Sie haben die Frage gestellt, wie es mit dem Vierten Pavillon weitergeht. Ich will darauf antworten. Wir
haben jetzt den Rechnungshofbericht vorliegen. Der sagt ja, dass es bei den eigentlichen Baukosten gar nicht die große Kostenexplosion gegeben hat, sondern dass es bei den eigentlichen Baukosten so ist, dass so und so viele Quadratmeter Museum in etwa so viel kosten, wie das im Moment der Fall ist. Das Problem besteht eher darin, dass die Kosten zu niedrig angesetzt wurden. Es ist aber so, dass das Gebäude - so wie es heute da steht - durchaus in etwa das wert ist, wie es da steht. Eine Kostenexplosion hat es dagegen bei den Baunebenkosten gegeben, bedingt durch Fehlverhalten des früheren Vorstandes und des früheren Projektsteuerers.
Wir erwarten nun bald den Bericht des Controllers, der von der Stiftung eingesetzt wurde. Wenn wir dann beides auf dem Tisch haben, den Rechnungshofbericht auf der einen Seite, den Endbericht des Controllers auf der anderen Seite, dann kommt der Moment, in dem wir gemeinsam überlegen müssen, wie wir dieses Museum von der Innengestaltung her ausrichten. Aber erst müssen die Fakten auf dem Tisch liegen. Dann werden wir gemeinsam überlegen und diskutieren. Und dann werden wir ein Konzept erstellten, das dem Rechnung trägt, was dieser Bau sein soll, nämlich eine Heimat für die zeitgenössische Kultur in unserem Land.
Ich nehme die Anregungen auf, die aus der Fachöffentlichkeit kommen. Es gibt diesen Aufruf der baukulturellen Verbände, des Bundes Deutscher Architekten, des Werkbundes. Ich habe gesagt, mir ist diese Stellungnahme wichtig. Ich kann nicht garantieren, dass ich all das umsetze, was diese Verbände fordern. Aber eines kann ich garantieren, dass nämlich das Gespräch mit diesen Verbänden gesucht wird, dass deren fachliche Auffassung gehört wird und dass wir versuchen werden, auf einer möglichst breiten Grundlage die inhaltliche Ausrichtung für dieses Museum gemeinsam zu konzipieren. Es gab ein erstes Gespräch mit dem Bund Deutscher Architekten, und es gibt am 16. Dezember ein Gespräch in großer Runde, zu dem ich all diese baukulturellen Verbände eingeladen habe, ihre Auffassung darzulegen. Zunächst werde ich ihnen berichten, wie der Stand der Dinge ist. Zum anderen möchte ich natürlich auch deren Auffassung hören, damit wir auf einer breiten gesellschaftlichen Basis dieses wichtige Projekt gemeinsam weiterentwickeln.
Zu einer Debatte im Rahmen der Innenpolitik gehört das Verhältnis des Landes zu seinen Kommunen. Das wurde verschiedentlich angesprochen. Der Abgeordnete Dr. Magnus Jung hat es in seinem Beitrag fast so dargestellt, als ob es hier in unserem Land arme Kommunen gäbe und ein superreiches Land und dieses superreiche Land würde den armen Kommunen die Hilfe verweigern. Das entspricht
nicht der Realität. Wenn man so argumentiert, dann legt man es darauf an, Land und Kommunen gegeneinander in Stellung zu bringen und zu spalten. Das führt uns nicht weiter und deshalb setzt die Landesregierung auf eine faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen. Dazu gehört, dass wir als Landesregierung die schwierige finanzielle Lage unserer Kommunen anerkennen. Dazu gehört umgekehrt aber auch, dass die kommunale Seite anerkennt, dass das Saarland ein Haushaltsnotlageland ist. Und dazu gehört, dass wir alles tun von Landesseite, was im Rahmen unserer Möglichkeiten steht, um den Kommunen zu helfen. Das sind die drei Leitlinien.
