Das war die Voraussetzung. - Die Voraussetzung für die 2,3 Milliarden Euro, die wir ebenfalls als Teilentschuldung durchgesetzt haben, ist die Schuldenbremse gewesen. Und die Voraussetzung dafür, dass wir jedes Jahr die entsprechende Rate dieser 2,3 Milliarden bekommen, ist das Einhalten der Schuldenbremse. So einfach sind die Zusammenhänge. Insofern ist die Ausgangslage für Sie damals zunächst einmal keine andere gewesen als für uns heute.
In der letzten Sitzung des Landtages, bei der Generaldebatte, haben Sie die politische Position vertreten, der öffentliche Dienst im Saarland sei aufgebläht, die Personalkosten seien zu hoch, es sei geaast worden. Heute dagegen sagen Sie: Es darf sich nichts, aber auch gar nichts ändern.
Das ist ein Widerspruch, der so in sich zusammenfällt, dass Sie selbst lachen müssen, weil Sie durchschaut sind.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Sie sagen etwas Falsches. - Zuruf von der LINKEN: Das ist Volksverdummung.)
Dritte Bemerkung. Sie versuchen, einen Widerspruch zu konstruieren zu der Argumentation des Kollegen Maas und zu den Zahlen, die ich im Sanierungsprogramm vorgelegt habe. Er spricht von 65 Millionen pro Jahr, im Sanierungsprogramm stehen für das Jahr 2014 zu konkretisierende Sanierungsmaßnahmen von 28 Millionen, die 2015 aufwachsen auf 139 Millionen und 2016 aufwachsen auf 260 Millionen. Das heißt, vom Ausgangspunkt heute in der Kumulation im Jahr 2016 sind es 260 Millionen, die auf dieser Wegstrecke auf der Ausgabenseite einzusparen sind.
Nein, das ist völlig richtig! Diese Zahlen sind abgestimmt mit dem Stabilitätsrat. Und ich stehe für die ordnungsgemäßen Zahlen ein, die dort hinterlegt worden sind!
Ich stehe dafür ein, Sie nicht. Sie befassen sich nicht mit den Details und reden hier dummes Zeug und wiegeln die Öffentlichkeit auf. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.
(Beifall bei der CDU. - Abg. Lafontaine (DIE LIN- KE) : Das ist rotzfrech! Sie verstehen das nicht.)
Wenn man die Haushaltsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 zu bearbeiten hat, und wenn man weiß, dass auf dieser Wegstrecke 260 Millionen Euro an Entlastungspotenzial darzustellen sind, was schwer ist, und was ambitioniert ist, dann muss man eine Durchschnittsgröße jahresbezogen bilden. Das sind rund 65 Millionen Euro pro Jahr. Das ist und bleibt die richtige Zahl, nichts anderes, Herr Lafontaine.
Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse muss auf der Basis des geltenden Rechts organisiert werden, auch auf der Basis des geltenden Steuerrechts. Da kann man sagen, das passt uns nicht. Da kann man sagen, das muss alles verändert werden. Nur, wir werden daran gemessen, die Haushaltsprobleme des Landes auf der Basis des geltenden Rechts zu bewerkstelligen. Da sage ich, Ihr Kurs, propagandistisch Forderungen zu erheben, die nicht durchsetzbar sind - auch nicht auf der Ebene des Bundesrates -, führt dazu, dass wir uns aus der bundesstaatlichen Gemeinschaft ausklinken, dass wir uns nicht mehr auf das bündische Prinzip beziehen können und dass wir denen Tür und Tor öffnen, die ohnehin Front gegen die Nehmerländer machen. Gleichzeitig verlieren wir vor dem Bundesverfassungsgericht jeden Kredit und diskreditieren unsere bisher seriöse Positionierung in diesen Fragen.
Das ist Ihnen alles egal. Ihr politischer Kurs ist der, dass Sie jede einzelne Sparmaßnahme von der Polizeireform angefangen
bis hin zu den Punkten, bei denen Sie noch vor drei Wochen gesagt haben, da liegen wir über dem westdeutschen Flächendurchschnitt -
(Abg. Linsler (DIE LINKE) : S i e wiegeln sie auf! - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE): S i e wiegeln auf!)
Gemäß Artikel 69 ist der Landtag aufgelöst, wenn er dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Wir kommen zur Abstimmung. Vonseiten der FDP-Landtagsfraktion ist gemäß § 69 Landtagsgesetz namentliche Abstimmung beantragt. Ich darf die Schriftführerinnen bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
(Namentliche Abstimmung) 1 Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführerin, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. (Die Schriftführerinnen zählen die Stimmen aus.)
Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es sind 51 Stimmen abgegeben worden, davon 47 Ja-Stimmen. Ich stelle fest, dass der Antrag auf Auflösung des Landtages mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen ist.
Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes (Drucksache 14/686)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 29. September 2011 festgestellt, dass die bei der Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes verwandten amtlichen Stimmzettel nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch wenn das nicht als Wahlfehler, der erheblich für die Gültigkeit der Wahl war, gewertet worden ist, sind wir dennoch gehalten, dies nachzubessern. Der Verfassungsgerichtshof hat die Kriterien der Wahlfreiheit und Wahlgleichheit sowie das Recht auf Chancengleichheit der Wahlvorschlagsträger und Wahlbewerber mit Blick auf die Ausgestaltung des Stimmzettels konkretisiert. Diesen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes tragen wir mit der heute zur Beschlussfassung anstehenden Änderung des Landtagswahlgesetzes Rechnung.
Es besteht Einvernehmen, dass wir dieses Gesetz mit Blick auf die in 60 Tagen stattfindenden Landtagswahlen heute in Erster und Zweiter Lesung verabschieden wollen. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. Ich bitte darum, Wortmeldungen frühzeitig abzugeben. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Claudia Willger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Aufkündigung der Koalition haben wir GRÜNE uns direkt für Neuwahlen ausgesprochen. Von daher haben wir dem Antrag vorhin mit zugestimmt und den Weg für Neuwahlen frei gemacht.
Der Gesetzentwurf, über den wir jetzt zu beraten haben, ist ganz kurzfristig zustande gekommen. Es wurde ganz kurzfristig festgestellt, dass noch ein Regelungsbedarf besteht. Ich habe bereits in der Sitzung des Erweiterten Präsidiums deutlich gemacht, dass die Terminierung der Wahl und die jeweiligen Abläufe aufgrund eines gemeinsamen Antrages beziehungsweise eines Antrages, der zwischen CDU und SPD abgesprochen war, zustande gekommen sind. Wir sind nicht gegen diesen Antrag, sondern unterstützen ihn im Grundsatz, haben aber auf der anderen Seite deutlich gemacht, dass dadurch ein sehr enger Zeitplan entsteht. Wenn dieser Zeitplan sehr eng ist, dann macht er das eine oder andere fehleranfälliger. Und Fehler, die bei diesen Vorgängen entstehen, führen oft dazu, dass es zu Anfechtungen von Wahlergebnissen vor dem Verfassungsgerichtshof kommt. Das ist eine Sache, die wir erst in der letzten Legislaturperiode erfahren mussten. Wenn es zu Fehlern kommt, schaffen Neuwahlen keine stabilen Verhältnisse. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich etwas klarstellen: Für diesen Zeitplan und die mögliche Fehleranfälligkeit möchten wir GRÜNE nicht die politische Verantwortung übernehmen, auch wenn wir den Antrag unterstützen und entsprechend abgestimmt haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann den Eindruck nicht stehen lassen, als wären Fristen willkürlich gewählt worden und als müsse alles sehr schnell gehen. Folgendes ist deutlich zu machen: Das, was wir hier machen und was es an Fristen gibt, ergibt sich aus der Verfassung und den Wahlgesetzen. Frau Willger, in diesem Fall müssten
Sie die Gesetze ändern. Ob sich der Landtag heute auflöst oder in acht Wochen - alle Ortsverbände dürfen erst ihre Vertreter wählen, nachdem sich der Landtag aufgelöst hat.
Die Fristen sind ebenso kurz. Das heißt, Sie müssen im Rahmen der 60-Tage-Frist nach Auflösung des Landtages in den Verbänden veranlassen, dass die Vertreter gewählt werden und dann ihre Wahlkreislisten und ihre Landesliste aufstellen. Das ist vom Gesetz und von der Verfassung so vorgegeben. Daran halten wir uns. Was daran kritikwürdig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn verfassungskonform gehandelt wird, halte ich es nicht für klug, es einerseits im Präsidium zu besprechen und andererseits von hier aus die Menschen zu verunsichern.
Wir lösen heute den Landtag auf. Nach der Verfassung sind in 60 Tagen Wahlen. Die Fristen sind so vorgegeben; die halten wir ein. Zugegebenermaßen ist das für alle Parteien nicht einfach. Dem müssen wir uns aber jetzt stellen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/686 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/686 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller anwesenden Abgeordneten, angenommen ist.
In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 83 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.