Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Saarländische Lehrerbildungsgesetz regelt die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte für die verschiedenen Klassenstufen und Schulformen im Saarland. Dieses Gesetz soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geändert werden, und zwar mit dem Ziel, ein Lehramt für die Primarstufe zu schaffen. Dies wiederum ist erforderlich, weil sich die Struktur der Grundschullehrkräfteausbildung in RheinlandPfalz geändert hat. Wie Sie wahrscheinlich wissen, haben wir momentan und auch noch in den nächsten Jahren die Situation, dass der überwiegende Teil der saarländischen Nachwuchslehrkräfte im Grundschullehrerbereich an den Universitäten in Rheinland-Pfalz ausgebildet wird. Das Land Rheinland-Pfalz hat nunmehr einen neuen Lehramtsstudiengang geschaffen, der ausschließlich auf das Grundschullehramt vorbereitet. Dieser neue Ausbildungsweg für die Klassenstufen 1 bis 4 entspricht aufgrund der fehlenden Ausbildung im Bereich der Sekundarstufe I nicht mehr den Anforderungen des saarländischen Lehramts für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, das auf die Klassenstufen 1 bis 9 vorbereitet. Die ersten Absolventinnen und Absolventen des neuen rheinland-pfälzischen Lehramtsstudiengangs wollen allerdings bereits zum 01. Februar 2012 ihren Vorbereitungsdienst im Saarland antreten. Um diese Bewerberinnen und Bewerber in den saarländischen Vorbereitungsdienst aufnehmen zu können, müssen wir zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben. Gleichzeitig soll der vorliegende Gesetzentwurf die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Stufenlehramtes auch für die Sekundarstufen I und II schaffen. Des Weiteren wird im Gesetzentwurf ausdrücklich auf die inklusive Bildung für Schülerinnen und Schüler als Bestandteil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Saarland hingewiesen. Ich möchte im Folgenden drei wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfs näher erläutern.
Erstens. Der Katalog der Lehrämter wird erweitert um das Lehramt für die Primarstufe. Wie eingangs erläutert, steht diese Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Ausbildungslandschaft im Saar
land und in Rheinland-Pfalz. An der Universität des Saarlandes soll zum Wintersemester 2012/13 ein Studiengang für das Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I - Klassenstufen 5 bis 9 - eingerichtet werden. Bis die ersten Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs ihr Lehramtsstudium abgeschlossen haben, ist das Saarland im Bereich der Primarstufe weiterhin auf Nachwuchs von Lehrkräften aus anderen Bundesländern - insbesondere aus Rheinland-Pfalz - angewiesen. Bislang konnten die rheinland-pfälzischen Absolventinnen und Absolventen ohne Probleme in den saarländischen Vorbereitungsdienst für dieses Lehramt eintreten, weil ihr Abschluss den Voraussetzungen des saarländischen Lehramts für die Primarstufe und die Sekundarstufe I entsprach. Da dies mit der Schaffung eines reinen Grundschullehramts in RheinlandPfalz nicht mehr gegeben ist, ist im saarländischen Lehrerbildungsgesetz die Schaffung eines Lehramts für die Primarstufe erforderlich. Dieses Lehramt soll zunächst als Brückenlösung dienen, da an der SaarUni - ich habe es bereits erwähnt - ein Lehramtsstudiengang für die Primarstufe und die Sekundarstufe I geplant ist. Sobald die Absolventen dieses Studiengangs in den Schuldienst eingetreten sind, wird natürlich eine Evaluierung stattfinden. Das neue Saarländische Lehrerbildungsgesetz soll daher bis zum 31. Dezember 2020 befristet sein. In den nächsten Jahren sollen das Lehramt für die Primarstufe sowie das Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I einem großen Kreis qualifizierter Absolventen die Möglichkeit bieten, sich um eine Einstellung in den saarländischen Grundschuldienst zu bewerben. Mit dieser Regelung kann der Lehrkräftenachwuchs im Saarland in diesem Bereich sichergestellt werden.