Ich spanne jetzt einmal den Bogen etwas weiter, wenn es um die Frage geht, was denn das Land tun kann, um den Kommunen zu helfen. Da steht sicherlich der Landeshaushalt im Mittelpunkt. Es gibt aber jenseits des Landeshaushalts noch einen wichtigen Aspekt, wie das Land seinen Kommunen helfen kann. Viele der Belastungen, die unsere Kommunen drücken, kommen nicht von der Landesebene, sondern von der Bundesebene. Seit Jahrzehnten ist es so, dass gerade im Bereich der Sozialaufgaben viele Belastungen vom Bund auf die Gemeinden abgewälzt werden. Die Kommunen können sich dagegen nicht wehren, weil sie auf der Bundesebene kein Mitspracherecht haben. Ein Mitspracherecht haben dagegen die Länder, weil sie über den Bundesrat auf die Bundesgesetzgebung einwirken.
Ich nenne einmal ein Beispiel. Im Zuge der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss um das Bildungspaket gab es den Vorschlag der Bundesregierung, dass der Bund künftig die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernimmt. Zunächst hat das bei der Opposition im Bund keine große Begeisterung ausgelöst, aber es ist dann glücklicherweise gelungen, einen Kompromiss zu schmieden, der die Kommunen in Deutschland langfristig um 4 Milliarden Euro entlastet. Auch das wirkt sich bei uns im Land aus. Im nächsten Jahr, so die Berechnungen des Landkreistages, wird sich dies so auswirken, dass die Kommunen um über 10 Millionen Euro entlastet werden. Das wächst dann auf rund 50 Millionen Euro im Jahr 2014 auf.
Das heißt, dass dort eine ganz beachtliche Möglichkeit für eine Entlastung aufseiten der Kommunen entsteht. Ich stelle das ausführlich dar, weil sich dabei in meinen Augen ein Paradigmenwechsel zeigt. Jahrelang ging das Spiel so, dass der Bund auf die Kommunen abgewälzt hat. Jetzt ist es zum ersten Mal gelungen, dass der Bund Soziallasten, Kosten, die er den Kommunen aufgebürdet hatte, wieder zurückholt. Das ist ein positiver Paradigmenwechsel. Die Landesregierung hat sich im Vermittlungsausschuss, im Bundesrat massiv dafür eingesetzt, dass diese Entlastung für unsere Kommunen kommt. Das
ist auch ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung engagiert die Interessen der saarländischen Kommunen im Bundesrat vertritt. Das ist ein Beweis dafür, dass die Landesregierung erfolgreich die Interessen der saarländischen Kommunen auf Bundesebene vertritt.
Was tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten im Landeshaushalt? Ich möchte darauf hinweisen, dass bei uns im Saarland die Verbundquote mit 20,55 Prozent sehr hoch ist, im Ländervergleich eine der höchsten Quoten überhaupt. Das zeigt, dass wir auch bei schwierigen Rahmenbedingungen das tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten liegt, um den Kommunen zu helfen.
Zum kommunalen Finanzausgleich. Nach Jahren mit Rückgängen, nach schwierigen Jahren, ist im Haushaltsjahr 2012 endlich wieder Positives zu vermelden. Wir haben im kommenden Jahr ein Allzeithoch beim kommunalen Finanzausgleich. Fast 500 Millionen Euro sind im Topf des kommunalen Finanzausgleichs. So viel hat es für die saarländischen Kommunen in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht gegeben. Nun ist man ja immer geneigt zu fragen, ob das Glas halb leer oder halb voll ist. Dazu muss man feststellen, dass das eine positive Entwicklung ist, dass das Anlass für Optimismus ist. Das Ganze ist umso schöner, umso positiver, als der Sprung vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 substanziell ist. Eine so deutliche Erhöhung, einen so großen Sprung hat es beim kommunalen Finanzausgleich in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben.
