegenheit nutzen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, so, wie es heute auf dem Tisch liegt, eben nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Frau von der Leyen hat ursprünglich angekündigt, sie wolle mit diesem Gesetz das unbürokra

tischste Gesetz aller Zeiten auf den Weg bringen. Wir haben schon in mehreren Befassungen in verschiedenen Ausschüssen hier im Hause feststellen können, dass leider das Gegenteil eingetreten ist. Es muss der Öffentlichkeit bewusst gemacht werden, dass Eltern für ihre Kinder teilweise bis zu vier Anträge stellen müssen, um anschließend eventuell in den Genuss einer Förderung von wenigen Euro zu kommen. Was daran unbürokratisch sein soll, muss man mir zuerst noch erklären. Ich habe das bis heute nicht verstanden. In meiner Fraktion hat das bis heute niemand verstanden.

Ich nenne einen weiteren Punkt. Es ist in diesem Zusammenhang bezeichnend für diese Bundesregierung, dass man Dinge großartig ankündigt und unter dem Strich kommt das Gegenteil heraus. Was wir wirklich bräuchten - ich hoffe, dass wir uns in der Debatte noch darauf verständigen, das auszutauschen -, wäre eine unmittelbare Finanzierungsbeteiligung des Bundes an bestimmten Bildungsinfrastrukturleistungen statt dieser Einzelfall-bezogenen Regelungen, die furchtbar kompliziert sind und bei denen der Bund viel zu weit weg ist mit all dem bürokratischen Kram, der daran hängt. Deswegen wäre ich froh, wenn wir heute ein Signal aussenden könnten, dahin zurückkommen zu können, wo wir schon einmal waren, nämlich, dass sich der Bund unmittelbar daran beteiligt. Wir haben das damals hier diskutiert. Ich weiß, dass SPD und CDU das vereinbart hatten. Aber wir als SPD-Fraktion im Land haben schon immer - auch damals - sehr deutlich gesagt, dass wir das Kooperationsverbot für falsch halten und dass es insbesondere den Ländern schadet, die in einer Haushaltsnotlage sind, weil der Bund nicht eingreifen kann. Deswegen muss man diesen Gesetzentwurf heute dazu nutzen, darauf hinzuweisen, dass ernsthaft darüber nachgedacht werden muss, das Kooperationsverbot wieder aus dem Grundgesetz zu streichen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich will eines nicht verhehlen. Es wäre natürlich wünschenswert, so vorzugehen, wie es andere mit dem Bildungs- und Teilhabepaket tun. Das Land Rheinland-Pfalz geht einen anderen Weg und investiert in Bildung. Ich weiß, dass wir das angesichts unserer Haushaltslage nicht können, aber man muss trotzdem darauf hinweisen. In Rheinland-Pfalz werden die Fahrtkosten für die Schüler in der Zukunft komplett übernommen. Rheinland-Pfalz geht den Weg, Bildung wirklich von Beginn an beitragsfrei zu machen. Das ist ein zukunftsweisender Weg.

Ich sage es mahnend. Wir müssen aufpassen, dass uns an dieser Stelle nicht immer mehr Eltern verloren gehen, die sagen: „In Rheinland-Pfalz ist im Bildungsbereich alles viel besser.“ Das ist ein ernsthaftes Problem. Darauf müssen wir an dieser Stelle hinweisen. Wir werden in den nächsten Monaten und

(Minister Kessler)

Jahren auf jeden Fall weiter darauf achten müssen und das auch bei den Gesetzesberatungen tun. Wie gesagt, wir werden uns heute in Erster Lesung enthalten, aber wir machen Fragezeichen und signalisieren, dass dieser Weg im Kern angesichts der Lage des saarländischen Haushaltes zurzeit keine vernünftige Alternative bietet. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Für die CDU-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Gisela Rink.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich auf unser Schülerförderungsgesetz zurückkommen, aber, Herr Kollege Commerçon, wenn Sie Rheinland-Pfalz ansprechen, dann meine ich, wir sollten einmal abwarten, wie sich dort die Schuldenbremse bemerkbar macht. Ich weiß nicht, wie das Land Rheinland-Pfalz die Dinge, die es auf den Weg gebracht hat, angesichts der Schuldenbremse, die ja auch für dieses Bundesland gilt, wird durchhalten können. Von daher sage ich: Warten wir ab, wie lange man sich so etwas noch leisten kann.

Aber ich möchte ein paar Anmerkungen zum Bildungspaket machen. Soweit mir bekannt ist, war auch die SPD für dieses Paket. Ich habe mir das Antragsformular des Regionalverbands aus dem Internet herausgezogen. Das ist ein einziges Formular, auf dem ich die unterschiedlichen Leistungen beantragen kann. Ich stelle es Ihnen gern zur Verfügung. Es ist nicht so kompliziert, und ich weiß, dass viele Wohlfahrtsverbände - auch der Kinderschutzbund in Völklingen - jedem, der mit diesem Antragsformular nicht zurechtkommt, anbieten, ihm zu helfen. Ich denke, es ist einerseits wichtig, den Menschen diese Hilfe anzubieten, wenn sie sie benötigen. Andererseits ist es aber auch ganz wichtig, dass das Bildungspaket eine Umsetzung erfährt und die Kinder, die von ihm profitieren können, die vorgesehenen Leistungen auch wirklich erhalten.

Zum Schülerförderungsgesetz haben Sie gesagt, dass Sie sich heute enthalten werden. Ich begrüße das. Es ist gut, die Kosten, die der Bund übernimmt, den Kindern zugutekommen zu lassen. Wichtig ist, dass die Fahrtkosten der Kinder erstattet werden. Kein Kind darf aus finanziellen Gründen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Kinder dürfen nicht benachteiligt werden. Und wie gesagt: Bei der Antragstellung muss Hilfestellung geleistet werden, sollte dies wirklich vonnöten sein.

Einen weiteren Punkt lassen Sie mich noch kurz ansprechen. Bei den Geringverdienern müssen einige