Zweitens. Der Katalog der Lehrämter wird außerdem erweitert um das Lehramt für die Sekundarstufen I und II. Dies entspricht dem Ziel der Landesregierung, dass sich Lehrämter künftig nicht mehr vornehmlich an der Schulform, sondern an den jeweiligen Schulstufen orientieren sollen. Deshalb wird das bisher schon bestehende Lehramt für die Sekundarstufe I ergänzt um das Lehramt für die Sekundarstufen I und II. Dieses Lehramt trägt ab dem 01. August 2012 - nach Einführung der Gemeinschaftsschule den Zusatz „Gymnasium und Gemeinschaftsschule“. Die Einführung von Stufenlehrämtern erfordert ihrerseits Anpassungen bei den Lehramtsstudiengängen an der Universität des Saarlandes. Deshalb treten die beiden von mir zuletzt genannten Lehrämter erst mit Erlass der jeweiligen Lehramtsprüfungsordnung I in Kraft und lösen dann die bis dahin fortbestehenden Lehrämter an Hauptschulen und Gesamtschulen, an Realschulen und Gesamtschulen sowie an Gymnasien und Gesamtschulen - Klassenstufen 5 bis 13 - ab. Daneben bleiben das Lehramt für Son
Drittens. Das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung, das im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen festgeschrieben wird, wirkt sich auch auf die Ausbildung der Lehrkräfte aus. Deshalb wird im vorliegenden Gesetzentwurf die inklusive Erziehung und Unterrichtung aller Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Behinderung, ausdrücklich als Ziel und Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer benannt und somit in ihrer Bedeutung unterstrichen.
Neben diesen drei wichtigen inhaltlichen Änderungen wird die notwendig gewordene Gesetzesanpassung zum Anlass genommen, das gesamte Gesetz geschlechtergerecht umzuformulieren, und es erfolgen redaktionelle Anpassungen an die Ministeriumsbezeichnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch diese Änderungen, die zum 01. Februar 2012 in Kraft treten sollen, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Lehrkräftenachwuchs im Grundschulbereich nachhaltig sichert. Des Weiteren macht er deutlich, dass wir uns bei der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer künftig stärker an der jeweiligen Schulstufe und nicht mehr an der Schulform orientieren wollen. Der wichtige Bereich der inklusiven Bildung wird ebenso in das Gesetz aufgenommen. Ich bitte Sie daher, den Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes zuzustimmen, beziehungsweise ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben um Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur gebeten. Sie meinten den Ausschuss für Bildung und Medien, nicht dass es anschließend zum Irrläufer wird.
Die SPD-Fraktion wird sich in der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung des Saarlandes enthalten. Ich will es kurz begründen. Ich komme zunächst zu dem, was wir neben der geschlechtergerechten Formulierung des Gesetzes ausdrücklich unterstützen. Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Stufenlehrerausbildung. Das findet ausdrücklich unseren Zuspruch. Das möchte ich vorweg als unstreitig darstellen.
Es gibt allerdings auch vier Punkte, bei denen wir Nachfragen, Bedenken und Kritik haben. Diese müssen in der weiteren Ausschussberatung geklärt werden. Der erste dieser vier Punkte - der Minister hat es angesprochen - ist die Zusammenarbeit mit den vorschulischen Bildungseinrichtungen, die gestärkt werden soll. Das Ziel der inklusiven Lerninhalte in der Lehrerausbildung soll auf einen praktischen Weg gebracht werden. Das sind Formulierungen, die wir selbstverständlich unterstützen, was wir aber vermissen, ist, dass in diesem Gesetzentwurf, anders als es mittlerweile in Deutschland mehr und mehr üblich wird, keine Fortbildungsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer aufgenommen ist. Das ist ein Punkt, über den wir im Ausschuss sicherlich noch reden müssen.
Der zweite Kritikpunkt hängt damit zusammen. Im Gesetzentwurf steht, es habe keine finanziellen Auswirkungen. Ich stelle mir die Frage, wie man dann Qualitätsverbesserungen hinbekommen will. Es ist doch eine Illusion, davon auszugehen, dass man Lehrerinnen und Lehrer mit zusätzlichen Aufgaben betrauen kann - was wir natürlich unterstützen -, wenn man gleichzeitig sagt, das Ganze habe kostenneutral zu erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das wird nicht funktionieren.