Nach schwierigen Jahren können wir nun also sagen, dass sich die Situation der Kommunen, was den kommunalen Finanzausgleich angeht, deutlich verbessert hat. Das gilt selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass wir bislang das einzige westdeutsche Land waren, in dem sich die Kommunen nicht an den Ausgaben für die Landeskultur, bei uns insbesondere fürs Staatstheater, beteiligt haben. Selbst wenn man die Anteile, die wir dafür nun von den Kommunen in Höhe von 16 Millionen Euro einfordern, gegenrechnet, selbst wenn wir diese Beteiligung abziehen, steigt im kommenden Jahr der kommunale Finanzausgleich um mehr als 50 Millionen Euro, um nahezu 14 Prozent. Das ist noch immer ein Anstieg, wie es ihn in den zurückliegenden Jahren nicht gegeben hat. Deshalb sage ich, es ist ein angemessener Schritt, die Kommunen im Rahmen des jeweils Möglichen an den Kulturausgaben des Landes zu beteiligen. Natürlich stößt das bei den Kommunen nicht auf Begeisterung. In der Gesamtbetrachtung ist es aber nach wie vor so, dass wir einen schönen, einen sehr deutlichen Sprung haben, der bedeutet, dass sich die kommunale Finanzsituation im kommenden Jahr verbessern wird.
Auf der einen Seite wird von der SPD und der LINKEN beklagt, die Verschuldung der Kommunen steige, verschärfe sich. Auf der anderen Seite kritisieren und bekämpfen sie aber eine Maßnahme, die dazu dient, dem Anstieg der kommunalen Verschuldung Einhalt zu gebieten. Ich meine die Idee der Schuldenbremse. Bund und alle Länder in Deutschland müssen mit einer Schuldenbremse leben, weil es die moralische Verpflichtung gibt, künftigen Generationen nicht eine unkontrollierte Verschuldung zu hinterlassen. Angesichts dessen ist es doch nur konsequent, die Idee der Schuldenbremse auch auf die kommunalen Haushalte zu übertragen. Letztlich wird damit auch ein Beitrag geleistet, dass es eben nicht zu einem unkontrollierten Anstieg der kommunalen Verschuldung kommt.
Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen, dass auch im Bereich der originären Steuereinnahmen der Kommunen zurzeit mehr Licht als Schatten zu verzeichnen ist, dass das Glas halb voll und nicht halb leer ist. Mit Blick auf die Jahre 2010 bis 2012 können wir feststellen, dass die kommunalen Steuereinnahmen, die originären Steuereinnahmen der Kommunen, um fast 20 Prozent steigen. Das sollten wir auch einmal positiv würdigen. Im gleichen Zeitraum steigen die Steuereinnahmen des Landes, allerdings in deutlich niedrigerem Ausmaß. Im Verhältnis zwischen Land und Kommunen können wir also feststellen, dass insbesondere die Kommunen deutlich von einer guten Konjunktur profitieren. An dieser Stelle schließt sich der Kreis: Die gute Wirtschaftspolitik, die diese Landesregierung macht, diese gute Wirtschaftspolitik, die sich in niedrigen Arbeitslosenzahlen und in überdurchschnittlichem Wachstum ausdrückt, kommt letztlich auch unseren Kommunen zugute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in sehr angemessener Form heute Morgen der Opfer der rechtsterroristischen Morde in unserem Land gedacht. Wir haben ein, wie ich finde, wichtiges Zeichen gesetzt. Alle Fraktionen haben gemeinsam ihre Trauer über die Opfer zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht, dass für Extremismus und politische Gewalt in unserem Land kein Platz sein darf.