Ich komme zum dritten Punkt. Ein großes Fragezeichen machen wir bei der Neuschaffung einer eigenständigen Grundschullehrerausbildung, ich sage lieber einer neuen Grund- und Hauptschullehrerausbildung im Saarland. Das haben wir auch schon öffentlich kritisch geäußert. Der Minister hat es selbst angesprochen. Es soll keine reine Grundschullehrerausbildung, sondern eine für die Klassenstufen 1 bis 9 sein. Nun kann man sagen, das ist wunderbar, wir bilden unsere Lehrer alle selbst aus. Das kommt in der Öffentlichkeit sicherlich zunächst einmal gut an. Der Verweis auf Rheinland-Pfalz macht mich allerdings ein bisschen stutzig. Denn sind wir nicht eigentlich in einer Situation, in der wir zusehen müssen, dass wir gerade in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung - auch um größere Flexibilität für Eltern zu ermöglichen - viel stärker die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz suchen müssen? Ist es nicht sinnvoll, sich in der Lehrerausbildung auf die jeweiligen Stärken zu besinnen? Ist es nicht zumutbar - das frage ich ganz klar -, dass saarländische Abiturienten in RheinlandPfalz studieren können, wenn sie hier Lehrer werden wollen, und rheinland-pfälzische Abiturienten auch im Saarland studieren können, wenn sie in Rheinland-Pfalz Lehrerinnen und Lehrer werden wollen? Hier steckt ein enormes Potenzial, das uns zusätzliche Mittel verschaffen würde, um in der Lehrerausbildung nach vorne zu kommen. Deswegen machen wir an dieser Stelle ein erstes großes Fragezeichen.
Ich erkläre deshalb für die SPD-Fraktion: Wir müssen, was den Hochschulbereich dieses Landes angeht, viel stärker darauf setzen, mit Rheinland-Pfalz zu kooperieren - im Übrigen nicht nur bei der Lehrerausbildung. Aber wo sollte man anfangen, wenn nicht ausgerechnet bei der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, wo der Staat unmittelbar in der Verantwortung ist, Ausbildung zu gewährleisten?
Ich komme zum zweiten Aspekt in diesem Zusammenhang. Es ist insgesamt der vierte Punkt. Wenn wir wirklich weiterhin Lehrerinnen und Lehrer für die Primar- und Sekundarstufe I ausbilden, kann das doch auch den Grund haben - und das befürchte ich -, dass man versucht, sich billige Lehrkräfte für die Gemeinschaftsschule heranzuziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre auf dem Weg zur Stufenlehrerausbildung allerdings ein Bärendienst. Wir müssen zur gleichen Bezahlung von Lehrämtern kommen. Wir dürfen nicht dazu kommen, dass künftig wieder Lehrer erster und zweiter Klasse ausgebildet werden. Das belastet uns nicht nur am Schengen-Lyzeum in Perl, wie wir heute nachlesen können, sondern es beschäftigt uns innerhalb unserer eigenen Schulen immer wieder. Deswegen warne ich eindeutig davor, ein neues Billiglehramt auf den Weg zu bringen. Wenn ich sehe, dass nur acht Semester vorgesehen sind, schwant mir Übles. Deshalb machen wir auch an der Stelle im Gesetzentwurf ein großes und dickes Fragezeichen.
Es gibt einen fünften Punkt, der nicht unmittelbar mit diesem Gesetz zu tun hat, der aber Auswirkungen hätte, wenn wir ihn endlich einmal in die Tat umsetzen müssen. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, die bis heute noch das Staatsexamen haben und keine Umstellung auf Bachelor und Master. Wir sind nun an einem Punkt angelangt, an dem wir sehen müssen, dass der Bologna-Prozess auch im Saarland weitergeht. Die Bachelor- und Masterausbildung muss zumindest ernsthaft diskutiert werden. Auch das hätte selbstverständlich Auswirkungen auf die Lehrerbildung in diesem Land. Deswegen mache ich Ihnen ein klares Angebot: Lassen Sie uns im Ausschuss sehr ausführlich und detailliert darüber beraten. Lassen Sie uns in den Anhörungen feststellen, was die Organisationen und Verbände dazu zu sagen haben. Wir werden uns in der heutigen Ersten Lesung der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der FAZ von vor einem Jahr habe ich eine recht interessante Bildungsnotiz gefunden. Sie passt zu dem, was wir heute auf dem Tisch liegen haben, nämlich zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Vor 200 Jahren hat Wilhelm von Humboldt nicht nur die Berliner Universität gegründet, sondern er hat sich auch Gedanken über Prüfungen für das höhere Schulfach gemacht, die bald ins „examen pro facultate docendi“ mündeten. Damit war die Staatsprüfung für das Lehramt geboren. Die 200 Jahre seit Existenz dieser ehrwürdigen Prüfung waren bekanntlich mit Verbesserungsvorschlägen zur Steigerung der Qualität der Lehrerbildung angefüllt.
Nun kennen wir alle die anspruchsvollen Forderungen in diesem Bereich. Es sollen beste Bildungschancen für alle gegeben sein, es soll in der Primarund Sekundarstufe I zumindest in der Gemeinschaftsschule gemeinsames Lernen möglich sein, es soll ein Ganztagsangebot vorhanden sein, das von qualifizierten Lehrkräften betreut wird. Aber, Kolleginnen und Kollegen, wir sagen immer wieder ganz klar und wir sind uns wohl auch alle einig: Um all diese Ziele umsetzen zu können, brauchen wir erst einmal genügend Lehrerinnen und Lehrer. Wir brauchen gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und wir brauchen gut fortgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Man muss sich einfach klarmachen: Die Lehrkräfte sind die Träger unseres Bildungssystem. Dazu gehören auch angemessene Rahmenbedingungen.
Dazu möchte ich aus dem vorliegenden Entwurf nur einige zentrale Punkte herausgreifen, die uns unter den Nägel brennen. Stichwort Grundschullehrerausbildung. Das sehen wir etwas anders als die Kollegen von der SPD. Ich muss klar und deutlich sagen, wir begrüßen es, dass das Land nach mehr als drei Jahrzehnten eine Grund- und Hauptsschullehrerausbildung an der Uni anbietet. Bisher mussten unsere Lehramtswilligen sozusagen auswandern, und das ist oft der erste Schritt in Richtung Abwanderung. Ich denke, das wollen wir nicht. Deshalb ist dieser Punkt ein ganz klares Signal für die Studierenden im Land. Dies zum Ersten.
Zweitens ist es auch ein wichtiger Punkt, dass stärker saarlandspezifisch ausgebildet werden kann, Stichwort Französisch, Stichwort Fremdsprachenkompetenz. Hier gibt es auf jeden Fall eine Nachfrage. Deshalb ist das ein richtiger Schritt. Das wurde auch von der Arbeitskammer gewürdigt, auch die meisten Lehrerverbände sehen das überwiegend als Chance im eigenen Land.
Aber - und da kommt wieder das Aber - das Projekt wird nur gelingen, wenn die Ausstattung stimmt, wenn die Qualität dieser Ausbildung gewährleistet ist. Dazu gab es natürlich an der Uni eine kritische
Debatte, aber man muss das auch sehen vor dem Hintergrund der Sparkeule, die über der Universität hin- und herschwingt. Der Wissenschaftsminister hat sich auch zunächst vom Grundschullehrerstudium im Saarland distanziert, aber ich denke es ist gut, dass es eine Einigung gegeben hat, dass eine Einigung über den Uni-Haushalt erreicht werden konnte. Es hieß ja immer, was angeboten wird, sei nur eine Schmalspurausbildung. Dabei geht es um drei Professuren - das war mein letzter Stand -, inzwischen hat der SLLV sogar von einer vierten Professur für Erziehungswissenschaft gesprochen, die die Uni angeboten hat. Das habe ich nur über Gespräche mitbekommen. Ich finde das richtig; eine angemessene Ausstattung ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das funktioniert.