Es ist schlimm, es ist beschämend, dass in Deutschland jahrelang rechtsextremistische Terroristen unschuldige Menschen ermordet haben. Es ist unfassbar, dass diese Verbrechen nicht verhindert werden konnten, dass sie sogar über Jahre hinweg nicht einmal aufgeklärt werden konnten. Jetzt ist die Zeit der Ermittlungen, jetzt ist die Zeit, die Abläufe und Hintergründe dieser Taten aufzuklären. Auf der Grundlage dieser Aufklärungsarbeit müssen wir dann die erforderlichen rechtlichen und administrati
ven, aber auch die notwendigen politischen Schlussfolgerungen ziehen. Wir sollten dabei keine vorschnellen Antworten geben, aber natürlich muss die Frage erlaubt sein, welche Antworten die Politik angesichts dieser schwierigen Lage hat.
Sofort wieder in die Diskussion gekommen ist ein NPD-Verbot. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei. Gleichwohl ist es nicht einfach, ein Verbotsverfahren gegen sie erfolgreich durchzuführen. Das Parteiverbotsverfahren kennt hohe Hürden. Anders als in vielen anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht braucht man für ein Parteiverbot eine Zweidrittelmehrheit. Die Schwierigkeit besteht darin, bestand zumindest bislang darin, der NPD eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung nachzuweisen.
Das Thema der Möglichkeit eines NPD-Verbotes beschäftigt seit vielen Jahren auch die Innenministerkonferenz. Es wird eines der Schwerpunktthemen der Innenministerkonferenz, die in der kommenden Woche in Wiesbaden stattfindet. Möglicherweise gibt es, wenn ich mir die Erkenntnisse der vergangenen Tage anschaue, eine neue Entwicklung. Möglicherweise gelingt es erstmals, klar und ohne Einfluss von V-Leuten Verbindungen zwischen der NPD und terroristischen Aktivitäten nachzuweisen. Das ist allerdings zurzeit noch nicht abschließend zu überblicken. Das Thema NPD-Verbot ist und bleibt aber ein aktuelles Thema.
Die Landesregierung war in der Vergangenheit immer skeptisch, weil aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes klar ist, dass für ein Verbotsverfahren die Arbeit der V-Leute innerhalb der NPD eingestellt werden muss. Das ist ein hohes Risiko, denn das würde dazu führen, dass das eintritt, was wir vermeiden wollen: dass die staatlichen Sicherheitsorgane „auf dem rechten Auge blind würden“. Das können wir nicht wollen. Deshalb muss die Frage des NPD-Verbotes gründlich, umsichtig und sorgfältig geprüft werden. Das Schlimmste, was uns passieren könnte, wäre eine Situation, in der die NPD erneut vor dem Bundesverfassungsgericht obsiegen würde, was von ihr als Bestätigung ihrer Verfassungsmäßigkeit interpretiert würde. In diese Situation sollten wir uns nicht sehenden Auges begeben; das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir auf jeden Fall vermeiden.
Wie konnte die rechtsextreme Terrorzelle über lange Jahre unentdeckt bleiben? Für mich ist klar, dass wir die Sicherheitsarchitektur unseres Landes überprüfen müssen. Ich bin davon überzeugt, dass es sinnvoll ist, die föderale Struktur unseres Verfassungsschutzes zu erhalten. Dass der Verfassungsschutz auch dezentral organisiert ist, hilft uns, weil lokale
Kenntnis dazu beiträgt, den Sicherheitsbehörden ein angemessenes, ein gutes Bild zu verschaffen. Das A und O ist die gute Zusammenarbeit, die gute Zusammenarbeit zwischen Landesämtern und den Bundesdiensten, aber auch der professionelle und effektive Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei.
Ich glaube, dass der Vorschlag des Bundesinnenministers in die richtige Richtung geht, ein Gemeinsames Abwehrzentrum auch im Bereich Rechtsextremismus zu bilden. Das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum, das sich mit islamistischem Terrorismus beschäftigt, hat bisher gute Arbeit geleistet. Die positive Erfahrung mit diesem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum überzeugt mich, dass wir im Bereich Rechtsextremismus ein vergleichbares Abwehrzentrum errichten sollten. Auch die Zusammenführung verschiedener Dateien, die Rechtsextremisten „auf dem Schirm haben“, zu einer neuen Verbunddatei scheint mir ein richtiger Schritt zu sein, die rechtsextreme Szene noch stärker und effektiver zu bekämpfen.