Ein weiterer Punkt, die Stufenlehrerausbildung. Die bisherige Ausbildung für Hauptschule, Realschule und Gymnasium hat das gegliederte Schulsystem mit zementiert. Deswegen haben wir in der Vergangenheit gemeinsam mit der GEW immer wieder gefordert, davon wegzukommen hin zu einer Stufenlehrerausbildung. Das ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit, zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Da hängt auch der nächste Punkt dran, ein springender Punkt: Eine Reform der Lehrerausbildung sollte dazu dienen, endlich Besoldungsgerechtigkeit zu erreichen. Der Kollege hat das zu Recht angesprochen. Herr Kessler, wir haben seit Jahren die Diskussion darüber, dass künstliche Unterschiede in der Lehrerausbildung aufrechterhalten werden, um eine unterschiedliche Besoldung zu rechtfertigen. Das darf in Zukunft nicht mehr sein. Eine gleich gute Ausbildung für alle heißt auch eine gleich lange Ausbildungszeit für alle. Die Regelstudienzeit ist angesprochen worden für das Stufenlehramt, Sek I/Sek II zehn Semester, Primarstufe acht Semester. Damit verkürzen Sie die Ausbildungszeit, obwohl die Anforderungen, die Aufgaben an den Grundschulen ständig zunehmen; ich nenne nur die neuen pädagogischen Aufgaben wie Kooperationsjahr, Inklusion. Das beklagen die Grundschullehrer auch, sie fühlen sich nicht mehr ernst genommen. Sie haben die höchste Unterrichtsverpflichtung, die schlechteste Besoldung. Jetzt wird die Ausbildung durch die Hintertür gekürzt. Dabei ist dieses Lehramt gleichwertig! Das muss sich auch in Ausbildung und Besoldung widerspiegeln, alles andere ist nicht gerecht. Wir haben sonst Lehrer erster und zweiter Klasse und werden auch die Diskussion nicht los. Die Betroffenen weisen zu Recht darauf hin, dass Lösungen auf den Tisch müssen. - Das wird uns im Ausschuss beschäftigen. Hier brauchen wir andere Perspektiven, auch Ernsthaftigkeit, wenn wir zum Thema Lehrerbildung Änderungen auf den Tisch legen.
Die gezielte Fort- und Weiterbildung muss aufgewertet werden. Auch das ist eine ganz zentrale Frage. Die Lehramtsstudiengänge müssen der Schulwirklichkeit viel stärker angepasst werden. Das muss, wie gesagt, in eine einheitliche Besoldung münden. Das Land muss endlich einmal seinen dienstrechtlichen Spielraum im Sinne der Beschäftigten nutzen und nicht gegen sie. Das wäre eine wichtige Frage.
Ansonsten haben wir uns vorhin am Rande der Sitzung noch über die Einführung von sogenannten Praxissemestern unterhalten etc. Der Praxisbezug muss stärker in den Fokus gerückt werden. Wir erfahren in den Gesprächen, in den Diskussionen immer wieder, dass es keinen Sinn macht, wenn Lehrkräfte nicht wissen, auf welche Herausforderungen sie sich an der Schule einlassen. Auch hier muss nachgebessert werden. Das kann das Gesetz so nicht leisten, haben Sie gesagt, es kann nur um die Eckpunkte gehen. Aber vielleicht haben wir noch Spielraum in der Ausgestaltung.
Abschließend darf ich für meine Fraktion festhalten: Aufgrund dieser Kritikpunkte werden wir uns enthalten. Wir sind gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, wir hoffen wie immer auf eine breite Anhörung und bieten unsere konstruktive Zusammenarbeit an. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition freut sich auf eine breite Anhörung, und ich freue mich insbesondere auf die Änderungsvorschläge der Opposition im Rahmen des Haushaltes, eines Haushaltes, der gerade bei der Bildung eindeutig Prioritäten setzt, der deutlich macht, dass wir es ernst meinen mit Qualität und qualitativen Verbesserungen. Über all die Unterstellungen, die hier - ich benutze auch einmal den Ausdruck - durch die Hintertür gemacht worden sind, was das Lehrerausbildungsgesetz anbelangt, können wir uns ja noch einmal unterhalten und können über die Details sprechen.