Die Landesregierung hat vor Jahren im Saarland Schritte unternommen hat, um die Sicherheitsbehörden im Bereich Extremismus schlagkräftiger zu machen. Die Landesregierung hat vor einigen Jahren im LKA eine neue Abteilung, den Polizeilichen Staatsschutz, errichtet, und sie hat dafür gesorgt, dass in den vergangenen Jahren mehr Mitarbeiter beim Verfassungsschutz des Saarlandes eingestellt wurden. Wir wollen auch künftig mit Entschlossenheit extremistischen und terroristischen Strömungen, ganz gleich ob von rechts, links oder religiös-fundamentalistischer Art, mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Wir sind für eine wehrhafte Demokratie! Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit! Das ist und bleibt unser Motto. Deshalb dürfen verfassungsfeindliche, menschenverachtende Strömungen, Organisationen und Vertreter in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Polizei genießt ein hohes Vertrauen bei der Bevölkerung. Bei bundesweiten Umfragen über die Landespolizeien wird deutlich, dass gerade unsere saarländische Polizei im Verhältnis zu anderen Landespolizeien ein überaus hohes Vertrauen genießt. Unsere saarländische Polizei engagiert sich mit großem Eifer und großer Professionalität für die Sicherheit aller Menschen in unserem Land. Sie tut dies unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Gleichwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehme ich die Vorwürfe gegen die Polizei, die wir heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung gelesen haben, sehr ernst. Deshalb habe ich heute Morgen noch eine Prüfung der Vorwürfe und die Klärung der Sachverhalte beauftragt. Die Prüfung wird die Fachaufsicht über die saarlän
dische Polizei, die Abteilung Polizeiangelegenheiten und Bevölkerungsschutz des Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa, vornehmen. Ich glaube, es ist auch im Sinne unserer Polizei, dass Vorwürfe, die in den Raum gestellt werden, aufgeklärt werden. Deshalb habe ich sofort das aus meiner Sicht Notwendige veranlasst, nämlich dass die Fachaufsicht im Innenministerium sich mit diesen Vorwürfen beschäftigt, ihnen nachgeht und dann hoffentlich für Klarheit und Aufklärung sorgen wird.
Die Arbeit unserer Polizei verändert sich. Gerade das Thema rechtsextremistischer Terrorismus ist ein Beispiel dafür, wie sich innerhalb kürzester Zeit Schwerpunkte bei der Polizei verändern können. Bei der Sicherungsverwahrung war es die Änderung der Rechtsprechung, durch die sich plötzlich neue Herausforderungen für die Polizei gestellt haben. Das Internet ist ein Beispiel dafür, dass sich durch gesellschaftliche Veränderungen grundlegende Bedingungen für die Arbeit der Polizei verändern können. Diese Veränderungen sind der Grund, warum wir die heute beschlossene Polizeireform auf den Weg gebracht haben. Nicht, weil unsere Polizei schlechte Arbeit leistet, sondern weil sich die Rahmenbedingungen für die Polizeiarbeit in unserem Land in den letzten Jahren verändert haben.
Es gibt viele Veränderungen mit dieser Polizeireform. Ich will aber auf zwei Punkte hinweisen, die sich nicht verändern. Es gibt keinen Rückzug der Polizei aus der Fläche. Die Präsenz der Polizei in der Fläche bleibt erhalten. Alle Dienststellen der Polizei bleiben erhalten, es gibt keinen Rückzug aus der Fläche, das ist eine ganz wichtige Maßgabe dieser Reform. Das Zweite, das gar nicht so oft diskutiert wird, das ich aber für ebenso wichtig halte, ist: Die Polizei wird auch in Zukunft alle Aufgaben erfüllen können wie bisher. Es kommt eben nicht, wie einige Kollegen von der LINKEN hier in den Raum gestellt haben, zu einem Weniger an Sicherheit, es kommt nicht zu einem Abbau von Sicherheit, sondern die Polizei wird all die Aufgaben, die sie bisher hatte, auch in Zukunft wahrnehmen können. Deshalb machen wir diese Reform und deshalb ist diese Reform verantwortbar.