Wir begrüßen alle - zumindest glaube ich das herausgehört zu haben -, dass eine inklusive Bildung Bestandteil der Reform sein muss. Das ist in der Tat begrüßenswert.
In der Einbringungsrede des Ministers ist deutlich geworden, dass es wichtig ist, insbesondere beim Lehramt für die Primarstufe eine Neuregelung zu schaffen. Dies hat etwas damit zu tun, dass Rheinland-Pfalz auf ein reines Grundschullehramt umgestellt hat und dass von daher den saarländischen Anforderungen nicht mehr Genüge getan wird. Es ist
auch klar geworden, dass es sich um eine Brückenlösung handeln soll und dass es wichtig ist, die jeweiligen Strukturen bei der Lehramtsausbildung zu evaluieren. Daher ist es sinnvoll, das Gesetz entsprechend zu befristen.
Gerade weil wir diese Änderungen vornehmen, sichern wir in der Lehrerausbildung die berufliche Freizügigkeit. Das halte ich für ganz entscheidend. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, RheinlandPfalz mag in vielem vorbildlich sein, es ist es aber nicht in allem.
Gerade die Diskussionen in der Praxis, das, was man von Lehrerinnen und Lehrern hört, die entsprechende Ausbildungsinhalte erfahren haben, zeigen, dass Veränderungsbedarfe gesehen werden und dass Veränderungen auch gewünscht werden. Deshalb sind wir froh - und das war insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Landes ein Kraftakt -, dass wir eigene Schwerpunkte setzen und eigene Qualitäten in die Lehrerausbildung einbringen können. Das neue Lehramtsstudium ist eine ganz wichtige Errungenschaft, etwas ganz Zentrales, wenn wir über Qualität in der Bildung sprechen. Das lassen wir uns nachweisbar auch etwas kosten, und ich bin stolz, dass wir dies geschafft haben.
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur Lehrerausbildung. Das ist auch Konsequenz der föderalen Struktur. Die jeweilige Anerkennung wird auf KMK-Ebene sichergestellt. Eine größere Einheitlichkeit ist mit Sicherheit wünschenswert. Genau aus diesem Grund folgen wir diesen Vorschlägen und richten Stufenlehrämter ein. Hieran werden sich andere Bundesländer zukünftig ebenfalls orientieren. Von daher ist dieser Schritt im Saarland sehr wichtig, mit dem wir heute die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines Stufenlehramtes für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II regeln.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es um eine langfristige sinnvolle Ausrichtung der Bundesländer geht. Es ist aber natürlich auch eine Konsequenz aus der neuen Schulform, aus dem ZweiSäulen-Modell. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass wir die Einführung von Stufenlehrämtern im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben. Die SPD hat diesem Zwei-Säulen-Modell nicht zugestimmt. Deshalb ist Ihre Kritik und das jetzige Abstimmungsverhalten der SPD-Abgeordneten konsequent. Die Landes-SPD hat sich aus der aktuellen bildungspolitischen Diskussion auf Bundesebene leider verabschiedet. Auch heute sind hier keinerlei konstruktive Impulse vorgetragen worden. Wenn hier unterstellt wird, dass wir auf diese Art und Weise billige Lehrkräfte für die Gemeinschaftsschule einführen wollten, dann ist das eine Unterstellung,
die durch nichts gerechtfertigt ist. Es geht mitnichten darum - wie hier vorgetragen wurde -, irgendeine künstliche Unterscheidung zu treffen, um einen Weg in unterschiedliche Besoldung zu rechtfertigen. Von daher war dieser Redebeitrag völlig daneben. - Vielen Dank.