Alle Aufgaben wie bisher wahrnehmen, über zehn Jahre gesehen 300 Stellen bei der Polizei abbauen und trotzdem keine Einbußen an Sicherheit - wie kann das funktionieren? Das klingt wie die Quadratur des Kreises. Es gelingt dadurch, dass wir die Strukturen bei der Polizei effizienter, schlanker machen, dass wir beispielsweise die Landespolizeidirektion und das LKA zusammenführen zu einer einzigen Behörde, dem Landespolizeipräsidium. Es gelingt dadurch, dass im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung Schnittstellen und Reibungsflächen abgebaut werden, indem Kriminalpolizeiinspektion und
Schließlich nutzen wir die Möglichkeiten und Chancen, die die moderne Technik bietet. Wir sind stolz darauf, dass die Führungs- und Lagezentrale des Saarlandes vor einigen Monaten in den Wirkbetrieb gegangen ist. Das ist eine der modernsten Lagezentralen in ganz Deutschland mit ganz neuen Möglichkeiten. Nach außen hin hat sich in der Arbeit der Polizei für den Bürger wenig verändert, in der inneren Organisation hat sich aber sehr viel verändert. Diese Potenziale, die Arbeit effizienter zu machen, nutzen wir, da bietet die FLZ einiges. Sie ermöglichen es, genau das zu schaffen, was zunächst einmal aussieht wie die Quadratur des Kreises, nämlich auf der einen Seite Personal abzubauen in moderatem Umfang und auf der anderen Seite alle Aufgaben wahrzunehmen, die bisher wahrgenommen wurden, und sicherzustellen, dass es nicht zu einem Abbau an Sicherheit kommt.
Ich möchte abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, all denjenigen danken, die dafür gesorgt haben, dass diese Reform in einem langwierigen, schwierigen, aber erfolgreichen Prozess abgeschlossen werden konnte. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die in der Projekt- und der Lenkungsgruppe gearbeitet haben. Ich danke den Gewerkschaften dafür, dass sie sich in diesem Prozess sehr konstruktiv eingebracht haben. Wir haben auf der kommunalen Seite viel Verständnis erlebt. Ich danke dafür, dass die kommunalen Mandatsträger bereit waren, sich mit dieser Reform auseinanderzusetzen, und dass deutlich wurde, dass diese Reform auch die Belange der Kommunen mit im Blick behält. Bedanken möchte ich mich dafür, dass die Mehrheitsfraktionen in diesem Hause und die SPD sich so sachlich und konstruktiv mit dieser Reform auseinandergesetzt haben und ihr ihre Unterstützung gegeben haben.
Schließlich bedanke ich mich bei den Tausenden Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei, die diesen Prozess konstruktiv und engagiert begleitet haben. Solche Veränderungsprozesse bedeuten immer auch Unsicherheit. Die Kolleginnen und Kollegen haben diesen Prozess konstruktiv und engagiert begleitet, wofür ich mich bedanke. Es ist gelungen, diese Reform auf eine breite Basis zu stellen - in der Politik, aber auch in der Organisation. Das ist gut für die Polizei, es ist aber vor allen Dingen gut für die innere Sicherheit unseres Landes.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 03 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 14/644 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 17 Kapitel 17 03. Wer für die Annahme dieses Kapitels ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass das Kapitel 17 03 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU, FDP und B 90/GRÜNE, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen von SPD und DIE LINKE.